1852 / 103 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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im Ganzen, die Gebühr d:s Axt, 92 Nr. 23 les gedach= ten Tarifs, L

Die Einrückungskosten werden als baare Auslagen vergütet ; für jeden- gemäß Artikel 70, 71 und 33 des Dekrets vom 30. Márz 1808 den übrigen Anwalten zugestellten und hin- terlegten Antrag: die Gebühr des Artikels 72 des gedachten

arifs.

E De Antrag wird niemals höher als zu drei Blättern gerechnet; L für den mündlihen Voxirag vor dem Urtheile: die Gebühr des Art. 80 des gedachten Tarifs ; für das Gesuch an den Kommissar oder an den Notar um Termin - Bestimmung (§§. 32, 38 und folgende, §. 53): die Gebühr des Art. 76 des gedachten Tarifs ; N s für die Mittheilung einer Termin-Bestimmung des Kommisjars oder des Notars (§88. 33, 38 und folgende, §§. 41, 42, 45, 50 und 53), oder einer Verfügung des Kommissars (§§. 45 und 50) tur Akt von Anwalt zu Anwalt: die Gebühr des Art. 70 des gedachten Tarifs; für die Vakationen in den Terminen vor dem Kommissar oder vor dem Notar oder bei den Verrichtungen der Sachverstäu- digen (§§. 34, 35, 36, 41, 42, 44 und 53): die Gebühr des Art. 92 Nr. 37. des gedachten Tarifs; für die Vakation, um bei der Vereidung der Sachverständigen zugegen zu sein (§. 43): die Gebühr des Art, 91 ‘Ves ge= dachten Tarifs. :

Die in den beiden vorizen Nummern 7 und 8 aufgesühr- tcn Vacationen werden von der Partei bezahlt, welche den Beistand des Anwaltes in den Terminen begehrt hat; für die Einsicht der Aften auf dem Sekretariate, wenn die

streitenden Theile in die Sizung verwiesen sind (§. 36): die |

Gebühr des Art, 91 des gedachten Tarifs: E für das Gesuch, durch welhes nah dem Shlusse des Ter- mins zur Feststellung der Rehte der Parteien ein Betheilig=

ter in dén Prozeß tritt (§. 41), oder ein Zwischenpunkt |

beantragt wird" (§. 42): dre Gebühr des Artikels 75 des gedachten Tarifs.

In beiten Fällen (§8, 41 und 42) muß das Gesuch den

übrigen Anwälten zugestellt werden. Das Gesuch wird nie=

mals höher als zu drei Blättern gerechnet; für die Entnehmung der Kopie des Plans und der Karte vom Sekretariate, die Hinterlegung derselben bei dem Vor=-

steher der Gemcinde und die Zurücknahme der Kopie, auf |

welcher die Hinterlegung und deren Dauer von dem Ge- meinde-Vorsteher bescheinigt ist (§. 465/: alles zusammen die Gebühr des Art. 92 Nr. 28 des gedachten Tariss ;

für die Anzeige über Hinterlegung des Plaus an die übrigen

Anwälte, mit Aufforderung, Einsicht zu nehmen (§. 47): die |

Gebühr des Art. 134 Nr. 1. 2 des gedachten Tarifs ; für die Einficht des Plans (§, 47): die Gebühr des Art. 91

des gedachten Tarifs z wenn Einspruch gemacht wird, für Eiu= | scht des Plans und Einspruchs - Akt (§8§. 48 und 49): im |

Ganzen das Doppelte dieser Gebühr z

für die Bâcation, um statt der uicht ers@ieneuen Parteien die Loosung vorzunehmen (§, 54): die Ocbühr des Art. 92, Nr. 37 des gedachten Tarifs.

Dieselbe Gebühr erhält ein beauftragter Secretair oder | dritter Unbetheiligter, Die Gebühr gehört zu den Kosten der |

Beircibung ;

für das Gesuch an vie Rathsïammer um Erseßung des Koms- missars oder Notars (§. 56): die Gebühr des Art. 76 des gedachten Tarifs z

für die Aufforderung dcs säumigen Anwalts des Klägers (§. 59) : die Gebühr des Art. 70 des. gedachten Tarifs ; :

sür das Gesuch, um in das Recht zux Betreibung cingesebt

zu werden, nebst Einreichung desselben an die Rathsfammer (S. ZOIE Me Seblihr des Art. 138 des gedachten Tarifs ; sur die Zustellung des Gesuchs an den betreibenden Theil

durch Akt von Anwalt zu Anwalt: die Gebühr des Art. 139 |

Nr, 2, Ir

ù n den Akt, die Antwort enthaltend, welcher inner alb

n ‘agen nah Zustellung des Gesudes der Rathstammer

E10 Gh d O Ae in Abschrift mitgetheilt werden Le SEUIL des Art, 139 Nr. 4, 5 des gedathte

Tarifs. l ; es gedacbten

Artikel 5 Es kommen nicht in Rechnung:

4) Honorar von Advokaten ;

2) Mittheilung an das offentliche Ministerium :

9) F élung, oder Rütnahmz von Prozeß-Stücken von Anwalt zu Anwalt unmittelbar oder rur das SPotcirtat a, des Tarifs vom 16. Februar 1807) ; 0E E 4) der Auwalts - Akt, durch welchen das im §, 49 des Gesehes vom 19, Maí 1851 vorgesehene Verlangen eines Beklagten außer dem Akt der Anwalts - Bestellung angebracht wird z

5) Bittschriften oder Denkschriften zur Rechtfertigung, Beant- wortung oder Widerlegung ;

6) das Pauschquantum des Art. 145 des Tarifs vom 16, Fe- bruar 1807 für Porto.

Das verlegte Porto, so wie die sonstigen baaren Ausla- gen, werden auf Nachweisung liquidirt ;

7) die Protokolle iu den Terntinen vor dem Kommissar, die Pro- tokolle und das Gutachten der Sachverständigen, so wie der Theilungs- und Ablösungsplan, werden nicht zugestellt. Wenn eine Partei Ausfertigungen derselben oder Auszüge aus thnen verlangt, so werden ihr sölhe von dem Sekretariate auf ihre

Kosten ertheilt. Artikel 6.

Die Sachverständigen erhalten für jede Vacation bei ihren Verrichtungen 24 Sgr. Außerdem wird ihnen für die Eidesleistung eine Vacation und für die Hinterlegung des Gutachtens auf dem Sekretariate des Landgerichts ebenfalls eine Vacation zugebilligt.

Die Vacatioón wird zu drei Stunden und jede angefangene Vacation sür eine vollendete gereuet. An einem Tage dürfen nicht mehr als drei Vacationen gerechnet werden. j :

Wenn der Wohnort der Sachverständigen über eine halbe Meile von dem Orte der Verrichtungen entfernt is, \o erhalten sie ferner Reise-= und Zehrungékosten zu 20 Silbergroschen für jede Meile der Hinreise sowohl als der Rúüdckreise.

Sind die Sachverständigen öffentliche Beamten oder auf be- sondere Remuneration angewiesene Techniker, so müssen ihnen, wenn sie dies statt obiger Taxe verlangen, die nach ihren Dienst - In- structionen oder den sonstigen besonderen Festsebungen zußän- digen Vergütigungen, in deren Ermangelung aber Diäten und Neisekojten nah den im Regulativ vom 28, Juni 1825 und dem Erlasse vom 10. Juni 1848 bestimmten, auf ihr Dienstverhältniß anwendbaren Säßen angewiesen werden. Wenn sich unter den Sachverständigen ein Feldmesjer befindet, so erhält derselbe feine Remuneration nah dem Kosten-Regulativ vom 25. April 1836 und der dazu gehörigen Instruction vom 16. Juni 1836 (Geseßÿ- Sammlung 1836 Seite 181); es müssen ißm aber auf sein Ver- langen die auf Diäten auszuführenden Arbeiten gleich anderen Sach- verständigen nach Vacationen vergütet werden.

Ae 7,

Die drei Sachverständigen (§. 35 des Gesetzes vom 19, März 1851) bestehen in der Regel aus zwei Taxatoren und einem Feld- messer. Wenu es in außergewöhnlichen Fällen angemessen erscheint,

daß drei Taxatoren ernannt werden, so kann der Kommissar, außer } diesen drei Sachverständigen, einen oder mehrere vereidete Feld= |

messer zur Vornahme der Vermessungeu besonders bestimmen und denselben die Gebühren nah den bestehenden Taxen anweisen.

__ Der Kommissar hat die Entschädigung der Sachverständigen festzustellen und die Ansäße herabzuseßen, wenn sie übermäßig er- 1cheinen.

Die Liquidationen der Feldmesser über geometrische Arbeiten sind vor dex Festsezung von der Bezirks-Regierung zu revidiren. Nit El S

Wenn die Termine vor dem Kommissar an einem Orte stati: finden, welcher über eine Viertelmeile von dem Siße des Gerichts entfernt ist, so erhalten der Kommissar und der Gerichtsschreiber Diâten und Reisekosten nach den Bestimmungen des Regulativs vom 28, Juni 1825 und des Erlasses vom 10. Juni 1848.

Wenn für Termine Diäten und Reisekosten bezogen werden, #0 erhált der Gerichtss{hreiber für die in denselben aufgenommenen Protokolle keine Einschreibungs-Gebühr,

7 At e4-9. Der Kommiffar kaun vor Anberaumung des Termins zur Fest- stellung der Rechte der Parteien (§. 32) einen angemessenen Vor-

chuß zur Deckung der Diäten und Reisekosten dcs Kommissars und des Verichtsschreibers, der Entschädigringen der Sachverständigen und Feldmesser und der Gerichtsschreiber-Gebühren, soweit sie zur Betreibung des Verfahrens erforderlih erscheinen, arbitriren und die Hinterlegung des Borschusses dur den betreibenden Theil in ciner von dem Secretariate dem Auwalte desselben mitzutheilenden Verfügung verordnen. |

Dey Kommissar kanu bis dahin, daß der Verfügung nach(t- tommen is, mit der Termin-Bestimmung anstehen. Er kann auc) im Laufe des Verfahrens die Hinterlegung eines Vorschusses oder, wènn derselbe ers{chöpft i, die Erneuerung desselben verordnen, und bis dahin, daß solche geschehen, das Verfahren abbrecen.

Die Hütterlegung des Vorshusses geschieht bei der Negierungs- Hauptkasse oder, wenn solche sich am Sihe des Gerichtes nich! befindet, bei einer von der Regierung dazu bestimmten Steuer- Kasse. Die Kasse hat den Kommissar von der Hinterlegung zU benachrichtigen, und nur auf Anweisungen des Kommissars odei des Präsidenten des Landgerichts Zahlungen zu machen uud den Rest des Vorschussecs. zurück zu erstatten. S Die Regierungs = Hauptkasscu bosorgen das Geschäft kosten r, die Steuer - Empfänger gegen Bezug von zwei Prozent der eingt- zahlten Summe,

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Artikel 410,

Die Diäten und Reisekosten des-Kommissars und des Gerichts- shreibers werden von dem Präsidenten des Landgerichts, die Gez richtsshreiber - Gebühren, wenn sie zu den Kosten der Betreibung des Verfahrens gehören und nicht unmittelbar zu entnehmen sind, so wie die Entschädigung der Sachverständigen und Feltmesser durch den Kommissar festgestellt, und auf den Kostenvorsuß angewiesen, oder gegen den betreibenden Theil exekutorish erklärt,

ACtule 11,

Nach Bestätigung des Plans (§§. 51, 52, 93) kommen die Bestimmungen des Dekrets vom 16, Februar 1807 über die Liqui- pation der Kosten und dexr demselben beigefügte Tarif der Taxkosten wie in ordingiren Sachen zur Anwendung,

Die an die Regierung im Vorverfahren eingezahlten Kosten, über welche im gerichtlihen Verfahren Festseßung getroffen ist (§. 24), werden in die Rechnungen der Anwälte als baare Auslagen aufge= nommen.

Dix Liquidation geschieht durch den Kommissar, und der Ve- richtsschreiber liefert Exckutorien grgen die Parktcien aus,

Wenn es wegen Erheblichkeit der Betreibungefosien, oder der Anzahl der Betheiligten, oder aus anderen Gründen sahgemäß er= scheint, so ist in dem Theilungs- und Ablösungsplane die Deckung der Betreibungskosten mit Einschluß der verlegten Kosten des Vor- verfahrens durch Verkauf eines entsprechenden Theilcs der Grund- stücke vorzusehen, so daß der betreibende Theil auf den Ertrag des Verkaufs bis zum Belaufe der Betreibungskosten angewiesen wird. Gegen diese Bestimmung des Plans kana jede Partei Einspruch erheben, und die Abänderung insbesondere dadur bewirken, daß sie selber die bis dahin verlegten Betreibungskosten bezahlt und einen von dem Kommissar zu arbitrirenden entsprehenden weiteren Kostenvorschuß hinterlegt, wogegen nah Beendigung des Verfahrens

die Betreibungsfosten in die Exekutorien zu ihren Gunsten aufge- |

nommen werden. Artilel 14

Wenn über Streitigkeiten Einzelner Entscheidungen ergehen, so wird mit der Liquidation der Kosten nach den bestehenden Vor- riften verfahren. Für Zeugenverhöre, welche verordnet werden, bleibt es, wie hinsichtlich des Verfahrens, so auch hinsichtlich der Entschädigung der Zeugen, der Gebühren der Anwälte und aller sonstigen Gebühren und Kosten, mit Ausnahme des Stempels und des für den Staat bestimmten Antheils an den Gerichtsschreiberci- Gebühren, welcher nit erhoben wird, bei den gegenwärtig gelten- den Bestimmungen.

Artill 10.

Die Transscriptionen, so wie die Einschreibungen und Lä- hungen von Privilegien und Hypotheken, welche auf Grund des Theilungs - oder Ablösungsplans in den Hypothekenbüchern vor- genommen werden, sind stempel- und kostenfrei.

Auf Sukkumbenz=Strafen wird. nicht erkannk.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift unk beigedrucktem: Königlichen! Jüstee

Gegeben Charlottenburg, den 21, April 1852,

La D) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt, Simons, von Raumer, von Westphalen, von Bodelshwingh, von O,

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

Dem Rittergutsbesizer, Rehnungsrath a. D, Pr. Aiele M

Halle, das Ritterkreuz des Königlichen Haus - Ordens von Hohen- zollernz o wie dem Tagelöhner Anton Wirt zu Honsheid 1m Siegkreise, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen;

Dem ordentlichen Professor Dr, Walter in Bonn den Cha-

rafter als Geheimer Justizrath, dem ordentlichen Professor Dr. Loe- | bell daselbst den Charakter als Geheimer Regierungsrath und dem | dortigen praktishen Arzt, Sanitätsrath Hr. Wolff den Charakter | | 57/753. 58,408. 61,383, 63,287. 63,479. 64,900. 09,971. 66,938.

als Geheimer Sanitätsrath beizulegen ;

Den bisherigen Ober -Steuer=-Juspektor, Regierungs -= Assessor |

Adolph Freusberg in Trier, zum Regierungs - Rath Allergns- digst zu -ernennenz und

Gemäß der von dem Gemeinderathe zu Schweidniß getroffenen anderweiten Wahl den Raths =- Secretair Glubrecht in Breslau

Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der ordentliche Lehrer Houben zu Trier ist als Oberlehrer,

der Hülfslehrer an dem' Gymnasium! zu Aachen, Peter Tlum und der Lehrer an dem Gymnasium zu Düren, Dr. Goebel, sind

als ordentliche Lehrer an dem Gymnasium zu Trier angestellt | i er l Bal | - : : ' | Darkehmen, dem Predigt- und Schulämts-Kandidaten Ferdinand Virkon

worden.

| C

Ministerinm für die laudwirthschaftlichen NAnuge- legenheiten.

Bekaänntktmä@ch{üung.

Die von dem unterzeichneten Ministerium bei Gelegenheit der Industrie - Ausstellung in London angekauften landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthe, welche mit Ausnahmé eines noch hinzuge- fommenen Sahes Drainwerkzeuge in der Bekanntmachung vou 9. März c. (Nr. 61, 68 und 75 des Königlich Preußischen Staats=- Anzeigers) speziell aufgeführt stehen, sind nunmehr sämmtlich hier eingetroffen und in der Maschinen-Bau-Anstalt tes Herrn Wöhlert hierselbst, Chaussee-Straße Nr. 29, aufgestellt,

Täglich, mit Ausnahme des Sonntags, steht Jedem der Zutritt

| zu den Maschinen offen; auch is es gestattet, dieselben abzuzeihnen.

Herr Wöhlert i| in den. Stand geseut, über die Preise der Maschinen 1c. Auskunft zu geben. f Berlin, den 29, April 1852, Ministertum sür landwirthschaftligze Angelegendeiten, Im Allerhöchsten Austrage : Bode,

Finanz - Viinittertum. Dei der heute fortgesezten Ziehung ver A4ten- Klasse 105ter Königl. Klassen-Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 20,090 Rtbhlr. auf Nr. 57,990 nach Stettin bei Wilsnachz 1 Hauptgewinn von 10,000 Nthlr, auf Nr. 39,826 nach Breslau bei Sternberg, 1 Gewiun von 5000 Rthlrn, auf Nr. 50,302 nach Zeig bei Zürn, 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen Mt I 7192, 90,4155 unv 58,88 in Berlin bei Burg, bei Joseph“ und bei Mabdorff, und nah Stettin bei Wilsnachz 43 Gewinne zu 1000 Rthlr. df Mir, 1916. 2029, O29 QuS9 S1 UEE 12 LLOD, 0

16,797, 18,340, 18/952, 20,874, 12/033. . 42,04 29,000, 416

| 30,502, 34,742. 36,947, 43,248. 43,664. 49,277. 50,446. 54,291.

57,143. 57,418. 58,181. 60,273. 63,174. 63,878. 64,205. 64,649.

| 64,977, 66,092, 68,936. 69,016. 70,268. 71,100. -72,363. 74,709,

75,813, 77,281. und 79,401. in Berlin bei Alevin, bei Aron sen., bei Borchardt, 2mal bei Burg, 3mal. b2i Maßdorff und 3mal bei

| Seeger, nach Aachen bei Levy, Bonn bei Haast, Breslau bei Scheche,

Cleve bei Coéman, Cöln 2Mmal bei Reimbold, Danzig 2mal bei Rotoll, Düsseldorf 4mal bei Spay, Elberfeld bei Heymer, Halle

| Mal bei Lehmann, Hamm bei Pielstickr, Jüterbogk bei Apponius, | Königsberg: in Pr. bei Borchardt, 3mal bei Her und 2mal bei

Heygster , Magdeburg 2mal bei Brauns und bei Roch, Merseburg

| 2mal bei Kieselbach, Neuß bei Kaufmann, Oftrowo bei Wehlau,

Sagan bei Wiesenthal und nach Wittenberg bei Haberland ; 45 Ge-

| winñé zu §00- Rihlr. auf Nr. 829, 20981 2656, 4247: 11,912,

iw e

12,068. 12,658. 13,163. 13,726. 14,121. 15,440. 15,791 17,093.

| 17,659, 19,188. 19,969. 20,988. 21,675: 23,091. 23,937. 25,208. 5;

662, 29,096. 29,152. 29,274. 33,297. 34,709. 34833, 39,484,

| 38;:110, 38,283. 38,478. 38,962. 41,449. 50,780. 53,031, 53,742. F

E

| 55,275. 57,420. 57,875. 58,014. 59,442. 62,894. 66,939. und 79,651.

in Berlin Zmal bei Alevin, bei Aron jun., bei Baller, bei Borchardt, bei Burg, 2Mmal bei Dettmann, bei Securius und 6mal bei Seeger,

| nah Breslau bei Sternberg, Cleve bei Cosman, Cöln 2mal bei | Reirnbold, Crefeld bei Meyer, Danzig bei Roßoll, Düsseldorf Zmal

bei Spay, Eilenburg bei Kiesewetter, Erfurt bei Unger, Frankfurt vei Salzmann, Glaß bei Braun, Glogau bei Bamberger, Halber=

| stadt bei Sußmann, Jüterbogk bei Apponius, Königsberg in. Preu=

ßen bei Herß und bei Heygster, Landsberg bei Borardt, Magde= burg 2mal bei Brauns und bei Roch, Marienwerder bei Bestvater, Merseburg bei Kieselbach,, Paderborn bei Paderstein, Potsdam bei Hiller, Rawicz bei Baum, Salzwedel bei Pflughaupt und nah Stettin bei Schwolow z 49 Gewinne zu 200 Rthlx. auf Nx. 4311./10,813, 141,710, 12,085. 12,310. 12,350, 12,507. 12,890; 13,781. 14,248, 18,881,

Le,

91 007. 22,461. 23,756. 24,029, 25,650. 25,829, 28,034. 28,825. f 4 Pp () L f = pu pp I Of O i f o 2A h j e 29,737. 30,073. 30,424. 37,771, 37,846.- 37,959, 42,364.- 44,146,

144188, 47 666. 48,842. 49,445; 50,867, 51,574. 51,825. 52,619,

71,377, T3AT3., 12,802. 72,878. 75/948 und 78,460, Berklit, Ven 30. Apkil 1852. | Köéniglihe General - Lotterie = Direction.

Ab gerei: Der Generalmajor und Dirigent der trigono-

N f f Q d) e d er 09 o | , E 0: FPY 4 (3 4 S m b . als Bürgermeister der Stadt Schweidniß fur eine zwölfjährige | Bie Abtheilung im großen Generalstabe, Baeyer, nah | Warschau.

Perfonal - Chronik t der Provinzial- Behörden. Provinz Preußen. BYerliehen find: Das erledigte Präzentorai in Balletben, Kreises

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