1852 / 90 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[813 P-rx oachlama,

Zu dem Nachlaß der am 13. März 1803 kin- derlos und ohne leytwillige Disposition verstor- benen Anna Maria von Gostkowska geb. von Grumbkow , einer Tochter des Christian von Grumbkow und der Constantia Agnesia von Blan- fenburg, bestehend in den auf dem Rittergut Schimmerwiß c- hiesigen Kreises Rubrica LIL, Nr, 1 und 2 eingetragenen Kapitalien von 1975 Fl. und 125 Fl. polnisch, haben sich auf das ergangene Aufgebot nur

‘Louise Karoline Christiane von Grumbkow, Anna Gotiliebe v, Grumbkow, verehelichte v. Kaminsfa, Friedrih Herrmann v, Grumbktow als Erben gemeldet. Da deren Alleinerbrecht nicht erhellt, vielmehr noch andere zur Erbfolge gleich berechtigte Verwandte der Erblasserin be- kannt sind, über deren Leben und Aufenthaltsort Feine Nachricht vorhanden, so werden auf den Antrag des Nachlaß-Kurators folgende Personen : 4) Martin Ernst v, Grumbkow, geboren 1736; 2) Sophie v, Grumbkow, geboren den 28; Juli 17503 3) folgende Kinder der Rosine Sophie von Grumbfow verehelichte Georg Friedrich von Grumbkow : a) Constantia Sophie von Grumbkow, geb, den 5. Mai 1760, : b) Justine Barbara von Grumbkow , geb. den 19, Oktober 1767, c) Dorothea Eleonore von Grumbkow, geb. den 13. November 1755, 4). Charlotte Elisabeth von Grumbftow, geb, den 1. Februar 1758, e) Anna Rosine von Grumbkotw, geb. den 23. April 1765, von den Kindern des am 23. Dezember 1807 verstorbenen Friedrih Nikolaus Martin von Grumbkow : i Eugenie Friederike Louise von Grumbkow und Rosine Louise Salome von Grumbkotv, die Erben des am 22. März 1810 verstor- benen Christian v. Grumbkow , resp, seines Sohnes, des Hauptmann Hans Christian v. Grumbkow, nämlich: D) a) der Kammerherr v. Fuchs auf Röckniy, L) die Ehegattin des Kammerherrn v. Hart- mann geborne v, Fuchs, c) die Ehegattin des Kammerhercn v. Fei- litsch, Amalie Natalie geb. v, Wölsker, d) die Ehefrau des Kammerherrn 9. Beust, geborne v, Fuchsz 6) der Sohn des am 5, August 1813 verstor- benen Johann Jakob von Grumbkow , Na- mens Georg Ernst von Grumbkoto, oder die unbekannten Erben derselben, hierdurch geladen, in dem auf |

den 12, November cer, Vormittags

44 L, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin persönlich oder durch cinen gehörig legitimirten Bevollmächtigten, wozu, die hiesigen Rechts- Anwalte von Böhn und Shweder in Bör- chlag gebracht werden, zu erscheinen und ihr Erbrecht nachzuweisen. :

Den nicht Erscheinenden gegenüber werden diejenigen, welche ih melden oder bereits ge- meldet haben, für die: rechtmäßigen Erben ange- nommen, und wird ihuen als solchen der Naghlaß zur freien Disposition verabfolgt werden.

Lauenburg in Pommern , den 9, Januar 1852,

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung,

[99] Ediktal - Ladung.

Auf dem Folio des sub No. 35 des Hypo- Fhefenbuchs verzeichneten, dem Wirklichen Gehei- men Rath Grafen Renard zu Groß - Strehliß Vi an Alt-Tarnowiger Eisenerz-Graben-Rechts Mien sub Rubwica HI, folgende Posten einge-

en ; Nr. 4, Protestatio de non amplius # i

N Statio amplius intabu-

lando des Königlichen Kammerherrn Ludwig Friedrich Wilhelm Grafen Schlabrendor} welche derselbe wegen der ihm von vem vorigen Besizer der gegenwärtigen. Eisenerz- Bergwerke, Karl Heinrich Grafen von So- beck, vermöge diesfälligen Justruments de dato. Koschentin, den 31, März 1784, zu- stehenden. rückständigen Gutteniager Kaus- gelder per 13,400 Rthlr. unterm 9, April

1 É E E D E R P L t OO

me t 504 781 eingelegt hat, und seinem Antra ge ge- máß vigore decreti vom 23, April 1784 hierorts vermeikt worden.“ (cfr. Ingross. Buch Tom. IV. fol. 115—117.) „Nr, 5, Protestatio de non amplius intabu- lando des Kommerzien - Raths Theodor Müzell, welche derselbe zur subsidiarischen Sicherheit einer ihm an den vorigen Besiher der gegenwärtigen Cisenerz - Bergwerke Karl Heinrih Grafen von Sobeck aus einem unterm 18, Oktober 1781 geschlossenen Cisen- lieferungs - Kontrakts zustehenden Forderung per 36,000 Rihlr, unterm 2, Juli 1782 eingelegt hat, und ist die Protestatio ad instantiam dessclben ex decreto vom 24sstten Ayril 1784 hoc loco eingetragen worden.“ (cír. Ingross, Buch Tom. IY. fol. 118, 149) „Nr, 6, Der Eisenlieferungs - Kontrakt über 7,200 Centner, so der vorige Besiyzer dieser CEisenbergwerke Karl Heinrih Graf von Sobeck mit dem Kauf- und Handl::ngsmanu George Marcus Helfenstein unterm 7, April 1784 geschlossen, und auf gegenwärtige Eisenerz-Bergwerke vigore decreti vom 26, ejusd. m. et anni intabuliren lassen.“ (cfr. Ingross. Buch Tom. IV. sol. 121 v. 125,)

Behufs Löschung dieser Posten und auf An- trag des Besißers werden hierdurch 1) der Königliche Kammerherr Ludwig Friedrich

Wilhelm Graf Schlabrendorff, früher aus Stoly 2c. z der Königlihe Kommerzienrath Theodor Müzell, vormals zu Brieg ; 3) der Kaufmann George Marcus Helsenstein, vormals zu Breslau, deren etwaige Erben, Cessionarien oder dic font in ihre Rechte getreten sind, zu einem auf ben 50. Mai 4852, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrihter Volkening in un- serm Terminszimmer Nr. 11, anberaumten Ter- míue unter der Warnung vorgeladen :

daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen

Realansprüchen auf das alt-tarnowizer Eisen-

erzgrabenrecht präfludirt werden sollen, ihnen

deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden und demnächst die Löschung der vor- aufgeführten Posten im Hypothekenbuch erfol- gen wird.

Beuthen O /S., den 13. Januar 1852.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. [462] Biekanntmachunsg.

Die NeueBerliner Hagel- Assekuranz- Gesellschasft beehrt sìch beir: Beginn der Versicherungs-Periode das landwirthschastliche Publikum darauf aufmerksam zu machen, dals sle gegen feste Prämien, -obei durchaus keine Nachzahlungen stattfinden, die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagel- schaden übernimmt, und den Verlust durch Hagelschlag, der die bei 1hr Versicherten trifft, gleich nach erfolgter Feststellung baar ver- guütigt.

Der Sicherheits-Fonds, mit welchem die Ge- sellschaft in diesem Jahre für ihre Verbind- lichkeiten haftet, besteht aus dem vollständigen Stamm - Kapital von 500,000 Thalern, wozu noch die einzunehmenden Prämien kommen.

Die erforderlichen Ántrags-Formulare, s0 wie Verfassungs - Urkunden sind in dem Haupt- Büreau, am Kupfergraben No. 7, so wie bel den betreffenden Agenten, welche in den Pro- vinzial - Blättern bekanni gemacht werden, zu haben.

Berlin, den 14, April 1852.

Direction der Neuen Berliner Hagel - Ássekuranz- (resellschaft,

Niederschlesisch - Märkische [464] Eisenbahn.

Es; sollen: 350 Ellen blaues Uniformstuch besserer und 1700 - geringerer Qualität, ferner 200 - graues Tuch besserer und 4100 - geringerer Qualität, und endlich 1075 Duyend vetgoldete Knöpfe mit dem fleinen Wappenschilde und 200. -. fleine dergleichen im Wege der Submission beschafft werden, Des-

Redaction und Rendantur: Schwieger.

fallsige Offerten nebs Proben erwarten wir big

zum 30sten d. M., Vormittags 10 Uhr, wo die

eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwg

erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen

Berlin, den 13, April 1852. S

Königl. Verwaltung der Niederschlesis{-Märkischen Eisenbahn. :

Rheinische Eisenbahn.

Der bisherige Jnhaber der Stamm - Actien unserer Gesellschaft, Nr. 1093, 3423, 3424 und 3568, hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm diese Actien mit den dazu gehörigen Dividenden- cheinen von den Jahren 1851 bis 1858 ein- chließlih gestohlen worden seien, und die Mor- tification dieser Dokumente bei uns beantragt,

Gemäß §. 22 der Statuten fordern wir dem- nah den gegenwärtigen Besißer obiger Actien und Coupons hierdurch auf, binnen längstens 10 Monaten von heute an dieselben an uns einzuliefern oder seine Rechte daran bei uns gel: tend zu machen, widrigensalls nah Ablauf jene Frist die oben bezeichneten Actien und Coupon

[463]

für nichtig und verschollen erklärt und an deren | Stelle andere Dokumente werden ausgefertig!| und dem Antragsteller ansgehändigt werden, Köln, den 10. April. 1852. Die Direction der Rheinischen Eiseubahn- (esellschaft. ; Hirte, Spez. Direktor, |

[382] E | E | Der Wollmarkt in Güstrow,

durch Zoll - und Steuerfreiheit für ein- uud aus gehende Wollen begünstigt, wird in diesem Jahr ali 20, 26 Uno 28 Uni abgehalien und die Wolle schon vor Beginn dei Marktes gelagert, so daß mit Anfang des erster Marfkttages, als des Haupttages, die Herre Käufer das ganze Quantum übersehen können, Gúüftrow, den 22, März 1852. Bürgermeister uud Rath,

[1138] Ediltalad U 6

Der Schneidergeselle Gottlob Heinrich Nelf 1804 hier geboren, ehelicher Sohn des nunms) verstorbenen hiesigen Stiellmachermeisters Johan Gottfried Nebe, is seit schr langer Zeit von hi abwesend, hat sich vor länger als 20 Jahren | Bucharest aufgehalten, seit dieser Zeit aber üb sein Leben und seinen Aufenthalt keine Nachri erlangt werden können.

Auf den Antrag seiner Geschwister werdi hierdurch in Gemäßheit tes Mandats va 13, November 1779 und des Gesetzes vot 27. Oktober 1834 Ediktalien erlassen und nannter Gottlob Heinrih Nebe unter der Vi warnung, daß er außerdem für todt erklärt un sein Vermögen denen, welche daran gegründt Ansprücte nachweisen können, werde verabfo! werden, alle anderen unbekannten Personen ab! welche an Nebe’s Nachlaß als Erben, Gläubi oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde Ansprü} zu haben vermeinen, bei Verlust ihrer Anspr: und der ihne:1 etwa zustehenden Rechtswohll\ der Wiedereinseßung in den vorigen Stand hi mit aufgefordert und geladen,

den 1vten Mai 1852 an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle, entwed persönlich, oder durch gehörig legitimirte Bev! mächtigte, welche von auswärtigen Juteressen! bei 5 Thalern Strafe allhier zu bestellen s} sich einzufinden, ihre Ansprüche unter Beib! gung des erforderlichen Beweises und Product!! der einschlagenden Urkunden, auch nah Befind! unter Ausführung der etwaigen Vorzugsre®! zu liquidiren, wegen der streitigen Vorzugsre0! unter sich rechtlich) zu verfahren, binnen sed Wochen zu beschließen, | und sodann dei Fr S uns, 1852 der Jnrotulation der Akten, so wié en 30 U 1852 j der Publication eines Erkenntnisses, toomi ! contumaciam der Außengebliebenen Mittag L Uhr verfahren werden wird, gewärtig zu sein. Döliy bei Leipzig, «am 26. November 180! Die Gerichte daselbst. Böttger,

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-vosbuchdruerei,

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für + Iahr

in allen Theilen der Monarchie ohne __ Preis-Erhöhung.

Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Serlin: 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Þf., in der ganzen Monarchie :

1 Rihlr. 17§ Sgr.

Alle Poft - Anfiaiten des In- un, Ausna Dru Fosietung auf en Konigl. Preuß. Staats- i an, für Serlin v 11 heser Expeditionen : Mauer-Straße r. 54, und Leipziger-Straße Ür. 14.

eco 00000 C A

zeiger.

Ds

Ne 90.

Berlin, Freitag den 16. April

Statut des Deichverbandes Bressers Anwachs auf dem |

Reescr Eylande. Vom 17, März 1852.

Wir Friedrich Wilhelm , von Gottes Gnaden, König von |

Preubey c. 2e.

Nachdem die Grundbesißer in demjeni Thei

; jenigen Theile des Reeser | Cylandes, Gemeinde gleichen Namens, Bürgermeisterei Rees, ed | ses Rees, Regierungs-Bezirk Düsseldorf, welher den Namen Bres- | sers Anwachs trägt, zum Schuße ihrer Grundstücke gegen das so-

genannte Sommerwasser und zur gehörigen Wiederabführung des

Winter=IJnundationsgewässers seit dem Jahre 1848 zu einem ge- | meinschaftlichen Deichverbande zusammengetreten, wird, auf Grund | dcs Geseßes vom 28. Januar 1848 über das Deihhwesen und auf Grund des Deichshau-Reglements vom 24. Februar 1767 für das |

Herzogthum Cleve, dieser Deichverband hiermit nah Anhörung der

Betheiligten landesherrlich genehmigt und demselben folgendes Sta-

tut ertheilt. 4

D 1 B N , S neue Deichverband befaßt unter dem Namen „Deichver- | band Bressers Anwachs auf dem Reeser Eylande“ diejenigen Grund- |

werden (8. 4 des Reglements yom 24 Fébr 767 i || ). 4 des Reglem , uar 176 die | A Pen (§. 59 des Reglements) wird auf T dw, | e diese Personen verwalten ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich

und sollen nur in vorkommenden di f | P Fällen Ent\{d epa | Auslagen und Versäumnisse erhalten. shädigung für wirkliche

Hinsichtlich der Betheiligun; fe si | ¡ gung der Grundbesißer oder Deichge- | olen an den Erbentagen kommen die S aan des 6. V2 | d eglements vom +4. Gebruar 1767 zur Anwendung, Eine |-Dertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig.

, 8. 0. Abänderungen des vorstehenden Deich-E€ 3 [af l | ' ich-Statut - | Ter Per Genehmigung erfolgen. E Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen U | veigedrucktem Königlichen A ial ie e aa ati Gegeben Charlottenburg, den 17. März 1852.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. von der Heydt. Simous. von Westphalen.

stüde, welche auf der von dem Kataster - Büreau zu Düsseldorf am |

fes 0 nis 1847 in zwei Blättern, anlangend Flur 1. des Reeser | Zylandes in Kopie gelieferten und von der Wasserbau =- Behörde zu |

Rees am 8. Januar 1849 visirten Karte innerhalb der in Roth angedeuteten Linie gelegen und nicht als wasserfrei bezeichnet, so wie in der von der Kreis - Baubehöórde zu Rees am 3. April 1848 vollzogenen und von der dortigen Wasserbau- | Behorde am 3. Januar 1849 visirten Nachweisung als im | Schutze des Dammes befindlich zur Gesammtgröße von 407 Morgen, 14 Quadratruthen, 95 Quadratfuß aufgeführt sind, und bat zum Zwe, sowohl den an Nr. 18 des Recser Pegels gelege- nen Damm zum Schutze gegen das sogenannte Sommerwasser, als auch die in dem oben erwähnten Damme befindliche größere Aus= laßschleuse und die in dem sogenannten Kickvorsten Strange vorhan= dene kleinere Auslaßschleuse zum Ablassen der Winter-Jnundations- | gewässer in gehörigem Stande zu erhalten; desgleichen alles das- | jenige vor und nach zur Ausführung zu bringen, was erforderli, | um den oben erwähnten Zweck des Schubes gegen Sommerwasser | V der Wasser-Abführung, seinem ganzen Umfange na, sicher zu ellen. |

O

G Die Bestimmungen des im Eingange bezogenen Gesehes vom 40. Januar 1848 und Reglements vom 24, Februar 1767 kommen, so weit sie nicht durch die Bestimmungen dieses Statuts selbs ab=- geändert oder durch die Natur des nur einen Sommerpolder bil- denden Deichverbandes ausgeschlossen werden, überall zur Anwendung.

Dies gilt insbesondere von den den Grundbesißern in dem Deichschau-Verbande auferlegten Beschränkungen ihres Eigenthums und dem den Staatsbehörden zugewiesenen Recht der Beauf- sichtigung.

Die Bestimmungen des §. 60 des Reglements vom 24, Fe- bruar 1767 sollen aber bei allen Vergrabungen, also auch wenn Erde außerhalb Deiches zu“ gewöhnlichen Reparaturen abgegraben | wird, zur Anwendung kommen, {so daß der §. 61 des genannten Reglements außer Kraft geseht wird. j

8. 3.

2 Lte Vert heilung aller 4U der sub 1 erwähnten Instandhaltung erforderlichen Beiträge soll nach der alleinigen Flächengröße der Grundstücke oder, dem landesüblichen Sprachgebrauche gemäß, nah der Morgenzahl geschehen. 2 Ae

, 4

Der Deichstuhl besteht in einem Deichgräfen, zwei Heimräthen und einem Deichschreiber. Die Obliegenheiten des leßteren können | zedoch von dem Deichgräfen oder einem Heimrathe mit verrichtet

l

Ministerium für Handel, Sewerbe und öffentliche | Nrbeiten.

| Verfügung vom 29, März 1852 betreffend die Spe-

dition und Porto -Berehnung der Korrespondenz nach Norwegen.

Nach einer Mittheilung der Königlich s{chwedischen Post - Ver- waltung wird auch in diesem Jahre eine regelmäßige See - Post-

Verbindung von Kopenhagen nach Gothenburg und Christiania, so

ivie von Kiel nah Nyborg und Christiania et vice versa vermit- telst norwegisher Dampfschiffe unterhalten werden. Die Abfertigung der Schiffe erfolgt: aus Kopenhagen vom 14. April e. ab bis auf Weiteres, jeden Mittwoch 1 Uhr Nachmittags, und aus Kiel vom 17. April c. ab bis auf Weiteres, jeden S Sonnabend 115 Uhr Vormittags. Da die gedachten Schiffe für die Korrespondenz aus Preußen 2c.

| nach Norwegen eine vortheilhafte Beförderungs-Gelegenheit darbie- ten, so werden die Post - Anstalten angewiesen, alle nah Norwegen | bestimmte Vriefe, sofern niht deren Beförderung im Transit durch

Schweden (über Stettiu oder über Stralsund) dur einen Ver- merk auf der Adresse von dem Absender ausdrücklich verlangt wor- den ist, auf Hamburg zu leiten, von wo die Weitersendung der frag- lichen Korrespondenz resp. Dienstag Nachmittags und Sonnabend früh statifindet. i | Die mit den obigen Schiffen zu befördernde Korrespondenz nach Norwegen wird von dem preußischen Ober-Post-Amte zu Ham-

| burg dem Königlich dänischen Ober-Post-Amte daselbst unmittelbar

übergeben werden.

X y T t E : j i i ___ In Folge dessen is für die gedachte Korrespondenz bis auf Weiteres folgendes Porto zu erheben: : i

a) das preußische Porto bis und resp. von Hamburg nah dem diesseitigen Tarife, j :

b) das fremde Porto von Hamburg bis zum norwegischen Be- stimmungs -Orte, resp. vom norwegischen Absendungs - Orte bis Hamburg mit 10 Schillingen lübisch oder 74 Sgr. fün „den einfachen, bis 1 Loth incl. {weren Brief. Y Bei schwereren Briefen stcigt das fremde Porto nach folgendet

| Progression :

über 1 —2 Loth incl. 2fach, s f 2— 3 c - 3fach L u. st. w, für jedes weitere Loth einen Portosaß mehr,

L. H p. Mur Ce M CZNT F 7 IIET T O NREERE F Mf rc? SrET E MIT* LET (ME D E Nr R Tan