1852 / 77 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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en, und zwar hinsichtlich der auf Grund Unseres Erlasses vom ; L ees G A Bots. Sammfun S, 758) aufgenommenen Anleihe von 16 Millionen Thalern vom 1, Januar 1852 an, für den Rest der Anleihe nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem

die Aufnahme erfolgt. 3

| n ferner zur Tilgung dieser Anleihe die durch allmá- Tutatang ét Schuldkapitale ersparten Zinsen in der Art verwendet, daß dieselben dem Tilgungsfonds in ununterbrocheuer

j achsen.

A U des §. XVIIL, der Verordnung vom 17. Ja- nuar 1820, dur welche der Verjsährungstermin bci Zinsrückständen von Staatsschuld =Dokumenten auf vier Jahre, von der Verfallzeit an gerechnet, festgeseßt ist, findet auch auf etwanige Zinsrückstände der in Gemäßheit des Geseßes vom 7. Dezember 1849 aufzuneh= menden Staats-Anleihe Anwendung. Die auf diese Art práäkludir- ten Zinsen fallen tem L de d zu. §e 2.

Die zur Tilgung dieser Anleihe erforderlihen Beträge müssen eben \o wie diejenigen zu ihrer Verzinsung aus dcn bereitesten Staats-Einküuften in monatlichen Raten au die Staatsschulden- Tilgungskasse abgeführt werden.

lige

G. 0.

Die Tilgung geschieht in der Art, daß die für jedes Jahr dazu bestimmten Fonds (§§. 2 und 3) zum Anfauf eines entsprechenden Betrages von Schuld - Dokumenten verwendet werden, Insoweit jedoch der Ankauf nicht unter dem Neunwerthe bewirkt werden kann, werden die in dem betreffenden Jahre cinzulösenden Schuld - Doku- mente in halbjährigen Raten in den Monaten März und Septem- ber im Jahre 1852 jedoch sür das ganze Jahr im Monat Sep- tember öffentlich ausgeloost und die gezogenen Nummern zur öffentlichen Kenntniß gebraht, Sechs Monate nah erfolgter Be- kanntmachung der gezogenen Nummern können die Jnhaber der ausgeloosten Schuld-=Dokumente den Kapitalbetrag bei der Staals- \ulden - Tilgungskasse baar in Empfang nehmen. Uever diisen Termin hinaus werden die etwa unabgehoben gebliebenen Kapital- beträge nicht weiter verzinst. ¿

Der Finanz - Minister is mit der Ausführung diescs Gesezes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchstcigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Bellevue, den 23, März 1852,

(L. S3 Friedrich Wilhelm. vonManteuffel. vonder Heydt. Simons, von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh, von Bonin.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kanonikus Herrmann Joseph Schulten zu Düssel- dorf den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem evangelischen Lehrer und Organisten Gottlieb Benjamin Wagner zu Bog- \{chüß im Kreise Oels, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie den Seelootsen Wahlsdorff und Schilling zu Memel, die Ret- tungs - Medaille am Bande zu verleihen ;

Den seitherigen Kreisrichter Freiherrn Ernst Theodor von Rothkirch -=Tra ch zum Landrathe zu ernennenz und

Dem bisherigen Konsul in Jassy, von Loos, bei seinem Aus- scheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Legationsrath beizulegen,

Staats- Ministerium.

Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Genehmigung der Verordnungen vom 12. Juni 1851, wegen Ermäßigung des Eingangszolls für Reis, so wie Aufhebung des Cingangszolls und Festseßung eines Ausgangszolls für denatu- rirtes Baumöl,

vom 21. Juli 1851 wegen Abänderung des Verein.- Zolltarifs und

vom 21, Juli 1851 wegen Anwendung der ermäßig- ten Durchgangs=-Zollsähe ur Welte eus Len Eingang auf der Warthe und den Ausgang über Stettin. Vom 29. Februar 1852, j

Nachdem die, unter Vorbehalt der Genehmigung der Kammern, erlassenen Verordnungen, J

betreffend die Ermäßigung des Eingangszolls für Reis und Tie Aufhebung des Eingangszolls und Festseßung eines Ausgangs- zolls für denalurirtes Baumöl vom 12, Juni 1851 (Gesehz- Sammlung S. 369); wegen Abänderung des Vereins-Zolltarifs vom 21. Juli 1851 (Geseß-Sammlung S. 514 und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger 1851 Nr, 31 S. 156); wegen An- wendung der ermäßigten Durchgangs=Zollsäße für Getreide auf

den Eingang auf der Warthe und den Ausgang über Stettin vom 21. Juli 1851 (Geseß - Sammlung S. 519 und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger 1851 Nr. 31 S. 158). von beiden Kammern genehmigt worden sind, wird dieses hierdur@{ bekannt gemacht. Berlin, den 29, Februar 1852. Das Staats «Ministerium. von Manteuffel, von der Heydt. Simons. von Ray mer. von Westphalen. von Bodelschwingh. oon Bonin.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Baumeister Karl Heinrih Ludwig Pupke is zum Königlichen Eisenbahn-Baumeister ernaunt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und MedDizinal - Augelegenheiten.

Der Musik - Direktor Eduard Grell hierselbst, seit 1834 ordentli4es Mitglied der Königlichen Akademie der Künste, ist nach vorgängiger Wahl zum Mitgliede des Senats derselben und zugleich zum PLehrer der akademischen Schule für musikalishe Composition ernannt worden.

Berlin, den 27. März 1852,

Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Vice - Direktor.

Finanz - Minifterium. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministe- riums vom 22. Januar 1852 betreffend den Nach- weis der Einnahmen und Ausgaben in den Abschlüssen

und Rechnungen der Regierungs-Hauptkassen.

Nach dem bei Aufstellung der Etats für 1852 zur Anwendung gekommenen allgemeinen Grundsaße sollen vom laufenden Jahre ab der General-Staatskasse nicht mehr, wie bisher, die Ueberschüsse der

| Provinzialkassen, sondern die gesammten Brutto - Einnahmen und Zu dem Behufe sind, nach den der |

Ausgaben zugeführt werden. Königlichen Regierung bereits mit den betreffenden Verfügungen wegen der Etatsfertigung pro 1852 zugegangenen besonderen Jn- structionen, in den Abshlüssen und Rechnungen der Regier ungs- Hauptkassen die Einnahmen und Ausgaben der betreffenden Ver- waltungen, nah Anleitung ihres Hauptetats, mit den vollen Brutto- Beträgen nachzuweisen und in dieser Art der General - Staatskasse zu defklariren. sondern auch auf die im Jahre 1852 und ferner noch zur Ab-

widelung kommenden Reste aus 1851 und aus der Vorzeit An- | wendung, so daß also in die Abschlüsse und Rechnungen der Regie- |

rungs - Hauptkassen für 1852 bei den Restverwaltungen für 1851 und Spezialkassen im Soll, Jst und Rest mit zu übernehmen stud. Hin- sichtlich der aus der indirekten Steuerverwaltung von den Haupt- ämtern und Provinzial - Steuerkassen an die Regierungs - Haupt- fassen zu Überweisenden Reste und der bisher bei den Hauptämtern als Bestände geführten Zoll= unterm 6. d. M. an die Provinzial-Steuer-Direktionen erlassene Cirkular-Verfügung (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger Nr. 17 Seite 89) Bezug genommen, wonach die Königliche Regierung Jhre Hauptkasse mit der nöthigen Anweisung zu versehen hat.

Die Quartal- und Finalabschlü}e der Regierungs-Hauptkassen | über die gesammten Staats =- Einnahmen und Ausgaben aus der |

laufenden und Rest = Verwaltung sind künftig in der durch die bei- liegenien Schemata A. und B. vorgeschriebenen Form, mit Beah- tung der wegen der Extraktfertigung im Allgemeinen bestehenden Vorschriften und der in Folge der ncuen Einrichtung des Etats- und Kassenwesens getroffenen Bestimmungen aufzustellen und in den vorgeschriebenen Terminen pünktlich hier einzureichen. Auch if darauf zu halten, daß die Resultate mit den speziellen Abschlüssen für die einzelnen Verwaltungen stets genau übereinstimmen.

Die Einnahmen vnd Ausgaben auf Reste sind in den gedachten Abschlüssen, wie bisher, nah den beiden Verwaltungsperioden re}p- des Vorjahrs und der früheren Zeit zu trennen und die Resultate jeder Periode für sich abzuschließen.

begriffenen Bestände und Vorschüsse für {ede Verwallung, nad Anleitung des Schemas B, besonders ersichtlich zu machen und eben so bei der Ueberwcisung der gedachten Einnahmen und Aus- gaben an die General-Staatskasse besonders zu deklariren.

Uebrigens wird die General - Staatskasse den Regierungs- Hauptkassen wegen des -bei den gegenseitigen Abrechnungen und bei der Deklaration der Einnahmen und Ausgaben zu beobachtenden Verfahrens noch besondere Mittheilung maten,

Berlin, den 22, Januar 1852,

Der Finanz=Minister.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Dies findet nit blos auf die laufende Verwaltung, |

für 1850 et retro au die Einnahmen und Ausgaben der |

und Steuerkreditbeträge wird auf dic |

Auch sind in den desfallsigen j Abschlüssen für 1852 die unter den Resteinnahmen und Ausgaben |

Abschluß der Negierungs=-=Hauptkasse zu

As

ntiifAah

427 S ch e m.a.- A

von den gesammten Einnahmen und Auszaben aus der laufend:zn Vérwältung v:0 1852 bis zum Schlusse des ten Quartals. f g. po 1892

chluß der Regierungs-Hauptkasse zu „....

Sollein- nahme (resp. Sollaus- gabe) nach dem Etat

für

r f.

| |

|

1) Die Einnahmen und Ausgaben sind nach

2)

3)

i B Bis zum Schlusse des : „ten Quartals

rücdstän- dig geblie- ben (inkl; Bestand bei den O Î assen), 4, &, 5, » A

6. RS Pays: S. Ref P: of

Mithin gegen das Fälligkeits-Soll (Kol, 9 gegen Kol; 5)

j Nach dem | Etat ist fällig bis zum Schlusse des ten Quar- tals,

Die {virkliche Sollein-

nahme

(resp. Sollaus- gabe) be- trägt also

ist einge-

fommen (resp,

ausSgege- ben),

Zugang. f Abgang, Summa Fol 7

und s,

Einnahme

mehr, weniger,

1852, (resp, Ausgabe).

Bemerkungen,

9,

pas da

E I R S A T E R E E S E E ( ix, Px: f. 1 Ref Die: P Hf Pyr M f; | S

cs | E | | E R L. M s

| | | |

Summa der Einnahme (refp, Ausgabe)

| |

| t j 4 q , 3 7

| | Mithin is Ein nahme

|

|

Ausgabe Ist baar an die General-

| | und nach dex besonderen | M Declaration wirklich ab- | H geführt

j | Staatskasse abzuführen | | j |

+ | |

|

Bemerkungen über die Anwendung des vorstehenden Schemas :

Anleitung des Etats und mit Beachtung der in dem Schema m E ( 5 j

l Ce 2 i G A - { Ch zu dcm Etats-E T 852 -

lage zu der Cirkular-Verfügnng vom 20. Zuni 1851) enthaltenen näheren Bestimmungen zu a. y R E R

L S A A s e O enn die Kolonnen 5, 9, 10 und 11 bei der Einnahme und: Ausgabe fort, indem die

a-Kolonne aisdann Zuglei das rechnungsmäßige Jahressoll, (Kolonne 4) bilde d der Zu- : j

Kolonne 2 und 3, besonders nachzutdeisen it. g ge Jahressoll,; ( ne 4) bildet und der Zu- und Abgang gegen das Etatssoll,

Die ad den bisherigen Grundsägen zux Verstärkung der Ausgabefonds bestimmten extraordinairen Einnahmen, welche übrigéns nah Vorschrift

der Cirtalar-Verfügung vom 9, Vezember 1848 nur mit demjenigen Betrage , weicher wirklich eingekommen und vereinnahmt ist, -der Sóöllausgabe

wieder zugeseßt werden dürfen, sind in den Abschlüssen nicht, wie bisher, bei der Einnahme unter cinem besonderen Abschnitt aufzuführen, sondern bei den betreffenden Verwaltungen unter den übrigen Einnahmen mit nachzuweisen, die dadurch entstandenen Sollausgabe - Zügäñgé abtr bei“ der

E R as in pen Kolonne; „Bemerkungen“ besonders zu erläutern, ; /

Zine Zurückbehaltung von Beständen bei den Spezialkassen, deren Betrag bei der Einnahme unter dex Reste 3 mi Di

G j i 4 ( i nkolonnèé 8 mit rother Dinte ders anzugeben is, kann nur in den ersten drei Quartalen des Jahres vorkommen, 5 esl L it xoiher Dinte beson

Geldbetrag. ff Dye A Ref Ope f

|

| : : |

An Beständen sind bei der Regierungs-Hauptkasse noch vorhanden : | | |

f s |

den Extraordinarien-Fonds,.. .…... den sonstigen fiskalishen Nebenfonds, Depositen, welche noch zur Verrehnung gelangen | Einnahmen während des Abschlusses i : | : | ac, | / /

L E EEEERR

Davon gehen ab : L U A E | AUSGaDen MADTeND Des UDION S ag eee ns

4E / Es i} also wirklicher Bestand... Dieser wird nachgewiesen: | N O 2. 20, | b. in Staatspapieren und Dokumenten, L in Qua Mt...

O

Sumna wte oben...

1 | | (Hier foigt das vorschrifismäßige Nevisions-Attest,)

ema B von den gesammten Einnahmen und Ausgaben aus der Rest-Verwakltung pro 1851 (1850 et Tetro). im Jahre 1552 bis zum Schlusse des ..ten Quartals,

Soll

(resp, Soll-

au nach

nalabschlüssen

für

Ruf

3) Die bei den Regierungs - Hauptkassen und bei den Spezialtassen am Schlusse des Jahres 1851 verbliebenen Bestände und. Vorschüsse snd

ma I

C 4 m L oh mS Dagegen 1/1 Auf das vorstehende Soll

einnahme Die ‘tirkliche | einsUANa Solleinnahme ein|quep id) (resp, aw ist wirklich der aus dem ausgabe) eingekommen | Jahre 1851 beträgt also (resp, ausge- | übernommenen : geben), | Bestände (resp. Borschüsse).

| | | 1. 2 S1 4. D, 6. | [f I D D -J d ) 75 0 , ) Ps K s F PuP. Fo: - f M. Ly «K di i Ün # Do: f. S, F y E f. | R «P, F Ur. K

N H e Pl f) | 05] j S . Ld Bemer kungen,

Die Einnahmen und Ausgaben aus dex Restverwaltung sind hier eben so, wie in dem Abschluß von der laufenden Verwaltung nah den einzelnen

Titeln in dem Hauptetat für 1852 getrennt aufzuführen, : :

Die Zahlenangaben sind aus den für die einzelnen Verwaltungen a! fzustellenden besonderen Kassenabschlüssen zu! entnehmen, und müssen übêrall

die vollen Bruttobeträge, also auch die Einnahmen und Avsgaben der Spezialkassen mit enthalten,

Bleibt Res gegen Kolonue 4,

R (F i 1) f sgabe) Finnahme

den. Fi-

Zugang, Abgang. (resp, Ausgabe),

1851,

Bemerkungen,

Huf.

s nad ab,

Anleitung des Schema's, Kolonne 7 der. Einnahme und Ausgabe, bei jeder Verwaltung b-sondeis ersichtlich zu machen, Vom Jahre 41853 sind,

nachdem die sämmtlichen Einnahmen und Auxegaben, einschli lich der Bestände, der General-Staatskasse zur Verrechnung überwiesen worden fällt dieser Nachweis in den Abschlüssen fort, j Y

Hinsichtlich des Nachteises der zur Verstärkung der Ausgabefonds bcstimmten extraordinairen Einnahmen wird auf die Bemerkung ad 3 in Schema zum Abschluß von der laufenden Verwaltung Bezug genommen. | : Jn Kolonne 1 bei der Einnahme und Ausaabe sind diejenigen Beträge als Soll vorzutragen, welche si aus der Zusammenstellung der nach“ den Finalabschlüssen für 1851 bei den Spezialkassen und bei den NRegierungs-Hauptkassen verbliebencn Neste ergeben.

dem