1852 / 54 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[212 BVofgln ui ma: m: g:

Mit Bezug auf unsere unterm 20. November v, J. veröffentlihte Aufkündigung wird hiermit wiederholt bekannt gemacht, daß in der am Ze- dachten Tage stattgefundenen Verloosung von Rentenbriefen der Provinz Schlesien, folgende Appoints gezogen worden sind:

Lit. A. zu 1000 Rthlr._ h 11 Stü: Nr, 98, 191, 321, 358, 410, 9541, 1090, 1230, 1291, 1302 und 1317. Lis Bat 200 404r, i Stüd: Nr. 83, 256, 326 und 380, Lie::Cigu 100 Ri 9 Stü: Nr. 50, 265, 345, 374, 409, 688, 698, 732 und 759. Dit. D. 429 Ntblr. túd: Nr. 78, 127, 254 und 472, Li a 1 O M. 10 Sti: Nr 19 51/69 170112 187, 195, 338 4717 Uno 770:

Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Zins-Coupons Ser. I. Nr, 4 bis incl. 16 den Nennwerth der Renten- briefe bei der hiesigen Rentenbank-Kasse, Sand- straße Nr. 10, :

vom 1. April 1852 ab, in den Wochentagen

Vormittags von 9 bis 1 Uhr, in Empfang zu nehmen,

Vom 1, April 1852 ab hört die Verzinsung der oben bezeichneten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht, Die ausgeloosten Rentenbriefe verjäh- ren nah §. 44 des Rentenbankgeseßes vom 2, März 1850 binnen zehn Jahren.

Breslau, den 18, Februar 1852.

Königliche Direction der Rentenbank für die

Provinz Schlesien, V

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Königl. staats- und landwirthsccha ft- Wee Afabeme zu Eldena bei [2 Greifswald.

Die Vorlcsungen an der Königl. staats - und landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena werden für das nächste Sommer-Semester am 19, April beginnen und sih auf die im Stuvienplane der- selben vorgeschriebenen Unterrichts - Gegenstände aus dem Gebiete der Staats-, Land- und Forst- wirthschaft und deren Hülfswissenscbaften beziehen.

Das spezielle Verzeichniß der Vorlesungen ist aus den Königlichen Amtsblättern zu entnehmen, und nähere Auskunft über die Akademie und deren Einrichtung toird von dem Unterzeichneten auf desfallsige Anfragen sehr gern ertheilt werden.

Eldena, im Februar 1852.

Der Direktor der Königl, staats- und landwirth- schaftlichen Akademie. G Daa

[252]

Nach dem Beschlusse der General - Ver- sammlung vom 14, Juni v, J, soll die Verzin- sung des Stammkapitals für 1851 in Stamm- Aktien, und zwar zum Pari - Course erfolgen, Wir machen daher in Folge dessen bekannt, daß der Umtausch der Dividendenscheine Nr, 3 gegen Sntgegennahme von Stamm - Aktien, also von 29 Stü gegen eine Aktie, vom 1. März d, J, N bei unserer Hauptkasse, Neues Fischerufer vir, 22 hierselbst, erfolgen kaun,

Magdeburg, 27, Februar 1852,

Direktorium der Magdeburg - Wittenbergeschen

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Eisenbghn - Gesellschaft.

254 [253] Rheinische Eisenbahn.

Im Monat Januar 1852 wurden cingenom- men: für 24,275 Personen 18,921 Rthlr. 17 Sgr. 2Pf., für 286,397 Ctr. Güter 23,683 Rthlr, 5 Sgr. 7 Pf., Summa 42,604 Rthlr. 22-Sgr. 9 Pf. Im Monat Januar 1851 wurden eingenommen : für 23,263 Personen 18,590 Rthlr. 18 Sgr., für 213,784 Ctr. Güter 15,918 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf., Summa 34,508 Rthlr. 19 Sgr. 2- Pf. Mithin im Januar 1852 mehr: 8096 Rihlr, 3 Sur, 7 Vf,

Köln, den 28, Februar 1852,

Die QOtrecon der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.

I [290] Í j

Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zur Zeit als Gasthof benußten Grundstücks Hötel du Nord resp. an der Schloß- und Kloster- straße sub No. 707 und 967 hierselbst belegen it ein Lermin aus

Fetlag dey 2 April o. J

Bormittags 11 Uhr, hier vor Amt angeseßt, und wollen Kaufliebhaber sich zahlreich dazu ein- sinden,

Dieser vor etwa 10 Jahren. neu erbaute Gast - Uo Dai eine Jer gunstige Yage, nen Saal, viele Logirzimmer und andere erforderliche Räunt- (1feilen, if rep, zum * Und 4 Hause tatastuirt, in Der MODNWeER Brandiase u. 28/390 UND 8400 Rthlrn. Cour. versichert und bis Michae- lis 1853 an den Gastwirth Herrn Neudecker ver- miethet, fo daß die Tradition dieser Grundstücke erst Michaelis 1853 gescheten fann.

Der Meistbietende muß im oben gedachten Licitations - Termine eine baare Conventionalpön von 1000 Rthlr. Cour. zahlen und erhält dann bis auf Genehmigung großherzoglicher hoher Kammer den Zuschlag. Der bezügliche Ver- fauf- und Kauffkontraft liegt in hiesiger Amts

Registratur zur Durchsicht bereit, ist dort auch in

D Hv ift A A A C A Ubscch1 H gegen DIE Gebuüh1 ¿U belommen , Un

S _ z V3 c R Na Veit Ai Dit Ub Sielle erTiIDeiil [OIVODI

J A Nt “4 4 [242] Dea Bon der Direction des Kurländischen K

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der am 3. d. M. vollzogenen Ausloosung die

Gul 4 Co Nf rtofo Es O (0) t 547 (2

Kurländischen Pfandbriefe pro 12/24 Juni 1852 f

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0 6 top p X afl op ïo i555 F A I demgemaß die resp. Fnhader jelbige fortan bei di

versehen lassen können, als nämlich:

N Nbl Sep: Nx, (1 bex Rbl, S 290 900 | Transport 11000 48 1000 | 3213 {000 909 1000 | 23262 =600 691 1000 | 2218 1000 952 1000 | 3360 q 1106 i 1000 26Â2 00 1342 500 | 2740 100 1441 1000 | 2992 500 1668 500 | 4369 500 1720 500 | 4441 590 1/760 500 | 4445 0/8 eda, 1000 | 4556 “90 2900 500 | 4728 1000

2900 1000 | 4965 500

Transport 11000 | Mitai!, den 18, September 1851.

Transport 19500 |

der Herr Gastwirth Necudecker als der Herr Amts- Negistrator Schnell hierfelbst,

Schwerin, den 27. Februar 1852. Großherzoglich mecklenburg-{werins{ches Amt.

[254] H 9: h en h é*i_n.; Ankündigung der Vorlesungen an der K. württembergischen land- und forst- wirthschaftlihen Akademie für das Sommerhalbfahr 1852.

l. Hauptfächer. 1) landwirthschaftliche : Di- rektor Walz: spezieller Pflanzenbau, Güter= taxation, Bonitiren nebst Uebungen darin, land- wirthschaftliches Bauwesen; Professor Sie- mens: landwirthschaftliche Technologie; Pro- fessor Wendelstadt; Rindviehzuht, Schafzucht, Weinbau, Demonstrationen auf dem Versuchs- feld; C Ur Muess: Peru Seidezucht; Institutsgärtner Lucas: Ge- müsebau, Demonstrationen im Obstbauz Ju- spektor Hint : praktische landwirthschaftliche Uebun- gen; Oberlehrer S cchlipf+ Demonstrationen über Bienenzuht; 2) forstwirthschaftliche : Oberförster Professor T\ch erning: Forsttaxation, Forstgeseßgebung, Staatsforstwirthschaftslehre und Exkursionenz Professor Dr. Nördlinger: Forstshuß, Waldbau und Exkursionen. :

Il, Hülfswissenschaftliche Fächer. Pro fessor Dr. Rie cke: praktische Geometrie, Stereo- metrie, Trigonometrie, Waldwerthsberechnung ;

Professor Siemens: Anleitung im Boden- analÿsiren und Uebungen darin; Professor

Dr. Fleisch er: Geognosie, Botanik, Pflanzen- Physiologie und Exkursionen ; Professor Dr Nördlinger: Forstbotanik, Planzeichnen, land- wirthschaftlihe Jnsektenkunde ; Thierarzt Dr. Nue ff: Thierheilkuude.

Ueber die Hülfsmittel der Akademie, die Ein- trittsbedingungen 2c. giebt die Bekanntmachung sur das Wintersemester in Nr. 38 des Staats- Anzeigers von 1851, so wie die unterzeichnete Stelle auf Aufragen nähere Ausfunft, Der Anfang der Boilesungen i auf den 1. April festgeseßt

Im Februar 1852,

Direction

L D , fi j 4 {L « A Al : f R DFI Komntglich wwurttemderg1i|chen lanzTt Und A b C A P T A, Q C G roritwirth\chaftlichen Akademie, a 2

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it-Vereins wird hierdurch befaunt gemacht, daß nach chbezeichneten terminmäßig unkündbar gewesenen gle nentômaßig kündbar geworden sind, und daß

Direction mit dem Vermerke der Kündbarkeiit

Nr, über Rbl, S, Nr. über Rbl,-S,

Transport 19500 | Transport 28509 3140 1000 6837 1000 5157 1000 | 6838 1000 5197 500 | 7486 200 5253 1000 | 7678 900 5432 300 7716 500 5436 300 7762 500 #450 900: |_ 7782 500 54541 500 | 7785 506 5709 900: | 7833 500 5892 500 | 8001 500 5911 1000 | 80053 500 6589 1000 S307 500 6820 500 | 8592 500

Summa 36000

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Transport 28500 |

Stellv, Direktor, Directionsrath v, Ludinghause n-Wolff, Selyetaiv -Th, G, Kevserling,

R ————

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 1. März 1852 is ausgegeben worden: Neunundzwanzigste Sizung der 1. Kammer... 33 Total 1261 Bogen des

ck+ Bogen. [ und [l Abonnements.

Redvaction und Rendantur: Swchwieger.

D 12s c T O O a OSOROOOOO S ORO E O E E S) E N R T GNENT O T Pm A

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Berlin, Druck und Verlag der Deckterschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

mas Abonnement beträgi: ¿n allen Theilen der Monarchie ohne Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

in Serlin: 1 Rthlx. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie :

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20 Sg. für F Iahr

Preis-Erhöhung.

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Alle Poft - Anftaiten des In- und Auslandes nehmen Seftellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Serlin die :

Expeditionen :

Schadows-Straße fr. 4.

Berlin, Mittwoch den 3, März

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Wir Friedrich TKilhelm, von Gottes Gnaden, Köni g

von Preußen 2c. 2c.

Nachdem der Bürgermeister und der Gemeinderath von Elber- feld darauf angetragen haben, der Gemeinde Elberfeld zur Regu- lirung des städtishen Schuldenwesens durch Tilgung ihrer sämmt= | lichen Schulden einschließlich der auf Grund des Allerhöchsten Pri- vilegiums vom 5. Angust 1838 ausgegebenen, noch | Obligationen, und zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnüßi- | gen Anlagen, die Aufnahme eines Darlehns von 400,000 Rthlr., geschrieben: Viermal Hundert Tausend Thaler Courant gegen Aus- | stellung auf den Jnhaber lautender und mit Zins=Coupons verseche= | bligationen zu gestatten, und bei diesem Antrag im Juteresse Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger, sich nichts zu erin-= | nern gesunden hat, fo ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des | Geseßes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche | Zahlungsverpflihtung an jeden Jnhaber enthalten, durch gegenwärtiges Vrivilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung zur | Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bestim- mungen:

Es werden 1875 Stück Obligationen zu 200 Rthlr. sede,

und 1000 Stück Obligationen zu 25 Rthlr. jede, ausge-

gebe.

Die Obligationen werden mit vier Prozent jährli verzinst

und die Zinsen in halbjährigen Terminen gezahlt. ng der Schuld werden jährlich zwei Prozent von dem Ka-

1a

doch vorbehalten , den Tilgungsfonds mit Genehmigung Un-=

jerer Regierung zu Düsseldorf zu verstärken und dadurch die | Abtragung der Schuld zu beschleunigen. Den Jnhabern der | fein Kündigungsreht gegen die Ge- |

bligationen steht einde zu. Zur Leitung der Geschäste, welche die Ausstellung, Verzinsung

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und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird |

von dem Gemeinderath eine besondere Schulden=-Tilgungs-

Kommission gewählt, welche für die Befolgung der Bestim- | mungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und | für die treue Befolgung der Vorschriften von Unserer Regie-= |

rung in Düsseldorf in Eid und Pflicht zu nehmen is, Dic= selbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eins aus dem Gemeinderathe und die beiden anderen aus der Bürger- chaft zu erwählen sind.

Die Obligationen werden in zwei Serien ; die eine unter dem

Buchstaben A. für die Obligationen zu 25 Rthlr. mit fort=

saufenden Nummern von 1 bis 1000, die andere unter dem Buchstaben B. für die Obligationen zu 200 Rihlr. mit fort- laufenden Nummern von 1 bis 1875, nah den beiliegenden Schematen ausgestellt, von dem Bürgermeister und den Mit-

gliedern der Schulden-Tilgungs-Kommission unterzeihnet und | von dem Rendanten der Gemeindekasse und von dem mit der |

Kontrole beauftragten Stadt - Secretair fontrasignirt, Den- selben ist ein Abdruck dieses Privilegiums beizufügen. : Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre 10 Zins-

Coupons, jeder- zu 4 Rthlr. resp. 15 Sgr., in den darin be- stimmten halbjährigen Terminen zahlbar, nah den auliegenden Mit dem Ablauf ‘dieser und jeder |

Schematen beigegeben. folgenden fünfjährigen Pcriode werden nach vorheriger öffent- licher Bekanntmachung neue Zins - Coupons durch die Ge- meindekasse an die Vorzeiger der Obligationen ausgereicht,

‘und daß dies geschehen, wird auf den Obligationen vermerkt.

Die Coupons werden von dem Rendanten der Gemeindekasse und dem mit der Kontrole beauftragten Stadt - Secretair unterschrieben,

uneingelösten

Zur Til= |

betrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der | ingeiösten Obligationen verwendet; der Gemeinde bleibt je= |

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i Ç . M Fall +es «4 e I R j afl: C g D 6) Vom Verfalltag ab wird gegen Auslieferuag des

i Zins - Cou-= pons der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die Ge- meindeftasse bezahlt. Auch werden die fälligen Zins-Coupons bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentlich het Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen. Vie Zins-Coupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 5 Jahren nah der Verfallzeit zur Zahlung prä- sentirt werden, die dafür ausgeseßten Fonvs sollen nah Be- [ummung der städtischen Behörde zu milden Stiftungen ver- wendet werden, ß Die Nummern der nach der Bestimmung unter 2. zu tilgen- den bligationen werden jäbrlih durch das Loos bestimmt. Vie Ausloosung erfolgt getrennt sür jede der beideu Obliga= tionen = Arten. Von den Obligationen zu 200 Rthlr. wird jedesmal ein Betrag von der Amortisations-Summe, von den Obligationen zu 25 Rthlrn. ein Betrag von # dieser Summe ausgeloost. Die Nummern der ausgeloosten Obliga- Uonen werden wenigstens drci Monate vor dew Zahlungs- Tage öffentlich bekannt gemacht. Vie Verloosung geschieht unter dem Vorsiß des Bürgermei- llers, durch die Schulden = Tilgungs - Kommission, in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Ter- mine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Vroto- foll aufgenommen. i Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem Dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die Ge- meindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Aus-= lieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit leßterer sind zu= gleich die ausgereihten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermine zur Ein- lösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städti- hen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs - Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermcisters zu bestimmungsmäßiger Ver- wendung an den Rendanien der Gemeinde - Kasse verabfolgt werden. Die deponirteu Kapitalbeträge sind den Jnhabern jener Obligation längstens in 8 Tagen nach Vorzeigung der Obligation bei der Gemeinde-Kasse durch diese auszuzahlen. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorge- zeigten Obligationen sind in der nah der Bestimmung unter 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nah dem Zahlungstermine. zur Einlösung vorgezeigt, au nicht der Bestimmung unter 15 gemäß, als verloren oder ver- nichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obligationen binnen diejer Frist angemeldet, so sollen nah deren Ablauf die Obli- gationen als getilgt angesehen werden und die dafür depo=- nirten Kapitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Ver= wendung für milde Stiftungen anheimfallen. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Ge- meinde Elberfeld mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligativnen nicht zur reten Zeit gezahlt wer- den, auf Zahlung derselben, von den Gläubigern gerichtlich verfolgt werden,

Sehren-Straße Üx. 57. und