1852 / 131 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[731] Oeffentliche Bekanntmachung,

Das nachstehende Erkenntniß:

Mm des Königs!

Jn der Untersuhungssache wider die Gerber- gesellen Julius Behrendt aus Friedeberg, Jultus Reinhold Wilde aus Kottbus, Albert Miedebrock aus Demmin, Saxlehner aus Forste hat das Königliche Kreisgericht, 1. Abtheilung, zu Span- dau in seiner öffentlichen Sipung vom 12, Mai 1852, an welcher Theil genommen haben: 1) Holzapfel, Kreisgerichts - Direktor, 2) Flaminius, Kreisgerichts - Rath, 3) vou Gauvain, Kammergerichts - Referendar, für Recht erkannt, daß die Angeklagten Julius Behrendt, Julius Reinhold Wilde , Albert Miedebrock, Saxlehner zwar nicht der vor)aß- lichen shweren Körperverleßung eines Menschen schuldig und demgemäß: Behrend und Saxlehner, jeder mit einer zweimonatiichen , Wilde und Miedebrock, jeder mit ciner cinmonatlichen Ge- fängnißstiafe zu bestrafen, auch jeder der vier Angeklagten die Kosien der Untersuchung zu tra- gen gehalten, die baaren Auslagen aber. pro rata eventualiter in solidum aufzuetlegen. V. R. W.“' wird ten abwesenden Angeklagten Wilde, Miedebrock und Sazxlehner in Kiaft der Publication bekannt gemacht,

Spandau, den 25. Mai 1852,

Königliches Kreisgericht, I. Abiheilung,

[733] Bekanntmachung,

Jn Verfolg der Bekanntmachung der mit der Reorganisation der Allgemeinen Preußischen Alters - Versorgungs - Anftalt / beauftragten Kom- mission vom 3, September v. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach nun- mehr erfolgter Genehmigung der der Beneral- Versammlung der Gesellschafts - Mitglieder zu machenden Vorlagen von Seiten der Herren Minister des Jnneru und der Justiz, gleichzeitig auch das von der hiesigen Königlichen Regierung im Jahre 1848 erlassene Verbot der Aufnahme neuer GeseUschafts - Mitglieder wiederum aufge- hoben worden ist, Demgemäß darf von jept ab nit nur die Annahme von Nachzahlungen auf frühere Einlagen, sondern auch die Aufnahme neuer Mitglieder wieder stattfinden, und siud dies- fällige Anträge bis zu der binnen Kurzem zu er- wartenden Konstituirung der neuen Gesellschafts- Vorstände an die mit der interimistishen Ver- waltung der Allgemeinen Preußischen Alters- Versorgungs - Anstalt beauftragte Kommission unter der Adresse des Herrn Regierungs - Raths Hertel hierselbst zu rid;ten, Sämmtliche Zeitungs- Redactionen werden im Juteresse des Publikums um Aufnahme dieser Bekanntmachung ersucht.

Breslau, den 2, Juni 1852.

Der Ober - Präsident der Provinz Schlesien.

von Schleinißt.

[580] Subhastations-Patent,

Das dem Kaufmaun Karl Voigt, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet is, gehörige, in der Knochenhaueruferstraße hier Nr. 18 belegene und im Hypothekenbuche über die Stadt Magde- burg Bd. 14 Blt. 824 eingetragene Wohnhaus nebst Seiten -, Hintergebäuden und Hofraum, worin ein Speditionsgeschäft betrieben ist und Niederlageräume vorhanden sind, abgeschäßt auf 7646 Rihlr. 13 Sgr. 64 Pf, Cour, ohne Abzug der Laften und Abgaben und auf 6162 Rthlr, 8 Sgr. 64 Pf, nah Abzug derselben, zufolge der nebst Hypothekenscheine und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll in dem Termine

den 27, November d. I., Vormittags

441 Uhr, vor dem Stadt- und Kreisgerichts-Rath Kcüger an Gerichtsstelle, Domplay Nr. 9 hier, in noth- wendiger Subhastation verkauft werden,

Magdeburg, den 19, April 1852,

Königliches Siadt- und Kreis-Gericht I. Abtheilung. :

[276] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerihis-Kommission I. zu Schwedt, den 19. Februar 1852,

Das dem ehemaligen Quartiermeister Gra f- funder E e in Schwedt belegene, im Hy- pothekenbuche von Schwedi Vol. 1. Nr, 67, fol. 396 verzeichnete Bürger - Grundstück nebs Pertt- uenzien, abgeschäßt auf 7448 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf, ufolge der nebst neuestem Hypothekenscheine und

edingungen in der Registratur einzusehenden

Taxe, soll

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am 17, September c., Vormitiags 141 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Der dem Aufenthalte nah unbekannte Gläu- biger, Einwohner Michael Friedri h Wey- her, früher zu Nipperwiese, wird hiermit öffent- lich vorgeladen,

[496] Edictal-Citation.

Auf Antrag des Rechts - Anwalt Weßel bier, als bestellien Kurator über den Nachlaß der in Loepip am 4, September 1851 verstorbenen Wirthschafterin Adelheid Horn, deren Vermögen in circa 1300 Nihlr. in baarem Gelde und eini- gen Pretiosen bestcht, werden alle etwaigen un- bekannten Erben derseiben resp. deren Erbnehmi:r hiermit aufgefordert, ihre vermeintlichen Rechte an den Nachlaß der 2c, Horn und zwar bis spä- testens in dem deshalb auf

deu 26, Caumar 1853, Vorm: 40 U h-r, vor Herrn Referendar Schwaniy an hiesiger Ge- richtsstelle anberaumten Termine uuter Cinreichung der betreffenden Zeugnisse resp, Urkunden nachzu- weisen resp, geltend zu machen, widrigensalls nach fruchtiosem Ablaufe dieses Termins sie iyzer desjallsizen Rechte für verlustig erklärt werden und der Nachlaß hiernächst den legitimirten Erben ausgehändigt werden wird.

Merseburg, den 4, April 1852,

Königl, Kreisgericht 1. Abiheilung.

[732] Ediktal-Vorladung.

Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Karl August Herrmann Umbrojius ist per decretum vom 28, April c. der Konfurs- Prozeß eröffnet und Herr Rechts - Anwalt Koß- mann zum Juterims - Kurator der Masse bestellt worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche der unbelaunten Gläubiger an die Koukurs-Masse und zur Erklärung über die Beibehaltung des Hexrn Jutecims-Kurators steht :

am 15. September 1852, Vormittags

um 14 Ur, vor dem Herrn Stadt -= und Kreisrichter Dr. Ham- brock im Verhandlungszimmer Nr. 2 des hiesigen Gerichts an.

Wer si in dicsem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen, und ihm- deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden, Den unbekannten Gläubigern wecden zur Wahrnch- mung ihrer Gerechtsame die hiesigen Rechts-An- walte Martens, Boie, Matthias iu Vorschlag gebracht,

Danzig, 419, Mai 1852, y Königliches Stadt - und Kreisgericht,

1. Abtheilung.

[735] Bekanntmachung : Der Jahresbedarf an Brennholz für die Nie- derschlesijh - Märkische Eisenbahn pro 1853, be- stehend in circa 2250 Kiastern Kiefern-Kloben- holz, soll im Wege der Submission beschaf}t werden. Offerten auf diese Lieserung, oder auch nur auf einen Theil derselben, werden bis zum 21sten d. M, entgegengenommen, und sind mit der Ausschrift : i „Submission auf die Lieserurcg von Brenn- holz für die Niederschlesisch-Märkische Eisen- bahn“ bis An an uns einzusenden, , Die Lieferungs- Bedingungen sind ín unserem Haupt-Büreau ein- zusehen und auch Abschriften derselben, gegen Er- stattung der Kopialien, zu beziehen. Berlin, ven 2, Juni 1832, E Königl, Verwaltung der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

662 Bekanntmc chung,

l 62) der nach den Bestimmungen der §S. 39, 41 und 47 des Gescyes vom 2, März 1850 und unserer Bekauntmachung vom ten d, M, heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Ren- tenbriefen, sind folgende Apoints gezogen worden Littr. A. zu 1000 Thlr. Nr, 244, 321, 409, B. \% 200 Thlr. Mr, 4209, 434, 399, » C,» .400. Thlr, Nr. 32, 734 236, 284. 288, 317, 326, 327. 848, 934, 973, 1113,

25 Thlr, Nr, 107, 145, 339. 40 Thlr, Nr, 259, 3413, 375 481, 538. 601. Die Junhaber werden aufgefordert, gegen Quit- tung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr, 5 bis

» D. » » E. »

incl, 16 den Ne¿uwerth der erster i j Kasse hierselb s seren; hei unserer vom 4, tober dieses Ja m 1 Wochentagen Rat es f « E in Empfang zu nehmen, Von dem vorgedachten Tage ab hört die Ver- zinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit cingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Ab- zug gebracht,

Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren- tenbriefe verweisen wir auf die Bestimmungen des S, 44 L Cs

Königsberg, den 18. Mai 1852,

Königliche Direction

der Rentenbank für die Provinz Preußen, [736] Wol mar? t.

An Wolle wurden von den Rustifal - Besizern zum diesjährigen am 27sten d, abgehaltenen Frühjahrs - Wollmarkt überhaupt eingebracht 180 Cir. 42 Pfd., dagegen vorjährig 209 Ctr, e A mithin diesjährig weniger 29 Ctr, 20 D,

Die Preise der Wolle waren: der besten Sorte 64 Nthlr. 5 Sgr., der mittleren Sorte 58 Nthlr, 20 Sgr, , und der geringeren Sorte 55 Rihlr. 5 Sgr., mithin durch \chnittlich 59 Rihlr. 10 Sgr. der Centner. Vorjährig betrug der Preis nur 50 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf., mithin is die s- jährig der Centner um 8 Rihlr. 16 Sgr. 8 Pf. theurer bezahli worden.

Brieg, den 29, Mai 1852,

Das Polizei - Amt.

[668] Befkfannimachung,.

Das Amt des hiesizen Bürgermeisters soll mit einem Gehalte von 600 Rthlrn, jährlich wieder beseßt werden.

Qualifizirte Bewerber werden ersucht, ihre Meldungen bis zum 1, Juli c. dem Vorsteher, Justiz-Rath Lizmann, zugehen zu lassen.

Pcrleberg, den 18. Mai 1852,

Der Gemeinde - Rath,

[734] Bekanntmachung.

Die Drahtlieferung für die oberirdische Leitung der Königl, sächsischen Staats- Telegraphen betreffend.

Für die zweite Leitang der Königl, sächsischen Staats-Telegraphen werden 1350 Centner Cisen-

draht erforderlich. :

Fabrikanten, welche die Lieferung dieses Drahts zu übernehmen gesonnen sind, haben ihre Offer- ten „frankirt“ bis zum 2Wsten dieses Monats bei der Königl, sächsischen Telegraphen-Direction in Dresden einzureichen. : L

Die allgemeinen Lieferungs-Bedingungen \ind in -lithographirten Exemplaren bei den Königl. sächsishen Staats-Telegraphen-Büreaus zu Dres- den und Leipzig zu erlangen.

Dresden, den 1. Juni 1852,

Die Königl, Direction der sächsischen Staats-

Telegraphen. S N Preßler.

O, E E 00 Lübeckische Staats - Anleihe von 1850.

Die Zahlung der am 1. Juli 1852 fälligen Zins - Coupons findet nah der Wahl der Jnha- ber statt:

in Berlin bei Herren Gebrüder Schidler

oder bei Herren Mendelssohn & Co0o,, in Hamburg bei Herrn Salomon Heine, in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde.

Es sind dazu tie Werktage vom 1, bis 19. Juli bestimmt, j

Diejenigen Inhaber , welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons einen Monat vorher mit- hin zwi‘chen dem 4. und 15, Juni d, J. bei einem der gedachten Banquier-Häuser abstempeln zu lassen. t

Die abgestempelten Coupons , welche zwischen dem 1. und 15. Juli nicht in Berlin und Ham- burg bei dem Banquier - Hause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben werden, können später- hin nur in Lübeck eingezogen werden,

Lübeck, den 8, Mai 41852,

Die Deputation zur Verwaltung der

Lübeckischen Staats-Anleihe von 1850,

Redaction und Rendantur: Sch{chwieger. Berlin, Druck und Verlag der Deerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

Das Abonnement beträgt: 20 Sgr. für {4 Iahr ¡n allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit Seiblatt (Preuß, Adler-Zritung) in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf.) in der ganzen Monarchie :

1 Üthix. 174 Sgr.

Königlich

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F 151,

Berlin, Sonntag den 6. Juni

1852.

Nachdem Ih durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den aussceemäßigen Ausbau der Straße von Simmern über Sargenroth | nah Gemünden dur die betheiligten Gemeinden genehmigt habe, | bestimme Jh hierdur, daß auf diese Straße das Recht zur Gro | priation der sür die Chaussee erforderlichen Grundstlicke und das |

Recht zur Entnahme der Chausseebau - und Unterhaltungs-Materia- lien nach Maßgabe der für die Staats - Chausseen geltenden Be-

stimmungen Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ih den bethei= | ligten Gemeinden das Ret zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser |

Chaussee nach dem für die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chaujsseegeld - Tarife. Auch sollen die dem Chausseegeld - Tarife vom 29, Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussce - Polizei - Vergehen für die in Rede stehende Straße Giül- tigkeit haben. i à

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gese - Sammlung zur |

offentlichen Kenniniß zu bringen. Potsdam, den 12, Mai 1852. Friedrich AWilhelm. Y von der Heydt. von Bodels(wingh. Ä î E V M ge | : 4E io Nyhoi Den Ninister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz = Minister.

Geseh, betreffend die Besteuerung der trockenen Wech= |

sel, Anweisungen und anderer kaufmännischen Papiere... Bom.26,.Mai 18592.

Wir Friedrich JVilhelu, von Gottes Gnaden, Köaig von |

Preußen 2c. 2c. verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: S4 A Stempelsteuer für gezogene Wechsel (Kabinets-Ordre vom 3, Januar 1830 zu 2, Geseß-Sammlung Seite 9) unterliegen fortan auch alle eigenen (trockenen) Wechsel, die

den Handelspapiere, so wie Anweisungen aller Art. dürfen Anweisungen, welche am Orte der Ausstellung eutweder am

folgenden Tages zahlbar sind, keines Stempels. wegen der im Giroverkehr der Bank auf jeden Inhaber ausgestell-

ten Anweisungen bei der Bestimmung der Kabinets - Ordre vom

31, Januar 1841, Gese - Sammlung Seite 29. V 4 § | 4 ZFSTA , 4 fi - L q om aco f Vorschriften des Stempelsteuer - Gesebes vom 7. März 1524 und die dasselbe erläuternden, ergänzenden und abändernden

beziehen, namentlich auch die §§. 20 und 26 des Gesetzes, finden auf die im vorstehenden §. 1 bezeichneten Papiere Anwendung. §0, Der Finanz - Minister i it dexr Ausführ ieses Geselzes S tal, à ster ist mit dex Ausführung dieses Gesetzes Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel. 42" gte id Gegeben Sanssouci, den 26. Mai 1852, (L. S) Friedrich Wilhelm. G Ln Mate fel “on Ler Drabt, Simons. on Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh, von Bonin.

Uto. den e | nennungeun „Promessen‘/ oder „Handels = Billets‘ a A | DEoG eo tndlih | | beigedrucktem Königlichen Insiegel. Tage der Ausstellung selbst, oder im Laufe des unmittelbar darauf i e Auch verbleitt es |

î

„Geseg, betreffend die Ermäßigung des Güter=-Portgo auf den Preußischen“Posten. Vom 2. Juni 1852,

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von | Preußen. 2c :2c. | verordnen, mit Zustimmung der Kamniern, was folgt:

j S. 4; E Ee Guterporto für Postsendungen beträgt 15 Silberpfennige | R jedes E des Gewichts der Sendung auf je fünf Meilen der in gerader Linie zu messenden Entfernung des Abgangsorte | vom Bestimmungsorte. l y i : ea Ueberschießende Lothe werden glei einem Pfunde und Entfer=- | nungen unter fünf Meilen für volle fünf Meilen gerechnet. 11. Als geringster Saß für eine jede derartige Sendung ist das dop=- | pelte Briefporto zu erheben. Das Paketporto {ließt das Porto | für etnen einfachen, das Paket begleitenden Brief in sich.

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Wenn mehrere Pakete zu ciner Adresse gehören, so wird für | jedes einzelne Stück der Sendung die Taxe selbstständig berechnet.

S d +3 Die Bestimmung des §. 2 findet auch Anwendung auf die | Geldsendungen und auf die sonstigen Sendungen, deren Werth deklarirt worden ist, und zwar sowohl in Beziehung auf das Ge= | wichtsports, als auf das Werthporto ( Assekuranzgebühr). Jm | Uebrigen bleiben die bestehenden Vorschriften über die Taxirung der | Geld- und Werthsendungen unverändert. i j

M 4 Das nut E 45 V Das Porto für Sendungen nah und aus den zum Postvereine

| gehörigen fremden oder anderen ausländischen Staatsgebieten richtet | sich nach den mit den betreffenden fremden Staaten abgeschlossenen

i Q O ee | Postverträgen.

G. 2, Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem 1. Juli 1852 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Gegeben Sanssouci, den 2. Juni 1852.

(Tae: S4) Friedrich TVilhelm. von Manteuffel.

9.0K Der QeLDL ., Simous, von. Raumer... von. Westphalen... von Vodelschwingh. von Bogin.

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Bestimmungen, welche sich auf die Versteuerung der gezogenen | Se. Majestát der König haben Allergnädigst geruht :

Wechsel, auf deren Indossemente, auf Bürgschaften dasür u. st. w. |

Dem bei dem Kreisgerichte zu Erfurt angestellten Gerichtsboten

und Exekutor Johann Peter Lakenmaccher das Allgemeine

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| Ehrenzeichen zu verleihenz und

: Die Wahl des bisherigen Conrectors an dem Gymnasium zu Prenzlau, Professors Dr. Meinicke, zum Direktor dieser Anstalt zu bestätigen.

Minifterium für Handel, Sewerbe und öffentliche Arbeiten.

__ Der bisherige Geheime revidirende Kalkulator bei der Ober- Rechnungs=-Kammer, Friedrich Rohr, -ist zum Geheimen expedi= renden Secretair und Kalkulator beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öcffentlihe Arbeiten ernannt worden.