1852 / 35 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[167] Beka nutmachung. . Bei der Regulirung der gutsherrlih-bäuerlichen Verhältnisse zwischen dem Besiger des Ritterguts Kuterow und Antheil in Schönwerderx, Ritter- \chasts-Direktor Karl Detloff von Winterfeld und dem Kossäthen Martin Joachim Schreiber zu Schönwerder hat der Lehtere auf Grund des un- term 411, Mai 41850 vollzogenen Rezesses ein Entschädigungs-Kapital von 279 Thlr, an Etste- xen gezahlt, und da dies Rittergut Lehn ist und auf demselben folgende hypothekarische Schulden A0 Thlr, 22 Gr. 85 Pf. und 1382 Thlr. 21 Gr. 4 Pf. für Adam Ernst Dietloff von Winterfeld, i E E b) 1230 Thlr. 22 Gr. 85 Pf. für den Regie- rungsrath Vivigenz Alexander Christian von Winterfeld, 1230 Thlr. 22 Gr. 84 Pf. für den Gehei- men Justizrath Karl Friedrih Gottlieb von IBinterseld, 1230 Thlr. 22 Gr, 8; Pf. und 1312 Thlr, 5 Sgr. 4 Pf. für Abraham Gotthilf von Arnim, A 335 Thlr, 5 Gr. 85 Pf. und 1312 Thlr. 5 Gr. 4 Pf. für Beate Dorothea von Win- terfeld, verehelichte von Sydow, : 335 Thlr. 5 Gr. 87 Pf. und 1312 Thlr. 5 Gr. 4 Pf. für Johanne Amalie von Win- terfeld, verehelichte Hauptmann von Arnim, 335 Thlr. 5 Gr. 8; Pf. für Louise Friede- rike Christiane geborne von Winterfeld, ver- ehelihte von Sydotv, 335 Thlr. 5 Gr. 84 Pf. und 426 Thlx. 3 Gr. 4 Pf. für Amalie Tugendreich geb. von Winterfeld, verehelihte von Rathenow, 335 Thlr, 5 Gr. 824 Pf, und 41402 Thlr. 5 Gr. 4 Pf, für Dorothea Elisabeth von Winterfeld, ad a bis inkl. i ex recessu vom 7. (20, März 1783 cingetragen. 3900 Thlr, für den Oberst-Lieutenant von Eickstedt, und 7500 Thlr. für. die Elisabeth Tugendreich oon Winterfeld, ad k und 1 ex recessu vom 24. /29, Au- gust 1774 eingetragen, [o fordere ih im Austrage der Königlichen Ge- neral-Kommission in Berlin die genannten Gläu- viger oder diejenigen, auf welche eine dieser For- derungen durch Erbgang, Cession oder Verpfän- dUng übergegangen ist und alle sonstigen Real- êrehtigten hiermit auf, binnen 6 Wochen und ätestens in dem auf O April d. J.,, Vormittags 10 Uhx, in meinem Geschäftslokale hierselbst, Königsstraße Nr. 163 anstehendem Termine anzuzeigen, ob sie die ihnen nach §§. 460 eq: 20, 20 20, 1. des Allgemeinen Landrechts zustehenden Befugnisse ausüben wollen, widrigenfalls sie ihr Pfand- und Hypothekenrecht auf das gedachte Abfindungs- Kapital von 275 Thlr, verlieren, Prenzlau, den 1. Februar 1852, Dex Oekonomie-Kommission3-Rath Kende. [168] Bekanntmachung, Bei der Dienstregulirung zu Nechlin und Tre- Lenow sind dem zeitigen Besißer dieser Güter, Major a. D, Franz Curt von Arnim , durch die Rezesse resp. vom 17, März 1831 und 6, Mai 4837, : 1) von den Bauern zu Nechlin a) ein Rentenablösungs-Kapital von 843 Rihlr. 3 Sgr. 9 Pf.

b) an Hofswehr=

Acldern....

2) von den Bauern zu Trebnow

Oosebräeider 1290. # 4 - 9 -_

zusammen. . 3028 Rthlr. 26 Sgr, © Ps

895 7 12414.

L150

gezahlt worden, und da auf diesen Rittergütern

| folgende hypothekarische Schulden haften, denen

obiges Kapital von 3028 Rthlr, 26 Sgr. 5 Pf. mitverhaftet ist 1) 2000 Rihlr. für die Gebrüder Georg Vivi- genz Leopold, Dietlos’ Wilhelm, Friedrich Christian August und Conrad Gustav Phi- lipp von Armm unterm 414, Juli 1799 ein- getragen z 10,000 Rthlx. für die ad 1 genannten vier Gebrüder von Arnim und deren Bruder Jakob Heinrich Ludwig von Arnim unterm 8, Juni 1776 eingetragen 3 10,000 Nthlr, für den Dietlof} Wilhelm von Arnim ex recessu vom 6, Oktober 1775 unterm 5, April 1787 eingetragen , und 4) 3580 Rthlr. für Caroline von Arnim ex cess1one vom 2, Februar 1836 und 20, Of» tober 1840 eingetragen, so fordere ih im Auftrage der Königlichen Ge- neral-Kommission zu Berlin die genanuten Glâäu- biger oder diejenigen, auf welche eine dieser Forde- rungen durch Erbgang, Cession oder Verpfändung übergegangen ist, hierdurch auf, binnen sechs Wochen und spätestens in dem auf den 10,.April c, Vormittags 10 Whx, in meinem Geschäftslokale, Königs]traße Nr, 163 hierselbst, ansteyenden Termine anzuzeigen, ob sie ihre Forderungen kündigen oder soust die ihuen nach §§. 460 seq. Tit, 20 Theil 1 des Allge- meinen Landrechts zustehende Besugniß ausüben wollen, widrigenfalls sie ihr Pfand- und Hypo- thekenrecht auf die Rentenablösungs - Kapitalien und die Hofwehrgelder im Betrage von 3028 Rihlr, 26 Sgr. 5 Pf, verlieren und diese der Gutsherrschaft zur freien Disposition zusallen, Prenzlau, den 1, Februar 18952, Der Oekonomie - Kommissions - Nath Ke

[478] Holz-Vertauf.

Am Donnerstag? ven 19 Febpuar Vormittags 10 Uhr sollen im Gasthofe zum schwarzen Adler zu Driesen aus den Jagen 89 und 140 des Königlichen Forstreviers Oriiejen circa 450 Stüd Nus -Eichen, 30 Stück Nuy- Buchen, 30 Stück Nuyz-Birken, 250 Stück Kie- fern - Bauholz, 5 Klaster Eichen - Nugholz, 69 Klafter Eichen - Psahlholz, 100 Klafter Cichen- Scheitholz, 40 Klafter Birken - Schelüiholz und 100 Klafter Kiefern-Scheitholz, öffentlich verstei- gert werden,

Forsthaus Driesen, den 5, Februar 1852.

Dex Obeiförster Tramniz.

75] T ., Westfälische Eisenbahn.

E Die Lieferung von 9 Lokomo- tiven für die Westfälische Staats- @ck Eisenbahn sammt Tendern soll (i im Wege der öffentlichen Sub- [1 mission in zwei Loojen von je 4 und 5 Stück verdungen wer- welche zur Uebernahme der n, werden eingeladen, ihre verschlossen mit der Auf-

den, Fabrikanten, Anfertigung Lust tragt

O gehörig rit: : S N von Lokomotiven [uk die Zelte E S N stens bis zum

der unterzeichneten Direction palte N) es 466 Mae d, J, Bor lagt par os 2 S, Fróffnung der ein- einzureichen und können bei Sr 14 Termíùe gelaufenen Anerbietungen 11 diesem O, i gegenwärtig sein, Später eingehende H°fk vorgeschriebenen Bedingungen n'hk entsprechende Anerbieten können keine Berüdcksichtigng finden, Die Lieferungs - Bedingungen sollen auf porto- freie Gesue den Unternehmungslustigen mitge-

theilt werden. Dieselben sind den Offerten zum Zeichen des Einverständnisses vollzogen beizufü- gen, eben so der Nachweis, daß der Betrag der Caution bei unserer Hauptkasse oder bei einer anderen inländischen Königlichen Kasse deponirt ist Nur- solbe Offerten, welche mit den vorstehend bezeichneten Beilagen verschen sind, können zu- gelassen werden. i Die Submissionare bleiben zwei Mona!:e an ihre Offerte gebunden. Paderborn, den 30. Januar 1852. Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn

[149] Mi H Berlin - Stettiner Eisenbahn.

Die Ausloosung dep am 1: ZUUt d, Z. zU amortisirenden Prioritäts - Obligationen unserer Bahn erfolgt nah Maßgabe des §. 5 des Pri vilegiums vom 25, Juni 1848 am 24, Februar d. J., Nachmittags 4 Uhr, in dem Konferenz-Zimmcr in unserm Empfangs- Gebaude hierselbst.

Wir bringen dies mit dem Bemerken zur all gemeinen Kenntniß, daß Jedermann der Zutritt zu diesex Ausloosung freisteht. E e

Stettin, den 27. Januar 1852.

Direktorium. ie QUN er,

[160] Nieder schlesische Zweigbahn.

Januar 1852, Einnahme für 4789 Personen und 49/956 Centner Fracht (unter Vorbehalt de Kontrole) 6800 Rthlr. 14 Sgr.

Im Monat Januar 1851 wurden [Ur Personen (mit Einschluß des Militairs ) 23,287 Centner Fracht 6840 Rthlr. 26

Pf, eingenommen.

[1158]

Die Herren Actionairs der Berlinischen Feuer - V ers1cherungs - Anstalt werden zu der auf Montag, den 16. Februar c., 44 Uhr, im Lokale der Anstalt-, Spandauer- Strasse Nr. 81, anberaumten statutenmälsige1

jährlichen General - Versammlung hiermtt

V ormittags

oeladen » ; Q- Berlin, den 31. Januar 19892 s N ¿ : ) ; i Die Direction der Berlins nen

Versicherungs - Anstal

[172] Bean tmaGu n g B11

Das von Simon Schlöwiz, gewesenem Bur germeister hier, testamentarisch für Studirende zunächst aus seiner Familie, gestiftete Stipen dium, im jährlichen Betrage von 50 meißn, Gul den oder 43 Thaler 225 Ngr.,, is zu Michaeus vor, Jahres zu Erledigung gekommen und steht andeiweit stistungsgemäß auf 2 hintereinander- folgende Jahre, von Ostern dieses Jghres an zu fonferiren, | In Gemäßheit geseßliher Vorschrist bringen wir dies zur öffentlichen Kenntniß und fordern gleichzeitig die genußfähigen Geschlechtsverwand ten des Stifters, welche auf dieses Stipendium Anspruch machen wollen, auf, sih_ unter Bei- bringung eines Universitäts-Zeugnisses über 1h1 seitheriges Verhalten bis zum

: 10, März 1852 bei unterzeihnetem Rathe, welchem unter Kon- furrenz des Scniors der Stiftung das Kollatur- recht zusteht, zu melden und ihre Verwandtschaft mit dem Stister nachzuweisen,

Crimmiyschau, am 2. Februar 1852,

Der Rath daselbst. Satlow, Bürgermeister,

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern,

Heute den 7. Februar 1852 ist ausgegeben worden: Neunzehnte Sizung der ll. Kammer... ...--

Total 721 Bogen des 1, Abonnements.

L 75

Bogen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Bérlin, Druck und Verlag der Deckershen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

ibonnemen1i velxag 20 Sgr. für # Iahr n Theilen der Monarchie ohn Preis-Exhöhung.

¡it Heiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) » Nerlin:. 4. Uthlr,-7. Sgr, G Pf, n dex ganzen Monarchte :

1 Rthle. 174 Sgr.

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Königlich Preuftifcher

cs An- und 1 ¿Bestellung fauf

Expeditionen : z Cs Sehren-Straße. Ir. 57; fund

2NILEL L 4:

Berlin, den 9, Februar 1852. Majestät der König sind nach Altenburg gereist.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

Dem Geheimen expedirenden Secretair, Kriegsrath Ritter

vom Kriegs - Ministerium, den Rothen Atler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Königlich niederländischen Kammerherrn, Frei- herrn Anton von Knobelsdorff zu Arnheim, den St. Johan= niter - Orden; so wie dem Landbriesträger Franz Sennewtiß tofel, die Rettungs - Medaille mit dem Bandez und

Dem Kreisphysikus Dr. Timpf zu Hoyerswerda den Charak- Sanitäts-Rath zu verleißen ; so wie

eneralmajor a. D. Grafen Finck von Fincktenstein

de der General-Ordens-Kommisston ; und

h s L 2! ( o E L A R B E TA #4 L 4 s f , d t n Kreisgerihts-=Secretair Otto zu Weßlar zum Kanzletraty

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2 S L Berlin, den 9, Februar 1852. Se. MKömgalihe Hoheit der Großherzog uon Me@len

Schwerin ist von hier nach Altenburg gereiji.

M inisteriunz BEL!UuUna 90M 4. etne na)ere Angabe dev. vem Ves idt Sereinbar, 1 Geschäfts-Regulativs dek Gewerberaäathe nil geeignet 1m. Aus den durch meinen Erlaß vom 2. Juni c. erforderten habe ih erschen, daß die von den Gewerberäthen cntworse=- und zum Theil bercits genehmigten Geschäftë-Regulalive einige unzulässige Bestimmungen enthalten. In dieser Beziehung bemerke ch Nachstehendes :

l) Die Bestimmung des §. 17 der Verordnung vom 9. Fe- bruar 1849, wonach zur Gültigkeit der Beschlüsse des Gewerbe- rathes die Anwesenheit von drei Mitgliedérn jeder Abtheilung er=

imungen,

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forderlich ist, kann durch das Geschäfts - Regulativ in keinem Falle abgeändert werden, Dasselbe gilt

2) in Betreff der im §. 17 enthaltenen Bestimmung, daß dite Beschlüsse nach einfacher Stimmen-Mehrÿeit gefaßt werden, und daß im Falle der Stimmen - Gleichheit der Vorsikende den Aus {chlag giebt, Bestimmungen, welche mittelbar dahin führen jollen oder fönnen, eine Abänderung der so gefaßten Beschlüsse herbeizuführen, sind nicht zulässig. Die Minorität hat die Befugniß, zu verlangen, daß ihre Ansicht in das Protokoll aufgenommen und betreffenden- falls der vorgeseßten Behörde mit vorgetragen werde.

3) Dem Vorsißenden des Gewerbe - Raths darf das Recht niht entzogen werden, den Sitzungen der einzelnen Abthei- lungen beizuwohnen und in denselben eben so wie in den Ple- nar-Sibungen die Leitung der Berathung zu übernehmen. Er muß von der Abhaltung jener Siyungen, sofern diese nicht regel- mäßig zu bestimmter Zeit stattfinden, zeitig in Kenntniß geseßt wer= den, Das Stimmrecht steht ihm nur in derjenigen Abtheilung zu, deren Mitglied er ist, Dasselbe gilt von den Sizungen der vom Gewerberath etwa ernannten Kommissionen. Die Sitzungen zweier fombinirter Abtheilungen hat der Vorsißende des Gewerberathes zu berufen und zu leitenz er hat die Befugniß, fich in der Leitung der Verhandlungen dur cinen von ihm ernannten Stellvertreter vertre-

ten zu lassen. Dieser aber einer der fombinirten Abtheilungen angehöre ;

‘sivende des Plenums und die Vorsißenden der Abthei-

lungen haben die Pflicht, die Ordnung in den Sihungen aufrecht

zu erhalten und, falls dies nicht gelingen sollte, die Sißung zu ließen. i

Die Be| niß des Vorsißenden, die Mitglieder zur Ordnung

zu rufen oder 11 dnungsstrafen zu nehmen, i} in jedem Regu-

lativ ausdruclich anzuerkennen und darf nicht auf die Versammlung

elbst übertragen, noch durch Gestattung einer Berufung auf die-

a TE od Ét Aa elbe bdeschrantt werden. Ap:

Zu den Sibßungen des Plenums, der einzelnen oder kom= binirten Abtheilungen, so wie der Kommissionen, konnen zwar die Stellvertreter der anwesenden Mitglieder zugelassen werden, doch dürfen dieselben weder mitberatkhen, noch mitstimmen. Andere Personen dürfen, als Zuhörer, den Sißungen nicht beiwohnen; die Sihungen sind nicht öffentlich.

5) Der Gewerberath is feine Verwaltungsbehörde und darf daher die Befugnisse einer solchen Behörde sich auf keine Weise anmaßen.

) Bedarf der Gewerberath, eine Abtheilung oder Kommission desselben zur Vorbereitung der nah dem leyten Absay des §. 2 der Verordnung vom 9, Februar 1849 zu treffenden Entscheidun- gen der eigcnen Anhörung der Betheiligten, so sind dieselben durch

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laden. Wird dieser Einladung nicht Folge gegeben, so erfolgt die wiederholte Einladung, falls eine solche nöthig erscheint, durch Ver- mittelung der Komrmnalbehörde. Glaubt der Gewerberath in an- deren Fällen seiner geseßlich umgränzten Wirksamkeit einer eigenen Vernehmung und Anhörung von Sachverständigen oder anderen Personen nicht entbehren zu können, so kann eine folhe nur nah vorgängiger Genehmigung der Kommunalbehörde stattfinden, welche der Königlichen Regierung davon Anzeige zu machen hat.

7) Es steht dem Gewcrberathe nicht zu, von einer Behörde

Vorlage von Aktenstücken oder Einsicht in dieselben zu fordern. Ist ihm folche Einsicht wünschenswerth, so hat der Vorsißende das Gesuch an die Behörde zu richten; es bleibt aber dem Ermessen der Leßteren anheimgegeben, ob überhaupt oder mit welcher Be- schränfung dem Antrage statizugeben sei.

8) Die einzelnen Abtheilungen des Gewerberaths können nicht selbstständig nah außen wirksam sein. Die Abtheilungen können daher nicht eigene Siegel führen und nicht im eigencn Namen an Z3ehörden oder Private sich wenden.

Die von dem Plenum beschlossenen Entscheidungen (§. 2 der Verordnung vom 9. Februar 1849, leßter Absatz) dürfen zwar den Betheiligten von dem Gewerberath mitgetheilt werden. Die Aus- führung derselben gebührt aber der Kommunalbehörde , ( diesem Zweck die Entscheidung gleichfalls mitzutheilen ist.

9) Die Verhandlungen des Gewerberaths dürfen nur im Na- men desselben, niht der einzelnen Abtheilungen und nur auf den Beschluß des Plenums veröffentlicht werden. Die Königliche Re- gierung hat die Befugniß, die Veröffentlichung zu untersagen.

Entscheidungen, welche auf Grund einer der im leßten Absate des §, 2 der Verordnung vom 9, Februar 1849 in Bezug genom- menen Gesebstellen getroffen sind, dürfen nur mit Genehmigung der Königlichen Regierung veröffentlicht werden. |

10) Sowohl die Ordnungsstrafeu als die nah §. 21 der Ver- ordnung vom 9, Februar 1849 von den Gewerbetreibenden zu zah- lenden Beiträge können zwar durch Beauftragte des Gewerberaths eingefordert, aber uur durch Vermittelung der betreffenden Kommu nalbehörde exckutivisch beigetrieben werden,

11) Bei Erfüllung der dem Gewerbe-Rath na Maßgabe des

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" dritten Absaves des §. 2 |. c. obliegenden Pflichten und bei Aud

übung der dort erwähnten Befugnisse hat derselbe sich zunächst an