1852 / 75 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[368] Stedckhxie. f | Der unten näher bezeichnete Tuchmachergeselle Karl May, angeblich aus Liebenau, aber wahrscheinlich aus Strehlen gebürtig, ist eines in Unruhstadt verübten Diebstahls und der Anfer- tigung falscher Legitimationspapiere dringend ver- dâchtig, Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist nicht zu ermitteln gewesen. Ein Jeder , der von dem Aufenthalt des 2c, May Kenntniß hat, wird auf- gefordert, davon sofort der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen, Gleich- zeitig werden alle Civil- und Militair-Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungs- falle verhaften und mit allen bei ihm sich vor- findenden Effekten an die Königliche Kreisge- rihts- Kommission 1. in Schwiebus abliefern zu Inssen.

És wird bemerkt, daß der 2c, May bisher seine Legitimationspapiere auf den Tuchmacher-, Müller- und Fleischergesellen Karl Rüchter oder Richter, so wie auf den Namen Karl May und unter dem Siegel und der Unterschrift der Orts- Behörde zu Struny ausgestellt hat,

Krossen, den 15. März 1852,

Der Königliche Staats-Anwalt,

Signalement; Der 2c. May is angeblich 26 Jahre alt, evangelisch, von mittlerer Größe, hat hellblonde Haare, eine freie Stirn, blonde Augenbrauen, gewöhnliche Nase und Mund, vollständige Zähne, rasirten Bart, ein Kinn mit Grübchen, eine sehr rothe und gesunde Gesichts- farbe, ovale Gesichisbildung und schlanke Statur. Seine Kleidung besteht gewöhnlich in cinem alten blauen Waffenrock mit schwarzem Sammikra- gen undz einer grauen Tuhmüyze mit Schirm, an Sonntagen trägt ex auch einen \{hwarzen Tuchrock, schwarz- und blaugestreifte Zeugbein- Heider und eine weiße Piquéweste,

[222] Oeffentliche Vorladung.

Der Arbeitsmann Theodor Wilhelm Berndt, in der Nacht zum 4, Mai 1851 aus dem Ge- fängnisse des Kreisgerichts zu Friedeberg ent- sprungen, ist durch Beschluß des Ober-Tribunals vom 15, Februar 1851 wegen eines in der Nacht zum 4, September 1850 in der Behausung des Handelsmanns Simon Síimonsohn zu Neu- Dessau verübten zweiten gewaltsamen Diebstahls in den Auklagestand verseßt und die Verhand- lung der Sache vor das biesige Schwurgericht verwiesen worden, Jn Folge dieses Beschlusses haben wir zur mündlihen Verhandlung der Sache einen Termin auf den 29. Mai d. 3, Vormittags 9 Uhr, in unserem Schwurgerichtssaale hierselbst anbe- raumt, und da der gegenwärtige Aufenthalt des Angeklagten bisher nicht zu ermitteln gewesen ist, so wird derselbe hierdurch aufgefordert, in dem Termine zu erscheinen uud die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig dem Gerichte vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können,

Erscheint derselbe zur bestimmten Stunde nicht, so wird gegen ihn mit der Entscheidung der Sache In contumacian verfahren werden,

Landsberg a, d. W., den 20. Februar 1852,

Der Sch wurgerichtshof.

[101] Ediktal-Citation.

Auf die Anklage der Staats-Antwaltschaft vom 8, Oftober vorigen Jahres is gegen den Buch- drucker Karl August Kopf, früher in Lucken- walde wohnhaft, wegen Preßvergehen, dadurch be- gangen, daß in der Nr. 62 des nicht cautions- pslichtigen Luckenwalder Wochenblatts eine Anek- dote, deren Aufschrift „das seltsame Gespann“ gufgenommen is , die Untersuhung eröffnet und haben wir zum mündlichen Verfahren einen Ter- min auf den 3, August c., Vormittags 9 Uhr, in unserem Geschäftslokal aubergumt, wozu der Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgeseßten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Zeugen und sonstigen Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, odér solche uns dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können,

Erscheint der Angeklagte nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden,

Jüterbogk, den 16, Januar 1852,

Königliches Kreisgericht, Abtheilnng 1.

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[100] Subhastations-Patent, Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Fehrbellin den 16, Januar 1852,

Die dem Scharfrichter Franz Herrmann Ernst und dessen Ehefrau Minna Disrese geborenen Buchholz gehörigen, zu Fehrbellin belegènen, im hiesigen D obelbescnbnde Vol. I, Fol. 1280 Nr. 152 und Vol. Il, Fol. 182 Nr, 27 verzeichneten Wie- sen und Aergrundstücke mit dem darauf errich- teten Flechsenhause, abgeshäßt nah der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehen - den Taxe:

I, die 6 Morgen Erbpachtsacter auf 152 Riblr, ohne Anrechnung des Kanons und der Grund- steuer, welche davon jährlich mit 8 Rihlr, entrichtet werden müssen,

IT, die 11 Morgen 17 Ruthen freie Kavelwie- sen und die 6 Morgen 154,5 [Ruthen Hütung an reinen Wcrth auf 1076 Rthlr. 14 Cgr.,

sollen

am 14, Mai d, N, 1 Ux Bots mittags, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Zugleich werden hiermit alle unbekannten Real- prätendenten bci Vermeidung der Präflusion und die ihrem Aufenthalte nah unbekannten Real- gläubiger

a) der Buchhalter Karl Ferdinand Ganßsch,

b) der Partikulier Karl Kuhk,

c) der Restaurateur Christian Asmuth,

d) der Johann Jakob Gottlieb Dempelwolff, zu diesem Termine mit vorgeladen,

[901] Nothwendiger Verkauf, Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Oderberg in der Mark, den 18, Oftober 1851. Die dem Baron von Lowyow zugehörige, in Niederfinow belegene, im Hvypothekenbuche die- ses Fleckens sub Nr. 64 verzeichnete Ziegelei und Akerbesißzung, gerichtlich abgeshäßt auf 11,346 Nthlr. 15 Sgr. zufolge der nebst neuestem Hy- pothekenscheine und Bedingungen in der Registra- tur einzusehenden Taxe, soll am Mat 18902 Vormittage 11 Ur an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Resubhastation Schulden halber öffentlich meistbieicnd verkauft werden,

0] | S Düsseldorf - Elberfelder Eisenbahn.

Die diesjährige ordentliche Ge- neral-Versammlung der Düssel- 2e, dorf-Elberfelder Cisenbahn findet M Freitag, den 28. Maid, J,, Lei Vormittags 10 Uhr, S im Gasthofe „zum Prinzen von Preußen“', bei Frau Wittwe Schleger dahier, statt , wozu díe Herren Actionaire hierdurch cin- geladen werden. :

Zur Ausübung des Stimmrechts ist die Ein- tragung des Actienbesißes längstens bis zum 416. April d, J. in dem dafür bestimmten Re- gister der Direction erforderlich, so wie der Nach- weis daselbst am 26, oder 27, Mai d, J., daß der Actienbesiz seitdem sich nicht geändert hat,

Düsseldorf, den 21, März 1852,

Der Präsident des Verwaltungsralhs, Hoffmann,

[37

a S //- 77%)

[369] Cdittalr Citalton,

Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich weiter unten näher bezeichnete Geldposten asservirt, hinsichtlich deren die Bethei- ligten oder Juteréssenten ihre desfallsigen Gerecht- same, wie das zu de-en Erhebung Erforderliche wahrzunehmen seit langer Zeit unterlassen und die Sache gänzlich anf sich haben beruhen lassen. In deposito judiciali liegen nämlich asservirt an Geldposten

1) von gegen 600 Rbl, S. - M. zum Besten eines Arztes Johann Friedrih Adam und dessen Schtvester Anna Dorothea Reneffski alias Raneffsky, geb. Adam, Kinder der im Jahre 41803 hierselbst verstorbenen Wittwe Clara Elisabeth Adam, geb. Hartmann;z von gegen 4180 Rbl, S.-M, zum Besten des Johann Protasius Buob, Bürger der Stadk Freiburg, und zum Besten des Per- rüdckdenmacher-Gesellen Dominic Buob, resp. Vaters und Bruders des im Jahre 1805 mit dem derzeit verunglückten Schiffe des

Schiffers Lunau ums Leben gekommenen Knopfmacher - Meisters Johann Protasius Buob ; von gegen 1300 Rbl, S, - M, zum Besten der Erben des im Januar 1793 verstorbenen JInfornmators Jakob Kanisch, nämlich dessen Schwestern, der derzeit zu Königsberg i, Pr gelebt habenden verw. Louise Dorothea Spe. ber geb, Kanisch, und dex unverchelichten Sophia Dorothea Kanisch, so wie der Le- gatarien, nämlich der Brüder des Erblassers und deren Töchter des damaligen Ober- Landgerichts - Advokaten Georg Wilhelm Schenck, Namens Johanna Charlotte und Eleonore Juliane Schen ; von gegen 580 Röl, S,-M, zum Besten des 1817 in London domizilirt habenden Schnei- ders Karl Wilhelm Frank aus dem Nach- lasse weiland Apothekers Johann Gottlieb Struve 3 von gegen 140 Rb1, S,-M. zum Besten des in Hamburg domizilirt habenden Maurer- gejellen Johann Grimm, so wie- des hie- sigen Maurergesellen- Sohnes Karl Grimm, als Legatarien der im Jahre 1799 unver- ehelicht verstorbenen María Sophia Grimm; von gegen 85 Rbl, S.-M., zum Besten der Helene Louise Saweljew, geb, Eben, einer Tochter der Tischlerwittwe Gertrud Elisabeth Eben, geb. Bergmannz von gegen 85 Rbl, S,-M. zum Besten des jeit vielen Jahren abwesenden Wassily Se- menow Krikunow 3; von gegen 85 Rbl, S.-M, zumZBesten der Gottiried und Friedrih Gebrüder Janusche- wiß alias Januschkiewiß, welhe denselben aus dem Nachlasse der weiland Anna Re- gina Ofoling, geb, Soobs alias Zahn zu- gefallen z von gegen 41 Rbl, S.-M, zum Besten des Johann Gottfried Kaull, eines Sohnes des Stadtwägers Friedrich Valentin Kaullz von gegen 14 Rbl, S.-M. zum Besten des __Zahnarztes Friedrich Krause; von gegen 85 Rbl, S.-M, zum Besten der Gebrüder Johann Peter und Gottfried Ni- colaus Schuhardz von gegen 35 Rbl, S.-M. zum Besten der Schneidermeistersfrau Helena Sabine Hoff- mann, geb, Arnemannz vou gegen 70 Nbl, S.-M. zum Besten der Majorin Dorothea Brinck, geb. Soobs, aitas Zahn, Tochter des weiland Geddert Soobs aus Bauske in Curlandz von gegen 45 Rbl, S.-M. zum Besten des Dieners August Kosmin, als Legatar des hierselbst im Jahre 1826 verstorbenen Kauf- manns Johann Benjamin Steinbrück. Solchemnach werden genannte Juteressenten, da deren Existenz, wie Person und Aufenthalt dermalen gänzlich unbekanut, oder im Falle ihres Ablebens deren etwaigen Descendenten oder anderweitigen Erben und Erbrechtsnehmer hier- mit allendlih aufgefordert und angewiesen, in Zeit von achtzehn Monaten a dato, und spâ- testens bis den 29, August 1853 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte und in- struirte Bevollmächtigte bei diesem Waisengerichte derx Kaiserlichen Stadt Riga mit ihren Ansprüche sich zu melden, so wie selbige rehtsgenügend dar- zuthun und resp, ad causam sich zu legitimiren, und zwar unter der ausdrticklichen Verwarnung, daß widrigenfalls, würden sie nämlich innerhalb der präfigirten peremtorischen Meldungs frist nich! erscheinen und sie unbeachtet lassen, es dafür an- genommen werden solle, daß die namentlich Vot- geladenen nicht mehr existiren und das zu thren Besten bisher aufbewahrte Geld ihren tempes- tive-sih etwa meldenden und legitimirenden Erben und Erbrechtsnehmern zuzuerkennen und ohne Weiteres auszuantworten istz im Falle aber au von letteren innerhalb jener Frist sich Niemaud einfände, oder fih zwar méldend, aber rechtsgt“ nügend zu legitimiren nicht vermöchte, es eben- mäßig dafür angenommen werden solle, daß keine Descendenten und Erbberechtigten vorhanden, und dessenungeachtet etwa noch existirende, jedoch u1- bekannt gebliebene Betheiligte oder Juteressente! eo Ips0 für gänzlih präkludirt zu erachten und sodann im Betres des Geldes resp, weiter wa® Rechtens zu statuiren sein werde.

Riga Rathhaus, den 29, Februar 1852,

M S Stb Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secrs-

13)

14)

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und- Verlag der Deckershen Geheimen Ober-Hofbu chdruckerei,

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Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 ÞPf., in der ganzen Monarchie ;

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Anzeiger.

Berlin, Sonnabend den 27, Márz

1852.

Statuten des Fürstlich hohenzollernshen Haus=Ordens.

Wir Friedrich Wilhelm Constantin, von Gottes Gna- den, Fürst zu Hohenzollern - Hechingen, Burggraf zu Nürn-

berg, Herzog von Sagan, Graf zu Sigmaringen, Veringen, |

Castilnovo und Villalya del Alcor, Herr zu Haigerloch und Wöhrstein 2c. und

Karl Anton, von Gottes Gnaden, Fürst zu Hohen- | M s 4 ssti zu H | ten, seidenen gewässerten Bande im Knopfloch getragen.

zollern-Sigmaringen, Burggraf zu Nürnberg, Graf: zu Sig- maringen und Veringen, Graf zu Berg, Herr zu Haigerloch und Wöhrstein 2c.

thun fund und fügen zu wissen :

Nachdem Se. Majestät der König von Preußen , der Aller=

gnädigjie Chef Unseres “Hauses, den von Uns am 5, Dezember | 15411 gestifteten und am 8. April 1844 erweiterten Hausorden |

dur die Stiftungs-Urkunde vom 23. August 1851 unter die Kö- niglih preußishen Orden aufzunehmen geruht haben, und Se. Ma- jejtät diesen Orden nunmehr Allerhöchstselbst in verschiedenen Klassen

vertheilen, so haben Wir mit Allerhöchster Genchmigung beschlossen, | die Statuten dicses Unseres Ordens, dessen fernere Verleihung Uns | (aut der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 27. März 1850 aus- |

D ns I! l, dructlich

verbleibt, folgendermaßen zu erneuern und zu verändern: A OL. I. Unser Hausorden besteht aus drei Klassen : 1) dem Ehrenkreuz k. Klasse, 2) dem Ehrenkreuz Il. Klasse, A 3) dem Ehrenkreuz [Il. Klasse; diesen Kreuzen sind affiliixt : eine goldene Ehren =- Medaille und eine silberne Verdienst - Medaille, Artie l: U.

Die betreffenden Insignien sind folgende:

| über dem sid Z mit Perlen beseßte Bügel zusammenschließen, auf welchem der Reichsapfel ruht. Zwischen den Bügeln sieht ein rother

4) Die goldene Ehren-Medaille, und D Die silbe rne Verdienst-Medaille enthalten in ihren Geprägen die gleichen Bezeihnungen , welhe auf dem Me-= daillon und Schriftringe des Ehrenkreuzes Il. Klasse, sowohl der Haupt =- als Kehrseite sich bfinden. | Urtitcl L Das Ehrenkreuz I. Klasse wird auf der linken Se ( Klasse wird : eite der Bru Das Chrenkrcuz IL. und T, Klasse, so wie die beide n T beuts werden an etnem weißen, dreimal s{chwarzgestreiften, 14 Zoll brei-

¿Vie Ritter bes Schwarzen Atler-Ordens tragen mit ausdrück-= licher Genehmigung Sr. Majestät des Königs, infofern sie Inhaber der 1, Klasse Unseres Fürstlichen Haus - Ordens sind, das Kreuz

| desselben, wie das Eiserne Kreuz 1. Klasse, unter dem Sterne des

Schwarzen Adlers.

Den Prinzen des Durchlauchtigsten Königlichen Hauses und denjenigen Mitgliedern Unseres Fürstlichen Hauses, welche Groß- Komthure des Königl hen Ordens von Hohenzollern sind, steht aus- scbließlih das Recht zu, entweder die 1. Klasse des Fürstlichen Shreukrcuzes oder die 1. Klasse dicses Kreuzes zu tragenz die leßtere jedoch in dicsem Falle n'cht, wie die übrigen Ritter der IL. Klasse, ohne Kone, sondern mit einer Krone, welche aus einem goldenen, mit 5 Blättern und 4 Zinken beseßten Reifen besteht,

| Sommethut hervor, und zwar in der Art, daß die Krone halb ofen | bleibt.

Ç 4 Den

Rittern tes Fürstlihen Ehrenkreuzes aller drei Klassen

| und den Inhabern der goldenen Ehren= und der silbernen Verdienst- | Vevaille ist gi stattet, insofern sie nit öffentlich bei feierliher Ver=- | anlassung zu erschcinen haben, das Band des Hausordens im Knopf= | loch zu tragen.

Urtilel, LY.

Sämmtliche Prinzen des Fürstenhauses Hohenzollern sind ge-

| borene Jnhaber des Ehrenkreuzes 1. Klasse, legen dasselbe aber erst | nach angetretenem sechszehnten Lebensjahre an.

1) Das Ehrenkreuz I. Klasse is ein goldenes achteckiges, |

weißemailliries, schwarzgerändertes Kreuz.

Auf der Mitte |

Des Kreuzes liegt ein weißemaillirtes Medaillon , welches den | hohenzollernshen, von Weiß und Schwarz gevierteten und |

g:krönten Stammschild zeigt.

G T

ole Welle: »Für Treue und Verdienst«.

Aus den Winkeln des Kreuzes blickt ein grün emaillirter, | / % ; L L | / i i c EA E. s L A. H L L E L Be P halb aus Lorbeer-, halb aus Eichenzweigen geflochtener Kranz | Medaillen, geschieht im Einverständniß beider Fürstenhäuser, | halb auch die Diplome mit Bezugnahme hierauf von Uns ausge-

hervor, dessen Blätter goldgerändert sind. Das Ehrenkreuz 1. Klasse. Dasselbe Kreuz im verklei- nerten Maßstabe und mit demselben Avers. Auf dem Revers

liegt ein weißemaillirtes Medaillon, worauf ein gekrönter, aus

den Buchstaben F. und C. gebildeter Namenszug in Gold- schrift erscheint, Dieses Medaillon umgiebt ein Schriftring, welcer in Gold auf blau emaillirtem Grunde das Datum des Stiftungstages, den 5. Dezember 1841, trägt.

3) Das Ehrenkreuz 1Ul. Klasse. Dasselbe is von Silber. Die Kreuzesarme find in Silber punktirt, und der Schriit- ring des Revers ist mit dem Datum des Stiftungstagea, den 8. April 1844, bezeihnet. Jm Uebrigen stimmt dieses Kreuz mit dem Ehrenkreuz 11, Klasse überein.

g Um dieses Medaillon \sch{lingt | sh ringf&érmig auf blau emaillirtem Grunde in Goldschrift |

| | j

Artie Ÿ. ___ Der Zweck der ursprünglichen Ordensfstiftung, Belohnung be- sonderer Verdienste um das. hohcnzollernshe Haus, Anerkennung bewährter Tieue und Hingel wird Uns auch fernerhin bet der unter Gen.hmigung Sr. N it des Königs Uns zustehenden Verlcihung des hohenzollernsc,en Hausordens leiten. Arttkel: VI, der Ehrenkrceuze aller drei Klassen, so wie der

-

C on t L Die Verleihung veS-

stellt und voll ogen neren. Bei außerordentlichen Vorlommnissen indessen kann auf spezielle Verantwortung des Gebers auch einseitig eine Verleihung vorge- nommen werden.

Artitel. VA,

In der Regel sollen Verleißungcen nur alljährsih, und zwar am 18. Jauuar, als am Tage co Krönungs- und Ordens-Festes, statiiinden.

Autitel V L

Die Verleihung Unseres Hausordens erfolgt aus freier Be-

wegung, in Aneïrkeanung der dem hohenzollernshen Hause geleiste=