a S Stn E ae i arme E R or E R N S N E m Mh ergenen Hnr Heringe FtewtRmbiegnerzeN R M ee Prt R T T T
[1149] Nothwendiger Verkauf. L. Die im Kieise Fuowraclaw belegenen Nitter- güter Stanomin und Stauomska - wola , welche landscaftlid auf 40,204 Rihir, 16 Sgr. 2 Pf. und 14,856 Nthlr, 8 Sgr. 4 Pf, abgeschäßt, zu- folge der nebst Hypothekenschein und Bedingun- gen in der Registratur einzusehenden Taxe, sollen am 30, Jun! 1852. an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden,
6 «c 4 9 5 0 (QZ JInotvraclaiv, den 12, Dezember 1851,
Königliches Kreis-Gerichi. T. Abibeilung.
E E
Nachdem durch Beschluß vom 7, November 1851 über das Vermögen des Bäckermeisters und Freimanns Karl Ferdinand Lorenz zu Güstebiese der Konkurs eröffnet und der Nechtsanwalt Noth- nagel zu Mohrin der Masse zum Jnterims-Ku- rator bestellt worden i, wird zur Anmeldung und Ausweisung der Ansprüche sämmtlicher Gläu- biger des Lorenz ein Termin auf
den 24, April 1852, Vormitt. 10 Übr, an Gerichtsstelle zu Küstrin im Richterzimmer Nr. 111. vor dem Kreisrichter von Boß aube- raumt, zu welchem die unbekannten Gläubiger hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen wer- den, daß diejeuigen, welche in diesem Termine nicht entweder in Person oder durch zulässige Bevollmächtigte ersheincn, mit allen ihren For- derungen an die Masse präkludirt und ihnen des- halb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll, Zu Bevoll- mächtigten werden den Gläubigern díe Rechts- Antvalte Dietrich, Schulze l, und Bounesß hier- selbst und der Rechts-A::walt-Lange in Königs- berg N. /M. in Vorschlag gebracht.
Küstrin, den 24, Dezember 1851,
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[77] Ediltgl- Citation.
[108] Agchen -Düsseldor ser _ Eisenbahn - Gesellschaft.
Deraunimachmung. Unter Bezugnahme auf die Artikel 10 und 114 des Gesell- scafts-Statuts(Geseß-Samm- lung de 1846 S, 404 ff,) und — den unterm 29, September 1849 mit der Königlichen Staats - Negierung abge- \chlossenen Vertrag (Gese -Sammluñg de 1850 S. 152.) werden die Actionaire derx Aachen- Düsseldorfer Eisenbahn - Gesellschaft hierdurch aufgefordert , die 9te, 10te, 1lte und 12te Ein- zahlung mit je 10 Pregent oder 20 Thlr, per Actie, und zwar:
die 9, Nate am 1, Februar 1852,
4 24
P
e L L 1802,
- 12, oder legte Nate am 1, Mai 41852, uach ihrer Wahl in Berlin im Comtoir der Königlichen See-
handlung,
in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs-
Hauptkasse, oder
in Aachen bei unserer Haupikasse, zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial - Quittungen über die betreffenden srühe- ren Einzahlungen mit einzuliefern,
Die vorgenannten Kassen werden über die empfangenen Zahluugen vorläufig Interims- Quittuugen ertheilen, welche demnächst gegen Partial -Quitiungen über die eingezahlten ‘Pro- zente, resp, nah Einzahlung der lebten Rate gegen Actien-Dokumente ausgetauscht werden,
An dem Betrage der 9, Rate werden die den Actionairen in Gemäßheit des vorgedachten Ver- trages von den früheren Einzahlungen zustehen-
3710
Sprzedazë konieczna.
PotoZzone w powilecie Tnowractawskim do- bra slacheckie Stanomin i Stanomska-wola Przez Landschafte na 40,204 ial. 16 sg. 2 fn. i 14,856 tal. 8 sg. 4 fo. otaxowane wedle taxy, mogacé] by Przéyrzanéy wraz z wykazem hypotecznym 1 warunkami w Registraturze, maia by
dnia 30go Czerwca 1853r w miéjscu zwyklem posledze sado wem Prze- dane.
Inowi aclaw, dnia 12go Grudnia 41851,
Król. Sad powiatowy. I. VV ydzialu.
den Zinsen bis Ende Januar 1852 in Anrec- nung gebracht und zwar 901 45% vom 1. März c. àb mit 3 Thlr, 9 Sgr. - 20 - 1 c, ab - — / = O Dec. ab - = & 4 ‘% oder mit 3 Thlr. 20 Sgr. per Afttte, desgleichen an der leßten Nate von sämmtlichen Cinzahlungen die Zinsen bis Ende Juni 1852, welche betragen von 70% vom 1. Februar 1852 ab 2 Thlx, 10 Sgr.
i
* 10% -" 1. Mârz 1852-ab — Q 4 x 10% e 4 April 1852 ab wril e G o 409 - 12 M1852 — 8 S p
per Actie 2 Thlr. 28 Sgr. wogegen mit den Actien-Documenten Zius- Coupons pro T, Semester 1852 nicht ausgegeben iverden.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerïsan, daß nach §. 15 des vorgedachten Vertrags vom 29, September 1849 die Actionaire die Befugniß haben, die einzelnen Actien sofo:t voll einzu- zahlen,
Aachen, deu 28, November 1851,
Königliche Direction der Aachen - Düsseldorf - Nuhrörter Cisenbahn,
[345] L Pa hn.
Dat - Abthei]ung lla. Dirsclhau- Braunsberg.
Die Eindeckung der Dächer mit englischen Schiefern auf den Gebäuden der Bahnhöfe resp, Haltestellen der diesseitigen Abtheilung, und zwar in: Aitfelde, Grunau, Elbing, Güldenboden, Schlobiiten, Mühlhausen, Braunsberg, zusammen 797 [J] Nutheu groß , soll inkl. Anlicferung der Materialien im Wege der Submission öffeatlich verdungen werden.
Die der Ausführung zum Grunde liegenden und alle vorkommenden Arbeiten berübreuden Bedingungen können im Abthei!ungs - Büreau hierselbst eingesehen oder auf portofreie Anträge ausgehändigt tverden.
Unternehmungslustige werden ersucht, ihre Offerten his spätestens eine Stunde vor dem im Abtheilungs-Büreau hierselbst y am Donnerstag, deu 153, April e., früh
410 Ur, anstehenden Submissions - Termin versicgelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Auferiigung vou Schieferdächer“ abzugeben resp. portofrei cinzuseuden, Die Eröffnung der eingegangenen Offerten fiudet im Termin in Gegenwart dec ctwa erschienenen Submittenten statt, Später eingehende oder nicht bedingungsmäßige Offerten werden nicht berüdsichtigt,
Braunsberg, den 16. März 1852,
Der Abtheilungs - Baumeister, (0e) Swar
N O Ob à hn, Abtheilung Ula, Dirsch au-Braunsberg, Die Lieferung, Anfertigung und Aufstellung der eisernen Gitterträger nebs Querverbindungen resp. Schienen und Fischbauchträger zu den 33 Heinen Bücscn zwischen Marienburg und Brauns-
E E E E E E E S E C E E E E E E R R HER
berg soll im Wege der Submission öffentlich ger. dungen werden. Die der Ausführung zum Grunde liegenden Zeichnungeu nebs den alle vorkommen- deu Arbeiten berührenden Bedingungen können im Abtheilungs - Büreau hierselb| eingesehen toerde!?,
Unternehmungslustige werden ersucht, ihre For- decungen in ein Exemplar der Bedingungen, welches ihuen zu diesem Behufe brhändigt oder auf portofreie Anfragen übersendet werden kaun, einzutragen und bis spätestens eine Stunde voy dem im Adtheilungs-Bürcau hierselbst
am Montag den -5. April c. [r 10 Ubr anstehenden Submis#ons - Termin versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf die Liefe- rung eiserner Brücken“ portofrei einzusenden,
Die Eröffnung der cingeganzenen Offerten findet im Termin in Gegeuwart der etwa er- schienenen Submittenten statt. Später eingehende oder nicht bedingungsmäßige Offerten werden nicht berücdsichtigt,
Braunsberg, den 15, März 1852,
Der Abtheilungs -Baumeister, Schwarz,
O ; F L húüringische Eisenbahn. E: In Gemäßheit der §§, 10, 19 H s Und 20 des Statuis 1 def : J, Reservefonds der Thüringischen AD Eisenbahn pro 1851 mit 2 pCt, des Actien-Kapitals ausgestattet =Uund unter Berücksichtigung der betheiligten Staats - Regierungen von den Be- triebs-Ueberschüssen die Dividende auf die Privat- Stamm-Actien der Thüringischen Eisenbahn vou uns (elr. §. 55 der Statuten) für das Betriebs- jahr 1851 auf Drei Thaler für die Actie
festgestellt worden.
Die Auszahlung derselben, so wie die Einló- sung der früher fällig gewesenen, noch unbezahl|- ten Dividendenscheine unserer Stamm-Actien und Zinscoupons unserer Prioritäts-Obligationen er- folgt vom 1, März eabè
a) in Erfurt bei unserer Haupikasse ;
b) în den an unserer Bahn liegenden Städten bei unsern Einnehmerm auf den Bahnhöfen, nach drei Tage vorher geschehener Anmel- dunaz
und vom 1, bis 34 Mars c.
c) in Berlin durch die Herren Breest und Gelpcke, :
d) in Dessat dur Herrn J. H. Cohn,
e) in Frankfurt a. M, durch die Herren M. A, v, Nothschild u, Söhne,
f) in Leipzig durch die dortige Bank,
des Vormittags in den gewöhnlichen Geschäfts stunden,
Erfurt, deu 25. Februar 1852,
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn- Gesellschaft.
342]
: Zütfölde der Bestimmungeit des Vertrages zwi- schen der österreichischen Staats-Verwaltung und der Krakau-Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, d. d. 30, April 1850, wirb ant 15, April: d. J, die zweite Verloosung der . gegen die Stamm- Acticn der Krakau - Oberschlesischen Cisenbahn hinausgegebenen Obligationen, und unmit:elbar hierauf die dritte Verloosung der Prioritäts- Actien dex genanuten Bahn zu Wien in dem hierzu bestimmten Lokale im Bankhause (Singer- straße), um 10 Uhr Vormittags, öffentlich stait- finden,
Von der K. K, Direction deë Tilgungs - Fonds
und zur Evidenzhaltung der verzinslichen Staatsschuld in Wien,
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 19, März 1852 ist ausgegeben worden: Dweiundvierzigste Sizung der il. Kammer... Total 2117 Bogen des 1., Il. und Ul. Abonnements.
31
MERETA E L AERA E E
Berlin, Dru und Verlag der Deterschen Geheimen Db:
4 ¿0E are 202 man 7x,
Bogen.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
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r-Hoibuchdruderet,
Has Abonnement betrügt: Day A 20 Sgr. für + Iahr in allen Theilen der Monarchie ohyne Er erl S y it Sciblatt (Preuß. er-Zeitung) e Serlin : 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf, in der ganzen Msonarcÿie : 1 thlr. 175 Sgr.
Alle Post - Anftalten des In- und Auslandes nehmen Seftellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Serlin die Expeditionen : Behren-Straße Ür. 57. und Schadows-Straße r, 4
Berlin, Sonntag den 21, März
A O t D D E E A V E E D R R L L R ER Lm L
1852.
Se. Majestät der König haben Allergnádigst geruht:
Dem Chef des Generalstabes der Armee, General - Lieutenant von Re y her, den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub; dem Herzoglih sachsen - altenburgischen Obersten und Comman- deur des Bundes - Kontingents, von Diederichs, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit S{wertern am Ringe z dem Pre- mier-Lieutenant Shwarb des 13. Infanterie-Regiments und dem fatholishen Pfarrer VBus{mann zu Buldern, Regierungs = Bezirk
Münster , den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Zimmer= O 2 : N " gemäß wird zunächst die Begründung der in jenen Gesebßstellen | bezeichneten K'assen-Einrichtungen mögli} zu fördern sein.
polier Karl Riemann, dem Salzausgeber Gottfried Brunne und dem Salzsieder Christian Richter bei der Saline zu Staß-
furth, so wie dem Kirchendiener Schweitzer an der Dorotheen=- | , i D ten dringend empfehle; bemerke ih hinsichtlich der vorzugsweise
städtischen Kirche in Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen ; des=
die vorstehend in Bezug
gleichen dem Steuermann der dänischen Brigg „Prosper““, Jacob
Hauschildt aus Oevelgöónne bei Altona, die Rettungs - Medaille
am Bande zu verleihen.
Berlin, den 20. März 1852.
v» Se; Hoheit, der; Herzpg ¿von Braunschweig ist nach Vraunschweig zurückgereist.
Minifterium für Sandel, Sewerbe und öffentlie Arbeiten.
eher Ve genommenen Bestimmungen, welche dem Arbeiterstande die jelbstihätige Fürsorge für die Verbesserung jeiner Lage erleihtern und zugieih jede wünschenswerthe. Berücfz sichtigung besonderer gewerblicher und örtlicher Verhältnisse gestat= ten, vollständiger als es bis dahin geschehen , zur Ausführung zu bringen haben , bevor sich aus den hierbei zu \sammelnden Erfah- rungen das etwaige Bedürfniß abändernder oder ergänzender Vor= \chriften nachweisen, und die Richtung, in welcher die künftige Ge=- seßgebung vorzuschreiten hätte, mit Sicherheit ersehen läßt. Dem-
bezeichnet Indem ih die hierzu erforderliche Anregung und Belehrung der Betheilig-
zu beahtenden „Verhältnisse derjenigen Arbeiter, deren Erwerb von der Beschäftigung für bestimmte Arbeitgeber abhängt, daß
_nach Anleitung der Cirkular-Verfügung vom 4. April 1849 bereits | in vielen Gemeinden dur Ortsstatuten, auf Grund des g. 169
der Gewerbe-Ordnung und des 8. 58 der Verordnung vom 9, Februar 1849 für alle am Orte beschäftigte Gesellen, Gehülfen und
| Fab rifarbeiter die Berpflichtung festgeseßt ist, den für sie errih- teten oder noch zu errichtenden Verbindungen und Kassen zur ge-
genseitigen Unterstüßung beizutreten. Die über die Entwürfe zu solchen Ortsstatuten gehörten Gesellen und Fabrikarbeiter haben fast überall
einstimmig für die in Rede stehende Festseßung sich ausgesprochen,
Dem Leopold S ch öller zu Düren sind unter dem 17. März |
1552 zwei Patente, und zwar: 1) auf die durch Zeichnungen und Beschreibung uachgewiesenen Verbesserungen an Stühlen zum Weben von Teppichen und sammetartigen Stoffen ohne Nadeln,
anerkannte Vorrichtungen zum Bedrucken von Teppichen und anderen Geweben, ‘ohne Jemand in der Benußung bekannter Theile zu beschränken, beide auf aht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und sur den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ee R "nen
Cirkular-Verfügung vom 416. März 1852 — betreffend die Unterstüßung der arbeitenden Klassen bei vorüber- gehenden Unglücksfällen und Krankheiten, so wie bei eintretender Arbeitsunfähigkeit.
und wie hierdurch die Zweckmäßigkeit derselben von den Betheilig- ten selbst vielfach anerkannt ist, so gewährt die solchergestalt gesicherte Regelung der Unterstüßbungskassen zugleich-den Gemeinden wirksamen
" Schub gegen die Verarmung jener zahlreichen Klasse der Einwohner.
Von gleicher Wichtigkeit stnd aber noch diefenigen Bestimmungen
| des §. 58 a, a. O,, nah welchen durch das Ortsstatut auch die Fa-
42) auf zwei durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, | Ae E Bul itu e E N li N D s V in ibrer ganzen Zusammenseßung für neu und eigenthümlich | e), Q E T A Rus eigenen Mitteln, bis
zur Hälfte des Betrages , welhen die für sie beschäftigten Arbeiter
aufbringen ,
zu betheiligen. Auch von dieser Befugniß haben
| mehrere Gemeinden Gebrauch gemacht. In anderen ist dagegen die
i
| Festseßung jener Verpflichtung für die gFabrik-Jnhaber unterblieben,
obgleich dazu dort ebenfalls genügende Veranlassung vorlag. Auf
L.
die Gewährung dieser Beihülfe ist jedoch in allen Gemeinden, in
W
| welchen die Arbeiter zum großen Theile für Fabrik-Jnhaber beschäf=
Die in neuerer Zeit durch beachtens werthe Wahrnehmungen angeregten und in weiteren Kreisen verbreiteten Bestrebungen für
das Wohl der arbeitenden Klassen haben mehrfache Anträge auf Erlaß neuer geseßliher Bestimmungen welhe jenem Thelle der Bevölkerung eine terstüßung bei vorübergehenden Unglücksfällen * und heiten gesichert und die Lage derjenigen, welche %orgerückten Alters oder aus sonstigen Gründen nicht mehr arbeiten können, gegen den Mangel der dringeudsten Bedürfnisse möglichst geschüßt werden soll.
angemessene Un- Kranfk-
hervorgerufen, durch |
wegen
So wenig die wohlmeinende Absicht
der hierauf geriteten Anträge verkannt werden mag, \o ergicbt |
dodh eine nähere Bergleihung der vorgeschlagenen Maßregeln mit den Einrichtungen, für welche die {hon vorhandenen Gesebe, insbe-
\ondere die §8. 104, 144, 145, 4169 der Gewerbe -Ord- hung und die! ‘06. 56,157, 38,39 ver Verordnung vom
% Sebruar 41849 ausreihende Grundlagen
e Behörden der Sache nur mit derjenigen regen Theil-
tigt sind, möglichst hinzuwirken, weil eben jene Betheiligung der Ar-= bveitgeber nicht blos für die Arbeiter, sondern au für die Gemein- den, welhen durch die Verstärkung der Unterstüßungskassen die Last der Armenpflege erheblich erleichtert wird, demnach aber auch mit- telbar für die Fabrik - Jnhaber felbft überwiegende Vortheile dar- bietet, Nach den besonderen Verhältnissen der Fabrikorte ist» die
| E Gabrik-Junhaber zu den gedachten Kassen nur zu i
sehr in der Billigkeit begründet , da ste bei ungünstigen Konsunktu- ren und mangelnder Beschäftigung der Gemeinde die Sorge für die Arbeiter und deren Familien überlassen.
Die dagegen erhobenen Bedenken beruhen auf nicht zutreffen- den Vorausseßungen, Beispielsweise is eingewendet, daß wenn auf Grund einer solchen Bestimmung des Ortsstatuts auch auswärtige Gabrik-Jnhaber angehalten werden könnten, für die von ihnen be- shäftigten eingesessenen Fabrikarbeiter Beiträge zu leisten, diesen von jenen die Arbeit würde entzogen werden. Die betreffenden Bestimmungen des Ortsstatutes sind indessen nur auf Fabrik-Jnha- ber in der Gemeinde, um deren Statut es sich handelt, zu beziehen,
und gleichwie Fabrikarbeiter nur zu den Unterstüßungs-Kassen des
: :"Idavrbieteu; daß | auf dem dort vorgezeihneten Wege der Zwcck im Wesentlichen
Und ohne erhebliche Schwierigkeiten erreiht werden kann, wenn sich | des Ortes, worin sih ihr Fabrik-Etablissement befindet, dur Orts-
Ortes, in welchem sie beschäftigt sind, herangezogen werden können, eben so können Fabrik-Jnhaber nur zu Beiträgen für die Kassen
statuten verpflihtet werden.
nahme, welche allerdings vorausgeseßt werden darf, mit Um-
und Ausdauer annehmen, Jedenfalls wird man zunächst
mung in das Ortsstatut gehen dahin,
Andere Einwendungen gegen die Aufnahme dieser Bestim- daß diesclbe, so lange