1852 / 126 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent- scheidung der Kompetenz-Konflikte vom 6. März 1852 betreffend die Befugniß der Verwaltungsbehörden zur Abänderung von Bade-Ordnungen und Bade- Taxen.

von dem Königlichen Ober- Bergamt zu Halle erho- M ap in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu N. anhängigen Prozeßsache des Dr. A, Klägers, ider den Fiskus, vertreten durch das Königliche Salzamt zu S,, flagten, | M betreffend die Wiederaufhebung einer Bade-Ortnunag nebst Bade-Taxe und einen Entschädigungs-Anspruch. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz- Konflikte für Recht, da

I, so weit der Streit die Anträge des Klägers zum Gegenstande hat, daß der Fiskus verurtheilt werde :

1) die Bade-Ordnung und Taxe für die Bade-Anstalt zu N. vom 11, Mai 1850 gänzlich aufzuheben, die Bade - Ord- nung und Bade=-Taxe vom 6, Februar 1844 wiederherzu- stellen und für die Dauer des Kontrakts vom 29, Dezem- ber 1831 sich jeder Aenderung an leptgedachter Bade- Ordnung und Taxe ohne Zustimmung des Klägers zu enthalten z

2) eventuell die Vorschrift des §. 3 der Bade-Ordnung vom 411, Mai 1850 wieder aufzuheben und die Vorschrift des 6. 2 der Bade - Ordnung vom 6. Februar 1844 wieder herzustellen,

der Rechtsweg in N Sache für unzulässig und der er=-

hobene Kompetenz -

dagegen

. soweit der Kläger seine Anträge

1) auf alljährlihe Berehnung und Auszahlung der ihm ge- | bührenden Tantieme nach den Grundsäßen des Kontrakts | vom 29, Dezember 1831 §. 7 und der Bade - Taxe vom

6, Februar 1844, 2) auf Entschädigung gerichtet hat, der Rehtsweg in der Sache für zulässig und der Kompetenz-Konsflikt sür unbegründet zu erachten. Von Rechts wegen.

G r n-d e. Der Kläger is Bade-Arzt bei der dem Fiskus gehörigen Vade- Anstalt zu N. Seinem Dienstverhältnisse liegt ein schriftlicher Ver-

stimmungen über das Einkommen des Klägers. Er bezieht nament- lich eine Tantieme aus der Bade-Kasse. Der Vertrag enthält im Allgemeinen, und insbesondere in Ansehung der dem Kläger oblie- enden Geschäfte, eine ausdrüliche Hinweisung auf die damalige BadeLevnimg. Später ist, mit Einwilligung des Klägers, cine neue Bade-Ordnung nebst Taxe vom 6, Februar 1844 eingeführt worden. Fiskus hat demnächst ohne Zustimmung des Klägers die

leßtgedahte Bade-Ordnung nebst Taxe außer Kraft geseht und eine |

neue, verschiedene Aenderungen der älteren Bade - Ordnung nebst Taxe vom 6. Februar 1844 enthaltende Bade-Ordnung vou 1lten Mai 1850 für die Anstalt in Gültigkeit treten lassen.

Der Kläger hält sch durch die Einführung dieser neucn Bade- Ordnung in seinen kontraktlihen Rechten für beeinträchtigt, Na- mentlich soll die neue Bade-Ordnung in Vergleichung mit der âlte- ren Bade-Ordnung und Taxe ihn in seinem Einkommen verlegen,

Kläger hat den Rechtsweg gegen den Fisfus betreten.

Ex hat verschiedene Anträge gestellt. Diese sind:

I. den Fiskus zu verurtheilen, die Bade - Ordnung und Taxe 1) vom 11, Mai 1850 gänzlich aufzuheben, die Bade - Ord- nung und Taxe vom 6. Februar 1844 wiederherzustellen und für die Dauer des Kontrakts vom 29, Dezember 1831 sich jeder Aenderung an leßtgedahter Bade - Ordnung und Taxe ohne Zustimmung des Klägers zu enthalten, jedenfalls 2) wenigstens die. Vorschrift des §. 3 der Bade - Ordnung vom 11, Mai 1850 wiederaufzuheben und die Vorschrist des §, 2 der Bade-Ordnung vom 6. Februar 1844 wie=- derherzustellen, eventuell T1, den Fiskus zu verurtheilen, alljährlich die dem Kläger zu- kommende Tantieme aus der Badekasse ihm ngch den Grund=- ägen des Kontrakts vom 29, Dezember 1831 §, 7 und der ade-Ordnung nebst Taxe vom 6. Februar 1844 zu berehnen und auszuzahlen, auh für den Fall, daß Fiskus vom Ver- trage abzugehen für befugt erachtet werden sollte, den Fiskus für verbunden zu erachten, den Kläger zu entschädigen.

Das Königliche Ober -Bergamt zu Halle ‘hat den Kompetenz-

Konflikt erhoben.

a C

onflikt daher insoweit für begründet, |

Der Anspru, soweit derselbe die Anträge unter l. Nr. 1 und 2 umfaßt, darf im Rechtswege nicht zugelassen werden. Die Bade=- Ordnung hat jedenfalls auch eine öffentliche, pelizeilihe Seite. In dieser Beziehung konnte die Verwaltungsbehörde, ohne an die Zu- stimmung des Klägers gebunden zu sein, die ältere Bade-Ordnung vom 6, Februar 1844 außer Kraft seßen und an deren Stelle eine neue Bade-Ordnung einführen. Soweit Kläger aus dem Vertrage vom 29, Dezember 1831 ein Recht herleitet, einer Abänderung oder gänzlichen Aufhebung der älteren Bade-Ordnung, als in seine ver=- tragsmáäßigen Rechte überhaupt, insbesondere in solche, soweit sie sciz Einkommen betreffen, eingreifend, zu widersprechen, kann er nur zur Verfolgung eines Anspruchs auf Zahlung und Ermittelung seiner Tantieme nah den Bestimmungen des Kontrakts und der damit in Verbindung stehenden älteren Bade - Ordnung im Rechts- wege zugelassen werden, desgleichen auf Entshädigung. Weiter aber geht das privatrehtliche Verhältniß unter den Parteien nicht, Soweit Kläger die Aufhebung der neuen Bade-Ordnung, ganz oder theilweise verlangt, greift er in das öffentlihe Recht ein und stellt ein Verlangen, dem von Seiten der Verwaltungsbehörde nicht ge- núgt zu werden braucht, Ueber diesen Punkt findet kein Rechts- weg statt.

Hiernach muß leßterer in Beziehung auf die Anträge des Klä- gers ad I, Nr. 1 und 2 für unzulässig erklärt werden.

Wohl aber erscheint der Rehtôweg in Ansehung der Anträge ad Il, Nr, 1 und 2 zulässig, da diese lediglich das privatrechtliche Verhältniß unter den Parteien zum Gegenstande haben, über welche der Richter zu entscheiden kompetent ift.

Hiernach war, wie geschehen, der Kompetenz-Konflikt theilweise für begründet, theilweise für niht begründet zu erklären,

Berlin, den 6, März 1852.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte, Unterschrift. Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

A U 40 P -ch. fa Die Königliche Akademie der Künste wählte in ihrer Plenar=- Versammlung am 2A4sten v. M. des Prinzen Friedrich Karl

| Alexander von Preußen Königliche Hoheit, in Anerken-

nung der von Hochdemselben durch Beschäftigung von Künstlern

| und Sammlung von Kunstwerken, so wie durch großartige mit

fünstlerishem Sinn ausgeführte Anlagen bethätigten edlen Kunst-

| liebe, mittelst einstimmiger Wahl zu ihrem Ehren-Mit-

gliede. Seine Königliche Hoheit hatten die Gnade, das

| darüber ausgefertigte und zur Feier von Hochdero silberner Hoch-

zcit vom 26, Mai c. datirte Aufnahme-Patent aus den Händen der

trag vom 29. Dezember 1831 zum Grunde, derselbe enthält Bes dasselbe ehrfurchtsvoll überreihenden zahlreichen Deputation der

Akademie am 25sten d. M. hochgeneigtest in Gegenwart Höchstihrer erhabenen Frau Gemahlin wnd der Prinzessin Louise Königliche Hoheiten beifällig in Empfang zu nehmen. Berlin, den 27, Mai 18952. : Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Vice =- Direktor.

Kriegs - Ministerium. Verfügung vom 23, Mai betreffend das Verfahren beim Ausbruche ansteckender Krankheiten unter den Dienstpferden der Armee.

Es sind in neuerer Zeit, namentlich nach der leßten Demobil- machung wiederum mehrere Fälle vorgekommen, daß von einzelnen Truppentheilen überzählige, oder als unbrauchbar ausrangirte Dienst= pferde verkauft worden sind, welche sih hinterher als robverdächtig erwiesen haben. z :

Zur Vermeidung derartiger, für das fiskalishe Juteresse stets mit Geldopfer verbundenen Weitläustigkeiten werden der Armee demnach die bestehenden Vorschriften in den Cirkular - Verfügungen Nr. 44 vom 11. April 1826 und Nr. 150 vom 8, November 1846, hierduch wiederholt mit der Aufforderung in Erinnerung gebracht, beim Verkauf ausrangirter Dienftpferde und deren Untersuchung in Bezug auf ansteckende Krankheiten, stets mit der größten Sorgfalt zu Werke zu gehen, und jedes nur irgend verdächtige Thier lieber zu tödten als durch Verkauf desselben den Krankheitéstoff durch Uebertragung weiter zu verbreiten.

Im allgemeinen veterinair - polizeilichen Interesse werden übri- gens die Truppentheile gleichzeitig hierdurch angewiesen, bei dem Ausbruche ansteckender Krankheiten unter den Pferden der Armee, sei es in der Garnison oder auf Märschen, der Civil - Ortsbehörde rechtzeitig Nachricht von dem Vorhandensein solcher Krankheiten zu geben, damit gegen die weitere Verbreitung derselben die geseplick vorgeschriebenen Maßregeln getroffen werden können.

Berlin, den 23, Mai 1852,

Kriegs - Ministerium, v, Bonin.

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Verfügung 909m 27, April 1852 betreffend die Be- soldung und Bekleidung der Lazareth-Gehülfen.

Die Lazareth - Gehülfen erhalten, wie bisher, aus dem Etat

ihres Bataillons die Gefreiten- Zulage, und wenn sie das erstemal fapituliren, au die Kapitulanten-Zulage, insofern dieselbe bei dem Truppentheil überhaupt gezahlt wird. Nach der zweiten Capitula- tion erhalten sie zufolge Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 12, Fe- bruar c- (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger Nr. 70 S. 379) eine Zulage bis zur Höhe des Unteroffizier - Gehalts, und neben diesem Einkommen wird ihnen, sofern jie eine vakante Assistenz= oder Unterarzt-Stelle versehen, die für diese Vertretung bestimmte Zulage von 2 Rthlrn. monatlih gewährt. Da vom 41. Januar c. ab nur zwei Assistenz- oder Unterarzt= Stellen als etatsmäßig angenommen werden können, sv darf die qu. Zulage auch nur dann gezahlt werden, wenn das Grhalt einer solchen Stelle vakant ist.

Was die durch die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 12, Fe= hruar c. festgestellte Bekleidung der Lazareth - Gehülfen betrifft, so ist cine besondere Anweisung derselben nicht erforderlih, weil die Lazareth - Gehülfen zum aktiven Stande des betreffenden Truppen- theils gehören, und dieser ihnen die Uniformstücke um so eher ver- abreichen kann, als diese Bekleidung selbst weniger, wie dte eines unter dem Gewehr stehenden Mannes kostet, und Truppentheile, welche weder blaues, noch ponceau Tuch zu threr Bekleidung empfangen, solches turch Anweisung der Königlichen Jntendantur aus dem Depot gegen Anrechnung des Werthes auf die nächste Bekleidungs - Kompetenz erhalten können.

Die zu verabreichende Mübße is nach Alzeichen des Waffen- rocks dunkelblau mit rothem Paspoil.

Berlin, den 27. April 1852.

Krieg8-Ministeriuum. Allgemeines Kriegs-Departement.

von Wangenheim. v. S.

Verfügung vom 18, Mai 1852 betreffend die Fest- stellung und Zahlungs-Anweisung der Remonte- Transportkosten.

Nach neuerer Bestimmung des Kriegs - Ministeriums ist zur

Verminderung des Geschäfts-Dctails bei demselben die Fesistellung |

und Zahlungs-Auweisung der von den Kavallerie- und Artillerie- Regimentern zu liquidirenden Remonte-Transportkosten den Mili- tair-Jutendanturen übertragen worden.

1848 jenes Jahres werden die resp. Regimenter demnach veranlaßt, ihre desfallsigen gehörig belegten und bescbeinigten Liquidationen

von jeßt ab wieder der betressenden Corps = Intendantur einzu-= | reichen, welche sodann den Betrag nach erfolgter Feststellung zur | Zahlung und Verausgabung sub Tit. 18, Abschnitt A. anzuweisen | | ernannt. Wagener, Sec. Lt, vom 1, Bat, 21,, ins 1. Bat. 1, Regts. | einrangirt, de la Chevallérie, v. Hatten, Strödel, Meisner. | Pr. Lis, vom Ldw. Bat, 33, Jnf. Regts., Ersterer unter Ernennung zunt | Comp, Führer, zu Hauptleuten, Krieger, Sec.- Lt. von dem, Bat,, zum

haben. Berlin, den 18, Mat 15892, Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remontewesen., v, Dobeneck Meno 9 PVodetlia

Abgereist: Der Fürst von Pleß, nah Pleß. Se. Erlaucht der Graf zu Stolberg=Roßla, nah Deßau

nacch Elberfeld.

Berlin, 29, Mai, Se. Majestät der König haben Aller- |

gnädigst geruht: dem Staatsminister und Appellationsgerihts-Chef-

des Leopold-Ordens zu ertheilen.

Personal-Veränderungen in der Armee.

L O Fig lere. Ernennungen, Boesörderungen und Versebhwn.g eu: Den 14. Mat.

v, Kamece Sée: V wom: 3. Df. Regler gunt Poti. bofotdert, |

v. Wulffen, Sec. Li. vom 2, Garde-Regt, zu Fuß, ins 40, Juf, Regt, | U ; j J i 1 | Bat, ins Ldw. Bat, 38. Jnf, Regts, einrangirt, Lange, Pr. Lt-: von

verseyt, Rindfleisch, Pr. Lt. a, D,, zulegt im 1, Art. Regt, der Char. als Hauptm. beigelegt, v, Bojanowski, Hauptm, vom 1, Garde-Regt,

zum Major, v. Brauchttsch T, v. Schickfus, Sec, Lis, vom 1, Garde- Negt. z, Fe, zu Pr. Lts, v, Wedell, Hauptm. à la suite desselben Regts, Comdr. der Schul-Abtheilung, zum Major befördert. v. Houwald, Pr. Lt, vom 1, Garde-Regt. z, F+, unter Beförderung zum Hanptm., als Plazmajor

nah Glogau versegt, 9. Stülpnagel, Hauptm. à la suite desselben | Regts,, ins Kais, Alex, Gren, Negt. einrangirt. v, Schlicht, P, Fähnr, |

vom 1, Garde-Regt, z. T, zum außeretatsm. Sec, Lt. befördert, v, Fal-

lois, Major vom 8, Jnf. Regt., v, Schach imey ex, Pr. Li, vom 2, Garde- Regt. z. F., dieser unter Beförderung zum Hauptm., beide ins 1, Garde- Regt. 3, F. verseyt, v, Loos L, Sec, Lt, vom 2. Garde-Regt. z. F, zum Pr, Lt, befördert, v, Bentheim, Hauptm. vom Kais. Alex. Gren, Negt., unter Versezung als 2, Comdr, des 2, Bats. 4, Garde-Low,Regts., zum Major, v. Liebe herr, Pr. Lt, von dems. Regt., z. Hauptm, u, Comp. Chef, v, Brandenstein 1, Sec, Lt, von dems, Magb, zum Pr. Lt, befördert, v, Thile, Pr Lt, vou dems, Regt, von dem Kommando als dienstl, Adj. der 3. Garde-Jnf, Brig. entbunden, und tritt terselbe zum Regt. zurü. v, Frankenberg, Hauptm. vom Kais, Franz Gren. Regt., zum Major. v. Delíß l, Sec, Lt, von dems, Regt., zum Prem. Lieut, befördert. v. Michaelis, überzähl. Hauptm, von dems. Regt., zum Comp.-Chef ernanut, v, Schoeler, Hauptm. à la suite desselb, Regts. u. dienstl, Adjut, beim Gen, Komdo, des 111. Armee-Corps, zum Major befördert. v, Zobe ltiß, Pr. Lt, von demselben Regt.,, zum dienstl, Adjutanten der L Garde - Juf. Brig. ernannt. Freiherr Gans Edler zu Putliz, Hauptm, vom Garde - Reserve Juf. Regt., unter Verseßung ins 8, Juf. Regt,, zum Major und etatôm. Stabsoffizier, Frhr. Gans Edler zut Puttiiv, Pr. Lt, vom Garde-Res. Jaf. Negt., zum Hauptm. und Comp, Chef, v, Nog I, Sec, Lt, von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v, Ketteler, Nittm. vom 1, Garde-Ul, Regt.,, zum Major und etatsm. Stabsoffizier befördert. Gr, v. d, Groeben, Rittm. à la suite desselben Regts, als Esf, Chef in dass:lbe einrangirt, Jung, Pr. Lt. vom 25, Inf, Regt, von der Dienstl, als Plazmajor in Glogau entbunden, und tritt derselbe zu seinem Regt. zurück. Den 13, Mai.

Lademann, Oberstl, und Cmdr, des 3, Artill. Regts,, zum Direk- tor der vereinigten Artill. und Jngenieur-Schule ernannt, v, Wolidi, Hauptm. vom 27. Jnf. Regt,, zum Major, v. Bothmer, Pr. Lt. von dems, Regt., zum Hauptm. und Comp, Chef, v. Busse, Sec. Lt. von dems, Regt., zum Pr. Lt., 9, Mechow, P. Fähnr. von dems, Regt., zum

| Sec, Lt, befördert, v, Selleutin, Major von dems. Regt., von dem

Komdo. als Comdr, des 4, komb, Res, Bats. entbunden, v. Wolicki, Major von dems. Regt., als Comdr, leßtgenannten Bataillons kommandirt, Schulze, Hauptm. vom 314. Juf. Regt., zum Major u, Comdr, des 4 Bats, 32, Ldw, Regts. befördert. Den 15. Mai.

v. Goldbeck, Oberst n. Comdr, der 5. Jnf. Brig., gestattet, die Unif, des 6, Juf. Negts, beizubehalten, und is derselbe bei dies. Regt. à la suite zu ühren, Lange, Sec. L. vom9, Juf. -Regt., v. Reckow 1., Ses,

| Lt, vom 5, Hus. Regt., zu Pr. Lis, befördert, 9, Bagensky, Oberst u. | Comdr, der 7, Juf. Brig., gestattet, die Unif. des 9, Juf. Regts. beizube-

halten, und is derselbe à la suite dieses Regts. zu fuhren. v, Röder, v, Brostowsky, P. Fähnrs, vom 21, Juf, Regt., zu überzähl, Sec. Lis, befördert. v. Falderen, Pr. Lt. vom 22, Juf. Regt., von der Dienstl, als Adjut. bei der 24, Juf, Brig. entbunden, und tritt derselbe zu seinem

| Regt. zurü, v. Tschierschfky, Sec. Lt, vom 23. Juf. Regt., zur Dienstl,

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 25. September | 418 Adjut, bei der 24, Jns, Brig, fomdrk, Schmidt, P. Fähnr. vom

23. Jnf. Regt., v. Kessel, P, Fähnr. voar 6, Hus. Regt,, zu überzähl, Ste, Lo, Vi forDert, Boi vex Laub we br: Del 11, Ma v. Kort fleisch, Hauptm. vom 1. Bat, 1. Regts., zum Comp. Führer

Pr. Lt. befördert. A udrié, Sac, Lt, q, D, Gnit- Pr; Lis. Char, Zulept

| 1m 4. Bat, 4. Regts, in dasselbe wieder einrangirt, Rehefeld, Sec. Lk. | vom 2, Bat, 4, Regts, , zum Pr. Lt., v, Besser, Unteroff. von demf. | Bat,, zum Sec, Lt, befördert. v. Manstein, Major u. 2iex Comdr. des | 2, Bats. 2, Garde-Ldw, Rgts., ins Kaiser Alexander Grenadier-Regiment, | v, Walther u. Croneck, Major und 2er Comdr. des 2, Bats, 4. Garde-

Se. Excellenz der Staats-= und Justizminister Simons, | O Os Hl i: 7 Î D T | Low, Regts,, ins Garde-Res, Juf, Negt, verseßt.

Den 13. Mai. Baettcher, Pr. Lt. vom 2, Bat, 12., ins 2. Bat, 27. Negts, ein- rangirt. v. Borcke, Major u. Comdr. des 1, Bats, 32, Regts., ins 32, gis.,

| Juf. Regt. versebt, Präsidenten Uhden die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr, | Majestät dem Kaiser von Oesterreich ihm verliehenen Großkreuzes | | zum interim. Esc, Führer ernannt. Geiseler, Unteroff. von demselben | Bat, zum Sec. Lt, bei der Artillerie besördert, Howiß, Pr. Lt. von der | Artill, des 3, Bats, ins 41. Bat, 2, Regts, Pr ollius, Sec, Lt. vom | 2, Bat,, ins Z. Bat, 2. Negts. 9. Kvoller, See. L, a, Di, zuleyt beim | 7, Kür. Regt, bei der Kav. des 4, Bais. 9, Regts,, Vanselow, Sec,

D ein 1 D. M ai. Frhr. v. Schlotheim, Pr. Lk. vou der Kav. des 1, Bats. 2, Regts. / gts,

Lt, vom 4, Bat. 18, Regts., Sperling, Pr. Lt. von der Kav. des 1. Bats,,

| ins 2. Bat, 14, Regts., v. Puttkammer, Pr. Lt, a. D., zuleßt im Garbe- | Hus. Regt., bei der Kav. des 3. Bats, 44. Regts einrangirt, Mil czews ky, | Sec. Lt, vom 2, Bat, 21. Regts., zum Pr. Lt, befördert, Ntwse, Ser, | Lt. von der Artill. des 1, Bat, 2, Regts., Thaeder, Sec, Lt. vom 4 Bat, 29.,

ins 1. Bat. 10, Regts, Rothe, Sec. Lt, von der Kav, des 1. Bat, 19. ins 2, Bat, 10, Regts., v. Gfug, Sec. Lt, a. D,, zulegt im 6. Jäger-

der Kavall. des 1, Bats, 22, Regts., zum Rittm. befördert, Brudckert,

3 F., unter Verseßung als 2, Comdr. des 2. Bats. 2, Garde-Ldw.-Regts,, | Sec. Lt, vom 20. Regt.,, beim 20, A. Neat. Jor a, Se T1: vom

1. Negt., beim 21. Inf, Regt., beide in Folge abgelegter vorschriftsmäßiger

| Prüfung, als Sec, Lts, angestellt.

Abschiedsbewilligungen 26 i Den 13, Mai.

__¡HKieslich, Sec, Lt. und Rechnungsführer von 26. Juf. Regt., mit seiner bisher, Unif, mit d. vors. Abz, f, V,, Auss. auf Civilversorg., uad

L C E A E E E EA ane i E E L E A R R, badet A R S E E E E r R U L R772 A R N ES D; L N

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