1852 / 3 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e Nothwendiger Verkauf. j Das im Jnowraclawer Kreise gelegene NRit=- tergut Niemojewko Nr. 178, abgeschäßt auf 32,934 Rihlr. 27 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Brdingungen in der Re- gistratur einzusehenden Taxe, soll

am 7. Juli 1852, A

Vormittags um 11 Uhr, an ordentlicher GerichtS- stelle subhastirt werden. : i

Alle unbekannten Recalpräteudenten werden auf geboten, sih bei Vermeidung der Präflusion spa

testens in diesem Termine zu mêiden, j

Die dem Aufenthalte nah unbekannten Be-

er m 7

1) die Wittwe Wilhelmine Latvrenz, geborene Sotoalli ;

2) die Erben des Gutsbesißers Johann Lawrenz, so wie die dem Aufenthalie nach unbekannten Realgläubiger :

1) die Francisea, geborene Kownacka, und Jo- hann Nepomucen von Plawinsfkischen Che- leute; E

2) die Gustav Symphorian und Marianna, geborene Kownacka von Plawinskischen Ehe- leute,

werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

Jnowraclaw, den 9. November 1851,

Königl. Kreis-Gericht, I. Abtheilung.

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Sprzedaz Konieczna.

VV powiecie Inowroctawskim poloZzone dobra szlacheckie Niemojewko pod Nrem. 178, oszacowane na 32,934 tal. 27 sgr. 6 fen. wedio taxy mogacéj by przejrzanéj wraz z wykazem luipothecznym 1 warunkami w Registraturze, ma byC

dia /go Lipca 41852., przed poludniem o godzinie 11téj, w miejscu zwyklem posledzen sadowem sprzedane.

Wszyscy mewladonu pretendenci realni wzywaja sie, azeby sìe pod uniknieniem pre- kluzyi zgios1h najpoZniéj w terminie oznaczonym.

Niew1adomi z pobytu posiadacze, mianowicie:

4) Wdowa Wilhelmina Lawrenz, urodzona Sowalli; j

2) sukcessorowie dziedzica dóbr Jana Lawrenz,

niemniéj z micjsca pobytu niewiadomi wierzyciele

realni : i

1) Franciszka, urodzona Kownacka 1 Jan Nepomucen mat¿zonkowie Plawinscy;

2) Gustav Symforian 1 Maryanna, z domu Kownacka matZonkowie Plawinscy zapozy waja sie niniejszem publicznie.

Inowractaw, dnia 9. Listopada 1851.

Królewski sad powiatowy. YVVydziat I.

[3] P.r of la ma Der. zum Verkauf des Gutsbesißer Bertram- hen Grundstücks in der Einlage Litt. D. XXIV. No. 4 auf den 23. Januar 1852 anberaumte Texmin wird hiermit aufgehoben. Elbing , den 19, Dezember 1851, Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung.

[5] Bekanntmachung. Das Königliche Kreisgericht zu Posen, Erste Abtheilung für Civilsachen. A 0, 14, N88. Posen, den. 4. Dezember. 1851.

Dem Gutsbesißer Anton Mizerski zu Borowo bei Czempin sind angeblich am 4, Juni 41848 in Dresden die Aprozentigen posener Pfandbriefe

Nr. 80/497. Baszkowo Kreis Krotoschin über

1000 Thlr, und Nr. 35/4466. Nowiec, Kreis Schrimm über 500 Thlr. ohne die dazu gehörigen Zins-Couvons und Talons entwendet worden.

Der erste is zum Vorschein gekommen, der leßte dagegen noch nicht.

Die etwanigen Jnhaber desselben werden da- hex aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. F141 4392, Vormittags: 44 U br-/ vor dem Herrn Kreisrichter von Crousaz an

hiefiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu melden oder die gänzlihe Amortisation diejes Pfandbriefes zu gewärtigen.

[1187] Proklama,

Der unbekannte Juhaber des nachstehenden, von B. Töpliy & Comp, acceptirten, angeblich verloren gegangenen Wechsels :

No. 6956. Danzig, 24. Oktober 1851.

Für Rthlr. 1242 Pr. Crt.

Drei Monat nach dato zahlen Sie für die-

sen Primawechsel an die Ordre von mir

selbst Zwölf Hundert zwei et vierzig Thaler preussisch Courant VVerth in mir selbst und stellen es auf Rechnung für Heeringe laut Bericht.

H. Brinkmann.

Herrn B. Toeplitz ect Co.

in loco, wird aufgefordert, diesen Wechsel bis spätestens in dem vor Herrn Secretair Siewert

den 19, Oktober 1852, Vormittags

11 Uhr, im Zimmer Nr. Ul, angeseßten Termine uns vorzulegen, widrigenfalls dieser Wechsel für kraft- los erflärt iverden wird.

Danzig, den 25, Dezember 1851,

Königl, Kommerz- und Admiralitäts - Kollegium, von Groddedck.

[8] Rheinische Eisenbahn. Im Monat No vemb erx 1854 wurden eingenommen :

für 28,018 Personen » 318,684 Centner Güter .….

29/979 Dir. 24407: »

3 Sgr.

9 Pf. i »»

»

50,432 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf.

Summa ,

Im Monat November 1850 wurden eingenommen :

t 200/75 Deren

» 390,800 Centner Güter . 26,452 »

25,167 Thlr. 17 Sgr. Pf.

Ey » E z

Mithin im November 1851 weniger

51,619 » 18 » 1,186 Thlr. 29 Sgr. 8 Pf.

Summa

In den ersten 11 Monaten des Jahres 1851 wurden eingenommen :

für 471,308 Personen .…..….. 505,906 Thlr, » 2,892,339 Centner Güter... 232,908 »

1 Sgr. 9 Ph

29 05

738,815

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Summa

Jn den ‘ersten 11 Monaten des Jahres 1850 dagegen

für + 432,969 Personen .….....

» 3,916,836 Centner Büter .… 258,560 »

398,028 Thlr.

O!

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7 Sgr. 5 Pf, »

Mithin pro 1851 mehr

Köln, den 29, Dezember 1851.

656,989 »

C [d e » D »» Ln e

82,225 Ihlr, 28 Sgr. 6 Pf.

Summa

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft, Hirte, Spezial - Direktor,

[14145] Bekanntmachung wegen Nubholz im Königreiche Polen, Es wird hiermit zur Kenntniß gebrocht, daß im Geschäftslokale der Regierungs-Kommission dex Einkünfte und des Schaßes in Warschau

am 418,/30, Januar 1852 5546 Stück Kien- holz aus der Unterförsterei Parczew im Lubliner Gouvernement, welche 2 Meileu vom schiffbaren Flusse Tyszuninica entfernt ist, zum Verslößen und Handel in plus, von der Pauschsumme von

8892, 76 Silber - Rubel- oder von demjenigen höchsten, mittelst Declarationen gemachten Ge- bote anfangend, im Wege des Meistgebotes ver- kauft werden ; zuvörderst durch Einreichung ver- siegelter Declarationen und nach deren Eröff- aung durch lautes Meistgebot unter den sich mel- denden Prätendenten,

Das Holz kann auf vem Tyszuninica - und Wieprz-Flusse in die Weichsel geflößt werden.

Jeder Kauflustige i| verbunden, die Summe von 890 Silber-Nubel baar, in Pfandbriefen oder anderen zinstragenden Staatspapieren des König- reiches oder in der polnischen Bank zu erlegen und die hierüber empfangene Quittung seiner Declaration beizufügen.

Fernere Bediugungen fönnen eingeschen wer- den t in Warschau im Geschäfts-Lokale der Re- gierungs - Kommission der Einkünfte und des Schatzes, in Lublin im Geschäfts-Lokale der Gubernial-Negierung und im Unterförsterei-Amte Parczew im Dorfe Makoszka,

Die Declaration muß dem weiter unten se- henden Schema gemäß abgefaßt und unterschrie- ben, auch vor zwölf Uhr Mittags beigebracht sein. Später erlegte oder veränderte Bedingungen und Restrictionen enthaltende oder mit der Quittung über eingezahltes Vadium nicht versehene Decla- rationen sind ungültig.

Warschau, den 17,/29, Oktober 1851,

Schema zur Declaration für Kauflustige, welche auf Stem- pelpapier für 77 Kopeken, deutlih, rein, ohne Durchstriche und Radirungen abgefaßt sein muß, wie folgt : Declaration,

Der Bekanntmachung seitens der Regierungs- Kommission der Einkünfte und des Schaßes vom 17. /29, Oftober 1851 gemäß, erkläre ih hier- durch, daß ich mich verbinde, 5546 Stück Kienen sür die Paushsumme von =_ Silber-Rubelk (hier ijt die gebotene Summe mit Buchstaben auszudrüden) aus den Staatsforsten der Unter- försterei Parczew zum Verslößen und Handel zu kaufen und allen durch die Licitations - Bedin- gungen auferlegten Verpflichtungen und Restric- tionen, welche ih hiermit übernehme, zu genü- gen. Die Quittung der Kasse N. über deponir- ¡es Vadium von 890 Silber - Rubel lege ich bei und werde dasselbe, im Fall ich nicht Meistbietei- der bleibe, selbst in Empfang nehmen (oder bitte, mir es durch die Post nah N. auf meine Kosten zu übersenden),

Mein fester Wohnort is (hier ist der Wohn- ort zu benennen).

Geschrieben in N. den N. 4852.

(Hier is der Vor- und Zuname zu unter-

schreiben.)

Hierbei wird bemerkt, daß außer Obigem noch beträchtliche Particen Holz in den Staatsforsten des augustower Gouvernements zum Verflößen ins Ausland auf dem Memelstrome des plozker Gouvernements zum Verflößen auf dem Bug, der Narew und Weichsel zum Verkauf stehen. Diesen zu bewirken, werden später Licitations- Termine anberaumt werden, Für jegt aber kannt die Regierungs8-Kommíssiou die Forst-Aemter nach- weisen, wo das zum Handel taugliche Holz sich befindet UUd Lor dir Licllalon an Qt. und Stelle besehen werden fann.

[2] iu fi bi Mecklenburgische Eisenbahn.

Vom 4, Januar 1852 ab wird ein neu aus- gearbeitetes Betriebs-Reglement für die Mecklen- burgische Eisenbahn in Kraft treten, welches în allen Expeditionen zu 4 S, Court. p. Stück zu haben ift. Für den Güter-Verkehr sind dabei die Bestim- mungen des bisher gültigen Neglements des Deutschen Eisenbahun-Vereins festgehalten worden.

Für den Transport von Holz, Steinkohlen, Mauersteinen und Feldsteinen enthält dieses Re- glement einen ermäßigten Tarif, welcher auch für gemahlenen Gips, jedoch mit 10 pCt, Aufschlag, in Anwendung kommt, Jm Uebrigen \inè alle Tarife im Wesentlichen unverändert dieselben geblieben,

Schweri, den 31. Dezember 1851.

Die Dixection.

Redaction und Rendaniur : Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

das Gnadengehalt während der Strafzeit verliert, Jn lepterer

Das Abonnement beirägt: 20. Sgr. für + Iahr in allon Theilen der Monarchie ohne : _ Preis-Erhöhung.

Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf. in der ganzen Monarchie :

1. Rthlr. 174 Sgr

faat

Alle Posi - Anfiaiten des In - Auslandes nehmen Bestellung __ den Königl, Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen : Behren-Straße Ür. 57. und Schadows-Straße r. 4.

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Berlin, Sonntag den 4. Januar

Se. Majestät der König haben Allergnádíigfst geruht: Beziehung mat es keinen Unterschied, ob die Dem Rechnungsrath und Rendanten Haase in Berlin, den

Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Regie-

j | |

rungsrath von Lüdemann zu Liegnibß, dem Kreisgerichts - Direk- | tor Dethlo ff zu Jauer und dem Kreisgerihts-Rath Berger zu | Schweidniß, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; so wie dem | Müúllerburshen Heinrih Liedtke zu Mühlhausen, im Kreise |

preußisch Holland, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen ;

Dem Staats - und Kriegs - Minister , General - Lieutenant von Stockhausen, den nahgesuhten Abschied zu bewilligen nund

den Geschäften des Kriegs - Ministeriums zu beauftragen ;

Bezie n Fretheis\strafe eine prinzipale oder nur eine für den Fall des Unvermögens eintretende eveniuelle ift. j

: Da nach einer Mittheilung der Königlichen Ober-Rechnungs- Kammer die Regierungen die Zahlung des Gnadéengehalts häufig deshalb nicht sistirt haben, weil se von der Vollstreckung ‘einer eventuell erkannten Gefängnißstrafe keine Kenntniß erhalten hatten,

| so werden die Beamten der Staats-Anwaltschaft auf Fáâlle dieser | Art hierdurch aufmerksam gemacht und angewiesen, den betreffenden

| Regierungen eine

__ Den bisherigen Hof - Jägermeister, Vorstand des Hof - Jagd- | Amtes und Ober-Forstmeister von Pachelbl=Gehag, zum Vice- |

Vber -=Jägermeisterz und

Den früheren Land - und Stadtgerichts = Direktor S trot- famp zum Direktor des Kreisgerichts zu Lüdinghausen zu ernennen; |

fo wie

E A \ p , fw ' , L S | Vem Konsistorial - Secretair Lemon in Posen den Charakter.

eines Kanzlei-Raths beizulegen.

besondere Nachricht darüber zugehen zu lassen,

bis zur Wiederbeseßung seiner Stelle den Direktor des allgemeinen | Bollstreda N die eventuell erkannte Freiheitsstrafe wirkli zur Kriegs - Departements, General-Major von Wangenheim, mit | A

Berlin, den 29, Dezember 1851. Der Justiz-Minister S'’mons,

An die Beamten der Staats-Anwaltschaft.

ate ch4 L reM n E R E L

Erkenntniß des rheintischenRevisons= und Cassation s-

| hofes vom 11. November 1854 betreffend die Ver-

Zhre Majestät die Königin haben den Kaufmann Wilhelm |

Zierlein zu Berlin zu Allerhöchstihrem Hof - Lieferanken zu er nennen geruht.

Justiz-Ministerium.

Aachen ist auf dessen Wunsch zurückgenommen,

sendung von Drucksachen mit der Post unter Kreuzband. Negulativ vom 15, Dezember 1821 §. 4 (Geseßz-Sammlung S. 215), Wir Friedrich Wilhelm , von Gottes Gnaden, König

| von Preußen 2c. 2c., thun fund und fügen hiermit zu wissen, daß Unser

Revisions- und Cassationshof zu Berlin in seiner öffentlichen Sitzung

| vom 11. November 1851 2c. folgende Entscheidung erlassen hat : Die Verseßung des Notars Gormanns von Erkelenz nach |

Am 26. Mai 1851 gab die Handlung H. in D. einen Brief

| folgenden Jnhalts zur Post :

Allgemeine Vebfügung: vom 29. Dezember 1854 =—be-| treffend die von den Beamten der Staatsanwaltschaft |

in Untersuchungssachen welche im Civildienst angestellt sind, zu Mittheilungen. Allgemeine Verfügung vom 29. Juni 1851 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger Nr, 5, Seite 17),

die Beamten der Staatsanwaltschaft unter Nr. 14 angewiesen, von allen rechtskräftigen Entscheidungen, bei" welchen Staatskassen interessiren, insbesondere von solchen Entscheidungen, in Folge deren Verpflichtungen betreffenden Behörden Mittheilung ‘zu machen.

Zu dieser Kategorie gehören in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 17, März 1829 (Gesez-Sammlung S, 42), welche als ein mit den militairischen Cinrihtungen in engem Zusammenhange stehendes Spezialgeseß durch das Strafgeseßbbuch nicht außer Wirk- samkeit geseßt worden ist, auch diejenigen Fälle, wo ein im Civil= dienste angestellter Jnvalide eines Verbrechens, welhes während seines Militairdienstes die Ausstoßung aus dem Soldatenstande zur Folge gehabt haben würde, überführt und dadurch seines Gnaden- gehalts verlustig wird, oder wo er, außer jenem Falle, wegen eines

gegen Militair -Jnvaliden, |

H o | unter Kreuzband geschickt, mit { Silbergroschen frankirt und gin machenden | au die Adresse N. in Siegen. us

egen den Verurtheilten aufhören, den

Þ. Þ. Wir erlauben uns Jhnen anzuzeigen, daß unser Reisender A, T... in einigen Tagen das Vergnügen haben wird, Sie zu besuchen. Beehren Sie denselben mit Jhren werthen Aufträgen und genehmigen unsere ahtungsvolle Empfehlung.

Dieser Brief is} lithographirt und nur der Name A. T... mittelst eines Stempels eingedrücktz ein Datum fehlt; er wurde

Ganz in derselben Art und Weise rieb dieselbe Handlung

| am 27. Mai an G. in Weglar, der Brief war mit £4 Silber- | groschen frankirt.

Durch die allgemeine Verfügung vom 29, Juni d. J. sind |

gemeinen oder Dienstverbrehens oder Vergehens neben der Dienst- entlassung mit einer Freiheitsstrafe belegt wird und in Folge dessen

__ Die Post-Verwaltung, welche das fehlende Porto gewöhnlicher Briefe mit resp. % und § Silbergroschen nachgenommen hat, be- hauptet eine Zuwiderhandlung gegen das Regulativ vom 15, De- zember 1821 §, 4, indem das Kreuzcouvert zu einer \{riftlichen Mittheilung benußt worden sei; das Polizeigeriht zu K. hat in- dessen unterm 4. August d. J. freisprehende Urtheile erlassen. Die Erwägungsgründe sind gleihlautend für beide“ Fälle, wie folgt : „Zn Erwägung, daß der Modus, welher nah dem Regulativ vom 15, Dezember 1821 bei Versendung von gedruckten Preis- Couranten und offeneu Cirkularien 2c. vorgeschrieben is, von Seiten des Beschuldig:en H. befolgt worden ist, die gegen ihn erhobene Beschuldigung indessen darauf gegrundet wird, daß der- selbe in dem nah Weblar durch die Post gesandten und litho- graphirten Avisbriefe den Namen seines empfohlenen Reisenden „A, T...“ mittelst Stempels eingeschaltet habe.“ „In Erwägung, daß sedoch unmöglih der in die betref- sende Zeile mit blauer Farbe gedruckte Name des Übrigens mit Scchwärze lithographirten, vom Beschuldigten vorgelegten Cirku-