1852 / 102 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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aalgng ein gemeinschaftlicher Aufenthaltsoxt angewiesen ist, bestieblt ; 3) is Gegenstände aus Lazarethen, Montirungs - Kammern, Magazinen oder Werkstätten der Truppen entwendet; 4) wer seinen -Quartierwirth oder zu dessen Hausstande gehörige Personen bestiehlt z 5 5) wer einen Diebstahl an der Habe des Gefangenen verübt, dessen Aeg gg Begleitung oder Bewachung ihm an- vertraut istz 6) wer im Wachtdiensl die seiner Bewachung anvertrauten Sachen entwendet. R. 15. Der auf,„Beleidigungen von Unteroffizieren oder von Soldaten

untereinander bezügliche §. 174, Theil 1. des Militair-Strafgeseß= | buchs findet nur auf solhe Vergehungen Anwendung, welche im | Sinne des §. 343 des Allgemeinen Strafgeseßbuchs als einfache |

Beleidigungen zu betrachten sind. ; G 10. Die Civilgerichte haben gegen die zum Beurlaubtenstande ge-

hörígen Militairpersonen niht mehr auf Militairstrafen zu er- |

fennen. E S. 17,

Alle diescm Gesebe entgegenstehenden gcseßlichen Bestimmungen |

sind aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und |

beigedrucktem Königlichen Jusiegel. | Gegeben Potsdam, den 15. April 1852,

(E. 9,9 Friedrich TWilhelur.

von Mauntêussel, von dev Devdt. Simons, vonRaumer. |

von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin. Se. Majestät der König haben Nlergnáädigst geruht:

Dem Königlich belgischen Eisenbahn - Juspektor Fassiaux in Brüssel, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem Administra-

tions-Secretair Fer ber und dem Lehrer Liebe beim großen pots- | damer Militair-Waisenhause den Rothen Adler-Orden vierter Klassez |

so wie dem Bezirks - Feldwebel Zech im 3ten Bataillon (Geldern)

feld) 15ten Landwehr = Regiments, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen z

Den bisherigen Kreisgevichts-Direktor Ukert in Marienwerder | zum Appellationsgerichts - Rath und Mitgliede des Appellationsge=- | | benen Anspruch abgewiesen und

richts in Stettin z

Den bei der Ober=-Staats-Anwaltschaft zu Breslau beschäf- | tigten Ober-Gerichts-Assessor Hoffmann zum Staats-Anwalt bei | Das 3 | die Königliche

dem dortigen Appcllationsgericht, und den Gerichts-Assessor Heinke

zu Oels zum Staats-Anwalt bei dem Kreisgericht zu Oels zu er- | nennen, so wie dem Ober - Gerichts - Assessor Schröter bei der |

Staats = Anwaltschaft des Stadtgerichis zu Breslau den Charakter als Staats-Anwalt; und

Dem Appellationsgerichts -Sekretair Drews zu Königöberg den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Belanntmachung über den Beitritt der Für stli@h shaumburg - lippe’\{chen Regierung zu dem Vertrage d, d. Pola, den 15, Juf 16051, wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden.

Bom 14, April 1852.

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwischen Preußen und mehreren anderen deutschen Regierungen wegen gegen- seitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden vom 15. Juli v. J. (Gejseß-Sammlung de 1851, Seite 711 f.) in Ge= mäßheit des §. 15 desselben

die Fürstlich shaumburg - lippesebe Regierung mittelst Er= klärung vom 30. v. M. in der Art beigetreten is, daß dem Sürstenthume Schaumburg-Lippe gegenüber der gedachte Vertrag mit dem 1. Mai d. J. in Wirk- famkeit tritt.

Berlin, den 14, April 1852,

Der Minister-Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Mauteuffel.

Ministerium für Sandel, Gewerbe uud öfentlicze Arbeiten.

Das Ite Stück der Geseb=Sammlung, wel e ben wird, enthält unter ? a e Nr. 3527, den Allerhöchsten Erlaß vom 24, März 1852, hbetref-

| Verfügung vom 4. April 1852

fend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte und des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes für die Ge. meinde - Chaussee von der koblenz = trierer Staatsstraße in der Quint über Binsfeld, Eisenschmitt und Man- dersheid bis zur Bezirksstraße in Daunz unter die Bekanntmachung über den Beitritt der fürstlich schaumburg-lippeschen Regierung zu dem Vertrage d. 4. Gotha, den 15. Juli 1851, wegen gegenseitiger Ver- pflichtung zur Uebernahme der Auszuweisendên. “Vom 14. April 1852; unter | das Geseb, die Abänderung mehrerer Bestimmungen in den Militair - Strafgeseßen bctreffend. Vom 15ten April 1852, und unter das Gesetz, betreffend die Kosten des gerichtlichen Ver- fahrens in den nach der Gemeinheitstheilungs - Ord- nung zu behandelnden Theilungen und Ablösungen in den Landestheilen des linken Rheinufers. Vom 2Msten April 1852. Berlin, den 30. Avril 1852.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Nr. 3328,

» 3929,

» 3530.

Justiz-Vinisterium. Der bisherige Kreisrichter G öttlich zu Wehlau is zum Notar im Departement des Appellationsgerihts zu Königsberg mit dem Wohnsiß in Königsberg in Pr. bestellt; und Dem Advokat - Anwalt Bertram Schölgen die nachgesuchte Entlassung von dem Amte als Anwalt bei dem Landgerichte zu Köln ertheilt worden. Ministerinm für die landwirthschaftlichen Ange- legenheiten. betreffend die Er- stattung von Kopialien bei Prozessen in Auseinander- seßungs-Sachen.

A N Regierung in N. hat \ich in dem abschriftlih | ) S a 227 —/ | belsolgenden Berichte vom 9ten v. M. darüber beshwert, die 17ten, und dem Sergeanten Gröpper im 3ten Bataillon (Biele- | M E shwert, daß die |

Königliche General-Kommission es ablchnt, dem Fiskus die Kopig-

lien erstatten zu lassen, welche derselbe in der Prozeß-Sache der Haus- | | besißer N. und Konsorten zu N. wider den Königlichen Fiskus unv f die Separations-Juteressenten zu N. für die dem fiskalischen Mandatar |

ertheilten Abschriften bezahlt hat, obgleich die Kläger mit dem erho- Weiterungen verurtheilt sind.

Das Ministerium entscheidet sich in dieser Frage, | General - Kommission nach dem Schreiben 12. Januar d. J. selber äls zweifelhaft betrachtet, Unsiht, daß die unterliegende in die Prozeßkosten verurtheilte Partei auch in den vor den Auseinanderseßungs - Behörden \chwebenden Prozessen dem Gegner die Kopialien für entnommene Abschristen erstatten muß. Denn der §. 212 der Verordnung vom 20, U 10077 uud, Ler 8 7. Juni 1821 verweist bei den Prozessen in Auseinanderschungs- Sachen auf die allgemeinen Grundsäße wegen der Prozeßkosten. Der §. 6 des Kosten - Regulativs vom 25. April 1836 enthält nur bestimmte Ausnahmen von diesen allgemeinen Grundsäßen dahin, odaß die Erstattung

a) der Reise =, Zehrungs - und Versäumnißkosten der Parteien; b) der Gebühren und Kosten der Mandatarien, Konsulenten

und Beistände in erster Jnstanz nicht stattfindet, Die Erstattung der Kopialien für Abschriften, welche sich eine Partei im Prozeß selbst oder durch ihren Mandatar geben läßt, ist weder durch den §. 6 1. c., noch durch andere Borschriften ausgeslossen. Dieselbe muß daher den allgemeinen Grundsäßen von Prozeßkosten entsprechend erfolgen, und ist in dem vorliegenden Falle von der Königlichen General - Kommission daher das Erforderliche zur Abhülfe der Beschwerde der Königlichen Re- gierung in N. zu verfügen.

Berlin, den 4. April 1852,

Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten.

An

die Königliche General-Kommission zu N,

Abschrift vorstehender Verfügung erhält die Königliche Regie- rung zur Nachricht auf den Bericht vom 9, v, Mets,

Berlin, den 4, April 1852.

Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten, Im Allerhöchsten Auftrage : Bode,

An die Königliche Negierung zu N,

in die Kosten der prozessualischer | 500

iele F vom F Fur die F

26 des Ausführungsgeseßes vom |

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Erlaß vom 17. April 1852 die Feldhüter sind zu den Gemeinde-Beamten zu zählen.

Dem Magistrat wird auf die Vorstellung vom 12, v. Mts,, wegen der Anstellung der dortigen Feldhüter, zum Bescheide ertheilt, daß die Feldhüter nah §, 50 der Feldpolizei-Ordnung vom 1, No= vember 1847 unbedenklich zu den Gemeinde - Beamten zu reenen sind und in diesem Verhältnisse durch den Umstand, daß die Besol= dung der Feldhüter zu N. von den Acerbesizern daselbst aufzubrin- gen, nichts geändert wird.

Berlin, den 17. April 1852,

An den Magistrat zu N.

In der offenen Anlage wird der Königlichen Regierung der dem Magistrat zu N., auf seine Vorstellung wegen der Anstellung der dortigen Feldhüter, heute ertheilte Bescheid zur Kenntnißnahme und Weiterbeförderung zugefertigt.

Derlin, Dn 1/, April 1852, Ministerium des Jnnern. Angelegenheiten.

Im Allerhöchsten Auftrage : Vo0D e,

Im Auftrage : von Manteuffel.

An die Königliche Regierung zu N.

Finanz - Mircijteriunr.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der ten Klasse 105ter |

Königl, Klassen-Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 10,090 Rthlr. auf

Nr. 24,359 nah Stettin bei Wilsnachz 1 Gewinn von 2000 Rthlr, |

auf Nr. 64586 nach Crefeld bei Meyer; 30 Gewinne zu 1000 Rtblr.

fielen auf Né. 1392: 30756. 3267. 3286, 40,646: 13,863.18,711, |

23S, 2090. 27490, 2/258. 00,209, 424,460! 00089, 38913. N E 3/102, 09,199. V O OTL. 0/162. (L: (D440. (#009. und 76,607 in Berlin bei Aron jun., bei Baller, bei Burg, bei Dettmann, bei Hemptenmacher und 4mal bei Seeger, nach Biele-

19,494, 21,181. 21,336.

20,104;

| | | | |

Ministerium sür landwirthschaftliche |

feld bei Honrich, Breslau 2Mmal bei Froböß und bei Steuer, Cöln | dei Krauß und 3mäl bei Reimbold, Düsseldorf bei Spay, Elberfeld |

bei Heymer, Erfurt bei Unger, Halberstadt bei Sußmanu, Königs-

berg in Pr. 2mal bei Borchärdt, Lyck béi Magnus, Múágdeburg | 2mal bei Roch, Neumarkt bei Wirsieg, Stolpe bei Dalcke, Stettin |

bei Schwolow und nach Tilsit bei Löwenberg; 48 Gewinne zu Mr U O S4 120909 Qs QUEO, NIIA. 5818, 6940, 11,458. 11,660. 12,288.,:.414,195.. 15,884,

20,691. --22,038. 22138. «M6680. 30,513: 32,020. 33,350. 37,056. 38,343. 39,995. 40,674. 41,086. 45,645, 46,542. 47,298. 47,856. 49,587. 50,749, 55,239, 57,574; 57,952, 398,087. 0/200, [2.1607 2034222. 64 199 701707, (1,8209 74,009, 74,982. 75,903. P 78/702. lit Bérlitc det Alevin, bei Akon jun, bei Burg, bei Kräfst, mal bei Maßdorff, bei Moser und 6mal bei

5482. 20,417. 32,148,

Seeger, nach Brandenburg 2mal bci Lazarus, Breslau 2mal bei | Frobóß, Mal bei Schuhe, bei Sternberg und 2mal bei Steuer, | Danzig bei Roßoll, Düsseldorf bei Spay, Elbing 2mal bei Silber, | Glogau bei Löwysohn, Gnesen bei Zippert, Halberstadt 2mal bei |

Sußmáänn, Halle bei Lehmann, Kempen bei Berliner, Königsberg |

in Preußen bei Borchardt, bei Heygster und bei Samter, Merse- E bei Kieselbach, Münster bei Lohn, Neiße 2mal bei Jäel, Neuß Sagan bei Wiesenthal, Schweidniy 2mal bei Scholz und nah Stettin 2Mmal bei Sc{wolow und bei Wilsnach; 51 Gewinne zu 200 Rthlr: auf Nr. 196. 231. 1226. 1488. 2641. 3687. 5888, 6606. 8904, 10,265. 10,735. 11,149. 12,585. 13,389. 14,767, 15,200. 15,905. 16,874. 17,482, 19,339, 21,853, 22,135. 22,451. 20794; 27,790. 28,044. ‘82,75, 34087, 38,051. 38,867, 40,725. 41,970. 43,586. 44,091, 44,711, 44,958. 45,213, 93,292, 55,764. 55,912. 60,374. 64,296, 70,946, : 71,973. 13,979, 75,210. T7722, M 78,972. Berlin, den

53,269,

29, April 1852. ; | Königli@Ee Géneral - Lotterié - Direcktion.

Angekommen: Der Ober - Präsident der Provinz Sachsen, von Wißleben, von Magdeburg. _ Der Erbschenk in Alt-Vorpommern, Kammerherr von Heydén=- Linden, von Tübpaß.

Bekanntmachung vom 15. April 1852 Taxe für die Chirurgen-Gehlilféit, Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-

Angelegenheiten hat mittelst Cirkular-Reskripts vom 27, März d, I. nachstehende Tax-Bestimmungen für die zur Ausübung der kleinen

bei Kaufmann, Potsdam bei Hiller, Rawicz bei Baum, |

39,679, |

O A BZG | i 4j 58,

| Stellvertreter desselben z

Chirurgie fkonzessionirten Personen genehmigt, was hiermit zur Kenntniß des bétheiligten Publikums gebracht wird. _, An Gebühren erhalten die Chirurgen-Gehülfen die folgenden Säße, von welchen die höheren in Städten mit einer Bevölkerung von mehr als 10,000 Einwohnern und außerdem bei notorisch wohlz habenden Leuten, die niederen in weniger bevölkerten Städten unv auf dèm platten Lande, so wie bei Leuten von bekanntli geringen Bermögen und in allen Fällen, die Kosten aus öffentlichen Gonds bestritten werden, zur Anwendung komitten :

1) Ie Application des Kätheters bei Weibern 74 Sgr. bis

15 Sgr.

_ Wenn die Application binnen 24 Stunden mehrere Male ge=-

schieht, so wird für jedes Mal nur die Hälfte der vorstehenden

Sätbe gerechnet.

2) Für die Zurückbringung eines Mutterscheiden - oder Masts darm - Vorfalls 75 Sgr. bis 15 Sgr. Tür dic Einbringung eines Mutterkranzes, welcher besonders bezahlt wird, 75 Sgr. bis 15 Sgr.

4) Gür das Seßten ciner Fontanelle oder eines Haarseils 71 Sgr. bis 15 Sgr.

Gür die Oeffnung eines Abscesses 745 Sgr. bis 15 Sgr.

GUr jede Application der Schröpfmaschine 1 bis 2 Sgr.

GUr jede Application eines trockenen Schröpfkopfes 17 bis

L Sgr: u. wp.

ur einen Aderlaß im Hause des ‘Kranken am Arm oder Fuß

9 bis 75 Sgr.

Jür einen Aderlaß in der Wohnung des Chirurgen-Gehülfen

E S T,

Cur das Sehen eines Blutegels 2 Sgr.

Sollen mehrere gleichzeitig angeseßt werden, für jeden ferne-

ren 4 Sar, i

_Die Blutegel werden besonders taxmäßig bezahlt. 11) Für das Sepen cines Klystiers 5 bis 72 Sgr.

12) Für das Seyen eines Tabarauchklystiers 10 bis 15 Sgr.

13) Für das Legen cines Blasenpflasters 5 bis 10 Sgr.

14) Für den Verband einer einfahen Wunde 5 bis 10 Sgr,

15) Für die funsimäßige Einwicelung beider Füße, Unterz und

__ Oberschenkel 7% bis 10 Sgr.

16) Für die Assistenz bei einer Operation 410 bis 20 Sgr.

17) Für eine Nachtwache 20 Sgr. bis 1 Rthlr.

18) Das Sostrum für den Besuch, bei welchem eine Operation

gemacht wird, ist in dem Sostrum für die Operation oder

den Verband mit begriffen. Für jeden nachfolgenden Besuch 3 bis 5 Sgr.

Jur einen Besuch zur Nachtzeit, d. h, von 10 Uhr Abends

bis 6 Uhr Morgens, 5 bis 10 Sgr.

Wohnt der Kranke über eine Viertelméile von dem Wohnorte

des Chirurgen-Gehülfen- entfernt, so hat er das Recht, freie

Guhre oder statt derselben 5 Sgr. und den doppelten Sas

für den Besuch zu verlangen, insoweit das Sostrum für die

etwa zu machenden Operationen nicht höher is, in welchem valle der Besuch nicht besonders honorirt wird,

21) Bei einer Reise über Land, welhe über eine Meile beträgt, bei freier Fuhre oder 5 Sgr. per Meile für Fuhrkosten, an Diäten 15 Sgr. bis 1 Rthlr., anßèerdein aber nichts für die einzelnen Bemühungen.

Grantsurt a, d, D., ben 15, April 12504

Königlihe Regierung.

ir A

Personal - Chronik der Provinzial- Behóöórden.

Provinz Preußen.

Ernannt find: Der interimistishe Bürgermeister Mach ows fi in Tapiau zum Polizei-Anwalt und der Stadikämmerer Gu ki daselbst zum der Bürgermeister Feyerabend in Heiligenbeil

10)

19)

20)

| zunmt Polizei-Anwalt und der Kreis-Secretair Bür ger daselbst zum Stell- | vertreter desselben.

Bestätigt find: Der bisherige Stadikämmerer Friedri Wilhelm

| Buchhorn als Bürgermeister in Landsberg und der Kaufmann Julius

| Ohlenschlägex daselbst als Beigeordneterz

der bisherige Bürgermeister Fox in Tolfmitt als Bürgermeister in Guttstedt auf 12 Jahre und der

| Färbereibesißer Andreas Drews daselbst als Beigeordneter auf 6 Jahrez

| der Stadikämmerer Karl Albrecht zu Allenburg als Beigeordneter des _Gemeinde-Vorstandes zu Allenburg.

betreffend die

Provinz Brandenburg.

Ernannt sind: Der Privat-Secretair Menger zu Driesen in Stelle des Aftuaríus Knoll zum Stellvertreter des Polizei - Anwalts für den Bezirk des Gerichts zu Driefenz der Polizei- Aspiraut, Lieutenant von Lo ebel zu Frankfurt ‘a. d, O. in Stelle „des Aktuar Sauerhering zum Stellvertreter ‘des Polizei - Anwalis für deu Bezirk- des Gerichts zit Frankfurt a¿-d. O,

-