1852 / 27 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

S:

B R E

1) der Erbfüchenmeister Kaspar Friedrich, Brüder 2) der Fähnrich Henning ? e 1 Christian, von Rahmel ; 3) Auton Ernst, E sowie deren etwanige lehnsfähige De- scendenz und Lehaserbenz endlich die Agnaten aller unbekannten, al den Gutsantheileu Pumlow A. und B, zu Lehen berechtigten Geschlechter und de- ren lehnsfähige Descendenz, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 31, März 1852, Vormittags 11-101 | im hiesigen Kreisgeriht8hause vor dem Kreis - richter Thiel anberaumten Termine zu melden, ihre Lehnsrechte anzuzeigen und Zu bescheinigen und demnächst weitere" Verhandlung zu gewar- tigen.

Sille Ausbleibenden haben zu erwarten, daß sie, ihre Lehnserben und ihre lehnsfähige Descendenz mit allen Lehnrechten, namentlich mit dem Ver- kauf - und Wiedereinlösungs - Recht, mit der Rechtswohlthat der Lehntare, und wie sie sonst heißen mögen, werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt und das ganze But Pumlow, aus den Antheilen A. und B, bestehend, nebs Pertinenzien für ein Allod erklärt, die Allodial - Eigenschaft auch im Hypothekenbuch vermerkt werden wird.

Den hier unbekannten Junteressenten bringen wir die hiesigen Rehtsanwalte Deey und Schörke zu Bevollmächtigten in. Vorschlag.

[127] Bekfanntmachung.

Der zu dem am 26sten d. M. mit dem Eisen- bahnzuge von Berlin nah Bromberg abgegan- genen Post-Transporte gehörige Geld-Briefbeutel von Berlin nah Stettin is abhanden gekommen und vermuthlich gestohlen worden. Derselbe hat außer mehren anderen Sendungen, welche aus Papiergeld und Gold bestanden haben, zwei der- gleichen mit den nachstehend verzeichneten geld- werthen Papieren enthalten:

a) Zins-Coupons | von Aktien der Ritterschaft- lihen Privat-Bank in Stettin am 4, November 1851 fällig :

Nr. 4 bis 80. 136. 137. 203. 260. 269, 286. 287. 304, 358. 377 bis 387. 388 bis 396. 498. 499. 537 bis 541, 543, 546. 547, 557 bis 560, 563. 573, 580, 628 bis 633. 682 bis 701. 712 bis 719. 726. 7àA1 bis 748. 815. 816. 885, 890 bis 899, 911. 913. 934. 940 bis 949. 961 bis 964. 976 bis 979, 990, 991. 4013 bis 1018, 1021 bis 1028. 1031 bis 1054. 1083 bis 1086. 1105 bis 1111. 1122 bis 1125. 1132. 1133, 1136. 1144 bis 1147. 1150 bis 1184, 1187 bis 1190. 14193 bis 1216, 1221 bis 1238. 1354 bis 4373. 1412 bis 1415. 1432. 1435 bis 1442, 1450. 1456. 1465. 1472. 4477 bis 41481, 1508 bis 1510, 1547, 1529, 1521, 41539 bis 1541. 1554 bis 1556. 1557 bis 1559, 1561. 1563 bis 1565. 1569 bis 1572. 19596,

1605. 1620, 16564. 1665, 1672. 4711; 1724. 4724, 4135, 1784. 1792 bié 1795, 797, 41854 bis 1850, 1883, 1255 S 185%. 11. 1925, 1966. 1967. 1979. 1959, 92, 1925 is 41991, 2009 bis 202A, U, U, U 9039, 2048 bié 2050, 206/, 2424 9429, 2130 bis 2132, A Wis 24157 bis 2160, 2170 tié T4, 2183. 2248 bis 2288, ZAO0 bis 2320, 2321. 2326. 2350 bis 2361. 2368, 2376 bis 2378. 2380 bis 2386, 2403. 2404, 2406 bis 2410, 2411 bis 2415. 2441. 2445 bis 2447, 2451 bis 2456, 2458. 2461 bis 2476, 2490, 2507, 2529.

1536 2430: 2049. 2990 bis 2593. 2571 bis 2590, 2630, 2633 bis 2642. 2675 bis 2677,.2684:b(9 2691. 2713, 2714, 2719. 2720, 2720: bis 2731, 2737- bis 2739, 2824. 2828, 2830, 2831, 2835, 2836. 2847, 2809, 2853 bis 2861. 2873 bis 2882, 2906, 2907, 2916. 2918’ bis 2920, 2939, 2940, 2962, 2963 bis 2966, 3107, 34108. 3114. 34115. 3136 bis 3140, à 410 Nthlr. z am 1, Mai 1851 fállig: Nr. 1751 bis 1755. 1780; 20285 2245, à 10 Rthlr.; am 1, November 1850 fällig: Nr. 1988 bis 1991 à 10 Rîihlr.; b) 1850 fällige Dividendenscheine : Nt: 17594 bis 1759, 1762 bis 1767. 1781 2028, 2245. à:6 Rthlr.z c) am 41. Juli 1851 fällige Coupons der Rit- tersch. Pr, B.-Oblig. : Nr. 170 à 4 Rthlr.z;

d) am 4, Juli 1851 fällige Coupons der Oblig. Stettiner Kaufmannschasi : N, 989, à 25 2dr, am-:1, Mai 1851 fallig: Nx. 1395 à ‘10 Rihlr. ; am 1, November 1851 fällig :

Nr, 141. 142. 234 bis 236, 305, 349, 438, 464. 520! 529, 530, 544, 081, 008, 669 070. 6/71 730. 916 O15 920 1112 bis 1114, 1395, 1374. 1433, 41434, 1511/1512,:4612, 1668. 1/23, 17514 bis 1759, 1702 1768, 1781, 1943, 19458, 1949, ‘2115, 2117 bis 2120, 2180, 2207 bis 2215, 2245. 2290, 2848. 2374, 2394, 2500, 2545. 2611. 2672 à 10 Rthlr.z

e) Stettiner Stadt-Obligationen-Coupons, ultimo Dezember 1851 fällig :

N 2201 a 4 I, 16 O Ds

am 2, Januar 1852 fällig : Í

Nr. 2438 bis 2440 à 2 Rthlr, 7 Gr. 6 Ps.

f) Schuldverschreibungen über freiwillige An- leihe von 1848 4

Nr, 17,341. 14024 3/098, 1292, Lite C.

über je 100 Rihlr. ;

Nr. 1035. Litt. D. über 50 Rihlr. z

Nr, 681 und 410,218, Litt. E. über je 20 Rthlr.,

sämmtlih mit Coupons Serie 1. Nr. 7 und 8.

Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kennt- niß bringe, warne ih gleichzeitig vor dem An- kaufe der obigen Papiere.

Berlin, den 28. Janiar 1852,

Der Ober - Post - Direktor. Schneider,

[765] Ediktal-Citation wegen verloren gegangener kur- und neumärkscher Psandbriefe und Coupons.

Von der kur- und neumärkschen Hauptritter- \chafts-Direction werden im Verfolg der früheren öffentlihen Bekanntmachungen vom 13. Oktober 1848 (Berl. Jutell. Bl. Nr. 260 vom 1, No- vember, Voss. Zeit. Nr. 256 vom 2, November, Haude- und Spener. Zeit. Nr. 256 vom 1, No- vember, Amtsbl, der Königl. Regierung zu Frank- furt a, d. O. Nr, 45 vom 8, November 1848) und der Berichtigungen vom 24, Dezember 1848 (Berl, Jantell. Bl. Nr. 1 vom 1. Januar 1849, Bos, Zeit. Nr, 305 vom 30, D zember 1848) folgende Pfandbriefe behufs der zu veranlassen- ven Amortisation derselben hierdurch aufgeboten:

i) Nr. 13182 auf Ziebingen in der Neumark

über 50 Rthlr. Cour., und

2) Nr. 31942 auf Klein - Lindenbush in der

Neumark über 100 Rthlx. Cour. , welche in

der Zeit vom 18. bis 22, August 1844 der

Kirche zu Dahmsdorf bei Buckow aus dem

in der Kirche zu Buckow befindlich gewese-

nen Kircheukasten mittelst Einbruchs entwen-

det worden,

Nr. 1288 auf Scildberg in der Neumark

über 500 Rithlr..

Nr. 2396 auf Ober - Klemzig iu der Neu-

mark übex 100 Rthlr.,

Nr. 2618 auf Quilig in der Mittelmark

über 1000 Rthlr.,

Nr. 3332 auf Schöónermark in der Uckermark

über 1000 Rthlr.,

Nr. 5166 auf Güstow in der Uckermark

über 100 Rthlr.,

Nr. 5931 auf Schmarsow in der Ucktermark

über 1000 Rthlr.,

Nr. 8124 auf Petersdorf in der Mittelmark

über 500. Rthlr.,

Nr. 10328 auf Berneuchen in der Neumark

über 1000 Rthlr,,

Nr. 11138 auf Groß - Rich in der Mittel-

mark über 500 Rthlr.,

Nr. 11735 auf Schönfeld und Siebenbeuthen

in der Neumark über 1000 Rthlr.,

Nr. 27869" auf Felchow in der Ucckermark

über 200 Rthlr.,

Nr. 28481 auf Pessin in der Mittelmark

über 300 Rthlr., d

Nr. 29829 auf Zúzen in der Uckermark über

500 Rthlr.,

Nr. 29830 arf Zügen in der Uckermark über

500 Rthlr., :

Nr. 30810 auf Jahnsfelde in der Neumar?

über 300 Rthlr.,

Nr. 34387 auf Dessow in der Mittelmark

über 500 Rthlr.,

Nr. 44324 auf Mäthlow in der Mittelmark

über 800 Rthlr., sämmtlich in Golde nebst

den dazu gehörigen Coupons Nr. 4 bis 8

für die Termine vom 1. Juli 1848 bis

1. Juli 1850 inkl., welche (ad 3 bis 19)

dem Gutsbesißer von Behr-Negendanck auf

Torgelow in Mecklenburg - Schwerin am

22. Mai 1818 bei der durch Brandstiftung

erfolgten Zerstörung des herrschaftlichen

Wohnhauses zu Torgelow abhänden getom-

men find,

Nr. 14891 auf Schönermark in der Ucker-

mark über 300 Rthlr. Cour., welcher nebst

Coupons dem Bauer Christian Thiele zu

Röpersdorf bei Prenzlau in der Nacht vom

26. zum 27. April 1848 bei einer 1m Wohn-

hause desselben und den Nebéngebäuden aus-

gebrochenen Feuersbrunst mitverbrannt is, und

Nr. 36885 auf Pinnow in der Uckermark

über 500 Rthlr. Cour., welcher bereits im

Juli - Termin 1830 gegen Sr}as eingeloft

und demnächst durchstrichen der Hauptritter-

\chafts-Kasse zur Aufbewahrung überwiesen,

während der Zeit bis zum 14, November

1843 aber aus dem Gewahrsam der gedach-

ten Kasse abhänden gekommen is, ohne daß

dessen Verbleib zu ermitteln gewesen wäre,

Die etwanigen Jnhaber dieser Pfandbriefe wer- den hierdurch aufgefordert, sich unter Vorlegung derselben von jegt an bis spätestens zum 14. Au- ust 1852 bei der kur- und neumärkschen Haupt- ritterschafts-Direction in Berlin zu melden, wi- drigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß sie mit ihren daraus abzuleitenden Ansprüchen auf immer präkludirt und die gedachten Pfandbriefe für ver- nihtet erklärt, auch die Pfandbriefe sowohl in den Registern der Haupt - Direction , als in den Hvpothekenbüchern gelöscht, und neue an deren Sielle einzutragende Pfandbriefe den vorbenann- ten Eigenthümern event, deren Erben und Rechts- nacchfolgern werden ausgefertigt werden, Berlín, den 27. August 1851. Kur- und neumärksche Hauptritterschafts- Direction.

| C, von Voß, Frhr. Monteton. GrafHaadcke,

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 29, Januar 1852 sind ausgegeben worden:

Funfzehnte Sizung der 1. Kammer.......... 27 Bogen

Dreizehnte Sizung der 11. Kammer... 35 Bogen

Total 475 Bogen des 1. Abonnements.

zus. 6 Bogen.

Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

Das Adonnement beteägt: 20 Sgr. für § Iahr

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhö ung,

Mit Seibiatt (Preuß. Adler-Zeitung ) în Keclin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf. in der ganzen Monarchie :

1 Rihir. 174 Sgr aci R C Ew E

TAAAAAAAAZAAAAALAA

Ailc Dofi Anstaiten des In und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger ax, für Berlin die Expeditionen : Sehren-Strafie Ur. 57.-- und Ich adows-Itrafße Ür. 4.

o? M

Ai Berlin, Sonnabend den 31, Januar

Pt V

Se. Majestät der König haben Nllergnüdigf geruht:

».

Den bisherigen. Kammergerichts Rath Dr. M ollard zum |

Geheimen Revisions-Rath und Mitgliede des Revifior 3- Kollegiums | 44 E (Er Kd a U ( , dts ck41 1

auch die Sâbe unter B, und C. liguidirt werden können.

für Landes-Kultur-Sachen hierselbst zu ernennen ;

Dem Haupt-Kassen-Kassirer Gers zu Aachen, und dem Ob Buchhalter Hermann ebendaselbst, den Charakter als Rechnunç raty, [0 Wie

als Rechnungsrath zu verleihen.

Justiz-Minister iun:. Allgemeine: Verfügauws vom: 24. Januar. 4892 be-

der Rechtsanwalte und Notare.

Geseg vom 11, und 12, Mai 18541 (Geseß-Sammlung S. 651 ff. Kö- |

igl, Preuß, Staats-Anzeiger 1851, Nr. 100 und. Nr. 101,) Snstruction vom 14. und 12, September 1851,

Sie um Belehrung über mehre Zweifel in Bezug auf die Anwen=-

pn

dung der Gef

tare, bitten, wird Jhnen Folgendes eröffnet : 1) Der im 6, 2 untex Di ves Tarifs zum -Gesepe. vom Lten

weisaufnahme angeordnet wird, mit welcher in einem anderweitigen

darauf kommt es nicht an. Wenn nah §. 3 der Verordnung vom | 1. Juni 1833 auf Vorbringung der Einreden mit der nündDlichen Verhandlung zugleich die Beweisaufnahme angeordnet oder leßtere | mit jener ohne Weiteres verbunden wird, so kann für die Bewcis- aufnahme nichts besonders liquidirt werden. | 2) Wenn eine Sache in höherer Jnstanz zur nochmaligen Ver- handlung und Entscheidung in die untere Instanz zurückgewiesen wird, so handelt es sich in dieser niht um einen neuen Prozeß, son- dern nur um eine nachträgliche Ergänzung der Erörterung und | Entscheidung. Es liegt daher 'in der Natur der Sache, daß der | Rechtsanwalt für diese nicht wie für einen neuen Prozeß liquidiren | fann, sondern für seine Bemühungen , einschließli der bereits frü- her aufgewendeten, überhaupt nur diejenigen Gebühren in Ansaß | bringen darf, welche er zu liquidiren gehabt hätte, wenn die Eróör- terung und Entscheidung Lon Anfang an in der betreffenden Instanz auf die dahin zurückgewiesenen Punkte mit gerichtet gewesen wäre. 3) Die im §. 4 des Tarifs bestimmten Gebühren kommen für

jede Jnstanz besonders zum Ansaß. Aus der Bestimmung im F. 5 Nr. 6 des Tarifs ergiebt si aber, daß in dieser Beziehung zu den Geschäf- ten erster Instanz nicht blos die bis zur Erlassung und Mittheilung des | Erkenntnisses zu besorgenden, sondern alle diejenigen Geschäfte zu ver- stehen sind, welche ausschließlih der Executionsiustanz beim Nich - |

ter erster Jnstanz nach geseblihen Vorschriftea selbst bei Ein- |

legung von Rechtsmitteln noch vorzunehmen sind, Darunter wer-

den namentlich die Anmeldung der Rechtsmittel und die Vertretung bei Regulirung der Appellationen gerechnet, Hieraus ergiebt U, | vaß in den im §, 27. der Verordnung vom 21. Juli 1846 gedah= | ten Sachen, in welchen die Anmeldung und Rechtfertigung des | Rechtsmittels binnen drei Tagen beim Richter ekster Instanz er- |

folgen muß, dem Mandatar dieser Instanz für die Rechtfertigung

feine bes Sachen die vollen Gebühren,

niedrigeren Säben als Be vLhnlichen Prozessen liquidirt werden. 4) Es kaun feinem Dedenken unterliegen, daß, wenn in einem

(V =- J8- |

onggre Sp sren zukommen. Die Rechtsanwalte. beziehen | dagegen aber auch in diesen, in der Regel einfachen, {leunigen | während die Gerichtskosten nach |

1852.

| D J Col lpo B : 7 , i r C S demselben Termin die Klagebeantwortung, die mündliche Ver=

Yandiung und eine vom Gericht angeordnete Beweisaufnahme er- so¿gt und die Sache beendigt wird, dafür außer dem Sah §. 4A,

-

o) Ler Saß C. kommt überhaupt zur Anwendung, wenn eine

| DEvetsa nale angeordnet ist und stattgefunden hat, kann also von dem Bevollmächtigten im Allgemeinen selbst dann liquidirt

Ci i C1 ( d - / c - ¿ C ¡ werd 2H P} P 4 J ; C » ! , " Dem Steuer-Einnehmer Licht\chlag zu Elberfeld, den Titel | verden, wenn er z, B, weil solhe bei einem auswärtigen Ge=

richte stattgefunden hat verhindert gewesen ist, derselben beizu-

| wohnen.

6) Wenn in denjenigen Sachen, in welchen der Termin zur

af ck ck14 L A r , | Magebeantwortung und zugleich zur mündlichen Verhandlung anbe=

raumt wird, der Verklagte in diesem Termin nicht erscheint, oder

treffend den Ansah und die Erhebung der Gebühren | L! erschienene Verklagte, ohne Einreden geltend zu machen, die

| Horderung anerkennt, oder der Kläger, ohne daß es zur weiteren

E 5

Berhandlung kommt, der Klage entsagt, so kann nit der Saß B. liquibirt werden. Denn es kommt in den Fällen der §§. 3 und 4 des Tarifs nicht darauf an, ob der Termin zugleich zur eventuellen

Auf Jhre Vorstellung vom 29, November v. J., in welcher | mündlichen Verhandlung augestanden hat, sondern darauf, ob es zu | dieser wirklih gekommen ist. Die mündliche Verhandlung kann erst epe vom 11. und 12. Mai v. J., betreffend den An- | nah erfolgter Klage-Beantwortung eintreten. Die von Ihnen auf- saß und die Erhebung der Gebühren der Rechtsanwalte und No- | 3sttite Ansicht, daß der Kontumazial - Antrag deshalb, weil der-

selbe vor dem versammelten Kollegium mündlich angebraht werde,

| ein Aft der mündlichen Verhandlung sei, beruht auf einer unrihti=

Mai v. J. für den Mandatsprozeß bestimmte Say findet dann | 8M Auffassung des Begriffs der mündlichen Berhandlung,

statt, wenn in dem Termin zur mündlichen Verhandlung eine Be- | 7 I „€l ZUT nvuichen Verhandlung eine Dk=- | Cie : M ; , | anwalt für eine Prozeßschrift nah §. 12 des Tarifs bei hohen

Termin verfahren wird. Ob dieser fernere Termin zugleich zur | Objekten cinen höheren Sas liquidiren kann, als e E w eiteren mündlichen Verhandlung anberaumt wird oder nicht, | tigte nah §. 4, wenn in contumaciam erfannt wird, ist unzweifel- | haft. Es ist vorausgeseßt, daß die Parteien sich nur in besonders

7) Daß der nicht zum Prozeßbetrieb bevollmächtigte Rechts=

4

| schwierigen Angelegenheiten von anderen Rechtsanwalten , als den | von ihnen zu bevollmächtigenden Rechtsgutahten oder Prozeßschrif= | ten ausarbeiten lassen werden.

8) Die Ausstellung der Liquidation dex außergerichtlichen

| Kosten behufs . der Erstattung vom Gegentheil gehört zu den Be-

\chäften der Prozeßinstanz, da die Cxekution vor erfolgter Mitthei= lung an den Gegentheil weder nachgesucht noch verfügt werden

| fann. Es können daher auch besondere Gebühren dafür nicht liqui=-

dirt werden. Muß aber demnächst Exekution nachgesucht roerden, so kommt nach dem Objekte derselben der Say des §. 6 zur An- wendung.

9) Das von Ihnen aufgestellte Bedenken, daß es in dem Ge=-

see vom 11. Mai v. J. an einem bestimmten Saße sür Vidima-

| tionen fehle, ist unbegründet, da der im §. 63 des Gerichtskosten-=

_—

Tarifs bestimmte Saß von 5 Sgr. für den Bogen, wie bereits in | t ( t

| der Instruction vom 11. September v. J. zu §. 16 des gedachten

Geseßes ausgeführt ist, nach Vorschrist des leßteren úberhaupt für die Ertheilung von beglaubigten Abschriften zu liquidiren ist. Berlin, den 24, Zanuär 1292, Der Justiz - Minister Simons. An den Rechtsanwalt und Notar I. zu S. Vorstehende Verfügung wird hierdurch zur Kenntniß \ämmt-= licher Gerichte und Rechtsanwalte gebracht. Berlin, den 24. Januar 1852. Der Justiz=Minister Simons.

Ministerium für die landwirthschaftlichen NAnge- legeuheiten. L Die Rittergutsbesißer von Kleist - Tychow auf Wendisch- Tychow und Nathusius auf Königsborn bei Magdeburg find zu ordentlichen Mitgliedern des Landes-Oekonomie-Kollegiums ernannt

| worden.