1852 / 50 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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[220] Steckbrief, j

Der Former Karl August Ludwig Weichert von hier, 30 Zahr alt, zuleht in Steitin wohnhaft, is wegen versuchter |hwerer Körperbeschäd: gung, so wie wegen versuchter Hausrechtsverlezung zu zwei Monaten Gefänguiß rechtskräftig verurtheilt und hat sich von hier ent- fernt, ohne daß sein gegeuwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist, Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 2c, Weichert Kenntnip hat , wird aufgefordert , daoon unverzüglich der nächsten Gerichts - oder Polizei- Behörde _An- zeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair-Behörden des Zn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegeuständen und Geldern mittelst Transporis an dle hiesige Ge- fängniß-Expedition abzuliefern,

Seín Signalement kann nicht angegeben werden,

Es wird die ungesäumte Erstattung der da- durch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert,

Berlin, den 16, Februar 1852,

Königlibes Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs-Sachen. 17, Deputation für Vergehen.

[222] ODeffentlihe Vorladung.

Der Ardeits8maun Theodor Wilhelm Berndt, in der Nacht zum 4, Mai 1851 aus dem Ge- fängnisse des Kreisgerichts zu Fried: berg ent- sprungen, is durch Beschluß des Ober-Tribunals vom 15, Februar 1851 wegen eines in der Nacht zum 4, September 1859 in der Behaufung des Handelsmanus Simon Simonsohn zu Neu- Dessau verübten zweiten gewaltsamen Diebstahls in den Anklagestand verseut und die Verhand- lung der Sache vor das hiesige Schwurgericht vertviesen worden. Ju Folge dieses Beschlusses haben wir zur mündlichen Verhandlung der Sache einen Termin auf dien 29, Máa i d, J. Vormtttags: 9 Uhx, in unserem Schwurgerichtssaale hierselbst anbe- rant, und da der gegenwärtige Aufenthalt des Angeklagten bisher nicht zu ermitteln gewesen ist, so wird derselbe hierdurch aufgefordert, in dent Termine zu erscheinen uud die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zux Sliens. zu briligent oder solche 10 zeitig dem Gerichte vor dem Termine amuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Erscheint deiselbe zur bestimmten Stfnde nicht, so wird gegen ihn mit der Entscheidung der Sache in contuma-ciart verfahren werden, F

Landsberg a. d, W,, den 20, Februar 1852,

Der Schwurgerichtshof.

[221] Bekanntmachung.

Am 3. Juli v. J, ist hier beim Försterhause ín der Havel am rechten Ufer die Leiche ciner unbekannten Manusperson gefunden worden.

Dieselbe hatte eine Länge von ungefähr 5 Fuß 2 Zoll, Der Kopf war mit ziemlich langen braunrotheu Haaren dicht beseyt, das Gesicht blau unterlaufen und anugeschwollen, do ließ sich eine runde Gesichts- und Kopfbildung er- Ftennen.

Die Stirn war -frei, die Nase stunpf, der Mund klein, das Kiun rund, und die Zähne bis auf einen Vorderzahn im Obexkieser vollständig. Dec Verstorbene scheint ein Alter von etwa 20 Fabren erreicht zu haben,

Die Augenlider waren geschlossen, und die Augen anscheinend braun, der Bart war rasirt. Besondere Kennzeichen fehlten. Bekieidet war die Leiche mit: 1) einem Paar braun und grün- streifigen baumwollenen Hosen, 2) einem Paar parchenduen Unterhoseu, 3) einem leinenen Hemde mit kleinem Kragen ohne Zeichen, 4) einem schwarzen Merino-Chemisct!, 5) kurzen Stiefeln, 6) schwarz ledernen Hoseniträgern, Untveit des obengedahten Ortes sind folgende Kleidungs- stücke: ein grauer Sommerrock, ein schwarzseide- nes Halstuch, ein baumwollenes Tafchentuch, eine

256 runde shwarzpappene Taback3dose, eine Sommer- weste, eine Tuehmüße mit schwarzem Lederschirm, so wie ein kleiner Schlüssel, gefunden worden, welche dem Vermuthen nah der vorgedachten Leiche angehört haben, i

Nach Borschrift der Gesege werden alle die- jenigen, welche über die persönlichen Verhältnisse des Verstorbenen oder die Art seines Todes Aus- kunst geben können, hierdurch aufgefordert, ent- weder dem unterzeichneten Gerichte hiervon schrist- lich Anzeige zu machen oder sich in dem auf

En 23, Marz cx, Vorm, 14 Uhr, vor dem Herrn Kammergerichts-Referendarius Gad anberaumten Termine an ordentlicher Ge- richtsstelle hierselbst vernehmen zu lassen.

Kosten werden dadurch nicht veraulaßt.

Spandau, den 13, Februar 1852.

Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung.

1183j Bekanntmachuug, vetreffend die Beräußeruug des Pofst- Etablissements zu Warnow.

Das 3 Meilen von Perleberg, 25 Meilen von Lenzen und 4 Meile von der medcklenuburgischen Stadt Giabow entfernte, an der berlin-hambur- ger Chaussee belegene Post- Etablissement in War- now, soll nach drx Bestimmung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffent- liche Arbeiten an den Meistbietenden veräußert werd,

Wir haben hierzu einen anderweiten Bietungs- Termin au Ort und Stelle vor dem Herrn Bau- Inspekior vou Rosainsky auf den

23, Marz, Bormittags 1 L Ur, anberaumt, zu welchem wir Bietungslujtige mit dem Bemerken eiuladen, daß nah 3 üÜhr Nach- mittags neue Licitauten micht mehx zugelassen werden.

Das Etablissement, welches vou dem nächsten Aunhaltepuuit der Berlin - Hamburger Eisenbahn nut 2 Men cute egr Und Wegen Der ughen reiwhaltigen Braunkohlenlager sich vor- zugsweise zu einer Fabrik - Anlage eciguet, hat einen Fiacheninhalt vou 6 Morgen und „be- steht aus:

1) dem massiven zweistöckigen Post-Umts- und Wohnhause mit zwei einstöcktigen Seiten- flügeln,

2) einem Pferdestall-G¿bäude,

3) einer Wagen-Nemise nebst Stallgebäude,

4) einem gepflasterieu Hose und

5) cinem Obst- uud Geinüse-Garten,

Die Veräußerungs-Bedingungen und die Taxe des Grundstucks konnen in der Geheimen Re- gistratur des Königlichen General-Post-Amts zu Berlin und bei der unterzeichneten Regierung, so wie im Geschäfts-Büreau des Bau-ÜInjpeki0:s von Rosainsky zu Prigwaik und auf dem Haupt- Zoll-Amte zu Warnow eingeschen werden,

Jeder Bictende hat vor Abgabe seines Ge- bots eine Caution von drei undert Thalern in Courant oder preußischen Sigais - Papieren vei dem Haupti-ZoU-Amt in Warnow zu depouireun,

Potsdam, den 10, Februar 1852,

Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern,

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[779] Nothwendiger Verkgu s,

Das Nittergut Ober - Zauche ün glogauer Kreise, abgeschäßt auf 47,020 Thlr, 26 Sgr, 2 Pf, joll

am 22, Aprit 1892, Bormittags 115 Uhr, au ordentlicher ‘erichtsstelle meisthietend verkauft werden, Die Taxe und der neueste Hypotheken - schein sind in unserer Registratur einzuschen. Das Königl, Kreisgericht zu Glogau, I, Abtheilung.

[901] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Oderberg in der Mark, den 18, Oktober 1851,

Die dem Baron von Lowhow zugehörige, in Niederfinow belegene, im Hypothekenbuche die- ses Fleckens sub Nr. 64 verzeichnete Ziegelei und Aderbesizung, gerichtlich abgeschäßt auf 11,346

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Rihlr. 15 Sgr. zufolge der nebst ncuestem Hy- pothekenscheine und Bedingungen in der Registra- tur einzusehenden Taxe, soll

am 17, Mai 1852, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger ordentliher Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Resubhastation Schulden halber öffentlich meistbietend verfauft werden.

[99] Ediktal - Ladung.

Auf dem Folio des sub No. 35 des Hypo- thekenbuchs verzeichneten, dem Wirklichen Gehei- men Rath Grafen Renard zu Groß - Strehlig gehörigen Alt-Tarnowizer Eisenerz-Graben-Rechts stehen sub Rubrica I, folgende Posten einge- tragen :

Dr. 24 Protestatio de non amplius intabu- lando des Königlichen Kammerherrn Ludwig Friedrih Wilhelm Grafen Schlabrendorff, welche derselbe wegen der ihm von dem vorigen Besißer der gegenwärtigen Eisenerz- Bergtverke, Karl Heinrich Grafen von So0- beck, vermöge diesfälligen Jnstruments de dato Roschentin, den 31. März 1781, zu- stehenden rückständigen Guttentager Kauf- gelder per 13,400 Rthlr, unterm 9, April 1781 eingelegt hat, und seinem Antrage ge- máß vigore decreti vom 23, April 1784 hierorts vermerkt worden.“

(cfr. Ingross. Buch Tom. IV. fol. 115—117.)

„Nr. 5, Protestatio de non amplius mtabu- lando des Kommerzien - Raths Theodor Müzell, welche derselbe zur subsidiarischen Sicherheit einer ihm an den vorigen Besigzer der gegenwärtigen Eisenerz - Bergwerke Karl Heinrich Grafen von Sobeck aus einen unterm 18, Oktober 1781 geschlossenen Eisen- lieferungs- Kontrakts zustehenden Forderung per - 36,000 Rihir: Unterm 2 Jul 1782 eingelegt hat, und ist die Protestatio ad instantiam desselben ex decreto vom 24sten April 1784 hoc loco cingetragen worden.“

(cfr. Ingross, Buch Tom. 1IV. fol. 4118, 119.)

„Nr. 6, Der Eisenlieferungs - Kontrakt über 7,200 Centner, fo der vorige Besigzer dieser Eisenbergwerke Kail Heinrih Graf von Sobeck mit dem Kauf- und Handlungsmann George Marcus Helfenstein unte1m 7. April! 1784 geschlossen, und auf gegenwärtige Eisenerz-Bergwerïe vigore decreti vom 26, cjusd. m. et anni intabuliren lassen.“

(f, Ineross Bi Tom V fal 121 v, 129)

Behufs Löschung dieser Posten und auf An- trag des Besißers werden hierdurch

41) der Königliche Kammerherr Ludwig Friedrich Wilhelm Graf Schlabrendorff, früher auf Stolßg 2c. z

2) der Königliche Kommerzienrath Theodor Müzell, vormals zu Brieg z

Z) der Kaufmann George Marcus Helfenstein, vormals zu Breslau,

deren etwaige Erben, Cessionarien oder dic f\onst in thre Rechte getreten sind, zu einem auf

ven o. Mai 1802, Bornmitags 11 Ubr, vor dem Herrn Kreisrichter Volkening in un- ferm Terminszimmer Nr. 1, anberaumten Tex- mine unter der Warnung vorgeladen

daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen

RNealansprücven auf das alt-tarnowilzer Eisen-

erzgrabenrecht präfludirt werden sollen, ihnen

deshalb ein ewiges St llshweigen auferlegt werden und demnächst die Löschung der vor- aufgeführten Posten im Hypothekenbuch erxfol- gen wird.

Drr DZAO,, Vin 15, Januar 18532,

Könfgliches Kreisgericht, Erste Abtheilung. [219]

Behufs Wiedverbesegung der am 1. Mai 1853 vakant werdenden hiesigen Bürgermeisterstelle, mit der ein jährlihes G halt von 690 Thlr. verbun- den ist, soll zu einer Neuwahl geschritten werden, und ersuchen wir demnach die auf diese Stelle reflektirenden Kandidaten, unter Einreichung ihrer Qualifications - Atteste, sich bei vem Vorsteher Herrn Ferfkow bis zum 1, April d. J. zu melden,

Nauen, den 23, Februar 1852. @

Die Stadtverordneten,

Redaction und Rendantur: Schwieger.

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Berlin, Druck und Verlag de

Sea S De PRSS M E; B A T VEDNE:

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c Dekershen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

bonnement beträgl: Ves S 20 Sgr. für Iahr in allen Theilen der Monarchie oÿne Preis U Adia line) Mit SGeiblatt (Preuß. er-Zeitung i Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie : 1 Kthlr. 174 Sgr.

5faats-

Alle Post - Anstalten des In- Auslandes nehmen Bestellung “e den Königl, Preuß. Staats-Anzeiger an, für Serlin die Expeditionen : Sehren-Strafße Ür. 57. und Schadows-Straße {Ur. 4,

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zeiger.

Berlin, Freitag den 27. Februar

Se. Majestät der König haben Nllergnädigst geruht: Den bisherigen außerordentlihen Professor Dr. Helmholb in |

Königéberg zum ordentlichen Professor der Physiologie in der me- dizinischen Fakultät der dortigen Universität zu ernennen,

Ministerium für Handel, Gewerbe und óéffeutlicize rbeiten.

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dem 23, Februar 1852 ein Patent

auf eine Dampfmaschine in der durch Zeichnung und Be- |

schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jeman-

den in der Anwendung des derselben zum Grunde liegen- den bekannten Prinzips und der bekannten Theile zu be- Dagegen wird es keinen Anstand finden, denselben von Zeit zu Zeit | den Bedarf an Cours - Wagen annähernd mitzutheilen, damit sie

\{räânken, auf aht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

E REMENE Een H E CEMENOO COCOO E S 1s E

zu erbauenden Post-Cours-Wagen.

Die Beschaffung der für unmittelbare Rechnung der Königlichen Kasse zu erbauenden Post-Cours-Wagen soll von jeßt ab nicht mehr durch Verdingung aus freier Hand, sondern allgemein auf dem Wege der. freien Konkurrenz durch Submissions=-=Eröffnung bewirkt werden. Die Königliche Ober-Post-Direction veranlasse ih

demgemäß, behufs der Ermittelung von gecigneten Fabrikanten für | : : : A At i L: Se L | die im dortigen Bezirke erforderlich werdenden Postwagen-Neubau- | 2 x, ui L O a : i s Dieselbe ola zu dem | jammliche Königliche Ober-Post-Directionen,

Ende durch eine in die bóffentlichen Bläiter aufzunehmende Bekannt- |

ten, chestens eine Submission abzuhalten.

machung qualifizirte Wagenbauer zur Theilnahme an der Submijsion

einladen und zur Abgabe schriftliher, versiegelter Preis - Offerten |

mit dem Hinzufügen auffordern, daß die ausführlichen Bedingungen der Erbauung von Post-Cours-Wagen in dem Büreau der König-

lihen Ober-Post-Direction eingeschen, auf Verlangen auch abschrist-| 4 5 hen O st / bestnmten Fahrpost-Sendungen, welche bis Emmeridch

lich gegen Erstattung der Kopialien mitgetheilt werden können.

Was die gedachten Bedingungen anbelangt, so wolle die Kö- niglihe Ober-Post-Direction selbige aus der Dienst-Jnstruction

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für die Königlichen Ober-Post-Directionen, Abschnitt VIUI. Nr. 2

teten Ergänzungen und Aenderungen extrahiren und übersihtlih zusammenstellen, demnä ein Exemplar der ergangenen Muster= zeichnungen nebst den dazu gehörigen Beschreibungen, jo wie ein

Formular des Postwagen-Erbauungs-Kontraktes beifügen und zur

Einsicht der Juteressenten auslegen laffen.

Die eingehenden Offerten sind an einem bestimmten , in der Bekanntmachung anzugebenden Tage zu eröfsnen, wozu den Sub- mittenten der Zutritt zu gestatten ist. Demnächst wolle die König- lihe Ober-Post-Direction die Qualification und die Solidität der Bewerber einer näheren Erwägung unterwerfen. Diejenigen, deren Befähigung mit Grund zu bezweiseln if, und die überhaupt nicht genügende Garantieen für geschickte, tüchtige und prompte Ausfüh- rung der Arbeiten bieten, können keine Berücksichtigung finden und sind vorweg auszuschließen. Von den übrigen , qualifizirt befunde- nen Submittenten is derjenige auszuwählen, welcher die dur- schnittlich billigsten Preise gestellt hat.

|

¿m Kaufmann Friedrich Martini zu Elberfeld ist unter |

ù Dem Lettern wolle die Königliche Ober - Post - Direction als- dann die Erbauung der erforderlihen Wägkn übertragen , insoweit niht etwa neue Wagen von Fabrikanten eines benachbarten oder nahe belegenen Ober-Post-Directions-Bezirkes gegen billigere Ver-

gütungen, mit Einschluß der event. aufzuwendenden Transportkosten vis zum Einstellungs-Orte,

bezogen werden können, Haben zwei oder mehr Submittenten gleiche und resp. die billigsten Bedingun- gen gestellt, so sind diese alle, nah Verhältniß des eintretenden Bedarfs an Wagen, zu Neubauten zuzulassen.

Mit den ausgewählten Fabrikanten sind generelle bindende Ab- kommen über die Höhe der Vergütungen, für welche sie Wagen der verschiedenen Gattungen zu liefern fich bereit erklärt haben, unter Beding einer halbjährigen Kündigungsfrist abzuschließen.

Den Fabrikanten bestimmte Zusicherungen bezüglich der Ab- nahme einer gewissen Anzahl Wagen für längere Zeiträume im Doraus zu machen, erscheint bedenklich und wird abzulehnen sein.

hinsi{chtlich der Anschaffung von Materialien-Vorräthen sich einiger- maßcn danach einzurichten im Stande find, leber beo Seyroncß ver Submission wolle die Königliche Ober-

_Post-Direction mir demnächst Bericht erstatten. Cirkulgr - Verfügu#g: vont 17. Februa? 1802 —-bdLs|

F L A - C E d ! 1 | treffend die Beshaffung der für Königliche Rechnung | Ober-Post-Direction, um nach Umständen auch auf die daselbst er

_mittelten Fabrikanten zurückgehen zu können, bei den betreffenden

Welchen Erfolg die in anderen nahe belegenen Bezirken abge- haltenen Submissionen gehabt haben, darüber wird die Königliche

Königlichen Ober = Post - Directionen nähere Erkundigung einziehen, und den diesfälligen Requisitionen der leßteren in gleicher Weise entsprechen, :

Berlin, den 17, Februar 1852,

C V M C / . ! 1 er (!

Ter Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. An

Berügug- vom-48. Februax: 4852 betref

end die Behindlung der nah dem Königreich der Niederlande

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frünfirt inv. ‘ah der Verord 3 8, uni 1847 f& E l rordnung vom 5°. Junt 1847 können die über

n )| _Emmich zu befördernden Gahrpost-Sendungen nach dem Konigreice unter Berücksichtigung der durch besondere Verfügungen angeord- (

der «ederlande entweder bis Emmerich oder auch bis Arnbeim frankt werden. +

a nah einer Anzeige der Königlichen Ober-Post-Direction zu Dseldorf den niederländischen Postwagen - Unternebmern van Gend1. Loos dadurch häufig Ungelegenheiten erwachsen, daß auf den Yleitbriefen zu den nur bis Emmerich frankirten Sen-

__dunge sich ein diese Frankatur bezeihnender Vermerk des Absenders

nicht findet, so wollen die Post-Anstalten von jekt ab darauf hal- ten, d eine jede Begleit-Adresse zu den über Emmerich zu beför- derndcFahrpost-Sendungen nah dem Königreiche der Niederlande, insofer dieselben nicht unfrankirt zur Post gegeben werden, stets von di Absender selbst mit dem Vermerke: »franco Emmerich« oder »anco Arnheim« versehen werde, je nachdem die Franfkfatur bis Eunerich oder bis Arnheim gewünscht wird. i

Vin, den 18. Februar 1852, Post-Amt.

General