1852 / 21 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den 30, April 1852, : Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr, k. auf dem Rathhause hier anberaumt, zu welchem der Angeklagte vorgt- laden wird, zur festgeseßten Stunde pünktlich zu ersheinen und die zu seiner Vertheidigung die- nenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem ere mine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeshaft werden können, ; i Erscheint der Angeklagte im Termine nit, so wird mit der Untersuchung und Enischeidung in contumaciam verfahren werden. Perleberg, den 19. Januar 1852. Königliches Kreisgericht, L. Abtheilung,

[748] Ediktal-Citation,

Nachgenannte Verschollene : r

4) Die beiden Brüder Johann Gottfricd Adam Wöblemann, geboren den 7. Fe- bruar 1788, und Johann Andreas Christian Wöhlemann, geboren den 43; Mai 1790, aus Bornstedt, welche in dem Jahre 1813 nah Böhmen ausgewan- dert sein sollen, seitdem Nichts wieder ha- ben von sich hören lassen, und von denen der Lettere circa 49 Thlr. im Vermögen besiytz | i der Johann Gottlieb Winkler aus Schwittersdorf, geboren den 9, Mai 1760, welcher als preußischer Soldat im Jahre 4792 nach Frankreih gegangen sein soll, scitdem keine Kunde von si gegeben hat, und dessen Vermögen in 66 Thlr. 12 Sgr, 6 Pf. besteht z die beiden Brüder Johann Gottfried Leberecht Lorbeer, geboren den 11. Ja- nuar 1777, und Ithann Chri s0 ph Lorbeer, geboren den 16, September 1780, aus Unterris dorf, welche ungefähr seit dem Jahre 1792 abwesend sind, seitdem Nichts wieder von sich haben hören lassen, und deren Vermöge# in 4 Thlr, 13 Sgr, besteht z dex Johann Christian Loß, geboren zufolge außerehelihen Beischlafs der ver- ehelihten, aber von ihrem Manne getrennt lebenden Marie Elisabeth Boße und des Johann Michael Loß , am 15, Juni 1741 zu Zörniß, welcher seit länger denn Men- \chengedenken in Abwesenheit lebt, und des- sen Vermögen in 168 Thlr, 26 Sgr, 9 Pf, besteht ; der Georg Kaspar Jäger aus Alsg- dorf, geboren den 1. September 1772, wel- cher in einem Alter von 21 bis 22 Jahren in die Fremde gegangen is, seitdem keine Kunde von \sich gegeben hat und dessen Vermögen in 8 Thlr. besteht; | die Marie Christiane Max, angeblich verehelichte Prescher, geboren zu Höhnstedt am 13, Oktober 1773, welche vor circa 30 Jahren zu Halle im Saalstrome ertrunken sein soll, jedenfalls seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, und deren Beimögen in 27 -Thlye 417 Sgr, Pf, besteht z der Bergmann Samuel Karl Jakob Hesse aus Hergisdorf, geboren den 9, De- zember 41791, welcher als Bergmann 1809 in die Fremde gegangen is, seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat und dessen Vermögen in 5 Thlr, 25 Sgr. bestehtz der Friedrich Christian Kühne aus Höhnstedt, geboren den 29, November 1770, welcher sich in den 41780ger Jahren unter das preußische Militair begeben, später krank zu Koblenz in das Lazareth gekommen sein soll, seitdem nichts wiedex von sich hat hören ved N dessen Vermögen in 10 Thlr, besteht z

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9) der Johann Gottlob Friedrich Gott-

fried Bremer aus Annuarode, geboren den 14, Januar 1802, welcher sich zu Pfingsten 1823 als Bâckergesell auf die Wanderung begeben, im Herbste 1826 zu Eckartsberge als Bäcker gearbeitet und laut Anzeige vom Jahre 1831 nach Rußland gegangen fein solle seitdem aber nichts wieder von sich hat höre lassen und dessen Vermögen in 1 Thlr, 11 Sgr, besteht z : der Johann Gottfried Staub aus Siersleben, geboren den 31, März 1793, welcher sich ungefähr im Jahre 1810 na Wien begeben haben soll, scitdem aber keine Kunde von sih gegeben hat, und dessen VBerlnvgen in 47 Thlr, 22 Sgr. 5 Ps, besteht ; der Christian Friedrih Baumgärt- ner, welher am 3, Februar 1777 zu Ober- riôdorf geboren, 1799 sich mit der Jung- frau Christine Müller verheirathet, 1804 unter das Militair gekommen, im Jahre 1817 in Diensten cines Kurländers vou Breslau mit nah Kurland gereist sein soll, seitdem uichis wieder von sich hat hören lassen und dessen Vermögen in 8 Thlr, 23 Sdp, 7. Ps7 destehtz die Johanne Dorothee Elisabeth Hoffrichter, angeblich verehelicht gewe- sene Baronin von Wittenburg, aus Eisle- ben, geboren den 15, März 1791, welche in Brem {leuten Briese, d Mga Len 18, Dezember 1831, ihren Entschluß , nach Petersburg zu ziehen, ausgesprochen, seitdem feine -Kunde von sich gegeben hat, und de- ren Vermögen in circa 17 Thlrn, bestehtz der Christoph Bernhardt Erdmann Halle aus Eisleben , geboren den 16, Of- tober 1789, welcher sih im Jahre 1832 von hier wegbegeben, seitdem aber nichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Ver- mögen in circa 15 Thlrn, besteht,

auf deren Todeserklärung angetragen is, werden

resp, ihre unbekaunten Erben ediktaliter citirt,

sich persönlich oder schriftlich bis spätestens

dén 12, 31014114802, Vormittags 41 Uhr,

an Kreisgerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter

Laage zu melden und weiterer Anweisung zu

gewärtigen,

Wenn abex die Verschollenen weder selbst, noch etwaige Erben derselben unier Nachweisung ihres Erbrechts sich melden, werden sie für todt erklärt, ihre unbekannten Erben präkludirt und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben resp, als bonum vacans dem Fisfus zugesprochen iverden,

Eisleben, den 5, September 1851,

Königl, Kreisgericht, Erste Abtheilung.

[84] BelanntmaGung Jn unserem Depositorium befinden sich nachbe- nannte, vor sechs und funfzig Iahren niederge- légte Testamentè, nuncht E 4) das Ehepakt der v, Wiersbiykyschen Che- leute, deponirt den 20, Februar 17933 2) der Ehevertrag der verwittweten Frau Stadt- Kämmerer Sophia Hecker geborne Rach und des Kauf- und Handelsmanns Anthon, Ul- rih Seeliger, deponirt den 7, qul 1790, ohne daß die Publication nachgesucht oder vom Tode des Testators etwas bekannt geworden 1k, Die Interessenten werden hiermit aufgefordert, binnen 6 Monaten die Publication dieser Testa- mente nachzusuchen, anderensaks nach §. 219 se4q. Tit. 12 Theil 1. Allgemeinen Landrechts damit verfahren werden wird. és Osterode, den 16, Januar 189% Königlich Preußisches Kreis - Gericht, ¡T Abtheilung.

[92] Aufkündigung schlesischer Pfandbriefe,

Den Inhabern schlesischer Pfandbriefe machen vir bekannt, daß die Verzeichnisse derjenigen Pfand- briefe, welche in dem nächsten Zinstermine, Jo- hannis d, F.,, von der Landschaft eingelöst wer- den sollen und also schon jetzt eingeliefert werden müssen, bei den schlesishen Landschafts - Kassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin aus- gehängt, auch mit den drei schlesischen Regie- rungs-Amtsblättern ausgereicht worden sind, Wir fordern die Jnhaber auf, gedachte Pfandbriefe nebst denjenigen Zins-Coupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeitstermin lauten, unverzüglich an uns oder an eine der Fürstenthums - Landschaften einzulicfern und da- gegen die für sie auszufertigenden Einziehungs- Necognitionen in Empfang zu nehmen, gegen deren Nückgabe im Fälligkeitstermine die Valuta verausfolgt werden wird,

Gegen die säumigen Jnhaber wird nach Vor- schrift des Regulativs vom 7, Dezember 1848 und vom 411. Mat: 1849 (Ges, S, 1849 S, 77 182) verfahren werden,

Breslau, am 14, Januar 1852.

Schlesische General - Landschafts - Direction,

A : Thüringische Eisenbahn.

E Veo

Die im Bereiche der Thüringischen Eisenbahn in dem Zeitraume vom 15, November 1850 bis ultimo Dezember 1851 gefundenen und nicht reflamirten Gegenstände sollen Mona, en Man darau oden Lage Son

mia 2 Ubr ab,

auf unserem D.pnhofe hier, öffentlich verkauft werden. Etwaige Eigenthumsansprücbe sind bis zum Verkaufstermine geltend zu machen,

Erfurt, den 14, Januar 4852,

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft,

[34]

Die sich in neuerer Zeit immer häufiger er- gebenden Einsendungen von literarischen und ar- tistishen Werken an Se, Majestät den Kaiser vom Auslande her haben die Kaiserliche Negie- rung zu der Bestimmung veranlaßt, daß in Zu- funft zu jeder aus Preußen beabsichtigten Cin- sendung cines Druck- oder Kunstwerkes vorersl dur die K. K. österreichishe Gesandtschaft in Berlin die Bewilligung cinzuholen sein wird, und daß alle mit Umgehung dieser Bestimmung ein- langenden Werke ohne Berücksichtigung dem Ein- sender auf seine Kosten werden zurückgeschickt werden,

Berlin, den 9, Dezember 1851,

Die K. K. österreichische Gesandtschaft,

[90] Ia N

Wir finden uns veranlaßt, von den von uns ausgegebenen Banknoten diejenigen Appoints, au} 20 Cbaler 1m 414 Gir Su lautend, welche noch nicht mit der guillochirten Vig netie auf Ler Nug eile Letseben sind, hiermit einzurufen,

Indem wir zum ungesäumten Umtausch dieser Gattung Banknoten à 20 Thlr., welche jene erwahnte Bigtetle auf ver Nudleite nicht haben, hiermit auffordern, bemerken wix nur noch, daß nach §. 41 unserer Statuten nach Ab- lauf von 6 Monaten, somit

Ende Februar 1892, die oben bezeichneten Banknoten à 20 Thlr, welche bis dahin nicht zur Einwechselung gekom- men, für vräkludirt erachtet werden,

Leipzig, den 25, August 1851.

De Ldger Vat,

Heinr. Poppe, Friedr. Hermann,

Vorsitzender, Bollziehender,

,

1852 Und Die Na ch -

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern,

E

Heute den 22, Januar 1852 isst ausgegeben worden: Verzeichniß der Anträge und Petitionen bei der 11, Kammer... 12 Bogen.

Total 40 Bogen des 1, Abonnements.

Redaction und Rendauturx :

Schwieger.

Berlin, Drak und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

Das Abonnement beträgt: ry 6 @ J 20 Sgr. sür + Iahr G@ U n Î | Î im alien Theilén der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. L Î Mit Keiblatt (Preuß. Adlex-Zeitiung } A in Berlin: 1 Rthle. 7 Sgr. 6 Pf., Vas in der ganzen Monarchie : 1 Rihlr. 17§ Sgr

Preufischer

Alle Dost Anftaiten des In und Auslandes nehmen Seftellung auf den Königl, Preuß. Staats-Anzeiger an, für Serclîn dic Ó Expeditionen : ren-Stxaßc Ur. 57. und chmadowe-Strafße ,

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Januar

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Nachdem Ih durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage deu Fortbau der Fiestel - Dielinger Kreis-Chaussee von Dielingen bis zur hannovershen Gränze zum Anschluß an die auf Könisolich han- noverschem Gebiete gebaute Chaussee nach Hunteburg genehmigt

habe, will Jch der Kreisvertretung des Kreises Lübbecke das Recht |

zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmaligen für die Staats-Chausseen geltenden Chausseegeldtarife verleihen, indem Jch zugleih bestimme, daß die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe- ruar 1840 angehängten chausseepolizeilichen Vorschriften auf die ge= dachte Straße Anwendung finden sollen.

Charlottenburg, den 17, Dezember 1851.

(gez.) Friedrich Wilhelm. gegengez.) von der Heydt. von Bod n Z Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz = Minister.

clschwingh,

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Physiologen und Zoologen, Mitglied der Royal-Society

C in Lonton, Richard Owen, dem Historienmaler Louis Gal- lait in Brüssel und dem Bildhauer Pietro Tenerani in ! den Orden pour le mérite für Wissenschaften und Künste zu leihen; so wie s

Den Kreisgerichts-Dir ektor Schmidt zu Laucnburg in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Wanzleben zu verseßen. :

Ministerium des Junern. Bescheid vom6. Januar 1852 betreffend die steuer-, Sterbe- und Wittwen=-Kassen.

Es 1 s\eitêns- des Herrn Vher = Präsibenten N. 7 Frage in Anregung gebracht worden, ob auch Aussteuer -, und Wittwen =- Kassen, welche seit Emänation des Gesches 6, April 1848, resp. der Verfassungs.= Urkunde vom 31. Ja 1850, aber vor dem Zeitpunkte, an welchem das Strafgeseßbucd vom 14. April 1854 in Kraft getreten 1, errichtet wurden, auf- gelöst oder bis zu der nach dem Ermessen der Behörden erforder- lihen Modification ihrer Statuten suspendirt werden können, wenn! Leßtere so unzweckmäßig befunden worden, daß sie den b gen Ruin der Kasse zur nothwendigen Folge haben müssen.

Von dem darauf heute ergangenen Bescheide lasse ich der Kö- nigli{en Regierung mit Bezug auf Jhren Bericht vom 5. Dezem- ber v, J. eine Abschrift (a) zur Kenntnißnahme und Nachachtung hierneben zugehen.

Berlin, den 6. Januar 1852.

Der Minister des Junern. Im Auftrage : (gez) von Manteuffel. An die Königliche Regierung zu N, A

Wenn, wie ih Ew. 2c, auf deu gefälligen Bericht vom 16. v. M, |

eröffne, der §. 340 des Strafgeseßbuches die Errichtung von Aussteuer-, Sterbe- und Wittwen - Kassen ohne Genehmigung des Staats bei Strafe verbietet, \o is damit, weil darin das Verbot auch des Bestandes solcher

Kassen ohne Staatsgenehmigung enthalten i, ausgesprochen, daß derartige Kassen, die vor jenem Geseye ohne Staatsgenehmigung errichtet sind, diese

Genehmigung nachträglih nachsuchen müssen, wobei denn der Staat nach den nämlichen Grundsäßen zu verfahren hat, welche bei Genehmigung neu errichteter Kassen der Art maßgebend sind, : : Daß die scit 1848 entstandenen Aussteuer -, Sterbe- und Wittwen- Kassen einex sorgsamen Prüfung bedürfen, geht unter Andern auch aus

(a) ist allgemein bestimmt worden :

| geistlichen 2c.

E, R

einem Berichte der Königlichen Regierung zit N.

vom 5. VDezemiber v,

| hervor, von welchem ih Ew, 2c, eine Abschrift mit dem Ersuchen ergebenst

mittheile, rücfsichtlih der darin gedachten Kassen nah dem oben erwähnten

Grundsaze zu verfahren,

Berlin, den 6-Jaluar 1892; Der Minister des Junern,

Im Auftrage : (4c) von Manteuf sel,

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Finauz - Minifterium.

Tirfuldr-Veflsliguita vol 2% Lieber DIL Pes reffend die Branntweinsteuer im Fürstenthum Walde d. Vom 41. Januar k. J, ab wird im Fürstenthume Waldeck die Branntweinsteuer nah demselben Saße, wie in Preußen, erhoben werden.

Folge dessen hört von demselben Zeitpunkte ab die Ueber=

abe welche bisher von dem im Waldekschen fabrizirten

Preußen, Sachsen und Thüringen übergeführten Brannt= wein erhoben worden ist, wogegen von Branntwein, welGer aus den nicht zu dem Brauntweinsteuer - Verbande gehörigen ubrigen Zollvereins - Staaten nach dem Waldeschen übergeführt wird, die-

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selbe Uebergangsabgabe wie in Preußen zu erheben ijt.

Ew. 2c. werden hiervon nachrihtlih und zur weiteren Ver- fügung in Kenntnifi geseht.

Berlín, den 29, Dezember 1851.

An ntlihe Provinzial-Steuer-Direftoren Königlichen Regierungen in Pots= dam und Frankfurt 2c. (Vergl, im Königlich Preußischen Staats - Anzeiger Nr. 5. Seite 25 die Bekanntmachung des Provinzial = Steuer- s. Dezember 1851 in der-

R E Lr 0 Direftors zu Münßer Lom 90.

selben Angelegenheit.)

yom 29, November 1851 -— be- ingundUnterhaltungderStudben-

K 9 d n in den Dienstwohnungen. ) die in Abschrift beiliegende, in Gemeinschaft mit mehre-

ren anderen Ministerien erlassene Verfugung vom /

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(jogenanuten amten fünftig 4

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daß die Anschaffung der Stuben =- und Koc Fournaisen) in den Dienstwohnungen der überall auf Staatskosten zu übernehmen, ben aber den Wohnungs-ZJnhabern zur Ew. 2c. wollen nach dieser, die Versügunc 849 modifizirenden Bestimmung künftig au 1 Dienstwehnungen der Beamten der indirekten Stt verfahren. Berlin, den 29. An mmilice Provinzial-Si Dirreftoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt. ads fügung der Königlichen Ministeries des Krieges, Der Angelegenheiten, ‘des Innern, der Finanzen und Des für Handel c. vom 29, Oktober 1851 über den nämlichen Gegenstand. (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger 1

Cirkular -

851, Nr. 199, Seite 864.)