1852 / 118 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ansichten haben ihren Ausdruck, Zweifel ihre Löf Mängel Abhülfe gefunden. P F is Dur Jt bereitwilliges Entgegenkommen ist der Staats- haushalts-Etat für das Jahr 1852. geregelt, und die Regierung Sr. Majestät befindet si in der Lage, auch die außerordent-

¿ / befriedigen zu können. Schon |

, M T f des Staats 2e e lichen Betr E ist Jhnen über den günstigen Rehnungs- |

während Jhrer R I Af S4 M ; j : F 1íse für- das Jahr 1851 Mittheilung gemacht | d E S ta v Annahme vorhanden, daß auch das | laufende Jahr in dieser Beziehung nicht zurückbleiben werde, denn | Handel und Verkehr heben sih mit dem zurückkehrenden Bertrauen. Die Gefahr eines dem Lande drohenden allgemeinen Nothstan- | des, welche bei dem Beginn Jhrer Sißungen die Vorsorge der Regierung und Jhre Theilnahme in Anspruch nahm, ist, ih |

Entgegenstehende

sprehe es mit Dank gegen Gott aus, von uns abgewendet

worden. Mehreren von der

fassungsmäßige Zustimmung ertheilt. feit, mit der Sie

Königlichen Regierung

vollen Zustimmung des Landes gewiß jein darf.

Weges der Den in lichen Verordnungen hak ( n ertheilt, niht ohne Sich mit der Regierung über diejenigen Abänderungen und zu! | e Erfahrung der leßten Jahre als räthlih erscheinen ließ. seße, so wie die übrigen, welche

Auch an die Verfassungs-Urkunde vom 31. ben Sie in manchen Punkten im Sinne einer wickelung Preußens die bessernde Hand gelegt,

bisher nicht gelungen, so bleibt die

Regierung im Interesse des arpUßischen Handels geschlossenen Staats - Verträgen haben Ste Zhre ver- | n gol Durch die Einmüthig- | den mit dex Krone Hannover Rad dee | tember 1851 geschlossenen Vertrag genehmigt haben, ist in der j die Ueberzeugung befestigt worden, daß sie bei ver weiteren konsequenten Verfolgung des eingeschlagenen |

‘ü Beit mit Gesevesfraft erlassenen König- | ; _Schisfe n: i dt ur O M A A | Kopenhagen findet von Stettin erst nah Ankunft des von Berlin ; 7 7 ; 5 | nah Stettin des Morgens abgehenden Eisenbahnzuges statt.

E

Indi 4 N Stralfun Yitadt abgehende Dampfschi Ergänzungen zu verständigen , welche die | von Stralsund nach Ystadt abgehende Dampfschiff

Lösung entgegenzuführen, wie sie die Würde der Krone und |

das Beste des Landes erheischt.

Meine Herren! Der Núckblick, den Sie am Schluß Zhrer |

dritten Sißung auf Das thun,

thanen Sr. Majestät auch

kungen tiefer Erschütterungen _libe

theueres Vaterland stark zu machen im Jnnern,

Außen , \

des Friedens aber darin eine gute Stätte haben.

Gott unserem Könige und Seinem Lande! _ Sodann erklärte der Prásident des Staats - Ministeriums im

völlig zu überwinden und unser

für ge\chlos}sen und die heutige Handlung jür beendigt.

Diese Rede wurde von Seiten der Kammern durch ein freuti-

ges Hoch auf Se. Majestät den König erwiedert.

gängige Genehmigung, von den Mitgliedern des Siaats - Ministe= riums und den Präsidenten beider Kammern in drei Ausfertigungin vollzogen worden.

Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer, von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin. Graf Rittberg. Graf Schwerin. Geschehen wie oben. di D410, Schriftführer der I, Kammer.

Costenoble, als Protokollführer des Staats-Ministeriums.

Noeldecher, Schriftführer der L. Kammer.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche |

Arbeiten. Bekanntmachung über die unterm 21. April d, J, erfolgte Bestätigung

des Statuts des Actien-Vereins zum Aushau der

Straße von Peterswaldau nah Steinkunzendorf.

Des Königs “Majestät haben das unterm 28, Februar 1850 |

vollzogene Statut des Actien-Vereins zum Ausbau der Straße von Peterswaldau nach Steinkunzendorf m.ttelst Allerl,söchsten Erlasscs

was in den leßten drei Jahren | eschehen und erreicht is , wird Sie nicht ohne die Hoffnung | ¡ / 1 dnuu : in Jhre Heimat zurückkehren lassen, daß cs dem treuen und | sihtsbehörde ersier und resp. zweiter Jnstanz beilegt, bis dahin, daß

é - S Er: 4 le ausdauernden Zusammenwirken der Regierung r E | weiter gelingen wird, die Nachwir- | ausgeubl 1 M A 1 : | jenigeu Functionen bezieht, welche in dem Gefeß vom. 11. März wie nah | : | S hee , , . E j e as | Nâtben übertraaen worde D ar an sich nit zweiselhaft, so daß jeder Feind es gerüstet findet, die Segnungen | Räthen übertragen worden sind, is zwar an sh nicht zweiselhaf Das gebe | | wesentlichsten inneren Verbtiudung stehen, und ta mithin die alige E : ; Ó S | meine vorläufige Sukstituirung der Bezirks-Regierungen an Stelle Auftrage Sr. Majestät des Königs die Sibung beiter Kammern

2 vom 21. “April d. J. zu bestätigen geruht, was nach Vorschrift des F. 3 des Geseßes über Actien-Gesellshaften vom 9. November 1843

| mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß das Staiut dur | das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Breslan zur öffent=

lichen Kenntniß gelangen wird. Berlin, deu 12, Mai 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlice Arbeiten, von der Heydt.

Bckexlanunitmah umg.

Die Post - Dampfschiffe zwischen Preußen einer -, Rußland Schweden und Dänemark andererscits kursiren in diesem Jahre folgendermäßen :

1) aus' Stettin nah Skt, Petersburg jeden Sonnabend Mittags, aus St. Petersburg nah Steitin seden Sonnabend Nach- mittags, vom 15. Mai n. St. ab; aus Stettin uach Ystadt (Stockholm) jeden Donnerstag “Mit- tag, aus Ystadt nah Steitin jeten Sonnabend Vormittags, Lon 4 Mia als

3) aus Stralsund nah Ystadt jeden Sonntag und Donnerstag Mittag, aus Yitadt nah Stralsund jeden Moutag und Frei= tag Abend, vom 745, April ab: aus Siettin nach Kopenhagen jeden Mittwoch und Sonnabend Mittag, von Kopenhagen nah Sietiin jeden Montag und Donnerstag 3 Uhr Nachmittags, vom 1. April ab.

Die Abfertigung der Schiffe näch St. Petersburg, Ystadt und

Das

; erwartet die Sonnabend und Mittwoch Abends aus Passow nach Stralsund ab-

S

A A “e | gehende Schnellpost. Die Königliche Regierung hofft mit Zhnen, daß diese Ge- | gc) s i aus Ihren Berathungen her- | vorgegangen sind, ihren praktischen Nußen bewähren werden. : Januar 1850 ha- | gesunden Ent- Al in [ole : | s | Versuch in Bezichung auf die Bildung ‘der Ersten Kammer | Cirkfular-Erlaß vom 13. März 1852— betreffend das Königliche Regierung sich

ihrer Verpflichtung wohl bewußt, die angeregte Frage einer |

Béexlin, 19. April 1852. General - Poft - Amt. Schmüdert.,

Minifterium des Junerüu, Verfahren vei Erlaß lcknrdwirthschaftliher Polizei-

Verordnungen. In dem Erlaß des mitunterzeichneten Ministers des Innern

| vom 28, Dezember 1850 ist auf Grund der §§. 145 und 152 der

Gemeinde - Ordnung und des Art. 67 der Kreis-, Bezirks - und Provinzial-Ordnung vom 11. März 1850 bcst.mmt, daß alle Be- fugnisse, welhe die Gemeinde-Ordnuug dem Vezirlsrathe als Aus- ein solcher definitiv gebildet worden ist, von der Bezirka-Regierung ausgeübt werden sollen. Daß sih diese Substitution auch auf die- 1850 über die Polizei-Verwaltung in den §§. 9 und 13 den Bezitks=

da die Gemeinde - Ordnung, die Kreis=-, Beziiks- und Provinzial- Ortuung und ¿as Polizei-Verwaltungs-Gescß mit einander in der

| der Bezirks - Räthe, auch wenn sie für die in dem Gesche vom

14. Márz 1850 bezeihncten Functionen des B:ziuks - Rathes nicht ausdrüúdcklich ‘und besonders hervorgehoben i}, doch nothwendig guf

/ / | diese mitbezogen werden muß. Das über die Handlung aufgenommene Protokoll ist, auf vor- | geltend gemacht worden.

Es sind jedoch hiergegen von einzelnen Gerichtshöfen Brdenken Diese Bedenken werden darauf gegründet, daß bei Functionen des Bezirks-Raths, welche gerade in einer kon-

trolirenden Mitiwikung bei den Erlassen der Regierungen bestehen

wie dies in Betreff der §§. 9 und 13 des Gescyßes vom 11. März 1850 der Fall ist, die Substitution der Regicrungen der essen= baren Absicht des Gesehes widersireitet, und da sich dieses allerdings nicht unerheblihe Bedenken nicht anders beseitigen lóßt, a!s durch Substitution einer anderen Behörde, sv wird hierdurh fraft der dem Minister des Innern in den §8. 145 und 152 der Gemeinde- Ordnung und in Art. 67 der Kreis -, Bezirks - und Provinzial= Ordnung vom 141. März 1850 beigelegten Befugniß bestimmt: daß die Ausübung ver im §. 9 Nr. 2 und §. 13 des Gesetes vom 11. März 1850 dem Bezirks-Rathe überwiesenen Bc fuguisse, in Betreff der Aufhebung und des Erlasses von polizeilichen Verordnungen, anstatt den Regierungen hinfort bis zur definiti= ven Organisation der Bezirks- und Piovinzial-Behörden den be- stehenden General-Kommissionen und risp. den landwirtb\cait- lichen Abtheilungen der Regicrungen übertragen wird. Für die Regicrungen der Rheinprovinz, in welcher es weder besondere General- Kommissionen, noch besondere landwirthscbaftlice Rigie=- rungs-Abtheilungeu gibt, sind die in Rede stebenten bezirkoräth- lihen Functionen der Königlicen Géneral-Kommission zu Mun- ster, und für den Regierungs-Bezirk Danzig der landwüithschaft-

tragen.

Hiernach wolle die Königliche Regierung nicht allein in allen künftigen Fällen verfahren, sondern auch dafur Sorge tragen, daß crordnungen

die bisher erlassenen landwirthschaftlichen

Polizei = V

nahträglich die vorstehend angeordnete anderweite

halten. Berlin, den 13. März 1852. Mznisterium des Junnern. von Westphalen.

Zustimmung er-

Finanz-Ministerium. von Bodelschwingh.

Minisierium für landwirthschaftliche Angelegenheiten.

Im Allerhöchsten Auftrage, Bode.

An sämmtliche Königliche Regierungen und General-Kommissionen.

Finanz: Minifterium O O

di Ai 6

Cirfular-Verfügung vont

O

Sebyuar 1852

betre f=-

send den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in den AbsSlüssen und Rechnungen der Regierungs -=

Hauptkassen.

Nach dem bei Aufstellung der Etats für 1852 Aan » M aon n P i 5 N % : A A S j gekommenen allgemeinen Grundsaße ellen vom laufenden Jahre (h t ) )r, wie bicher, tie Ueberschüsse dex sondern die gesammten Brutto « Einnahmen und

der General-Staatskasse nicht mehr, Provinzialkassen, Ausgaben

L

zur Anwendung

zugesuÿrt werden. Zu dem Behuf sind, nah den der

15 N ¿9:0 2% R S + z 4, Ge C) Ste Königl, Regierung beieits mit den beiressenden Verfügungen wegen

der Ctlatsfertigung pro 1852 zugegangenen befon in den Abschlüssen uud Rechnungen der Regieru:

Einnahmen und Ausgaben der betreffenden Anleitung ihies Haupt = Etats, mit den | gen nacbzuweisen und in dieser Art ter zu delariren, Dies findet niht blos auf ivaltÆng, soudern auch auf die im Jahre 1852

4

2oschluß der Regierungs-Haupt-Kasse zu

pabia D P r R wE B A 4 i GR E MOELIO A, E L

Soll-Cin- | Die nahme | | wirkliche (re \p, Seoll-Ein- Soll- f} nahme ift

Ausgabe) | (resp. his

nach dem | Soll - C Etat Ausgabe)

ur41092, | beträgt alfo

4. 4 | Hes, (#058

) Y j {s ugang. f} Abgang.

Sc

§

-

S Mana T D R Leit Ka ar E A mze È

Bemerkungen

i) Die Einnahmett ind Ausgaben sind noch Anleitung des Etats und mit Beachtung der în dem Schema zu

vollen

Des ,

die

zun

hlusse

¿n TO

uartals,

e —*-n

übe

General=Staatskasse

deren Instruktionen, igs-Haupikassen die ! Berwaltungen, Brutto - Bceträ-=

na ch)

laufende Ver=

q

Nach vem

Etat

P E E S E “a2 2A E M

n

B m Ur EER E EL E Li M

die

vate

C1iunnahme

rep, Ans gabe)

«nord:

Summa der Einnahme (resp, Äusgabe)

Mithin i| Einnahme Ausgabe

T baar an die General- Staatskasse abzuführen und nach der besondern Deflaration wirklich ab- gefsuhit..

Anwendung des

| Amtern als Bestände geführten Zoll - und

683

lihen Abtheilung des Regierungs-Bezirks Marienwerder über=

Abwickelung kommenden Reste aus 1851 und aus der Vorzeit An- wendung, so daß also in die Abschlüsse und Rechnungen der Re- gierungs - Hauptkassen für 1852 bei den Rest - Verwaltungen für R für 1550 et retro au die Einnahmen und Ausgaben L E im Soll, Jst und Rest mit zu übernehmen sind. H vtlih der aus der indirelten Steuer - Verwaltung von den Hauptämtern und Provinzial - Steuerkassen an die Regierungs- Hauptkassen zu überweisenden Reste und der bisher bei den S hu | Steuerkredit - Beträ wird auf die unterm 6, d, M. an die Provlillal- Steue PiE

| ift darauf zu | schlüssen für die

¡ ten Abschlüssen, wie bisher, nah den beiden

| Resultate jeder Periode für sich

TANT : : od nen erlassene Cirfular - Verfügung Bezug genommen, wona die

| Ronigliche Regierung Jhre Hauptkasse mit der nöthigen Anweisung

zu versehen hat.

Die Q rial =- Tj g Ae , M | Uver die gesammten Staats=-Einnahmen und Ausaaben qus

| der laufenden und Rest-Verw t E en stt-Verwaltung sind künftig in der, dur | beiliegenden Schemata A. und B, v0: H - dur die

vorgeschriebenen Form, mit Beach B 4 A T) (G 64 4 » ; d, 4 T N, L iegen der Extrakt-Fertigung im Ailgemeinen bestehenden Y "risten E der in Folge der neuen Einrichtung des Etats- un Kassenwesens getroffenen Bestimmungen aufzustellen und in den vorgeschriebenen Terminen plnktlih hier einzureichen. Auch halten, E A Resultate mit den speziellen Ab- | einzelnen Verwaliungen s ge überein=- A q stets genau überein= Die Cinnahmen und Ausgaben auf Reste sind in den gedach- ) d den Verwaltungs- Perioden La Zeit zu trennen und die ejultate jeder Peric abzuschließen, Auch- sind in den desfallsigen Abschlüssen für 1852 die unter den Rest - Einnahmen und Ausgaben begriffenen Bestände und Vorschüsse für jede Ver= 1 ( e Ó And f v s waltung, nach Anleitung des Schemas b., besonders ersichtlich zu machen, und eben so bei der Ueberweisung der gedachten Einnahmen und «usgaben an die General=Staatskasse besonders zu defklariren. E Ucbrigens wird die General-Staatskasse den Regierungs-Haupt- A wegen des bei den gegenseitigen Abrechnungen und bei der Declaration der Einnahmen und Ausgaben zu beobachtenden Ver=

sahrens noch besondere Mittheilungen machen, Februar 1852,

resp, des Vorjahres und der

I Af 8 Ga, C Berlin, den 22

d dd 4

Der Finanz-Minister. An

und ferner noch zur | sämmtliche Königliche Regierungen,

Schema A.

L

von den gesammteæw Einnahmen und Ausgaben aus d f rerwal Q d gejammteæ Sinnah! Ausgaben aus der laufenden Verwaltung vro 1852 bis zum Schlusse des s attung pro 1852

m

ten Quartals.

BV1s zum Schlusse des |

| , Mithin gegen das «len Yuartals, :

Fâlligkeits-Soll (Kol, 9, gegen Kol. 5.) tomimen

wo Cla Ce, AauSgragc- f

ben,)

rüdständig geblieben | (incl, Be- | stand bei den Special-| j fassen), |

umma Go e

und 8.

vorstehenden Schema's.

dem Etats - Cniivurf pro 1852

(Beilage zu der Cirkviar - Verfügung vom 20, Juni 1851) enthaltenen näheren Bestimmungen zu specifizirem . i 2) Jn dem Abschluß für das 4te Quaital ( Final- Abschluß ) fallen die Kolonnen 5, 9, 10 und 11- bei der Einnahme und Ausgabe fort, indem

die Summa - Kolonne 7 und 8 alsdaun zugleih das rechnangsmäßige Jahres - Soll (Kolonne 4) bildet und und 3, besonders nachzuweisen ist. 3) Die, nach deù bisherigen Grundsäßen, zur Be!icärkung de

Etats - Soll, Kolonne 2

der Zu- und Abgang gegen das

Ausgabe - Fonds bestimmten cxtraordinairen Einnahmen, welche übtigens nach

Vorschrift der Cirkular - Verfücung ven 9, Dezember 1848 nur mit demjenigen Betrage, welcher wirflich eingekommén und vereinnahmt ist, der Soll- Ausgabe wieder zug seßt werden düfen, sind in den Abschlüssen nicht, wie bisher, bei der Einnabme unter einem besonderen Abschnitt aufzuführen, sondern bei dei dezreffenden Verwaltungen unter den übrigen Einnahmen mit nachzuweisen, die dadurch entstandenen Soll - Ausgabe - Zugänge aber

bei der betrceffféuden Verwaltung in der Kolonne: „Bemeifungen““ besonders zu e:lâutern, F 4) Eine Zurückbehaltung von Beständen bei den S pezia'kassen, deren Betrag bei der Einnal:me

e unter der Resten - Kolonne 8 mit rother Dinte

besonders anzugeben ist, kaun nur in den eistin drei Quartalen des Jahres vo;lommen,