1852 / 55 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[258] Steck briefs -Erledigung.

Der gegen den Schmiedgejellen Z0 hann Janocha aus Glogau unterm 6. anuar cer. erlassene Steckbrief ist erledigt,

Potsdam, den 27. Februar 1852. :

Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1.

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Subhastations - L t. Nothwendiger Verkauf. s) Bon dem Fbntglichen Kreisgerichte zu Greifen-

hagen soll das dem Gutsbesißer Fribschen zuge-

hörige, auf 41,326 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. abge- cht : zufolge der nebst Hypo- Registratur

[1047]

{chäßte Rittergut Glien | thekenshein und Bedingungen in der einzusehenden Taxe | am 26.Juni 1852, Vormittags 14 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. i O j Alle unbekannten Real - Prätendenten werden

[6] Nothwendiger Verkauf.

Das im Jnowraclawer Kreise gelegene Rit- tergut Niemojewko Nr. 178, abgeschäßt auf 32,934 Rihlr. 27 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst

ovothefenshein und Bedingungen in der Re- istratur cinzuschenden Taxe, soll

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am 7. Juli 1892, Vormittags um 14 Uhr, an ordentlicher Gerichts- stelle subhastirt werden. i Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- geboten, sich bei Vermeidung der Präflusion spâ- testens in diesem "Termine zu melden, Die dem Aufenthalte nach unbekannten Be- sißer, und zwar : l) die Wittwe Wilhelmine Lawrenz, geborene Sotvalli ;

2) die Erben des Gutsbesißers Johann Latorenz, so wie die dem Aufenthalte nah unbekannten Realgläubiger : i

{) die Francisca, geborene Kownacia, und „z0-

hann Nepomucen von Plawinskischen Che- leute; E

2) die Gustas Symphorian und Marianna,

geborene Kownacka von Plawinskishen Che-

leute, E ns wriben hiervurch öüssentilich vorgeladen.

#4 V / 2 Fnowraclaw, den 9, November 1851. Königl. Kreis-Gericht, 1. Abtheilung.

[259] Befanntmachung.

Die unterzeichnete Kommission beabsichtigt die Lieferung von etwa 40,000 Ellen Band in Sulre- prise zu geben und fordert dazu Bandfabrikanten hierdurch auf, ihre Offerten versiegelt bis zum Iten d, M. in dem Geschäftslokal , Friedrichs- Siraße Nr. 139, einzureichen , woselbst auch die Bedingungen täglich von 10 bis 1 Uhr BVormit- tags einzusehen sind und Proben zux Ansicht aus- liegen,

Berlin, am 1. März 1852.

Königliche General - Ordens - Kommission. [256] | S 2 U L Berlin - Stettiner Eisenbahn.

Bei der am 24, d. Mts, in Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 27, Januar cr. stattgefun-

292 : | aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion | mit dem 31, Dezember v, J. aufgehört hat, | indem dieselbe zu diesem Zeitpunkte durch die 1 oben gedachte Bekanntmachung im Fall der Nicht- | fonvertirung gekündigt ist. | Ferner bemerken wir, daß nach §. 4 des Pri- ! vilegiums vom 25, Juni 1848 die Verzinsung der übrigen ausgeloosten Obligationen mit dem (1, Juli cr. auf bort,

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, Benjamin daß die die Nummern 1599 und 2800 führenden der Stadt | Prioritäts-Obligationen, welche am 12, Februar S alvelers 1 9 CauSgaoo T FRE uno R L. U a: pr E | fallig waren, bis jeßt noch nicht eingelöst sind.

Wir fordepn daber die. nyaber- der diese Nummern führenden Obligationen nodwmals auf den Betrag derselben mit je 2000thlr, auf den 14, Juli 1852, von Vormiitags unserer Hauptkasse abzuheben.

11 Or Di bens 60 UVL, Stettin, den 26, Februar 1852, angeschten Termine an hiesiger Gerichtsstelle | Direftorium öffentlih an den Meistbietenden verkauft werden. 9B G E

mit ihren Ansprüchen an das Grundstück späte- stens in diesem Termine zu melbven,

Nothwendiger Verkauf.

Königl, Kreisgericht Langensalza, Abtheilung 1.,

den 24. November 1851.

Die dem Ziegelbrenner Heinrich Kraushar zugehörige, in der Nähe Langensalza sub Nr. 930 belegene und Ziegelhütte nebst Zubehör, zufolge der nebst Hypothekenschcin in unserer Registratur einzu- sehenden Taxe, abgeshäßt auf 6148 Thlr. 13

Sgr., soll in dem auf

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j Vos l O) nbahun Prenzlau 1852. i y s Is ' - dobra szlacheckle Nlermojewko pod Nrem. 178, und L, Yai 111 Thierschau, ain 7 wedie | Pferderennen, Das Programm tvird z wykazem | am 1, April ausgegeben werden.

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oszacowane na 32,934 tal. 27 sgr. 6 fen. LaxyYy mMogace] by przcJrzane] Wraz

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Prenzlau, den 1, Marz 1852, S E os | Das Drúceltorium des uckcermarki\{hen Ia (20 ID Ca D 4.5 j p E é O E Î

i l : | für Thtierschau und Pferderennen.

T1) c As 2 Bereins vodzmne t h . / : Z V yktem DOSICdZE 11 sadow em SPrzedane,

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Lobau-Zittauer Etsenbahn.

Das unterzeichnete Direftorium findet si ver- anlaßt, eine 4 4 4 D Â O. 2 außerordentliche General: T Versammlung

einzuberufen.

Es ift hierzu

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NMaryanna , ?2 | mal¿onkowie Plawinscy, | anberaumt worden.

: | Dic Versammlung wird, wie bisher, im klei- nimie]szém publiczntie. | neren Saale der Sozietät allhier stattfinden und werden hierzu die Herren Actionairs der Löbau

Zittauer Eisenbahn andurch eingeladen.

Gegenstand der Berathung ist: die Feststellung der Verhältnisse zwischen dem __ | : Staatsfiskus und der Gesellschaft auf Grund Denen offentlichen Ausloosung A an U C der von der Staats-Regierung vorgelegten, zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen unserer | oniiweder Die völlige Ucherla\una der Bahn Bahn sind nachfolgende Nummern ausgeloost | C e Le worden : | lben nach Erbauung der in Aussicht ste- Nr 7, 245 390, 615.

1720, 1893. 1914, 1989, 1998,

2410. 2142 2216. 2414, 2684, Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und um

31602. 3265, 2461, | 10 Uv ver Beginn der Verhandlungen chlossen.

Bezüglich der Legitimation zum Eintritte und

der Stimmberechtigung wird auf §§. 44 und

2) Gustav Symforian 6 U L

Ic (6 i 09507 A) Ï Ì

f W 1:

1999, ocrfolgenden Propóösitionen,

2893,

Wir ersuchen die Juhaber der dieje Nummern führenden Obligationen, den Kapitalbetrag der- elben mit je 200 Rihir. in dem Zeitraum vom 1, bis 31, Juli d, J. bei unserer Hauptkasse hierselbst gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupons Nr. 9 bis 12 incl, abzuheben, wobei wix bemerken, daß die Verzinsung der Obli- gation Nr. 1279, da sie nicht in der nach unjerer Bekanntmachung vom 19, September 1801 dazu festgeseßten Zeit zur Konvertirung präsentirt 1st

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“tatuts vertwiefen,

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, Februar 1852,

Zittau, den ) Direktorium der Löbau- Zittguer Et'enbahn- Besellschaft. SLnel, Vorsitzender.

An die Abonnenten der stenographischen Berichie über die Verhandlungen beider

Kammern.

Heute den 2, März 1852 sind ausgegeben worden:

Dreißigste Sigung der 1. Kammer... Neunundzwanzigste Sißung der 11, Kammer .….

Total

Bogen Bogen Abonnements.

zuf.

133 Bogen des l, und ll.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

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Berlin, Dru und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

| c 813, 898,942, 41279, 4 henden Bahn von Zittau nach Reichenberg

der Statuten, so wie §. 16 des Nachtrags-

Nas A

in ailen Theilen der Monarchie ohne

bonnement betragli: 20 Sgr. für { Iahr

Preis-Erhöhung.

Mit Seiblatt (Preuß. Adlor-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlx. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:

1 Rihlr. 174 Sgr.

Königlich P

+

reußifscher

Alle Poft - Anfialien des In- und Auslandes nehmen Sestelung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die

Expeditionen :

A Sehren-Strafie Ür. 57. und

de Schadows-Strafie Ur. 4. —_—_——

zeiger.

Se.

Ober

burg

Berlin, Donnerstag den 4. März

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Majestät der König haben Allergnädigst gersht: | Dem Amtsrath Engelbrecht zu Dalheim, Regierungs-Bezirk | Minden, dem Titular - Postmeister Pohle zu Pfsöiten und dem | -Steuer-Kontroleur, Stener-Jnspektor Schnell in Marien- |

, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; so wie dem Pre-

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mier-Lieutenant a. D. und Kammerherrn von Jordan zu Ober- |

Neundorf bei Görliß, den St. Johanniter-Orden zu verleihen; und | Den Stadtgerichts - Rath Hell w ich hierselbst zum Rath beim |

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BVeinifterium für Fandel,

llationsgeriht zu Ratiber zu ernennen.

Lirbeiten.

Blan mCGusa Gr die über England zu befördernde Korrespondenz nach und von

Buenos-Ayrcs und allen übrigen Orten der argentiniscen Republik ist das atlantisce Seeporto von 2 8. 7 d. auf 1 6. ermäßigt wor-= Außer diesem Portosate is für den einfachen Brief an engli- | schem, belgishem und preußishem Porto der Betrag von 1 3. für | einfachen Brief zu berechnen , so daß sih das Gesammkporto |

Den.

den

für cinen Brief bis zum Gewichte von 5 Loth köln.

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oder 20 Sar. stellt. Berlin, den 29, Februar 1852. General - Post - Amt. Scchmüeckert.

Ministerium der geistliben, Unterrichts - und

Medizinal - Angelegenheiten. Große Kunstausstellung 1S5S. In Bezug auf die in den Sälen des Königlichen Afademie-

Gebäudes hierselbst zu veranstaltende große Kunstausstellung werden die nachfolgenden Bestimmungen hierdurch in Erinnerung gebracht: Die Kunstausstellung wird am 1. September d. J. eröffne | und am 1. November geschlossen ; während dieser Zeit wird die- |

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selbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 6 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern clbst oder auf deren Veranlas=-

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sung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besiß der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeit, noch die |

Bestimmung derselben , darf,

für diese Ausftellung zweifelhaft sein

Die \chriftlichen Meldungen der auszustellenden Kunstwerke |

zur Aufnahme in das zu druckende Verzeichniß müssen vor dem 1, August d, J. bei dem Juspektorat der Akademie ein-

gegangen sein, und außer Namen und Wohnort des Künst- lers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbei- |

| Ankündigung vom | geneigter Beachtung : 1) Daß die rechtzeitige Einsendung der für die Ausstellung be=

ten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die | Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich oder nit. Mehrere Kunstwerke können nur dann unter einer Nummer | begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen |

Rahmen befindlich sind.

Gewerbe und vfentliche |

Die Aufnahme dieser Anmeldungen in den gedruckiten Aus- | stelungs-Kataleg berechtigt niht zu dem Anspruch, daß die |

angemeldeten Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden.

Die Kunstwerke selbs müssen bis zum 15. August bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Verzeich- nissen derselben, wovon das eine als Empfangs-Bescheinigung gestempelt zurückzegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berücksichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben no& Play vorhanden ist,

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Eine Umstellung son placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden.

6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der

Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jcdes Werk an einer sihtbaren Stelle mit dem Namen Lees Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, zu bezeichnen, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften 2c. den Junhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz anzugeben.

Anonyme Arbeiten, Kopien (mit Ausnahme der Zeichuungen sür. den Kupferstich), Stickereien, aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische In- sirumente, fo wie mechanische und Industriesachen aller Art werden niht zur Ausstellung zugelassen.

Bor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgest:llten Gegenstand. zurückerhalten, und stehen die=- selben während der Dauer der Ausstellung unter der Garan- tie der Akademie.

Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschriften 2, 4, 7 und 8, für die Aufstellung zugelassener Kunstwerke und die Aussc)ließüng nicht geŒœigneter Gegenstände verant- wortlich; erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat.

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder oder besonders von ihr aufgeforderter Künst= ler, Kunstwerke von s{werem Gewicht aus oder Ferne dür= fen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung zur Ausstellung übersandt werden.

Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der unter 10) bezeih- neten, haben die Kosten des Her- und Rücktransports der übersandten Kunstwerke selb| zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hier- selbst zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke u1d die Weiterbeförderung derselben an eine an- dere Kunstausstellung, wenn diese beabsichtigt wird, überlassen bleiben muß. Für die Einrahmung von Bildern, Kupfer- stichen 2c. haben die Einsender ebenfalls selbst zu sorgen.

Für unangemeldete, nicht zur Ausstellung zugelassene oder erst nach dem 15. August d, J. hier eintrefsende Gegenstände werden keine Transportkosten vergütigtz; auh kann die Aka- demie wegen Beschädigung der Sendungen während des Her- und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden. Endlich empfiehlt die Akademie wiederholt die bereits in der 27. Oktober v. J. enthaltenen Bemerkungen zu

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stimmten Kunstwerke um, so nothwendiger ist, da der Bericht der Akademie über die den Ausstellern vorzüglicher Kunst- werke zu verleihenden goldenen Medaillen bereits in den ersten Wochen der Ausstellung erstattet werden muß ; daß die in diese Ausstellung aufzunehmenden Kunstwerke, auch wenn dieselben durch Vermittelung von Kommissionairen oder Kunsthandlungen oder aus dem Lager der leßteren an die Akademie abgeliefert worden, nach §. 2 dieses Programms, mit einem \{riftlichen Attest der Künstler selbst versehen sein müssen, daß dieselben für diese Ausstellung bestimmt find. Berlin, den 14, Februar 1852.

Königliche Akademie der Künste.

Prof. Herbig, Vice-Direktor,