1852 / 118 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[643] E y

Der Tagearbeiter Johann Gottlte eute aus Droskau (zuleyt in Kohle, Gubener Arie sich aufhaltend) soll wegen Nichtbeachtung Þ0!1- zeilicher Beschränkungen zur Untersuchung gee werden. Derselbe hat sich jedo aus Ko B entfernt und is sein gea I ge Aufentha | uicht zu ermitteln gewesen, i Vie Civil und Militär - Den fg e

j t, aus den, )

daher biénsterge dens ersu signalisirten Tage-

nögli esen, unten näher alisir a 0 ihn im Betretungs-

arbeiter Peuke zu vigiliren, / falle zu verhaften und uns zur weiteren Veran-

lassung hiervon Nachricht zu geben, Sorau, den 12. Mai 18952. Königl, Kreisgericht, Abtheilung k.

Signalement.

Der Tagearbeiter Johann Gottlieb Peuke it 24 Jahr alt, aus Droskau gebürtig, evange- lischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, von mittler Statur, hat blonde Haare, dergleichen Augen- brauen und Bart, niedrige Stirn, blaugraue Augen, proportionirte Nase und Mund , gute Zähne, rundes Kinn, längliches Gesicht und ge- sunde Gesichtsfarbe.

Der 2c. Peuke, vessen Kleidungsstücke nicht angegeben werden können, spricht deuish und hat feine besondern Kennzeichen,

[1142] Subhastations-Patent,

Das im Arnswaldshen Kreise der Neumark belegene Rittergut Spechtsdorff mit den dazu gehörigen Vorwerken Wilhelmsborn und Lubsee, abgeshäßt auf 34,915 Rthlr, 22 Sgr. 1 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in dem Bü- reau 111, einzusehenden Taxe, soll

am 16. Juli 41852, Vorm. 10 Ühr,

an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.

Folgende Juteressenten, als 41) Hauptmann Albert von Hiller, 2) Friederike Dorothea, jeparirte Hauptmann von Hiller, 3) der Hauptmann Albert von Treskow, 4) die Wilhelmine Marie, separirte von der Lankeu, 5) die Gräfin von Carmer, Henriette, geborne von Treskow, f werden hierdurch von dem Termine in Kenniniß

geseht. Dramburg, den 25, November 1551.

Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[329] Nothwendiger Vexkauf.

Königliches Kreisgericht zu Kempen, I, Abtheilung.

Das im Regierungs - Bezirk Posen und. dessen \cildberger Kreise belegene , zur erbschaftlichen Liguidationsmasse des Friedensrichter Johann Karl August Glauex gehörige freie Allodial- Rittergut Wieruszow nebst Pertinenzien, land- schafilih abgeshägt auf 463,059 Rthlr, 13 Sgr, 6 Pf. zufolge ver nebst Hypothekenschein und Be- angen in der Registratur einzuschenden Taxe,

ó am 4, Okiober 1852, Vormittags 40 Uhx,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastixt werden. Alle unbekannten Real - Prätendenten werden

680

aufgeboten , sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. G Die dem Aufenthalte nah unbekannten Glâäu- biger 6 Geschwister Guhrauer a) Wilhelm Julius Reinhold, b) Karl Ferdinand August, c) Luise Wanda Marie, d) Klara Wilhelmine Klotilde, e) Ottilie Adelheid Franziska und f) Leopold Otto Franz werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Kempen, den 28, Februar 1852.

[328] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung , zu Spandau, den 5, März 15952,

Das dem verstorbenen Maurermeister Ernst

Wilhelm Otto Blümner jeßt zu dessen erbschaft- licher Liquidations-Prozeßmasse gehörige, hierselbsi in der Potsdamer Straße sub Nr, 14 belegene, im Hypothekenbuch Vol. IV. fol. 123 verzeich- nete Grundstück, zufolge der nebst Hopotheken- hein und Bedingungen in dex Registratur ein- zusehenden Taxe, gerichtlich abgeschäßt auf 6232 Thaler 3 Silbergroschen 11; Pfennig, soll am 4, Oftober d. Z,, Vormittags 41 Ur,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastixt werden,

[645] Epiltal - Citation

Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Karl Voigt hierselbst ver Konkurs eröffnet ift, werden sämmtliche Gläubiger des Gemeinschulb- ners zur Anmeldung und Ausweisung ihrer An- sprüche zum Termine ben s Scontber 2, Bocm. 40 Uy, vor dem Stadt- und Kreis-Gerichts-Rath Krüger an Gerichtsstelle Domplay Nr. 9, hierselbst unter der Verwarnung vorgeladen, daß diejenigen, welche in diesem Termine persönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte niht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt werden und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird,

Den behinderten und unbekannten Gläubigern werden die Herren Rechts-Anwalte Alschessky, Weber, Berge , benannt, an deren einen sie sich wenden und denselben mit Information und Voll- macht versehen können,

Magdeburg, den 26, April 1852, Königl, Stadi- und Kreisgericht, 1, Abtheilung,

[196] Edifigl-Cziatton,

Nachstehend benannte Verschollene :

1) der Brauer Johann Gottlieb Lubrich, welcher am 29. September 1788 zu Neuhammer geboren, nachdem er ins Ausland gewan- dert, seit mehr als 30 Jahren verschollen itz Johanu Jeremias Altmann, geb. den 42, Mai 41800, welcher nah Amerifa ausge: wandert und seit dem 1. Mai 41836 ver- ollen if 5 Johann Gottlieb Tschierschtviß, welcher am 6. Juni 1795 zu Neuen geboren, im Jahre 1806 Nieder - Moys verlassen, und seit dem Jahre 1813, nachdem er in Martinwaldau gedient, verschollen itz

4) der Jnwohner Johann Gottlieb Dunkel am 416, März 1768 zu Ottendorf geboren, welcher scit 1 oder 2 Jahren vor dem Kriege von 1813 verschollen ist z Johann Friedrich Müller, am 1, Juni 1799 zu Warthau geboren, welcher gegen das Jahr 1820 in Berlin zur Garde eingezogen später bei dem sächsischen Gesandten daselbst als Bedienter in Dienste getreten, und seit dem Jahre 1839, nachdem er sich bei der dortigen Polizei nach Köpnick abgemeldet verschollen i z é die unverehelihte Johanne Friederike Beer geboren am 7, Oktober 1806 zu Nieder- Mittlauz die Gebrüder Posselt,

a) der Müller Johann Gottlieb,

b) der Tuchmacher Johann Gotthelf, welche vor länger als 20 Jahren verschollen sind, und von denen der erste sich im Jahre 1821 von Troitschendorf entfernt haben soll,

auf deren Todeserklärung angetragen worden,

oder deren etwa zurückgelassene unbekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem vor dem Deputirten Herrn Kammergerichts-Assessor

Wolff auf

den 9, Dezember c., Vormittags 44 O,

angeseßten Termine schristlih oder persönlich zu

melden und weitere Anweisung zu erwaxten,

widrigenfalls deren Todeserklärung und resp.

Präklusion ausgesprochen und ihr zurückgelassenes

Vermögen denen si legitimirenden Erben aus-

geantwortet werden wird.

Gleichzeitig werden die unbekannten Erben und

Crbes-Erben :

1) der am 28. April 1847 zu Ottendorf Ler- storbenen Maria Rosina Rother, geschiedene Krabel, der am 9. Oktober 1847 geborenen und am

2, Zuni 41848 verstorbenen Friederike Karo=- line Gebhardt, unchelihen Tochter dei unverehelihten Johanne Elisabeth Gebhardt zu Ober - Mittlau

zu dem vorgedachten Termine unter der Vertvar- nung vorgeladen, vaß die resp. Nachlaßmassen dem sich meldenden und sich legitimirenden Erben, beim Ausbleiben eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden, und der nach erfolgter Präklu- fion sich erst etwa meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Verfügungen des Ersteren anzuerkennen und zu übernehmen \{chuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersay der gehobenen Nußungen zu fordern berechtigt, son- dern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden ift,

Bunzlau, den

30. Januar 1852, Königl. Kreisgericht,

1, Abtheilung.

L

Niederschlesisch -Märkische [644] Eisenbahn.

Zum Neubau des Geleises auf der Berlin- Frankfurter Bahnstrecke sind noch ansehnliche Quantitäten gesiebter Kies errei, Wer solches Material von näher festzustellender. Be- \haffenheit zu liefern im Stande ist, wolle seine Anträge unler Beifügung von Proben baldigst bei uns einreichen.

Berlin, den 15, Mai 1852,

Königliche Verwaltung dex Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn,

An die Abonnenten der stenographischen Berichle irber die Verhandlungen beider Kammern.

E R P

Heute den 18, Mai 1852 is ausgegeben worden:

Vierundsechzigste Sißung der l. Kammer... + «ooo.

E P G

ZX Bogen.

Total 3441 Bogen des I, ll.; [I und TV. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Decerschen Geheimen Ober-Hofbuchdwuerei,

Das Abonnement beträgt: 20 5gr.. für § Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne | Preis-Erhöhung. Mit Seibtatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Sérlin: 1 Kthir. 7 Sgr. 6 Þf., S in der ganzen Monarchie : 28 1 Rihlr. 17§ Sgr.

Königlich Preufifcher

Aüe Pest - Anstaiten des In Le - und e Ga Sas: Sestellung auf Aönigl. Preuß. Staats-Anzeige an, sür Serlin die idi

d A. ata Expeditionen :

Mauer-Strafe Ur, 54. und Leipziger-Strafe tr. 14.

————— R ———

al C.

118,

Berlin, Donnerstag den 20, Mai

1852,

B Cck 4 IRE E s Nachdem 3d durch Meinen Erlaß vom 23. April 1847 den jausseemäßigen Ausbau der Straße von Peterêwaldau nach Stein-

H N den für diesen Zweck zusammengetretenen Actien- | erein genehmigt habe, bestimme Jch hierdurch, daß auf diese | ; = 2 L A A A A y hierdurch, daß auf diese | Arbeiten ur z Fi 2A H pl A Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee Veran | nd des Finanz-Ministers im Interesse des Verkehrs noth-

Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chausscebau=- und Unterhaltungs - Materialien nach Maßgabe der für die Staats- Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden len, Zugleich verleihe Jh dem genannten Actien - Verein das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes er Chausse

Kenntniß zu bringen, Charlottenburg, den 21. April 1852.

Friedrich IBilhelm, Ml oan dev: Det, Hon Dodels0vingh, Un ; T den Minister für Handel, Gewerk lec , ) ¡doel, Gewerbe und vffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister. I G

4, Nachdem Ih durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde - Chaussee von der Köln - Frankfurter Staats-

straße bei Kircheip über Buchholz und Oberpleis nah der Beuel- |

A Chaussee in Niederdollendorf genehmigt habe, bestimme | w "v 4 E D 4 Q H D , Y P ? ar

Ih vterdurh, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee | erforderlihen Grundstücke, so wie das Necht zur Entnahme der |

für die Staats - Chausseen geltenden Bestimmungen, auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. i l

Chausseebau - und Unterhaltungs - Materialien nah Maßgabe der

tenden Tarife verleihen.

Polizeivergehen für die gedackhte gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß- Sammlung zur öffent- lihen Kenntniß zu bringen. O Potsdam, den 3, Mai 1852, eFriedrich TBilhelm.

s On P O. Do E Id,

An 4 den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

und den Finanz - Minister. |

L

von Niedernetphen über Afholderbah nach Kronprinzen - Eiche ge- | nehmigt habe, bestimme Jh hierdurch, daß auf diese Straßen das Expropriationsreht für die zur Chaussce erforderlichen Grundstücke |

und das Necht zur Entnahme der Chausseebau- und Unter | j C me (i S iterhaltungs= "(2 f, , , , 3 Lon | ston zu {ließen, die beinahe sechs Monate hindurch Ihre an-

| gestrengte Thätigkeit in Anspruch genommen hat.

Materialien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden soll, Zugleich verlcihe Jch den Be- theiligten das Recht zur Erhebung cines, gegen die Sáte des Chau see- geld-Tarifs für die Staats-Chausscen um die Hälfte erhöhten Chaussee-

-

geldes, lebteres mit der Maßgabe, daß die Betheiligten si eine

fellen. |

traße Zugleich will Jch den et | betheiligten Gemcindeu gegen U der Hinfttgen 0M s{ristsmäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Frhebung des Chausscegeldes nach dem jedesmal für die Siaats-Chausseen gel- n Tarife hex Auch sollen die dem Chausseegeld - Tarife | vom 29, Februar 1840 angehängten Vorschriften wegen der Chaussee- | Str0ße Quitigtert aben. Der E L

vid (7 DEY Verfassungs - Urkunde vom 31. Januar 1850, den Präsidenten des Staats - Ministeriums beauftragt, die gegenwärtige | Sibung der Kammern am heutigen Tage zu \ch{ließen, und davon | mittelst Allerhöchster Botschaft vom 417. d. M. beide Kammern mit | der Aufforderung in Kenntniß geseht, zu dem gedachten Zweck im | hiesigen Königlichen Séhlosse zusammenzutreten. i Y Aufforderung hatten sich heute Nachmittag um 2 Uhr die Mitglie- der des Staats-Ministeriums und beide Kammern im weißen Saale | des Königlichen Schlosses versammelt,

| Perabsebung auf die einfahen Säße nach Ablauf von sechs Jahren

e A, gefallen lassen müssen, insofern dics nah der Sntscheltdung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche

wendig wird. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe=

| bruar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-

N ¿ N L , . O die in Rede stehenden Straßen Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist tur die Geseß-Sammlung zur bffentlichen

j : iÿ nage

e E 2 auf diescx Chaussee | Kenntniß zu bringen. nach dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- | Tarife. Auch sollen die dem Chausscegeld-Tarife vom 29, Februar | 1840 angehängten Bestimmungen wegen der C | gehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der ge- | genwärtige Erlaß ist durch die. Geseßz-Sammlung zur öffentlichen |

Potsdam, den 3, Mai 1852. Friedrich Wilhelm. s von der Heydt. von Bodelshwingh. Un Don J ; f 34 'j ck Pi d) V ce : + den x ni er für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz = Minister.

4 7

Se. Majestät der König haben Nllergnädigst geruhdt : Dem Arzte des Civil - Spitals und Waisenhauses und Bade-

| Inspéltor, Dr. Georg von Sartorius zu Aachen, den Rothen

Adler - Orden vierter Klassez so wie dem Haup! j i Î ; m Haupimann und Adju= tanten Sr. Hoheit des Herzogs zu Anhalt - Deßau, von Ber 0 horst, den St, Johanniter-Orden; und Dem Geheimen expedirenden Secretair bei der technischen B : z L 8 qH- L einiano Brandenburg, den Charakter als Kanzleirath zu ) jen,

Potsdam, den 18, Mai 1852. Fhre Maicstäten der Könt o T hre azestaten der König und die Königin von Han=

R E nebst Prinzessin Therese vonSachsen-Altenburg Durchlaucht sind auf Schloß Sanssouci eingetroffen. H

GVeschehen in dem Königlichen Schlosse zu Berlin, den 19: Msi::4852, A8 O f 74 | / Ves Königs Majestät haben, auf Grund dec Bestimmung im

In Folge dieser

Nachdem die Führung des Protokolls von Seiten des Staats-=

Ministeriums dem Gehei ‘Fi I M imen Ober-Finanz-Rath Costenoble, vo Nd A R d | Set S ov Se g i da y „Nachdem Ih durh Meinen Erlaß vom heutigen Tage den |Seilen der ersten Kammer dem Sghrififührer, uébau einer Gemeinde - Chaussee von der Altenhagen = Siegener | ©!| Staatsstraße bei Siegen über Netphen und Feudingen bis zur | Abgeordneten Noeldechen übertragen war, hiclt der Präsident des

Wittgensteine® Straße bei Saßmannshausen, nebst einer Zweigstraße

di Di R | Abgeordneten t D100 und von Seiten der zweiten Kammer dem Schriftführer,

Staatsministeriums Breiherr von Manteuffel die nahstehende «Anrede an die versammelten Kammern : Meine Herren! Seine Majestät der König haben mir befohlen, eine Ses

_, Wie die Regierung Sr. Mazestät ihrerseits, so sind auch E meine Herren, bestrebt gewesen, diesen Zeitraum für das Land fruchtbar zu machen.