1852 / 108 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[5886] Bekanntmachung

Der Bauer Christoph Klatt zu Schrob, hiesigen Kreises, is durch das hier am 1sten dieses Monats ergangene Erkenntniß für einen Verschwendex erklärt und unter Kuratel geste ivorden, was hierdurch mit der Aufforderung:

demselben ferner keinen Kredit zu ertheilen,

Jedermann zur As ar gemacht wird,

D. Krone, den 10. April 18092. j

a Kreis - Gericht. I. Abtheilung,

581 roflama. j s Sautivntetlner Nobert Theodor Fried-

, bieselbst gebürtig, is angeklagt, den Kauf- aûn Gustas idt im August pr. um 20 Tha- ler betrogen zu haben und deshalb zur Unter- suchung gezogen. Zur öffentlihen und mündlichen Verhandlung der Sache steht der Termin den 31, August 1852, Vormittags um 14 Uhx, vor der Kriminal-Deputation des hiesigen Stadt- Gerichis im ehemaligen Jnquiísitoriats - Gebäude an, zu welhem der Angeklagte mit der Auffor- derung hierdurch vorgeladen wird, zur festgeseh- ten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Ver- theidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder noch so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie zu demjelken herbeigeschafft werden können. Beim Ausbleiben des Angeklag- ten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Königsberg, den 21. April 1852. Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung.

[584] Ediktal-Citation.

Der Handarbeiter Caspar Köting aus Anrep- pen, im Kreise Büren, geboren zu Pömbsten, ist angeklagt, nach mehrmaliger rechtskräftiger Ver- urtheilung durch einen preußishen Gerichtshof am 9, Okftobér a. p. bei dem Kötter Bügener im Kirchspiel Epe einen einfachen und bei dem Leibzüchter Wepling einen {weren Diebstahl wiederum begangen zu haben und deshalb durch Beschluß des Königlichen Appellationsgerichts hierselbst vom 31, Dezember a. p. in Anklage- stand verseyt, Zur Verhandlung der Sache vor dem Schwurgerichte auf Grund der Anklage vom 4, Januar a. c. is ein Termin auf den 14. Dltober d J, Morgetts 9 Uhr, im hiesigen Kreisgerichtsgebäude anberaumt, zu welchem der abwesende Angeklagte mit der Auf- forderung vorgeladen wird, sih zur bestimmten Stunde einzufinden , die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brin- gen oder solhe fo zeitig vor dem Termine dem Gerichte anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Jm Fall seines Nichterscheinens wird mit Entschei dung der Sache in contumaciam verfahren.

Als Belastungszeugen sind der Kötter Johann Gerhard Bügener, der Leibzüchter Bernard Wep- ling und der Ackerknecht Herrmann Schneimann zu Epe vorgeladen.

Münster, den 19. März 1852.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

[165] Nothwendiger Verkauf.

Das zur Konkursmasse des Gold- und Silber- waarenhändlers Neumann Aronsohn gehörige, aus einem Haupt- und Seitengebäude nebst Hof- raum bestehende, in der Altstadt sub No. 51 belegene Grundstück , abgeschäßt auf

9478 Rihlr, 20 Sgr, 3 Pf,

zufolge der nebst Hypothekenschein in der Regi- stratur einzusehenden Taxe, soll

am 6, E A Vormittags

x

vor dem Herrn Kreisgeri is-Rat S ordentlicher GeridtSftele subhafttrt er E

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Kridax

620 Neumann Aronsohn wird hierzu öffentlich vorx-

geladen, g Thorn, den 21. Januar 1852.

Königliches Kreisgericht T.

[13] Nothwendiger Verkauf, _ Kreisgericht zu Marienburg.

Das in der Dorfschaft Reichfelde Nr, 10 des Hypothekenbuchs gelegene Grundstück der Friedrich Alexander und Auguste gebornen Redecker, Broes- keschen Eheleute, abgeschäßt auf 7400 Rthlr, zu- folge der nebst Hypothekenschein und Bedingun- gen im 111. Büregu einzusehenden Taxe, soll am 14, Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordent- licher Gerichtsstelle subhastirt werden,

[587] Bekanntmachung, Die Lieferung von A. 60 Last große Stückkohlen, B. 120 Last Nußkohlen zur Rostfeuerung, C. 100 Last zum Ziegelbrennen geeignete | feine Kohlen für den Bau der Nogat - Brücke zu Marienburg soll im Wege der Submission ausgegeben werden, Die Bedingungen sind auf dem Rathhause und der Börse zu Stettin und der Börse zu Danzig, so wie in unserm Geschäftslokale einzuschen, und die Erbietungen versiegelt und mit der Aufschrift ; ,„„Submission für Kohlenlieferung unter den Bedingungen vom 1, Mai c,“ bis zum 15, Mai c,, Vormittags 41 Uhx, portofrei der unterzeichneten Behörde cinzusenden, von welcher die Eröffnung dex eingegangenen Erbietungen an genanntem Tage, in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten, geschehen wird. Dirschau, den 1, Mai 1852, Königliche Kommission für den Bau der Weichsel- und Nogat-Brücken,

m —————————

Niederschlesisch -Märkische [588] Eisenbahn.

Da ein großer Theil der nicht konvertirten und daher zur Rückzahlung des Kapitalbetrages zum 4, April d, J. gekündigten Niederschlesisch-Mär- fischen Prioritäts - Obligationen Ser, U1, à 4100 Thaler bis jeßt nicht eingegangen is, so werden die Jnhaber dieser gekündigten Obligationen wie- derholt aufgefordert, dieselben nach Maßgabe unse- rer Bekanntmachung vom 16, März d. J. an unsere Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe einzu- reihen und den Kapitalsbetrag in Empfang zu nehmen. Wir bemerken dabei, daß die Verzin- sung dex gekündigten Beträge vom 1, April d. J. ab aufgehört hat.

Berlin, den 3. Mai 1852.

Königl. Verwaltung der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn,

[576] L (A - Z L Le j

Oberschlesische Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden hierdurch zu der auf den :

22, Mai c, Nachmittags 3 Uhr, im Lokale der öffentlihen Börsen - Versammlun- gen, Karlsstraße Nr. 37, anberaumten ordentlichen General -Ver-

sammlung eingeladen.

Außer den in dem §. 24 des Gesellschafts - Statuts bezeichneten Gegenständen wird zur Be- rathung und Beschlußnahme gebracht werden :

1) die’ Legung eines zweiten Gleises auf dem ganzen Trakt der Bahn, Vermehrung der Betriebsmittel, Ausführung verschiedener bau- liher Anlagen, so wie massiver Bahnwärter- häuser und die fornere Ausführung der durch die oberschlesischen Gruben- und Hütten - Reviere zu führenden Zweigbahn,

2) Feststellung der zu der Ausführung der ad 4 bezeichneten Anlagen erforderlichen Kosten- summe, so wie Beschlußnahme über die Art

_und Weise der Beschaffung derselben,

3) Austausch der auf Grund des Statuten-Nach- irags vom 7, März 1843 emittirten 3703 Stück Prioritäts - Actien gegen neu auszu- fertigende Prioritäts - Actien unter Abände- rung der Form der Unterschriften und Bei- fügung von Zinstalons,

4) Vereinbarung über einen die ad 1 bis 3 zu fassenden Beschlüsse enthaltenden Nachtrag zum Gesellschasts-Statut. iejenigen Herren Actionaire, welche dieser

General-Versammlung beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29 des Statuts , spätestens am 21, Mai îm Central-Büreau der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe ihre Actien zu pro- duziren, oder deren am dritten Orte erfolgte Nie- derlegung glaubhaft nachzuweisen, und zugleich ein unterschriebenes Verzeichniß der Nummern der- selben in zwei Exemplaren zu übergeben, von de- nen das Cine zurückgegeben, nachdem es mit dem Vermerk der zuständigen Stimmen und dem Sie- gel der Gesellschaft versehen worden, als Einlaß- karte zu der Versammlung dient,

Breslau, den 1. Mai 1852,

Der Verwaltungs - Rath der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft,

[589] Bekanntmachun g.t

Die geehrten Actionaire der Magdeburg-Cöthen- Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft werden mit Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 24 unseres Gesellschafts - Statuts hiermit eingela- den, sich

Dienstag, den 8, Juni c, Vormittags

10 Dr

im Saale des hiesigen Administrations-Gebäudes

zu der im §. 23 des Statuts vorgeschriebenen

General - Versammlung einzufinden, in

Wel

1) der Geschäftsbericht der Direction tragen,

2) der Rechnungs-Abschluß pro 1851 vertheilt,

3) für die ftatutgemäß ausscheidenden Ausschuß- mitglieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl getroffen werden soll,

Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General-Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst und seinen Machtgeber am 4., 5, und 7. Juni in den Büreaustunden im Admi- nistrations-Gebäude hieselbst als Eigenthümer von fünf oder mehr Actien zu legitimiren und eine Eintritiskarte zu empfangen, auf der die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist, Ohne diese Eintrittskarte kann Niemand zu der Gene- ral-Versammlung zugelassen werden.

Sollte einer der Herren Actionaire beabsichti- gen, einen das gemeinschaftlihe Junteresse berüh- renden Gegenstand în der General-Versammlung zum Vortrag zu bringen, \o wird derselbe mit Bezugnahme auf den §. 29 des Statuis ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Mo- tive svätestens bis zum 29, Mai dem Vorsizen- den des Ausschusses, und zwar durch schriftliche Abgabe seines Antrages, im Geschäftslokale der Gesellschaft am Fürstenwall, anzuzeigen,

Magdeburg, den 21, April 1852,

Der Vorsißende des Ausschusses der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahu Gesellschaft M U ao

vorge-

Die M olken-Heilanstalt zu Schlangenbad | wird ur die! Vevorsebende. Saisot, wie alljährlich in dor Mitta Mals, eroffnet.

[590]

,

Die Bade-Verwaltung.

An die Abonnenten dex stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 6. Mai 1852 sind ausgegeben worden : Dwelundsechzigste und dreiunvsechzigste Sipung ver 11. Kammer, à 32 Bogen, zus. 7 Bogen. Total 310 Bogen des [I., Il., III. und IV. Abonnements.

rere.

Redaction und Rendantur: Sch{wieger.

Berkin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für § Iahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit Beiblatt (Preuß: Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf, in der ganzen Monarchie :

1 Rihlr. 1784 Sgr. —AEA E E

Alle Poft - Anftailen des Inu- und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die j Expedilionen: Mauer-Straße Ur. 54. und Leipziger-Stirafßc r. 14.

Berlin, Sonnabend den 8. Mgi

1 r

1852.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General -= Major a. D.,, von Zastrow in Berlin, den

Rothen Adler - Orden zweiter Klasse; dem Direktor des Kadetten=- | hauses zu Wahlstatt, Major von Clausewiß, und dem Kreis- | gerihts-Rath- Heinrich Friedrich Wilhelm Mahlendorff| zu Köslin, den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; so wie dem | Múhlenbesißer E ißn er zu Zinna, die Rettungs-Medaille am Bandez |

und

f , verlethen; fo wie

Auf Grund der von dem Gemeinderathe zu Barmen bei An-= | wendung des §. 153, der Gemeinde-Orduung vom 11, März 1850 |

getroffenen Wahlen den Fabrikanten Fricdrih Wilhelm Osterroth

als zweiten, den Vanquier Gustav Adolph Fischer als dritten, | den Fabrikanten Karl Barthels als vierten, und den: Fabrik= | Juhaber Karl Ludwig Wesen feld als fünften Beigeordneten der |

Stadt Barmen für eine sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

I I-I A E Ca E A I L A T E Er r

Ber Mai 1592. Se. Königliche Hohei Rheinprovinz hier eingetroffen und abgereist.

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ßen, so wie Höchstderen Tochter, die P Een Cut, onig- |

liche Hoheit, find aus der Rheinprovinz hier eingetroffen. Berlin, den 6. Mai 1852. Se, Königliche Hoheit der Pri

lau abgereist.

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Berlin, den 7. Mai 1852

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Se, Königliche : : hre... Königlicha Hoheit... dia Prinzessin Alexa Preußen sind. von Meiningen hier eingetroffen.

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Charlottenburg, den 6. Mai 1852.

Jhre Königliche Hoheiten die Prinzessin Friedrich der | Niederlande und Prinzessin Tochter Marie sind hier ein- |

getroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

¿Fiuarnz-: Minifterium.

Im Interesse des betheiligten Publikums bringen wir hiermit | 5 i Dtr 40 ' 4, N E den nachstehenden Erlaß des Kaiserlich österreichischen Finanz - Mi-

nisteriums vom 26. August v. J,, betreffend die Einziehung einigen

österreichischer Scheidemünzen, von dessen Bestimmungen zunächst die | unter Nr. 1, 5 und/6 für die diesscitigen Staats - Angehörigen von |

Interesse sind, zur öffentlichen Kenntniß. Berlin, den 30. April 1852, Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Der Finanz - Minister, Im Auftrage: Horn,

Verordnung des Finanz=- Ministers vom 26, August | 1801, wia fr alle KReonlander, womit bik Un #.|

berufung einiger Sheidemünzen verfügt wird.

In Vollziehung der Kaiserlichen Verordnung vom 7. April

1854 (Reichsgeseßblatt vom 24, Mai 1851, Stück XXXIR,, Seite

Dem Guts- und Fabrik - Besißer Friedrich Gottfried | Hecker zu Alt-Staßfurth den Charakter als Kommerzien-Rath zu |

DerePrinz von PreuPpeyn: ist aus der | nach Breslau wieder |

Fhre Königliche Hoheit die Frau Prinzessiu Lon Preu-:|

: nz: Albrecht von. Pueußen | ist von Meiningen hier eingetroffen und bereits wieder nach Bres- |

409) werden folgende Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß ge- | bracht: : 5 : 1) Vie Kup] erscheidemünzen zu 1, 7 und 7 Kreuzer mit dem Ge- prage voin Jahre 1816, welche mit Allerhöchstem Patent vom ai Al 2817 in Umlauf gescßt wurden, dann die in Folge Allerhöchster Enischließung vom 19. August 1848 nach demselben Systeme ausgeprägten Kupfermünzen zu 2: Kreuzer C. V6 werden in allen Kronländern, mit Ausnahme des lombardisch= ve tetianischen Königrcichs, mit Ende Dezember des künftigen Jahres 1852 außer Umlauf gesekt. : m lombardisch - venetianishen Königreiche haben die in den Müngztarif vom 1, November 1823, Abtheilung L, Buchstabe U, einbezogenen Kupferkreuzer vom Jahre 1846, dann die zusoige der Allerhöchsten Entschließung vom 19. August 1848 gepragie Rupsermünze zu zwei Kreuzern mit Ende Dezember des loufenden Jahres 1851 außer Umlauf zu treten. Vie Silber-Scheidemünzen zu sechs Kreuzer C, M. mit den Fahreszahlen 1848 und 1849, welche in Folge ver Allerlz&chch= sten Entschließungen vom 19. August 1848 und vom 14. Juni 184), mit ven nur in den übrigen Kronlänvern, mit Aus= nahme des lombardisch-venetianischen Köuigreics, kundgemach= en Verordnungen des Finanz-Ministeriums vom 18, Septem- ber 1848, 3, 31,442—854, und vom 3. Juni 1849, 3. 6457 —— l. eingeführt worden, seither aber auch in den Ver= leyr 1m lombardisch - venetianishen Königreiche eingedrungen ind, werden in diesem Königreiche gleichfalls mit Ende De- zember des laufenden Jahres 1851 außer Umlauf gesebt. le nah dem mit Kaiserliher Verordnung vom 7. April 1551 eingeführten neuen Systeme ausgeprägten Kupfermün- zen zu 3, 2, 1, # und: 7 Krêuzer C. M. mit der Jahreszahl 1501, werden vorläufig in dem lombardisch = venetianischen Königreiche nicht ausgegeben, und bleiben bis auf weitere Weisung in jenem Königreiche vom- goseblichen Umlaufe aus= ge\chlo}en. Die in den bestehendten- Vorschriften für die Aunahme von Scheidemünzen enthaltenen Anordnungen bleiben im Allgemei- nen in. Wirksamkeit. Nur wird, um. den Besißern der ein= verufenen Scheidemünzen deren Verausgabung vor Ablauf der in den §8. 1, 2 und 3 festgeseßten Fristen zu -erleiGtern, auênahmsweise gestattet, daß diese. Münzen bis dahin bei Zahlungen au öffentliche Kassen bis zu dem. Betrage von zwei Gulden C. M. oder von ses bsterreichischen Liren: ver= wendet werden dürfen. Nach Ablauf des: Vèonates Dezember des- Jahres Cintausend achthundert zwei und funfzig sind die nach §4 einberufenen Kupfermünzen außer Umlauf gesebt, und es werden dieselben nux als Kupfermateriale nach dem Gewichle zu: dem hierfür vejonders festzuseßenden - Preise bei folgenden Aemtern: und Kassen angenommen werden :

a) bei dem K. K, Haupt-Münzamte tin- Wien:

b) bei der K. K. vereinten Salz-Erzeugungs- und Berg- gefällen-Kasse, zugleih Verschleiß-Faktoret in Hall ; bei Der K. K. Gallorei = Und Forstwcsens = Kasse in NReufchl ; bei der K. K. Jnspektorats - Oberamts - Kasse zu, Na=- gybánya, und bei der K, K. Bergdirections - Kassen - Verwaltung in Oragicza.

(0e) PV, Uy m."P.

| |

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der Aten Klaÿe 105tex | Königl, Klassen-Lotterie fiel der zweite Haupt-Gewinn von 80,000

| Rthlr, auf Nr, 27,140 in Berlin bei Mendhéimz 2 Gewinne zu