1852 / 71 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nieder - Langenöls eingetragenen 100 Thlr., cchreîbe: Ein Hundert Thaler Kaufgelder-

Nest, verzinslich zu 4 pCt.z

2) das Hypotheken - Dokument vom 29, März 1842 über die für die verehelichte Schänker

Habertag, Johanne Karoline Amalie geborne Dablick, auf d Schänknahrung ihres Ehe- mannes, Gottfried Habertag in Noßdorf bei Forste, sorauer Kreises, Rubr. 1I. Nr. 5 eingetragene Jllaten - Forderung der Zwei Hundert Thaler, A

Es werden daher alle diejenigen, welche an diesen Urkunden als Eigenthümer , Cessionare, Pfand - oder sonstige Briefs - Jnhaber Ansprüche haben, hierdurch aufgefordert, fich binnen 3 Mo- naten, spätestens aber in dem auf bon 4 Mai: 4852: Vormittags 14 Uhx, vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Hie n s h im Gerichtszimmer Nr, 1. auf dem Königlichen Schlosse hier angeschten Termine zu melden, die Urkunden zur Stelle zu bringen, ihre Ansprüche anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit werden ausgeschlossen, die Urkunden aber für amorilisirt werden erklärt werden.

Den hiesigen Orts unbekannten und am per- sönlihen Erscheinen behinderten Interessenten werden als Bevollmächtigte die hiesigen Rechts- Anwalte Grißner, Simon und Wenzel zur Wahrnehmung ihrer Rechte in Vorschlag gebracht.

N

Sorau, den 22. Dezember 1851, Königliches Kreisgericht, Abtheilung La.

[348] Konkurs-Eröffnung.

Ueber den Nachlaß des am 18. Oktober 1848 zu Falkenhagen verstorbenen Schuhmachermeisters Karl Friedrich Passehl is durch Verfügung vom óten d, Mis. der erbschaftliche Liquidations- prozeß und dur Verfügung vom heutigen Tage derx Konkurs exöffnet und der Herr Rechts- Anwalt Muth vorläufig der Masse zum Ku- rator bestellt, Alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners werden hierdurch vorgeladen

am 5, Juli 1852 ‘— Vormittags 40 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale vor dem Herrn Kam- mergerichts - Referendar Leske ihre Ansprüche an die Masse gehörig anzumelden und deren

Nichtigkeit nachzuweisen, auch sih mit do» «4.t- a aa mia R E an Des be- steliten Jnterims - Kurators oder die Wahl eines

andern zu vereinigen. Wer sih in diesem Ter- min nicht meldet, wird mit allen Forderungen an die Masse präkludirt und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt, Zur Masse gehört ein in Falkenhagen belegenes, im Hypotheken-Buche noch auf keinem besondern Folium verzeichnetes, von dem Grund- stüde Vol. Il. Fol. 272 erfauftes Wohnhaus nebst Garten, so wie ein zu Putlitz belegenes, im Hypothekenbuche Vol. 11. No. 61 verzeihne- tes Wohnhaus und ein ebendaselbst belegener, im Hypothekenbuche Vol. I1I. No. 148 verzeid- neter alter Máschgarten,

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die Herren Rechts-Anwalte Jah n hierselbst und Neumann zu Oranienburg zu Sachwaltern vorgeschlagen, :

Spandau, den 29, Februar 1852,

Königliches Kreis - Gericht, Erste Abtheilung.

1347] Bekanntmachung.

Den Jnhabern von Zins - Coupons \chlesischer Nentenbriefe wird hierdurch bekannt gemacht, daß Die Auszahlung der am 1, April d, J, fällig werdenden Zinsen für Rentenbricfe der Provinz Schlesien vom 1, April d. J, ab, an jedem Wochentage zwischen 9 und 4 Uhr Vormittags, bei der entenbank - Kasse, Sandstraße Nx. 10 Wre, gegen Ablieferung der fälligen Zins-

oupons erfolgen wird, Werden mehrere Cou- pons von einem Jnhaber gleichzeitig zur Eínls-

(BR

Schtefern auf den Gebäuden der Bahnhöfe resp, Haltestellen der diesseitigen Abtheilung, und zwar in: Altfelde, Grunau, Elbing, Güldenboden, Schlobitten, Mühlhausen, Braunsberg, zusammen 797 (] Ruthen groß , soll inkl. Anlieferung der Materialien im Wege der Submission öffentlich verdungen werden.

354

sung präsentirt, so ist denselben eine Nachweisung beizufügen, in welcher die Coupons den Apoints der Stückzahl und dem Betrage nah aufzuführen und zusammenzuziehen sind.

Auch kann die Abhebung der Zinsen in gleicher Weise bei jeder Kreiskasse der Provinz Schlesien erfolgenz außerdem werden die fälli- gen Rentenbrief-Coupons nach §. 35 des Renten- bank-Geseßes vom 2, März 1850 von allen Königlichen Kassen in Zahlung ange- nommen.

Breslau, den 17. Márz 1852.

Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sclesien, Ko ch.

[336]

Die gemäß §. 2 der Statuten uuserer Gesell- schaft vorgeschriebene jährliche ordenilihe Gene-. ral-Wrsammlung haben wir auf den 29. d. M,, Bormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts-Lokale, Kutscherstraße Nr. 12, anberaumt und laden die geehrten Herren Mitglieder mit dem Bemerken dazn ein, daß in derselben die Resultate des ver- R Geschäftsjahres mitgetheilt und die Bi- ance vorgelegt werden soll.

Magdeburg, März 1852.

Die Direction der Hagelschäden - Versicherungs- Gesellschaft „Ceres ““. L O Smd

[345] Dan

Bau - Abtheilung 1lla. Dirschau- Braunsberg. Die Eindeckung der Dächer mit englischen

Die der Ausführung zum Grunde liegenden

und alle vorkommenden Arbeiten berührenden Bedingungen können im Abtheilungs - Büreau bierselbst cingesehen 90€? auf partgfreie Anträge auSgehand1gt werden,

Unternehmungslustige werden ersuht, ihre

Offerten bis spätestens eine-Stunde vor dem im Abtheilungs-Büreau hierselbst am Donnerstag, den 15, April c., früh

10D r;

anstehenden Submissions - L-cmin versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Anfertigung von Sctieferdächer“ abzugeben resp, portofrei einzusenten, Die Eröffnung der eingegangenen Offerten findet im Termin in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten statt. Später eingehende oder nicht bedingungsmäßige Offerten werden nicht berüdsichtigt.

Braunsberg, den 16, März 1852, Der Abtheilungs - Baumeister, (gez) Schwarz.

[351]

Bei der in Folge unserer Bekaantmachung vom

23, Februar c. stattgehabten vorschriftsmäßigen Verloosung der in diesem Jahre zur Tilgung ge- langenden Prioritäts-Obligationen unserer Ge- sellschaft sind folgende Nummern gezogen :

38, 171, 211. 375, 870, 894. 1148, 1294, 1457, 1461, 1611, 1290, 1865. 1932. 1942, 2078, 2116. 2165, 2273. 2532. 3385. 3628.

14,124. 14,213. 14,225. 14,858, 15,394 15,470. 15,496. 15,813. 16,611. 16752" 17,155. 17,459. 17,497. 17,505. 17'873 18,005. 18,090, 18,112, 18,321, 18/362.

18,438. 18,549, 18,654. 18,891, 18/918 19,450. 19,719. 19,720,, zusammen 105 Stüd.

Der Betrag derselben ist vom 1. Juli d, F ab ín unserer Hauptkasse, Neues Fischerufer Nr, 22 hierselbst zu erheben, Die Verzinsung hört mit Den 1, U D ar,

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam daß aus der Verloosung des vorigen Jahres die Nummern 212. 1097, 1589, 3075. 4531. 9146, TA2 1, 0003, 1193; 8782, 8824 11,282, 11,905. 12,600, 12,623. 13,288. 15,497, 17 464, 18,399, 18,784, und 19,422, noch nicht zur Zahlung präsentirt sind und fordern wir deren Inhaber wiederholt auf, die Beträge bei unserer Haupt- kasse in Empfang zu nehmen.

Magdeburg, den 16. März 41852, Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft,

[852] Bekanntmachung,

E / Die Besißer vou Prioritäts- Obligationen der Friedrih-Wil- helms-Nordbahn benachrichtigen j wir hiermit, daß die am 1. April] s d. J. fälligen Zinsen dieser —S— Obligationen vom genannten Tage an nicht blos bei unserer Hauptkasse dahier, sondern auch bei den Herren Gebrüder Arons in Berlin, insofern sie vor Ablauf des Monats April daselbst präsentirt werden, erhoben werden können,

Kassel, 10, Márz 1852,

Die Direction der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn

S IEPE a TTE n R M IL A T R IERRLE S

[349] Domainen-Verpachtung. Die Herzogl. Domaine Roßlau, nahe an de) Elbe und dem Anhaltepunkte der Berlin-Anhal-

tishen Eisenbahn belegen, so wie die dazu gehö-

rigen Vorwerke Tornau, Behrensdorf und S chley- fau, mit allen Gebäuden nund einem Areal vou 2296 Morgen - 81 Quadrat-Nuthen rheinl. Ge- mäß, nämlich:

5 Mg. 162 QORNth. Hof und Baustellen,

O 0 Que

295 - 429 * Unuenacter,

1/92 = 10ck Höhenäcer,

119 - 2A - Auenwiesen, 00. - 64 - Höhenwiesen und 62 - 79 - Wege und Gräben,

3707, 3711, 3806. 4141. 4352. 4401, 4440, 4450, 4899, 4925, 5157. 5371, 6060. 6184. 6339, 6844. 7010, 7124. 7153. 7344. 7415. 7905, 7999, 7615, 7662, 7829. 8008. 8062. 8077, 8083. 8589, 9159, 9410, 9687. 9895. 10,091, 10,133, 10,302, 10,336, 410,544. 10,587, 10,759, 10,784, 410,961. 11,058. 11,199, 11,484, 11,895, 12,458, 13,354. 13,476, 13,484, 13,517, 13,930, 44,037.

arms n TPS Sa

2296 Mg. 81 QRth. Summa, Außerdem noch: 257 Mg. Elbwiesen und 068 - tief liegende Wiesen, und

einer bedeutenden Branntwein - Dampfbrennerei! sollen in dem auf

den 30, April d. J., Vormittags 10Uhr, anberaumten Termine von Johannis 1852 bis dahin 1864 au den Bestbietenden öffentli ver- pachtét werden.

Pachtlustige werden hierdurch geladen, sich zut

genannten Zeit auf biesiger Herzogl. Regierung, Abtheilung für die Finanzen, einzufinden, um nah vorgängiger Anhörung der Verpachtungs- Bedingungen, wovon gegen die Gebühr Abschrif- ten auch vor dem Termine bei der Regierungs- Kanzlei zu erhalten sind, ihre Gebote zu Proto- toll zu geben, und hat der Bestbietende mit Vor- behalt der Höchstlandesherrlicen Approbation den Zuschlag zu gewärtigen,

Unbekannte Bieter haben sich besonders hin-

sichtlich ihrer Vermögens-Verhältnisse und Qua- lification als Oekonomen gehörig zu legitimiren, und der Meistbietende hat, wenn es erforder! wird , der Herzogl, Regierungs - Hauvtkasse auf 4000 Rthlr. Gold annehmliche Sicherheit wegen seines Gebotes baar oder in guten Papieren, oder durch sichere Bürgschaft zu bestellen.

Cöthen, den 17, März 1852,

Herzogl. Anhalt. Regierung, Abtheilung für die

__ Finanzen, W. C. Bramigk.

Redaction und Rendantur: Sh wieger.

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Staats-

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die i Expeditionen : Behren-Straße Ur. 57. und Schadows-Straße tr. 4.

M8 T1.

Berlin, Dienstag den 23. März 1552,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kreis - Secretair Leo, gemäß der von dem Gemeinde- rathe in Insterburg getroffenen Wahl, als Bürgermeister der Stadt Jnsterburg für eine vom 1, Oktober

. J. ab beginnende zwölf jährige Amtsdauer zu bestätigen.

Berlín

Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Frau | Großherzogin von Mecklenburg=Strelih sind, von Deßau | fommend, nah Fürstenberg durchgereist.

Der eLenv E AUM QAU e e Mil

Verfügung Ertheilung

. Februar 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Der Finanz-Minister,

von Bodelschwingh.

die Königliche Regierung zu Münster.

Justiz-Ministerium.

zum Notar

Praxis im Be beigelegt; und

Der Landgerichts-Referendarius G ustav Koch zu Aachen auf | bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Bezirke hen Appellationsgerichtshofes zu Köln ernannt worden, |

VBrund der des Königli

Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent- \cheidung der Kompetenz - Konflikte vom 22 No-

“a ax 4

vember 1851 betreffend die Befugniß der land-

wirthschaftlichen Spruchkollegien zur Einlegung des | Kompetenz - Konfliktes und die Zulässigkeit des | Rechtôweges Det Streiligfeifen Ade 6 von den

Auseinanderseßungs-Behörven bestätigten Rezesse.

| Gerichts-Ordnung Thl, 1. Tit. 16 §. 3, | Verordnung vom 20. Juni 1817, §§, 20, 169, 205 (Geseß - Sammlung

S, 161).

/ Verordnung vom 30, Juni 1834, §8, 12, 62 (Gesez-Sammlung S, 96), | Geseg vom 8, April 1847, §. 4 (Gesez-Sammlung S. 170),

_ Auf den von dem Königlichen Spruckollegium für die land=- wirthschaftlichen Angelegenheiten des frankfurter Regierungs-Bezirks

erhobenen Kompetenz-Konflikt in der bei der Königlichen Kreis=

L Í t i L : „_ |gerihts-Deputation zu K. anhängigen rozeßsache Ministerium für Haudel, Sewerbe und oöfentlize : hängigen Prozeßsack

Arbeiten.

Z0, Be ruar

von Gewerbesheinen

Abfsällen und Abgängen, die beim Betriebe der Gewerbe entstehen.

Nach der Bestimmung des §. 14 des Regulativs vom 28, April 1824 über den Gewerbebetrieb im Umherziehen ist die Ertheilung von Gewerbesheinen zum Hausiren mit Abfällen und Abgängen, die beim Betriebe der Gewerbe entstehen, zulässig, und es können dem- nach Hausirscheine auch zum Handel mit Garn-Abfällen, Enden und | Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle und Leinen ertheilt wer- | den, Es haben sich indessen vielfache Uebelstände als von diesem Hausirhandel unzertrennlich herausgestellt, welche namentlich in der | Erleichterung und Beförderung der Veruntreuungen und Diebstähle | in Betreff dieser Abfälle bestehen, und welhe Anträge auf gänzliche Ulntersagung des Hausirens mit diesen Gegenständen hervorgerufen Auf Grund des §, 16 a, a. O, bestimmen wir demnach, | daß in dem Bezirk der Königlichen Regierung Gewerbescheine zum Aufkauf oder Verkauf im Umherziehen von Garnabfällen, Enden | und Drâumen von Seide, Wolle, Baumwolle und Leinen nicht mehr ertheilt werden sollen.

Berlin, den

des Gutsherrn zu V., Klägers und Widerverklaçten,

wider die Bauern G. und R. zu V. und Genossen, Verklagte und Widerkläger,

vetreffend die Zahlung der tin den Neguliru ngs-Rezessen sfestgesepten Renten, erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz- Konflikie für Recht, daß der in dieser Sache erhobene Kompetenz-Konflikt für unbe=- gründet zu erahten und dem Verfahren bei den ordentlichen Ge= richten Fortgang zu geben. Von Rechts wegen, Or E nd e Die Verhältnisse zwischen der Gutsherrschaft zu V. und den

dortigen Bauern und Kossäthen sind durch verschiedene, von der

kompetenten Auseinanderseßungs-Behörde bestätige Rezesse regulirt

| worden. Hiernach haben die Bauern und Kossäthen der Guts= | herrschaft, insbesondere für aufgehobene Hand - und Hülfsdienste

gewisse Entschädigungsrenten in Geld zu entrichten. Nah dem un- bestrittenen Vortrage des Klägers zahlten die beiden jebt verklagten

Bauern nur fe 20 Rthlr., und die beiden jeßt verklagten Kossäthen nur je 12 Rthlr. auf die zu Martini 1848 fälligen Renten einz den hierauf wider sie wegen Zahlung des Mehrbetrages angebrach- ten Mandatsklagen seßten dieselben den Einwand entgegen, daß der Kläger durch eine am 27. März 1848 von ihm genehmigte und | unterschriebene Schrift die Renten auf jene Beträge ermäßigt und den Mehrbetrag erlassen habe. Dieser Einwand ward zwar durch die rechtskräftig gewordenen Erkenntnisse des Patrimonialgerichts V.

vom 26. Februar 1849 verworfen, und es ward auf T A:

der Mandate erkannt. Um aber die Schrist vom 27. März 184 ein für alle Mal für nichtig erklärt und den daraus hergeleiteten Einwand des Erlasses für immer beseitigt zu sehen, fand der Klä= | ger sich veranlaßt, unterm 30. Juni 1849 gegen die oben bezeih- neten zwei Bauern und zwei Kossäthen bei der Königlichen Kreis- gerichts=Deputation zu K. mit dem Antrage klagbar zu werden :

Der Kreisrichter Hoffmann zu Deutsh-Krone ist zum Rechts- | alte bei dem Kreisgerichte zu Deutsh-Krone, so wie partement des Appellationsgerichts zu Marienwerder, mit ng seines Wohnsißes in Deutsch-Kronez so wie Dem Rechts - Anwalte Panse zu Cóölleda nachträglich die zirke der Kreisgerichts = Kommission zu Eckartsberga

die Schrist vom 27, März 1848 für unverbindlih zu erklären und demgemäß die Verklagten als Besißer ihrer Bauer =- und resp. Kossäthen-Nahrungen zu verurtheilen, daß sie, und zwar: 1) jeder der beiden Bauern eíne Rente sür aufgehobene Hand=- und resp. Hülfsdienste von 40 Rthlr. 18 Sgr. 3 Pf. und nicht blos 20 Rthlr.,

und

2) jeder der beiden Kossäthen eine dergleichen Rente von 39 Rthlr. 20 Sgr. 2 Pf. und nicht blos 12 Rthlr.,

alljährlich zu Martini an den Kläger und- seine Nachfolger im Besiß des Gutes V. zur Vermeidung der Exccution bezahlen.

Ml R O R S