92 Br., Herbst 107, 105 bez Juni / Juli 12% bez.
Eamnmburz, 5. Februar, 2 Lur 9 61 lin-Hamburg 98% Magdeburg- W s ge VY 4 . . a7 4 Do25 n Ì ¿a 4(); Spanische inländ. Schuld ZIKZ KESIE hal
Getreidebörse: Roggen flau, 98 zu haDen. iger zu haben ohne
: 5 4 71 800 Ctr. loco 9%, Domingo Z1E b1s A6 : Zink Dl /
Käufer. Oel 18%, +87; 202. 1000 Ctr. Lieferung 9.
Spiritus 1954 Dez
9 Uhr 55 Minuten Nachmittags Ber-
3
3, Sardin. 837 G.
165 Frühjahr 13 bez., | 957.
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Paris 995.
Mecklenburger 325.
V 4 Bil Bil- | 284. 349,545; . 749,
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Katfee 1300 Sack | |
|
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IProOze Spanier 38 Kurhess1sche Loose 32.
\ msterdam 1015.
den 50 Gulden - Loosen sind folgende Serien gezogen worden; 2492.
6 *
Ar 3
Badische Loose 375
Iproz. Spanier 182, Wien 96%. T
Lombarden 793. London 1205.
Sa nrisreahe. Mittwoch, 4. Februar. (Tel. Dep. d. C. D) Von.
A5
734.
E Rem, Mittwoch, 4. Februar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten (Tel Dep d C) Günstige Stimmung. Siberanlehen 41047. Sproz
zaun Dafcuct 0... Mittwoch, 4. Februar, Nachmittags ‘2 Uhr. MEetalligues 947 4 ¿proz Metalliques 84%. Bankactilen 1'224. Nord- (Tel. Dep J C B) (VVegen unterbrochener Linie zwischen Erfurt baln 152-5. 1839r Loose 1207. Lombarden 985. London: 12, 16 E 7; O E S4 o ° ? D A2Q3 ; 1 c 1 4 - A 1 G0 +3 go! and Frankfurt a. M. » erspatet eingetroffen.) Nordbahn 384. #44proz \ ugsburg 123%, Hamburg 181%. Paris 146 Gold 297. Silber 237. Metalliq. 68 5proz. Metallig. TOL. Bankactien 1199. 1839r. Loose X L. C . { s D G E I I I F E D I N MI N E INC Sat E CEM S I L D E E E E Cu A P S B Ri E Eo Mb: v fien P R I E SE I E E T I I I E E D 2E R E R O S I E R E R R O E
E S e ccibubinnis
[158] Stedbr ies
Die Wittwe Hiller, Marianne geb. App el, 53 Jahr alt, aus Kurnick bei Posen gebürtig und zuleyt hier wohnhaft (von der Mehreres nichi angegeben werden fann), isi wegen fahr- lässigen Bankerutts rechtsfrästig zu cinjährigem Gefängniß verurtheilt worden und hat sich von hier enifernt, ohue daß ihr gegenwärtiger Auf- enthalt zu ermitteln gewesen is, Ein „Zeder, welher von dem Aufenthalte der
i 20, Diel Kenntniß; hat, wird aufgefordert, davon unver- züglich der nächsten Gerichts-
odex Polizei - Be- hörde Anzeige zu machen.
Gleichzeitig werden âlle Civil- und Militair-Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf dieselbe ¿u vigiliren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegen- ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Direction abzuliefern. * Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr- lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Nechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 28, Januar 18952, Königliches Stadtgericht , Abtheilung für Untersuchungs-Sachen, Deyuta- tion 1V, für Vergehen. [159] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der Fuhrherx Martin Naagck r Wegen wissentlichen Meineides durch rechtskräftiges Er- kenntniß mit Ausstoßung aus dem Soldaten- stande, dem Verluste des Rechts díe preußische Nationalkokarde zu tragen und aller bürgerlichen Ehren und Gewerbe zu einer einjährigen Straf arbeit und außerdem zu einer Geldbuße von 40 Rthlrn. 16 Sgr, welcher im Unvermögens®s- fall vierwöchentliche Strafarbeit zu substituiren, mit öffentlicher Bekanntmachung dieses Uritels, auch Stellung unter Po izei-Aufsicet auf achtzehn Monate bestraft worden.
Dies wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht,
Berlin, den 28, Januar 1852,
Untersuchungs -Abtheilung des Königlichen Stadt- gericis, Deputation 11. für Vergehen.
[157]
Dex hinter den Kupfershmidt Friedrich Krüger aus Letschin unterm 13. August v. J. erlassene und in Nr, 43 des Staats - Anzeigers pro 1851 veröffentlichte Steckbrief is durch Er- greifung des 2c, Krüger erledigt.
Kústrin, den 30. Januar 1852,
Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung,
[32] Ediktal-Vorladung
ver Gläubiger in dem erbschaftlichen Liquivations- Prozesse über den Nachlaß des verstorbenen
Kaufmanns Johann Ernst Kämmerer.
Ueber den Nachlaß des am 2, Mai 1849 hier-
selbst verstorbenen Kaufmanns Johann Ernst
Kämmerer ist am 15. September 1850 der erb-
schaftliche Liquidations - Prozeß eröffnet worden,
An die Abonnenten der stenographischen Berichte
|
Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht am :
17 Avril 1852, Vormitiags 41,Uhx, vor dem Herrn Stadt - und Kreisrichter Br. Hambrook, im hiesigen Gerichtshause, Verhand- lungszimmer Nr. 2, an,
Wer sich in diesem Termin nicht meldet, {wird aller seiner etwanigen Vorrechte für verlustig er- flärt und mit seinen Forderungen nur an das- jeuige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noc übrig bleiben möchte, verwiesen werden.
Den unbekannten Gläubigern werden die hie sizen Rechtsanwalte Herren Dot, Matthias und Justizrath Liebert als Mandatarien in Vorschlag
D
gebracht.
t- und Kreisgericht, theilung.
11561 Rheinische Eisenbahn- Gesellschaft. Emisfion oer neuen
I. Sée) (Stamm-) Aciten,
4 n if 2 ¡
zu den Prioritäts
Die Jnhaber der Prioritäts- (Stamm-) Actien werden hierdurch benachrichtigt, daß die neuen Coupons (11. Serie) gegen Aushändigung _de1 zum Empfang berechtigenden, mit dex 1. Serie ausgegebenen getruten Anweisungen bei uns in Empfang genommen werden können.
Für Berlin und Umgegend ist Herr S. Bleich- röder bereit, auf Verlangen die Einziehung der neuen Coupons zu besorgen.
i L R n Fol; det! 2 Dr Uar 1992.
Ote Direction De, S peziaidireltor. [942] Gpiltailagdung.
Nachdem der Hausbesißer und Fabrikant Ernst Gottlieb Krusche zu Reichenau seine Fní/olvenz angezeigt hat, hierauf aber unter seinen befann- ten Gläubigern ein Vergleich abgeschlossen wor-
_-
den und zu dessen Befestigung mit Exlassung von Ediftalien zu verfahren ist, so werden die unbe- fannten Gläubiger genannten Krusche's, so wie überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Aniprüche an dessen Vermögen zu haben glauben und bei dem bemerkten Vergleiche nicht berücksichtigt worden, andurch offentlich ge- laden, den achten April 1852
zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Kanzlei- stelle bei Verlust ihrer Ansprüche und der Rechts- wohlthat der Wiedereinseßsung in den vorigen Stand in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, thre Ansprüche an- zumelden und zu bescheinigen, sich auch über Annahme des abgesch1o\senen Vergleichs unler der Verwarnung, daß sie außerdem für ein- willigend in denselben erachtet werden \ol-
Heute den 5, Februar 1852 ist ausgegeben worden: Achtzehnte Sizung der 11. Kammer... .....+- 3 Bogen.
O S E E E E R E E E R REREEB R a m
Total 672 Bogen des 1. Abonnements.
len, bestimmt zu erklären, nah Befinden mi Dem bestellten curator litis et bonorum, fo wie der Priorität halber unter sich, rechtlih zu ver fahren, binnen sechs Wochen zu beschließen,
den siebenundzwanzigsten Mai 1852 der Inrotulation der Akten und
den fünfundzwanzigsten Juni 1852 der Publication eines Bescheides, der rücksichtlich der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sch zu gewärtigen.
Auswärtige Gläubiger haben zu Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen.
Kloster St. Marienthal, den 30. Oktober 18514,
Stifts - Justiz - Kanzlei allhier, Für den Syndikus:
Stift8-Aktuar.
G ckck of Niedel,
[722] Ediftal-Lago ung Der hiesige ¿Fabrikant Johann Andxeas
B ur \ch sen. hat seine Jusolvenz erklärt und is daher zu seinem Bermoögen der Koukursprozeß eröffnet worden,
És werden daher die bekanuten und unbekanu- ien Gläubiger Bursch's und überhaupt Alle welche an dessen Vermögen aus irgend emem
| Grunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch
Rebvaction und
geladen, bei Strafe des Ausschlusses, \0 Wie det NBerlust der Nechtswohlthat der Wiedereinsezung in den vorigen Stand, in dem auf den 13. Februar 1892
anberaumten Liquidations - Termine zu r7echlexr früher Gerichtszeit an hiesiger Stadtgerichtsstelle persönlich oder durch gehörig legitimirte und in- struirte Bevollmächtigte zu erscheinen, 1hre ¡For derungen anzumelden und Zu bescheinigen, m1! dem verordneten Rechtsvertreter, so wie nach Befinden der Priorität halber unter sih darüber u verfahren, binnen sechs Wochen zu beschlie ßen, und
den 2, Ai 1902 der Publication eines Prâflutiv Bescheides, wel rüdiichtlich der Ausbleibenden für geschehen erach tet werden wird, feruer
den 16. Ayr1ti 18942 der Abhaltung cines Verhors zum Behuf de1 Abschließung cines Hauytvergleiches, wobei von denjenigen, welche gar nicht oder nicht gehörig ersheinen odex sich gar nicht oder nicht bestimmt erklären, angenommen werden wird, daß fie den Beschlüssen der übrigen Gläubiger beitreten,
Foy {4 40 MNMovotitalinia { T c o dafern aber einc Vereinigung nichi zu SDtandé tommt,
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den 247 April 4892 der Inrotulation der Akten und den 15, Zuni 1892
der Publication eines Locations.- Erkenntnisses,
711
welches in Ansehung der Ausbleibenden fu blizirt geachtet werden wird, gêwärtig zu jen, Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme
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fünftiger Ladungen Bevollmächtigte 1m hiesigen
Orte zu bestellen. Stadtgericht Krimmißschau, am 5 Vey 1891.
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Nedslob, Stadtrichter,
S O C E E E E E E S R E E N Gw E E E E T R T AEER
über die Verhandlungen beider Kammern.
Rendantur: Schwieger.
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Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,
eptem-
Das Adonneinent beträgt A @ A J 20 Sgr. für + Iahr A) 1 Î i in allen Theilen der Monar chèc ohne @& Preis-Erhöhzung. L. : Mit Beiblatt (Preuß. Ad!er-Seiting) e in Herlin! 1’ Rlhlr. 7/Sge. 6 Pf., V2 in der ganzen Monarchie : js 1 Rthir. 17§ Sgr
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Preuf
Zuec Poft Anstaiten des In und Auslandes nehmen SGesieliung auf den Konigl, Preuß. Staats-Anzeiger
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A, TRL ** Seri Ote Expe Sili onen : t en-Strafie Ur. 57. und
Zehr Sqhadvows-Strafßec Ur. 4. : ——— O
5taals-
Anzeiger.
17 35. Berlin,
Sonnabend den 7. Februar
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Archidiakonus an der St. Petrikirche zu Berlin, Karl Joachim Ernst Georg Helm, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleifez dem Kreis -Steuer - Einnehmer G illard
zu Montjoie, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse, und dem | vom 21sten Infanterie - Regiment zur Reserve entlassenen Gefreiten |
Krüger, die Rettungs - Medaille am Baude; 2 Dem Bürgermeister Beyer in Potsdam den Titel: „Ober-= Buürgermeister““;
Dem Rendanten der Militair-Pensions-Kasse, Hauptmann a, D. von Ribbentropz so wie — Ot Kassirer Walter bei der General - Militair - Kasse den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen; und
Den bisher bei der Staats-Anwaltschaft zu Prenzlau beshäf- tigten Kreiörichter von Bertrab zum Staats-Anwalt bei den Kreisgerichten zu Gla und Habelschwerdt, unter Anweisung seines Wohnfißes in Glaß, zu ernennen.
Berlin, 5. Februar 1852. | Ihre Königliche Hoheiten der Großherzog und die Groß- herzogin nebst dem Erbgroßherzog von Mecklenbur g- Schwerin sind von Schwerin, und Ihre Königliche Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin nebst der Herzogin Karoline von Mecklenburg-S treliß sind von Neu-Strelißz hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
Minifterium für Saudel, Gewerbe und fentliche Arbeiten. Bekanntmachung — betrefsend die Bildung dex Berg -
bau- Gesellschaft „Mans feldische Kupferschiefer= bauende Gewerkschaft“ mit der Eigenschaft einex juristischen. Person.
Des Königs Majestät haben unterm 21. Januar d. S), Der urch Vereinigung mehrerer in der Grafschaft Mansfeld bestandenen | É f
GHewerkshaften uuter dem Namen „Mansféldische Kupser- shieferbauende G ewerks{chaft“ neu gebildeten Bergbau- Gesellschaft, welche zu Eisleben ihren Siß haben soll, die Eigen-
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Der Drudcker, Verl nd H Î 3 in Köln wö
a , Verleger und Herausgeber des in Köln wochent=- E idi E , ?ölnischen Anzeigers ‘‘, ereits am
ptember 1850 in Betreff einzelner Artikel dieses Blattes wegen unterlassener Cautionsbestellung zu einer Geldbuße von funf= zig Thalern, eventuell vier Wochen Gefängniß verurtheilt, is — nach eingetretener Geseßesfraft des Preßgeseßes vom 12. Mai 1851 — wegen des nämlichen Vergehens in Betreff der in den Blät=
tern vom 6., 17, und 19, Juni 1851 enthaltenen Artikel: „Der Aus-
flug nach St. Petersburg und Anekdoten“, „Scenen aus Spanien““, „Die Trabucayren““, „Cine Hochzeitsfeier in Konstautinopel und Anekdoten“ und „Geschichte einer Schahmaschine‘“ vor das Zucht= polizeigericht gefordert, durch das Urtheil der ersten Instanz frei- gesprochen, dagegen in Folge der Berufung des ¿ffentlihen Mini- steriums durch Urtheil der Avpellationskammer zu einer Geldbuße
von dreißig Thalern, eventnell zehn Tagen Gefängniß verurtheilt
worden,
Das lossprechende Urtheil gründet sich darauf, daß nach §§. 11 und 17 des Geseßes vom 12, Mai 1851, welches in diesem Punkte mit der Verordnung vom s. Juni 1850 übereinstimme, die Cau- tionsleistung nur für die periodishen Blätter politischen oder sozialen Inhalts eingeführt seiz daß das fraglihe Blatt nach seiner Tendenz und seinem Inhalte nur für die Aufnahme amt= liher Verordnungen, Familiennachri{ten und Nachrichten von ort= lichem Interesse bestimmt sei, sich mit polilishen und sozialen Fra- gen nit befasse, und nur zur Ausfüllung des Raums Artikel über wissenshaftlihe und technische Gegenstände, Anekdoten und dergleicen aufnehme; während das reformatorische Uriheil ausführt, daß nach §. 11 des Preßgeseßes die Cautionspflicht die Regel sei; daß die fraglichen Artikel, wele {óönwissenschaftlichen Inhalts seien, zu den geseßlichen Ausnahmen (§. 17) nit gehör= ten, und daß nah der Entstehungsgeschichte und den Mctiven des 6. 17 in Betreff der Cautionspflicht kein Zweifel sci ; daß dagegen, da die frühere Verurtheilung wegen gleichen Bergehens nicht unter
d
| L C C ? ae L A E E Gil 1 dem Gcsebe vom 12, Mai 1851 stattgefunden, der Rückfall hier
haft einer juristischen Person zu verleihen und das Gesellschasts=
Statut Allergnädigst zu bestätigen geruht.
Vie Allerhöchst Lollzogene. Bestätigungs-Urkunde und das ge- dachte Statut werden durch das Amtsblatt der Regierung zu Mer- seburg zur cffentlichen Kunde gelangen, / O
Berlin, den 3. Februar 1852. *
Dex Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(0) Son Ler Dept |
Justiz-Minifteriunr.
Kautionspflicht periodisher Blätter belletristishen
| daß der Rücffall nicht vorliege, weil die fruhere
(F G + Aa A E ' ’ Go r go Erkenntniß V Meni Gen Revisions- und Cassa= tions ofes on oe Januax. 1802. —. Vet elende
Inhalts und die Berücksihtigung früherer Bestrafun- |
gen beim Rüdsgile, Verordnung vom 5. Juni 1850 (Gesey-Sammlung S. 329,) Gescß vom 12, Mai 1851 (Geseß-Sammlung S. 273.) D Die Friedrich O, von Gottes Gnaden, König Untes en C, thus kund und fügen hiermit zu wißen, daß Sil isions- und Cassationshof zu Berlin in seiner öffentlichen gung vom 6. Janugr 1852 1c, folgende Entscheidung erlassen hat:
nicht vorliege.
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Die erkannte Geldbuße is nach §. 42 des Preßgesebes, die ihr ¡bstituirte zehntäg1ge Gefängnißstrafe aber nach §. 17 des Sträâf Clida la E T L E
zesebbuches bemessen.
Gegen das zuletzt erwähnte Urtbeil hat der Königiiche
Hrokurator den Cassations - Rekurs ergriffen. In der Retferti- gungsschrift wird ausgeführt, daß, da der Cassations-Bertlagte de- reits wegen unterlassener Cautions-Bestcllung als Herauêgeder des verurtheilt sei, die im §. 42 des Vrefß
„Kölnischen Anzeigers“ Z N
seßes bestimmte Strafe des Rüdfalls hätte ausgesprochen werden
müssen. Es sei unrichtig, wenn das angegrisfene Urtheil annebm arl o Nartirthe
nicht unter dem Gesetze vom 12. Mai 1851 stattgefunden. Wenn auch eine Verleßung des Artikels V1. d nf Filios zum Strafgeseßbuche nicht vorliege, weil f welchen es si hier handle, vor dem 1. Y
-
so verleße doch das angegriffene Urthe
C D B S
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La 2 5, 4 eBe, aig eine
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{C a nh pr A 2 r Alt l aci C O NnMerDuid
welcher in Betreff des Rückfalls nichts h frühere Verurtheilung wegen des nämlichen Ve der leßten fünf Jahre, womit au di iffsbestimmung des NÜck falls im Artikel 58 des älteren rbe segbuds zusan- mentrefffe. Der Cassationskläger hat demgemäß uf angetragen : daß das Urtheil der Correctionell-Appellations r des König- lichen Landgerichts zu Köln, insoweit als da e Strafe des Rüdkfalls nicht ausgesprochen worden, kassirt, und statt der Geld- buße von dreißig Thalern eine Geldbuße von vierzig T! im Unvermögensfalle eine vferzehntägige Gefängnißstrafe gegen den Cassationsverklagten erkannt werden möge, T
Jn Erwägung , daß die bezeichneten Artikel des „Kölnischen