1852 / 91 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tragen in das zur Sicherstellung des künstlerischen Eigenthums er- öffnete Register angemeldet worden sind, und daß die Anmeldungen, nah erhaltener Bescheinigung über die Eintragung, bei den Polizei und Gerichtsbehörden wegen unbefugter Nachahmung solcher Ge- enstände vergebens klagbar geworden sind, weil ch im Laufe der Ünter suchung ergeben hat, daß solhe Kunstwerke nicht zu denen gehören, welche nach den Bestimmungen des gedahten Geseßzes auf Schuß gegen Nachbildung Anspruch zu machen haben.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen und daraus euktstehen- den unnüßen Weitläufigkeiten und Kosten wird das Publikum daher darauf aufmerfsam gemacht:

1) daß die Ministerial - Bescheinigung über die geschehene Ein- tragung nur besagt, der Anmeldende habe den Schuß des Geseßes in Anspruch genommen, nicht aber, daß ihm dieser Schuß wirklich gewährt worden sei, indem es in streitigen Fällen erst auf das Gutachten des artistishen Sachverstän- digen = Vereins ankommt, ob das angemeldete Kunstwerk auch wirklih von der Art ist, daß es auf den geseßlichen Schuß ein Anrecht hat; daß zur Eintragung in das gedachte Register nur selbststän- dige Kunstwerke anzumelden sind, das heißt solche, bei welchen die fünstlerische Hervorbringung an und für sich der Haupt- zweck ist, und für sih allein ihren Werth und ihre Bedeu- tung hat, nicht aber Manufaktur- und Fabrikwaaren, welche, abgesehen von der daran angebrachten Verschönerung oder Veredelung durch die Kunst , einen anderen Gebrauchszweck haben oder Fabrikmuster, wie die oben angegebenen, widrigen- falls die Anmeldenden sich selbs zuzuschreiben haben, wenn die geshehene Eintragung für die Sicherstellung ihres ver= meintlichen Eigenthumsrechts ohne allen Erfolg ist.

Bexlin, dên 13. April 1852.

Der artistische Sachverständigen-Verein für den preußischen Staat,

Sei Siluler, Mudler L. SaVle. Nau, J SMIEHn ger,

Ministerium des Jnuernu.

Verfügung vom 25. März 1852 nach welcher der | Krammetsvögelfang nur von denjenigen ausgeübt | weren Darf, Wwelwe [ich im BDestbe eines Jagdsceines |

befinden.

Wenn die Königliche Regierung nach Jhrem Berichte vom |

19, Februar d. J. bei Ertheilung des an den Magistrat zu N, unter dem 8, September v. J. erlassenen Bescheides :

daß es zum Fangen von Kramméets- und anderen Zugvögeln | 4 |

eines Jagdscheins nicht bedürfe,

von der Ansicht ausgegangen ist, daß das Geseß vom 7. März 1850 nur die Ausübung der Jagdnußung mittelst Schießgewehrs unter |

Kontrolle stellen und resp. die Shonung des Standwildes befördern wolle, so kann, wie ihr auf den gedachten Bericht eröffnet wird, dics

nit weiter motivirte Ansicht nur darauf beruhen, daß nach §. 15 l. c. unter anderen auch solchen Personen, von denen eine unvor=- |

sichtige Führung des Schießgewehrs zu besorgen is, die Ertheilung

des Jagdscheins versagt werden soll. Eine solche Argumentation würde aber {hon um deshalb hinfällig sein, weil der allegirte

§. 15 auch noch andere Umstände, welche mit Führung des Schieß- gewehrs au nicht einmal entfernt im Zusammenhange gedacht werden

können, hervorhebt, bei deren Vorhandensein der Jagdschein versagt |

werden muß und resp. versagt werden kann. Hiervon abgese 1 ¿ gt werì ¿m9 gesehen, steht die Ansicht, von welcher die Königliche Regierung ausgegan-

gen, auch im Widerspruch mit dem eigentlichen Charakter des Geseßzes « ck e N ; M i IeBes | vom 7. März 1850. Nicht zu gedenken nämlich, daß das qu, Geseg |

sih ganz allgemein als Jagdpolizei = Geselz ankündigt , schreibt §. 1

ausdrücklich vor, daß die Ausübung des einem # dr iger ; / : jeden Grundbesißer | auf seinem Grund und Boden zustehenden Jagdrechts den ¿Gren |

Bestimmungen des Gesetzes unterworfen werde, Das J zei D Or & as Jagdpolizei- Geseß qu. handelt demnach im Allgemeinen von ven EsGrtotug: gen, welche der Staat der Ausübung des Jagdrects gesetzt hat.

Zu diesen Einschränkungen gehört nun, daß Jeder, welcer di | Jagd ausüben will, : sich einen Jagd chein N (afen A t bigen bei der Ausübung der Jagd stets mit sich führen mus (cf. | g. 14 c. l), Diese Disposition ist ganz allgemein und ohne alle | Einschränkung und stellt die Entschetdung der Königlichen Regie- | rung um so mehr aks ungerehtfertigt dar, als das Fangen von |

Krammetsvögeln und anderen Zugvö geln svfern sie ZU( ur Speise ge- braucht werden, unzweifelhaft zur Ausübung bieBaA A K

Die maßgebenden geseßlichen Bestimmungen in dieser Bezie sind nämlich niht etwa in dem iehLgevaditen Fagbpbitioia Mer | welches, wie erwähnt, nur die Ausübung des Jagdrechts regelt, | sondern da zu suchen, wo die Lehre von der Jagd überhaupt soweit ste eine Spezics des Thierfanges, und also eine Subspezies der |

| Occupation ist, abgehaudelt wird, und weiter da, wo i p tr 2E E Rede ist, also im Uten Abschnit L : + 1, und im 3ten it, gemeinen Üandrecis. Abschnitt des Tit. 16 Thl. Il. des All[= “An ersterer Stelle heißt es nun im §. 114

Insekten und aùdere Thiere, welche D eber zur C P Met Sischereigerechtigkeit geschlagen sind, von einem Jeden chéfanzen werden föunen, und weiter im §. 127, daß jagdhare wilde Thiere nur der, welcher die Jagdgerechtigkeit hat, unter den in den Polizeigeseßben des Landes vorgeschriebenen Einschrän. kungen schießen, heßen, beizen, fangen und auf andere Art sich zu- eignen darf. Was zu den jagdbaren wilden Thieren gehört, be. stimmen zwar zunächst die Geseze einer jeden Provinz (cfr. §, 31 Tit. 16 Thl. IL A. L, R); im Mangel anderer Bestimmungen gehören aber nicht blos vierfüßige wilde Thiere, sondern au wil- des Geflügel , insofern beide zur Speise gebraucht zu werden pfle- gen, zur ausschließlihen Jagdgerechtigkeit (clr. g. 32, a. leb!ged. O.) Diese allgemein geseßlichen Bestimmungen, von welchen insbesondere die cHtere nach der Jagd-Ordnung vom 20, Mai 1720 (Rabe k. S. 5311 auch in der Mark zur Anwendung kommt, sind dur das vorallegirte Jagdpolizei - Geseß, insofern solc‘es nur die polizeilichen Einschrän- kungen bei der Ausübung des Rechts vorschreibt, niht aufgehoben, und es gehören demnach Krammets- und andere Zugvögel, insoweit lle zur Speise gebrauht zu werden pflegen, zur Jagdgerechtigkeit, und dürfen nur von demjenigen, welcher das Jagdrecht hat, ge- jagt oder, da der §, 61 Tit, 16 Theil 11. des A. L. R. das Fan- gen in OVohnen zu den erlaubten Jagdarten zählt, durch Dohnen eingesangen werden, Wie aber die Ausübung der Jagd überhaupt den im Geseh vom 7. März 1850 vorgeschriebenen polizeilichen Einschränkungen unterliegt, so insbesondere auch die Ausübung eines Theils derselben, das Fangen der Krammets- und anderer

eßbarer wilder Zugvögel durh Dohnen, so daß also ein Jeder, der auch nur in legtgedachter Art die Jagd, mithin nur einen Theil des Zagdrehts ausüben will, sih einen Jagdschein ertheilen lassen und selbigen bei der Ausübung stets mit sih führen muß, __ Hiernach hat die Königliche Regierung im Alkgemeinen zu ver- sahren, im vorliegenden Falle aber den Magistrat zu N. anderweit zu bescheiden und den Landrath N, anzuweisen, dem Kaufmann N, und Genossen zu N, zu eröffnen, daß der Krammetsvögelfang nur von denjenigen ausgeübt werden darf, welche sih im Besiße eines Jagdscheins befinden. : j

„Ver dem Landrath N. “auf seine Beschwerde in dieser Sache vorläufig ertheilte Bescheid wird der Königlichen Regierung in det N Anlage zur Kenntnißnahme und Weiterbeförderuna zuge- fertigt. | 0

Berlin, den 25. März 1852, Der Minister des Innern, gleichzeitig in Vertretung des Ministers

sür landwirthschaftliche Angelegenheiten, von Westphalen.

d An die Königliche Regierung zu N.

t P T ETAO R DEMENS L T EMEE S R En “r

L ee 4 Pr y Warnung vor der Betheiligung an einem durch die offentlichen Blätter bekannt gemachten Unternehmen

eines Kommissions-Büreaus zu Lübe ck,

Seit längerer Zeit werden von einem Kommissions - Büreau (Petri - Kirhhof Nr. 308) in Lübeck in den öffentliden Blättern Aufforderungen erlassen, die mit der Ueberschrift: „Beachtenswerth“ Die Anzeigen enthalten: „wie und wo man für 8 Rthlr. preußisch Courant in den Besiß einer baaren Summe von etwa 200,000 Rthlrx. gelangen könne““, und mit der Einladung schließen, sich an das Kommissions-Búüreau zu wenden. 0.1 |

Nachdem auf die über den Werth und Zweck dieser Aufforde=- rungen eingezogene Erkundigung von dem Polizei-Amte zu Lübed die Mittheilung gemacht worden, Î

daß der Inhaber des gedachten Kommissions-Büreaus unter eig- ner Verantwortlichkeit numerirte Promessen durch die verbreiteten Ankündigungen abzusehen suche, welche keinen direkten Geldge- winn in Aussicht stellen, sondern daß er darin nur die Vervflich- tung Úbernehme, falls in einer von ihm bezei{hneten auswärtigen Lotterie auf die korrespondirenden Nummern Gewinne fielen, dem Jnhaber seiner Promessen Loose für auswärtige Lotteriecen, Staatsschuldsheine und dergleichen zu liefern, von deren weiteren Erfolgen dann das Endergebniß, möglicherweise bis zu dem in , den Aufforderungen angegebenen Umfange, abhängig bleibe. hiernach aber bei diesem auf die Gewinnsucht des leicht erregbaren Publikums berechneten Unternehmen der Fall vorliegt dessen im F. 1 des noch gültigen Geseßes vom 5. Juli 1847, wegen Des Spiels in auswärtigen Lotterieen, gedacht ist, so wird vor einem Eingehen auf die gedachten Aufforderungen des Kommissions-Bú-

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reaus in Lübeck, so wie vor jeder Betheiligung an dem Unterneh- | men desselben, hierdurch gewarnt, | Berlin, den 1. April 1852. | Der Minister des Junern. Der Finanz-Minister. |

von Westphalen. von Bodelschwingh.

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Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant, außer- | ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich | russishen Hofe, von Rochow, von St. Petersburg. 4

Der Ober=Präsident der Provinz Posen, von Puttkammer, yon Posen.

atarimm av: A

Abgereist: Der General-Major und Kommandant der Bun- |

desfestung Mainz, von Hahn, nach Mainz.

Verlin, 16. April. Se. Majestät der König haben Aller- | gnädigst geruht : dem Rittmeister von Kote, den Premier-Lieute=- | nants von Rudolphi und von Stedingk des 3ten Husaren- Regiments zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Hannover ihnen verliehenen Ritterkreuzes des Guelphen - Ordens, den Seconde-Lieutenants Roos und Baron von Wackerbarth, genannt von Bomsdor ff, desselben Regiments zur Anlegung des yon Sr, Majestät dem Könige von Hannover ihnen verliehenen Guelphen-Ordens vierter Klasse, und dem Wachtmeister Wegener desselben Regiments zur Anlegung der von Sr. Majestät dem

Könige von Hannover ihm verliehenen silbernen Verdienst-Medaille |

die Genehmigung zu ertheilen.

SBCS L SU A. V D A B, S L A SER A RURTE,

Perfonal- Chronik

B O7 L

Provinzial-Behbhorden.

Provinz Preußen.

Verliehen ist; Dem bisherigen Kaplan zu Stuhm, Peter Gäbler,

die erledigte Pfarrstelle an der katholischen Kirche zu Deutsch - Damerau | (Kreises Stuhm)z die durch den Tod des Waldwärters Blan ck erledigte | Forstaufseher-Stelle zu Juncza, in der Oberförsterei Czersk, dem Reserve- |

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jäger Wiesner interimistisch.

Vrovinz Brandenburg.

Ernannt find: Die Referendarien Theodor Julius Busse nius und Karl Gotthard Gottfried Kosigarten zu Gerichis - 2

Auskultatoren August Friedrich Heinrich Rudolph Stage, Georg Theodor Benecke und Gustav Florentin Eugen Fiyau zu Referendarienz zu Auskultatoren die Rechts - Kandidaten Ludwig Karl Leviseur und Theo- dor Ludwig Emanuel Dirksen und dem Stadtgerichte zu Berlin Uber- wiesen; Konrad Heinrich Lösch und Friedrich Julius Kühne und dem Kreisgerihte zu Berlin überwiesenz Paul Otto Wilhelm Sundelin und dem Kreisgerichte zu Potsdam überwiesen; Karl Adolph Wilhelm Poch- hammer und dem Kreisgerichte zu Brandenburg überwiejen,

Uebertragen ist: Die durch den Tod des Försters Kieselh ach erledigte Försterstelle zu Bernöwe , im Forstreviere Liebenwalde, dem ver- sorgungsberehtigten Jäger, bisherigen Forstaufseher Joh. Karl KrUger im Revier Falkenhagenz die durch die Pensionirung des Forsters Ho [\- mann erledigte Försterstelle zu Tremmersee, im Forstreviere Groß-Schöne beck, dem Förster Sott, bisher zu Hermsdorf, im Reviere Tegelz dle durh die Amtsentsezung des Försters Weber erledigte Försterstelle zu Pröbe, im Forstreviere Groß-Schönebeck, dem versorgungsberechtigten Ja ger August Wilhelm Wün u.

Verliehen ist: Dem Schullehrer und Küster Johann Friedrich Samuel Quade zu Alt - Zerpenschleuse, Superintendentur Bernau, dem Schullehrer und Küster August Herrmann Otto zu Löwenberg, Super- intendentur Zehdenick, und dem Schullehrer und Küster Gotthelf Augusi Bändel zu Golzow, Superintendentur Neustadt -Brandenburg, der Tite! Ran L

Erledigt ist: Die Kreis -Chirurgenstelle des Zauch - Belzigschen Kreises durch den Tod des Kreis - Chirurgus Thiemann. Wundärzte erster Klasse und Geburtshelfer mit dem Fähigkeits - Zeugniß zur Verwal- tung einer Kreis-Chirurgenstelle haben sich als Bewerber an die Komgüche Regierung zu Potsdam, Abtheilung des Jnnern, zu wenden,

Uebergegangen sind: Der Gerichts - Assessor Friedrich Wilhelm |

Karl Kowalzig aus dem Departement des Appellationsgerichts zu Nati-

bor in das des Kammergerichts z der Referendar Wilhelm Heinrich Bernhard |

und der Nefe-

Lanz, der Referendar Friedrich Rudolph Julius Bän ch H % ppe -

rendar Karl Woldemar Haasenritter aus dem Departement des

- Assessorenz die |

lationsgerihts zu Naumburg, der Referendar Joh. Anton Karl Schaaf- aus dem Departement des Appellationsgerichts zu Halberstadt, der Nefe- rendar Dr. Heinrih Moriß Szuman aus dem Departement des Appella- tionsgerichts zu Posen in des das Kammergerichis.

___ Entlaffen find; Der Obergerichts-Assessor Daniel Friedrih Gäde in Folge seines definitiven Uebertritis zur Verwaltung; derx Obergerichts- Assessor Gustav Johann Leopold Sprengel in Folge seiner Ernennung zum Beigeordneten der Stadt Brandenburg aus dem ‘Justizdienstez der Referendar Gustav Wilhelm Alexander Brelow behufs seines Uebergan- ges zur Oberrechnungs - Kammer aus dem Justizdienstez der Auskultator Kail Friedrich Remmert auf seinen Antrag aus dem Justizdienste.

Provinz Westfalen.

Uebernommen haben: Der Apotheker Adolph Napp die Creve- coeur’ sche Apotheke zu Krombachz der Apotheker Karl Crevecoeur, bis- her in Krombach, die Musset* sche Apotheke in Siegen.

Ernanunut ist: Der bisherige Schulverwalter , Schulamts-Kandidat August Trapmaun, zum zweiten Lehrer bei der evangelischen Elementar- Schulanstalt zu Schee, Kirchspiels Sprockhövel, definitiv,

'HNheiu - Provinz.

Angestellt ist: Der Postsekretair Krecker als Ober-Post-Kassen Buchhalter bei der Ober-Post-Kasse zu Köln,

Verseßt ist: Der Postsckretair T\chenk von Berlin nah Köln und ist mit der Verwaltung des neu errichteten Post-Speditions-Amtes

Nr. 10 Köln-Verviers, beauftragt worden.

Köóniglicze Schauspiele.

Sonnabend, 17, April. Im Opernhause. 84ste Schauspiel= haus-Abonnements-Vorstellung: Othello, der Mohr von Venedig, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, Überseßt von H. Voß.

Kleine Preise: Fremden - Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums - Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribüne, Parquet - oge und Prosce= nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 19 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 124 Sgr. Parterre 15 Sgr. Amphitheater 75 Sgr.

Fm Schauspielhause. pagnie Française: 1) ; Courte - Paille, drame- vaudeville en 3 actes, Robert.)

Sonntag, 18. April. Jm Opernhause. (57ste Vorftellung) : Die Hugenotten, Oper in 5 Abtheilungen. Musik von Meyerbeer. Ballets von Hoguet. (Fräul, Liebhart : Margarethe von Valois.)

Mittel=Preise: Fremden - Loge 2 Rthlr, Erster Rang und inkl. der Prosceniums - Logen daselbst und am rcester 1 Rihlr. 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet-Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr, Zweiter Rang 225 Sgr.

D I G Lc Ar L (R « Â idi Oi A Dritter Rang und Balkon daselbst 175 Sgr. Parterre 20 Sgr.

Treizième représentatior de la Com- E. H., vaudeville en 41 acte. 2) La (Mr. Félictien

Balkon daselb#, C

Amphitheater 10 Sgr.

Schauspielhauje:

[bonnements - Vorstellung: Der

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E 5 f Q 4 É (“. G LS f C S Naent, Luit}ptel in E 2 ften, Von Haclländer. (Der

vom Ständischen Theater zu Prag: Alfred, als erste Hierauf, zum ersten Male: Rothe Haare, drama-

%

lle.) Sthe : in 1 Akt, von M. A. Grandjean.

Banguier Braun, Hr. Jerrmann. Sophie, dessen

Tochter , Fräul. Denecke, Rittmeister Walde, Hr. von

Lavallade. Julius Hase, Hr. Guthery. Wendler, Kom-

| E. Krüger. Jacob, Diener des Banquiers

toirist, Hi 4 Ort der Handlung: Eine große Sladi

4 b § h

fi arktpreise.

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Berlin, den 15. Apnl 6 9 Y C G5 ( F L S 20 Landet! VVeizen 2 Rthir. 4 9gr.- O Pf, Roggen Dor O Pf. auch 4 Bthlr. O7 dor. G6 P{ Grolse S Sor G PL - Háftr 4 Ruhle. F Sn/i6 Dfjbauch 1 Kthlr. Mgr.

Zu VW ass er VVeizen 2 Rihlr. . 2 Ser: G Pf., auck

Sor, 6 PE. Roggen 41 Rthlr, 27 Sgr. O PE., auch 4 Rihlr. 6 Pf Grosse Geráte 1 Rihlr. 20 Sg1 Hafer 1 Rthir. 2 Sgr. 6 uch 41. Rihlr. f Ser. 3 Pf. Erbsen 4 Rihlv. 27 Sgr. 0 E.

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Eingegangen sind: d q C . f, N p y, y E O L O Zu Lande: Weizen 4 VW spl. 12 SchffflM. Boggen 3 V sp. d Schi y i ) : . X? r S co 7. (1rolse erste S V\ sPl H afer 50 V sPI Zusamme€e n A V s8PD