1852 / 104 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dahin üblih gewesenen Säßen, aus der Staatskasse gezahlt werden dürfen. : N Charlottenburg, den 10. März 1852. gez. Friedrich Wilhelm. gegengez. Simons. von Westphalen. von Bodelschwingh.

An

die Minister der Justiz, des Jnnern und der Finanzen. Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch sämmtlichen Ge- richtêbehörden, mit Ausnahme derer im Bezirke des Appellations- gerihtshvofes in Köln, zur Kenntnißnahme und Nachahtung mit- etheilt. val Berlin , den 16. April 1852. Der Justiz - Minister Simons,

An

sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausschluß derer im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln.

Allgemeine Verfügung vom 19. April 1852 betref-= fend eine Abänderung des Prüfungs=-Regulativs vom 10, Dezember 1849.

Nach den Über die Anwendung des für die Prüfung und Vor= bereitung der Auskultatoren und Referendarien in der Justiz-Ver= waltung erlassenen Regulativs vom 10. Dezember 1849 gemachten Erfahrungen hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, in einzelnen darin enthaltenen Fristbestimmungen für die den Referendarien zu ihrer weiteren Ausbildung „anzuweisenden Beschäftigungen eine Abän- derung eintreten zu lassen.

Es wird demgemäß hiermit die in dem gedachten Regulativ unter C. 4 bestimmte sechsmonatlihe Frist, während welcher die Referendarien bei einem Rechts - Anwalte am Sihe des Appella= tionsgerihts zu beschäftigen sind, also auf drei Monate festgeseßt, dagegen die unter C. 5 des Regulativs auf sechs Monate angeordnete Dauer der Beschäftigung der Referendarien bei dem Appellationsgerihte um drei Monate verlängert, so daß diese Beschäftigung fortan neun Monate hin- durch stattzufinden hat.

Referendarien, welche gegenwärtig bereits länger als drei Mo= nate bei eínem Rechisanwalte beschäftigt gewesen sind, scheiden bei demselben mit dem Ende dieses Monats aus, haben aber diejenige Zeit, welche an der unter C. 4 des Regulativs bestimmt gewesenen sechsmonatlihen Frist noch fehlt, bei dem Appellationsgerichte außer dem unter C. 5 daselbst vorgeschriebenen Zeitraum von sechs Mo- naten zuzubringen.

Die sämmtlichen Obergerichte werden angewiesen , diesen ab= ändernden Anordnungen gemäß, bei Beschäftigung der Referendarien zu verfahren.

Berlin, den 19, April 1852.

Der Justiz-Minister Simons. An sämmtliche Obergerichte, mit Ausschluß des Appellationsgerichtshofes zu Köln.

Erkenntniß des Königlihen Gerichtshofes zur Ent- sheidung der Kompetenz=- Konflikte vom 10. Januar 1852 betreffend die Zulässigkeit des Rehtsweges über Forderungen der Kirche, welche die Sorge für den Unterhalt derselben zum Gegenstande haben.

Auf den von der Königlichen Regierung zu Düsseldorf erho- benen Kompetenz - Konflikt in der bei dem Königlichen Landgerichte zu D. anhängigen Prozeßsache

des Me der fatholishen Kirche zu R., Klägers, er

den Fiskus, in Vertret Grati | Verklagten, ertretung der gedachten Königlichen Regierung,

erten bio Nöuitis L d der Kirche und Pfarre zu R., nigliche Geri / Roustlie füx Recht: rihtshof zur Entscheidung der Kompetenz aÿ der Rechtsweg in dieser Sache für zulässig und der erhobene Kompetenz - Konflikt daher für anbigTapa: e / Von Rechts wegen,

d Witt Gründe, er Vorstand der katholischen Ki fus, d A j e der Behauptung klaybar aufgetreten , da ¡sfus i i für den Unterhalt der katholischen Kirche A Oa; Anil Stet 1A reihendem Maße zu sorgen, und er fordert deshalb, außer dem, was

A zu R. is gegen den Fis- der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, mit

um drei Monate verkürzt, - i | " Behörde, diese geforderten Quanta zu bestreiten und andere Quant | aufzustellen, und den Beweis zu führen, daß lehtere zur Erfüllung

Fiskus jept shon zur Sustentation jener Kirche gewährt, die in der Klage näher spezifizirten Zuschüsse zur Dotation der Pfarrkirche wie auch für den Unterhalt des Pfarrers, Kaplans, Küsters, Or. ganisten und Kalkanten.

__ Die Klage wird hauptsächlich auf zwei privatrechtliche Redhts. titel gestüßt, vermöge deren die Pfarrgemeinde zu R. einen Elag- baren Anspruch gegen die vormaligen Klöster zu K. und F erlangt habe, nämlih auf eine gegen dieselben vollendete Verjäh. rung und auf einen Vertrag vom Jahre 1695, welcher auth zu den Akten gebracht worden is, Ob nun diese Privatrechtstitel (es gen die vormaligen Klöster den in der Klage gestellten Antraq wirklich begründen oder nit, ob eine rechtsgültige Verjährun anzunehmen sei, ob der zwischen den Klöstern K. u. R. im Jahy 1695 abgeschlossene Vertrag die Pfarrgemeinde zu R. überhau und namentlich auch zu dem Verlangen einer ausreichenden Unt, haltung der Pfarrei für alle Zukunft berechtigt, dies sind Un, stände, welhe der Richter zu prüfen und worüber er zu erkeuny haben wird; insofern aber diese Privatrechtstitel das Vermöge der aufgehobenen Klöster affizirten und mit denselben auf de Fiskus, der in den Besiß dieses Klostervermögens gelangt is, übergingen, erscheint die Klage, wie jeder andere Privatrechts;

ansprucch gegen das Klostervermégen als statthaft und die Komp. |ff tenz der Gerichte als begründet; mithin mußte im vorliegende

Fall der Kompetenz - Konflikt zurückgewiesen werden.

5 Vorausgeseßt ferner, daß jene speziellen Rechtstitel der Ver- jährung und eines Vertrages, die Behauptung der klägerische Pfarrgemeinde, daß dadurch eine unbeschränkte Verpflichtung da

Klöster zur- ausreihenden Unterhaltung der Kirche und Pfarre zu! R. für alle Zukunft rehtlich erworben worden und begründet sti, | | wirklich ergeben, worüber, wie bemerkt, nur der Richter zu entschei | | den hat, kann die Klage auch nicht aus dem Grunde der rihter-|

lihen Cognition entzogen werden, weil die Festseßung des Erz- bishöslihen General = Vikariats zur Feststellung der in der Klag angegebenen Quanta für die Kirche und Pfarre nicht genüge.

gelegt zu werden, und es is Sache der den Fiskus vertretenden

des dem Kläger zustehenden Rechts auf eine unbeshränkte Unter-|

haltung des Pfarrsystems genügen, vorausgeseßt, wie bemerkt, daß}

Denk "es ist gewiß solche doch gecignet, einem Klage-Antrage zum Grundt

ein solher Rechtsanspruh als begründet überhaupt angenommet}

werden kann.

Es ist daher im vorliegenden Fall Sache des Richters , sowol ¿

über die Begründung der beigebrachten Rechtstitel an sich als au über die Höhe der daraus hergeleiteten Forderung zu erkennen mithin erscheint auch in dieser Beziehung der Kompetenz =- Konflif}

als unbegründet und der Rechtsweg als zulässig. Berlin, den 10. Januar 1852. | Königlicher Gerichtshof zur Ent scheidung der Kompetenz - Konflikt: (Unterschrift) |

Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent| sheidung der Kompeténz-Konflikte vom 6. März 185) die Unzulässigkett des Rechtsweges über ausg shriebene Beiträge zu einem Gemeindewegebau un! die Geseßeskraft des Ressort-Reglements vom 20. Jul] 1818 für die Regierungen und Gerichte in der Rheiw| Provinz betreffend. | Gemeinde-Ordnung vom 23, Juli 1845 §§, 22 ff. (Gesep-Sammlun | 1 Seite 527). | Reglement vom 20. Juli 1818 (Rheinishe Sammlung Bd. I. S, 504), | Auf den von der Königlichen Regierung zu Trier erhobene! Kompetenz-Konflikt in der bei dem Königlichen Friedensgerichte z! N. anhängigen Prozeßsache des Bürgermeisters S. zu F., Klägers, wider die Gemeinde und Gemeindekasse zu D., Verklagte, betreffend Beiträge zu Gemeindewege-Bauten, erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompeten) Konflikte für Recht, daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der t! hobene Kompetenz-Konflikt daher für begründet zu erachten. Von Rechts wegen.

GVrun® Der Kläger, Bürgermeister S., welcher in D. begütert ist, ha!

die deshalb auf ihn vertheilte Strèckde eines nach dem Wegebau“ f

Etat von der Gemeinde D, herzustellenden Gemeindewegs, d! ergangenen Aufforderung ungeachtet, nicht ausgeführt, die Ot meinde hat die Ausführung dieser Arbeit auf dessen Kosten bewirken lassen, den Geldbetrag eingefordert, und wegen Mangels de! Zahlung am 28, Januar v, J. Möbelpfändung wegen 12 Rthlr.

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94 Sgr. anlegen lassen, wogegen der Kläger am 10, Februar v. J. Opposition einlegte, weil er die eingeforderte Summe nicht ver-

yorgenommen seien, weshalb dagegen eine Besibklage erhoben sei, in welcher übrigens der Rechtsweg dur Urtheil des Kompetenz- Gerihtshofes vom 24. Juni v. J. eingestellt worden ist, Der gegen den jeßigen Prozeß eingelegte Kompetenz-Konflikt, welcher es daher nur mit der Zulässigkeit des Rechtsweges über den das Nicht \ch ul di g sein der eingeforderten Summe betreffenden Oppo- sitionsgrund zu thun hat, ist unzweifelhaft begründet.

Es handelt sich nämlic von Naturalbeiträgen zu einem der Gemeinde obliegenden Wegebau, Beiträgen, die in Gemäß-

Verpflichtung selbst für die Forensen, ausgeschrieben waren, und die, da sie nicht geleistet wurden, nah §§. 23 und 25 a, a. O, für Rechnung des Pflichtigen ausgeführt sind, so daß die Gemeinde

zuzichen hatte.

dieser Hinsicht für kompetent erklärt. Borschrift auf Auflagen aus, welche nur einzelne Gemeinden be- ireffen, gleichviel ob sie in Geld- oder Naturalleistungen bestehen,

eine Bestimmung, die nach Fassung und Beziehung auf §. 8 außer | Zweifel läßt, daß, wie dieser von Staats - Auflagen, so der §. 10 |

von Gemeinde-Auflagen verstanden werden muß.

Die in dieser Sache in Zweifel gezogene Gesetßeskraft des Ressort - Reglements vom 20, Juli 1818 is} übrigens mit Recht allgemein anerkannt, indem durch die mittelst Amtsblatts publizirte Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 20. Juni 1816, betreffend die

kanzler die Erlassung eines interimistischen Regulativs zur Reguli-

rung der Kompetenz der neuen Verwaltungs - Behörden gegenüber | | gnädigst geruht: dem Minister - Präsidenten Freiherrn von Man-= | teuf}sel die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem | Könige der Belgier ihm verliehenen Großkreuzes des Leopold - Or-

der Justiz übertragen ist, und das Ressort - Reglement vom Fürsten Staatskanzler am 3. Juli 1848 genehmigt und erst in Folge dessen

am 20, Juli 1818 vom Staats-Ministerium erlassen ist. Es mußte demnach in dieser Sache, dem Ressort - Reglement | gemäß, der Rechtsweg über die Frage ausgeschlossen werden: ob

der eingeforderte Betrag wirklich vershuldet werde. Berlin, den 6. März 1852.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz - Konsflikke., |

(Unterschrift)

Finanz - Minizjteriu m.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der Aten Klasse 105ter | Königl. Klassen - Lotterie fiel 14 Gewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. | 65,966, nah Crefeld bei Meyer; 5 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen |

auf Nr: 18,9095. 29,247, 34/571. 64150, und ‘772567, in Berlin bei Mabtßdorff und bei Seeger, nach Eilenburg bei weiter, mann; 36 Gewinne zu .4000./ Rthlr. ‘auf Nv. 4346. 3982, 4709. 5688... 8844, 412,080. 18,564. 18,955, 20,408. 241,582; 22,830. 24.797, .21.6002.- 33,540. 36,204; 38,092. 39/095. 399,267, 43,554; 49,447. 50,463. 52,304... 56,577, 56,869; 59/856. 61,419. 62,726. 622936, 64 354, 65,444 69,526. 72,929. 73/747. 74,841. und 78,168. in Berlin bei Baller, bei Burg, bei bei Joseph, bei Marcuse u. 4mal bei Seeger, nach Breslau bei Froböß, bei Sternberg und bei Steuer, Cöln Zmal bei Reimbold, Düsseldorf

Halle bei Lehmann, Îserlohn bei Hellmann, Königsberg in Pr. Mal bei

N Landsberg 2mal bei Borchardt, Magdeburg bei Brauns, bei | (bthal und bei Roch, Minden 2mal bei Stern, Oels bei Deutschmann, | _G onig om 2. gl Posen bet Pulvermacher, Ratibor bci Samoje und nach Stettin bei | P. Fähnr, v, Sch ildt, Sec, Lt, vom Kaiser Alexander Gren. Regk,, zum [9 19 4 F | F i A ê 230. 143/. | Gren, Regt., zum P. Fähnr., Gr. zu Dohna, Rittm, u. Esc, Chef vom _/* | Regt. Garde du Corps, zum Major und 2ten etatôm. Stabs-Offizier be- 19,816. | fördert, | | von demselben Regiment, zum Chef der 4. Compagnie und Führer der | 2, Escavron, Graf v. Brandenburg, Rittmeister und Chef der 6ten | Comp, von dems. Regt,, zum Comdr. der Leib-Comp. ernannt.

| Pr, Lt. von dems. Regt., zum Rittm. u, Chef der 6. Comp,, Graf zu

Vilsnachz; 52 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 3. 4407. 4925, .0089 8794, 9522 9737, 141378. E D. 16147, 16377. 17,890,

44,118. 22,204. 22,675. 28,147. 31,464. 33,408. 37,825. 41,775. 19,168, 47,239, 49,662, 50,793, 52,139. 54,658. 59,688. 60,274. 00,836, 62,825. 63,893. 64,080, 64,736. 65,479. 65,796. 66,169. 69,029, 69,0434. 70433, 70,787. 71,362. 72,880, 73,213, 76,399,

13767,

M pi R : L i : ¿ j | /0,987 und 79,747 in Berlin 2mal bei Alevin, 2mal bei Aron jun,, |

bei Borchardt, bei Burg, bei Hemptenmacher, bei Marcuse, 2mal bei

bei Cosman, Cóln Zmal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Düssel-

dorf 2mal bei Spaß, Eilenburg bei Kiesewetter, Elberfeld mal bei Hey- | | Pfeffer, Sec, Li, vom 4,, zum 2,

mer, Franffurt bei Salzmann, Glaß bei Braun, Görliß bei Breslauer,

| 22,634. 22,901. Wi Als p M heit der §§. 22 ff. der Gemeinde - Ordnung vom 23. Juli 1845 auf das Grundeigenthum, also nah dem Grundsteuerfuße, mit | | 66,959, 74240. | 79,209. na) jenen Stellen den Geldbetrag im Steuer-Executionswege ein- | Dieser Geldbetrag vertritt die Stelle der Natural=- | Leistung, und der Rechtsweg gegen die Einziehung desselben könnte | deshalb nur insoweit stattfinden, als er gegen die Einziehung von | Gemeinde-Abgaben, die auf den Steuerfuß ausgeschrieben sind, zu- | lässig ist. Nun D Va A g. 8 E Rheinischen Ressort- | Reglements vom 20. Juli 1818 den Rechtsweg hinsichilich der | ., i ; s | E Rechtmäßigkeit der Einforderung von direkten Steuern und auf | die Verlegung des Marinier-Corps von Stettin nach den Steuerfuß ausgeschriebenen gewöhnliwen oder außerordentlichen | Beiträgen aus, indem er nur die Verwaltung zur Entscheidung in | Der §, 10 aber dehnt diese |

Landsberg bei. Borchaxdt und na@ Halle bet Lehe | 3040, | Pr. Lt. , v. Trapp - Ehrenschild, P. Fähnr, von dems. Regt., W ese - | ner, P. Fähnr. vom 16. Juf. Negt, Smidt, P. Fahur, vom 34 QUs: |- Nets, zu Uberz, Soc, Lio,, (9 Netten ten, Daupin, vom 28, M}. | Regt. , zum Major, Staabs, Pr, Lt, von dems, Regt,, zum Hauptm, ü. | Comp: Chef v, Karger, Sec. Ll, von hem), Negt. 35 Pre Li, §5 W6s Gewer, | s 4 t i |Löther, v, Légat, Skc.. L196, von dems, Neat, zu Nt. Lid: Valdederi, | Hübener, Borgmann, L, Ekel. Wiele, VoLutg, NLUmAanu Lz

( W- y E : c S | Naßmann, Correns, Bo, reit. Feldjäger vom reitenden Feldjäger=- mal bei Spatz, Glogau bei Levysohn, Halberstadt mal bei Sußmann, | Raß i | GeIvjag an ORLIAY

: ¿, | di iber den Etat, befördert, Maßdorff , bei Moser, und 5mal bei Seeger, nah Barmen bei | 9 bter M

Holzsuher , Breslau 2mal bei Froböß und bei Schreiber, Cleve | Gr. v, Blumenthal, Rittm. vom Garde-Drag. Regt. , zum Major und

HFalberstadt bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Jserlohn bei Hellz | mann, Königsberg in Pr. bei Borchardt, Landshut bei Naumann,

hulde und die Arbeiten auf seinem Eigenthume unbefugter Weise | Magdeburg bei Brauns, Marienwerder bei Bestvater, Merseburg

2mal bei Kieselbach, Minden bei Stern, Mühlhausen bei Blach=

stein, Neuß bei Kaufmann, Nordhausen bei Bach, Potsdam bei Hiller, Stettin 2mal bei Shwolow und bei Wilsnah, Stolpe bei

Dalcke und nah Stralsund bei Claußen; 75 Gewinne zu 200 Rthlr. auf

| Nr. 119. 204, 1503, 2181. 2466. 3340. 3567. 3718, 5189, 5256. | 9644. 6602, 6680, 9709.

10,144. 16,025. 23,474. 34,234, 53,142.

10,640. 11,192. 11,516. 16,733. 17,523. 21,591. 23,581. 25,690. 27,005. 35,796. 39,190. 40,642. 55,251. 55,310. 56,463. 64,132. 64,655. 64,751. 64,889. 65,673, 68,947. 69,401. 69,556. 69,900. 70,343,

73,245. 74,499. 76,904. 78,998 und

14,169, 22,417. 48,499, 42,117. 97,447,

14,322. 14,973, 15,909. 23,015. A7 51,516. 98,030. 59,099, 66,992. 68,697. 14,B419,:-72, 304

O4 90,896. 51,500,

57,876.

Berlin, den 1. Mai 1852, Königliche General - Lotterie - Direction.

arirnceiaw

Kriegs - Ministerium. Bekanntmachung vom 20, April 1852 betreffend

Swinemünde.

Nachdem Se. Majestät der König, mittelst Allerhöchster Kabi= nets-Drdre vom 30, März c. zu bestimmen geruht haben, daß das Marinier-Corps am 1. Mai c. von Stettin nah Swinemünde ver- legt werde, wird solches hierdurch zur Kenntniß der Armee ge- braht. i

Berlin, den 20. April 41852.

Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kricgs-Departement. von Wangenheim. Arta,

Abgereist: Der Generalmajor und Commandeur der ten

Gde R R 0 S És ___ 1 Kavallerie-Bri bi Br Errichtung der Jmmediat-Justiz-Kommission, dem Fürsten Staats- | Kavallerie-Brigade, von Lebbin, nah Bromberg.

—— _———— r t-A

Berlin, 1. Mai. Se, Majestät der Kénig haben Aller-

dens zu ertheilen.

Personal-Veränderungen in der Armee. D Ff CPLUE res,

Ernennungen, Beförderungen und Verseyungen. Den 13. April.

v, Schaetzell, Pr. Lt., aggr. dem Kriegsministerium, zum Hauvtm, Kaeler, P. Fähnr. vom 4 Drag. Regt., zum überz, Sec. Lt., v. Kleist, Rittm, vom 5. Kür. Regt,, zum Major u. etatsm., Stabs-Offizier, Graf v. Roedern, Pr. Lt, von dems, Regt., zum Rittmeister u. Eskadr. Chef, v. Ohlèn f Adlersfrvn, Soc, Lt, von: Dems, Negt, zum. Pr: Li) be fördert. Kayser, Major vom Generalstabe des V., zum Generalstabe des II. Armee-Corps verseßt, Preuß 11., Scc.. Lt, vom 15. Juf, Regt., zum

beser, Pr, Lt. vom 29, Inf. Regti,, zum Haupim, und Comp, Chef,

Corps, der Char. als Sec. Lts. beigelegt. Den: 45 Aprik Gr. v, KönigS8dorff, Unteroff. vom“ 2. Garde-Regt. zu Fuß, zum

Pr, Lt,, Gr. v. Haßlingen-Schick fuß, Unteroff. vom Kaiser Franz v. Alvensleben, Rittm, u. Commandeur dex Leib- Compagnie

v, Barby,

Stolberg-Wernigerode 1., Sec, Lt, von dems. Regt., zum Pr, Lt, v, Krosigk, P. Fähnr, von dems, Regt, z. überz, Sec. Lt., mit Einran- v. Rochow, aggr, Sec, Lt, von dems. Regt,, hinter den Sec, Lt. Prinzen Leopold v. Crov, ins Regt, einrangirt,

etatsm, Stabs-Offizier, v. Redern, Pr, Lt. von dem}. Regt., zum Rittm, u, Esc. Chef, v. Katte, Sec, Lt, von dems. Regt.,, zum Pr. Lt, befördert, Drag. Negt., v, Korff, Sec, Lk