1852 / 93 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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b, betreffend die Melioration der Niedexung Der Schwarzen Elster, vom 7. April LBs 2 Wir Friedrich Æilheltm, von Sottes Gnadcn, König von Preußen 2c+-2C.- Zustimmung der Kammern, was folgt : S L Die ‘Besißer »der änder Niedirung der Schwarzen_ Elster von Tátshwiß im Kreise Heyecrôwerda bis Arnsnesta im Schwei- nier Kréise belegencn“Grundstücke- werden zu einer Gi sellschask mit Corporationèrechten unter dem Namen 0E i „Verband zur Regulirung der SOwarzen Elster vereinigt. Zweck der Gesellschast ist Entwässerung der Nicderung durch Regulirung und Einmvallung des Flusses, so wie Beseitigung der die Bo: fluth hindernden Stauaulagen. G 0 Ein nach Anhörung der Betheiligten „unter landesherxlicer Vollziehung zu errichtendes Statut diesis Verbandes hat folgende Gegenstände näher festzuseßen: a) den Umfang des Sozictätszwecks z s b) das Beitrags - Verhältniß der einzelnen Betheiligten zur Un- legung und Unterhaltung der Meliorationéwerte ; ¿Jy das ‘ObertAufsichtsrec;t- der Staats-Brhördenn d) die Organisation, so wie die Befugnisse und Pflichten der Verwaltungs-Behörden des Verbandes; e) das ‘Recht der Verbands-=Genossen, persönlich oder dur Ab= geordnete bei der Verwaltung der VBerbands-Angcelcgenheiten mitzuwirken.

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verordnen, unter

al J : Zu der Aussührung und Unterhaltung der Meliorationswerke missen alle einzelnen, durch diese Werke verbefserten ertragéfühigen Grundstücke, Hof- und Baustellen, auch wenn dieselben sonst von gemcinen Lasten befreit sind, nah dem im- Statut zu N menen Maßstabe beitragen, Dem Verthcilungs-Maßstabe ijt das Derhólt- niß des abzuwendenden Schadens und herbeizusührenden Vortheils zum Grunde zu legen. : : e e Die Hauptbinnengräben zur inneren Sntwässerung der einzel- nen Niederunge-Abtheilungen, so wie die etwa einzurichtenden Be- wässerungs-Anlagen, sind vou den speziell dabei betheiligten Grund- besißern gemeinschastlih anzulegen und: zu unterhalten nah Ber- hältniß des Vortheils, insoweit die Unterhaltungspflicht nicht [con bisher durch Observanz oder sonstige NRechtstitel anders geyrd- net war.

durchzuführen und zu beaufsichtigen.

Die Organe des Verbandes haben au dergleihen Anlagen |

Die Beitragspflicht ruht unablöelich auf den Grundstücken, |

ist den öffentlichen Lasten gleih zu achten und bedarf feiner hypo=- |

thekarishen Eintragung. Die Beiträge selbst genicßen bei Kon- furrenz mit anderen Verpflichtungen des Grundstüs dasselbe Vor- zugsreht, welhes den in §§. 357 und 593 Titel 90 Theil 1. der Allgemeinen Gerichts-Orduung bezeichneten, beständig fortlaufenden Lasten zugestanden ist. gas E Die Erfüllung der Beitragspflicht kann von der Berwaltungs- Behörde des Berbandes in eben der Art, wie dies bei den össent- lien Lasten zulässig ist, durch Execution erzwungen werden, Viteje Exccution findet auch statt gegen Pächter, Nubnießer oder andere Besiber des verpflichtèten Grundstücks, vorbehalilich ihres Regresses an den eigentlich Verpflichteten. Z Dem Verbande wird für “alle zur vollständigen Ausführung der Regulirung und der damit in Verbindung stehenden Voden- Meliorationen erforderlichen Anlagen das Ret zur Expropriation verliehen. Krast dieses Rechtes ist der Verband namentlich befugt :

1) die Abtretung oder Veränterung der in dem Strome und |

seinen Nebenflüssen l'efindlichen Stauwerke nebst Zubehör,

2) die Abtretung oder vorübergchende Ueberweisung dis. zu ncuen Glußbetten , " Gräben und Uferverwallungen , oder zur Unter- bringung der Erde und des Sctuttes bei Ausgrabungen und bei der Abtragung von Bauwerken, so wie zur Entnahme der Baumaterialien an Sand, Lchm, Rasen und dergleichen erfor= derlichen Terrains

gegén Entschädigung in Anspruch zu nehmen.

Das durch die Regulirung enttehrlich gewordene alte Fluß- bett wird dagegen Eigenthum des Veibandcs, doch steht dem an- scdießenden Grundbesißer das Rrcht zu, die dem alten Flußbette abgewonnene Fläche gegeu Erlegung des Taxwerthes zu erwerben. Handelt cs sich lediglich um die Verändcrung von Stauwer= fen, #0 ist der Verband verpflichtet, nicht nur diese Veränderung selbst auf seine Kosten zu bewirken, sondern auch die betreffenden Stauwéerksbesißerweoen- des Verlusics, dex durh die Hemmung des Gewerbebetriebes während der Dauer der Veränderungs - Arbeiten eiwa verursacht wird, so wie wegen der durch die Veränderung ge-

gen den bisherigen Zustand etwa mehr entstehenden Unterhallungas- kosten und eines Verlustes an der Wasserkraft zu entschädigen. S T Streitigkeiten über die Fragen : a) welche Gegenstände in den einzelnen Fällen der Expropriation unterliétgen ; b) ob ein Grundstück nach §. 3 beitragspflichtig ist; c) wie die Beitragspflicht zu vertheilen ist; sind mit Ausschluß des Rechisweges von den Verwaltungs-Behörden zu entscheiden.

Dagegen bleiben Streitigkeiten über „die «Beitrags=Verhältnisse nah der Vbservanz oder sonstigen Rechtstiteln (§. 3, Absag 2) der Entscheidung durch die ordentlichen Gerichte vorbehalten.

§5

Dem Verbaude wird die Verpflichtung auferlegt, dasjenige auszuführen, was nah dem Ermesse: der Verwaltungs =- Behörde geschchen muß, . um dgs rascher zugeführte Hochwasser, ohne Schg- den jür die. unterhalb Arnsnesta liegenden Grundbesiper, abzUflih- ren. Sollten zu dem Ende besondere Anlagen, Durchstiche 2c. nü- thig werden, so dürfen diejenigen Grundbesißer unterhalb“ AÄrnsnesta, welche dadur Vortheile gegen den bisherigen Zustand erlangen,

zu verhältnißmäßigen Beiträgen eben so herangezogen werden, wie |

die Verbandsgenossen.

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Der Staat gewährt dem “Verbande :

l) die Kosten für die Vorarbeiten und die Remuneration der Königlichen Beamten, welche mit der Ausführung ‘der Melio- rations - Aulagen vou den Staats - Verwaltungs - Behörden beauftragt werden; ;

2) vie Stempel-, Porto - und Gebührenfreiheit für alle Ver- handlungen in Angelegenheiten des Verbandes für die Dauer der ersten von Königlichen Beamten zu leitenden Ausführung der- Meliorations - Anlagen ‘bis zu deren Uebergabe “in die eigene Verwaltung des Verbandes z

3) ferner wird der Staat unenutgeltlich die Stauwerkte der ihm gehörigen Hammer- und Löbener Mühle so verändern, oder nöthigenfalls fassiren, wie es nah dem sestzuseßenden Melio- rationsplan geschehen muß.

6:40;

Mit der Ausführung dieses Gesehes werden dex Viinister für die landwirthschaftlichen Angelegenhéiten und der Finanzminister beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Charlottenburg, den 7. April 1852,

(Lo S.) Friedrich LZVBilhelum. vonManteuffel. von der Heydt, Simons. von Raume! yon Westphalen. von Vodelshwingh. von Bonin,

Se. Majestät der König babeu Nllerguädigf geraht: Den Kaiserlih russiihen Offizieren, Obersten von Telig-

fowsfi vom Genie-Corps und dem Seconde-Lieutenant Gour eau

von deu Garde - Jägern, den Rothen" Adler - Drden, resp. der f

driiten. und vierten Klasse, zu verleihen ;

Den Rechtsanwalt und Notar Engelmaun zu Ratibor zum

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Justizrath; so wie

Den bisherigen Landraths-Amts-Verweser J. P. Sprenger zum Landrathe; und

Den Kreisgerichts - Salarienkasscn - Rendanien We gert Ostrowo zum Rechnungs-Rath zu eruennen,

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Zollvereins - Gounferenzeun. i R

durch den Minister - Präsidenten im Vérein mit den Ministern fü! Handel 2c. und der Finanzen, in Gegenwart der nachstehend b! zeichneten Bevollmächtigten: 02 5

für Preußen: des General = Direkkors der -Stcuern vo!

Raths Philipsb orn, des Grheimen Regik-

| rungs- Raths Delbrücck;z für Bayern: des Ministerial-Raths Meixner; für Sa&sen: [des Gesandten und Wirklichen Geheimen Raths

von Könnerißz für Hannover: des General-Direktors der Steuern Dr. Kle nz) für Kurhessen: des Ober=Finanz-Raths du Faisz für Großherzogth. Hessen: des Ober-Steuer-Raths Ewald; für Großherzogthum Sachsen und die übrigen Staaten dcs thu

| ringischèn Vereins: des Geheimen Staats-Raths Thou

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Berlin, 19, April. Die Eröfsuung der hiesigen Zoll = Kot | ferenzen hat am heutigen Tage stattgefunden. Dieselbe erfolg! |

Pommer=Esche, des Geheimen Legations |

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für Braunschweig: des Finänz-Direktors von Thielau. Der Bevollmächtigte fur Oideuburz war durch Krankheit ver= hindert.

Franffurt werden in. den nächsten Tagen erwartet,

Der Minister-Präsident eröffnete die Konferenzen mit folgender Ansprathe :

,, Meine Herren!

Im Austrage Sr, Majestät des Königs, unseres allergnädig- sten Herrn , haben wir, meine anwesenden Kollegen unv “ich, die Ehre, Sie hier zu begrüßen und heißen Sie herzlich willkommen.

Die Königliche Regierung hätte dringend gewünscht, vas Werk, welches uns hier zusammeugesührt hat, früher mit Jhnen beginnen zu können. Sie kennkn aber die Umstände, welche diesen! Wunsche entgegenstanden. Es wird auch keiner näheren" Bezeichuung der Schritte bevürfen, welche wir gethan haben, als mit dem Schluß des verflossenen Jahres der Zeitpunkt herannahbte, in welchem ein Beschluß wegen des Uebergehens der Zollvereins = Verträge in eine cus Periode zu fassen war. Uns mußte hierbei der Gedanke T A e Q U I, e. U T e umscchlang, eine Quelle des Segens geworden warz wir wünschen Liermevr, ven Verein n epwetterter und neu befeltgtexr Gestalt unter Festhaltung seiner weseutlichen Grundlagen in cine neue Pe- riode' Ubergeßen zu sehen. Fern von“ ausschließlichen Bestrebungen sind wir von der Ueberzeugung durchdrungen, daß das gemeinsame materielle Interesse, welches das Vand knüpfte, auch sür die Er= icuerung und“ Erweiterung- des- Vereins seine volle Kraft üben wird, und daß die bis jeßt mit uns zollverbündeten Staaten auch ihrerseits dazu beitragen werden, daß die Vertheile, welche dic Ver- einigung des Sieuer-Vereins mit dem Zoüvereine für die mate= rieclle Wohlfahrt darbietet, und welche durch den von uns ge- \hlossenen Verirag den Vercins - Genossen, so viel an uns lag, ge- sichert worden sind, zu vLöoller Entwickelung gelangen. Ju dieser Ueberzeugung: ist Preußen durch alle die Bedenken und Schwierig- téiten nicht wankend geæœordén, welche sih erhoben haben, und deren Lösung Aufgabe ter jeßt beginnenden Verhandlungen ist, Die Lö- jung aber wird um so sicherer und um so leichter erfolgen, wenn, wie wir zuversichtlich vertrauen, die zu erörternden Fragen allseitig einer unbefangenen, von Neten - Rücksichten absehenden Prüfung unterworfen und praktishe Bedürfnisse ins Auge gefaßt werden,

Die Gesichtspunkte, von welchen die Königliche Regierung bei den bevorstehenden Verhandlungen ausgeht, und die Anträge, welche sie für selbige gestellt hat, sind in den Mitiheilungen nicdergelegt, welche sie seit den lebten Monaten des verflossenen Jahres an die mit ihr zum Zollvercin verbundenen Regierungen gerich- I E, Darin ist schon ausdrücklich ausgesprochen, daf; die Verhandlungen, zu deren Eröffnung Sie, meine Herren, sich auf Preußens Einladung hier versammelt haben, als Berathungen über die fernere Fortseßung des Zollvercins unter Hinzutritt derjenigen neuen Mitglieder, welche sich bereits vertragomäßig zum Eintritt verpflichtet haben, anzusehen sind.

Gf »C iy 140 i 01 D 0 A A4, z ia L aats An diese Arbeiten lassen Ut, meine Derren, Uns mil Freupig= Li S

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den andern L euttdland gänz oder ür einen Theil ihres Gebiets

angehörigen Staaten umfassende Handelsverträge zu {ließen sein werden.

Wir rechnéñ! darauf, daß Sie, meine Herren, das Vertrauen,

Utg entgegentkommen, in

mit welchem wii N C En. UND VerEeTtiviut aleice1n Weise ETIVIED C Wir werden Dann das Uns vorgellecil6

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Zlel erreichen und ein jegensreiches Werk zum Heil und Fromme! (4, CLOITIA V E L P aller Theilnehmer aufrichten.

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anwesenden Kommissarien der Königlichen Negierung, nänilich den General-Direktor der Steuern, Herrn von Pommer=-Esche, den Herrn GOrheimen' Legations - Rath Philipsborn und den Herrn Geheimen Regierungs-Rath Delbrück vorzustellen.“

Hierauf erwicderte der Königlich bayerishe Bevollmächtigt Folgendes:

„Gestatten mir Ew, Excellenz, und ih glaube hierdurch ü Sinne“ ller übrigen Herren Kommissarien zu handeln, für di sreundli{he Begrüßung den ergebensten Dank auszudrücken.

Die Königlich bayerishe Regierung hat der Einladung de

Königlich preußischen Regierung zu den gegenwärtig beginnenden Berhandlungen bereitwillig entsprochen. |

Sie hat den Slandpunkt, von welchem sie für gehen zu müssen glaubt, in ihrer Erwiederung auf die Einladung bereits vffeù uid o)ne Rückhalt zu erkennen gegeben,

Sie wünscht aufrihtig die Erneuerung und Erweiterung des Zollvereins, denn sie erblickt hierin niht blos die Grundlage des materiellen Wodbles der deutschen Staaten und Völker, sondern auch ein Band ver Einigung unter denselben von hohem Werthe. Sie wünscht dabei die Bewahrung: der auf der Gleichberechti:

Die Bevollmächtigten von Württemberg, Baden, Nassau und |

| gung der Mitglieder und auf einer angemessenen Beschüßung der j I werbthätigket beruhenden Grundprinzipien des Zoll-

vereins, die si bisher als segcnêreich crprobt haben. H

Sie wünscht die Ecweiterung des Zollvéreins nit nur in der

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| Richtung nah dem Norden Deutschlands, sondern auch in anderer

M, namentlih zu dem Zwecke, um zu einer Verständigung | mit VDesterreih Über die Herbeiführung einer Zoll- und Handels- | Vereinigung zu gelangen.

Lie Koniglich bayerische Regierung gebt sich ver Hoffuung hin,

dap die Berhandlungen in den angedeuteten Biziehungen ein all-

seitig befriedigendes Resultot gewähren werdrü, und wird ängele- geutlich bestrebt sein, darauf hinzu virk-n.“ :

2h. M {2D on Pop @, C, 944 4 / Y 2 Bir! : Vas Dorsibènden der Konferenz is, auf Antrag des Königlich aver cen DVevollmächtigien, der General -= Direktor der Steuern

| von Pommer -Esche gewählt worden.

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T 2 e S (L R 4 ere « au -. ° E Peinisterium für Saudel, ewerbe und Övffentlicze

Arbeiten.

e Slud der Geseßsammlung, welches: heute ausgegeben l Unter Allo ry H h) ül ai au m 4 Qr ec n Allerhöchsten Crlaß vem 17, März1852; betreffend L N op / s 4 tià N 4k Fe e _Berleihung des Rech's zur Erhebung des täârif- mäßigen Chausseegeldes auf der Gemeinde - Chaufsste von der trier -saarlouiser Bezirksstraße bei Beckingen iber Haustadt und: Reinsbach- bis an die trier - sttrgß-=

vurger Staagtsstraßez unter

Bot D av R FOCT v G ls f A4 7 d ‘i C) P C,

den Allerhöchsten Srlaß vom 17. Márz 1852, betreffend die in Vezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde - Chaussee von dèr zell=g&denrvthcr Bezirks ltrape bet Lösselscheid übcr Cappel nah Kirchberg den vilresseaden Gemeinden bewilligten fisfalishen Vor- O ree z- uner

3940, den Allerhöchsten Erlaß vom 17, März 1852, betreffend

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wird, enth Nr. 3518,

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die Verleihung der fistalischen Vorrechie, so wie. des Chausscegeld=Erhebungsrechts für den Bau der Chaus- jer vou Eschbacz“ über Jmmekevpel bis zur engels- firchen- wipperfürther Gemeinde - Chaussee bei Lindlar: unter : 9941. den Allerhöchsten Erkaß vom 24, März 1852, betreffend die in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Guben nach Kottbus bewilligten fiskali- S 1hen Vorrechte; unter | 3924, den Allerhöchsten Erlaß vom 24, März: 1852, betref [end die Berleihung der ftskalishen Vorrecwte 2. zum Ausbau einer Gemeinde - Chaussee von Trarbach nah Zrmenach und einer Zweigstraße von dieser lébteren Uber Starkenburg. nah. Ænfixrch ; unter i 3920, das Geseg, beireffend die Abäuderuug der £8. 3 und 4 des GVeseßes vom 21, Januar 1839 wegen anderweiter

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V op} 1,054 094 E A PLIA G Z E G Q 2 E «ch, CEIDCHUnNg 1nD Aub gunaga Do 1h E N OeENBYO-

vinz zu entricbtenden Beitrages zu den Kölsten der C V N { N H E v mi / U DervaliluUna. Bon 01 Var; 1502: unter das Oerjep zur Ergänzung des Mahl- und Shlacht- stèuer = Gesczes vom 30, Mai 1820, Vom 2, April 10523 un 040, Die Detanntmachung über die unterm 24, März 4852 erfolge Besiciiga des Siatuts der Actiengesellschaft sur den guben - foitbuser Czagusseebau: Vom 3. April 1502; Und unter O20, DAC Gefe, VCTLLCITENO L Melioration D H ICLETU der Schwarzen Elster, Vom 7. April 1852, 2 den 20, April 4852. vits-Comtbo Der Gejel ammiU1 Ie iniste der geistlichen D WeeDizinal - Nngelege Der Thierarzt erster Klasse, Kauma! ( vzt im Kreise Habelschwerdt, Regierungs-B E IWLDLDCi Angekommen: Se, Excellenz dex Staats - Ministe Ober = Präsident der Provinz Westphalen, Dr. von Duüesber von Münster. Der Genñetal - Major und Commandeur der 9ten Landi Brigade, Graf von der Sck@ulenburg, von Glogau Der“ Präsident des“ evangelischen Döher - KirWhenrath L lechtrib, von Hetderêdorf bet Lo Aa erei: Ser Exeter Der ral-Lieutenant und Cou mandeur der ô3teù Division, von Wussow, na Braudeuburg. Der General-Major und Nemonte-Jnspelcteur, vou Dobenea

nach Gumbinnen,

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