1852 / 67 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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cationspatent vom 28. Oktober 1836 gessenta lihten Bundesbeschlusses und §. 92 ff, Theil L, Titel 20 strafbaren Verbrechens des over raths, mindestens aber einer nach 6§. 106, 10

Theil 11, Titel 20 des Allgemeinen Landrechts strafbaren Landesverrätherei der zweiten Klasse sich \{uldig gemacht zu haben. :

Da die Sache vor das Schwurgericht zu Prenzlau verwiesen worden, so hat dasselbe zur öffentlihen Verhandlung unker Zuziehung von Geschwornen einen Termin auf ;

den 19. April 1852, Vormitt. 9 Uhr,

; j immer des Schwurgerichts auf dem AO Dae an Markt anberaumt, zu welchem der Angeklagte, ehemalige Oekonom Gotthold Karl Otto Rackow aus Zehdenidck, dessen ge- gentwärtiger Aufenthalt unbekannt is, hierdurch mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Ver- theidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte dergestalt geitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch Hor demselben herbeigeschafft werden können. Zum Vertheidiger is ihm der Rechtsanwalt Brachvo- el bestellt, doch bleibt es ihm unbenommen, sich B IbN einen Vertheidiger zu wählen und anzuzei- gen. Erscheint er im Termin nicht, so wird ge- gen ihn in contumaciam verfahren und hierbei die in der Anklage des Königl, Ober - Staats- anwalts vom 3, Juni d. J., von welcher ihm Abschrift auf Verlangen ertheilt wird, enthaltenen Thatsachen als zugestanden und festgestellt wer- ven betrachtet werden.

Die Ladung von Belastungszeugen ist nicht erfolgt, und kann der Angeklagte die Liste der Geschworenen am Tage vor dem Termine im Gerichtslokale Schulzenstraße Nr. 526/7 in Em- pfang nehmen.

Prenzlau, den 19. Juni 1851,

Königliches Schwurgericht. Schneider.

217 l Bi der Königlich preußischen landwirthschaft- Lichen Lehr-Anstalt in Proskau beginnen die Vor- Jsesungen des Sommer-Semesters den 19. April D. J. Anmeldungen wegen Aufnahme von Stu- virenden sind an die unterzeichnete Direction zu richten. Das Verzeichniß der Vorlesungen ist ín den Amtsblättern der Königlichen Regierungen einzusehen.

Das Königliche Ministerium für landwirth- schaftliche Angelegenheiten hat angeordnet, daß yom nächsten Semester ab die Honorar-Zahlun-

en bei der hiesigen Lehr-Anstalt auf diejenigen Beträge ermäßigt werden sollen, welche auf den übrigen derartigen Jnstituten des Staates ent- richtet werden. Demgemäß sind auch in Pros- zau vom 1. April d. J. ab nur für das erste Semester 40, für das zweite 30, sür das dritte 20, und für das vierte, so wie die folgenden 40 Rihlr. an Honorar; außerdem aber von je- dem Studirenden bei “seinem Eintritt 6 Rthlr. an CEintritisgeld zu erfordern. Studirende, welche bereits ein oder mehrere Semester an einer der übrigen höheren Lehr-Anstalten des Staates zubrachten, haben, wenn sie hier eintre- ken, zwar das volle Eintriitègeld, aber uur das- jenige Studienhonorar zu entrihten, was von éhnen zu fordern sein würde, wenn }e von An- fang an ihre Studien in Proskau betrieben bât- ken ; außerdem hat jeder Theilnehmer an den im Laboratorium vorzunehmenden praftisch-chemischen Uebungen einen halbjährigen Beitrag von Einem

360 Thaler zur Beschaffung der Reagentien und er- forderlichen Utensilien abzuführen.

Prosfau in Schlesien, den 12, Februar 1852, Die Direction : der Königlichen landwirthschaftlichen Lehr-Anstalt. (gez.) Heinri ch.

325] e | i Die Preuß. National-Versiche- rungs-Gesellschaft in Stettin,

deren Statut durch die Allerhöchste Kabinets- Ordre vom 31, Okiober 1845 genehmigt und die auf ein Kapital von Bret Millionen Thalern gegründet ist, übernimmt Versicherungen von G e- vauden, Mobilien, Waaren- Lagern, Fabrik -Anlagen, Vieh, Feldfrüchten u, s w. zu billigen, festen Prämien, leistet durch ihre Fonds und Rückversicherungs-Verträge die solideste Sicherheit und deu Hypotheken-Gläubi- gern selbst dann Gewähr, wenn im Schadenfalle die Entschädigungssumme durch Schuld des Ver- sicherten als verlustig angesehen werden könnte. Nähere Ausfunft über die Bedingungen zum Beitritt wird ertheilt a | im Büreau der Haupt-Agen- tur, Neue Friedrichsstr. 40, und von den Agentent Herrn Julius Cohn, Königs- ate M 39, - Julius Jbig, Burgstraße U 5) J. He Promniß, Brüder- straße Nr. 2, CasparPuff, Friedrichs- straße“ Nr. 249, N L 6e Sasse, Lands- bergerstraße Nr. 41, - P, Waldeck, Oberwall- straße Nr. 9,

Hugo Löwenberg, Haupt-Agent.

t am arm r

Die Preuß. National-Versicherungs- Gesellschaft zu Stettin übernimmt Versicherungen gegen Strom- und See-Gefahr zu den billigsten Prämien, giebt von Prâmien-Beträgen von 50 bis 100 Thlrn, 9 pCt,, und von über 100 Thlrn. 10 pCt. Ra- batit, Zu geneigten Aufträgen empfiehlt such

Hugo Löwenberg, Néue Frie ¿ chs\traße Nr. 40.

[323] E r altische Eisenbahn.

Be E Zur planmäßigen Ausloo - sung von 19 Stü à 500 Rihlr, 118 Stüdck à 100 Rthlr. 6 Prioritäts - Actien unserer G Gesellschaft is Termin auf den 4 Ul, ZaMmittaq:4 Ubr, in unserem Geschäftslokale (am Askanischen Platz Nr. 6) anberaumt, wozu den Jnhabern gedach- ter Prioritäts-Actien der Zutritt freisteht, Berlin, den 13, März 1852. Die Direction, (0e) Fournier.

|

[318] Berlin-Stettiner Eisenbahn, Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß daß wir die nah unserer Bekanntmachung voy 4. Dezember v, J. getroffene Ermäßigung deg Frachtsaßes für Getxraidesendungen in vollen Wispeln über unsere Bahn von hier nad Berlin, wonach : der Wispel Weizen, à 25 Schl,, für 2Thlr. 16 Sg, - Roggen, do, 5 67 49% Erbsen, do, 244% 12 Gerste, do, 2s d Hafer, do, 1 48 befördert wird, über den 15, d, M. hínaus, bis zum 1, Juli d, J, verlängert haben, Wegen der Lieferzeit gilt die Bestimmung unserer frühe. ren Bekanntmachung. Stettin, den 12, März 1852. Direktorium. Witte, Kutscher. Frebdor ff

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Berlin-Hamburger-Eisenbahn, [326] Betriebs-Einnahmen,

&ür Personen, Gepäck und Equipage+ Jm Zg- nuar 1852 circa: 27,400 Thlr. Für Gütt und Vieh: 66,900 Thlr. Zusamment 94,300 Thlr. Für Personen, Gepäck und Equipage Im Februar c. circa: 45,700 Thlr. Für Güte und Vieh: 69,500 Thlr, Zusammen: 1415,20 Thlr, Summa circa : 73,100 Thlr, für Perso- nen, Gepäck und Equipage, 136,400 Thir, Güter und Vieh, zusammen 209,500 Thlr, Ju| den Monaten Januar und Februar vorigen] Jahres betrug die Einnahme: 160,023 Thlr, | 10 Sgr. 10 Pf., also im entsprechenden Zeit- raum des laufenden Jahres mehr circa: 49,50 Thlr.

[199] L As Löbau-Zittauer Eisenbahn.

Das unterzeichnete Direktorium findet sich ver anlaßt, eine

außerordentliche General: Versammlung

einzuberufen. Es ist hierzu

Mitiwoch, der 17. März d. J

anberaumt worden.

Die Versammlung toird, wie bisher, im kle! neren Saale der Sozietät allhier stattfinden un! werden hierzu die Herren Actionairs der Löbau Zittauer Eisenbahn andurch eingeladen.

Gegenstand der Berathung ist:

die Feststellung der Verhältnisse zwischen der| Staatsfiskus und der Gesellschaft auf Grur!| der von der Staats-Regierung vorgelegte! entweder die völlige Ueberlassung der Bab oder nur die Abtretung des Betriebs der} selben nach Erbauung der in Aussicht s} henden Bahn von Zittau nah Reichenbe verfolgenden Propositionen,

Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und u! 10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen \chlossen.

Bezüglich der Legitimation zum Eintrítte u! zu der Stimmberechtigung wird auf §§. 44 un! 45 der Statuten, so wie §. 16 des Nachtragi | Statuts verwiesen.

Zittau, den 13, Februar 1852,

Das Direktorium der Löbau- Zittauer Eisenbah |

Gesellschaft. Erxner, Vorsitzender,

S

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammer!

Heute den 16. März 1852 sind ausgegeben worden:

Dreiundvierzigste S

Neununddreißigste

ißung der 1. Kammer .. 24 Bogen Sizung der 11. Kammer... 2 Bogen

Total 1977 Bogen des 1. und Il. Abonnements.

| zus. 4 Bogen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckershen Geheimen Ober-Hofbuchdrudckerei.

Das Abonnement beträgi: 20 Sgr. für § Iahr in allen Theilen der Monarchie ohnc Preis-Erhöhung.

Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Sexlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Þf., in der ganzen Msnarchie :

1 Kthlx. 178 Sgr.

Königlich Preußischer

Alle Post - Anstalten des In- und Austandecs nehnren Sestellung auf den Königl. Preuß, Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen : Sehren-Straße Ür. 57. und Shadows-Straße tr. 4,

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zeiger.

4 22A 7

Berlin, Donnerstag den 18. Márz

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1852,

Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den |

Bau einer Gemeinde=- Chaussee von der Brilon - Almer Provinzial -

Chaussee bei Nieder - Alme über Büren und Steinhausen nach dem |

|

daß im Bezirke des Kollegiums ähnlichen Beschiverden künftig vor-

| gebeugt werde.

|

Bahnhofe in Geseke genehmigt habe, will Ich hierdurch den bethei= | ligten Gemeinden das Expropriationsreht zum Zwecke der Erwer- | bung der in die Straßenlinie fallenden Grundstücke, so wie die sts- | falischen Vorrehte wegen Entnahme der Chausseebau- und Unter- |

haltungs-Materialicn von benachbarten Grundstücken, imgleichen das

Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nah dem jedesmal für die | Erlaß vom 3, Febru 52 [äf{i j Hed - L G qu | ° 2% Vefbruar 1852 wegen Unzulässigkeit Staatschausseen geltenden Chausseegeld-Tarife verleihen. Auch sol- | des Rechtsweges über die Verbin lle 0e 2 Vei len die dem Chausseegeld-Tarife vom 29, Februar 1840 angehäng= | j | :

ten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die ge- |

dachte Strecke Anwendung finden. die Geseß-Sammlung zur öffentlihen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 1. März 1852. «Friedrich Wilhelnr, oon der Heydt, von Bodelschwingh. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister,

Berlin, den 16. März 1852, Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kammerherrn von Hülsen zum Gencral - Jntendanten |

der Königlichen Schauspiele zu ernennen.

R E E D E E E E E E E AERL E CER

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Gegenwärtiger Erlaß is durch |

An die Königliche Regierung zu N.

Berlin, den 26. Februar 1852, Der Justiz - Minister. E Stmons, An das Königliche Appellationsgeriht zu N.

Weinisterium des Funern,

von Gemeinde - Steuern, namentlich in der Rheinprovinz. Auf den von der Königlichen Regierung in der Prozeßsache der

Wittwe N. zu N. wider die dasige Gemeinde wegen zwangstweiser

Einziehung eines Hundestcuerrückstandes erhobenen Kompetenzkonflikt

| is seitens des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kom= petenzkonflikte unterm 10. Januar d. J. dasjenige Erkenntniß er= | gangen, von welchem derselben anbei (Anlage a.) mit Bezug auf | den Bericht vom 13. Mai 9. J. eine Ausfertigung zugestellt wird,

Berlin, den 3, Februar 1852, Der Minister des Innern. Im Auftrage : von Manteuffel,

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a, __ Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vom 10. Januar 1852 (Königlich Preußischer

| Staats-Anzeiger Nr. 40 Seite 206).

Dem Kreis-Phÿysikus Dr. Ließ au in Gumbinnen den Charaf= | | Gesepes: vom:42, Mai:4854, auf die Gel braun der

ter eines Sanitäts-Raths beizulegen.

Den Kreisrichter Ma \chke zu Bunzlau bei seiner Entlassung |

aus dem Justizdienste zum Justizrath zu ernennen,

Berlin, 17. März.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange- legenheiten. Erlaß vom 19, Februar 1852 wegen Anwendung des Rechts-Anwälte in Auseinandersebungs- Sachen, Allgemeine Verfügung des Justiz - Ministeriums vom 26, Januarx 1892 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger Nx, 39, S, 201,) Der Königlichen General-Kommission wird auf die Anfrage

vom 7. Dezember v. J. eröffnet, daß es im Hinblick auf die Be-

Se. Köuigliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen |

ist von Meiningen hier eingetroffen,

Justiz-Ministerium. Verfügung vom 26, Februar 1852 betreffend die

die Correctionshäuser a zule ernveên ZIndividuen. Von Seiten der Verwaltungs-Behörden is darüber Beschwerde geführt worden, daß die nach ausgestandener Strafe in die Cor-

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stimmungen der §8. 1 und 11 des Geseßes vom 12. Mai 9. Bi (Geseß-Sammlung S, 656) und mit Rülfsicht darauf, daß beson-

| dere geseßliche Bestimmungen über die Gebühren-Säße der Rechts=

Anwälte in den bei den Auseinandersezungs-Behörden anhängigen

| Sachen niemals erlassen worden sind, nit zweifelhaft sein kann,

daß die Gebühren der als Assistenten oder Bevollmächtigte der Par=

teien in Auseinandersezungs-Sachen bei den General-Kommissionen

V i , L ee, ¿ | auftretenden Rehts-Anwä | (et 2 Mai v. J Bekleidung der aus den gerichtlidhen Gef nanissen in | e enden Rehts-Anwälte nah dem Geseße vom 12, Mai v. J,

zu liquidiren sind, welches sich nicht blos auf Prozeß - Angelegen=

| heiten, sondern auf alle von den Rechts-Anwälten für Parteien be-

| forgten Geschäfte bezieht.

Insofern es sich nicht um cinen Prozeß

rit w ¿n i 1 die handelt, werden die Gebühren der Rechts-Anwälte zufolge der Be- rectionshäuser abzuliefernden Bettler und Vagabunden häufig von |

den Gerichten in dergestalt nothdürftiger Kleidung an die Polizei- |

Behörden abgeliefert werden, daß ihr Transport in derselben un- möglich is, Wenngleich die Bestimmungen über die Bekleidung der

in eigentlihe Straf-Anstalten abzuliefernden Verurtheilten auf die Ablieferung von Korrigenden keine Anwendung finden, so muß doch

unter allen Umständen darauf gesehen werden, daß die Bekleidung | der Lebteren bei ihrer Ablieferung aus den gerichilichen Gefäng- | nissen wenigstens in dem Maße zureichend sei, daß in derselben der | Transport ungehindert erfolgen kann, und die Kleidung, insbeson= | dere auch die Fußbekleidung des zu Transportirenden, den Trans= |

port aushält. Das Königliche Appellationsgericht hat danach die Gerichte des Vepartements mit Anweisung zu versehen und Vorsorge zu treffen,

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stimmung im §. 28 zum Tarif des Geseßzes vom 12, Mai v. Die nach §§. 12 bis 18a. daselbst zu liquidiren sein. Berlin, den 19, Februar 1852, Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage: Bode.

An die Königliche General - Kommission zu N. und

abschriftlich zur Nachachtung an sämmtliche übrige

General - Kommissionen und die Königlichen Regie-

rungen zu Danzig, Frankfurt, Gumbinnen, Königs-

berg, Marienwerder.

_ Maas s Excellenz der Erb Ober - Land - Mundschenk

| im Herzogthum Schlesien, Graf Henckel von Donnersmarck, | nach Breslau,