1852 / 120 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

tung und Einlieferung dieser Rentenbricfe nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr, 5 bis urt P e Nennwerth der ersteren bci unserer asse hiersel n T B, dieses Jahres ab, in den Wochentagen Vormittags von 9 bis Er OEs b in Empfang zu nehmen. L A 27 ia Tage ab ÿórt die Pete zinsung der ausgeloosten Rentenbriefe Wh Der Werth der etwa nicht mit cingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Ab- ug gebracht, s (LEVEAA Va Verjährung der ausgeloosten Ren- tenbriefe verweisen wir auf die Bestimmungen des §. 44 1. c. i - Königsberg, den 18. Mai 1852, Königliche Direction der Rentenbank sür die Provinz Preußen. [661] Betanntimamuing, E N dem amt 13 Mau d. 2: Uy Ausloosung der chsischen Nentenbriefe für das laufende Halbjahr (1, April bis 1, Oktober c.) in Ge- máßheit des Geseßes vom 2, März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken angestandenen Termine sind folgende Nentenbriefe : 1) Littera A. über 1000 Thlr. Nr. 22, 23. 51. 52. 269, 403, 426; 2) Littera B. über 500 Thlr. M 825 3) Littera C. über 100 Thlr. Nr. 269, 286, 350, 393. 394, 5063 4) Littera D. über 25 Thlr, Nr, 84. 95, 104. 216. 226, 292; 5) Littera E. über 10 Thlx, M, 2 25. 4180 188 147, 190, 182 231, 328, 414, 460. 490, ausgeloost worden, E Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 1. Oktober 1852 ab auf der Kasse der unterzeich- neten Rentenbank in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr gegen Zurücklieferung der ausge- loosten Rentenbriefe und Quittungsleistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare, Mit dem 30, September 1852 hört die weitere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf und müssen daher mit denselben die dazu ge hörigen 12 Stück Zinscoupons Serie I Nr. 5 bis 16 unentgeltlich abgeliefert werden, tvidrigen- falls für jeden fehlenden Coupon der Betrag des- selben vom Kapital zurückbehalten wird. “Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe werden hierdurch aufgefordert, vom 41. Oktober 1852 ab díe Zahlung unten den vorerwähnten Modalitäten in Empfang zu nehmen, Magdeburg, den 15. Mai 1852. Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen.

Niederschlesisch -Märkische [588] Eisenbahn.

Da ein großer Theil der nicht konvertirten und daher zur Rückzahlung des Kapitalbetrages zum 1, April d, J. gekündigten Niederschlesisch-Mär- fischen Prioritäts - Obligationen Ser, Ill, à 100 Thaler bis jeyt nicht eingegangen is, so werden die Jnhaber dieser gekündigten Obligationen wie- derholt aufgefordert, dieselben nach Maßgabe unse- rer Besanntmachung vom 16, März d, J, an unsere Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe einzit- reichen und den Kapitalsbetrag in Empfang zu nehmen. Wir bemerken dabei, daß die Verzin- sung der gekündigten Beträge vom 41, A O N. ab aufgehört hat.

Berlin, den 3, Mai 41852,

Königl, Verwaltung der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn,

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| Bergisch-Märkische Eisenbahn.

Auf den Grund der Bestimmung im §. 4 des Vertrages vom 23, August 1850 wegen Uebergabe der Verwaltung der Bergisch-Märkischen Eisen- bahn an den Staat, so wie mit Bezug auf die §§, 65 und 66 des Gesellschafts-Statuts werden die Herren Actionaire dieser Bahn hierdurch

zu einer General-Versammlung auf

Donnerstag, den 24. Juni dieses Jah-

res, Vormittags 11 Uhr, im Direc-

tions-Lokale hierselb st eingeladen, um den Geschäfts-Bericht der König- lichen Direction für das Jahr 1851 entgegenzu=- nehmen, so wie um nah §, 2 des genannten Vertrages zwci Mitglieder der Deputation der Actionaire und eben so viele Stellvertreter an Stelle der Ausscheidenden zu wählen,

Der gedachte Geschäfts - Bericht wird vom

Mittwoch den 16, Juni ab im Directions - Lo- E zur Einsicht der Herren Actionaire ofen iegen. Elberfeld, den 18. Mai 1852, Der Vorsitzende der Deputalion der Actionaire der Bergisch= Märkischen Eisenbahn.

[665] j Le e : Prinz-Wilhelm - Eisenbahn.

General - Versammlung der Actionaire,

Die diesjahrige ordentliche General-Versamm- lung findet am

21 Und, J. Vormittags 10 Ub, im Saale des Gasthofes „Zum deut- schen Hause‘ hierselb st statt, wozu die Actio- naire hierdurch) eingeladen werden,

&angenberg, den 18, Mai 1852,

Die Direction.

[666] Thüringische Eisenbahn. [

Sréquenz Und Einnahme bis 5ltima Uri 1852:

bis ultimo Mas f im Monat April - Summa 194,240 Personen, bis ultimo März im Monat April - 296366 - - Summa 733,766 Cir

vorbehaltlich späterer Festsezung,

[668] Bekanntmachung,

Das Amt des hiesigen Bürgermeisters soll mit einem Gehalte von 600 NRthirn, jahrlich wieder beseyt werden,

Qualifizirte Bewerber werden Ert, e Meldungen bis zum 14, Juli e. dem Vorsteher, Justiz-Rath Lizmannu, zugehen zu lassen,

Perleberg, den 18, Mai 1852,

Der Gemeinde - Nath,

2-2 erAOT

[667] Ene

Es ist zux Anzeige gekommen, daß eine gewisse

Minna Hotopp, geborne Wohlgeboren, angeblich aus Berlin, und gegenwärtig in. Paris sich aufhalieud, Versuche macht, betrügecische Prellereien ungewöhnlicher Art, hier und ander- wärtig, zur Ausführung zu bringen, Der Un- terzeichnete erachtet sich daher verpflichtet, vor oen Betrügereien dieser höchst gefährlichen Person zu warnen und die Polizeibehörden auf dieselbe aufmerksam zu machen,

Rudolstadt, de1 18. Mai 1852,

Der Fürstl. schwarzb. Staats - Anwalt, S ch Ae

[5991] Grundstücks-Verkguf.,

Das Bad zu Tharand, drei Stunden von Dresden gelegen, als Kur- und Vergnügungsort im Jn- und Auslande be- reits rühmlihst bekaunt, welhes durch seine Mí- neralbäder, Moorshlamm- und Dampfbäder, namentlich aber durch seine vorzügliche Kaltwasser- Heilaustalt, von Jahr zu Jahr sich der gestei- gertsten Aufnahme erfreut hat, und bei der nun-

mehr festbestimmten und bereits in Angriff |

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genommenen Eisenbahn - Verbindung Tha- rands mit der Residenz, in ein Paar Jahren

[ur 129,492 Personèn 64,718 °

63,790 Rthlr. O S

Sgr. M Pf,

104,810 Rihlr.

sür 477,100 Ctr. Güter 2:c,; 111,840 Rihlr, Sgr, Pf, 45,98 ) - = -

Summa bis ultimo Ayril

157,790 Rthlr. 262,600 Rthlr. 1851 207,660 -

pn ' p Ln 4 folglich mehr 54,940 Rthlr.

(

einer der zuverlässig frequentesten Heil- und Ver gnügungsorte im Königreich Sachsen zu werden verspricht, steht Familien - Verhältnisse tvegen #0- sort und unter billigen Anzahlungs-Bedingungen, mit scinem vollständigen Inventar oder auf Ber- langen auch ohne solches, aus freier Hand zu verfaufen, durch den Nechtsanwalt Bormann, Notar in Tharand,

[660]

Das Nordseebad auf der Insel Nordernei an

5 der ostfriesiscoen Küste wird auch ín diesem Jahre

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mit dem 1, Juli eröffnet und aum 30, September geschlossen werden,

Während dex Badezeit wird zwischen Nordernei und dem Norddeiche, in der Nähe der Stadt Norden, täglich ein Paketschiff hin und zurüd- fahren, welche Fahrt în der Regel eine Stunde dauert,

Die Fahrt zu Wagen dur das Seewatt, welche ohne alle und jede Gefahr betverkstelligt

iverden kann, erfolgt vom Hilgenriedersphl; die Zeit dieser Wattfahrten, so wie die Abfahrts-= stunden des Pafketischifs für jeden einzelnen Tag mit Rücksicht auf Ebbe und Fluth bestimmt wird durch Jusertion in die Hannoversche Zeitung und das Ostfriesishe Amtsblatt bekannt gemacht und werden desfallsige Anschlagzettel ebenfalls in den bedeutenden Gasthöfen zu Han- nover, Bremen, Oldenburg, Hamburg zu finden sein,

Von Bremen aus werden auch in diesem Fahre wieder regelmäßige Dampfschifffahrten eingerich- tet, über die das Nähere bekannt gemacht wex- den wird. S

Logis-Bestellungen sind an deu Voigt Hasse auf Nordernei zu richten. E i

Im U 1892

Der Königlich hannoversche Bade - Commissär.

An die Abonnenten der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Kammern.

Heute den 21, Mai 1852 if ausgegeben worden:

Einundsiebzigste Sizung der 11. Kammer... 3.

Zweiundsiebziaste

Total 3537 Bogen des I, [l., Ill. und

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Bogen

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4

V. Abonnements.

zus. 57 Bogen.

PIREIRKL/ PEORINE A E S A D A E A T A Ar H De Amt

Redaction und Rendantur: Schwieger.

e. A E T arerERAE

Berlin, Druck und Verlag der Deerschen Geheimen Ober-Hofbuchdpuckerei,

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für + Iahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Sorlin: 1 Kthix. 7 Sgr. 6 Þf., in der ganzen Monarchie :

1 Kthlr. 17§ Sgr.

Staats-

AUe Pest - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestelung auf den Aönigl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen : Mauer-Straße ür. 54. und Leipziger-Strafie Ur. 14.

m T E

eiger.

F 120,

Berlin, Sonntag den 23, Mai

ana R

1852,

Geseß, betreffend die Zusüze zu der Verordnung vom

3. Januar 1849 über die Einführung des mündlichen

und öffentlihen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen, Vom 3. Mai 1852,

Wir Friedrih Wilhelm , von Gottes Gnaden, König von Preußen . 20626

Nachdem beide Kammern die von Uns auf Grund des Art, 105 derx Verfassungs - Urkunde vom 5. Dezember 1848 erlassene Verordnung vom 3, Januar 1849, über die Einführung des mündlichen und offentlichen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen , nachträglich geneh- migt, zugleih aber mehrere, diese Verordnung theils ergänzende, theils ab- ändernde zusäßlihe Bestimmungen vorgeschlagen haben, so ertheilen Wir diesen Vorschlägen Unsere Zustimmung, und verordnen demgemäß, was

folgt : Zu §§. 1 bis 11 der Verordnung, Artikel 1,

Die Staats - Anwalt schaft ist befugt, alle ihr erforderlich scheinenden Anträge zu stellen, welche auf die Vorbereitung, die Einleitung und Füh- rung der Untersuchung, auf die gerichtlihen Verfügungen und Beschlüsse in derselben, so wie auf die Strafvollstreckung Bezug haben.

Handelt es sich um eine erhobene Beschwerde, so muß die Staatê-

Anwaltschaft bei dem Gerichte, welches über die Beschwerde zu beschließen

hat, auf ihr Verlangen mit ihrem schriftlichen oder mündlichen Antrage

gehört werdenz das Gericht fann auch der Staats - Anwaltschaft die Be-

p zur Stellung eincs schriftlichen Antrages von Amts wegen vorlç-

gen lassen.

Vor Erlassung eines Beschlusses über die Greilassung eines Verhafie- ten in den Fällen des §. 13 der Verordnung muß tie Staats-Anwaltschaft mit ihrem Antrage gehört werden.

Die Staats - Anwaltschaft hat das Necht, auch im Interesse des An- geklagten Rechtsmittel einzulegen, Uriifel 2.

Der Gerichtsstand is gleichmäßig begründet:

1) bei dem Gerichte des Sprengels, in welchem die strafbare Handlung begangen ist und, wenn sie im Auslande begangen is, bei demjeni- gen inländischen Gerichte, welhes dem Orte derx That zunächst be- legen is, Gehören mehrere Handlungen zum Thatbestande, und sind dieselben in verschiedenen Sprengeln begangen, so is das Gericht eines jeden dieser Sprengel kompetent z bei dem Gerichte des Sprengels, in welchem der Beschuldigte wohnt oder sich gewöhnlich gufhält und, wenn derselbe im Inlande keinen Wohnsiß oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, bei dem Gerichte, in dessen Sprengel er sich auc nur vorübergehend aufhält;

3) bei dem Gerichte des Sprengels, in welchem derx Beschuldigte ergrif-

fen wird, Artitel 3,

Konnexe strafbare Handlungen (Art XXII. tes Einführungs-Geseßzes zum Strafgeseßbuche) können zur gleichzeitigen Untersuchung und Entschei- dung vor das Gericht gebracht werden, bei welchem der Gerichtsstand in Ansehung einer derselben begründet ist, Artikels XXI, des S er 0 ung Strafgeseßbuche,

el 4

Sind mehrere Gerichts stände begründet, so erfolgt die Untersuchung und Entscheidung durch dasjenige Gericht, bei welhem die Staatsanwali- schaft zu diesem Behufe den brserin, wenn auch nur auf vorläufige Ermitte- lungen gerichteten Antrag gestellt hat,

So lange jedoch ein Erkenntniß erster Instanz nicht ergangen is, kann das zunächst höhere Gericht, dessen Gerichtsbarkeit sich über die verschiedenen an sich kompetenten Gerichte erstreckt, die Sache an dasjenige derselben zur Untersuchung und Entscheidung verweisen, welches wegen dexr überwie- genden Wichtigkeit oder der Zahl der in dessen Sprengel begangenen straf- baren Handlungen, oder wegen der Zahl ter über dieselben zu vernehmen- den Zeugen, oder sonst zur Erleichterung des Verfahrens als das geeig-

netste erscheint. Artikel 5,

Die Einrede der Jukompetenz, welche auf die örtliche Begränzung des Gerichtsbezirks gegründet is (Artikel 2 bis 4), muß bei Verlust derselben von dem Beschuldigten bei seiner ersten Vernehmung über die Beschul- digung und, falls die Vernehmung erst bei der Hauptverhandlung erfolgt, vor dem Beginne des Bewcisverfahrens geltend gemacht werden.

unbeschadet der Bestimmungen des |

8 der Voruntersuchung toird darüber im Beschwerdewege definitiv entschieden, Lie Frist zur Einlegung der Beschwerde is die im §, 12 der Verordnung bestimmte, Dasselbe gili, wenn die Einrede in der Hauptver- handlung vorgebracht und für gerechtfertigt erahtet wird, Wie sie ver- worfen, so kann diesex Beschluß nux zugleich mit der Entscheidung in derx Hauptsache angefochten werden,

_ Von Amts wegen kann eine Jnkompetenz-Erklärung dieser Art (Art. 2 bis 4) nicht mehr auszesprochen werden, nachdem über die Eröffnung der Untersuchung Beschluß gefaßt ist,

1 Artikel 6,

Nach erofsneter Untersuchung darf eine ZInkompetenz - Erklärung nicht aus dem Grunde erfolgen, weil die That eine Gesezübertretung geringerer Art enthalte, als derjenigen, welche der Kompetenz des Gerichts zunächst überwiesen ift,

Artikel 7

Findet das Gericht dagegen, daß die That, welche den Gegenstand der Verhandlung bildet, cine seine Kompetenz überschreitende strafbare Handlung darstellt, so muß es seine Jnkompetenz durch Erkenntniß aussprechen.

In den Gründen desselben müssen die Thatsachen , welche den Gegen- stand der Verhandlung bilden, so wie das Ergebniß der in der betreffenden Sihung vorgebrachten Beweismittel, insoweit aufgenommen werden, als sie auf die Kompctenz von Einfluß id.

7 Arte S.

Gegen das Erkenntniß sind die gewöhnlichen Rechtsmittel zulässig,

: Ar tikel 9, _ Wenn die Jnkompetenz des Polizeirichters rechtsfräftig ausgesprochen ist, so fann die Eröffnung der Untersuchung von der Gerichts-Abtheilung E “vil dem Grunde verweigert werden, weil die That eíne Uebertretung enthalte,

Is durch ein rechtskräftiges Erkenntniß die Inftompetienz der Gerichts- Abtheilung deshalb ausgesprochen, weil tie That ein Verbrechen darstelle, so vertritt dieses Erkenntniß die Stelle der vorläufigen Verseßung in den Anklagestand, (Verordnung §. 89

“Liegt cin rehtsfräftiges Erkenntniß über die Znkompetenz der Gerichts- Abtheilung vor, und ist der Anklagesenat der Ansicht, daß die Sache nicht vor das Schwurgericht gehöre, \o ist der negative Kombpetenzkonflift durch das Ober-Tribunal zu erledigen,

Artikel 10,

In allen Fällen, wo dic Kompetenz von der rechtlichen Beurtheilung der That abhängt, ist die von dem Ober-Tribunale über die Rechtsfrage erlassene Entscheidung, auch wenn sie im Beschwerdewege ergangen ist, für die fernere Verhandlung und Entschcidung der Sache in der Art maßge- bend, daß die That, welche den Gegenstand derx Beschuldigung bildet, als innerhalb der Kompetenz desjenigen Gerichts liegend betrachtet werden muß, welchem die Sache zugewiesen ift,

Zu §§. 12 und 13 der Verordnung, Artikel 14.

Die Beschwerde findet gegen alle gerichtlichen Verfügungen und Be-

shlüsse statt, insofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, Artikel 192,

Die Beschwerde folgt dem JInstanzenzuge der gegen Erkenntnisse in den betreffenden Sachen zulässigen Rechtsmittel, wenn nicht ein Anderes aus- drücklich bestimmt ist,

Gegen Verfügungen und Beschlüsse, welche in den zur Kompetenz der Schwurgerichtshöfe gehörigen Sachen außerhalb der Hauptverhandlung erlassen werden, geht die Beschwerde zunächst an das Appellationsgericht.

Artikel 483.

Die Beschwerde an das Ober - Tribunal ist nur dann zulässig, wenn die Verfügung oder der Beschluß aus Rechts gründen angefochten wird,

Mil dieser Beschränkung findet sie auch in deu Fällen der §§. 12, 13, 72,78; 4131, 154 der Verordnung statt.

Artitel 1:4;

Die Beschwerde is außer den im Geseße ausdrücklich bezeichneten Fäl-

len an feine Frist gebunden, Js eine Frist bestimmt, so gilt dieselbe auch

| für die Beschwerde an das Ober-Tribunal.

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Artie] 15. Gegen den Beschluß, durhch welchen eine Untersuchung eröffnet wird, steht dem Angeklagten keine Beschwerde zu. Artikel 16. Wenn die Beschwerde gegen einen Beschluß, durh welchen der Antrag

! auf Eröffnung der Untersuchung zurückgewiesen is , für begründet erachtet