2) Friederike Dorothea, separirte Hauptmann von Hiller,
3) der Hauptmann Albert von Treskotw,
4) die Wilhelmine Marie, separirie von der Lanken, F :
5) die Gräfin von Carmer, Henriette, geborne oon Treskow, E i
werden hierdurch von dem Termine in Kenntniß
gesest. Dramburg, den 25. November 1851.
Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.
76]
L é Grundstück, zu Danzig am Vorstädt!schen Graben Nr. 53 des Hvpothekenbuhes Nr. 173 der Servis-Anlage, dessen Besiztitel berichtigt ist fúr den Wagenlackirer Ernst Gerhard Theodor Hein und dessen Ehefrau Johanna Maria Louise Hein, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.
Die auf 5060 Thlr. ausgefallene Taxe und der neueste Hypothekenschein sind im V. Büreau bei den Subhastations - Akten U. 31 pro 1851 einzusehen.
Der Bietungs - Termin wird an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden den 21, September 1852, Vormittags 41 UDE
Danzig, den 12, Januar 1852, Königl. Stadt- und Kreisgericht, T, Abtheilung.
[745] Subhastations-Patent,
Die dem Oekonomen Stübing zugehörigen, im Dorfe Zweinert bei Drossen belegenen, im Hypo- FThekenbuhe von Zweinert Vol. IV. No. 12. Fol. 23 und resp. Vol. IL: No. 2. Fol. 9 verzeihne- ten beiden Bauergüter nebst Pertinenzien, zusam- men gerichtlich abgeschähut auf
7085 Thlr, 16 Sgr. 8 Pf., sollen am 19, April 1852, Vormittags von 441 Uhr ab, in dem Lokale der Gerichts-Kommis- sion 11. hierselbst subhastirt werden.
Die Taxe und der neueste Hypothekenschein i in unserer Registratur einzusehen. |
Die Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.
Drossen, den 8. September 1851,
Königliche Kreisgerichts-Fommission Ik.
[1133] Nothwendiger Verkauf.
Die Besizung des Kaufmanns Johann August &riedrih Walter hierselbst, bestehend aus dem in der hiesigen Kommandantenstraße sub No, 82 und 83 belegenen Wohnhause, einem Seiten- gebäude, einem Hinterhause, zwei Stallgebäuden, einem Garten, einem Gartenhause und zwei Hü- Fungs-Abfindungen, zufolge der nebst Hypotheken- schein in unserm 1sten Büreau einzusehenden Taxe guf 9240 Thir. 15 Sgr. abgeschäßt, soll am
26. Juni 1852, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden,
Küstrin, den 14. November 4854,
Königliches Kreisgexicht.
[7422] Subhastations-Patent,
Das Richtstraße Nr. 89 hier gelegene, Vol. I. No, 369, Fol. 382. des Hypothekenbuchs ver- zeichnete, dem Schlächtermeister Voigt als Na- êuralbesißer und dem Brauer Karl Eduard Wolff als titulirtem Besißer gehörige Grundstück, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der
220 Registratur einzusehenden Taxe auf 10,410 Rihlr. abgeshäßt worden, soll am 14, April 1852, Vorm. 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle Junker straße Nr. 1 — vor dem Kreisrichter, Assessor Ulricy, subhastixt werden,
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spâ- testens in diesem Termine zu melden.
Frankfurt a. O,, den 17. August 1851,
Königliches Kreisgericht, Abtheilung L.
[73] Subhastations - Patent, Königliche Kreisgerihts-Kommission zu Oderberg in der Mark, den 18, Dezember 1851,
Die der verehelichten Neumann, Karoline geborne Thiedecke gehörige , zu Liepe belegene, im Hypothekenbuche dieses Dorfes sub No. 23, ausgeführte Erbzins - Büdnerstelle, gerichtlich ab- ge|chaßt auf 650 Thlr, zufolge der nebst neue- stem Hypothekenschein und Bedingungen in unserer Registratur einzusehenden Tat, soll am 11, Mai 1852, Vormittags 141 Dr an ordentlicher hiesiger Gerichtsstelle Schulden halber resubhastirt werden. S
Die Erben des zu Liepe verstorbenen Büdners Martin Ehrecke werden hiermit zu jenem Termine öffentlich vorgeladen.
77] Ediktal - Citation.
Nachdem durch Beschluß vom 7, November 1351 über das Vermögen des Bäckermeisters und Greimanns Karl Ferdinand Lorenz zu Güstebiese der Konkurs eröffnet und der Rechtsanwalt Noth- nagel zu Mohrin der Masse zum- Juterims-Ku- rator bestellt worden is, wird zur Anmeldung und Ausweisung der Ansprüche sämmtlicher Gläu- biger des Lorenz ein Termin auf
den 24, April 1852, Vormitt, 10 Uhr, an Gerichtsstelle zu Küstrin im Richterzimmer Nr, 11]. vor vem Kreisrichter von Voß anbe- raumt, zu welchem die unbekannten Gläubiger hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen wer- den, daß diejenigen, welche in diesem Termine niht entweder in Person oder dur zulässige Bevollmächtigte erscheinen, mit allen ihren Forx- derungen an die Masse präkludirt und ihnen des- halb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Zu Bevoll- mächtigten werden den Gläubigern die Rechis- Anwalte Dietrich, Schulze l. und Bouneß hier- selbst und der Rechts-Anwalt Lange in Königs- berg N./M,. in Vorschla, gebracht.
Küstrin, den 24, Dezember 1851,
Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung,
[480] Oeffentliche Vorladung, Folgende ihrem Leben und Aufenthalt nach
unbekannte Personen, resv. deren unbekannte
Erben und Erbnehmer: E
a) Johann Friedrih August Woiske, am 26sten August 1785 zu Reeß geboren, ein Sohn des Unteroffiziers Karl Friedrich Woiske und der Dorothee Sophie geb, Wolf, seit dem Jahre 1804 verschollen, - J Christian Friedrich Kühn, ‘seit dem Jahre 1821 verschollen, | Dorothee Köhn, im Jahre 1797 gn einen Soldaten in Stettin verheirathet, S die Geschwister Johanne Dorothee und Marie Friedrich, seit dem Jahre 1820 verschollen, die Geschwister Johaun Daniel und Daniel Sigismundt Wendt, Söhne des Ackermanns
-
Michael Wendt Mielke zu Reeg, schollen,
f) Christian Friedrich Eggert, cin Sohn der Wittwe Eggert, Anna Maria geb. Brellen- thin, seit dem Jahre 1800 verschollen,
werden auf den Antrag des ihnen bestellten Ku- rators hierdurch öffentlich vorgeladen, sich vor oder in dem auf
den 4. Mai 1852, Vormittags 141 Ubr,
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr hinterla}enes Ver- mögen den sich legitimirenden Erben oder in deren Ermangelung dem Fiskus als bonum vacans zugesprochen werden wird.
Reeß, den 20. Juni 1851. Königl. Kreisgerichts-Kommission.
und dexr Elisabeth gebornen seit dem Jahre 1796 vex-
trma vam in
[542] Ediktal-Citation.
Nachbenannte angeblich verschollene Personen : 1) der Tuchscheerer Gottlieb Zareßke aus Droschkau ; 2) der Tuchscheerergeselle Gottfried Haeusler aus Latvoldau ; 3) der Zimmermann George Friedrih An- dersiek aus Dammerau; 4) die unverehelihte Anna Dorothea Seule von hier, werden, so ie ihre unbekannten Erben und Erbnehmer, hierdurch aufgefordert, ih vor oder spätestens in dem guf den 24, Juni 1852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Obergerichts-Assessor Brassert im Jnquisitoriats - Gebäude hierselbst anberaum- ten Termine schriftli . oder persönli bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls den Umständen nah die Todes - Erklärung der genannten Abwesenden erfolgen und ihr Ver mögen den sih legitimirenden Erben zuge- sprochen wird. Grünberg, den 3, Juli 18541. Königliches Kreis - Gericht, Erste Abtheilung,
a s
[1130] DessentliVe Borlndttg,
Die Susanna Henrictte Emilie Gönnert, geb, Denzer, hat als Klägerin wider den ehemaligen Briefträger Otto Robert Gönnert, ihren Ehe- mann, als Verklagten, beantragt :
ihr Eheband zu trennen, den Verklagten für
den allein schuldigen Theil zu erklären und zu
verurtheilen, der Klägerin als Scheidungsstrafe nah geschehener Gütersonderung und o, daß die Wahl der Klägerin zusteht, entweder den vierten Theil seines Sondergutes herauszuge- ben, oder lebenslängliche standesmäßige Ver- pslegungsgelder zu zahlen, dem Verklagten auch die Prozeßkosten zur Last zu legen, Zur Beantwortung der Klage steht Termin an den 14. April 1852, Vormittags 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Stadt- und Kreisrichter Herrn Dr, Hambroof,
Otto Nobert Gönnert wird zu diesem Termine hiermit vorgeladen, unter der Warnung, daß, im Falle ungehorsamen Ausbleibens, er des Klage- grundes, nämlich der böslihen Verlassung seiner Ehefrau seit dem 18, Februar 1848, für gestän- dig erachtet und demgemäß gegen ihn erkannt werden wird.
Danzig, den 6, Dezember 1851,
Königl, Stadt- und Kreisgericht. 1. Abtheilung.
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 17. Februar 1852 is ausgegeben worden: Dreiundzwanzigste Sißung der 1. Kammer... 2 Bogen.
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckershen Geheimen Ober-Hofbuchdruderei.
Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für £ Iahr in allen Theilen der Monaxchie ohne Preis-Erhöhung.
Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlx. 7 Sgr. 6 ÞPf., in der ganzen Monarchie :
1 Athir. 175 Sü.
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Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sesftellung “auf den Königl, Preuß. Staats-Anzeiger an, für Serlin die h Expeditionen : i / Sehrenu-Straße Ür. 57, und d Schadows-Straße ir. 4.
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Se. Majestät der König baben Allergnädigft gerußht :
Dem General - Lotterie - Direktor Stieffelius den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kaiserlich russi- shen Staatsrath und ältesten Arzte im Hauptquartier des Fürsten von Warschau, Dr. Rosset, den Rothen Adler - Orden dritter Klasse; dem Garnison - Stabsarzt Bertram zu Wittenberg und dem Torf - Jnspektor a. D. Hoffmann zu Berlin den Rothen Udler-Orden vierter Klasse zu verleihen ; so wie
Den bisherigen Kreisgerihts-Rath O ckel in Rügenwalde zum |
Direktor des Kreisgerichts in Lauenburg zu ernennen.
E O P C E M E ROO E
Berlin, den 19, Februar 1852, Se,
Weimar hier eingetroffen.
E E E LE E MERAL H E O L IEREAS 2
Minifterium für Handel, Gewerbe und öfentlicize Arbeiten.
Dekanntmachung vom 18. Februar 1852 — be t1 emr
die Bestätigung der Statuten einer unter dem Namen: „Theinisch=westfälischer Bergwerks-Verein“ gebil- deten Actien-Gesellschaft.
Gesellschaft unter dem Namen: ¡„rheinisch - westfälisher Bergwerks-
scheine nachzusuchen, Konzessionen auf Blei-, Blende-, Galmey-, Silber-, Kupfer-, Eisen -Erze und Steinkohlen zu erwerben und
”
auszubeuten u. s, w., mit dem Domizil zu Arnsberg zu genehmigen |
und mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom lten: d. M. die Statuten der Gesellschaft zu bestätigen geruht. Die Maßgaben,
unter denen diese Bestätigung erfolgt is, sind aus der Urkunde |
Königliche Hoheit der Prinz von Preußen is von |
Î /
j -
| rektoren , Vorsteher
E E, E R Ae S e | Uns angewiesen worden
Des Koóni Majestät haben die Errichtung einer Actien- | ! De ; A , L gs If) yE Ag | | ihnen zugeführt werden, nächdem sie bereits eine andere Anstalt be-
Verein“, welhe zu dem Zweck sih gebildet hat, in den Re- | [ht haben, nur nach Vörlegung eines Abgangszeugnisses aus dieser
gierungs - Bezirken Arnsberg, Minden und Düfseldorf Schurf- |
selbst zu ersehen, welche mit den Statuten durch das Amtsblatt der |
Regierung zu Arnsberg veröffentliht werden wird.
Solches wird nah Vorschrift des §. 3 des Geseßes über die | Actien - Gesellschaften vom 9, November 1843 hierdurch bekannt |
gemacht. Berlin, den 18, Februar 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und bóffentlice Arbeiten. von. der. Heydt.
O, O0 2 O
Matgag 1a
Finanz - Minifterium.
__ Bei der heute beendigten Ziehung der 2ten Klasse 105ter Königlicher Klassen - Lotterie fiel T Gewinn von 1000 Rthlr. auf ewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 10338 und 19556 und 1 Gewinn von 100 Rthlr. fiel auf Nr, 62074,
Berlin, deu 19, Februar 1852,
Königliche General - Lotterie - Direction.
Angekommen: Der General-Major und Commandeur der
| Oten Jufanterie-Brigade, von Went el, von Brandenburg.
R. meen
Abgereist: Se, Durchlaucht Reuß, nah Neuhoff.
Berlin, 19. Februar.
der Prinz Heinrich IX. zu
Se. Majestät der König haben Aler-
| gnádigst geruht: dem General-Konsul, Geheimen Kommerzien-Rath | Debeler in London die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Maga- | jestät dem Kaiser von Oesterreich ihm verliehenen Komtbur=-Kreuzes
des Franz-Joseph-Ordens zu ertheilen.
Dekannmntma:chu n-4g, Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Di= und Vorsteherinnen der hiesigen Schulen von sind, Schüler und Schülerinnen , welche
in die unter ihrer Leitung stehenden Schulen aufzunehmen. Berlin, den 9.. Januar 1852. Königl. Schul - Kollegium der Provinz Brandenburg, Heind orf,
i A R E R E D D E “A A E
Hohenzollernscbe Lande,
Bekanntmachung vom 10, Februar 1852 — betreffend das Verbot des Wirthshausbesuhes der Sculjugend.
Es ist neuerdings Beschwerde darüber bei uns erhoben wor- den, daß die Verordnung vom 19, Juni 1833,, G..S., Ul. Bd.
| S. 340,, betr. das Verbot des Wirthshausbesuchs der Sé{huljugend, | vielfah übertreten werde.
Wir nehmen daraus Veranlassung, die gedacte Verordnung
| wieder in Erinnerung zu bringen,
Verfügung Lm 2 Rehe tar 182 — betreffend das | vorsteher und Polizeidiener, werden hiermit angewiesen
bei Dienstreisen niht etatsmäßig angestellter Beam- |
ten 2c. zu bewilligende Freigewicht.
Der Königlichen Ober-Post-Direction wird auf den Bericht vom 26sten v. M. eröffnet, daß auf dicjenigen Postfreipässe, welche in Gemäßheit der Amtsblatts-Verordnung Nr. 98 vom 28. April 1850 zu den Dienstreisen der nicht etatêmáäßig angestellten Beamten und Unterbeamten seikens der auf Grund der denselben werden, von jeßt ab ren durhweg ein Freigewiht von 80 Pfund bewilligt werden soll. Die Königliche der gedachten- Dienstpostfreipässe hiernah verfahren,
Berlin, den 12, Februar 1852,
n General=Post-Amt. i
die Königliche Ober-Post-Direction zu N.
Sämmtliche Polizeibe“ örden, namentlih aber sämmtliche Orts- die darin enthaltenen Vorschriften aufs Strengste zu befolgen und jeden zut ihrer Kenntniß kommendén Contraventionsfall zum Zwecke der Be=
| strafung festzustellen.
Diejenigen Wirthe, welche einen derartig verbotenen Besuch
der Schuljugend in ihrem Wirthshause dulden, sind nit nur in | dem speziellen Falle bei dem betreffenden Polizei - Anwalt behufs Erhebung der Anklage auf “Grund des Nr. 5 der gedachten Ver- Königlichen Ober-Post-Directionen | überwiesenen Paß-Blanquéts- verabfolgt i ' sür die mit den Posten zurückzulegenden Tou- | Wirthe, welche si{ch wiederholt derartiger Uebertretungen s{uldig | gemacht haben , die Entziehung ihrer Konzession zu gewärtigen
Ober-Post-Direction wolle bei der Ausfertigung |
ordnung zur nzeige zu bringen, sondern es sind dieselben au, und jedesmal besonders namhaft zu machen, als dann diejenigen
haben. Diejenigen Schüler aber, welche bei einem verbotenen Wirths-
| hausbesuch betreten werden, sind bei derjènigen Scbule zur Anzeige | zu bringen, welhe sie besuhen, damit von dort aus nöthigenfalls | durch Strafen einem derartigen unerlaubten Wirthshausbesuche ent-
" gegengewirkt werden kann,
Sämmtliche Geistliche und Lehrer werden ersucht, bei ihren