1852 / 77 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2) ven Johann Friedrih Wilhelm Schummel, geboren zu Krossen den 12. März 1826, 3) den Heinrih August Siebenhaar, geboren den 17, September 1823 in Krossen, 4) den Friedri August Viehßke, geboren den 24, Oktober 1826 in Krossen, E 5) den Ludwig Pa geboren zu Zeitiy ember 1826, den 10, Dezemb E eat

darüber Klage erhoben, daß sie durch C fernung dóie ihran Wohnorte der Militairpflicht

aben. Dieselben werden hierdurch auf-

E E N in die hiesigen Königlichen B zurückzukehren und sich in dem vor dem Kreisgerichts-Direktor Brehmer auf

Den 4 Unt, A, Drn. £1 UDr, hierselbst an ordentlicher Gerichtsstelle anberaum- ten Termine zu ihrer Vernehmung zu gestellen und sich über den Austritt aus den Königlichen Landen zu verantworten, unter der Verwarnung, daß bei ihrem Ausbleiben gegen jeden eine zur Königlichen .Regierungs-Haupikasse einzuziehende Strafe von 100 Nihlr. festgeseßt werden wird.

Krossen, den 10, Februar 1852. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

1122] Cdilkia]-Citati 0.1,

An das von dem Lehnschulzenguts-Besizer Karl Wilhelm Redlich mittels Vertrages vom 6. April 4846 an den frühern Mühlenbesißer Karl Lud- wig Possin verkaufte, im Hypothekenbuche über Rampiy sub Nr, 1 verzeichnete, daselbst belegene Lehnschulzengui hat der Johann Albrecht Grä- bert als belehnter Gesammihänder einen Anspruch. Zur Aufnahme seiner Erklärung über diesen Ver- fauf wird der seinem Aufenthalte nach unbekannte Johann Albrecht Gäbert resp. seine lehnsfähige Descendenz zum Termîne |

auf den 19. Mai 41852, Vormittags

41 Ubr, -_ vor dem Kreisgerichts-Rath Nischelsky an hiesiger Gerichtsstelle Junkerstraße Nr. 1 unter der Ver- warnung der Präklusion mit allen Ansprüchen auf das gedachte Grundstück im Falle Außenbleibens vorgeladen. i

Frankfurt a. O., den 14, Januar 1852.

Königl. Kreisgericht, 1. Abtheilung,

[377] Oberschlesishe Eisenbahn.

In Gemäßheit §. 4 des ersten Nachtrags zu unserem Gesellschasts -Statute werden pro 1852 behufs Amortisation 23 Stück Prioritäts-Actien

am 14. April c, Nachmittags 4 Uhr, ausgeloost. Wir seyen hiervon die Junhaber unserer Prioritäts - Actien mit dem Bemerken in Kenntniß, daß denselben der Zutritt zu der Aus- loosung gegen Vorzeigung in ihrem Besiß be- findliher Actien gestattet ist.

Breslau, den 24, März 1852,

Das Direktorium.

Prinz-Wilhelm Eisenbahn. 1324] Belannüi tm ah. #n:g.

Die Inhaber von Prioritäts - Obligationen 1. Serie, der Prinz-Wilhelm-Eisenbähn werden hierdurch benachrichtigt, daß die Nummern der nach §. 4 des mittelst Allerhöchster Kabinets- Ordre vom 17, Mai 1847 bestätigten, am 23sten April desselben Jahres notariell vollzogenen, Nachtrages zu den Statuten der Prinz-Wilhelm Eisenbahn zu amortisirenden Obligationen am 14. April v. J, Vormittags 10 Uhr,

in unserem Geschäftslokale in Langenberg, durch das Loos bestimmt werden sollen. Langenberg, den 13, März 1852, ie Direction.

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[369] Ediktal-Citation,

Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden sich weiter unten näher bezeichnete Geldposten asservirt, hinsichtlich deren die Bethei- ligten oder Jnteressentcn ihre desfallsigen Gerecht- same, wie das zu dereu Erhebung Erforderliche wahrzunehmen seit langer Zeit unterlassen und die Sache gänzlich auf sich haben beruhen lassen. In deposiìto judiciali liegen nämlich asservirt an Geldposten :

1) von gegen 600 Rbl, S, - M, zum Besten eines Urztes Jchann Friedrih Adam und dessen Schwester Auna Dorothea Reneffski alias Raneffêky, geb. Adam, Kinder der im Jahre 1803 hierselbst verstorbenen Wittwe Clara Elisadety Adam, geb, Hartmannz von gegen 180 Rbl, S. -M. zum Besten des Johann Protasius Buob, Bürger der Stadt Freiburg, und zum Besten des Per- rücckenmacher-Ge)ellen Dominic Buob, resp. Baters und Bruders des im Jahre 1805 mit dem derzeit verunglückten Schiffe des Schissers Lunau ums Leben gekommenen Knopfmacher - Meisters Johann Protasius Buobz; von gegen 1300 Nbl, S. - M, zum Besten der Erben des im Januar 1793 verstorbenen Informators Jakob Kanisch, nämlich essen Schwestern, dex derzeit zu Königsberg i. Pr. gelebt habenden verw. Louise Dorothea Sper- ber geb, Kanisch, und derx unverehelichten Sophia Dorothea Kauish, so wie der Le- gatarien, nämlich der Brüder des Erblassers und deren Töchter des damaligen Ober- Landgerichts - Advokaten Georg Wilhelm Schenck, Namens Johanna Charlotte und Eleonore Juliane Schenck ;

) von gegen 580 Nbl, S-M. zum Besten des 1817 in London domizilirt habenden Schnei- ders Karl Wilhelm Fiank aus dem Nach- lasse weiland Apothekers Johann Gottlieb Struve 3 von gegen 140 Rbl. S.,-M. zum Besten des in Hamburg domizilirt habenden Viaurer- gesellen Johann Grimm, so wie des hie- sigen Maurergesellen - Sohnes Karl Grimm, als Legatarien der im Jahre 1799 unver- eheliht verstorbenen Maria Sophia Grimm 3 von gegen 85 Rbl, S,-M. zum Besten der Helene Louise Saweljew, geb. Eben, ciner Tochter der Tischlerwittwe Gertrud Elisabeth Eben, geb. Bergmannz von gegen 85 Rbl, S.-M. zum Besten des seit vielen Jahren abwesenden Wassily Se- menow Krikunoww ; von gegen 85 Rbl. S.-M,. zum Besten der Gott¡ried und Friedrih Gebrüder Janusche- wiß alias Januschkie: ‘3, welche denselben aus dem Nachlasse ver weiland Anna Re- gina Osoling, geb. Soobs alias Zahn zu- gefallen z

9) von gegen 41 Rbl, S.-M. zum Besten des Johaun Gottfried Kaull, eines Sohnes des Stadtwägers Fiiedrich Valentin Kaull ; von gegen 14 Rbl. S.-M, zum Besten Zahnarztes Friedrich Krause; von gegen 85 Rbl, S.-M. zum Vesten der Gebrüder Johann Peter und Gottsried Ni- colaus Schuhardz 12) von gegen 35 Rbl, S.-M. zum Besten der

Schneidermeistersfrau Helena Sabine Hoff- mann, geb. Arnemannz

13) von gegen 70 Rbl. S.-M. zum Besten der Majorin Dorothea Brinck, geb. Soobs, alias Zahn, Tochter des weiland Geddert Soobs aus Bauske ín Curlandz

14) von gegen 45 Rbl, S.,-M. zum Besten des Dieners August Kosmin, als Legatar des hierselbst im Jahre 1826 verstorbenen Kauf- manns Johann Benjamin Steinbrück.

Solchemnach werden genannie Junteressenten,

10) des

11)

da deren Existenz, wie Person und Aufenthalt |

dermalen gänzlich unbckaunt, oder im Falle

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern. f |

ihres Ablebens deren etwaigen Descendenten oder anderweitigen Erben und Erbrechtsnehmer hier- mit allendlich aufgefordert und angewiesen in Zeit von achtzehn Monaten a dato, und \ - testens bis den 29, August 1853 entweder (y Person oder durch gehörig legitimirte und iy. struirte Bevollmächtigte bei diesem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga mit ihren Ansprüchen sich zu melden, so wie selbige rechtsgenügend dar- zuthan und resp. ad causam sich zu legitimiren und zwar unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls, würden sie nämlich innerhalb der präfigirten peremtorishen Meldungsfrist nit erscheinen und sie unbeachtet lassen, es dafür gy- genommen werden solle, daß die namentli Vor- geladenen niht mehr existiren und das zu ihrem Besten bisher aufbewahrte Geld ihren tempes- tive sih etwa meldenden und legitimirenden Erbey und Erbrechtsnehmern zuzuerkennen und obne Weiteres auszuantworten istz im Falle aber au von lehteren innerhalb jener Frist si{ch Niemand einfände, oder sih zwar meldend, aber rechtsge- nügend zu legitimiren nicht vermöchte , es ebey- mäßig dafür angenommen werden solle, daß keine Descendenten und Erbberechtigten vorhanden, und dessenungeachtet etwa noch existirende, jedo un- bekannt gebliebene Betheiligte oder Juteressenten eo 1pso für gänzlich präfludirt zu erachten und sodann im Betreff des Geldes resp, weiter wgs Rechtens zu statuiren sein werde. Riga Nathhaus, den 29, Februar 1852, A. E: Kröger, Imp. Civ. Big. Jud. pupill. Secrs,

[349] Domainen -Verpachtung.

Dîe Herzogl, Domaine Roßlau, nahe an de Elbe und dem Anhaltepunkte der Berlin-Anhal: tischen Eisenbahn belegen, so wie die vazu gehö-

rigen Vorwerke Tornau, Behrensdorf und Schlep- |

fau, mit allen Gebäuden und einem Arral voy

2296 Morgen 81 Quadrat-Ruthen rheinl, Ge- |

mäß, nämlich: 5 Mg. 163 ORth, Hof und Baustellen, G A 20 Garten 293 (22 Auenäâcker, 1752 110 Höhenäder, 119 51 Auenwiesen, 56 - 64 Höhenwiesen und G 0 = Wege und Gräben. 2296 Mg. 81 ORth. Summa, Außerdem noch: 257 Mg. Elbwiesen und 68 - tief liegende Wiesen, und einer bedeutenden Branntwein - Dampfbrenner sollen in dem auf den 30, April d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine von Johannis 1852 hi dahin 1864 an den Bestbieienden öffentlich ver pachtet werden. Pachtlustige werden hierdurch geladen, sich zu! genannten Zeit auf hiesiger Herzogl. Regierung Abtheilung für die Finanzen, einzufinden, un

v 4 K

nah vorgängiger Anhörung der Verpachtung |

Bedingungen, wovon gegen die Gebühr Abschrif- ten auch vor dem Termine bci der Regierungs Kanzlei zu erhalten sind, ihre Gebote zu Proto koll zu geben, und hat der Bestbietende mit Vor behalt der Höchstlandesherrlichen Approbation del Zuschlag zu gewärtigen.

Unbekannte Bieter haben sich besonders hir- sichtlich ihrer Vermögens-Verhältnisse und Qua- lification als Oekonomen gehöiig zu legitimirt,

und der Meistbietende hat, wenn es erforder! F

wird , der Herzogl, Regierungs - Hauptkasse au 4000 Nthlr. Gold annehmliche Sicherheit wegel

seines Gebotes baar oder in guten Papieren, F

oder durch sichere Bürgschaft zu bestellen, Cöthen, den 17, März 1852.

Herzogl. Anhalt. Regierung, Abtheilung für di |

Finanzen, W.- C. BVramä.igk,

Heute den 27. März 1852 sind ausgegeben worden: Siebenundvierzigste und achlundvierzigste Sigung der 11. Kammer, à 22 Bogen, zus. 5 Bogen. Total 2362. Bogen ves i., Lll. und Ill. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Dru und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruckeiti,

bestehen,

| Recht gilt und in allen Strafsachen mitwirken.

h j ) | nale werden durch einen General - Staatsanwalt und eine dem

Abonnement beträgt: Das f 20 Sgr. für §+ Iahr in allen Theilen der Monarchie ohne reis-Erhöhung. Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Þf.,

Alle Poft - Anftaiten oes In- und Auslandes nehmen Sestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen : Schren-Strafie Üx. 57. und Schadows-Straße #r. 4.

Anzeiger.

Berlin, Dienstag den 30. Mär

in der ganzen Monarchie : 1 Kthlr. 17§ Sgr.

m

ats-

M di.

Berlin, den 27, März.

S e. Majestät der König sind aus der Grafschaft Meurs im Schlosse Charlottenburg wieder eingetroffen, A

| | die Befähigung zu den böheren Nicbterst im Bezi esahigu h ¡terstellen im ch / - | pellationsgerihtshofes zu Köln besitzen. N u ap Y n verschiedenen Landestheilen én uver das bei dem obersten Gerichtshofe zu beobachtende Verfahren wird durch das gegenwärtige Geseh nichts L Uebergangs-Béstimmungen, M Revisions- und Cassationshofes treten als in das Ober-Tribunal ein; sie rangiren desselben nach dem Datum ihrer Bestal=

geltenden Bestim-

Gerichtshöfe. Vom 17, März 1852, Wir Friedrich Wilhelm,

von Preußen 2c, 2c.

verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: 1 | lungen,

S. 1. | z __ Das Ober-Tribunal und der rheinische Revisions- und Cassa- | Der General - Prokurator tionshof werden zu Einem obersten Gerichtshofe für die ganze und Cassationshofe angestellten Beamten sollen mit Beibehaltung Monarchie vereinigt, welcher die Benennung „Ober-Tribunal“ führt. res Ranges und bisherigen Dienst - Einkommens bei dem Ober- 5 s. 2. | Tribunal oder anderweit angestellt werden. _In den Civilsachen und den Disziplinarsachen gegen nicht rich= | i ofs i S. 10,

lerliGe Justizbeamte aus dem Bezirke des Appellationsgerihtshofes | „Die Advokat - Anwalte bei dem Revisions - und Cassationshofe zu Köln übt ein besonderer Senat des Ober-Tribunals die Gerichts= | en in denjenigen Sachen, welche bisher an diesen Gerichtshof ge- barkeit aus , welche das Rheinische Recht dem obersten Gericßtshofe | langten, ihre Verrichtungen in Zukunft au bei dem Ober - Tribu-

Inwiefern ihnen in den übrigen an das Ober-Tribunal

veilegt. Dieser rheinische Senat soll aus einem Präsidenten oder | nale aus, F w- G H Z er | A P , pz , ' Vice - Präsidenten des Ober - Tribunals und wenigstens aht Räthen | ge angenden Sacben, und inwiefern den bei diesem Gerichtshofe an- gestellten Rechts - Anwalten in den Sachen aus dem Bezirke des

h) Zur Abfassung gültiger Beschlüsse ist die Anwesenheit von | , sleben Mitgliedern, den Vorsibenden einges{lossen, erforderlich, | gppebationsgerichtshofes zu Köln und in den Civilsachen aus dem 19, | Bezirke des Justiz - Senats zu Ehrenbreitstein die Praxis zu ver=

Niemand fann die Stelle eines Prásidenten oder anderen Mits= | statten set, bleibt mit Rücksicht auf das Bedürfniß den Bestimmun- gliedes vit O Senates bekleiden, welcher nit mindestens gen des Justiz - Ministers vorbehalten. vier Zahre als Präsident oder Rath bei dem ionsgerihts=- | S. 11, hofe zu Köln, is L t E A Ae Die dei dem Revisions- und Cassationshofe anhängigen Sachen das Departement dieses Gerichtshofes, als Präsident oder Kammer- | E in der Lage, in welcher sie sich befinden, an das Ober-Tribunal Präsident bei einem rheinischen Landgerihte oder als General- | Über, ohne daß es einer neuen Borladung oder einer sonstigen Profurator, General - Advokat oder Ober-Prokurator angestellt ge- | Görmlifeit bedarf. wesen ist. j bio : A A des Ober - Tribunals für die übrigen Senate | beauftragt ann auper den im §. 37 der Verordnung vom 2. Januar 1849 | *auftragl. (Geses-Sammlung Seite ¡2) zur Anstellung als Mitglicder des | S E unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Vber-Tribunals besähigt erklärien Beamten auch derjenige ernannt | O e 4 Koniglichen JInslegel. = Mz F id welcher mindestens vier Jahre als vortragender Rath im | Gegeben Charlottenburg, den 17, NMárz 1852, vustiz-Ministerium für oie älteren Provinzen oder als Direktor eines | S) ¿Friedri Zi

| riu! i | 5, riedrich IVil Éi Stadt- oder Kreisgerichts angestellt gewesen ist. | v, d. Hub is E Y De Heydt. —S-imon s,

v, Bodelschwingh.

| Geseb, betreffend die Vereinigung der beiden obersten |

von Gottes Gnaden, König Die Mitglieder des

| Ober - Tribunals - Räthe

j

"mit den übrigen Räthen

und die übrigen bei dem Revisions-

4: Ta

Unser Justiz-Minister wird mit der Ausführung dieses Gêseßzes

v. Manteuffel. v. Westphalen.

v. Raumer.

Hinsichtlih der ordentlihen Professoren der juristischen Fakultät | u v. Donin.,

dei einer inländischen Universität kommen jedoch die Bestimmungen | des Artikels X V. Nr. 3 des Geseßes vom 26. April 1854 (Geseß- | Sammlung Seite 181) zur Anwendung. : | S. 4, Außer den im §. 2 bezeichneten Sachen können die Mitglieder | des rheinischen Senats nur in Sachen, bei welchen für den ganzen Umfang der Monarchie dieselbe Geseßgebung zur Anwendung ommt, in Civilsachen aus denjenigen Landestheilen, wo das gemeine |

Geseß, betreffend die Ueberweisung der in Gemäßheit

des Geseßes vom 7, Dezember 1849 aufzunehmenden

Staats-Anleihe an die Hauptverwaltung der Staats- shulden, so wie die Tilgung dieser Anleihe.

20, Marz 1852,

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Vom §.. D Wenn jedoch irgend ein Senat des Ober = Tribunals in Folge u Krankheit, Tod oder Abwesenheit einzelner Mitglieder die zur | Preußen a F / bfassung güliiger Beschlüsse erforderliche Zahl nicht enthält, so verordnen, unter Zustimmung der Kammern, was folgt: înn dieselbe aus jedem der anderen Senate ergänzt werden. Q): fn | | s. 6. | Die Verwaltung der in Gemäßheit des Gesehes vom 7. De= Die Verrichtungen der Staatsanwaltschaft bei dem Ober -Tri- zember 1849 (Geseß - Sammlung S. 437) zum Bau der Ostbahn, der Westfälishen und der Saarbrücker Eisenbahn aufzunehmenden Di a 2 desselben wahrge- | Staats-Anleihe bis zum Gesammtbetrage von 21 Millionen Thalern, Vie lehteren führen u Titel „Ober-Staatsanwalt““. wird der Hauptverwaltung der Staatss{ulden übertragen, soll bei dem Ober - Tribunale eine dem Bedürfnisse ent- |

Vtdürfnisse entsprechende Zahl voy Vertretern ommen.

§7: S

F g Ä i ( » ; Es Zur Tilgung dieser Anleihe wird der Hauptverwaltung der

| VenDo 14 c . d i C 1, , , y 9 prechende Anzahl solcher Rechtsanwalte angestellt werden, welche | Staatsshulden alljährlih Ein Prozent des Schuldkapitals überwie-