1852 / 37 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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S R i G O T p T R E

S maar Age

Stettins « 10. Februar, 1 Uhr 55 Minuten Nachmittags. VVei- | 323. zen ohne Geschäft. Roggen 959 gefordert, Frühjahr 605 gefordert, Mai- j Rüböl 95 bez., Frühjahr 95 bez., April /Mai 92 bez., Herbst 105 bez. u. G. Spritus Frühjabr 122 bez.

Juni 61 Br., Juni /Juli 62 Br.

V

und Br., Juni /Juli 12. Br.

Hamburg, 10. Februar, 2 Uhr 40 Minuten Nachmittags. Ber- lin-Hamburg 994. Magdeburg - Wütenberge 657. Kieler 1053. Meck- Spanische inländische Schuld 35%.

t 1 lenburger 397. Sj é: Orrs e,

Getreidebörse: Roggen wurde gestern Abend 120psd. 95% bezahlt, heute 98 gehalten. Weizen fest, 103 für holsteiner bezahlt. Oel 182, London 13 6; 13 7%, Amster-

18. 20, Zik, L000. Lieferung 977. dam 35, 60 Wien 186.

Frankfurt a. E, Montag, 9. Februar, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 385. 4¿proz, Metalliq. 673. \ 4834r. Loose 174. nier 38. proz. Spanier 18. Badische Loose 374. Kurhessische Loose

Metalliques 765. Bankactien 1191.

E

192 Wien 97, sterdam 1041.

| | | (Tel. Dep. 4.C, B.) Metalliques 843.

burg 124.

Sardin. 847. Geld-

Proz. 3Pproz. Spa-

[181] Sieb riec s

Der unten näher bezeichnete Apothekergehülfe

Friedrich Wilhelm Weisselberg von bier,

aus Heilsberg gebürtig, is der Wechselfälschung

dringend verdächtig uud hat sich von hier heim- lich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Auf- enthalt zu ermitteln gewesen ist, Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Weisselberg Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unver- züglich der nächsten Gerichts- oder Polizei - Be- hórde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil - und Militair-Behörden des Jun- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, thn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen- ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr- lichen Behörden des Auslandes eine- gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 7. Februar 1852,

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuhungs-Sachen, il. Kom- mission für Voruntersuchungen,

Signalement des 1c. Weis selberg.

Derselbe i 26 Jahr alt, evangelischer Religion, zu Heilsberg geboren, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat rothblonde Haare, blaue Augen, blonde Augen- brauen, rundes Kinn, ovale, starke Gesichtsbil- dung, gesunde Gesichtsfarbe , breite, starke Nase, proportionirten Mund, blonden Bart, vollständige Zähne, is unterseßter Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als besonderes Kennzeichen: einen dunkelgefärbten kleinen Schnurrbart.

Vor seiner Entweichung war derselbe bekleidet mit: cinem s{chwarzen Leibrok, braunen und resp, schwarzen Hosen, zuweilen mit einer Mübe, zu- weilen mit einem Hute und einem hellgraue Paletot.,

T7835] Nothwendiger Verkauf, Kreisgericht zu Elbing.

Die dem Kaufmann Friedrich August Baum- gart gehörige, sub Litt, B, LXXIX., bei Elbing belegene Delmühle abgeschäßt auf 7033 Thlr, 12 Sgr. 8 Pf,, zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in dem 4, Büreau ein- zuschenden Taxe, soll am 22, April 1852, Vormittags 14 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

[968] Nothwendiger Verkauf, Königliches Kreisgericht zu Kulm.

Das Rittergut Zyglond, im fkulmer Kreise, landschaftlich abgeschäßt auf 45,924 Thlr, 28

E arte, Monta

Sgr. 4 Pf, zufolge der nebst Hypothekenschein

im Büreau 11. cinzusehenden Taxe, soll am 47, ZUNE 1802, Bormittagd 11 Uhr,

durch den Kreisgerichts-Rath Wollenschläger au

ordeniliher Gerichtsstelle subhastirt werden,

[41] Nothwendiger Verkauf, Königliches Kreisgericht, I, Abtheilung. Spandau, den 18, Dezember 1851,

Die in der Marwitzer Haide belegene, im Hy- pothekenbuche von Spandau Vol, 11, pag. 49 verzeichnete Holzung, der Kraemer genannt, ab- geshäßt auf 4034 Thlr, 24 Sgr, 9 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem Prozeß- Büreau 111, A, einzusehenden Taxe, soll am 26, Uprtll 1852, Vormittags-11 U hr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendeuten werden auf- geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion \pä- testens in diesem Termin zu melden,

[38] Mende Verfah Königliches Kreisgericht zu Quedlinburg. Die dem Brennereibesißer Friedrich Wilhelm

Grunert gehörigen Grundstücke, als: :

1) das zu Dittfurth unter Nr. 129 belegene, Band 6 Seite 25 des Hypoihekenbuchs cin- getragene Haus uebst Zubehör, einfchließlicch des Brennereigebäudes und derx Brennappa- rate und Geräthschasten, abgeschäßt zusam- n Q a 0995 E

2) die in Dittfurther Flur, am Zollwege, am Gottesacker. und dem Hohlwege belegenen, Band 19 Seite 457 des Hypothekenbuchs eingetragenen, die Woorth beaanuten 5 Morge1 Ader, abgeschägt- zu. . 500 Nthlr,,

sollen am-49, Juli 1852, Vormittags 11 Uhx, an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden,

Taxen und Hypothekenscheine liegen in unserm

IV, Geschäftêbüreau zur Einsicht bereit,

[1092] Belaonntmachiunag.

Die Ausfertigung des unter dem 30, Januar 1827 von der Königl. General - Kommission zu Soldin bestätigten, zwischen dem Domin'um und dem Bauer Wilhelm Lehmann zu Ober-Stentsch abgeschlossene Dienst- und Ablösungs-Rezeß, aus welchem für das Erstere bei der Bauer-Nahrung Nr, 34 des stentschen Hypothekenbuchs ein Ka- pital von 800 Rihlr, eingeträgen stehi, so wie dex darüber gefertigte Hypothekenschein vom 4, De- zember 1827 wird hierdurch aufgeboten. Alle diejenigen, welche an di ses angeblich vexloren

Lombarden 797. London 1207.

Hamburg 483-2. Paris 4147.

Valuten und Contanten beliebt,

- ] mtag, 9. Februar, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. d. C B) 3pro,. 04 50. Oproz- 102. S9.

Politisch nichts Bemerkenswerthes.

Lien, Montag, 9, Februar, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten Stlberanlehen 1015. Sproz. Metalliques 95. 4:proz Bankactien 1224. 119%, Lombarden 982.

Nordbahn 1543; Eondan . 12. 23.

Gold 307,

sionarien, Pfand- oder sonstige Briefs - Junhaber Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch zu dem auf

den 2, April k, J, Vormittags 11 Uhr, in unserem Jnstructions - Zimmer anstehenden Termine unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit allen ihren Ansprüchen an das gedachie Dokument werden ausgeschlossen und dieses selbst für amortisirt exklärt werden ird.

Züllichau, den 28, November 1851.

Königl, Kreisgericht, Erste Abtheilung,

[1404| V can wt Das Po: sahrwesen in Stettin soll zum 1, Juni c. anderweit in Entreprise gegeben wer- den. Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen sich möglichst bald beî der hiesigen Ober - Post- Direction melden. Stettin, den 4. Februar 1852, Königliche Ober-Post-Direction,

[182] B OrladUuUtta,

Nachdem der legitimirte Repräsentant der Stein

fohlenzeche Konkordia im henneberger Nevier, Stadtrath Herrmann zu Erfurt, die ihm aus de1 Konzession vom 18. Oktober 1842 erwachsenen Rechte an den Notar und Bürgermeister Span= genberg zu Suhl, jeßt fürstlichen Kammerdirefktor zu Karolath abgetreten, leßterer aber, da er weiter als 10 Meilen vom Bergwerke entfernt wohnt, die Functionen eines Nepräsentanten nah §. 13 des Geseßes über die Verhältnisse der Miteigen thümer eines Bergwerks nicht verschen kann, so haben wir von Amts wegen zur Wahl eines Revräfentauten, nad Befinden Grubenvorstandes, Termin auf Den 10 Nil 15892, Boritadas 9 Dr, vor dem Königlichen Revier - Obersteiger Kühne in der Wohnung desselben zu Suhl anberaumt, und fordern die Miteigenthümer der Zehe Kon-=- fordia auf, in dicsem Termine zu erscheinen, sich gehörig zu legitimiren und die Wahl zu vyoll- ziehen. _ Erscheint die Mehrzahl der. Miteigenthümer nicht, oder konnen sih die Erschienenen nicht le= gitimiren, so wird zuvörderst ein anderteiter Wahliermin anberaumt, in demselben aber die Wahl nach einfacher Stimmenmehrheit der er- schienenen und legitimirten Miteigenthümer ohne Nücksicht auf ihre Anzahl, vollzogen werden. Sollte im 2ten Termine gar Niemand erscheinen oder sich legitimiren, so wird ein Repräsentant von Amts wegen bestellt werden.

Kamsdvrf, den 27. Januar 1852.

gegangene Dokument als Eigeuthümer, Ces- | Königl. preuß. Henneberg - Neustädt, Berg - Ami

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An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern,

Heute den 10, Februar 1852 ist ausgegeben ‘worden: Zivanzigste Sizung der Il. Kammer... Berzeichniß ver bei der 11. Kammer eingegangenen Petitionen.

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Total 792 Bogen des l. Abonnements.

J A 4 S S Bogen i Boc

Redaction und Rendantur: Schwieger

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ger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

Paris 955. Arv-

1839r Loose Amsterdam 1745. A ugs-

Silber 237.

Das Abonnemeni betragt: 20 Sgr. für 4 Iahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit ßGeiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Kthir. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie :

1 thle. 175 Sgr.

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Königlich Preußischer

Alle Post - Anstalten des In- und Ausiandes nehmen Sesftellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Serlin die Expeditionen : Behren-Straße. Ur. 57. und Schadows-Strafße tr. 4.

———

zeiger.

Me T. Berlin, Donnerstag den 12. Februar

Seine Majestät der König sind von Altenburg zurüd-

| Berlin, den 11. Februar 1852, | gekehrt, |

Nachdem Ich mittelst besonderen Erlasses vom eat 1a feld- den Bau einer Gemeinde - Chaussee von Ranis L S Vésnecker Staatsstraße bei Crölpa genehmigt habe, M N Fee hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der fur diese Va erforderlihen Grundstiike, so wie das Recht zur T vér Chausseebau - und Unterhaltungs - Materialien nah Maßgabe bie Staa!s - Chausseen geltenden Bestimmungen auf

ur E x ( j ill J dac6te Straße jentun nden „soll... Zugleich wit S gedahte Straße Anwentung ? Unterhaltung der

der Gemeinde gegen die vorschriftsmäßige U ? Stße p Vor Länge der leßteren entsprechenden A theil an dem im Zuge der Saalfeld - Pösnecker Staatestrape fir die Benutzung beider Straßen zu erhebenden tarismäßigen a ait M gelde bewilligen; auch sollen die dem Chausseegeld e vom 29, Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- dung finden. Der gegeiuwärtige : ffentlichen Kenntniß zu bringen. Potsdam, den 7. Januar 1852. Friedri Wilhelm.

v. d, Heydt. v. Bodelschwingh.

Un den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz- Minister. Se. Maiestät der König baben AÄllergnädigft geruht: anr è 4- ® L M q r L : M A0, 7 L Den Rechts - Anwalt und Notar Vdebdrecht zu Bergen zum Justiz-Rath zu ernennen, Berlin, den 11. Februar 1852, j ; C F Al uhr da Se, Königliche Hoheit der Großherzog von Medcklenburg Schwerin ist von Altenburg hier wieder eingetrossen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und” öffentliche Arbeiten. |

Dem Posthalter und Fabrikbesißer Franz Reäleven jun.

¡u Langenweddingen is unter dem 7. Februar 1852 ein A

y quf eine durch Zeichnung und Beschreibung nagen e

für neu und eigenthümlich erachtete mechanische Borric y

tung zur Reinigung der Kartoffeln von Steinen und an-

deren barten Körpern, und zur gleichzeitigen Hebung der-

Ch s ! C4 selben nach höher gelegenen Orten, ohne Jemand in der Anwendung bekanuter Theile zu beschränken,

auf fünf ] ea : fang des preußischen Staats ertheili worden.

M _ ; : Voi pzig U ter dem

Dim Karl Friedrich Weitha s zu Leipzig ijt unier 06

7, Sebr 1852 ein Patent

7, Februar 1852 ein Pa Pio Aar 2s E

auf eine Auszug-Maschine für Kammwolle in Del dur

Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen E

sezung, ohne Jemanden in der Anwendung der bekannte

Theile zu beschränken, 4 j

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden,

1852.

| Patent

. , ) / Foo § J l Polizei - Vergehen auf die bezeichnete Kommunal - Chaussee Anwen-

Erlaß ist durch die Gesetz - Sammlung zur |

Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um-

p

Dem Lieutenant a. D. W. Siemens und dem Mechaniker J Hal ; lin ift 70 7, Februar 1852 ein O, Halsfe zu: Verbr: ift qute den: e::Y

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung dargelegte, in ihrer ganzen Zusammenseßung für neu und eigenthüm- lich erkannte Hülfsvorrihtung zur Sicherung des Ganges rotirender eleftrisher Telegraphen, t

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Cirkular - Verfügung vom 17. November 1851 be- treffend die Entfernung neuer Windmühlen und anderer gewerblicher Anlagen von \chon vor-

handenen Windmühlen. : Es haben neuerlich in Bezug auf die nah §. 26 seq. der Ge- | werbe-Ordnung der landespolizeilichen Genehmigung bedürsenden gewerblichen Anlagen, welche in der Náhe von Windmühlen erri- tet werden sollen, anderweite tehnishe Erörterungen darüber statt- efunden: 1 : | O L welcher Entfernung von vorhandenen Windmühlen dergleichen Anlagen zulässig sind, ohne daß von deren Errichtung für den Betrieb \solher Mühlen ein für erheblich zu erahtender Nachtheil anzunehmen ist Ï Auf Blat Vos bei einer namhaften Anzahl von Mühlen an= gestellten Ermittelungen hat die Königliche technische Bau =- Deputa- tion sich dahin ausgesprochen, daß bei Anwendung des Grundsaßes, wonach die Entfernung eines windfangenden Gegenstandes von einer Mühle mindestens der zwölffachen Éleineren Abmessung desselben gleich sein muß, sofern eine nachtheilige Einwirkung der Anlage auf eine vorhandene Windmühle durch Windentzießung | verhütet werden fell, L | vinsihilich der Errichtung nue uer Windmühlen in der Nähe | con vorhandener derartiger Müßlen eine Abänderung der in dem Resfkripte vom 6. Januar 1849 bezeihneten Norm, S wonach die Länge der Rutben der neu zu errichtenden Windmühle als kleinste Breitenabmessung anzunehmen und die zulässige Snt- fernung nah dem zwölfmaligen Betrage der Ruthenlänge zu bemessen sei, t ahin ar erscheine, daß künftig nur die Breite des Ge= " háuses der neu zu errihtenden Mühle als Maßstab der Sntser- | nung zum Grunde zu legen sci, Hiernach würde, wenn diese ire | beispielsweise 16" betrüge, die erforderliche Entfernung beider Müh- | len chauf 16 X 12 192 gub ergeben, welche von der Außen- wand einer Mühle bis zu der gegenüberstehenden Außenwand der anderen zu messen ist. L E, Die Bi in dem Reskripte vom 6. Januar 1849 wird daher hiernach abgeändert und die Königliche Regierung veranlaßt,

bei den Anträgen auf Errichtung neuer Windmüblen biernach zu | verfahren. / A Ei s So weit cs sich um andere gewerbliche Anlagen in der Näh 6 g E Gab wA D L) Rot Hon vorhandener Windmühlen handelt, bewendet es B Regel bei de ° j H 3 r 960 a6 r P s seither als Norm angenommenen Maße der zwölsmaligen Enifer nung, dergestalt, daß die kleinere Abmessung der Pee oder Dre der projektirten windfangenden Anlage dabei zum Grunde geleg | wird,

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Ç nt s £ t Wenn bei gewerblichen Anlagen, welce in größerer als der bezcidneten zwölsmaligen Entfernung von einer For Pa em e E L mühle projektirt werden, auf den Sinwand besorgter S feine Rücksicht zu nehmen ist, so haben Aunbersents Me, arge " Ermittelungen ergeben, daß einzelne Gebaude m Le A vorbezeichneten Entfernungen auf vorhandene E en n feinen irgend erheblichen Nachtbeil in Bezug au! s N E Durchschnittbetrieb derselben ausüben , sofern R Tes f grgen | die Windmühle in einer Richtung liegen, von wt jer nach den, s