1852 / 93 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

520 Das Abo f Ee: 6 r. ) \ T7] Bekanntmachun q { [47] Ediftal- Vorladung, Nieders [ sisct M fi in allen Theilen der Monarchie ohne Ss j. e í ; g S r E E » Der diesseits hinter den Niemer Friedrich | _Ueb:r das Vermözen des h'esigen Gold - und VLCNI D ar ische qut geibtati (Preuß Adler-Seitung) Wilhelm Voigt aus Köpenick am 6ten huj. / Silberwagrenhändlers Neumann Aronsohn is zu- | [419] Eisenbahn. E Tien Mancbiies erlassene Steckbrief i durch die inzwischen er- | folge Berfügung vom 8, Oktober d, J, der Kon- Dex A I j 1 Kthlr. 174 Sgr. folgte Ergreifung des Voigt e: ledigt. kurs eröffnet worden, „Der Bau von 125 Stü neuen bedeckten vier- ————————— Berlin, den 15, April 1852. ZUr Anmeldung der Ansprüche an die Maße | kâdrigen BVüterwagen in 9 Loosen à 25 Stü ; Der Staais-Auwali bei dem Köuigl, Kreisgericht, } Und Erklärung über Beibehaltung oder Abäude- soll im Wege der Submission ausgegeben werden, : inie Wilkens. rung des bisherigen Juterims - Kurator Rechts- Zeichnungen und Bedingungen bierzu liegen in : Anwalt Kroll steht der Texmin am unserem Haupt-Büreau hierselbst aus und können 26, April 1852 10 Uhr, täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, My vor dem Herrn Kreisgerichts - Rath Schaller im | in den Morgenstunden vou 9 bis 2 Uhr eínge- ; / s T 93.

Alle Post - Anstaiten des Ju- und Auslandes nehmen Bestellung guf

den Königl. Prenß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen : Mauer-Straße x. 54, und Leipziger-Strafe tir. 14.

zeiger.

[1133] Nothwendiger Vexkauf. Die Besizung des Kaufinanns Johann August Friedrich Walter hierselbst, bestehend aus dem in der hiesigen Kommandanteustraße sub No, 82 und 83 belegenen Wohnhause, einem Seiten- gebäude, einem Hinterhause, zwei Stallgebäuden, einem Garten, cinem Gartenhause und zwei Hüs- tungs-Abfindungen, zufolge ber nebst Hypotheken- schein in unserm 1sten Büreau einzuschenden Taxe auf 9240 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzt, soll am 26. Juni 1852, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden, Küstrin, den 14. November 1851,

Parteirnzimmer des hiesigen Gerichts an. sehen werden, auch werden Abschriften der legteren Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt, Der mit seinen Ansprüchen an die Masse ausge- Termin zur Eröffnung der Submissionen, tvegen schlossen und ihm deshalb gegen die übrigeu | deren Einsendung die Bedingungen das Náhere läubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt | angeben, steht auf den 1, Mai er. an, werden, Berlin, den 31, März 1852, ; j ird seinem à Zugleich wird der seinem Aufenthalte nach un Königliche Verwaltung

bekannte Cridar Neumaun Aronsovn aufgefor- 1 SERBH O Y

dert, sih in diesem Termine gleichfalls da t der Niederschlesish-Märkischen Cisenbahn, den, um dem Kurator uud Kontradiktor die nö- thigen Erläuterungen über die Masse und voll- ständige Auskunft über die Ansprüche der Gläu-

P I A D O Amt eri E m

Berlin, Dienstag den 20. April

mre Ade mre

I S tpr E M T T S

Lo: Sa edi, Sd ente s r t a n

I g E E C Mr ret A de R B E R P E Ca E P T T Era T RE Tut T A t En a

Königliches Kreisgericht,

[328] Nothwendiger Verkauf, Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung , zu Spandau, den 5, Márz 1852,

Das dem verstorbenen Wilhelm Otto Blümner jeßt zu dessen erbschaft- licher Liquidations-Prozeßmasse gehörige, hierselbst in der Potsdamer Straße sub Nr, 14 belegene, int Hvpothekenbuch Vol. IV., fo]. 123 verzeich- nete Grundstük, zufolge der nebst Hvypotheken- schein und Bedingungen in der Registratur eín- zusehenden Taxe, gerichtlich abgeschäßt auf 6232 Thaler 3 Silbergroschen 117 Pfennig, soll

am 4, Oktober d. J., Vormittags

11 Dr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

[329] Nothwendiger Verkauf,

Königliches Kreisgericht zu Kempen, L, Abtheilung. Das im Regierungs - Bezirk Posen und dessen \childberger Kreise belegene , zur erbschaftlichen Liquidationsmasse des Griedensrihter Johann Karl August Glauer gehörige freie Allodial- tittergut Wieruszow nebst Pertinenzien, land- schaftlich abgeschäßt auf 163,059 Nthlr, 13 Sgr, 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Be- engen in der Registratur einzuschenden Taxe, 0

am4, Oktober 1852, Vormittags 10 Uhr, au ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Neal - Prätendenten werden aufgeboten , si bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden,

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu- biger 6 Geschwister Guhrauer

a) Wilhelm Julius Reinhold,

b) Karl Ferdinand August,

c) Luise Wanda Marie,

d) Klara Wilhelmine Klotilde,

e) Ottilie Adelheid Franziska und

f) Leopold Otto Frauz erden hierzu öffentlich vorgeladen,

Kempen, den 28, Februar 1852,

[1142] Subhastations - Patent.

Das im „Arnswaldschen Kreise der Neumark belegene Rittergut Spechtsdorff mit den dazit gehörigen Vorwerken Wilhelmsborn und Lubsee, abgeshäßt auf 34915 Rihlr. 22 Sgr. 1 Pf. zufolge der nebst Hvpothekenschein in dem Bús- reau T, einzusehenden Taxe, soll

A0, Qui 1852, Vorm, 10 Ubr, ait hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden,

Folgende Jnteressenten, als :

1) Hauptmann Albert von Hiller, 2) Friederike Dorothea, separirte Hauptmann von Hiller, 3) der Hauptmann Albert von Treskow, 4) die Wilhelmine Marie, separirte von der Lanken, 9) die Gräfin von Carmer, Henriette, geborne von Treskoto, v hierdurch von dem Termine ín Kenntniß eseßt. J Dramburg, den 25, November 1851,

Maurermeister Ernst

biger zu ertheilen, Thorn, den 20, Dezember 1851. Königl. Kreisgericht I, [475] Deffontliche Bekanntmachung, Die am 8, Februar 1852 hierselbst verstorbene verchelihte Schimmelpfennig, Rosine geborne Thau, hat in ihrem am 18, März 1852 gericht- lih eröffneten Testamente ihren Ehcmanu, den vormaligen Spiyzenfabrikanten Karl Boguslav Schimmelpfennig zum Universal-Erben eingeseßt, denselben jedoch verpflichtet , ihrem Sohne erster Ehe, dem vormaligen Organisten Karl Gottlob Eduard Giesel, früher in Beuthen O. S, den gesezlichen Pflichttheil terauszuzahlen. Da der gegenwärtige Aufenthalt des 2c, Giesel unbekannt ist, so wird demselben diese testamen- tarishe Bestimmung zur Wahrnehmung seines Interesses hiermit öffentlich bekannt gemacht, Breslau, den 2, April 1852, Königliches Stadtgericht, Abtheilung I, für Testaments- und Nachlaß-Sachen.

[478]

Die Drainirungsarbeiten

auf dem Königlichen Domainen-Amt Proskau in Ober-Schlesien beginnen den 19, a D S3, Von diesem Tage ab können fremde Drainarhei ter, welche sich die zu diesen Arbeiten erforder- liche Geschiklichkeit aneignen wollen, unter den früher bereits bekannt gemachten Bedingungen eintreten, Sie haben \ich bei dem Lehrer der Landwirthschaft, Herrn Dr, John hierselbst zu melden, und müssen mit einem guten Spaten und einer tüchtigen RNodehauc versehen sein,

Um auch diejenigen Fremden, welche nicht als technische Arbeiter sich ausbilden, sondern mit dem Wesen dieser Melioration sich vertraut ma- chen wollen, hierzu Gelegenhcit zu geben, wiro Herr Dr. John einen gedrängten Bortrag über de „TrokFeunlegung der Aetker dur ch

[462] Bekänntmachun g.

Die Neue erliner Morel Aztokundeir Gacelltchaft Boch vich lein Beginn der Versicherungs-Periode das landwirthschastliche Publikum darauf aufmerksam zu machen, dass s1e gegen feste Prämien, wobei durchaus keine Nachzahlungen stattfinden, die Versicherung der Feldsrüchte gegen Hagel- schaden übernimmt, und den Verlust durch Bagelschlag, der die bei ihr Versìicherten trifft, gleich nach erfolgter Feststellung baar ver- gutigt,

Der Sicherheits-Fonds, mit welchem die Ge- sellschaft in diesem Jahre fär Ihre Verbind- liéhkeiten haftet, besteht: aus: dem vollständigen Stamm - Kapital von 900,000 Thalern, wozu noch die emzunehmenden Prämien kommen. Die erforderlichen Ántrags-Formulare, s0 wie Verfassungs - Urkunden sind in dem Haupt- Büreau, am Müpfergräaben No. 7, 50. wie ba den betreffenden Agenten, welche in den Pro- vinzial - Blättern bekannt gemacht werden, zu haben.

Drainage“ halten, und damit den 7. Juni c. beginnen, Dieser Vortrag wird etwa 2—3 Wo- chen währen, und erforderlichenfalls den 28, Juni iviederholt werden. Ju dem lezten Cyclus die- ser Vorlesungen soll eíne nähere Auweisung über die zur Ausführung der Drainage nöthigen geo- metrischen Arbeiten ertheilt werden, weshalb allen

denjenigen, die eben hierin cin besonderes Inter=- esse nehmen möchten, anempfohlen werden muß, den leztgedachten Zeitraum zu wählen, während der erstere für diejenigen der geeigneteste sein ivird, die mit der Ausführung geometrisher Ar- beiten bereits vertraut sind, Die Theilnahme an den gedachten Vorlesungen ist unentgeltlich,

Die Drainirungsarbeiten werden übrigens in den Monaten Juni und Juli d, J. ín gleicher Ausdehnung ausgeführt werden. Hierauf bezüg- liche Anineldäitgen sind an das unterzeichnete Direktorium zu richten,

Proskau, den 5. April 1852, Der Direktor der Königlichen landwirthschastlichen

Lehranstalt,

Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung,

Geheime Regierungs - Rath

Heinrich.

Berlin, den 14, April 1852. Direction

der Neuen Berliver Hagel - Assekuranz- Gesellschaft.

R R L L L EO

[453] Bekauntmachun 9+

Den Herren Actionairen unserer Gesellscha ft zur ges. Kenntnißnahme, daß die diesjährig e ordentliche Genexal - Bersammlung am Don- Nneraa den 6, Mai, Morgens 10 U br; im Saale des Herrn Benninghofen hierselb stattfindet.

Oberhausen - Bahnhof , den 7, April 1852, Der Vorstand der Bergbau-Gesellshaft Concordia,

[338] j Jn der Nachlaßsache der verstorbenen Ehefrau des Amts-Gerichtsdieners Völschow hierseibst ist

zur Anmeldung von Erbschafts- und Schuld- Ansprüchen ein Termin

On. Dei 40, Ui. A, Morgens 11 De

vor hiesigem Amtsgerichte anberahmt, în welchem sich auch die beiden, als alleinige Erben de- functae bezeichneten unehelihen Kinder dersel- ben, als:

1) Pauline, angeblich mit cinem Matrosen Bahrdt gezeugt,

2) Ludwig, dessen unehelicher Vater ein Oelko- nom Bade sein soll,

und deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ge- wesen i, zur eventuellen Empfangnahme der geringen Verlassenschaft einzufinden haben. Jum Uebrigen wird auf das den Landes - Jutelligenz- Blättern inserirte ausführliche Proklam vom heu- tigen Tage vertviesen,

Schwaan, den 10, März 1852,

Großherzoglich Medcklenburg-Schwerinsches Amtsgericht,

Redaction und Rendantur: Schie der.

Berlin, Druck and Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

verwaltung, vom 31. März 1852,

von Preußen 2c. 2c. verordnen, unter Zustimmung der Kanmern, was folgt: fe: 1,

und Aufbringung des in der Rheinprovinz zu entrichtenden Bei-

l, Januar 1852 ab:

Klassen -=

geben, vertheilt, i: T i v) der hiervon auf die Klassen= und flassifizirte Einkommensteuer treffende Betrag nach Verhältniß der auf die einzelnen Steucr=

iteuer zugleich eingezogen wird,

seßes erforderlihen Anweisungen. veigedrucktem Königlichen Jusiegel. Gegeben Charlottenburg, den 31. März 1852. (Ei S) Friedrich Wilhelm, von Manteuffel, vonder Heydt. Simons. von Raumer von Westphalen. von Bodelshwingh. von Bonin.

Renz Tze

Geseß zur Ergänzung des Mahl- und Schlachtsteuer- Gesebes vom 30, Mai 1820, Vom 2, Artil 18992. Wir Friedrich Wilhelm , von Gottes Guaden, König vo1

Preußen 2c. 1c. verordnen, unter Zustimmung der Kammern, was folgt: M L. Der §, 14 des Gesetzes wegen Entrichtung einer Mahl- und

Schlachtsteuer vom 30, Mai 41820 wird aufgehoben und es treten

an die Stelle desselben die folgenden Bestimmungen :

od

Hülsenfrüchten, Brot, Backwerk, Nudeln, Stärke und Puder,

und Schweinen, so wie mit Waaren, die aus solchem Gleisch und Fett zubereitet sind, als Schinken, Würsten Uls w., einen Haudel treiben, haben, wenn sie in nicht größerer Entfernung als einer halben Meile vou dem steuerpflihtigen Stadtbezirke wohnen, von den Früchten, welche sie vermahlen lassen, und von dem Vieh, welches sie shlahten oder s{chlachten lassen,

Gese, betreffend die Abänderung der §8, Z3- und 4 des Gesebes vom 21, Januar 1839 wegen anderweiter Vertheilung und Aufbringung des in der Rheinprovin; zu entrichtenden Beitrages zu den Kosten der ZUitizo |

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König | sind, ohne Rücksicht auf die Lage ihres Wohnortes, auch die=

Die §§. 3 und 4 des Gesehes wegen anderweiter Vertheilung

trags zu den Kosten der Justizverwaltung vom 21, Januar 1839 (Geseß - Sammlung Seite 58) werden dahin abgeändert, daß vom

a) der Theil des gesammten Beitrages von 19,892 Thaleru, | welher nach Abrechnung der durch den Beischlag zur Ge- | gen keine Anwendung , werbesteuer vom Betriebe stehender Gewerbe aufkommenden " Gewerbescheins oder eines : Summe noch zu decken bleibt, gleichmäßig auf die Grund=-, niß haben, Gegenstände der in Rede stehenden Art innerhalb des

, Uassisizirte Einkommen -= und Mahl- und Schlacht= | halb neiligen Umfkreises einer mahl- und schlahtsteuerpflihtigen Stadt steuer nah den Verhältnißzahlen, welche die bei den Staats= |

fassen zum Scll stchenden Beträge dieser Steuern in den im §. 1 des vorgedachten Geseßes bezeichneten Landestheilen er- |

pflihtigen veranlagten Säße subrepartirt und mit der Haupt- |

Der Finanz = Minister erläßt die zur Ausführung diescs Ge= |

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

a) Bäder, Schlächter und andere Personen, welche mit Mehl, | Graupe, Grüße, Gries, geshrotenem Getreide, geschrotenen |

oder mit Fleish und Fett von Rindvieh, Schafen, Ziegen |

ingleihen von den oben genannten Gegenständen, wenn sie dieselben in ihren Wohnort einführen, die Mahl - und Sclackt-

M steuer eben so zu entrichten, als wenn sie zur Stadt gehörten,

H) ohne deshalb von der Klassensteuer oder der klassifizirten Ein-

__ fkommensteuer ihres Wohnortes entbunden zu sein.

b) Zur gleichmäßigen Entrichtung der Mahl - und Schlachtsteuer

jenigen Personen verpflichtet , welche innerhalb des halbmeili- gen S eines mahl- und shlachtsteuerpflihtigen Stadt- bezirks l) Gegenstände der unter a. bezeihneten Art feilhalten oder gewerbsweise verkaufen, oder 4) dergleihen Gegenstände niederlegen, insofern entweder ste selbst deren Verkauf gewerbsmäßig betreiben oder die nie- | dergelegten Gegenstände zum gewerbsmäßigen Verkaufe sür Rechnung eines Anderen bestimmt sind. Die Bestimmung unter lit. b. Nr. 1 findet jedoch auf diejeni- welche nach Junhalt cines ihnen ertheilten polizeilichen Erlaubnißscheins die Befug=

4

zum Verkauf umherzutragen, 5

| Der Vorschrift im §. 6 des Gesebes vom 30, Mai 1820 unter | lit. b. tritt folgende Bestimmung hinzu : Müller, welche steuerpflihtiges Getreide u. s. w. ohne einen von | Der betreffenden Steuer-Behörde ausgefertigten, mit tem Mahl= gut nah Art und Menge übereinstimmenden Versteuerungsschein vermahlen oder, mit Unterlassung einer desfallsigen Anzeige bei der Steuer-Behörde, zum Vermahlen annehmen, machen si{ ciner Defraudation s{chuldig. | i L Die im §. 17h. des Geseßes vom 30. Mai 1820 am Sälusse in Bezug genommenen Vorschriften der Steuer-Ordnung vom 8, Fe= | bruar 1819 finden auf Müller auch dann Anwendung, wenn die= | selben nit verpflichtet sind, als Gewerbtreibende die Mahlsteuer zu entrichten.

Se 0, Der Finanzminister i} ermächtigt, wo es den örtlihen Ver-

| hältnissen und Bedürfnissen entspricht : d: 1) bei der Versendung versteuerter mahl- oder \{chlachtsteuer-

pflihtiger Gegenstände aus einer Stadt nah der anderen, abiveichend vom §. 12 des Geseßes vom 30, Mai 1820, \o-= fern am Orte der Versendung kein Kommunalzuschlag oder ein geringerer als am Bestimmungsorte erhoben wird, eine Nacerhebung von Kommunalzuschlag zu Gunsten der Ge-= | meinde des Bestimmungsortes eintreten zu lassen ; l 92) die Steuerpflichtigkeit von Mengen unter einem Sechszehntel

Centner anzuordnen, jedoch mit der Maßgabe, daß die Steuer-

pslichtigkeit für geringere Quantitäten als zwei Pfund ent- | weder eines einzelnen oder mehrerer zusammen eingebrachter steuerpflihiiger Gegenstände nicht eintreten darf, und daß bei Mengen von einem halben Centner oder mehr, wenn solche auf einmal zur Verwiegung kommen, auch ferner (F. 15b. des Geseßes) ein Uebergewicht von weniger als einem Sechs- zehntel Centner unberüsichtigt bleibt, E j Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und | beigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Charlottenburg, den 2. April 1852,

|

¿Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel, von der Heydt. Simons, von Raumer,

(L, 5 | von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.