1852 / 62 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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unserer Kredit - Registratur eingesehen werbe, Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Besizer Heinrich Volkmann wird hierzu öffentlich vorge - laden, 4 Frankfurt a, d. O., den 46, Februar 1852, Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung.

335 Nothwendiger Verkauf, eei y ae zu Elbing,

Die dem Kaufmann Friedrich August Baum- gart gehörige, sub Litt. B, LXAIX,, bei Elbing belegene Oelmühle , abgeschäßt auf 7033 Thlr, 12 Sgr. 8 Pf, zufolge der nebst Hypotheken - schein und Bedingungen in dem 4, Bürcau ein - zuschenden Taxe, soll am 22, April 1852, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Kulm.

Das Rittergut Zyglond, im fkulmer Kreise, landschaftlih abgeshäßt auf 45,921 Thlr, 28 Sgr. 4 Pf, zufolge der nebst Hypothekenschein im Büreau Ill. einzusehenden Taxe, soll am

47, Juni 1852, Vormittags 11 Uhr, durch den Kreisgerihts-Rath Wollenschläger au ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

[968]

[38] Nothwendiger Verkau f. Königliches Kreisgericht zu Quedlinburg, Die dem Brennerecibesißer Friedrich Wilhelm

Grunert gehörigen Grundstüde, als:

1) das zu Díttfurth unter Nr. 129 belegene, Band 6 Seite 25 des Hypothekenbuchs ein- getragene Haus nebst Zubehör, einschließlich des Brennereigebäudes und der Brennappa- rate und Geräthschaften, abgeschäßt zusam- men auf 5995 Rihlr.

2) die in Dittfurther Flur, am Zollwvege, am Gottesacker und dem Hohlwege belegenen, Band 419 Seite 457 des Hypothekenbuchs eingetragenen, die Woorth benannten 5 Morgen Aer, abgeschägt zu. . 500 Rthlr.,

sollen

ami 49, Juli: 4852, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden, Taxen und Hypothekenscheine liegen in unserm

[V, Geschäftsbüreau zur Einsicht bereit,

[41] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, I, Abtheilung. Spandau, den 18, Dezember 1851,

Die in der Marwizer Haide belegene, im Hy- pothekenbuche von Spandau Vol, Il. pag. 49 verzeichnete Holzung, der Kraemer genannt, ab- geshäßt auf 4034 Thlr, 24 Sgr. 9 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem Greves Büreau 11. A, einzusehenden Taxe, soll am 26. April 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden,

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf- geboten, sih bei Vermeidung der Präklusion \pä- testens in diesem Termin zu melden,

Jo

[1084] Subhastations-Patent.

Das dem Gustav von Dzimbowski gehö- rige Rittergut Harmelsdorfff Nr, 96 des Hy- pothefenbuchs nebst Vorwerke Emilienhoff mit einem Areal von 1250 Morgen 209 Q.-Ruthen fulmish und einer Forstflächhe von 1667 Mor- gen 125 Q.-Ruthen magdeburgisch, landschaftlich abgeschäßt auf 45,602 Thlr, 26 Sgr, 8 Pf., in Verbindung mit dem eine Zeit lang als bäuer- liche Besigung bewirthshafteten chemals Pegel- schen Bauerhofe mit 130 Morgen 160 Q,-Ru-

then magdeburgish, abgeschäut 80 6 Sgr, 8 Pf., so wie L O d

328

1) der ehemals Panzramsche Freibanerhof mit 123 Morgen 144 Q.-Ruthen magdeburgisch, Nr. XVI111I, des Hypothekenbuchs, abgeschäßt auf :940:Thlrx. 7 Sgr. 10 Pf,

2) der chemals Marx’sche Kossäthenhof mii 123 Morgen 144 Q.-Ruthen magdeburgisch, Nr. XI, des Hypothekenbuchs, abgeschäßt auf 1009 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf., das chemals Kegel’\he Freischulzengut mit 445 Morgen 130 Q,-Ruthen magdeburgisch, Nr. X, des Hypothekenbuchs, abgeschäßt auf 3646 Thlr, 5 Sgr. i

4) 28 Morgea 145 Q.-Ruthen magdeburgi sch Erbpachtsacker, Nr, XX1, des Hypotheken- buchs, auf 336 Thlr.,

5) die ehemals Garske’\he Häuslerwohnung nebst Garten, Nr, V1, des Hypotheken- buchs, abgeschäßt auf 175 Thlr, ,

sollen : am 21. Juni 4852, 11 Uhr Vormiitags, an Gerichtsstelle subhastirt werden, i Hypothekenschein und Taxen sind im Büreau 1IT, einzusehen, D.-Crone, den 29, November 1851. Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1.

[35] Ediktal-Ladung.

Durch den Beschluß der Anklagekammer des unterzeichneten Gerichts vom 10, d. Mts, ist der Fischerknechzt Gotthilf Curth aus Marzahn bei Zahna, 21 Jahr alt, zuleyt in Werder und Phöben bei Potsdam wohnhaft gewesen, wegen gewaltsamen Diebstahls und Beschädigung srem- den Eigenthums in Anklagestand verscht worden, Zur Verhandlung der Sache vor dem unterzeich- neten Gericht steht cin Termin auf

den 2 Ul 18952, Vormittags 9 Ur,

in unserem Geschäfts-Lokal, Lindenstraße Nr, 54, an. Zu diesem Termin wind der Fischerknecht Gotthilf Curth mit der- Aufforderung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Be- weismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzei- gen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Angeklagte im Termine nicht, so wird mit’ der Aufnahme des Bewcises und Entscheidung der Sache in cou- tumaciam verfahren,

Als Belastungszeugen sind vorgeladen :

a) dex Fischerknecht JIgnaß Heidemann,

b) die Fischermeister Hagendorfschen Eheleute, c) der Fischermeister Friedrih Rieß,

4a) dessen Kneht Vornamens Albert zu Werder, e) der Gendarm Schöneberg in Zahna,

f) ter Schanfwirth Hohbenschild,

g) dessen Ehefrau,

h) dessen Dienstmädchen Wilhelmine Kasin,

¡) der Fischermeister Johann Friedrich Schmidt, k) der Fischerknecht Karl Güthling,

sämmtlich in Werder.

Potsdam, den 10. Dezember 1851,

Königl, Kreisgericht, 1, Abtheilung. (90). von Goßler.

[ 296] BekaganntmabGuna

4) Der Kandidat der Theologie M. Georg Karl Petri zu Wittenberg hat in seinem am 22, August 1738 errichteten Testamente ein Ka- pital von 200 Thlr. welches inzwischen auf 1000 Thlr, angewachsen ist ausge- seßt, dessen Zinsen ein fleißiger und armer Student der Theologie zu Leipzig oder Wit- tenberg zwei bis drei Jahre auf der Univer- sität genießen, dabei aber jeder Verwandte des Stifters Fremden vorgehen soll.

) Der Ober - Konsistucial -Secretair Johann Heinrich Heyder zu Dreêden hat in scinem Testamente vom 23, Dezember 1785 ange- ordnet, daß die Zinsen des ursprünglich mit

2020 Thlr, ausgeseßten, jeyt auf 3709

Thlr. in Staatsschuldscheinen angewach- senen Stiftungskapitals als ein Stipendium vorzugsweise an Mitglieder aus des Stif. ters Familie, welche auf der Landesschule Pforta oder den beiden vormaligen \äs- schen Universitäten studiren oder ein chrliches Handwerk lernen, auf drei Jahre gereicht werden sollen,

Da das letztere Stipendium jeyt vakant ift und das eistere zu Michaelis diescs Jahres vakant wird und sih zu denselben ein qualifizirter Ge- schlechisverwandter nicht gemeldet hat, so werden die unbekannten Interessenten hiervon in Kenntniß geseßzt und zu dem auf ven 11, Mai 1952; Brrmitlapo 1 1 Ur, im hiesigen Appellationsgerichts-Lofale vor dem Appellationsgerichts - Secretair Dresser än-

beraumten Termine vorgeladen, um ihre Ansprüche | anzumelden und ihre Verwandtschaft mit den ad |

1 und 2 genannten Stiftern nachzuweisen. Sollte sich Niemand melden und legitimiren, so wird über die Verwendung dieser Stipendien zum Besten anderer würdiger und bedürftiger Studenten verfügt werden, Naumburg, den 1. März 1852, Königliches Appellationsgericht,

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n A Seeländische E (Hesellschaft.

Nachdem durch Geseß vom 27, Februar d. J, der Seeländischen Eisenbahn - Gesellschaft Kon- zession auf die Fortseßung der ersten Bahn- Abtheilung (Kopenhagen-Roeskilde) nach Korsör, ca, 10 Meilen, so wie Zusage ertheilt worden, einer Staatsgarantie von 4 pCt, jährlicher Zin- sen, sowohl auf das Aktien - Kapital der ersten Abtheilung 15 Millionen Rbthlr, als auch auf

das zur Fortscßung zu verwendende 5 Millionen!

Rbthlr. nicht übersteigende Kapital, auf Br dingung jedoch, unter Andern, daß die Kon- zession vor Ende dieses Jahres benuyt und die erste Bahn - Abtheilung von jeglicher auf dersel- ben haftenden Schuld freigemacht werde, so wer- den die Actionaire hiermit zu einer

am 14 April o hierselbst abzuhaltenden General - Versammlung einberufen, in welcher zur Entscheidung gestell! werden wird:

1) ob sich die Gesellschaft den in dem genanu- ten Gescße enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen unterwerfe, die Administration ermächtíge, alles zur Voll. führung des Unternehmens Erforderliche ab- zuschließen,

Vorschlag zur Aufhebung der im §. 2 des Statuis enthaltenen Bestimmungen wegen Vorrechts der Actionaire zu den neuen Actien,

4) Vorschlag, das Verhältniß dex Actionaire der ersten Abtheilung zu denen dex zweiten betreffend,

5) Festseßung wegen Erledigung der Schulden, ob z. B, durch Zuschuß der Actionaire oder durch Einbehalten der Dividende,

In Betracht der überaus großen Bedeutung dieses Gegenstandes für die ganze Zukunft der Gesellschaft werden sämmiliche Actionaire .dring- lih aufgefordert, zu erscheinen , entweder persön- lih oder durch statutgemäße Vollmacht, welche Tages vor der General-Versammlung im hiesige! Haupt-Büreau der Gesellschaft zu produziren.

Kopenhagen, den 2. März 1852,

Ehlers, p: t. Vorsißender.

—— i;

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 10, März 4852 sind ausgegeben worden:

Achtunddreißigste Sizung der Bierunddreißigste Sißung der 11, Kammer... 2

I, Kammer... 24 Bogen : Î When | zus. 5

Bogen.

Total 1694 Bogen des 1. und 11. Abonnements,

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckferei,

bonnement betragt: es f 20 Sgr. für { Iahr: in allen Theilen der Monarchie ohne Ét (Preuß. Adi Zeitung) :+ SKeiblatt (Preuß. Adler- Mil Fectin : Kthle. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie : 1 Kihir. 17F Sgr.

Staafts-

Zlle Post - Anstalien des In- und Auslandes. nehmen Sestellung auf

an, füx Serlin die Expeditionen : Sehren-Straße tr. 57. und Schadows-Straße Ür. 4,

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A H e : @ J K Ó n î d l Î ch P r é 1 f Î fch é den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger

zeiger.

Berlin, Freitag den 12, März

1852.

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche

| Ausspruchs zusammenzutreten hat. | Sthiedsrichter, find befugt, für die ihuen als solchen obliegenden Baur ungen, ohne Unterschied, ob sie zu don Beamten gehören [ans : + T Af D N oifokristo P tr (ck ; (+4 ; f auf eine Vorrichtung zur Ansertigung von Polsterfedern | oder nit, Diäten und Reisckosten nah den für Sachverständige in aus Draht in der durch Zeichnung und Beschreibung an- | gegebenen Ausführung, und ohne Jemanden in der Be=- |

rbeiten.

Dem Sattler - und Tapezierermeister Friedrich Rofenthal zu Nordhausen i| unter dem 8, März 1852 ein Patent

nußung bekannter Theile zu bes{chränken, auf fünf Jahre , von jenem Tage an gercchnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilî worden.

g n! c Weni -

Beinkleider der Post-Unterbeamten zuv T

Es is zu meiner Kenntniß gekommen, daß von den Post - Un- V aue j l »€ : terbeamten zur Dienst= Uniform Beinkleider von sehr verschieden- | (§. 15) zur Vertretung der Gewerkschaft zu bestellen ist, muß durch Ich nehme daher Veran- | R: trt von Der Wewert] „ent\chleden i

T ; d c V7 L i: , i Q P} ee (F P 157 j N opvz fung {j r} ) lassung, die Post-Anstalten darguf aufmerksam zu machen, daß die | 8 A E f die Berufung auf \schirdsgriterlichen vou den Post-Unterbeamten im Dienste zu tragenden Beinkleider vou | Uu F. 8) unstatthaft.

artiger grauer Frabe getragen werden. militair-grauem Tuche sein müssen.

Berlin, den 28, Februar 1852. Der Minister für: Handel, Gewerbe und öfentlihe Arbeiten,

Anst ruetion des Ministers für Handel, Gewerbe und éffentlihe Arbeiten zur Ausführung des Gesehes vom 12, Mai Berhältnis® vex Miiteigentülimer eines Vergwerts, FUT Ven Jn Le Um saua der Mana ie, M Ame. Dey uf Nem. (lan NUinuUufer Landestheile,

Zur Ausführung des Geseßes vom 12, Mai 1851, die Ver- hältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks betreffend, wird auf |

Grund des 8. 27 dieses Geseßes hierdurch verordnet, was folgt: L (U G. 2]

Der §. 3 des Gesetzes“ enthält die Bestimmungen, welche bet | den über 10 Meilen von dem Bergwerke entfernt wohnenden Ge- | werken wegen Jnsinuation der Vorladungen 2c. getroffen werden | Aussicht des Berg - Amtes zu fordern; auf speziellen Antrag aber

müssenz bei den innerhalb dieser Entfernung wohnenden Gewerken

genügt die Einhändigung von Verfügungen oder Schreiben der Bergbehörde und der gewerkschaftlihen Repräsentanten, gegen Post- | nsinuationsscheine ; es muß jedoch darin eine Verwarnung für den |

Gall des Ausbleibens oder der Nichtbefolgung enthalten sein. U. (0-5, 9)

Hat ein Betheiligter die \chiedsrichterliche Entscheidung darüber angerufen, ob der von der Gewerkschaft gefaßte Beschluß zum ge- meinsamen Besten der Gewerkschaft gereihe, so tritt die amtliche Wirksamkeit des Bergamts erst dann ein, wenn die von beiden Theilen erwählten Schiedsrichter als Schiedsgericht zusammengetre- ten sind und nach Vernehmung beider Theile si{ch zu einem gemein- schaftlichen Ausspruch nicht, vereinigen können.

Das Bergamt ernennt sodann auf erfolgte Mittheilung des Repräsentanten oder Gruben - Vorstandes der Gewerkschaft den

| sonderen Vollmachts - Vertrag kann hierüler andertwoeit | werden.

Dbmann, welcher mit den beiden Schiedsrichtern zur Abgabe des Der Obmann, so wis di

Privat-Angelegenheiten geltenden Säßen zu liquidiren. S E. (M S130 14 10) Der Termin zur Wahl eines gewerkschafilichen Repräsentanten

| oder eines Gruben-Vorstandes wird bei dem Bcrgamte oder durch | einen damit beauftragten Beamten an einem gelegenen Orte von | Amts wegen anberaumt und abgehalten. Wenn jedoch in dem an- R E G Ie Au A R Ae Mao E E E E Ar e ,__| Seiten der Wähler nit zu Stande gebrachwt wcrden kanu, so sin Verfügung vom 28. Februar 1852 betreffend die | pie Kosten der zur Wiederholung G Wahlakts anzuberaumenden | Termine von der Gewerkschaft zu übernehmen, s

Die Wahlverhandlungen sind nit stempelsrei. Die Frage, ob ein Repräsentant oder cin Gruben « Vorstand

einfache Stimmenmehrheit von der Gewerkschaft entschieden werden z

Die Anträge und Erklärungen desjenigen Mitgliedes des 9 ; j 0) v

Zugleich bemerke ih, daß die Post-Unterbeamten an den grauen | E N Q E, us Pr 0 E E Beinkleidern einen Vor(toß von orangefarbenem Tuche zu tragen haben, | andlungen mit dem Derg - Amle vertriti, ind o9ne meiteren Aa Borstoß vo1 ge! SHVE H ASAES | weis so anzusehen, als ob fie von der Gewerkschaft selbst ausgegan=-

| gen wären.

Durch einen zur Kenntniß des Berg - Amts zu bringenden be- bestimmt

Wo die Allerhöchst genehmigten Statuten eines Bergwerks-

| Vereins besondere Bestimmungen über dessen Vertretung na Außen | enthalten, erfolgt die Bestelung dcs Repräsentanten vder eines | Gruben-Vorstandes zur Wahrnehmung der durch- das Geseß. den | Bergwerksbesißern zugestandenen Befugnisse, nah Maßgabe jener F Vot Oi | oder Gruben=-Vorstande muß jedoch eine ausdrüdlich auf die int E 18 erwähnten Geschäfte gerichtete Vollmacht ertheilt und die= | selbe dem Bergamte eingereiht werden.

belegenen | Y h

statutarischen Bestimmungen ; dem also bestelbien Repräsentanten

IV. (3:8, §169

Die Legitimations - Bescheinigung für den Repräsentanten oder den Grubten-Vorstand ist von dem Bergamt zu erthcilen und aus-= zufertigen.

V. (0% 48)

Im Allgemeinen is von dem Repräsentanten oder dem Gru- ben-Vorstande die Besorguvg der in §. 18 angegebenew Geschäfte und insbesondere die \pezielle Ausführung der festgestellten Betriebs- Pláne, so wie die Führung des Bergwerks - Haushalts, unter der

fann, in der weiter unten bestimmten Art, demselben vorübergehend hierin eine Unterstüßung durch den Revier - Beamten gewährt werden. Zu 1. Das Berg -Amt hat dcm Repräsentanten oder dem Gruben= Vorstande die Zeitperioden anzugeben, in welchen von ihm der Be=

| triebsplan einzureichen ist.

Der Betriebsplan muß in Betreff der Sicherstellung, Vexrwal- tung und Benußung des gemeinschaftlichen Eigerithums die erfor= derlihen Angaben und Ausführungen enthalten und unter Zuzie- hung des Repräsentanten oder des Gruben - Vorstandes geprüft werden.

Diese Prüfung muß besondecs dahin gerichtet sein, daß dur die Ausführung des Beirlebsplanes die Mineralien nah“ den Re-