1852 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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welche der §. 75 des Strafgeseßbuchs in wesentlicher Ueber= einstimmung mit dem §. 20 der Verordnung vom 30. Juni 1849 bedroht, eine die Kompetenz der Schwurgerichtshöfe begründende besondere Vorschrift außer der hier, wo fein Preßvergehen vorliegt, nit zutreffenden Bestimmung des g. 27 des allegirten Preßgelebes nicht mehr besteht

daß daher die Kompetenz 1m Betreff der im Monat Sep=- tember v. J. mündlich ausgesprochenen Ehrfurhtsverlepung gegen den König, deren der Angeklagte hinlänglih beschwert ist, nicht exceptionell mit Rücfsicht auf Art. XIX. des Ein- führungs-Geseßes vom 14. April v. J., sondern nah der Regel von Vergehen (vergl. §. 1 des Strafgeseßbuchs) in Gemáßheit des Art, X11. sich bestimmt ;

den Beschluß gefaßt : L daß mit Aufhebung des Beschlusses des Kriminal-Senats des Königlichen Appellationsgerichts in K. vom 1. Dezember 1851 gegen den Angeklagten wegen Verleßung der Ehrfurcht gegen des Königs Majestät die Untersuchung zu eröffnen und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung vor das Königliche Kreisgericht in B, zu verweisen. Berlin, den 9. Januar 1852. (Unterschrift.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Lehrer an der Realschule zu Barmen, Dr. Fasbender,

Prádikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.

Minifterium des JÄnnern.

Dem Landrathe Grafen von der Schulenburg is Das Landraths - Amt des Kreises Neuhaldensleben im Regierungébezirkïe Magdeburg übertragen worden.

Finanz - Ministerium.

Cirkular-Verfügung vom 31. Dezember 18091 be- treffend die Steuerpslichtigkeit der Konsuln fremder Mächte.

Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom Sten v¿ M., betressend die Klaßsensteuerpflichtigkeit des beim dortigen französishen Konsulate als Chancelier beschäftigten N., nah Ver- nehmung mit dem Königlichen Ministerium der auswärtigen Ange- legenheiten Folgendes eröffnet :

Sowohl nach dem Vóölkerrechte, als auch nah den in Preußen zur Anwendung gebrachten Grundsäßen können die Consules missÌ fremder Mächte die Exterritorialität nicht wie die Gesandten, Ge- \chäftsträger 2c. für sich in Anspruch nehmen; gleihwohl sind Di, Consules missì, so lange sie s{ch auf ihr Amt als Konsuln be-

\{ränken und keinerlei Gewerbe treiben oder Grundstücke erwerben, |

stets von direkten und persönlichen Leistungen an den Staat und die Gemeinden freigelassen worden,

Mit dieser Beschränkung sind deshalb Ausländer, welche als Konsuln hierher gesandt werden, auch mit der Klassen - und klassi- fizirten Einkommensteuer zu verschonen.

Diese Befreiung wird jedoch dem 2c. N. jedenfalls dann nicht zugestanden werden können, wenn derselbe, wie es schcint, nicht in der Eigenschaft eines französischen Beamten von seiner Regierung fommissarisch nah Preußen gesandt, sondern lediglich von dem der- zeitigen französishen Konsul dortselbst zur Wahrnehmung gewisser Geschäfte als Chancelier angenommen worden is.

R den 31. Dezember 1851,

n die Königliche Regierung in N. Abschrift zur Nachricht und ebenmäßigen Beachtung. Berlin, den 31, Dezember 1851, Der Finanz-Minister. An

sämmtliche übrige Königliche Regierungen, Cirfular-Verfügung vom 10, Dezember 1851 be- treffend die Befugniß der von Dorheim nach Nauheim verlegten kurhessishen Uebergangsstelle zur Aus fer- tigung von Uebergangs scheinen. i

Ew. 2c. werden benachrihtigt, daß im Kurfürstenthum Hessen die bisher zu Dorheim bestandene Uecbergangsstelle nach Nauheim verlegt und dieser Stelle die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist.

Berlin, den 10, Dezember 1851,

Der General-Direktor der Steuern.

An : sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren 2c.

Bzeerkes emt m a ch ung, betreffend die Vernichtung der durch die Tilgungs- fonds eingelösten Staatsschulden-Dokumente.

Verhandelt Berlin, am 18. November 1851.

Nach dem §, 17 des Gesehes vom 24, Februar 1850, betref fend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens (Geseß-Sammlung Seite 57) sollen die dur die Tilgungsfonds eingelösten verzins - lihen Staatsschulden-Dokumente, sobald die betreffenden Rechnun=- gen der Staatsschulden-Tilgungskasse von den Kammern dechargirt worden, von Kommissarien der Staatsschulden - Kommission und der Haupt-Verwaliung der Staatsschulden durch Feuer vernichtet werden. Nachdem nun die Tilgungsfonds-Rechnungen, und zwar bis zum Jahre 1844 von des Königs Majestät, und für die Jahre 1845 bis 1848 von den beiden Kammern in den Sizungen vom 3, Mai und beziehungsweise vom 20. März d. J. dechargirt sind, founte die Vernichtung der in den Jahren S

1843 ‘mit 1,942,515 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf

L A 6, I A a D 1846 - 201002 = 10 = S - L. U 6 5

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1548 « U s 29 zusammen mit 15,563,656 Rthlr. 6 Sgr. S Pf.

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| eingelösten Staatsschulden-Dokumente, deren Littern, Nummern und

Beträge durch die Bekanntmachungen Der Haupt - Verwaltung der

Staatsschulden vom und dem Lehrer Calo an dem Gymnasium zu Stettin ist das |

20. August 1844, 30, Juni 1845,

29. August 1846, 15, Ayril 1848 und 28, März 1850

| zur öffentlihen Kenntniß gebracht sind, so wie der in den Jahren

l

1823 kis 1842 eingelösten, aber laut Bekanntmachung vom 23, Ok tober 1844 bisher von der Vernichtung ausgenommenen, provinziellen Staatsschulden-Dokumente über 1,038,941 Rihlr. 1 S, 1 E un O «e 40 Q zusammen über 1,977,586 Rthlr. 10 Sgr. 10. Pf» deren fernere Aufbewahrung die Haupt-Verwaltung der Staats- schuiden niht mehr für nothwendig hielt, erfolgen. Zu diesem Zwecke war auf heute cin Termin angeseßt worden, in welchem a) “Seitens der Staatsschulden-Kommission : der Geheime Finanzrath Knoblau ch, b) Seitens der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden : der Geheime Finapyzrath Rol Ée und der Geheime Finanzrath Gamet erschienen,

Die oben bezeichneten Dokumente wurden aus den in dem Tresor der Haupt - Verwaltung der Staatsschulden befindlichen ver- {lossenen Kasten entnommen, bei der demnächst erfolgten allgemei nen Ueberzählung und Vergleichung der mit unverleßten Siegeln yerschenen Pakete mit den Deponirungs-Verhandlungen

mit 27,413 Stück über 15,563,656 Rthlr. 6-Sgr. 8. Pf.

O E rc A e Er 10 = zusammen mit 28,634 Stück über 17,541,242 Mir, 17 Sur. 0 P} richtig vorgefunden und, nachdem au bei der speziellen Durch= zählung des Inhalts einzelner Pakete aller Gattungen, sowohl Stückzahl als Geldletrag, rithtig befunden worden, in Beisein der unterzeichneten Kommissarien in dem dazu bestimmten Ofen durch Feuer vernichtet.

O. L Kommissar{us der Staatsschulden- Kommissarien der Haupt - Ver=

Komnuission. waltung der Staatsschulden. Knoblauch, Rolcke. Gamet. Arndt, Geheimer Kalkulator , als Protokollführer.

Verhandelt Berlin, am 20. Januar 1852, Nachdem die Rechnungen der Staatss{ulden-Tilgungskasse für die Jahre 1845 bis 1848 von den beiden Kammern in den Sibßun-= gen vom 3. Mai vnd beziehungsweise vom 20. März v. J. dehar= girt worden, war in Gemäßheit des §- 17 des Gesebßes vom 24, Februar 1850 (Geseß - Sammlung Seite 57) zur Vernichtung der durch den extraordinairen Tilgungsfonds in den Jahren 1846

| bis 1848 eingelösten Staatsschuld - Verbriefungen über einzelne auf

den Regierungs=Bezirken haftende Landes- und Domainen - Schul= den auf heute cin Termin angeseßt worden. In diesem erschienen : a) Seitens der Staatsschulden-Kommission : der Geheime Finanzrath Knoblauch und der Wirkliche Geheime Legationsrath von Patow. b) Seitens der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden: der Geheime Finanzrath Rol cke und der Gebeime Finanzraih Gamet,

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Die oben bezeihneten Dokumente, und zwar aus der Einlösung i

im Jahre 1846 = 687 Stúück über 564,586 Rthir. 23 Sgr. 7 Ps 1 : I 3", | Corps die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Kaiserlich

1847 149 - - 62 094 - D 3

zusammen = 837 Stück über 626,739 Rihlr. 8 Sgr. 10 Pf. wurden von der Controle der Staats-Papiere vorgelegt, bei der speziellen Durhzählung Stücfzahl und Geldbetrag richtig bes

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,

funden und darauf im Beisein der unterzeihneten Kommissarien in dem dazu bestimmten Ofen durch Feuer vernichtet.

10. 6. i Deputirte der Staats\schulden-

Kommission. der Staatsschulden.

Knoblauch. von Patow. Rolke. ‘Ganet. Arnbt,

Geheimer Kalkulator, ais Protokollführer.

Vorstehendes wird auf Grund des §. 17 des Geseßes vom 24, Februar 1850 (Geseß -Sammlung Seite 57) und mit Bezug quf die in der Verhandlung vom 18. November v. J Bekanntmachungen hierdurch zur öffentlichen Kenutniß gebracht.

Berlin, 25. Januar 1852.

Haupt - Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Köhler. Roldcke. Gamet.

Kriegs- Ministerium.

Bekanntmachung der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 2. Januar 1804 betreffend die Anbringung der Ledertasche und des Pistols bei den Kürassier-= Regimentern.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ih, daß die Ledertasche bei den Kürassier - Regimentern von der liùfen auf die rechte Seite des Sattels, das Pistol aber in die linke Holfter ge- bracht werde, und gebe den Kriegs - Ministerium hiernach die wei- tere Veranlassung anheim.

Potsdam, den 5. Januar 18352.

(gez) Friedrich Wilhelm. Für den Kriegs-Minister : (gegengez.) von Wangenheim. An das Kriegs-Ministerium.

Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets-Ordre wird den König- lien General - Kommando's 2c. behufs der weiteren Anordnung hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 16. Januar 1952.

Kriegs-Ministerium. “Allgemeines Kriegs-Departement.

von Wangenheim. von SchüUz.

Auflófung des Abschnitts II. der Geldverpflegungs? Liguidationen der Truppen. Nachdem durch die Bekanntmachung vom 14, Dezeibey 9. J.

,

Verfügung vom 15. Januar 1852 =— betreffend die

(Königlich preußischer Staats = Anzeiger 1851 Nr. 450 Seite 831) | L G i Bat, | Low. Bat. 39. Juf. Negts., ins 2. Bat, 17, Regts,, v. Stülcradt,

aus dem Abschnitt 11. der Geldverpflegungs - Liquidationen der

Deputirte der Haupt-Verwaltuog |

Truvven der Titel 23 „Natural-Verpflegungs«Kosten“ und der Titel |

25 „Reisekosten, Tagegelder und Transport - 2c. Kosten ‘‘, welche den wesentlichsten Bestandtheil des gedachten Abschnitts ausmahten, entfernt worden find, ist beschlossen worden, den leßteren durch Ent- fernung auch der minder bedeutenden Titel 26 „Zu Arzneien für Frauen und Kinder ““, 27 „Pflege- und Schulgelder für Seoldatenkinder“’, 28 „Manöver-Kosteu“‘, : und 29 „Verpflegungskosien für Ersat - und Reserve -Mann- schaften“ : 1 überhaupt aufzulösen, Um dadurch nicht alle:n, auf Grund der jüngsten Erfahrungen, den Uebergang der Friedens- zu denKrifgs- Geld-Verpflegungs-Liquidationen zu erleichtern, sondern auch das Konto- und Abrechnungéwesen zu vereinfachen. Die monatlichen Geld-Verpflegungs-Liquidationen der Truppen sind hiernach vom Januar d. F, ab mit dem bisherigen Abschnitt L. abzuschließen, und 2s sind die die zulegt gedachten Tite! betref- fenden Ausgaben in entsprechenden Zeitabschnitten besonders zu liquidiren und anzuweisen. Berlin, den 15, Januar 1852. i Kriegs-Minifterium. Militair-Oefonomie-Depáartement. Gueinzius, Cammerer.

An {ämmtliche Königliche General-Kommandos 2c.

Ab gereist: Se. Excellenz der Minister für Handel, Gewerbe und bfentlihe Arbeiten, v. d. Heydt, nah Staßfurth.

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Berlín, 31. Januar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem General-Arzt Dr. Linden des Asten Avmee-

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| russischen St. Stanislaus-Ordens 2ter Klasse zu ertheilen.

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Personal-Veränderungen in der Armee.

L Ffir G Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 13, Januar.

v. Bonin, Gen. Major ‘u. Comdr. der 46, Divis., zum Staats- und Kriegs-Minister ernannt, ®. Wangenheim, Gen, Major und Di- rektor des Allgem. Kriegs-Departements, von der Leitung der Geschäste des Kriegs-Ministeriums entbunden. 9. Kamede, Sec. Lt. vom 4., ins 6. Inf. Regt., v. Nochow, Sec, Lk, vom 1, Hus. Negt., als aggr. zum Regt. Garde du Corps verseßt, Gruner, P, Fähnr. vom 16, Znfe Regt. zum Sec, Lt., v, Kny phausen, Clavin, P. Fähnrs, vom 13, Juf. Regt, zu überz, Sec, Lid., v. Key serlingk 1.,, Sec. Lt, vom 36, Inf. Regt., zum Pr, Lt., Aschoff, P. Fähnr. vom 38, Jnf. Negt, v. Chloedt, Richter, Quednow, P. Fähnrs. vom 28, Inf. Regt., zu Sec. Lts. befördert, Loeffel, Feldw, u. Rechnungsführer vom 37, Snf, Regt., der Char, als Sec, Lt, beigelegt, Steiuebach, am Ende, P. Fähnrs. vom 30. Inf. Regt., Mandl, P. Fähnr. vom 33, Juf, Regk. Reíneck, P. Fähnr, vom 25, Jnf, Negkt,, zu Sec. Lis, v. Lücken, P. Fähnr. vom 9. Hus. Regt,, v, Ploeß, P, Fähnr, vom 12, Hus. Regt, zuüberz. Sec. Lts, befördert, Curs\ch, außeretatôm, Sec. Lt, vom 4, Artill. Negt. ins 15. Jnf. Regt. einraugirt. Be ver, pens. Oberfeuerwerker vom 5. Artill, Negt, der Char. als Sec. Lt. beigelegt. Liebe, vormal. Sec. Lt, im Garde- Artill, Regt., unter Uebertragung der Function eines Studien-Direktors des Marinc-Lehr-Justituts zu Stettin, vorläufig auf 2 Jahre, als Pr, Lt, mit dem Char, als Hauptm, à la suite des Marine-Corps, angestellt,

Den 15. Januar.

v, Scholten, v. Kemphen, P. Fähnr, vom 2, f. Negt, zu überz. Sec. Lis, befördert. Roe se, Feldw. u. Rehuungsführer von dems. Regt., den Char, als Sec, Lt, beigelegt, v. Hardtensternu, Pr. Lt. vom 9, Inf. Regt., zum Hauptm, und Comp. Chef, v. Boehn 1, Sec, V oon dems. Negt.,, z, Pr. Lt., v, Mantouffel, Sec. Lt. vom: 14, Juf. Regt, zum Pr. Lieut,, v, Bülow, P. Fähnr. vom 4, Ulanen-Regiment, v. Gansauge, Friese, P. Fähnrs. vom 3, Jun, Regt., Caspari, P, Fähnr. vom 4. Juf. Regt,, L. Bardeleben, v. Gottberg, P. Fähnrs. vom 3. Kür. Regt., zu überzähl, Sec. Lts. befördert, Holfelder, Oberst u. Comdr. der 4. Ldw. Brig, gestattet, die Unif. des 1. Juf. Regts. beizube- halten, und is derselbe bei diesem Regt. à la suite zu führen, Scholz, Wernedcke, Zuther, P. Fähnrs. vom 5, Inf. Regt., Frhr. Ho verbed v. Schö naich, P. Fähnr, vom 5, Kür. Regt., leßtere drei: als überzähl, zu Sec, Lts, befördert,

Bei der Laudwehr:

Den 13, Januar:

Dierickx, Hauptm. vom 2. Bakt.,, ins 1, Bat. 13. Regts., Goesen, Sec. Lt, von der Kav. des 1. Bats. ,-ins 3. Bat. 13, Regis., Naters, Sec. Lt. vom 1. Bat, 13,, ins 1. Bat. 1. Negts. einrangirt. K oh, peni. Major, zuleßt Hauptm. im 18, Inf, Regt., zum Führer des 2, Aufgeb. vom 2, Bat, 16. Regts. ernannt, v, d, Mark, Unteroff, vom 4. Bat. 47, Regts, zum Sec, L, bei der Artill. besördert. v. d, Gröben, Prem. Lt, von demselben Bat,, zum 17, Jnf. Regt. à la suite ohne Gehalt, ver- seßt, vandenBruck, Sec. Lt. vom 2, Bat. 17. Regis., zum Prem. Lt, befördert. Longard, Sec. Lt, vom 1, Bat, 29, Regts., „Welter, Sece Lt, vom

Sec, ‘Lt, a, D., zulegt iq 4. J, Mel, Bertling, Sec. Lt, vom 1, Bat, 17. Regtis., ins Low. Bat, 36. Juf, Regts., v. Borries, Sec, Lt, von der Kavall. des 1, Bats, 15, Regts, ns Low. Bat. 37. Inf. Regts. einrangirt. Opderbect, Hauptm. vom leztern Bat, zum Führer des 2. Aufgebots eruannt, Winzer, Sec. Lt. vom Ldw, Bat, 39, Jnf. Negts., Neumanu, Sec. Li, von der Artill. des 1. Bats, 27,, ins 4.: Bat. 25. Regts,, Oster, Sec. Lt, von der Artill, des Ldw. Bats. 36, Jnf. Regts., ins 2. Bat. 28, Regts. einrangirt. Mellin, Unteroff. vom 2, Bat. 30. Regts, zum Sec. Lt, befördert, Prinz Franz zu Bentheim -Tekllenburg, Pr, Lt, (mit Nittm, Char.) vom 3, Bat, 15, Regts, ein Patent als Riitm, bewilligt, Ten 109, Ana Elsmannu, Sec, Lt, vom 3, Bat, 20., ins 41. Bat, 2, Regis., 9. Langen, Sec, Lk. a D., zulegt im 2. Kür, Regt., bei der Kav. des 2, Bats, 2, Regts. einrangirt, Lange, Pr. Lt. vom 4. Bat. 9, Negts. 4. Hauptm., v. Schocenin g, Sec, Lk, à la suîte dieses Bats,, von der Garde-Ldw. Kavall., zum Pr. Lk, Plock, Pr. Lt. vom 2. Bat, 9. Negts, z. Hauptm., v. Borde I., Pr. Li, vom 3. Bat. 9, Regts, z., Hauptm, u. Comp. Führ. befördert. S ch lau, Sec. Lt, vom 4, Bat, 20., ins 2, Bat. 9, Rgts,, v. Bonin 1, Pr. Lt, von der Kav. des 2. Bats. ins 3; Bat. 9,7 Regts. einrangirt. Mühlhausen, pens, Bozirks Feldw.,, früher beim 3. Bat. 9, Regts., der Char. als Sec, Lt, beigelegt, Krause 11, Sec. Lk, von det Artill, des 2, Bats. 3, Regts, Rosenstedt, See. Lt, vom 1. Bat, 2, ins 3. Bat. 1. Regts, Ebmeyver, Sec. Lt. vom 1, Bat, 16. Regts, N ichert, Sec, Lt. von der Art. des 4, Bats 5,, ins 2, Bat, 9, Regts. einrangirt. Blankenburg, Pr, Lt, vom 3, Bat. 95 Negts, zum Hauptm. befördert. Abschiedsbewilligungen 2c Den 13. Januar,

i n S 25 Vi tit Wt: V: Schmising-Kerßenbrock, ausgeschiedener Dc L a