140
Oberschlesische Actien Lit, A. 4337 Br. VV eizen sebr fest.
* . E 4 \ reichische Banknoten 81% G. N 2 | T S Oberschles. - Krakauer 82 Br. Löndón 41895, 457.
Oberschlesische Actien Lut. B. 120 Br. i A B } 4 & ; 1 L dear én e d N r 69 —T75 Sgr. do. gelber 63 bis Getreidepreise : Weizen, weilser, 96 ei gr. , do. c A Í D1s 75 Sgr. Roggen 60—70 Sgr. Geiste 41 —À T5 Sgr. Hafer 28 — 32 Dgr. Elamburg, 30. Januar, 2 Uhr 53 Minnten Nachmittags. Ber- lin-Hamburg 987. ; Magdeburg- Wittenberge 63. Mecklenburger 32. | b 4 E BS 3,..L V O 1 x Spanische inländ. Schuld 357. Kiéler 40144. Sardin. 845 G.
Getreidebörse: Roggen £100 Königsberg einiges erlassen, 99 geboten,
Metalliques 83. 4472, Lombarden 97%.
S 2 — ———— E — —- ———— e
[130] Beïtan ntmach:ing. | [125] Publilcan dun i
Von der zur Herrschaft Hammer-Boruy, bom- Die bei den Provinzial - Ritterschafts - Kassen | ster Kreises, Regierungs - Bezirks Pojen , gehö- | nicht erhobenen halbjährlichen Pfandbriefs-Zin- | rigen Forst sollen verschiedene , isolirt von der- | sen vom Januar d, J. können bei der Haupt- | selben im czarker Haulande gelegene Flächen im | Ritterschafts - Kasse dierselbsst, Wilhelms - Play j Gesammt-Betrage von 202 M. 17/ N. nebst | Nr. 6, von 2ten bis 14ten k, M., Vormittags dem darauf stehenden Holze in tleinen Parzellen | zwischen 9 und 12 Uhr, in Empfang genommen öffentlich meistbietend veräußerk werden. werden. |
Y Hierzu ist ein Licitations-Termin N Dies wird mit der Aufforderuzg bekannt ge-
F auf den 1. März d, Z., Vormittags macht, den Coupons ein Verzeichniß beizufügen,
M 9 Uhr, in dem Amtslokale zu Hammex in welchem dieselben, ohne Rücksicht auf die Pro-
n anberaumt, wozu Kauflustige eingeladen werden. | vinzen und Münzsorten, nach der Reihenfolge der
(h Die Licitations - und Veräußerungs - Vedin- Nummern aufzusühren sind.
1 gungen liegen 2 Nact Verlauf dieses Termins wird die Kasse
in der Geheimen Sechandlungs-Registratur | geschlossen, und sindel eine fern:re Zinsenzahlung A in dem Amtslofale zu Hammer | wiederum erst im August d. J- statt. ei Wollstein : E — zur Einsicht der Kauflustigen bereit. | Berlin, den 26, Januar 1892, |
N Berlin, den 26, Januar 1852, Kur- und Neumärkische Haupt-Ritterschafts- |
Ij General - Direction der Sechandlungs - Sozietät. Direction. |
H (gez) Bloch, W enyel. (gez.) Graf von Voß, Freih, von Monteton, |
| : Graf von Häseler.
| [133] Bekanntmachung. Die uicht in einem Seminar gebildeten Elemen- a
V tarlehrer, welche hier für das Schulamt geprüft | [431] Böfgaununtmachun g.
I E a Wee et ae E Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenniniß gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung | «zß folgende Prioritäts - Actien unsere Gfell- vom 7. März 1842 (Amtsblatt der Königlichen 20) 8 E S Las Dee Regierung zu Potsdam de 1842 SGtüd 12 p. 76) O O 406 oor 040 1363. 41/68 der nächste Prüfungstermin am leßten Mittwoch S R 4305, E G75 a 23 des Monats Februar d. J., also am 25. Februar cr., 9478, 4305. 6444, 6796, (0B. 2
,
eintritt, und daß sie sich mit den in der gedach- | ten Bekanntmachung erwähnten Zeugnissen bei |
A SOOL 11419. 16,943. 17,910, 417,806. aus der vorjährigen Verloosung bis jeßt nicht | eingeliefert sind und deren Nominalwerth vor- | läufig noch bei unjerer Haupt-Kasse erhoben werden tann, Magdeburg, 24, Januar 1892. Direktorium der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leip- | ziger Cisenbahn-Gesellschaft,
12/423 19/200
dem Herrn Seminar-Direktor Fürbringer (Ora- nienburgerstraße Nr, 29) 14 Tage zuvor einzu- | finden haben. | Berlin, den 27. Januar 1892, | Königliches Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg. | Heindorf. |
Oel 419, Februar 193, 202. Amsterdam 35 55. Wien. Donnerstag, 29. Januar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten (Tel. Dep. d. C. B.) Börse geschäftslos. Sproz. Metalliques 94%. 47proz- Bankactien 4211.
burg 124%, Hamburg 183. aris, Donnerstag, 29. Januar, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. d, C, B.) -Sproz. 60. Oproz. 102, 95.
ar A E A E E E E EE B AE “T EEST E N A L E 2 : A E ; 5 C I T A s AIREGSER L E L SEE M f P: R E L P i L S5 C O R” 5: 2 E E ASDELE M S TASEEE E ch7: 9 2 F UA I
7 126 C117 V1 G C : N (129) Thüringische Eisenbahn. E j Frequenz und Einnahme pro 1851
k bis ult. November 745,624 Personen ; Einnahme 410,330 Nthlr.
; im Monat Dezember 43,208 - - 214410 -
Ri 4 MOQ Q c 2 gé ?
H | Summa 788,832 Personen. « 431,740 Rihlr. E bis ult. November 1,717,620 Ctr. Güter ; Einnahme 330,400 Rihlr. | D im Monat Dezember 198,119 _- - i - 42,260
N Summa 1,915,739 Cir. Güter. 372,660 Nthlr. |
| : — in Sunma 804,409 Rihlr. |
vorbehalilih späterer Festsezung, |
A i [482]
Bei meinem herangerückten Alter werde ich | Dem Niedergericht hieselbst mich von meinen Geschäften als Rechts - Anwalt | Fisci Namens dées lóblihen Zehntenamtes Fol- und Notarius zurückziehen, und ih ersuche meine gendes angezeigt : Jim Zahr 1841 habe der hie- geehrten Mandanten, ihre Akten, wenn fie etwa sige Bürger J. H. F- Viol wegen einer Forde-
hat Procurator
L .
Ë
1
L
#
n Gebrauch davon machen wollen, bis 1, Juli d. J, | rung an den Schuldirektor Ka rrig in Berlin H bei mir abholen zu lassen, iidrigenfalls ih solche | gerichtlih Beschlag auf verschiedene Effekten ge- W einstampfen und den etwaigen Ertrag zu wohl- | legt, welche der hiesige PBollmafkler Schröder für
thätigen Zwecken verwenden werde, il Frankfurt a, O,, den 22, Januar 1852, 4 Dr. Bardeleben, Justizrath.
denselben in Händen gehabt habe, und sei dem- nächst besugt worden, sich aus joue. Effekten be- zahlt zu machen. Nach Deckung seiner Forde- rung seien noch ein Koffer mit Papieren, ein Gemälde in “Holz gepackt und einige Bronuce-
4 und Kunsisahen zurückgeblieben und jeyt beim
- . Ï E Kassee unveränder
Wien 18 7.
Nordbahn 152%. 41839r Loose London 412, 20. Amsterdam 1735 vAugs- Paris 1464. Gold 305. - Silber 205.
Zehntenamt deponirt. Wever gedachter Karrig noch sonst Jemand habe sich weiter um dieselben bckümmert,
Da die endliche Nealisirung dieser Sache noth- wendig geworden, hat das Zehntenamt auf ein vffentlihes Proklam angetragen und ist solches dahin eckannt worden :
daß Alle, welche einem öffentlichen Verkauf der
bezeichneten Gegenstände und der Deposition
des Provenues beim Zehntenamt aus irgend einem Grunde widersprechen wollen , \chuldig sein sollen, in einem einzigen peremtorisch auf den 14. Juni 1852 angesetzten Termin — und zwar Auswärtige durch einen hiesigen Be- vollmächtigten — dieses im Niedergerichte anzu- melden und demnächst zu rectfertigen, bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Still- \chweigens. Hamburg, den 24. Januar 1852, Zur Beglaubigung G, Pemollier, Dr, Actuarius,
R T E R E R
[1138] Ediftalladun ge
Der Schneidergeselle Gottlob Heinrich Nebe, 4804 hier geboren, ehelicher Sohn des nunmehr verstorbenen hiesigen Stellmachermeisters Johann Gottfried Nebe, ist seit sehr langer Zeit von hier abwesend, hat sich vor länger als 20 Jahren in Bucharest aufgehalten, seit dieser Zeit aber über sein Leben und seinen Aufenthalt keine Nachrich! erlangt werden können.
Auf den Antrag seiner Geschwister werden hierdurch in Gemäßheit des Mandats vom (3. November 41779‘ und des Geseßes vom 97 Oktober 41834 Ediktalien erlassen und ge- nannter Gottlob Heinrich Nebe unter der Ver- warnung, daß er außerdem für todt erklärt und sein Vermögen denen, welche daran gegnündete Ansprüche nachweisen köuneu, werde verabfolgt werden ; alle anderen unbekannten Personen aber, welche an Nebe's Nachlaß als Erben, Gläubiger oder aus cinem sonstigen Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, bei Verlust ihrer Ansprüche und der ihnen etwa zustehenden Recht9wohltyai der Wiedereinsezung in den vorigen Stand hier- mit aufgefordert und geladen,
* den 140ten-Mat-4852 an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle, entweder persönlich, oder durch gehörig legitimirte Bevol- mächtigte, welche von auswärtigen Juteressenten bei 5 Thalern Strafe allhier zu bestellen sind, sich einzufinden, ihre Ansprüche unter Beibrin- gung des erforderlichen Beweises und Production der einschlagenden Urkunden, auch nach Befinden unter Ausführung der etwaigen Vorzugsrechte, zu liquidiren , wegen der streitigen Borzugsrechte unter si rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, und sodann :
ven S0, Juni 1392 der Jurotulation der Alten, so wie
Dei 30, Gul 1892 der Publication eines Erkenntnisses, womit n contumäáciam der Außengebliebenen Mittag. 412 Uhr verfahren werden ivird, gewärtig zu sein.
Dóöliy bei Leipzig, am 26. November 18951, Die Gerichte daselbst. Do iger,
_
Heute den 30, Januar 1852 sind ausgegeben worden:
Vierzehnte Sißung der 11. Kammer... 2 Bogen Total 521 Bogen des 1. Abonnements.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider
Redaction und
Kammern.
i » Si / d Z N 2 c Sechzehnte Sigung der 1. Kammer „9 ge zus. 5 Bogen.
Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
auth
— amilie A E E. E
Et N m RAEr—
| | |
Das Avonnementit beträg: 20 Sgr. für § Iaÿr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung )
in der ganzen Monarchie: 1 Rthir. 175 Sgr
Alle Poft Anflaiten des In und Auslandes nehmen Seftellung au! den Königl, Preuß. Staats-Anzeiger as, für Serlin die
Expeditionen : Kehren-Straße Ur. 57. und Shadows-Straße lr. 4
in Berlin: 1 Uthir. 7 Sgr. 6 Vf, / AMET
Me 28,
Berlin, Sonntag den 1. Februar
(“So
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
D
Dem Regierungs-Secretair a. D., Rechnungsrath John zu Trier, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; und
Dem Justitiarius des Bergamts in Waldenburg, Brassert 1, den Amts-Charakter als Bergrath zu verleihen.
Fustiz-Ministeriun:. Der Rechtsanwalt und Notar von Othegraven zu Altena
i in seiner Eigenschast als Rechtsanwalt an das Kreisgericht zu Dortmund verseßt worden.
S E D E E E E T EMTE E REREETR
Erkenntniß und Beschluß des Königlihen Ober -Tri- vinals Lim 2, Sanuar 14502 — betreffend die Kompe-
tenz der Gerichts=Abtheilungen zn?" Untersuchung und
Entscheidung der im ersten Absaß des Ark. XIX. des
Gesetzes über die Einführung des Strafgeseßbuchs er-
wähnten strafbaren Handlungen, welche nicht mittelst der Presse begangen sind.
Jn der Untersuchungssache witer den Einlieger D. zu R., auf die Nichtigkeitsbeshwerde des Angeklagten, hat der fünfte Senat des Königlichen Ober - Tribunals in seiner Sibung vom 9, Ja- nuar 1852 2c. zu Recht erkannt: daß das Erkenntniß des Königlichen Shwurgerichts zu N. vom
(0). Oktober 1851 zu vernichten und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung vor das dortige Kreisgericht zu verweisen. Von Rechts wegen. Gründe. : L: Durch den Spruch de Geschworenen ist nur festgestellt, daß der
, ‘
Angeklagte bestimmte Aeu j gethan hat, nicht aber, daß diese Aeußerungen ehrfurchtsverleßen- der Art sind. So klar nun auch das letztere bei freier Beurthei- lung gefunden werdcn möchte — ohnehin bestreitet es der Ange-
flagte nicht qusdrüdlih: er behauptet einen anderen Sinn und ZU=
f
| | |
Nach beiden Verfassungs - Urkunden (vom 5. Dezember 1848 Art. 93, Gese -= Sammlung S. 387, und vom 31. Fanuar 1850
Art. 94, Geseß - Sammlung S. 31) soll bei politis{en Verbrechen
und bei Preßvergehen die Entscheidung über die Schuld durch Ge- shworene erfolgen. Diese Verfassungs - Artikel sind jedoch keine Prozeßgesete, sie stellen Grundsäße auf, deren Ausführung, wie
auch der Wortlaut des allegirten Art. 94 klar darlegt, durch die
weitere spezielle Geseßgebung bedingt ijt. Eine solche Ausführung ist nun zunächst gegeben drt s. 60 der Verordnung vom 3. Januar 1849. Derselbe perweist die po-
litischen und Preßverbrehen vor die Séhwurgerichte. Hiernächst be-
| weisungen
grenzt der §, 61 den Begriff der politischen Verbrechen durch Hin-
auf das Allgemeine Landrecht und leßiere umfassen die
| 68. 199, 200 Thl. 11. Tit. 20 von. Majestäts - Beleidigungen—und
4
Verleßungen der Ehrfurcht gegen den Landesherrn.
gefallen. " und diese ist im §. 39 der Verordnung vom 30. Juni 1849 dahin gegeben, daß die Ehrfurchtsverleßungen gegen den König vor die Schwurgerichte gehören sollten. |
Syäter hat die Verordnung vom 30. Juni 1849 im §. 20
4
(vergl. §. 43) die allegirten §§. 199 und 200 aufgehoben und an deren Stelle ein neues materielles Strafgeseß gestellt.
| Damit ist das relatum des §. 61 der Verordnung vom 3, Januar 1849 weg- Es bedurfte also einer neuen Kompetenz - Bestimmung,
Demnächst is im §. 56 des Preßgesees vom 12. Mai 1851
p
(Geseh - Sammlung S. 287) der H. 39 der Verordnung vom
30, Juni 1849 vollständig, vom Eintritt der Geseßeskraft des Strafgeseßbuchs ab, also seit dem 1. Juli v. J. aufgehoben. Es besteht also feine besondere Vorschrift mehr, welche die
Kompetenz der Schwurgerichte bei Ehrfurchtsverleßungen gegen Des
| Königs Majestät begründete und dem Art. XIX. des Einführungs-
Gesetzes (im ersten Absapye) unterläge, als die neuere Vorschrift
| des §. 27 des Preßgesebes,
erungen in Bezug auf des K onigs Majestät |
| der Regel des Art, XUl. belassen und
sammenhang der geführten Reden — so muß doch der Spruch der | | gericht verwiesen werden.
Gesvorenen nach §. 101 der Verordnung vom 3, Januar 1849, auf alle thatsächlichen Merkmale des zur Anklage gestellten Ver- brechens, also namentlich au auf die verbrecherishe Absicht, ge-
richtet werden, und da dies nit geschehen, |
DI die anderweite Verhandlung der Sache erforderlich §§. 139 4148 0. N Dieselbe gehört aber nit weiter vor das Schwurgerichk, Die Verordnung vom 30. Juni 1849 (Geseh - Sammlung S. 226 ff), welhe zur Zeit der That bestand, bedroht die Ver-
¡eBun« zwei Vtónaièn bis drei Jahren Gefängniß. Damit stimmt dei 6. 75 ves jepigen Strafgesezbuches überein, Nach §. 1 dajelbjt gehört demzufolge nach der angenommenen Dreitheilung der |traf- baren Handlungen die Ehrfurhtsverleßung gegen den König zu
den Vergehen, und über diese steht nah der Regel des Art. X11 |
des Einführungs - Geseßes vom 14, April 1851 die Untersuchung und Entscheidung den Gerichts - Abtheilungen zu. L Nun schreibt der Art. X1X. allerdings vor, daß in Ansehung verschiedener, im Strafgesepbuche vorgesehener Vergehen, — dar- unter ist der Fall des H. 75° «AUTgeUyr — die Komvetenz der
ch
Schwurgerichte sich nach den bestehenden Vorschriften richte.
Ein Rückblick auf den Gang der Gesetzgebung ergiebt indessen, daß
für Fälle der vorliegenden Art eine besondere Vorschrift, welche die Kompetenz der Schwurgerichtshöfe begründete, uich{t mehr be- steht.
o ist das Strasgeseß | durch Anwendung auf eine ungenügende Grundlage verleßt und |
Einleitung des Verfahrens
der Ehrfurcht gegen den König mit der Hauptstrafe von
wonach die mittelst der Presse verübten Vergehen, welche mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind, zur Kompetenz der Schwurgerichte gehören.
Ein Preßvergehen liegt hier niht vor. Es mußte daher bei sona die weitere Ver- handlung und Entscheidung der Sache vor das betreffende Kreis-
Berlin, den 9. Januar 1852. (Unterschrift.)
Jn gleicher Art hat das Ober - Tribunal in einer anderen Untersuchungssache entschieden , in welcher es sich um die Art den handelte. Der esfallsige Beschluß lautet, wie folgt:
Jn der Untersuchungssahe wider den Einwohner S. zu H. auf die Beschwerde des Ober - Staats - Anwalts hat der fünfte Senat des Königlichen Ober-Tribunals, in Erwägung:
daß die politischen Verbrechen nah §. 60 der Bcrordnung vom 3. Januar 1849 vor die Schwurgerichte gewiesen und dazu nach §. 061 daselbst die in H. 199, 200 des Allge- meinen Landrehts Thl. 1. Tit. 90 bedrohten Majestäts
Beleidigungen gezählt werden ; bay,
daß die gedachten Bestimmungen des materiellen Straf-
rets durch §. 20 der Verordnung vom 930. Juni 1849
aufgehoben sind, worin ein neues Strafgeseß uber Der-
(eung der Chrfurt gegen den König enthalten U}, Deren
Rüge sodann vermöge der selbstständigen Bestimmung Un
daselbst vor die Schwurgerichte verwen virdz Y aucaIirie S 39 durci g. 56 Des Preßge)eBes vom : oit dem: 1, Julk v, I vollständig aufge
aw
5 S A - A G6 Pu heit Nr, aß daher für Ehrfur{tsverleßungen dex rgen s