Sietîiin, 20. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen unverändert, Iogo 198,09 bis 220.00, pr. Juli 222,009, pr. IWi-Angust 212,50, pr. Sepvember-Oktober
97,50. Roggen matt, loco 140,00 bis 150,00, pr. Juli 146 50, pr. Juli-August 144,59, pr. September-Oktober 140 09. pr. September-Oktobex 265,03. Rübö! matt, 100 Kilogramm « Juli 58,50, pr. September-Oktober 58,00. Spiritus fest, Eis 47,70, pr. Juli-Amgust 47,50, pr. August-September 47,50, pr. September-Oktober 47.90. Petroleum pr. Juli 7,00.
Posen, 20, Juli. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 46.50, pr. Juli 46,59, pr. August 46,50, pr. September 46,90, per Oktober 46.80, Still
Breslan, 21, Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus per 100 Täter 100 °/g per Juli- August 47:00, do. per Angnst-September 47,60, do. per Sept.-Oct. 47,590, Weizen ver Juli 215,00. Boggen per Juli 142,00, do, per Juli-Anug. 138,00, per September-Oktober 138,509. Rüböl loco per Juli 59,50, per September - Oktober 57.00, per October- “November 57.00. Ziuk: Schlesische Vereinsmarke Juli-Lieferung 236,30 bez. Wetter: Schön.
Cöln, 20. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 25,25, fremder loco 23,00, pr. Juli 22,20, pr. November 20,20. Roggen itoco 19,00, pr. Jul 15,10, pr. November 14,50. Hater loco 15,50. Rüböl loco 32,50. pr. Oktober 30.20.
Bremen, 20. Juli. (W. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht). Schwach. Standard white loco 6,85, pr. Angust 6,90, px. September 7,05, pr. OKktober-Dezem- ber 7,25. Alles Brief.
(W. T. B)
Hamburg, 20, Juli. Weizen loco unverändert, auf Termine
Rübsen
Getreidemarkt. Mau, Reggen loco unverändert, auf Termine flau.
Weizen pr. Juli:August 1983,00 Br.,, 197,00 Gd., pr. Sep- tember-OKktober 194,00 Br., 193,00 Gd. Roggen pr. Juli-August 134,00 Br., 133,00 Gd. pr. September - Oktober 134,00 Br., 133,00 Gd. FEafer und Gerste unverändert. Rüböl still, loco 60,00,
. pr. Oktober §9.00. Spiritus fest, pr. Juli 39} Br., pr. August- ‘September 403 Br., pr. September-ÖOktober 404 Br., pr. Oktober- "Novbr. 404 Br. Kaffee sehr rubig. Umsatz 20C0 Sack. Petroleum xubig, Standard white loco 6,90 Br., 6,75 Gd., pr. Juli 685 Gd. pr. Anegnst-Dezember 7,25 Gd. — Wetter: Schön.
20: Wien, 20. Juli. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,12 Gd., 10.15 Br., r. Frühjabr 10,35 Gd. 10,37 sr. Roggen pr. Herbest 7,52 Gd. {57 Br. Hafer pr. Herbst 6,60 Gd, 6,65 Br, Mais pr. Juli- Angust 8,10 Gd... 8.15 Br.
„_Pest, 20. Juli. (W. T. B.)
Prodnktenmarkt. Weizen loco flau, auf Termine weichend, pr. Frühjabr 9,72 Gd, 9,75 Br. Hafer pr. Herbst 6.12 Gd., 6,15 Br. Mais pr. Juli-August 6,12 Gd., 6,15 Br. Koblraps pr. August-September 14}. — Wetter: Schön.
Amsterdädam, 20, Juli, (W. T. B)
Bancazinn 64}.
Amsteräanma, 20, Juli. (W. T. B)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. November 287. Roggen pr. Oktober 173.
Antwerpen, 20, Juli. (W. T. B)
Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, Lvce 174 bez. und Br., pr. August 174 Br., pr. September 178 Br., pr. September-Dezember 184 Br. Ruhig.
London, 20, Juli. (W. T. B.)
An der Küste augeboten 8 Weizeuladungen. — Wetter : Schön. — Havannazucker Nr. 12 24. Rubig.
Eiverpool, 2%. Juli. {W. T. B)
Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz §8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Unverändert. Middl, ame- SNERS August-September-Lieferung 6/6, September-Lieferung
L/16 d. / Liverpool, 29. Juli. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen.)
Upland good ordinary 6°/16. Upland low middi. 63, Upland middl. 61/16, Mobile middl. 615/16, Orleans good ordinary 64, Orleans low middl. 615/16, Orleans middl. 7%, Orleans middl. fair 78/16, Pernam fair 7/16, Maceio fair 75/16, Maranbam fair 73, Egyptian brown middl. 64, Egyptian brown fair 87, Egyptian brown good fair 9}, Egyptian white fair 8, Egyptian white good fair 8, Dhollerah good middI. 37, Dhollerah middl. fair 47, Dhollerah fair 4/16, Dhollerah good fair 51/16, Dhollerah good 5%, Omra fair 45, Omra good fair 5%, Omra good 54, Scinde tair 311/16, Bengal fair 31/16, Bengal good fäir 4, Madras Tinnevelly fair 5!/16, Madras Tinnevelly good fair 5%, Madras Western fair 47/16, Madras Western good fair 415/16.
Glasgow, 20. Juli. (W. T. B.)
Roheisen. Mixed numbers warrants 50 sh. 11 d.—d51 sh. 6 d.
Bradford, 20. Juli. (W. T. B.)
Wolle fest, wollene Garne sebr gedrückt, Stoffen bessere Nachfrage.
Paris, 20. Juli. (W. T. B.)
Rohkzacker 889 loco rubig, 59,50 à 59,75, Weisser Zucker fest, Nr, 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 65.25. pr. August 65,50, pr. September 64,75, nr. Oktober- Januar 63,25.
Paris, 20. Juli. (W. T. B.}
per Juli 29.60, per
in wollenen
Produktenmarkt. Weizen stilIl, August 28.75, per September-Oktober 27 60, per September-De- zember 27,50. Mehl 9 Marques, rubig, per Juli 61,50, per August 61,50, per September-Oktober 59,00, per September- Dezember 58,715, Rüböl rubig, per Juli 74,00, per Angust 74,50, per September-Dezember 76,75, per Januar-April 77,00. Spiritus still, per Juli 69,50, per August 60,00, per September- Dezember 54,75, per Januar-April 54,50.
New-York, 20. Juli. (W. T. B)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 12}, do. in New-Orleans 124, Petroleum in New - York 63 Gd, do. in Philadelphia 6% Gd., rohes Petroleum 63, do. Pipe line Certifcates — D. 58 C. Mehl 5 D. 00 C. Bother Winterweizen loco 1 D. 213 C., do. pr. Juli 1 D. 20} C., do. pr. August 1 D. 18% C., do. pr. Septbr, 1 D, 187 C. Mais (old mixed) 84 C. Zucker (fair re- úning Mnuscovados) 7}. FEaffee (Rio-) 94. Schmaiz (MarkeWilcox) 131/16, do, FVairbanks 13, do. Bohe & Brothers 1215/16, Speck (short clear) nominell. Getreidefracht 5},
Berlin, 20. Juli. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator.) [Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier.] Der Metallmarkt ist sehr fest und die Um- sätze Sind leidlich gut, grössere Fluktuationen fanden in letzter Woche nicht statt. Rohbeisen: In Glasgow ist Verschiffungs- eisen höher, ebenso Warrants, Middlesbrougheisen recht fest, aber unverändert. Den auswärtigen Notirungen Rechnung tragend, sind auch hier höhere Preise, und es gelten gute und beste Marken sgchottisches Roheisen 8,00 à 8,60, englisches 6,70 à 6,80 und deutsches Giessereieisen 8,20 à 8,70. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 7,50 à 7,60, Walzeisen 16,00 Grundpreis, Kupfer fest, englisches und amerikanisches 145,00 à 147,00, Mansfelder 146,00 à 147,00. Zinn stetig, Bankazinn 220,00 à 221,00, und
Wochen-Ausweis der Deutschen Zettelbanken vom 30. Juni 1882, (Die Beträge lauten auf
prima engl. Lammzinn 214,00 à 216,00. Zink unverändert, schle-
_sischer Hüttenzink 35,00 à 35,50. Blei unverändert, 29,50 à |
ausende Mark.)
| Gegen Kasse. woche.
die | die Vor- Wechsel. Ves
30,00. Kohlen und Koks rubig, englische Schmiedekohlen bis 57,0, westfälische bis 63,00 pro 40 hI., Schmelzkoks 2,49 à 2,60 pro 100 Kg. Wetterbericht vom 21. Juli 18882, 8 Uhr Morgens.
Barometer auf | Temperatur N S Manet Wind. Wetter. n 9 Celsins Millimeter. | 59 C.=—49R "Mullaghmore 756 [halb bed. s Áberdeen .. 759 bedeckt | 13 Kopenhagen. 766 bedeckt | 16 Stockholm . 764 Moskau ….. T65
Cork, Queens- Os e T5T7 BIGRE a os 764 Her. Sylt Hamburg .. Swinemünde Neufahrwass. Memel ..
Fa. Münster . . . Karlsruhe . . Wiesbaden . München . Leipzig « «. 766 Bei. 766 Regent) 18 Mie 763 still wolkenlos 22 Breslau ... TO09 1 wolkenlos 20 Medi 765 ] 4 halb bed. 16 THeSE s 762 1 halb bed. 28
1) Wenig Thau. ?) See sehr rubig, Thau. 3) See sehr ruhig, 4) Abends Wetterleuchten, Nachts und Morgens Gewitter, s) Nachts Wetterleuchten, ®) Nachts Gewitter mit Regen.
Anmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet; 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreusgen, 3) Mittel. europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jed Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Die seknndäre Depression, welche gestern Morgen über dem nordwestlichen Dentschland lag, ist ostwärts bis zu den russischen Ostseeprovinzen fortgeschritten, während über Süddeutschland eine neue sekundäre Bildung entstanden ist, welche daselbst veränder- liches, vielfach regnerisches Wetter veranlasst. Im Zusammenhang mit derselben dürften die zahlreichen Gewitter stehen, welche von Südwest nach Nordost fortschreiten, Abends, Nachts und in der Frühe in dem Streifen zwischen Südwestdeutschland und der mitt- leren Oder zur Entladung kamen, wobei in Magdeburg 25 mm Regen fielen. Die Temperatur ist über Nord- und Mitteldentsch- land, die Westgrenze ausgenommen, gesunken, vielfach unter die normale. Im Uebrigen ist über Europa die Luftdruckvertheilung gleichmässig und daher die Luftbewegung meist schwach aus variabler Richtung.
Stationen.
wolkenlos | H heiter | 22
n ce pt s d dat
——
| \
Nebe!? | 13 bedeckt | 15 halb bed, 16 heiter T ‘halb bed. !) 17 |wolkig*) 18 halb bed. 19 ¡wolkenl.?) 23 [wolkenlos I heiter 16 wolkig 21 Regent) 17 heiter 2) ¡wolkig*) 18
SW 765 S 766 WSW 766 766 766 764
765 764 763 764 764
wo er m E Ota tv O H O
Denutsche Seewarta
Die in dem Termine abzugebenden Offerten müssen mit der Aufschrift : „Submission auf Vorspann-
| Gegen Gegen | Gegen die Noten- | die Vor- | Umlauf. | Vor-
| woche. woche.
Täglich | Gegen fällige die Verbind-| Vor- lihkeiten.| woe.
Lombard- forderun- |
woche. D
Verbind-| Gegen lihkeiten| die
auf Kün- digung. | woche.
leistung für die Truppen der kombinirten 4. Divi- sion während der Herbstübungen im Jahre 1882* versehen sein.
BVor- Bromberg, den 20. Juli 1882.
E A Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sähsischen Banken . Die 4 norddeutschen Banken pon aid E 2
ie Bayerische Notenbank . Die 3 süddeutschen Banken .
617 741|— 24133 4 5474+ 235 31 697/+ 83 811 5 4684+ 41
5 3824+ 665 32 109/— 815 22 306+ 1 694
397 361+ 45 069 27 724|— 1 639 55 053|+ 1 284 57 756+ 1 068 22 5004 355 87 B40 139 53 373|+ 265
i
b D bO C — O OC S 5 D
D
en S 00° p D
2j 828 003 + 89 377 i 9 756 |— 36 49 993 + 4 349 12 646 + 1 256 10 393+ 1005 63 692+ 652 1045+ 245 49 462|+ 2 353 891|— 88
181 821/— 7 769 4 6059— 357 5 526+ 1 662 9 887|— 1 760 4950+ 1013
D L ck
+++++++
Ot J 000 U
22472|— 264
Königliche Jutendautur der 4. Division.
[33049]
Die Lieferung des etwa 1 549 000 ke betragenden Bedarfs an westfälishen Steinkohlen für die zum Ressort der Kaiserlichen Intendantur der Marine- Station der Ostsee gehörigen Lokal-Verwaltungen zu Kiel und Friedrichsort foll im Wege der Sub-
8 338\— 113 7 361— 468
4 887|+ 28347 92+ 0 1856| 191
Summa . 719 250¡— 18 502
TbéatéL,
Friedrich - Wilhelmstädt. Theater, Sonnabend: Z. 177. Male: Dex lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Vorher: Concert.
Sonntag:
651 316|+ 46 283
Z Auf allgemeines Mönche, oder: Die Offiziere im Nonnenkloster. Lustspiel in 3 Akten von M. Tenelli. weise Entrée 50 s.
“on 00° P
Y
96+ 52 767 (1 023 855|+ 97 652] 208 735— 7 O54] Die
Verlangen : für erloschen erflärt. Ausnahms- Kirchhain, am 12. Juli 1882
Hellbach
[33096]
mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Post
Königliches Amtsgericht.
mission verdungen werden.
Vfferten sind versiegelt und mit der Aufschrift :
„Submisfion auf Steinkohlen-Licferung“ verschen bis zu dem am
4. August d. J., Vormittags 11 Uhr.
im Bureau der unterzeihneten Verwaltung, Carl- straße Nr. 27, anstehenden Termine hierher einzu- reichen, woselbst auch die Bedingungen vorher zur Einsicht ausliegen.
43 335|— 619
Krolls Theater, Sonnabend: Die Entfüh-
rung aus dem Serail. Oper in 3 Akten von Mozart. Dazu: Großes Doppel-Concert, ausge- führt von der Kapelle des Hauses und dem Musik- Gorz's des 2. Garde - Feld - Artillerie - Regiments. Piano 5, der Vorstellung 64 Uhr. Gewöhnliche
reise.
Sonntag: Gastspiel der Königlich bayerischen Hof- opernjängerin Frau Marie Basta. Diana vou Solange.
National-Theater, Weinbera8weg 6 und 7.
Sonnabcnd: Im neu u. prachtvoll dekorirten, dur mehr als 20 000 Gasflammen feenhaft erleuchteten Sommergarten: Großes Concert, ausgeführt von der verstärkten Hauskapelle unter Leitung ihres Kapellmetsters Hrn. A. Wiedeke. Auftreten der chwäbishen Singvögel drei Geschwister Rommer, yroler-Gefellshaft „Edelweiß“ (ehemalige Rainer ‘Gesellsh.). Auftreten des Cornet-Virtuosen Hrn. A. Hopp. Jen Theater: Sie weint. Das Schwert Des Damokles. Mounsienx Herkules. Nach der Vorftellung kei günstiger Witterung: Brillante Er- leubtung des Wafserfalls. Klänge aus den Alpen. Andreas Hofer (Sterbescene). Alpenglühen. Anfang Des. Soncerts 6 Uhr, der Vorstellung 74 Uhr. Entrée Änfl. Theater 50 ß. Sonntag: Gastspiel des Frl. Margarethe Tendeur Tou Stadttheater in Breslau Zum 1. Male: Vixrecngold. Lustsyiel in 4 Akteu.
Relle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zum
3, Male: Eine Sommer-Nacbt im Belle-Alliance- Theoter. Juin prachtvollen Sommergarten : Von 6 Uhr bis 12 Uhr Nachts rnunterbrohen Dopvel- Goncert. Auftreten der Herren Shmuhz und Kater, der Frls. Cassati und der Tiroler-Geselishaft J. Viténger. Abends: Bengalishe Beleuchtung und biUante Illumination dur 20000 Gasflammen. Im Theater: Zum 14, Male: Onkel Grog. Lust- spiel in 3 Akten von G. p. Moser. (Gast: Hr. Niedt vom Wallner-Theater.) Anfang der Vorstel- lung 7 Ubr.
Familien-Sachrichten.
Veerlobt: Frl. Ella Vanhoeffen mit Hrn. cangd. theol, Otto Meißner (Wehlau). — Frl. Clara Anton mit Hrn. Gerichts-Referendar Walter v. Schimmelfennig (Berlin—Bartenstein). — Frl. Frieda Lauprecht mit Hrn. Referendar Wilhelm Jockisch (Mühlhausen i. Th.—Halberstadt). — Frl, Dlga v. Woyna mit Hrn. Lieutenant Paul Oppen (Mainz).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. med. Tölken (Bremen). — «Hrn: Rittmeister und Escadron- Chef Louis v. Knebel-Doeberiß (Gübersdorf). — Hrn. Landrath a, D. C. v. Mesmer-Saldern (Sylt). — Eine Tochter: Hrn. Apotheker Pietschker (Cöthen).
Gestorben: Frau Gerits-Assessor Magdalene Lüdke, geb. Hasert (Greiféwald). — Frau Major Susanna v. Schack, geb. v. Zitewitz (Halle a. S.). — Frau Major Anna v. Freyhold, geb. Freiin v. Eickstedt (Gießen). — Hr. Prorector Raimund Nagel (Brandenburg a. H.).
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
Zm Namen des Königs! L In Sachen, betreffend den Antrag der Wittwe des Peter Höpp, Catharina, geb. Nahrgang, zu Niederklein,
: um Aufgebotsverfahren, ertheilt das Königliche Amtgericbts zu Kirchhain durch den Amtsrichter Hellbach nacbstehendes
| us\{chlußurtheil,
Nachdem im heutigen Aufgebotstermin auf das Aufgebot der Antragstellerin, welches vorschriftsmäßig durch Anheften an die Gerichtstafel und durch ein- malige Insertion in den öffentliben Anzeiger tes
[33093]
Regierungsamtsblatts bekannt gemacht war, An-
.
sprüche auf die im G. W. H. B. von Niederklein,
Bekanntmachung.
Der Gerichtsassessor Landolf Meyer hier ift zur Recbtsanwaltschaft bei dem unterzeichneten Land- geriht zugelassen und in die Nechtsanwaltsliste ein- getragen.
Potsdam, den 20. Juli 1882,
Königliches Landgericht.
Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
[33116] Submission. Die Lieferung von: 23 500 kg \schmiedecisernen Trägern und 2100 „ gußeisernen Säulen und L lagéplatten für den Neubau cines pathologisben Instituts in der Königlichen Thierarzneischule hier soll in öffent- liber Submission vergeben werden.
Offerten sind portofrei, versiegelt, mit entsprecben- der Aufschrift versehen, bis zum Eröffnungstermin am Freitag, den 28. Juli, Vormittags 11 Uhr, im Baubüreau, Hauptgebäude der Königlichen Thierarzneishule, Louisenstr. 56, I, einzureicen , woselbst auch die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien entnommen werden können.
Berlin. Der Königliche Bau-Juspektor.
Zastra u.
Unter-
[33050] Bekanntmachung.
Behufs Verdingung der während der diesjährigen Herbst-Uebungen der Truppen der 4, Division erfor- derlicen Vorspann-Fuhrleistungen zur Beförderung der Verpflegungs- und bezw, Bivaks-Bedürfnisse von den Kantonnements-Magazinen Klelzko, Wongrowitz, Colmar i, P, Schubin, Exin, Ush und Scbneide- müßbl na den einzelnen Kantonnements- bezw. Bi- vafks -Pläßen und ferner zur Forts{affung der Truppen-Bagage 2c. während der Maärsche auf den Nebungsterrains ift
auf den 1, August d. ZJ.,
Bd. VIII. S. 87 pfandrechtlich cingetragene Herauksgiftsforderung von 22 Thlr. für die Geschwister Anna Glisaketh un Feter Möuninger von Nieder- flein von feiner Seite Ansprüche erhoben worden
find und Antragstellerin Erlaß des Aus\{lußurtheils
: Vormittag um 9 Uhr,
int unserem Bureau, Gammstraße Nr. 16 hierselbst, ein Submissionstermín anberaumt.
Die näheren Bedingungen, aus welchen auch der unge;ähre Umfang des Vorspanns ersichtlich ist, sind
beantragt hat, so werden hiermit die Berechtigten
vorher bei uns einzusehen.
Kiel, den 20. Juli 1882. Kaiserliche Marine-Garnison-Verwaltuug.
(33081) Bekanntmahung.
vom 1. Juli 1881 im Betrage von 1 500000 4, Buchftabe A. Nr. 681 bis 710 inkl., lautend auf je
tifirt. Kiel, den 19. Juli 1882. Der Magistrat. i Msösölliîing. Cc C . [33990] „„Union““, E zu Berlin. _In Gemäßheit des §, 30 unseres Gesellschafts- statuts bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß, daß der Aufsichtsrath unserer Gesellschaft nun- mehr aus den Herren : Director Dr. G. Siemens, Präsident, Walter Marc, Vice-Präsident,
Berlin,
in Elberfeld, L. A. Simons, Königlicher Landrath a. D. in Elberfeld, Rechtsanwalt Dr. Herz in Mannheim, F. E. Schütte, in Firma Alb. 3iic. Scütte & Sohn in Bremen und J. F. Dubbers, in Firma J. H. BacGmann in Bremen, und der Vorstand aus den Herren : Director è; Lefebre und Director Carl Braumann, besteht, Zu Rechnungs-Revisoren sind in Gemäß- heit des §. 31 anb e, des Statuts die Herren : Walter Maxc in Berlin und Gustav Gebhardt in Elberfeld gewählt worden. „Union“, Allgemeine Versicherungs - Actien - Gesellschaft zu Berlin. Der Vorstand :
I, Lefebre.
Die Anleibescheine der Stadt Kieler Anleihe
500 M, sind nebst zugehörigen Zinsscheinen amor-
Allgemeine Versicherungs - Actien - Gesellschaft
5 Haus von Adelson, Delegirter, \ämmtli{ in N
Rechté-Anwalt Moriß Wölfel in Merseburg, | Commerzienrath und Consul Gnstav Gebhardt È
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Das Abonnemcuat betcägt 4 A 50 S für das Vierteljahr.
K h |
Es
Insertionspreis für den Raum einec Druezeile 30 S.
„¿ A170.
Berlin, Sonnabend,
U
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
Berlin außer den Post - Anftalten auch die Expe- |
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
den 22, Juli, Abends.
1882.
S e. Majestät der König haben Allergnädigft geruht :
dem Staatsanwalt z. D. Geras zu Berlin, früher in Elbing, dem Amtsgerihts-Rath Cadenbach zu Trier und dem emeritirten Pfarrer Trogisch zu Michelsdorf im Kreise Landeshut den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Oberförster a. D. Maseberg zu Lingen und dem Postdirektor Leist zu Barmen den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse; dem evangelishen Schullehrer, Kantor und Küster Schrader zu Seggerde im Kreise Gardelegen den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von a sowie dem evangelishen S@hullehrer Kloß zu ulau im Kreise Sprottau, und den pensionirten Gerichts- dienern Kreplin zu Storkow und Melzer zu Branden- burg a. H. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Allerhöchstihrem Dber - Ceremonienmeister , Ober - Burg- hauptmann von Hohenzollern, Wirklihen Geheimen Rath Grafen von Stillfried, und dem Kammerherrn und Cere- monienmeister von Usedom, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Jtalien Majestät ihnen verliehenen Ordens-Fnsignien zu ertheilen, und zwar dem Ersteren: des Großkreuzes des St. Mauritius- und Lazarus: Ordens und dem Leßteren: des Groß-Offizierkreuzes des Ordens der italienischen Krone.
Deutsches Neich.
Se, Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :
den Geheimen Ober-Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichs-Schaßamt Aschenborn zum Direktor im Reichs-Schaßamt mit dem Range eines Raths erster Klasse zu ernennen,
(Neberseßung.) JFnternationale Neblaus-Konvention. Vom 3. November 1881, Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen,
- Se. Majestät der Kaiser von Oesterreih, Apostolisher König
von Ungarn, der Präsident der Französischen Republik, Se. Allergetreueste Majestäl der König von Portugal, die \{chwei- zerishe Eidgenossenschaft,
haben, in Berücksjichtigung der an den Hohen Schweize- rishen Bundesrath Seitens mehrerer der Hohen vertragschlie- ßenden Staaten gerichteten Beschwerden, welche die Abänderung verschiedener Bestimmungen der Konvention vom siebenzehnten September Eintausend ahthundertahtundsiebenzig bezwecken ;
gemäß den Vorschriften des Artikels fes ;
beschlossen, die gedachte Konvention einer Revision zu unter- G, und zu diesem Zwecke zu Jhren Bevollmähtigten ernannt :
Se. Majestät der Deutsche Preußen:
Herrn Heinrich von Roeder, General der Jnfanterie, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll- m egten Minister bei der \{weizerishen Eidgenossen-
alt,
Herrn Adolf Weymann, Allerhöhstihren Geheimen Regierungs: Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Jnnern ;
Se. Majestät der Kaiser von Oesterreih, Aposto- lisher König von Ungarn:
Herrn Baron Moriß von Ottenfels- Gshwind, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll- egten Minister bei der s{hweizerishen Eidgenossen-
aft,
Herrn Antonio von Pretis-Cagnodo, Allerhöchst- ihren n: im Kaiserlih Königlich österreichishen Acker- bau-Ministerium,
Herrn Gustav Emich von Emoeke, Truwseß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Aposlolishen Majestät ;
der Präsident der französischen Republik: Herrn Emanuel Arago, Senator, senfdast Bot-
Kaiser, König von
schafter bei der s{hweizerishen Eidgenossenschaft, issenschaften ;
König von
Herrn Maxime Cornu, Doktor der
Se. Allergetreueste Majestät der Portugal: Herrn Vincent von Ernst, Allerhöchstihren General- konsul in der Schweiz, Ra Vicomte Alfred von Villar d'Allen, errn Rodrigues de Moraes;
die schweizerische Eidgenossenschaft:
Herrn Louis Ruchonnet, Bundesrath, Vorstand des Eidgenössishen Departements für Handel und Ackerbau, : :
Herrn Victor Fatio, Doktor der Philosophie und Naturwissenshaften; :
welche, nah gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge- höriger Form befundenen Vollmachten, über die nachstehenden Artikel übereingekommen sind:
Artikel 1.
Jndem die vertragshließenden Staaten von der inter- nationalen Konvention vom 17. September 1878 zurücktreten, um eine neue zu \{hließen, verpflichten sie sih, ihre innere Geseßgebung, sofern sie“ es nicht bereits gethan haben, zu vervollständigen, um ein gemeinsames und wirksames Vor- gege gegen die Einschleppung und Verbreitung der Reblaus zu sichern. S
Diese Geseßgebung wird hauptsächlich ins Auge fassen :
1) Ueberwachung der Weinberge, der Pflanzschulen jeder Art, der Gärten und Gewähshäuser; Untersuhungen und Nachforshungen nah der Reblaus, um dieselbe soviel wie möglich zu vernichten ;
2) Feststellung der aen Bodenflächen und der Ausdehnung der wegen der Nähe von Ansteckungsherden als verdächtig erscheinenden Bezirke, nah Maßgabe des Auf- tretens und der Verbreitung des Uebels innerhalb des Staatsgebiets ;
3) Regelung des Versandts und der Verpackung der Reben, der Abfälle und Erzeugnisse derselben, sowie der Pflanzen, Sträucher und sonstigen Erzeugnisse des Garten- baues zu dem Zweck, um eine Versßleppung der Kran kheit von den ¡Ansteckungsherden aus wm eigenen Lande oder nach den übrigen Staaten zu verhüten ;
4) Vorschriften für den Fall der Verlezung der ange- ordneten Maßregeln.
Artikel 2,
Wein, Trauben, Trestern, Traubenkerne, abgeschnittene Blumen und Erzeugnisse des Gemüsebaues, Samen und Früchte jeder Art werden zum freien Verkehr zugelassen.
Tasfeltrauben dürfen nur in wohlverwahrten und dennoch leiht zu durchsuhenden Schachteln, Kisten oder Körben zum Verkehr zugelassen werden.
Trauben der Weinlese dürfen nur eingestampft und in gut verschlossenen Fässern in den Verkehr gelangen.
Trestern dürfen nur in gut verschlossenen Kisten oder Fässern in den Verkehr gelangen. i
Jeder Staat behält das Recht, in den Grenzbezirken hin- sichtlih der Erzeugnisse des Gemüsebaues, welhe zwischen infizirten Rebpflanzungen gewachsen sind, beshränkende Maß- regeln zu treffen.
Artikel 3,
Alle nicht zur Aa tgorie der Rebe gehörige Pflänzlinge, Sträucher und sonstige Vegetabilien, welhe aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, werden zum inter- nationalen Verkehr zugelassen, dürfen jedoch in einen der Vertragsstaaten nur über die hierfür zu bezeihnenden Zoll- ämter eingeführt werden. l i
Die genannten Gegenstände sind feft, jedoh dergestalt zu verpacken, daß sie die nothwendigen Untersuhungen gestatten, und müssen mit einer Erklärung des Absenders und mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ursprungslandes versehen Tin, aus welcher hervorgeht:
a, daß sie von einer Bodenfläche (einer offenen oder um- friedigten Pflanzung) stammen, die von jedem Weinstock durch einen Zwischenraum von wenigstens 20 m oder dur ein an- deres Hinderniß getrennt ist, welhes nah dem Urtheil der unn egen Behörde ein Zusammentreffen der Wurzeln aus- ließt;
19 b, daß jene Bodenfläche selbst keinen Weinstock enthält ;
c, daß auf derselben keine Niederlage von Reben sich be-
ndet ; fi d, daß, wenn auf derselben von der Reblaus befallene Weinstöcke sich befunden haben, eine gänzlihe Ausrottung der lehteren, ferner wiederholte Desinfektionen und drei Zahre lang Untersuchungen erfolgt sind, welche die vollständige Ver- nihtung des Jnsekts und der Wurzeln verbürgen.
Artikel 4,
Die Nachbarstaaten werden sih wegen der Zulassung von Trauben der Weinlese, Trestern, Kompost, Düngererde, {hon gebrauhten Weinpfählen und Stüßen in den Grenzbezirken, vorausgeseßt, daß diese Gegenstände niht aus einer von der Reblaus heimgesuhten Gegend herrühren, besonders ver- ständigen.
Artikel 5.
Ausgerissene Weinstöcke und trockenes Rebholz sind von dem internationalen Verkehr ag E
Jmmerhin können die Nachbarstaaten wegen Fulafsun dieser Erzeugnisse in den Grenzbezirken, vorausgeseßt, da dieselben niht aus einer von der Reblaus he mgesuchten Gegend herrühren, si besonders verständigen.
Artikel 6.
Rebpflänzlinge, Schnittlinge mit oder ohne Wurzeln und Rebholz dürfen in einen Vertragsstaat nur mit der ausdrück- lihen Genehmigung und unter Aufsicht der Regierung def- selben, nach vorgängiger wirksamer Desinfizirung, über die hierfür besonders bezeichneten Zollämter eingeführt werden.
Die genannten Gegenstände dürfen nur in hölzernen Kisten, welche mittelst Schrauben fest verschlossen, jedo leiht zu durchsuchen sind, versendet werden. Die Verpackung ist gleichfalls zu desinfiziren.
Artikel 7.
Die zum internationalen Verkehr zugelassenen Sendungen, welcher Art sie immer seien, dürfen weder Theile noÿ Blätter von Reben enthalten.
Artikel 8.
Die bei einem Zollamt wegen Uebertretung der Artikel. 2,3,6 und 7 angehaltenen Gegenstände werden nah dem Ort der Herkunst auf Kosten des Verpflichteten zurückgeschickt oder nah Wahl des Empfängers, falls er anwesend ist, durch Feuer vernichtet,
Diejenigen Gegenstände, auf welhen die zu Rathe gezo- genen Sachverständigen die Reblaus oder verdächtige Anzeichen derselben finden, werden nebst dem Verpacckungsmaterial \o- fort an Ort und Stelle durch Feuer vernichtet. Solchenfalls ist ein Protokoll aufzunehmen und der Regierung des Ursprungs= landes zuzustellen.
tArtikel 9,
__ Behufs Förderung des Zusammenwirkens verpflichten fih die vertragsließenden Staaten, sich, mit der Ermächtigung zum Gebrauch für die von ihnen zu erlassenden und auszutauschen- den Bekanntmachungen, regelmäßig einander mitzutheilen:
1) die von einem jeden derjelben hinsihtlich des Gegen- standes erlassenen Geseße und Verordnungen;
2) die in Ausführung dieser Geseße und Verordnungen, sowie der gegenwärtigen Konvention getroffenen Maßregeln ;
3) die Art der Ausübung des im Jnnern und an den Grenzen wegen der Reblausgefahr eingerihteten Dienstes, \o- wie die Nachrichten über den Gang des Uebels;
4) jede Entdeckung des Auftretens der Reblaus in einem bis dahin als verschont angesehenen Gebiete mit Angabe der Ausdehnung und, wenn mögli, der Ursachen der Einschlep- pung. Diese Mittheilung wird stets unverzüglich erfolgen ;
5) eine alljährlih anzufertigende, mit Maßstab vecsehene Karte zur Darstellung der angesteckten Bodenflähen und der wegen der Nähe von Ansteckungsherden verdächtigen Bezirke;
6) im Laufenden zu erhaltende Verzeichnisse derjenigen Gartenbau- oder botanishen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regelmäßigen Untersuhungen in angemessener Jahres= zeit unterliegen und amtlih als den Anforderungen der gegen- wärtigen Konvention entsprechend erklärt worden sind ;
7) jede neue Ermittelung einer Ansteckung in Weinbau-, Gartenbau- oder botanishen Anlagen, Schulen und Gärten, thunlichst mit Angabe der von denselben innerhalb der leßten Fahre ausgeführten PEARNSINLOIgME, Dieje Mittheilung wird stets unverzüglich erfolgen ;
8) das Ergebniß wissenscaftlicher Forschungen, sowie der Erfahrungen und praktischen Verfahrungsmethoden, welche auf dem Gebiet der Reblauskrankheit gemacht bezw. angewendet worden sind;
9) alle anderen Dokumente, welhe von Jnteresse für den Weinbau sein können.
Artikel 10,
Die bei der gegenwärtigen Konvention betheiligten Staaten werden Ein nicht günstiger behandeln als die vertragschließenden Staaten selbst.
Artikel 11.
Erforderlichenfalls werden die vertragschließenden Staaten auf einer internationalen Versammlung ih vertreten lassen, welche die Aufgabe hat, die aus der Ausführung der Konven- lion sih ergebenden Fragen zu prüfen und durch Erfahrung und Fortschritte der Wissenschaft gebotenen Abänderungen der Konvention in Vorschlag zu bringen.
Diese internationale Versammlung wird zu Bern tagen.
Artifel 12.
Der Austausch der Ralifikationen erfolgt, vom Tage der Unterzeihnung der gegenwärtigen Konvention an gerechnet, binnen 6 Monaten, oder, wenn thunlih, {hon früher, zu Bern. Die Konvention tritt 14 Tage nah dem Austausch der Ratifikationen in Kraft.
Artikel 13,
eder Staat kann jeder Zeit durch eine dem Hohen. \{weizerishen Bundesrath abzugebende Erklärung der gegen- wärtigen Konvention beitreten oder von derselben zurüdcktreten. Der genannte Bundesrath übernimmt hinsichtlich der Aus- führung der Artikel 11 und 12 die Vermittelung zwischen den E Staaten. Zu Urkund dessen haben die em diese Kons- vention unterzeihnet und derselben ihre Siege