hende Gesuche dieser Art haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. j :
Zelte, e its oder Eingangsseite mehr als 24 Fuß preußisch, und deren Tiefe mehr als 16 Fuß preußisch beträgt, können nicht zugelassen werden, L
H» ; öffentliche Auslegen von Wolle in v G A s Höfen der in der Umgegend des Markts befindlichen Häuser behufs deren Verkaufs, insbesondere also auch das Aufschnei- den der Wollzüchen und das Aushängen von Adressen der Wollverkäufer, darf eben so wenig als das Auslegen der Wollen auf öffentlichen Pläßen und in Zelten (S. 2) früher als an den drei lezten Tagen vor dem eigentlichen Beginn
des Marktes erfolgen.
Breslau, den 10, Mai 1852, : S Königliches Polizei-Präsidium, von Kehler.
[688]. Dea ma 0:0. n4.
Der diesjährige Frühjahrs-Wollmarkt in Posen wird an den Tagen vom 12, bis 14. Juni c. ab- gehalten werden, Die Lagerung der Wolle ge- schieht auf dem alten Markte und den angräân- zenden Sixaßen. Für möglichst zweckmäßige Ein- richtungen zur Förderung dcs Geschäfts wird Sorge getragen werden.
Anweisungen zu Lagerstellen im Freien, so wie zur Lagerung auf dem Sale im Waage-Gebäute, werden bei der Rathswaage ausgegeben,
Posen, den 12. Mai 1852,
Der Magistrat,
Meagdeburg-Wittenbergesche 1607] Eisenbahn.
Die geehrien Actionaire der Magdeburg-Wit- tenbergeschen Cisenbahn-Gesellschaft werden hicr- durch eingeladen, sich Montag den 14, Juni d, J, Vormittags
14 V; im hiesigen Börsenhause zu der im §, 24 des Gesellschafts - Statuts angeordneten General - Versammlung einzufinden, Jun derselben ollen: S der Geschäftsbericht des Direktoriums vor- getragen,
2) der Rechnungsabschluß über das leßte Ver-
waltungsjahr vertheilt,
3) die Wahlen für das ausscheidende Drittheil
der Ausschuß-Mitglieder vorgenommen und
4) ein Antrag der Gesellschafts - Vorstände auf
Abänderung des durch die Allerhöchste Kon- zessions- und Bestätigungs -Urkunde vom 31, Januar 1847 modifizirten §, 52 des Gesellssœafts-Statuts dahin : „daß der Syndikus der Gesellschaft als wirkliches Mitglied mit beschließender Stimme dem Direktorium hiínzutritt und it dem Falle, daß ein Mitglied des Direktoriums qualifizirter Techniker is, der Ober-Jngenieur sür entbehrlich erklärt wird, so wie daß event, bei ferneren Be- stehen des Direktoriums aus nur ztvei Mitgliedern dem Syndikus oder dem Ober - Jugenieur vom Ausschusse Voll- macht zur Vertretung eines Direktors ge- geben werden kanu“, zur Berathung und Beschlußnahme gebracht werden.
An dieser General - Versammlung können nur solche Actionaire Theil nehmen, welche minde- stens drei Stamm-Äctien besißen und sich durch dieselben in den Tagen des 9,, 10, und 11. Juni in dem Büreau der Gesellschast, Neue Fischerufer Nr, 22 hierselb, nah Maßgabe der §8. 25 und 26 des Statuts legitimirt haben, Zur Erleich- ierung dieser Legitimation für die außerhalb
676
Magdeburg wohnenden Actionaire werden den- jenigen, welche bis zum 11, Juni die Anzahl der Actien, für welche sie Stimmfarten wünschen, dem Gesellschafts-Direktorium, unter Angabe der Nummern , schriftlich anzeigen und demnächst beim Eintritt in die General - Versammlung die angemeldeten Actien vorzeigen, die Eintrittskarten ausgereicht werden,
Die deponirten Actien können am 416, und 17. Juni gegen Rückgabe der Beschcinigungen über die erfolgte Einlicferung wieder in Empfang genommen werden, j
Magdeburg, den 4, Mai 1852,
Der Ausschuß der Magdeburg - Wittenbergeshen Eisenbahn - Gesellschaft, E (gez) Deneke, Vorsißender.
——
[589] Bekanntmachung.
Die geehrten Actionaire der Magdeburg-Cöthen- Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschast werden mit Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 24 unseres Gesellschafts - Statuts hiermit eingelg- Den O Dienstag, den 8. Juni c., Vormittags
10 Dr, im Saale des hiesigen Administrations-Gebäudes zu der im §, 23 des Statuts vorgeschriebenen General - Versammlung cinzufinden, in welcher
1) der Geschästsberiht der Direction vorge-
tragen, 2) der Rechnungs-Abschluß pro 1851 vertheilt, 3) für die statutgemäß ausscheidenden Ausshuß- mitglieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl getroffen werden soll,
Jeder Actionair oder Bevollmächtigte, welcher an der General-Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst und sçzinen Machigeber am 4,, 5, und 7. Juni in den Bürcaustunden im - Admi- nistrations-Gebude hieselbst als Eigenthümer von fünf oder mehr Actien zu legitimiren und eine Eintrittskarte zu empfangen, auf der die Anm:ghl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt is, Ohne diese Eintrittskarte kann Niemand zu dex Gene- ral-Versammlung zugelassen werden.
Sollte einer der Herren Actionaire beabsichti- gen, cinen das gemeinschaftlihe Juteresse berüh- renden Gegenstand in der General-Versammlung zum Borirag zu bringen, #o tvird derselbe mit Bezugnahme auf den §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Mo- tive spätestens bis zum 29, Mai dem Vorsigen- den des Ausschusses, und zwar durch schriftliche Abgabe scines Antrages, im Geschäftslokale dex Geselischaft am Fürstenwall, anzuzeigen,
Magdeburg, den 21, April 1852,
Der Vorsißende des Ausschusses d-x Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahu Gesellschaft N U and
er i 6 Köln-Mindener Eisenbahn. General-Versammlung.
Die diesjährige regelmäßige General-Versammlung der Aktio-=
i? naire der Köln-Mindener-Eiscn- S bahn ivird MgamSonnabendden19, Juni E (1, Vormittags 10 Uhr,
im großen Rathhaussaale hierselbst Statt sinden, Unter Hinweisung auf die §§. 33 bis 39 des Statuts werden die in den Büchern der Gesell- schaft bis zum gestrigen Tage eingetragenen Ak= tionaire hierdurch eingeladen, an dieser General- Versammlung in Person oder im Verhinderungs- falle durch Bevollmächtigte nach §. 40 des Statuts
L A L q S Q
M E R A T E E M O P * E Er Lw
Theil zu nehmen, indem wix bemerken, daß in Anwendung der §§, 33, 34 und 39 ¡hidem die Eintrittskarten und Stimmzettel am 416, Juni cr. in den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr und am 17. und 18, Juni cr. íu den Vormítta g- stunden von 9 bis 12 Uhr in unserm Geschäfts- lokale am Frankenplaze hierselbst, jedoch nur gegen Vorzeigung der Aktien oder einer genügenden Bescheinigung über den Besiß derselben im Falle der Bevollmächtigung außerdem gegen Vorzei-
gung oder Einsendung der Vollmacht in Empfang
genommen werden können. Außer der vorbe- mertten Zeit werden keine. Eintrittskarten ver- abreicht. Köln, den 16, Mai 1852, Die Direktion.
[641]
Mit Bezug auf §. 3, Art, 76 des Gesellscbafts= Vertrages werden die stimmfähigen Betheiligten (diejenigen, welche einen Geschäfts - Antheil von 1000 Thalern oder mehr haben) zu der __am3. Juni, Nachmittags 43 Uhr,
im Börsensaale stattfindenden General - Vex- sammlung eingeladen,
Die zum Eintritt exforderlichen Legitimations- farten, infofern sie niht von uns den Betheilig- ten zugesandt sein sollten, können von den lez- teren in unserem Büreau vom 1, bis zum 3, Juni Vormittags in Empfang genommen werdén,
Berlin, den 17. Mai 1852,
Direction der Disconto-Gesellschaft,
[338] In der Nachlaßsache der verstorbenen Ehefrau
des Amts-Gerichtsdieners Völschow hierselbst ist zur Anmeldung von Erbschafts- und Schuld- Ansprüchen cin Termin au Le 4% Un D Morgens | L U, vor hiesigem Amtsgerichte anberahmt, în welchem sich auch die beiden, als alleinige Erben de- functae bezeihneten unehelichen Kinder dersel- ben, als: 1) Pauline, angeblich mit einem Matrosen Babrdt gezeugt, ; 2) Ludwig, dessen unehelicher Vater ein Ocfo- nom Bade sein soll, uud deren Aufenthaltsort nicht zu ermitieln ge- wesen is, zur eventuellen Empfangnahme der geringen Verlassenschaft einzufinden haben. Im llebrigen wird auf das den Landes - Jntelligenz- Dlättern inserirte ausführliche Proklant vom heu- ¡igen Tage verwiesen. i Schwaan, den 10, März 1852, Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht, E
E ck a aOT T D D R R E R
[639] Usern g
Es i dermalen . das Thielesche Stipendium für Studirende, dessen Kollatur der unterzeichneten Inspection milder Stiftungen zusteht, und zu dessen Genuß zunächst Verwandte der Stifter, und vorzugs=- iveise „solche“, die den Namen „Thiele“ führen, abwechselnd mit Chemnizer Bürgerssöhnen, be-
rechtigt sind, zur Erledigung gelangt,
Daher werden alle diejenigen, welche hiernach Anspruch auf dessen Genuß haben, aufgefordert, sich längstens bis zum
0 GUnNt 1, J. bei uns zu melden und zu legitimiren,
Chemniß, den 7, Mai 1852,
Die Inspection milder Stiftungen.
Die Königliche Der Rath der Stadt
Superxintendentur Chemuig.
614, Swlegel; Vetters,
Sup, Sidir, und stellv, Vors,
_ er
An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.
Heute den 17, Mai 1852 i} ausgegeben worden:
Siebzigste Sizung der 11, Kammer... Total 341 Bogen des 1, Il, 111, und [IV. Abonnements.
«
35 Bogen.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdrucerei,
Das Abonnement beträgt: —- 20 Sgr. für + Iahr in allen Theilen der Monarchie ohne 4 -cis-Erhöhung.
Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf, in der ganzen Monarchie:
1 Rihir. 17§ Sgr.
ere S R
Königlich Preuß ifcher
Alle Pest - Anflaiten des In- und Auslandes nehmen Sestelung auf den Königl, Preuß, Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen : Mauer-Strafe Ur. 54. und Leipziger-Straße Ür. 14,
pee A
nzeiger.
Berlin, Mittwoch den 19. Mai
F
__ Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den | Bau einer Chaussee von der Appelhülsen - Coesfelder Staatsstraße in Coesfeld über Borken und Bocholt bis zur Werth-Emmericher Ge-
meinde-Chaussee in Werth genehmigt habe, bestimme Jh hierdur, daß |
das Recht zur Expropriation der zur Chaus
l
stüde, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhal- |
tungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen gel= | tenden Bestimmungen, auf die oben gedachte Straße Anwendung finden | Dugleih will Jch den diesen Chausseebau ausführen- | den Gemeinden und Corporationen gegen lebernahme der fkünf-
tigen Unterhaltung der Chaussee das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nah dem für die Staats-Chausseen jedesmal gelten- | 1 Chauj | | Auch sollen die dem Chaussee- | geld-Tarife vom 29, Februar 1840 angehängten Bestimmungen we- | bera N M 6 Jonskmile, gen der Chaussee - Polizei - Vergehen auf diese Straße Anbtübung | 2 1A M Zeneymigiz
finden. Der gegenwärtige Erlaß ist dur die Geseß «Sammlung | 8 ) I “_| das Prâdifat „Oberlehrer“ beigelegt; und
sollen. den Chausseegeld - Tarife verleihen.
zur öffentlihen Kenntniß zu bringen. i Charlottenburg, den 21, April 1852, Friedrich Wilhelm. von dexr O eyt i n en Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanz = Minister.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: |
as \
Dem Plaßmajor von Rothen Adler-Orden dritter Klas
Stralsund, Major
se: mit der Schleife; dem Stadt-
und Kreis - Gerichts - Rathe H ir\ch zu Magdeburg, den Rothen |
Adler-Orden vierter Klassez so wie dem Kaiserli russischen Oberst= | Lieutenant im Ulanen-Regiment des Thronfolgers, Cesarewitsh und | Sroßsürsten Alexander Nicolajewit\ch Kaiserliche Hoheit, Freiherrn |
T)
Gerdinand von Klüchßner, den St, Johanniter - Orden U |
verlethen,
Potsdam, den 17. Mai 1852,
Jhre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin von
A} \ » 44 y «Ar En vi 4 {C1 % ; n f C (X 2 ck ; - +4 L 4 Meccklenburg-Schwerin ist auf Schlof Sans}]ouci eingetroffen,
Wert, dei 27, Mal 1852. Se. Hohe ist hier eingetroffen und im Königlihen Schlosse abgestiegen
Staats - Veinisterium. nehmigung zu der Verordnung vom 3, Januar 1849 über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen in Untersuchungssachen. Bom. 2:M/i4 85 2,
lassene und durch die Geseß - Sammlung von 1849 S, 14 ff, verfündete Verordnung über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen in Untersuchungssache:
see erforderlihen Grund= |
von Bodelschwingh. |
| ausgegeben
Cu E E , | Veitiifterium für ei, Setverbe und öffentliche
r
der Verfassung gemäß ven Kammern vorgelegt ivorden ist, haben dieselben der gedachten Verordnung ihre Genehmigung ertheilt, Dies wird hierdurch zur Beachtung bekannt gemacht. Berlin, den 2, Mai 1852, i 2 Das Staats - Ministerium. von Manteuffel. von der Heydt. Simons, von Raumer. von Westphalen, von Bodelshwingh, von Bonin.
Ministe
gelegenheiten.
E ‘ie Ber ung des 1 de. Georg Ferdinand August DLEJEr as ordentlicher Lehrer an dem Gymnasium zu Königs=
Dem Kollaborator am Gymnafium zu Neu-Ruppin, Lenho ff,
a DEN D G L 8 1° E _— ( S n s Z ¿ Der Kandidat des höheren Schulsamts W eelews ti als entlicher Lehrer an dem Gymnasium zu Culm angestellt worden.
Be own mah ung Vie Königliche Kunstkammer bleibt morgen Mittwoch, den
2. &#
LIten d., ges{lossen, Die Einlaßkarten, weiche für diefen Tag bt S 7 ; D ninD,
{ y
bleiben für Freitag, den 21sten d., gültig.
0 Ma L502
irection der Königlichen Museen.
Berltiut, den General-
4
f T A
Lrbeiten. irfular-Erlaß vom 24, Februar 1852 — betreffend ie Ausbildung taubstummer Mädchen in weiblichen
Handarbeiten. __…… Ss ino in neuerer Zeit mehrfach Anträge auf Bewilligung der dur den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Juni 1817 in Aussicht gestellten Prämie für die Ausbildung taubstummer Mädchen in weih= lihen Handarbeiten , insbesondere im Zuschneiden und Nähen weih=
C b h
| licher Kleidungsstüde, eingegangen, welche in Berücksichtigung der in | jener Allerhöchsten Bestimmung enthaltenen Boraussetung nit immer | genehmigt werden konnten. Da hiernach die Prämie von 50 Rthlr. den= | jenigen Kün stlernund Handwerkern „welche einen Taubstummen als Lehrling annehmen und auslehren, verheißen ist, so kann die Prámie für die Ausbildung weiblicher Taubstummen in der vorstehend bezeichneten | Handarbeit nur von denjenigen Schneidermeistern in Anspruch ge-
it der Fúrst von Hohenzollern-Sigmaringen | j ) H t d ; z | nommen werden, welhe zum Halten von Lehrlingen geseßlich befugt
| sind und welche durch Beibringung glaubwürdiger Ätteste darthun,
_
| daß die Taubsiumme in Golge der ertheilten Anweisung die er- | forderlichen Gertigkeiten und Kenntnisse erworben habe, um dur | Ausúbung des erlernten Gewerbes ihren Lebensunterhalt gewinnen 5 : - r | zu Tönnen. :
Bekanntmachung der von den Kammern ertheilten Ge- |
Die Königliche Regierung hat \ich bei Prüfung der bei Jhr
“eingehenden derartigen Anträge nicht nur selbs hiernah zu achten, | sondern auch die Vorsteher der Taubfiummen - Anstalten von diesen | Vestimmungen in Kenntniß zu seßen, damit dieselben bei Unter- | bringung taubstummer Mädchen hierauf die erforderliche Rücksicht | nehmen. |
Nachdem die auf Grund dés Artikcls 105 der Verfassungs= | Urfunde vom 5. Dezember 1848 unter dem Z, Januar 1849 er-
Berlin, den 24, Februar 1852, Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlice Arbeiten. von Der V LA, Än
_sâmmtliche Königliche Regierungen und an das
Königliche Polizei-Präsidium zu Berlin.