1882 / 166 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jul 1882 18:00:01 GMT) scan diff

zweier Prokuristen beigefügt ist. Jn gleiher Form erfolgen die Bekanntmachungen des Vorstandes. Die Willengerklärungen und Bekanntmachungen des Aufsichtsraths sind mit den Worten: Der Aufsichtêrath der Splau’er Thonwerke, Aktiengesellshaft, unter Beifügung des Namens des Vorsivenden oder Stellvertreters und eines Mit- gliedes zu unterzeichnen. Bekanntmachungen von Seiten der Gesellschaft erfolaen dur Einrückung in folgende Blätter: das Wittenberger Kreisblatt | zu die Wittenberger Zeitung Wittenberg, das Wochenblatt für Schmiedeberg, “Kemberg, Preßsch, Dommißsch und Umgegend zu Schmiedeberg. Gegenwärtig ift zum alleinigen Vorstandsmitglied der Kaufmann Julius Dähling zu Berlin, Belle- Alliance-Plak 6 a., gewählt. Wittenberg, den 13. Juli 1882. Königliches Amtsgericht.

Worbis. Bekanntmachung. [32110] In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung vom 24. Juni cr. an dem- selben Tage unter Nr. 97 eingetragen ; als Firmeninhaber: „Gunkel, Heinrich, Handelsmann zu Breiten-

ad ,

als Ort der Niederlassung: e Breitenbach“,

als Bezeichnung der Firma: „H. Gunkel“,

Worbis, den 23. Juni 1882,

Könialiches Amtsgericht,

Abtheilung 1II.

Worbis. Bekanntmachung. [32106] In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ift zufolge Verfüguna vom 23, Juni c. an demselben Tage unter Nr. 96 eingetragen : als Firmeninhaber: „Faupel, Aloisius, Handelsmann zu Brei- tenbah“, als Ort der Niederlassung: „Breitenbach“, als Bezeichnung der Firma: „Aloisiu3 Faupel“. Worbis, den 23. Juni 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. :

Worbis. Bekanutmachung. [22108] In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ift zufolge Verfügung vom 27. Juni cr. an dem- selben Tage unter Nr. 98 eingetragen : als Firmeninhaber: Pfüzenreuter II., Breitenbach. als Ort der Niederlaffung: Breitenbach. als Bezeichnung der Firma: „Franz Pfühenreuter Ux.“ Worbis, den 27. Juni 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

Franz, Handelsmann zu

Worbis. Bekanntmachung. 32109] In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung vom 28. Juni cr. an] dem- selben unter Nr. 99 eingetragen : „t als Firmeninhaber : 17e E R „Sonneborn , Heinrich ,2:? Handelsmann? zu Breitenbach, n Rut S. als Ort der Niederlassung: #4 @ „Breitenbach“, E als Bezeichnung der Firma: „Hein, Sonnecborn“. Worbis, den 28. Juni 1882. Königliches Amtsgericht, Abtheilung Ill.

A

Worbis. Bekanntmachung. [32107] In das Ute des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung vom 1. Juli 1882 an dem- selben Tage unter Nr. 100 eingetragen : als Firmeninhaber : gEeevner, Eduard, Handelsmann zu Breiten- ah“, als Ort der Niederlassung: „Breitenbach“, als Bezeichnung der Firma: „Eduard Kirchner“, Worbis, den 1. Juli 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 111.

: Konkurse. (32% Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Adele Morgonoff, Ehefrau August Schmit, ohne Gewerbe, in Aachen, gewesenen Theilhaberin der Firma H. Hardy Sohu in Aachen, ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemacten Vorschlags zu einem Zwangsvergleihe neuer Ver- gleihstermin auf

den 15. August 1882, Bormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zim- mer 5, anberaumt.

Aachen, den 15, Juli 1882.

Maafßien, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

997)

e Bekanntmahung,.

Das durch Beschluß vom 19. März 1878 über das Vermögen des Kaufmanns Samuel Herr- maun, in Firma G, Arnd Nachf. zu Berlin er- öffnete Konkursverfahren if durch die erfolgte Scblußwertheilung der Masse beendet.

Berlin, den 8, Juli 1882.

Königliches Amtsgeribt T. Abtbeilung 54.

(32246] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Damen- und Kindermäntelfabrikanten JZulius Heilbronn hier, Königstr. 55, wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Berlin, den 11, Juli 1882.

Das Königliche Amtsgericht L, Abth. 50,

(8327) Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Privat- vermögen des Kaufmanns Samuel Joël, hier, Melciorstraße 30, wird, nachdem der in dem Vergleihstermine vom 2W. Juni 1882 angenommene Zwangsvergleich durch rechts- kräftigen Beshluß vom 26. Juni 1882 bestätigt ift, hierdurch aufgehoben. Zur Abnahme der Schluß- rebnung des Verwalters is S{lußtermin auf

den 4. August 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Saal 21, anberaumt.

Berlin, den 14. Juli 1882.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 55.

[32267] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kürschnermeisters Emil Weiske zu Clausniß ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu cinem Zwangsvergleihe und zur Prüfung der nahträglih angemeldeten Forderungen Termin auf

den 9. August 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst an- beraumt.

Burgstädt, den 14. Juli 1882.

: Hübler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[382230]

Nr. 14483. Den Konkurs über das Vermögen des Kaufmauns Lazarus Marx hier betr. Dagegen die Bestätigung des unterm 27. v. Mts. zwischen dem Konkurs\chuldner und den Konkurs- gläubigern abgeschlossenen Vergleichs eine Beschwerde bis heute nicht erhoben worden ist, wurde vom Gr. Amtsgeriht dahier gemäß S8. 175 K. O. das Konkursverfahren aufgehoben.

Bruchsal, 13. Juki 1882,

Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amts3gerichts : Rittelmann.

[32235] Bekanutmachung.

Der Konkurs über das Vermögen des Kauf- manus Michael Stoffel dahier ist durch Schluß- vertbeilung beendigt und daher aufgehoben.

Höchstädt a. Donau, 13. Juli 1882,

Kgl. bayr. Amtsgericht. V S Seiler. Beglaubigt: Der Kgl. Gerichtsschreiber : (Unterschrift.)

99 [322422] Bekanntmathung.

Das K. Amtsgericht Jugolstadt hat nach Ab- haltung des Schlußtermins das Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsfrau Karolina Grundherr in Jugolstadt dur Beschluß vom Heutigen aufgehoben.

Ingolstadt, den 15. Juli 1882. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts:

Zetti, Kgl. Sekretär.

(322981 Bekanntmachung.

Der Konkurs über das Vermögen des Kauf- manns Ernst Zachau von hier ist dur Scluß- vertheilung beendigt und wird hiermit aufgehoben. Insterburg, den 13. Juli 1882.

: __ Knapfe, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[3241] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen der

offenen Handelsgesellschaft Gustav Liedtke

ierselbst, Französiscestraße Nr. 1, wird nach er-

olgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf-

gehoben.

Königsberg i./Pr., den 13. Juli 1882, Königliches Amtsgericht. VII.

[322%] Konkursverfahren.

In dem Koukursverfahren über das nadhge- lassene Vermögen des Buchbindermeisters Fried- rich Oswald Hering in Mittweida ist zur Abnahme der Sclußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das S{l#ßverzcichniß der bei der Vertheilung zu berücksitigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nit verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf

den 12. August 1882, Vormittags 412 Uhr, vor dem Königliden Amtsgerichte hierselbst be- stimmt. Mittweida, den 14. Juli 1882,

E qa Jähnig,

Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts.

[32233]

Das Königl. Amtsgeriht München 7L.,

_ Abtheilung A. für Civilsachen,

hat über das Vermögen dcs Kaufmanns Hans Maier hier, Klenzestraße 12/1., auf dessen Antrag am 12. Juli 1882, Nachmittags 6 Uhr, den Konkurs eröffnet, Konkursverwalter : burger L. hier.

Offener Arrest erlassen, Anzeigefrist auf Grund desselben und Anmeldefrist für die Konkursforderun- gen Bes zum 5. August 1882 einschlicßlich fest-

esetzt. Wahltermin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläu- bigerauêsshusses, dann über die in 88, 120 und 125 der Konkursordnung bezeichneten Fragen ist auf Dienstag, den 8. Angust 1882, Vormittags 9 Uhr, und der allgemeine Prüfungstermin auf Dienstag, den 19, September 1882, i , Vormittags 9 Uhr, beide Termine im dicsgerichtlihen Geschäftszimmer Nr. 9/0, anberaumt. Münthen, den 13. Juli 1882. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichts\{reiber : Hagenauer,

Rechtsanwalt Jsaak Har-

[32244] Das Königl, Amtsgeriht München [L., Abtheilung A. für Civilsachen,

22. Juli 1881 über das Vermögen des Tapezierers Simon Eckert hier eröffnete Konkursverfahren als dur Schlußvertheilvng erledigt aufgehoben. München, den 13. Juli 1882. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber : Hagenauer.

[32247]

Das Königliche Amtageriät München [A.,

Abtheilung A. für Civilsachen, hat mit Beschluß vom 13. Juli 1882 in dem Kon- fursverfahren über das Vermögen des Schneider- meisters Josef Malzer hier den auf Freitag, den 21. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, anberaumt ge- wesenen Wabl- und Prüfungstermin auf igt den 4. August 1882,

_ Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlihen Geschäftszimmer Nr. 9/0 verlegt.

München, den 14. Juli 1882.

Der geschäftsleitende Kgl. Gerichts\chreiber : Hagenauer.

[32234] Das Königl. Amts3gericht München kL., __ Abtheilung A. für Civilsachen, hat über den Nachlaß des Schlossermeisters Ernst Sandvohs dahier, auf Antrag dés Eisen- händlers C. M. Weiner hier, am 13. Juli 1882, Nachmittags 5 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Kaul hier. Offener Arrest erlassen, Anzeigefrist auf Grund desselben und Anmeldefrist für die Konkursforde- e T zum 15, Angust 1882 einschließlich eitaecleBßi. Wahltermin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläu- bigeraus\{chu}es, und die in den 88, 120 und 125 der Konkursordnung bezeichneten Fragen ist auf Mittwoch, den 16. August 1882, Vormittags 9 Uhr, Sißungszimmer Nr. 14/T., und der allgemeine Prüfungstermin auf Dienstag, den 29. August 1882, : : Vormittags 9 Uhr, Sißungszimmer Nr. 12/1. anberaumt. ünchen, den 14. Juli 1882, Der geschäftsleitende Königliche Gerichts\chreiber : Hagenauer.

99: (8223) Bekanntmachung.

Der Konkurs über die Kaufmannsehelente Salomon und Lina Levi dahier wird als durch rechtsfräftigen Zwangsverglei erledigt aufge- hoben.

Nürnberg, den 12. Juli 1882.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung I. (L. 8.) Hofmann. j Zur Beglaubigung : « Gerichts\{reiberei des Kal. Amts3gericbts, Der geschäftsleitende Kgl, Sekretär : Hader.

j K. Amtsgericht Oberndorf. (32243) Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Hándelsfrau Sofie Schmid von Schramberg wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Den 14. Iuli 1882.

Gerichtsschreiber Schlager.

[32248] __ Beschluß.

Das durch Beschluß vom 11. März 1882 über das Vermögen des Shlächtermeisters Schulz zu Prenzlau eröffnete Konkursverfahren wird auf seinen Antrag mit Zustimmung der Gläubiger, welche Forderungen angemeldet haben, eingestellt.

Prenzlau, den 3. Juli 1882.

Königliches Amtsgericht. [32249] Beschluß.

Das über das Vermögen des Schneidermeisters Carl Zahrn zu Prcnzlau am 14. Oktober 1881 eröffnete Konkursverfahren wird, nachdem die N rvenn stattgefunden, hiermit aufge-

oben.

Prenzlau, den 14. Juli 1882, Königliches Amts3gericht.

[32250] Beschluß. Das über das Vermögen des Schmiedemeisters und Wagenbauers Adolf Kusenack zu Breuzlau unter dem 19, September 1881 eröffnete Foukurs- verfahren wird, nachdem die Schlußvertheilung stattgefunden, aufgehoben. Prenzlau, den 14, Juli 1882,

Königliches Amtsgericht.

3225 02%] Bekanntmachung. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des A. Streveler zu St. Johann ist zur Prüfung der nah dem allgemeinen Prüfungstermine angemel- deten Forderungen besonderer Termin auf Samstag, den 19, August cr.,

Vormittags 11 Uhr, vor unterzeineter Stelle anberaumt. Saarbrüden, den 13. Juli 1882,

Königliches Amtsgericht.

nas (32236] Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Krämers und Gärt- ners Karl Wilhelm Pfaffenroth und dessen Ehefrau Maria Thiriot, Beide beisammen zu Saargemünd wohnend, wird heute, am 12. Juli 1882, Nachmittags 6} Uhr, das Konukursver- fahren eröffnet.

Der Gerichts\chreiber-Anwärter Philipp LInee zu Saargemünd wird zum Konkursverwalter

ernannt, Konkursforderungen find bis zum 16. Augu 1882 bei dem Gerichte anzumelden. guy Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung cines T T E r Ee über e in o er ontursordnun n Gegenstände auf Mori ara an Samstag, den 5. August 1882, Vormittags 11 Ühr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf

hat mit Beschluß vom 12, Juli 1852 das unterm

Been den 13, September 1882, j

vor dem unterzeihneten Gerichte Amts8gerichts- {reiberei Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmafe gehörige Sache in Besiß haben oder zur Konkur3- mafse etwas \{uldig sind, wird aufgegeben, nihts an den Gemeinshuldner zu verabfolgen oder zu leihen, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sahe und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspru nehmen, dem Konkursverwalter bis zuur 16, Angust 1882 Anzeige zu machen.

Kaiserliches Amtsgericht zu Saargemünd. ; gez. Kessel. :

Für die Richtigkeit.

Der Kaiserl. Amtsgerichtsfcchreiber : Hambverger.

(3227) Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Caroline Witschger Ehefrau von Ludwig Schellenberger in Ebe wird heute, am 7. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Verwalter: Jodocus Breit, Gerichtsvollzieher in

ulz. E bis fa Juli 1882, reite Gläubigerversammlung 83. August 1882, Va tians 10 A i / A E gemeiner Prüfungstermin 3, August, 1 B Vormittags 1 Uhr. j U E

eun Arrest mit Anzeigepflicht bis 29, Juli

Sulz, Kr. Gebweiler, den 7. Juli 1882. Kaiserliches Amtsgericht. gez. Eppel. Für richtige Abschrift : Drumm, Amtsgerichts\chreiber.

[32%] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren Über das Vermögen des Nachlasses des Getreidehändler3 Christian Fried- rih Fredrih in Taucha wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurh auf- gehoben.

Taucha, den 13. Juli 1882.

Königlicbes Amtsgericht. | Henuig. Beglaubigt: Lemcke, Gerichts\creiber.

(82252 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Parzellisten Carsteu J. Bendixen aus Grünhoffeld, jeßt abwesend, wird, da der Abwesenheitsvormund desselben, Land- mann Carl Thiesen zu Blumenhof die Insolvenz des 2c. Bendixen angezeigt und glaubhaft gemacht hat und die Eröffnung des Konkurses beantragt hat, heute, am 14. Juli 1882, Nachmittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Der Gemeindevorsteher Peter Skau in Lüdexs3- holm wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 9, Angust 1882 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, und zur Prüfung der angemel- deten Forderungen auf

Freitag, den 11. August 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte Termin anberaumt.

Allen Personen, welGe eine zur Konkursmasse ge- hôrige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nihts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, au die Verpflichtung ees, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspru nehmen, dem Konkursverwalter bis zurn 9, August 1882 Anzeige zu machen.

Königliches Amtsgericht zu Tondern. | gez. v. Hagen. Veröffentlicht: Ewertsen, Aktuar, als Gerichts\chreiber.

(322531 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Ehefrau des Johan- nes Heimann, Elisabetha, geborene Löw zu Dorfweil wird heute, am 10. Juli 1882, Nach- mittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Der Rechnungssteller Bausch zu Dorfweil wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum §8, August 1882 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus\{u}ses und eintretenden Falls über die in §. 120 der Konkursordnung bezeihneten Gegen- stände auf Freitag, den 4, Augnst 1882,

Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Donnerstag, den 17. August 1882,

ormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge- hôrige Sache in Besiy haben oder zur Konkursmasse ehwas s{uldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sate und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 8. Angust 1882 Anzeige zu macen.

: Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth, 11. zu Usingen.

[32240] Enn y

Nachdem im Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Heinr. Ellerhusen der Schlußtermin abgehalten worden, wird dieses Kon- kurêverfahren aufge oben. Waren, den 14. Juli 1882, Großherzogl. Mecklenburg-Schwerin\{hes Amtsgericht.

gez. Peters, zur Beglaubigung:

Der Gerichtsschreiber : Beister, A.-G.-Aktuar.

E Redacteur : Riedel. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel).

ormittags 9 Uhr,

Druck: W. Elsner.

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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1

Berlin, Dienstag,

dition: SW. Wilheimstraße Nr. 32. u

182.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Staats-Minister Maybach die Erlaubniß zur An- legung des Großkreuzes des Herzoglih sachsen-ernestinischen

Haus: Ordens, und

dem Staats-Minister Dr. Lucius die Genehmigung zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen Großkreuzes des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen.

Deutsches Neich.

Bei der Kaiserlichen Normal-Aihungs-Kommission is der Kanzlei-Hülfsarbeiter Thormann zum Kanzlei-Sekretär er- nannt worden.

Einrichtung einer Frühleerung der Stadtbrieskasten.

Vom 20. d. M. ab wird die 1. Briefkastenleerung in hiesiger Stadt zwischen 5 und 6 Uhr früh stattfinden, so daß die bei dieser Leerurkg in den Briefkasten vorgefundenen Sen- dungen für Berlin noch zur 1. Bestellung gelangen bezw. die weitergehenden Sendungen mit den Morgens abgehenden Schnellzügen Beförderung erhalten.

Berlin C., den 15. Juli 1882.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Geheime Postrath Schiffmann.

Jn Elsfleth wird am 26. d. M. mit einer Seesteuer- manns-Prüfung begonnen werden.

Königreich Preußen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Geheimen Baurath und vortragenden Nath im Ministerium der öffentlihen Arbeiten Grüttefien zum Ge- heimen Ober-Baurath, und

den Kaiserlichen Ministerial-Rath von Roenne, bisher zu Straßburg, zum Geheimen Bergrath und vortragenden oa im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu ernennen ; owie

den seitherigen Stadtrath Davids zu Wandsbeck auf Grund der durch die wahlberehtigte Bürgerschaft stattgehabten Wahl, als Bürgermeister der Stadt Wandsbeck auf die geseh- lihe zwölsjährige Amtszeit zu bestätigen.

NoONL 0 Uo U UNnde,

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Schleswig nah Süder-Brarup durch die Schleswig- Angler Eisenbahngesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Comité, welches \sih zur Gründung einer Aktien- Gesellschaft unter der Firma: Shleswig-Angler Eisenbahn- gesell\chaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschast die Konzession zum Bau und Betriebe einer, für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutshe Eisenbahnen untergeordneter Be- deutung unterworfenen Bahn von Sch{leswig nah Süder- Brarup zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maß- gabe der geseßlihen Bestimmnngen, unter den nachstehenden Be- dingungen hierdurch ertheilen :

A,

__Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: S{hleswig-Angler Eisenbahngesellshaft und nimmt ihr Domizil und den Sit ihrer Verwaltung in Schleswig oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.

Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergebenden Reichs- und Landesgeseßen ohne Weiteres unterworfen.

II,

Das zur plan- und ans{lags8mäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 1 000 090 M festgeseßt. E

Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nicht übersteigen. Es bleibt der Gesellschaft überlassen einem Theil der auszugebenden Aktien (Stamm-Prioritätsaktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stammaktien) hinsihtlich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 5 °/% des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsihtlich der Vertheilung des Gefell- \caftsvermögens einzuräumen. m Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

_ Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen. Die Zeichner dürfen auch na erfolgter Einzahlung von 40 Prozent der von ihnen

gezeichneten Beträge von der Verpflichtung zur Volleinzahlung der leßteren Seitens der Gesellschaftsorgane nicht entbunden werden. Das Anlagekapital muß voll und ungeshmälert für den Bau und Betrieb der Bahn verwendet werden. : /

Die Herstellung der Bahn auf durchaus solider und geseßlicher Grundlage darf keinerlei Beeinträchtigung dur eine Verbindung der Finanzirung mit der Bauausführung und durch Ausführung in General- entreprise erleiden. \ / i

Die Staatsregierung is berechtigt, die Einzahlung auf die Aktien, insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn-Aufsichts- behörde zur Fortführung und retzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gleichwohl aber von der Gesellschaftsvertretung innerhalb der von der genannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt wird, an Stelle der Gesellshaftsvertretung mit gleicher Wirkung einzufordern und beizutreiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge zu bestimmen. j

Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbehal- ten, zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktienbeträge niht an den Gesellshaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu be- zeichnende öffentliche Kasse, behufs Bewirkung der erforderlichen Bau- zahlungen zu erfolgen hat. j i

Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII. Nr. 3 festgeseßte Baufrist abläuft, kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 5°/o des Nominalbetrages ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.

ITI.

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den geseßlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit die- selbe der fstaatlihen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts- behörde verantwortlich ift.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der technischen Milglieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten. i

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeitäi. 1A E

Sofern die oberste ' Betriebsleitung niht durch den Vorftand felbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs8- dirigenten Anwendung. S

Von den Mitgliedern des Auffichtsraths müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsiß im Deutschen Reichs8gebiete haben.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete woLnbatien Mitgliedern zu wählen. ke

Die Staatsregierung ist berechtigt, sih in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Auffichtsraths und der Generalver- sammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ift der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten ift berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

VE

Alle die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede \tehende Konzession als ein an ihre Person ge- bundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nah dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprèchen, unter denen die Konzession ertheilt ift, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welhe die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellshaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesell- \chaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlih, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.

TIL

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutshe Reich Nr. 24 vom 14, Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern- den Bestimmungen (eft. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn foll 1,435 m betragen.

VIII, Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten : die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, L, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl. i ,

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding- ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der geseßlihn Bestimmungen gegen die Konzessionarin vorbehalten.

2) Die Konzessionarin hat allen Anordnungen, welche wegen poli- zeiliher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen,

è

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb zwei Jahren nah Eintragung der Gesellschaft in das Han- delsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVIII. erfolgen. Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In- angriffnahme, die i gere , die Vollendung und JInbetrievnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können von dem Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden. 4) Für den Fall, daß die Konzessionarin mit der Erfüllung der ihr bezüglih des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rehtzeitigen Þplan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ift dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 9/0 des auf 1 000 000 # festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Aus\{chluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht. j Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Konzéfsionarin bei der General-Staatskasse den Betrag von 50 000 4, in Worten: „Fünfzigtausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nah dem Courswerthe, nebs den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlihen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der- selben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jewei- ligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nah dessen lediglich maßgebendem Urtheile die Konzessionarin den Bau verzögern sollte. Auch ift der bezeichnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Theil der Kaution \{chon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. : i : 5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der y gen Feist fe, der aulta ee Arbetten t elo mie besonderen 4 Baufristen n nnegehalten wird, kann n los /die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern au die trtheifte Kouzefsion

Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor-- handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, foll jedoch die Zurücknahme der Konzession niht a Ablauf der in..dem allegirten §. 21 festgeseßten Schlußfrist er- olgen.

IX,

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

1) Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durh die staatlihe Aufsichtsbehörde. Die Konzessionarin foll jedoch nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Perfonenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll dieselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Auf- sihtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, niht ange- halten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dîie- nende Züge in jeder Richtung zu fahren.

2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar kann die Konzessionarin die Preise sowohk für den Personen- als für den Güterverkehr nach eigenem Ermessen bestimmen. Für die Folgezeit unterliegt jedoch dieser Tarif sowie die Sts desselben der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Jn Betreff des Güterverkehrs werden jedoch demnächst, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Auf- sichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung is, periodis{ von fünf zu fünf Jahren Marimaltarifsätße für die einzelnen Güter- flassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist der Konzessionarin überlassen, nah Maßgabe der reihs- und landes- geseßlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsäße die Tarife nah eigenem Ermessen festzuseßen, bezw. Erhöhungen wie Seme Bigungen der Tarifsäße ohne die Zustimmung der Aufsichts- behörde vorzunehmen. :

Auch ist die Konzessionarin hinsichtlich der Einrichtung direkter Ta- rife, sowie hinsihtlich des anzunehmenden Tarifsystems verpflichtet, die für die preußishen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, insoweit solhes vom Minister der öffent- lihen Arbeiten für erforderlih erachtet wird. i

3) Die Konzessionarin hat mit der Eröffnung des Betriebes der anzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nah den P Arbetten Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodish zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel. : :

In den Erneuerungsfonds m qu L Ls

a. der Erlôs aus den entsprechenden abgängigen Materialien;

b, di Nur di ses onds ; , ie Zinsen dieses F alljährlih zu entnehmende Rücklage.

c. eine den Betriebseinnahmen S g y j

Die Höhe dieser Rücklage wird dur das Regulativ festgeseyt,

Der Meservesonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer- ewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen usgaben, welche erforderliÞd werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise o fann.

In den Reservefonds fließen: : Frsparnisse an dem Baukapital, insoweit solches von:

a, ctwaige | 1 ( öffentlihen Arbeiten für erforderl

dem Minister der werden ollte;

dur landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §8. N des