1852 / 136 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

A S O I 32 Asi tCDe Ha ALIEA ntr P rern ipritit Jr r: Betrag va.

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32 zur Genüge, wie derselbe nur gemcint fein

a gp ge varuiter nur die Fortseßung der unter den Par- teien überhaupt obwaltenden Streitsache, die au durch Anstellung einer neuen Klage geschehe, A: Ll E ¿AfiO, Sprach- e 18 Tit 20 Thl. L des corpus juris Fride- ciciani hinter der betreffenden Stekle befindlichen Zusaß anlange, 4 der neuen Redaction fortgelassen und in Stelle

; in ; A, so sei solcher rdneten Verfahrens an zwei verschiedenen Orten,

E o - , j des dort 8 Tit, 9 und §, 21 Tit. 20, einfa auf den 32, Titel | \{werlich ein, so bedeutende Geldopfer erforderndes Verfahren rath-

¿mlidó S. 42 / L wodurch hinlänglih angedeutet sei, daß dem Gesebgeber

die in dem früheren Geseße enthaltene Klausel bedenklih geschienen, und er an den Vorschriften über das Provocations-Berfahren für diese Art der Provocation nichts habe ändern wollen.

Wenn dadur dem Kläger ein Mittel gegeben werde, durch die Entsagung der angestellten Klage den Nachtheilen einer ungün-

stigen Prozeßlage,

einen Ausweg gelassen habe, die materiellen Nachtheile der zu scharfen Präjudiz, wenn {on nicht ohne erhebliche Geldopfer, von sich abzuwenden, und würde es die Rechte des Klägers ver- legen, wenn die Freiheit der Litisrenunciation unbedingt von der Zustimmung des Verklagten abhängig gemacht werden sollte.

Nah eröffneter Diskussion wurde zwar noch Verschiedenes zur Rechtfertigung der neueren Meinung vorgebracht , namentlich her- vorgehoben , daß eben weil der Verklagte ein erhebliches Interesse dabei haben könne , daß der für ihn in günstiger Lage sich befin-

dende Prozeß gerade in dieser Lage fortgejeßt werde, dem Kläger

nit freistehen könne, den Verklagten durch seine Prozeß-Entsagung zu benachtheiligen, außerdem aber eine Diffamationsklage den Klä-

ger nux zur Anstellung einer neuen Klage nöthige, der Ver=

flagte aber dadurch nicht dagegen gesichert werde, Daß der Kläger der neuangestellten Klage von Neuem entsage, und so die Sache

fein Ende gewinne.

Es fand jedoch die ältere Meinung überwiegend lebhafte Unter- | | und nah geschlossener Debatte ward von der Versammlung die

stüßung. Es wurde angeführt:

Die neuere Meinung sei allein oder doch hauptsächlih auf die |

Wortfassung des §. 21 Tit, 20 Thl, 1, der Allgemeinen Gerichts=

Ordnung, namentlich auf die darin enthaltene Bestimmung ge- | stüßt: daß der Verklagte befugt sei, den Kläger „zur Fortjebung | des Prozesses“ anzuhalten. Allein dieser Ausdruck sei in diesem | ganz aus der betreffenden Stelle des Codex Fridericianus in die | Allgemeine Gerichts -Ordnung hinüber genommenen Theil des Ge- | derten Schlußsaß eine andere Bedeutung, als er dort gehabt | zu Pforta, Robert Buddensieg, is das Prädikat „Professor“: erter I dort | móge. Denn die in die Allgemeine Gerichts - Ord- |

nene Bestimmunc daß das Brrfabren- Uber | "E D arm : cinen V L Miträis bis B lagten nad) Le Vorschrif- | das Prádikat „Dberlehrer““ beigelegt worden.

ten vom Diffamationsprozesse erfolgen solle, habe wohl un- |

seßes nur stehen geblieben, und erhalte hier durch den ganz verán-

haben

einen bedenklich darin ihren Grund gehabt, daß man sich überzeugt,

flagten bestrittcene Forderung aus einem Schuldscheine, in welchem Feine causa debendi angegeben, als eine Darlehns - Forde=

rung, eingeklagt habe, Verklagter aber ausdrücklih in Abrede | gestellt, daß ein Darlehnsgeschäft stattgefunden, oder wenn der Ber- |

flagte in einem anderen Falle behauptet, daß die in dem Schuld= scheine angegebene causa debendi unrichtig sei, indem ein anderes Geschäft zum Grunde gelegen, Kläger auch nicht rathsam gefunden habe, aus diesem Fundamente den Anspruch zu verfolgen und deshalb die Klage zurücknehme, so würde auch eine ausdrüdliche Entsagung der eingeklagten Forderung dem Kläger nicht ver= wehrt haben, aus dem anderen der Ausstellung des Schuld- scheins wirklich zum Grunde gelegenen Geschäfte von neuem Klage u erveven Und Wertlügter | daher nur“ seinen Zwed erreichen, wenn erx den Klägir im Wege des Disfama- tions - Prozesses nöthige, seine angeblichen, auf den Schuld= schein gegründeten Ansprüche binnen ciner bestimmten Frist geltend zu machen. Es seien daher auch im Titel vom Disfamationspro= zesse für den Fall, wo die bloße Fortseßung einer zurückgenom- menen Klage beantragt werde, gar keine Vorschriften enthalten, und daraus folge denn, daß nur die vorhandenen zur Richtschnur dienen könnten, und der Antcag, einen Kläger zur Fortseßung des Pro- zesses, dem renuntiirt worden, anzuhalten, nicht zu beachten sei. Könnte aber selbst angenommen werden, daß ein solcher Antrag auch im Wege des Diffamations-Prozesses, wenigstens in gewissen besonderen &ällen , si{ch geseblich begründen ließe, fo müsse doch immer darüber in einem besonderen Verfahren erst erkannt werden, da nach bekannten Vor chriften der Gerichts - Ordnung verschiedene Prozeß- Gattungen ni t in dem nämlichen Verfahren vermischt werden dürften, bis dahin also das frühere Prozeß - Verfahren dur die

namentlich aber dem scharfen Präjudize der neuen Prozeß - Geseßzgebung zu entgehen, so sei es nicht auffallend, wenn | die Gesetzgebung der vorzüglich benadchtheiligten Partei wenigstens

Zurücknahme Seitens des Klägers als beseitigt angesehen sei. Der Ausdruck „den Prozeß fortseßen ‘“ könne daher in dem Zusammen- hange, in welchem er jeßt stehe, nur die von dem zweiten Referen- ten angegebene Bedeutung haben.

Wenn dabei von dem Gegentheile hervorgehoben wird, daß dem Klägev, wenn er in Folge eines Erkenntnisses im Diffama- tionsverfahren eine Klage wirklih angestellt habe, immer noch frei- stehen würde, solche gleihfalls wieder zurückzunehmen und dadur

die Intention des Verklagten doch zu vereiteln, so sei dieser Ein-

wand ohne Gewicht. Abgesehen nämlih davon, daß der Kläger

sam finden möchte, so könne derselbe auch nach Vorschrift §. 20 Tit, 20 und §. 14 Tit. 21 der Gerichts - Ordnung zu einer cautio

| de lite prosequenda angehalten werden, außerdem aber stehe dem | Verklagten ja frei, durch Anbringung einer auf Ungültigkeits- Erklärung der Ansprüche des Klägers gerichteten Reconvention dem

Nachtheile einer abermaligen Zurücknahme der Klage vorzubeugen.

Wenn endlih opponirt werde, daß dem Kläger bei Annahme der älteren Meinung ein Mittel an die Hand gegeben werde, ge- wisse Prozeßvorschristen zu umgehen, z. B. die, daß ein angenom- mener deferirter Eid nicht widerrufen werden könne, oder durch seine Zurücknahme der Klage die geseßlihen Folgen versäumter Prozef-

vorschristen von fich abzuwenden, so würden einestheils die Fälle wohl

sehr selten sein, wo ein Kläger blos aus diesem Grunde sich zu | einer solchen immer doch bedenklichen und kostbaren Operation ent- | {ließen möchte, auch noch immer unter richterliher Entscheidung

gestellt bleiben könne, ob und inwiefern dem Kläger, wenn er ganz den nämlichen Prozeß wieder aufnähme, die Prozeßverhandlun- gen des früheren ihm entgegenstehen möchten, anderentheils sei aber dieser Grund auch einflußlos auf die hier zu entscheidende Vráge, da, wenn der §, 21 Tit. 20 ‘so - verstanden werden müsse, wie die ältere Meinung annehme, jener Umstand nur als eine Golge des dem Kläger zustehenden Rechts, dem Prozesse zu entsagen, anzusehen sci, durch welche das Recht selbst nicht in Frage gestellt

| werden tönne.

Diese Gründe fanden im Wesentlichen allgemeinen Anklang,

ältere Meinung als die richtige angenommen und demgemäß den Eingangs erwähnte Rechtssay zum Beschlusse erhoben. Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten. Dem Adjsunktus und zweiten Geistlichen an der Landesschule

und Dem ordentlichen Lehrer an dem Gymnasium zu Neisse, Otto,

Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie

eine Fortsebung des Verfahrens in der Art wie der Codex Fride- | und Oberbefehlshaber der Truppen in den Marken, von Wrangel cicianus sie angeordnet hatte, würde in den meisten Fälleu niht | von Spremberg,

zu dem im Geseße selbst angeführten Zwecke führen, den Ver- klagten gegen künftige Ansprüche des Klägers ntr u een. | Denn wenn z. B. der Kläger eine in quali et quanto vom Ver=- |

Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 5. Division, von Wussow, von Prenzlau.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats - Minister von der Heydt, nach Breslau. Der Geheime Kabinets-Rath ZJllaire, nach Breslau.

Berlin, 11, Juni. Se. Majestät der König baben Aller- gnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland densel-

ben verliehenen Orden zu erthe ilen. Es haben erhalten: Den St, Alexander-Newski-Orden in Brillanten: der General der Kavallerie von Wrangel, Ober-Befehlshaber in den Marken, | » General = Adjutant, General - Lieutenant von Lindheim, fommandirender General des 6ten Armee-Corps, Den St, Alexander =Newski - Orden: Der General-Adjutaut, General-Lieutenant v. Neumann, Dea Weiße Avdlkr- Wren Der General-Adjutant, General-Lieutenant v. G erla ch. Den -St. W1adimivs Orden dritter Klasse:

Der Flügel-Adjutant, Oberst von Alvensleben,

» » Oberst Graf von Blumenthal, Comman- deur des 1sten Garde-Regiments zu Fuß, Oberst Prinz von Croy, Commandeur des 2ten Garde-Ulanen-Regiments,

Oberst von S@chlemüller, Commandeur

der 2ten Garde-Kayallerie-Brigade,

T9

der Oberst von Schlegel, Commandeur des Kaiser Franz Gre- | nadier-Regiments,

z » von Berg, Commandeur der 7ten Kavallerie-Brigade, | Flügel-Adjutant, Major Graf zu Münster -Meinhövel,

s Freltherr von Manteuffel, |

Den St. Wladimir=-Orden vierter Klasse:

Hauptmann Graf von Hacke à la suite des 1sten Garde- | Regiments zu Fuß, kommandirt zur Dienstleistung als Platz- | maior von Potsdam, H Rittmeister von Bonseri / des bten Kürassier= von Wedell , Regiments (Kaiser Graf von Königsdorff) von Rußland), | Hauptmann von Schlegell ) des 1sten Garde-Regiments | » von der Oroebin ) zu Fuß, E Rittweister Pe dell des 2ien Ulanen-Regiments.

Den Sl Lunen-Vkdesn exster Klaffe in Brillante! Der Kriegs-Minifter, General-Lieutenant v. Bonin, Den Sl: Alsen Dres eiter Ale:

General - Lieutenant Graf v, Waldersee, Commandeur Garde-Cayallerie, | Brese, Chef des ‘Jngenieur-Corps General - Major Graf von Schlieffen, Commandeur der lsten Garde-Jufauterie-Brigade,

Er d 1 4 44 E As A E EO. d A V Wi, Anne -Droen 4peiter Klase l Wen ron es

Rittmeister von Wißleben des Garde-Husaren-Regiments,

n. Qt Ana Don. 4m etter Alasse in Buillauten:

der Flügel-Adjutant, Oberst von Sch{öler Il.

ps

Oberst Freiherr von Beverförde-Werries, Commandeur | des Garde-Husaren-Regiments,

Den St. Annen-Orden zweiter Klasse:

- Adjutant, Oberst von Puttkammer, Commandeur : des Garde-Artillerie-Regiments,

Vogel von Falckenstein, Chef des Generalstabes oten Armee-Corps,

von Steinmeß, Commandeur des Kadetten-Corps, von Kleist, Commandeur des 2ten Garde-Regiments zu Fuß,

von Rauchhaupt, Commandeur des Kaiser Alexander Grenadier-Regiments, -Oraf von der Schulenburg, Commandeur des Garde=-Reserve-Infanterie-Regiments,

von Manstein, Commandeur des 8ten Jnfanlerie- Negiments (Leib-IJnfanterie-Regiment), i S öGreiherr von Rheinbaben, Commandeur des 24sten “Fnfanterie-Regimcnts,

Graf von Dönhoff, Commandeur des Regiments (zarde du Corps, 7 Greiherr Lauer von Münchhofen, Commandeur dcs Garde-Kürassier-Regiments,

Graf von S(hlippenbac{ch, Commandeur des 6. Kü- rassier=Regiments (Kaiser von Rußland),

von Sobbe, Commandeur des 3. Ulanen-Regiments, Gerwien, Abtheilungs-BVorsteher im großen General- Stabe,

von Arnim, Jyuspecteur der Jäger und SchÜzten,

Oberst-Lieutenant Mohrenberg, Plaßmajor von Berlin.

Den Si, Alien VDrden oritter N E

Hauptmann Freiherr von Schele des 22sten Jnfanterie=- | Regiments, L vonDiezelski des 23sten Jnfanterie-Regiments, von Hippel des 31sten Jnfanterie-Regiments,

“. ay

| von Bünau des 27sten Infanterie-Regiments, Premier - Lieutenant Freiherr von Rothkirch -Trach des lsten Garde-Regiments zu Fuß, Seconde-Lieutenant von Rauch 1. } des bten Kürass. Rgts. » ) von Rauch 1, \ (Kaiser von Rußland),

Den St, Stan{slaws-Drven erster Klasse:

der General à la suite, General-Major von Brauchitsch, Com-

mandeur der Aten Garde=-Jufanterie-Brigade,

General -Major von Kropff, Commandeur der 3ten Garde- | Infanterie-Brigade, | von Wenbel, Commandeur der 12ten Jn- | fanterie-Brigade, H

vou Barby, Commandeur der óten Kaval- |

lerie-Brigade, | von Borcke, Kommandant von Berlin. |

Den St. Stanislaus-Orden zweiter Klasse mit der Kaiserlihen Krone:

| Der Oberst-Lieutenant Graf von Pölzig, Commandeur des 1sten

Garde-Ulanen-Regiments, » Flügel-Adjutant, Major Freiherr Hiller von Gärtringen, » » » Major v, Boddien,

Den St. Stanislaus-Orden zweiter Klasse:

Der Oberst-Lieutenant von Winbßingeroda,- Chef des General- E Stabes 6, Armee-Corps, Major v. Glisczinski, Chef des General - Stabes des Garde-Corps, Graf von Blumenthal des Kaiser Franz Grena- dier - Regiments, Commandeur des Lehr - Jnfanterie= Bataillons, von Trebra vom Garde-Jäger-Bataillon, zreiberr von Eberstein, Commandeur des Garde= ckchüben-Bataillons,

Sri, Commandeur der Garde-Pionier-Abtheilung, Von So E i e, ; von Podewils \ 29m Garde-Artillerie-Regiment, von Griesheim vom 3ten Husaren-Regiment, von Sidpel des ó6ten Kürassier-Regiments (Kaiser von Rußland), von Schrabi|ch, Adjutant des General-Kommandos bten Armee-Corps, Rillimeister von Schulz des 6ten Kürassier-Regiments (Kai- L O R M, Glugel-Adjutant, Hauptmann von Loën.

F.

i St. Stanislaus-Orden dritter Klasse:

Æicutenant vou Gontard des 12t:n Infanterie-Re= giments, |

von Alvensleben des 6ten Kürassier- Regiments (Kaiser von Rußland),

von Brauchit\ch I. des 1stenGarde- von Berg ) Regiments von Möllendorff zu - Fuß

“H,

Königliche Schauspiele. : Sounabend, 12, Juni. Im Opernhause. 113te Schauspielhaus- Abonnements - Vorstellung: Der Sohu auf Reisen. Posse in 2 Ab- theilungen, von C. Feldmann. Hierauf: Das Gefängniß. Origi- nal - Lustspiel in 4«Abtheilungen, von R. Benedix. (Hr. Feltscher :

| Doktor Hagen.)

Kleine Preise: Fremden - Loge 2- Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums - Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribúne, Parquet =- Loge und Prosce-

nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Sgr.

Dritter Rang und Balkon daselbst 125 Sgr. Parterre 15 Sgr. Amphitheater 75 Sgr. i

Sonntag, 13. Juni. Jm Dpernhause. (91e Vorstellung.) : Rothe Haare. Dramatischer Scherz in 1 Akt, von M. A. Grand= jean. Hierauf: Maskerade. Ballet-Divertissement in 1 Akt, arran= girt von P. Taglioni. Dann: Eigensinn. Lußspiel in 1 Akt, von R. Benedix. (Fräul. Arens: Emma, als Gastrolle.) Und: Don Quixote, Komisches Ballet in 1 Akt, von P. Taglioni.

Kleie Ppoise: Fremden-Loge 2 Nihlr, 2c,

In Charlottenburg. Der Damenkrieg. Lustspiel in 3 Ab- theilungen, von Scribe und Legouvé, bearbeitet von Laube. (Hr. Geltsher: Gustav von Grignon.) Hieraus: Dec Verschwiegene wider Willen, Lustspiel in 1 Aft, von Kobebue. Anfang 6 Uhr.

Billets zu dieser Vorstellung sind bis zum Tage derx Vorstel. lung, Mittags 1 Uhr, im Billet-Verkaufs-Büreau dcs Schauspiel-= hauses zu Berlin und Abends im Schloß=Theater zu Charlotten- i

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urg an der Kasse zu folgenden Preisen zu haben: Ein Billet zur Gremdenloge 1 Rthlr. Ein Billet im ersten Range Logen 20 Sg: Ein Billet in einer Parquet-Loge 15 Sar. Ein Y 15 Sgr. Ein Biel zum Dreier 122 Sat. Ei ten Range Logen 10 Sgr. Ein Billet im dritten 75 Sgr. Ein Billet in der mittlern Abtheilung ges 74 Sgr, Ein Parterre-Billet 10 Sgr. & lerie 5 Sgr. Marktpreise. Berlin, den 10. Juni.

Zu Lande: Roggen 2 Rthlrc., auch 1 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf. Grol Gerste 4 Rihlr, 16 Ser. 3 Pf --Hafer 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 PEL, auch 4 Rthlr 0 T

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