1852 / 86 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Für ländliche Gewerbe: £) Brennerei - und Brauerei - Anlagen in baulicher Beziehung (hinsihtlich der Apparate wird nur allgemeine Kenntniß des Zweckes mit besonderer Rücksicht auf Feuerungs- und sonstige Bili-Anläget i ARDIE, L eien und Kalkbrennereien z ß S eren, Krüge, Schenken und kleine Gasthäuser. Sonstige auf dem Lande und in Städten häufig vorkommende kleine Gebäude: ¡) Wohnhäuser für Familien aus der Klasse der kleinen Hand=- werker, so wie der Manufaktur- und Fabrikarbeiter z k) kleine Landhäuser, Weinbergs- und Gartenhäuser, eins{hließ- lih der zur Ueberwinterung von Pflanzen gebräuchlichen ein- fachen Bau- Anlagen ; l) Chaussee- und Schleusenwärterhäuser nebst Zubehör ; m) Forst-Dienst-Gebäude desgl. ; n) Elementar-Schulhäuser für nicht mehr als 300 Kinder desgl. z; 0) Pfarrhäuser ; p) feine Dorffkirchen mit höchstens 400 Sitpläßen, Kapellen, Friedhöfe und kleine Familienbegräbnisse ; q) Wannen-Bäder. - G 4 Die Klausuraufgabe muß dem vorgeschriebenen Zwecke ent-= sprechend, und in den Constructionen ohne Fehler gelös, auch, \o- fern die Aufgabe den Massivbau bedingt, nah einem in antiker Auffassung durchgebildeten Baustyl ausgearbeitet werden. Hinsichtlich der äußeren die Bestimmungen des §. 3, 8,

Die vorstehenden Bestimmungen fommen mit der nächsten Prü= | fungs - Periode von Ostern d. J. in Anwendung. Wenn jedoch |

einzelne vor dieser Bekanntmachung gefertigte Zeichnen-

blätter eingereiht werden, welche den Bestimmungen nicht völlig

entsprechen, oder wenn die nah §. 1 bestimmte Zahl der vorzule- genden Zeichnenblätter und Entwürfe in einzelnen Gegenständen

niht völlig erreicht wird, so wird bei soust befriedigenden Leistungen |

in geeigneten Fällen einstweilen noch bis zu dem Michaelis-Termin 1853 darüber hinweg gesehen werden. Berlin, den 20. März 1852. Königliche technishe Bau-Deputation,

Belannlncunrg

Über die bei der Meldung zum Eintritt in die König- |

lihe Bau-Akademie nachzuweisende Uebung im Zetcchnen.

Unter den in dem Berichte des Direktoriums der Königlichen | Bau - Akademie vom 6. v. M. vorgetragenen Umständen bestimme |

ich mit Bezug auf §. 6 der Vorschriften für die Königliche Bau- | | werden, treten noch Arnsberg und Minden mit je 50 Rthlr, und Berlin

Akademie zu Berlin vom 1. August 1849:

daß vom Oktober d, J. ab bei der Meldung zur Aufnahme in | die Akademie außer den sub a. und b. vorgeschriebenen Zeug- | nissen, auch ein Nachweis über die zur zweckmäßigen Benubung |

des Unterrichts nöthige Uebung im Zeichnen gefordert werde,

lichen, auch über die Beschaffenheit des geforderten Nachweises das Nöthige bekannt machen. Berlin, den 13. März 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. d von der Heydt. "n

das Direktorium der Königlichen Bau-Akademie,

Indem obige Bestimmung hierdurch zur Kenntniß der Bethei-

ligten gebracht wird, sügt das unterzeichnete Direktorium hinzu, daß jener Nachweis durch wenigstens Eine eigenhändig, sauber und

rihtig gefertigte Kopie einer von einem neueren Meister veröffent= | A j | soldungs-Quantum von 164,250 Rthlr,, und zwar:

ehandlung der Zeichnungen gelten |

lichten Architekturzeichnung zu führen is. Dieselbe muß in der Größe und Behandlungsart einem Blatte der bekannten „, Entwürfe |

von Schinkel “, oder der von der vormaligen Ober = Bagu-

Deputation herausgegebencn „Entwürfe zu Kirchen -, Pfarr=- und |

Schulhäusern““ ‘di - | fte at e ie ulhäusern“' oder einer Architektur-Zeichnung aus den „„Vorle„e- | Sfala sür die Kasfirer fällt in Folge der Einziehung der Kassirer-Stelleit

| bei den Ober-Post-Kassen fort, Jn Stelle derselben tritt die Skala für

Blättern für Fabrikanten und Handwerker“ entsprechen, auch hin-

sichtlih der eigenhändigen Fertigung durch die Unterschrift eines |

geprüften Baumeisters beglaubigt werde ; Berlin, den 20. März 1822, s Das Direktorium der Königlichen Bau-Akademie, Busse.

A A I E ATE TE E

Verfügung vom 28. Márz 1852 —betreffend die Etats- und Besoldungs-Verhältnisse in der Post-Verwaltung pro 1852,

Zn Folge der nach dem Etat der Post- Verwaltung pro 1852 bei ein- zelnen Beamten - Kategorieen in der Zahl der Stellen inb f bér Höhe Ver

| |

damit verbundenen Besoldungs-Quanta eingetretenen Veränderungen modi uen sih die in der Cirkular - Verfügung vom 17, Mai pr, aufgestellten chalts-Skalen für das laufende Jahr, wie folgt: Ad IV. Bezirks-Post-Kassen-Controleure,

19 Stellen von 600 Rthlx, bis 800 Rthlr, Gehalt mit einem Besol- dungs-Quantum von 13,300 Rthlr,, und zwar

L iellen zu at g exkl, 800 Rthlr, Orts - und Bezirks- Zulagen,

Ad VI. Büreau - Beamte (als solche bestätigte und für die vex- schiedenen Geschäftszweige qualifizirte) der Ober -Post- Dire ctionen 115 Stellen von 400 Rthlx. bis 800 Rihlr. Gehalt mit einem Besol- dungs-Quantum von 69,000 Rithlr., und zwar 23 Stellen zu 700 Rthlr, \ 22 - «090 ck 18 - 600 18 - 550 è exfl, 2000 Rthlr, zu Ortszulagen. 17 500 ( a O \ 5 : O -= Ad VII. Postamts-Vorsteher. a) Postdirektor en. 64 Stellen, für welhe die Gehälter cinzeln normirt sind, mit einew | Besoldungs-Quantum von 59,800 Rithlr., und zwar: 4 Stellen zu 1500 Rthlr, 3 1200 - 1100 - 1000 900 24 800 8 - e O0 b) Postmeister (exfl, Vorsteher der Post-Speditions-Aemter). 76 Stellen, für welhe die Gehälter ebenfalls einzeln normirt sind | mit einem Besoldungs-Quantum von 45,600 Rthlr., und zwar: 17 Stellen zu 700 Rthlr, 42 - - 600 - 7 - e900. » O Vorsteher der Post-Speditions-Aemter, 7 Stellen von 600 Rthlr, bis 800 Rthlr. Gehalt mit einem Besol- dungs-Quantum von 4900 Rthlr., und zwar: 2 Stellen zu 806 Rthlr,

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Ad VII, Drts-PofteKassew-Controlleurs,

27 Stellen von 500 Rthlr, bis 1000 Rthlr Gehalt, mit einem Be | soldungs-Quantum von 18,900 Rihlr, und zwar;

| 3 Stellen zu 850 Rihlr. \

/ - - 800 =

s - - ‘700 - 7 - - 600 - 8 ° - 900: -

, exfl, 1450 Rthlr, zu Ortszulagen.

D)

Ortszulagen für diese Beamte (Orts - Post - Kassen - Controlleurs) gewäh

für eine zweite Stelle mit 100 Rthlr. hinzu, Ad IX. Erveditions - Vorsteher bei Post-Aemtern Tk. Klasse, 107 Stellen von 500 Rthlr. bis 1000 Rthlr. Gehalt, und 4 Stellen

und veranlasse das Direktorium, diese Bestimmuiig zu veröffent- | mit je 1200 Rihlr. Gehalt bei dem Hof-Post-Amte in Berlin, mit einen

| Besoldungs-Quantum von 78,500 Rthlr., und zwar außer den leßtgedachten

4 Stellen zu 1200 Rthlr, 5 Stellen zu 900 Rthlr. \ 8 - “800. 10 - - 800 - 14 « 790 12 - - ¿00 14 - - O 15 - __QUO |

_extl, 2850 Rihlr. zu Ortszulagen,

16 - = Do0 16 E 500 d A4 Po -Sccretdaire 330 Stellen von 400 Rthlr. bis 600 Rthlr. Gehalt, mit einem Be-

200 Stellen zu 500 Rthlr., }

100 - - 400 fe

O « Or) Die in der Cirkular-Verfügung vom 17, Mai pr. sub Y c. aufgestellle

exfl, 7250 Rthlr, Ortszulage,

Hülfs-Buchhalter. i 9 Stellen von 500 Rthlr. bis 700 Rihlr, Gehalt, mit einem Belol- dungs-Quantium von 3000 Rthlr,, und zwar: 2 Stellen zu 600 Rthblr. E ] 3 : h 500 d extl, 300 Rihlr, Ortszulageu,

Die Hülfs-Buchhalter rangiren unter sich nach dex Anciennetät. danach bemessenen Per Ray S N 1a Gehalte treten in

öln, Düsseldorf je 100 Rthlr, Berlin, Breslau - 50 - als Ortszulagen hinzu,

Jm Uebrigen bleiben die in der Cirkular-Verfügung vom 17, Mai pr. aufgestellten Gehalts-Skalen und Besoldungs-Grundsäße, namentlich au die über das Vorrücken der Beamten bei Erledigung eines höheren pelt sionsbeitragspflihtigen Gehalts in der betreffenden Kategorie und über dit

Den in der Verfügung vom 17, Mai pr. benannten O rten, in welche |

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Gewährung von Ortszulagen gegebenen Bestimmungen pro 1852 unver- ändert in Kraft. H Berlin, den 28, März 1852, us R für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, an sämmtliche Königliche Ober-Post-Directionen,

Verfügung vom 30, März 1852 betreffend die S pe-

dition der Korrespondenz aus Preußen nah Jtalien, |

Trien, Iftrien und Dalmatien.

der Weise abzusenden : I. Aus den Provinzen Brandenburg, Pommern, Preußen und Posen:

a) nah der Lombardei und Venedig, so wie nach Triest, Jstrien |

und Dalmatien, täglich zweimal, und zwar: 1) über Dresden, Prag und Wien, (aus Berlin mit dem um 12 Uhr Mittags nach Dresden 2c. abgehenden Eisenbahnzuge) und 2) über Breslau, Oderberg und Wien, (aus Berlin mit dem um 11 Uhr Abends nah Breslau 2c. abgehenden Eisenbahnzuge) ;

b) nah Parma, Modena, Lucca, Toskana, dem Kirchenstaate und |

dem Königreiche beider Sicilien, so wie

Frankreich spedirt wird, täglich einmal über Dresden, Prag und Wien, (aus Berlin mit dem um 12 Uhr Mittags nah Dresden 2c. abgehenden Eisenbahnzuge).

Il. Aus der Provinz Sachsen:

Nach allen vorstehend ad T. a. und b. genannten Ländern, so |

wie nah dem Königreiche Sardinien, mit der vorerwähnten Be- shränkung täglich einmal über Leipzig, Dresden und Wien,

(aus Magdeburg mit dem des Mittags nach Leipzig 2c. abgehenden |

Dampfwagenzuge). U Nus der Provinz SWlesten:

Nach allen vorstehend ad I. a. und b. aufgeführten Ländern, |

0 wie nah dem Königreihe Sardinien, insofern bei der sardini-

prt

shen Korrespondenz der Speditionsweg durä Oesterreich vom Ab-= |

sender vorgeschrieben worden ist, täglih einmal über Breslau, Oderberg und Wien, (aus Breslau mit dem um 1 Uhr Nachmittags nach Wien abge= henden Dampfwagenzuge). I, Aus bder Provinz Wet ale

i c Ea _—. ' ql O. C f A f CTA A Li E +8 U! L N ita | a) nach Venedig, Triest, Zstrien und Dalmatien taglich zweimal

und zwar:

1) über Magdeburg, Leipzig, Dresden und Wien mit dem |

aus Köln um 10 Uhr Abends nah Berlin abgehenden Dampfwagenzuge, und

4

2) über Magdeburg, Berlin, Breslau und Wien mit dem

D 44 E Fu J G Pr i m s N F hoh o D 544 ! um 65 Uhr früh von Köln nach Berlin abgehenden

C 4 E45 j G0 LDampfswagenzuge z | : : S E 405 O E S D) nad Parma, Medea, QUCC COLrang, dem Kirchenstagi E

dem Königreiche beider Sicilien,

täglich einmal über Magdeburg, Letpzig, Dresden und

Wien, L i (mit dem um 10 Uhr Abends aus Köln abgehenden Ci- senbahnzuge nah Berlin) ;

c) nach der Lombardei, und

d) na dem Königreiche Sardinien, insofern diese Korrespondenz |

(ach der Verordnung vom 19, März c. nicht über Frankreich zu leiten ist,

täglich einmal über Köln, Koblenz, Frankfurt a. M. und |

Basel. (Abgang von Köln 115 Uhr Abends.)

se V, Aus dêer Rhein=Provtn z.

A. Aus den Regierungs - Bezirken Köln, Düsseldorf |

und Aachen. Wie vorstehend aus der Provinz Westfalen.

Aus den Regierungs-Bezirken Koblenz und Trier. | a) Nah Venedig, Triest, Jstrien und Dalmatien täglich zweimal |

und zwar:

S über Köln, Magdeburg, Berlin und Wien (aus K0- blenz mit der um 9 Uhr Abends nah Köln abgehen- den Courierpost),

2) über Köln, Magdeburg, Leipzig, Dresden und Wien (im Sommer aus Koblenz Nachmittags per Dampf-

S i A L =_= | Zu-spediren.

Nach Maßgabe der gegenwärtig bestehenden Post- und Eisen- | is hahn-BVerbindungen is die Korrespondenz aus Preußen nach Italien, | so wie nach Triest, Jstrien und Dalmatien, von jeßt ab in folgen- |

| Sonnabend Vormittags

\{iff, und im Winter 64 Uhr früh per Schnellpost nach Bonn),

b) nah der Lombardei, Parma, Modena, Lucca, Toskana, dem Kirchenstaate, dem Königreiche beider Sicilien und event. auch nah dem Königreiche Sardinien,

| __ táäglih einmal über Frankfurt a. M. und Basel,

(aus Koblenz mit der um 7 Uhr früh nach Wiesbaden 2c. abge-

D henden Schnellpost),

M Bie durch Preußen transitirende Korrespondenz nah talien 2c. is eben so, wie die preußisch - italienishe Korrespondenz i. So ist z. B, die dem Post - Amte zu Emmerich oder dem Speditions -= Büreau Nr. 8 gus dem Königreiche der Nieder- lande zugehende Korrespondenz nah Jtalien eben so, wie die ita- lienishe Korrespondenz aus dem Regierungs-Bezirke Düsseldorf, und

s , ; D 00A ü 9 s

| die in den Kartenschlüssen von Kopenhagen auf Berlin enthaltene | dânisch - italienishe Korrespondenz eben so, wie die in Berlin selbs | zur Post gegebene Korrespondenz nah Jtalien zu leiten.

Indem die Post-Anstalten angewiesen werden, sich hiernach bei der Spedition der Korrespondenz nach Jtalien 2c. genau zu achten, wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß das schweizerische Transit- porio nur für diejenige Korrespondenz zu erheben ist, welche g Maßgabe dieser Verordnung über Basel ihre Beförderung erhalt.

Berlin, den 30, März 1852.

e DelanutmaGw#n Die Post-Dampfschiff-Verbindung zwishen Preußen und Schwe-

f , E A - , 4 iw | » t V D ( . tolo Cu 4 Î F , S , ( 4 c) nach dem Königreiche Sardinien, insoweit diese Korrespondenz | Aa ih E N Zahre bis auf Weiteres in folgender Art un- nah Maßgabe. der Verordnung vom 19, März c. (König- | atten werTen :

lich Preußischer Staats-Anzeiger Nr. 75, S, 411) nicht über |

: I. Zwischen Stralsund und Ystadt, wöchentlich zweimal; A aus Stralsund: Sonntag ) 4 Dees l Mittags, nach Ankunft der Schnellpost von Passow (Berlin). Abgang aus Ystadt: Montag | Freitag (

Ankunft in Ystadt: Montag ( früh, Freitag )

zum Anschluß an die Post nach

Stockheclm.

Ankunft in Stralsund: Dienti ) , L na Ankunst der Post von zum Anschluß an die Schnell

Stockholm. vost nach Passow (Berlin). IL. Zwischen Stettin und Ystadt: | wöchenilich einmal;

Abgang aus Stettin: Donnerstag Mittags

nah Ankunft des ersten Eiseun-

bahnzuges von Berlin,

Abends,

Ankunft in Ystadt: Freitag Mergens zum Anschluß an das von Lübeck nach Stockholm gehende, bei Ystadt añlegende Dampf- chiff. Ankunft in Stettin: Sonntags Vormittags nah Ankunft des Dampfschiffes zum Anschluß an den Mittags- von Stockholm. CEisenbahnzug nach Berlin. Die erste Fahrt von Stralsund nach Ystadt wird Donnerstag | den 15. April, und von Ystadt nach Stralsund Freitag den 16, April | statifinden. Die Verbindung zwishen Steitin und Ystadt wird dagegen dergestalt eröffnet werden, daß die erste Abfertigung von Ystadt nah Stettin Sonnabend den 1. Mai, und von Stettin nach Ystadt Donnerstag den 6, Mai erfolgt. | Das Passagegeld beirägt zwischen Stralsund und Ystadt:

für den ersien Plaß :

Abgang aus Ystadt:

O Mthir.,

für den zweiten. Plaß :-3 Rthlr., und

für den dritten Play: 17 Rthlr. Preuß. Cour. z zwishen Stettin und Ystadt:

für den ersten Plaß : 10 Rthir., für den zweiten Plaß: 6 Rthlr., und für den dritten Plaß: 3 Rthlr. Preuß, | zwishen Swinemünde und Ystadt:

für den ersten Plaß: 85 Rthlr.,

für den zweiten Play: 55 Rthlr., und

für den dritten Plaß: 25 Rthlr. preuß. Cour. Kinder und Familien genießen eine Moderation. Güter werden für billige Fracht befördert, Berlin, den 1. April 1852.

General - Post - Amt. Scchmüdert.

i Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und | Medizinal -: Angelegenheiten. :

| Der Carton von von Kaulbach zum zweiten Bilde in der Treppenhalle „die Blüthe Griechenlands‘ ist auf 14 Tage in der | Rotunde des vorderen Museums zur Ansicht aufgestellt

Berlin, den 8. April 1852. General-Direction der Königlichen Museen.