1852 / 34 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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P E A D I D I A Hn d E R A r ern zal

Frankfurta: M, Donnerstáàg, (Tel. Dep. d. C. B.) g Metallig. 77 Bankactien 1209. 387. proz. Spanier 18 27. ( 32%, Wien 97. Lombarden S0Z- âam 101#.

Wien, Donnerstag; (Tel. Dep. 4 C, B.) Silberanlehen 1047.

2 O5 4!proz. Metalliques 84x. Bankactien 1229. L 120. Lombarden 9845. London 12, 16.

burg 1813. Paris 146.

Nordbabn 384. 4¿proz, Metaliig. 685. 4839r. Loose 994. Badische Loose 37%, Kurhess1sche Loose | London 1204. Paris 95%. Amster-

5, Februar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. 5proz. Metalliques 945. Nordbahn 1517. 4839r | Augsburg 1235. Hanm- Gold 29%. Silber 23.

172

„5, Februar, Nachmütags 2 Uhr. |

SProz. | 3Pproz. Spanier |

eingetroffen.

Paris, Donnerstag, 9. Februar, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep-/ d.. G. B), Sproz.: 65, 10. Sproz. 103, 259.

London, Mittwoch, 4. Februar, Nachmittags 5 Uhr 30 Mi- nuten, (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 96%, #. Korn, still, doch fest.

NXNew=- Work. Sonnabend, 24. Januar. (Tel. Dep. d. C. B.)

| Das bereits fällige Dampfschiff „Amerika“ ist hier immer noch nicht

Liverpool, Dienstag, 3. Fcbivar. (Tel. Dep. d. C. B.)

Baumwolle 4000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.

[161] SteckbriÈE k

Der unten näher bezeichnete ehemalige Ban- quir Leonhard Lipke von hier ist der Unterschlagung einer sehr bedeutenden Geld- aae dringend verdächtig und hat sih von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Auf- enthalt zu ermitteln gewesen ist, Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c Lipke Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unver- züglih der nächsten Gerichts- odex Polizei - Be- hörde Anzeige zu mahen. Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair-Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen- ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Erpedition abzuliefern,

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr- lihen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechiswillfährigkeit versichert. :

Berlin, den 5. Februar 1852,

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs-Sachen, 11. Kom- mission für Voruntersuchungen.

Signalement des 2c. Lipke,

Derselbe ist 70 Jahr alt, in Königsberg gebo- ren, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat keine Haare mehr, sondern trägt eine schwarze Perrücke, hat blaue Augen, graue Augenbrauen, ovales Kinn, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, lange Nase, gewöhnlichen Mund, kleinen grauen Backen- bart, i von unterseßter starker Staiur, Beson- dere Kennzeichen und Bekleidung können nicht angegeben werden,

[463] Stedbricf.

Der chemalige Stadtgerichts-Rath Heinr i ch Simon aus Breslau, welcher durh s{hwurge- richtliches Erkenntniß vom 4. September v. J. wegen Hochverraths zu lebenslänglicher Zucht- hausstrafe und dem Verlust der bürgerlichen Ehre verurtheili worden is, und sich gegenwärtig in Zürich in der Schweiz aufhält, soll nah dem Beschlusse des unterzeichneten Gerichtshofes zur Haft gebracht werden.

Es werden daher alle Civil- und Militair- Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c, Simon zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und ihn an uns abliefern zu lassen.

Es wird die ungesäumte Erstattung der da- durch entstandenen baaren Auslagen, und den Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill- fährigkeit zugesichert.

Eine Persons-Beschreibung kaun nicht beigege- ben werden,

Breslau, den 26, Januar 1852.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Strafsachen,

[822]

Die dem Scarfrichterei-Besiper Semmler ge- hörige Scharfrichterei hierselbst Nr, 39 nebst Pertinenzien, abgeschäßt, und zwar die Gebäude auf 2984 Thlr, 18 sgr, 4 Pf,, die Gerechtigkeit auf 44,787 Thlr, 15 Sgr,, zufolge dex nebst

Hypothekenschein in unserer Registratur einzu- sehenden Taxe, soll am 24. April 1852,, Vormittags 11 Ubr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Greifenhagen, den 30. August 1851, Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung,

[13] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Marienburg. |

Das in der Dorfschaft Reichfelde Nr. 10 des Hypothekenbuchs gelegene Grunbstück der Friedrich Alexander und Auguste gebornen Redecker, Broes- feschen Eheleute, abgeshäßt auf 7400 Nthlr. zu- folge der nebst Hypothekenschein und Bedingun- gen im 111. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 14, Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordent- licher Gerichtsstelle subhastirt tverden,

[165] Nothwendiger Beta Das zur Konkursmasse des Gold- und Silber- waarenhändlers Neumann Aronsohn gehörige, aus einem Haupt- und Seitengebäude nebst Hof- raum bestehenden, in der Altstadt sub No. 51 belegenen Grundstücke , abgeschäßt auf 5478 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf., : zufolge der nebst Hypothekenschein in der Regi- stratur einzusehenden Taxe, soll am 6, September c., Vormittags 21 Ur, vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Schaller an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Der dem Aufenthalt nah unbekannte Knidar Neumann Aronsohn wird hierzu dffentlich vor- geladen. Thorn, den 24. Januar 1852, Königliches Kreisgericht I.

[14] Uge

In Folge beantragten Aufgebots der am 31, Mai 1851 ausgestellten, von Traugott Haupt- mann zu Alt-Gersdorf, Ordre Th. Liedlof auf sich gezogenen, in Frankfurt a. d, O, zur Mar- garethen-Messe 1851 zahlbaren, von Th, Liedloff an Robert Winkler und von diesem unterm 14, Juli d. J. an die Handlung Haase et Sohn zu Chemniy girirten, verloren gegangenen Antwwei- sung über 382 Thlr, 25 Sgr., werden alle die- jenigen, welche als Eigenthümer, Cessionaxien, Psand- oder sonstige Briefs - Jnhaber Ansprüche auf jene Anweisung Zu machen haben, zur An- meldung derselben auf |

den 21, April 1852, Vormittags

11 Wr, i an hiesiger Gerichtsstelle Junkerstraße Nx. 4 vor den Kreisgerichtsrath Nischelsky unter der Ver- warnung vorgeladen, daß sie bei ihrem Ausblei- ben mit ihren Ansprüchen werden präkludirt , ih- nen ein ewiges Stillschweigen damit wird auf- erlegt, und die oben bezeichnete Anweisung wird für ungültig erklärt werden. a.

Denjenigen, welchen es hier an Bekannischast fehlt, werden die hic „gen Rechts-Anwalte Keller, Christiani und Vogel als Bevollmächtigle v0x- geschlagen, s

Frankfurt a. d. O., den 10. Dezember 41851.

Königl, Kreisgericht, 1, Abtheilung,

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[169] P. :r::0:, 1:4: ma Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 27, Oktober v. J. hierselbst verstorbenen Hausirers Ernst Bügel, zu welchem namentlich zwei auf den Deichstücken bei Triebsees belegene pommershe Morgen Aer gehören, Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert , dieselben in cinem der nachstehenten Termine, den 21,.-Februar, 6, und:20, März d. J.,-Vornittags 11 Uhr, anzumelden, bei Strafe des Ausschlusses, Franzburg, den 1. Februar 1852, Königliche Gerichts - Kommission.

[164] Bckanntma ch3 g

Das Postfuhiwesen in Sicttin soll zum 1, Juni c. anderweit in Entreprise gegeben twer- den. Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen sich möglichst bald bei der hiesigen Ober - Post- Direction melden,

Stettin, den 4. Februar 1852,

Königliche Ober-Post-Direction,

[162] Bekanntmachung.

Die General-Versammlung der Mitglieder der Hagelschaden - Versicherungs - Gesellschaft zu Er- furt wird

den T Var d. im Gasthofe zum Schlchendorn hierselbst abge - halten werden.

Jndem wir dies statutgemäß veröffentlichen und zu zahlreiher Theilnahme die Mitglieder einladen, bemerken wir, daß, außer der Vorlage der Shlußrechnung von 1851 und der nach 8,32 vorzunehmenden Wahl, noch das nah dem Beschluß der vorjährigen General-Versammlung vom Direktorium im Zusammentritt mit dem Kuratorium neu redigirte Statut auf Anordnung der höchsten Behörden berathen und durch Be- {lußnahme festgestellt werden soll,

Erfurt, den 28. Januar 1852.

Das Direktorium der Hagelschaden-Versicherungs- Gesellschaft daselbst, Steuber. E. Schmalfuß.

[166] Bekanntma cch u 9. Aachen -Düsseldorf-Nuhrorter Eisenbahn.

S Die Partial-Quitiungen Nr, 9600 bis 9649 der Aachen- _—__ N, Düsseldorfer Eisenbahn - Gesell- T-RET fe E r S I 4 e \ 2 L 1 M schast 50 Stück à 5 Prozent

s oder 500 Thlr., sind dem Eigen-

S thümer derselben angeblich ad-

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handen gekommen. Auf den Antrag des Lettern fordern wir daher mit Bezug auf die Bestim- mung im L 17, des Gesellschafts-Statuts den gegenwärtigen Jnhaber dieser Dokumente hier- dur auf, dieselben an uns einzuliefern oder seine etwaige Rechte daran geltend zu machen, widrigen- falls wir deren Amortisation bei dem Königlichen Landgerichte hierselbst beantragen werden.

Aachen, den 2. Februar 1852.

Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn,

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern,

Heute den 6, Februar 1852 is ausgegeben worden: : Achtzehnte Sißung der 1. Kammer... 2x Bogen.

Total 692 Bogen des 1, Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

Das Avonne4«utreni betragt 20 Sgr. für § Iahr 11 alien Theilen der Monarchie ohn: Preis-Erhöhung.

Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung ) in Berlin: 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf. in der ganzen Monarchie :

1 Rthir. 174 Sgr

Königli

Berlin,

Sonntag den 8. Februar

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Alie Post Anftaiten Des Zu Auslandes nehmen Seftelung au den Königl, Preuß. Staats-Anzeiagc:

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5 Expeditionen : Gf Sehren-Straße Ur. 57, 1 Shadows-Straße Ur, 4

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1852.

Se. Majestät der König haben Nlergnáädigft geruht: Dem Amtsrath von Kähne zu Pebow bei Potsdam das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu ver lo lz » E leihen.

Staats - Ministerium.

Beschluß vom 21, Dezember 1854 —- daßin Dtszi- vlinar-Untersuhungen gegen Garnison-Schullehrer die Entsheidung erster Instanz den Provinzial-Schul-= Kollegien zustehen solle. S

_ Auf den Antrag des Kriegs-Ministers vom 8, November d, J., für die Garnison-Schullehrer die entscheitende Disziplinar-Be= hörde erster Instanz zu bestimmen, beschließt das Staats-Ministerium auf Grund des §. 8 der Ver= ordnung vom 11. Juli 1849, daß in Disziplinar -Untersuchungen gegen Garnison - Schullehrer die Entscheidung erster Jnstanz den Provinzial-Schul=Kollegien zu überweisen. | Von diesem Beschlusse erhalten die Minister des Krieges, des

schrift, um danach für ihre Ressorts das Erforderliche zu veran- lassen. Berlin, den 21. Dezeniber 1851. CTA v 2 (ck 4 4 (i E C le a d Ó L A Se Das t e S U & D D 4 + L §4 k G. L E Cat pon Manteuffel. Lon der evt. Simons, von Stkod haufen, von NauUmêr, von Westphalen.

C2 ( P d von DodelMwtu gy.

Minifterium für Handel, SWewerbe und Öffentliche Arbeiten.

Cirkular Barsurgunc vom 17; Mo vember B94! bés

treffend ie Srtheulung von Gewerb eren on Ur

Musik-Gesellschaften, deren Mitglieder ihren Wohnsitz in Lerschiedenèn Regierungs Bezirken hahen.

Es ist zur Sprache gekommen, daß zwischen einigen Regierun- gen eine Meinungs-Verschiedenheit darüber besteht, ob in dem Falle, wenn die Mitglieder einer Musik-Gesellschaft, welche ihr Gewerbe im Umherziehen treiben will, ihren Wohnort nicht sämmtlich in demsel- ben Regierungs-Bezirke haben, in welchem der Wohnort des Vor=

nigen anderen Regierungen, n“ Den vort der betréffenven Mitglieder | machten Antrage in FKenutniß zu seben -*und

neuerung von Gewerbescheinen für Musikgesellschasten, deren Vor- lteher ein Ausländer is, steht derjénigen Königlichen Regierung

| zu, in deren Bezirk das Gewerbe betrieben werden soll und bei

welcher der Vorsteher sich deshalb meldet.

F Bestehen in dem einen oder dem andern Falle die übrigen Mitglieder der Gesellschaft aus Inländern, die ihren Wohnsiß in dem Bezirk derselben Königlichen Regierung haben, bei welcher der Gewerbeschein nahgesucht wird, oder aus Ausländern, so unterliegt es keinem Bedenken, daß die Königliche Regierung, welcher das Gesuch vorliegt, in Gemäßheit der §§. 11., 12. und 18. des Hausir- Regulativs vom 28. April 1824 allein darüber -zu befinden hat.

__ So weit es sich aber davon handelt, in einen solchen Gewerbe- schein, als Gehülfen, Jnländer mit aufzunehmen, welche ihren

| Wohnsiß in anderen Regierungsbezirken haben, ist dem nicht ohne

Mitwirkung der betreffenden anderen Regierungen stattzugeben. Zu dem Ende hat diejenige Königliche Regièrung, bei welcher der Gewerbeschein für die Gesellschaft beantragt wird ; “entweder dieje- Birken der Wohn- belegen i, von dem ge- n A “zu _fepon-- dieselben um Benachrichtigung zu ersuchen, ob hinfihflich ihrer in Rede stehenden

Innern und der geistlichen 2c. Angelegenheiten eine beglaubigte Ab= | Bezirks - Eingesessenen die im F. 11 des Hausir - Regulativs vom | 28. April 1824 vorgeschriebenen polizeilichen Erfordernisse vor=-

| liegen, auch ob nach ihrem Ermessen dem betreffenden Individuum

der Gewerbebetrieb im Umherzichen zu gestatten sein werde; oder es mag die Königliche Regierung, bei welher der Gewerbe hein beantragt wird, den Gehülfen, welche ihren Wohnsiß in

| anderen Regierungs = Bezirken haben, in Gemäßheit der Cir-

stehers der Gesellschaft belegen ist, der Gewerbeschein doch von der |

Regierung, in deren Bezirk der Vorsteher der Gesellschaft wohnt, allein zu ertheilen sei und ob auch die nicht in dem Bezirke dieser Regierung wohnenden Gehülfen mii in den (Gewerbeschein aufgenommen werden können, oder ob die Mitglieder

einer solchen Gesellschaft sich mit ihren Anträgen wegen Erthei=« | lung des Gewerbescheins jedes für sh in Gemäßheit des §. 9 des |

Hausir-Regulativs vom 28. April 1824 an die Polizeibehörde ihres

Wohnorts zu dem Ende zu wenden haben, daß der Gewerbeschein | A von der Regierung ertheilt werde, in deren Bezirk ein jedes | Nitglied wohnt, Zux Erledigung dieser Meinungsverschiedenheit |

Und zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens wird Fol-= |

gendes bestimmt:

Es sind die Fälle zu unterscheiden, je nachdem der Vorsteher |

48 B A ein Juländer oder ein Ausländer ist und je nah- beebt Vesellschaft im Uebrigen aus Jnländern oder Ausländern M Mate A A und Erneuerung von Gewerbescheinen für w gest F deren Vorsteher ein Inländer is, ist Sache erjenigen Königlichen Regierung, in deren Verwaltungsbezirk der

Wohnort des Vorstehers belegen is, Die Ausfertigung und Er--

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fular » Verfügung vom 10. August 1833 anheimgeben, fich mit ih- ren Gesuchen um Mitaufnahme in den fraglichen Gewerbeschein an ihre heimatlihe Behörde zu dem Zwecke zu wenden, daß das Ge- such dort geprüft werde und eventuell durch die Regierung des Wohnorts des betreffenden Gehülfen mit der ausdrüdcklichen Érkl&- rung, daß gegen dessen persönlihe Qualification nichts zu erinnern sci, an die Regierung, der das Gewerbescheingesuh für die Gesell- haft vorliegt, zurückgelange. i

Glaubt die Regierung, in deren Bezirk der Wohnort des be- treffenden Musikers belegen ist, sich gegen die Aufnahwe desselben in den Gewerbeschein aussprechen zu müssen, so hat es hierbei sein Bewenden.

Durch vorstehend bezeichnetes Verfahren mag allerdings in manchen Fällen die Erlangung von Gewerbescheinen für Musikgesell- schaften erschwert werden z hierauf kann indessen keine Rücksicht genom men werden, da im Allgemeinen der Gewerbebetrieb umberziebenden

Musikges\ellschaften immer noch mit zu großer Nachsicht behandelt wird und es in Betracht der großen Belästigung, welche für das Pu-

blikum oft durch das Musiziren dieser Gesellschaften erwächst,

a

mehr darauf ankommt, dicse Art des Gewerbebetriebs zu bef als denselben zu erleichtern. Berlin, den 17. November 1851. Der Minister sür Handel, Gewerbe Der Finanz = Ministe und öffentliche Arbeiten. An sämmtliche Königliche Regierungen. Bekanntmachung über die Allerhöchste Bestätigung des Statuts der Deutschen Colonisations-Gefsell

l schaft für Central-Amerika. ; Des Königs Majestät haben das Statut der unter dem Na- men: „Deutsche Colonisations - Gesellschaft für Central - Amerika gebildeten Actien - Gesellschaft zu. Berlin mittelst Allerhöcbster U funde vom 7. Januar c. zu bestätigén geruht, welches na Vor- schrift des §. 3 des Geseßzes über die Actien : Gesellschaften vom