1882 / 170 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jul 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Süetîiin, 20. Jnli. (W. T, B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert, loco 198,09 bis 220.60, pr: Juli 222,00, pr. IWi-Angust 212,50, pr. Sepvember-Oktober 97,50. Roggen matt, ftoco 140,00 bis 150,00, pr. Juli 146 50, pr. Juli-August 144,59, pr. September-Oktober 14009. pr. September-Oktobhex 265,039. Rübö! matt, 100 Kilogramm pa. Juli 5890, pr. September-Oktober 58,00, Spiritus fest, Ieco 47,70, pr. Juti-Amgust 47,50, pr. Anugust-September 47,50, pr.

Eiverpool, %). Juli. ({W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz §000 B., davon für 8peknlation und Export 1000 B. Unverändert. Middl. ame- SDaEERs August-September-Lieferung 6%*/64, September-Lieferung

5/16 d.

Liverpool, 29. Juli. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen.)

Upland good ordinary 6/16. Upland low middi. 63, Upland middl. 615/16, Mobile middl. 615/16, Orleans good ordinary 61, Orleans

30,00. Kohlen und Koks rubig, englische Schmiedekohlen bis 57,C0, westfälische bis 63,00 pro 40 l., Schmelzkoks 2,49 à 2,60 pro 100 kg.

Wetterbericht vom 21. Jnli 1882, 8 Ubr Morgens. Barometer auf

0 Gr. u. d. Meeres- spiegel reduc. in

———

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

BRübhsen

| Temperatur

Stationen. Wind.

Sepvember-Oktober 47.90. Petroleum pr. Juli 7,00.

Posen, 20. Juli. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 46.50, pr. Juli 46,59, pr. August 46,50, pr. September 46,90, per Oktober 46.80, Still

EBEreskæ, 21, Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 °/g per Juli- August 47.00, do. per Angust-September 47,60, do. per Sept.-Oct. 47,50, Weizen ver Juli 215,00. Roggen per Juli 142,00, do, per Juli-Anug. 138,00, per September-Oktober 138,50. Rüböl loco per Juli 59,50, per September - Oktober 57.00, per October- “Navember 57.00. Zink: Schlesische Vereinsmarke Juli-Lieferang 236,30 bez. Wetter: Schön.

Cöln, 20. Juli. (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 25,25, fremder loco 23,00, pr. Juli 22,20, pr. November 20,20. Roggen toco 19,00, pr. -Fuli 15,10, pr. November 14,50. Hafer loco 15,50. Rüböl loco 32,59. pr. Oktober 30.20.

Bremen, 20. Juli. (W. T. B)

Petroleum (Schlussbericht). Schwach, Standarä white loco 6,85, pr. Angust 6,90, px. September 7,05, pr. Oktober-Dezem- ber 7,25. Alles Brief.

Wambirg, 20, Juli. (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine Mau, Reggen loco unverändert, auf Termine flau.

Weizen pr. Juli-August 198,00 Br., 197,00 Gd., pr. Sep- tember-OKktober 194,00 Br., 193,00 G4. Roggen pr. Juli-August 434,00 Br., 133,00 Gd... pr. September - Oktober 134,00 Br.,

133,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl still, loco 60,00,

. pr. Oktober §9.00. Spiritus fest, pr. Juli 393 Br,, pr. August- September 403 Br., pr. September-Oktober 404 Br., pr. Oktober- “Novbr. 404 Br. Kaffee sehr rubig. Umsatz 2000 Sack. Petrcleum rubig, Standard white loco 6,90 Br., 6,75 Gd., pr. Juli 685 Gd. pr. Anenst-Dezember 7,25 Gd. Wetter: Schön.

k: Wiem, 20. Juli. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,12 Gd., 10.15 Br., r. Frühjahr 10,35 GdA., 10,37 87. Roggen pr. Herbet 7,52 Gd. 57 Br. Hafer pr. Herbst 6,60 Gd.,, 6,65 Br. Mais pr. Juli- August 8,10 Gd... 8.15 Br.

„_Pest, 20. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco flau, auf Termine weichend, pr. Frühjahr 9,72 Gd, 9,75 Br. Hafer pr. Herbst 6,12 G4d., 6,15 Br. Mais pr. Juli-August 6,12 Gd., 6,15 Br. Kohlraps pr. August-September 144. Wetter: Schön.

Amsterdam, 20, Juli, (W. T. B)

Bancazinn 64},

Amsterdäan, 20. Juli. (W. T. B)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. November

287. Roggen pr. Oktober 173.

Antwerpen, 20, Juli. (W. T. B)

Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, Loce 177 bez. und Br., pr. August 17} Br., pr. September 178 Br,,

pr. September-Dezember 184 Br. Ruhig. London, 20, Juli. (W. T. B.)

low middl. 61/16, Orleans middl. 7%, Orleans middl. fair 78/16, Pernam fair 75/16, Maceio fair 7/16, Maranham fair 7%, Egyptian brown middl. 64, Egyptian brown fair 87, Egyptian brown good fair 9}, Egyptian white fair 8, Egyptian white good fair 8f, Dhollerah good midd1. 37, Dhollerah middl. fair 4}, Dhbollerah fair 4°/16, Dhollerah good fair 51/16, Dhollerah good 5%, Omra fair 45, Omra good fair 5%, Omra good 54, Scinde tair 31/16, Bengal fair 31/16, Bengal good fair 4, Madras Tinnevelly fair 51/16, Madras Tinnevelly good fair 5%, Madras Western fair 47/16, Madras Western good fair 415/16.

Glasgow, 20. Juli. (W. T. B)

Roheisen. Mixed numbers warrants 50 sh. 11 d.—51 sh. 6 d.

Bradford, 20. Juli. (W. T. B.)

Wolle fest, wollene Garne sebr gedrückt, Stoffen bessere Nachfrage.

Paris, 20. Juli. (W. T. B.)

Rohzucker 889% loco rubig, 59,50 à 59,75. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 65.25. pr. August 65,50, pr. September 64,75, nr. Oktober- Januar 63,25,

Paris, 20. Juli. (W. T. B}

Produktenmarkt. Weizen still, per Juli 29.60, per August 28.75, per September-Oktober 27 60, per September-De- zember 27,590. Mehl 9 Marques, ruhig, per Juli 61,50, per August 61,50, per September-Oktober 59,00, per September- Dezember 58,75. Rüböl rubig, per Juli 74,00, per Angust 74,50, per September-Dezember 76,75, per Januar-April 77,00. Spiritus still, per Juli 69,50, per August 60,00, per September- Dezember 54,75, per Januar-April 54,50.

New-York, 20. Juli. (W. T. B)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 123, do. in New-Orleans 123. Petroleum in New - York 63 Gd, do. in Philadelphia 6% Gd., rohes Petroleum 6}, do, Pipe line Certifßcates -— D. 58 C. Mebl 5 D. 00 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 215 C., do. pr. Juli 1 D. 20} C., do. pr. August 1 D. 184 C., do. pr. Septbr, 1 D, 187 C. Meis (old mixed) 84 C. Zucker (fair re- fning Muscovados) 7}. FEaffee (Rio-) 95. Schmaiz (MarkeWilcox) 131/16, do, Fairbanks 13, do. Bohe & Brothers 121/16, Speck (short clear) nominell. Getreidefracht 5},

Berlim, 20. Juli. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator.) [Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier.] Der Metallmarkt ist sehr fest und die Um- sätze sind leidlich gut, grössere Fluktuationen fanden in letzter Woche nicht statt, Robeisen: In Glasgow ist Verschiffungs- eisen höher, ebenso Warrants, Middlesbrougheisen recht fest, aber unverändert. Den auswärtigen Notirnngen Rechnung tragend, sind auch hier höhere Preise, und es gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 8,00 à 8,60, englisches 6,70 à 6,80 und deutsches Giessereieisen 8,20 à 8,70. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 7.50 à 7,60, Walzeisen 16,00 Grundpreis, Kupfer fest, englisches und amerikanisches 145,00 à 147,00, Mansfelder 146,00 à 147,00. Zinn stetig, Bankazinn 220,00 à 221,00, und

in wollenen

"Mullaghmore

Aberdeen .. Kopenhagen. Stockholm . . Moi

Cork, Queens-

Swinemünde Neufabrwass. Meme! ..

Millimeter.

756 TD9 766 764 765

T5T 764 765 766 766 766 766 764

still

4 9

—_—

4 still

Wetter. in 9 Celsins

[halb bed, | bedeckt | bedeckt | wolkenlos | heiter | Nebe!? | bedeckt halb bed, heiter ‘halb bed. 1!) |wolkig*) halb bed. wolkenl.?)

Pa Münster . . . Karlsruhe . . Wiesbaden . München .. Leipzig ao Berlin.

Wien ...

Breslan ...

Ille d'AX T s

765 764 763 764 764 766 766 763 765 765 762

SW N SO

wo c s m O A

1

4 1

[wolkenlos heiter wolkig |Regent) (heiter |wolkig*) Regens) [wolkenlos ¡wolkenlos

halb bed.

halb bed.

59% C.=4%R 13 13 16 T7 22

E

13 19 16 i 17 18 19 23 T 16 21 17 2) 18 18 22 20 G 28

1) Wenig Thau. 2?) See sehr ruhig, Thau. 3) See sehr ruhig,

4) Abends

Wetterleuchten,

Nachts

und Morgens

Gewitter.

s) Nachts Wetterleuchten. ©) Nachts Gewitter mit Regen.

Anmerkung. Die Stationen sind

in 4 Gruppen geordnet;

1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel. europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jed Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstüärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan. Uebersicht der Witterung.

Die sekundäre Depression, welche gestern Morgen über dem nordwestlichen Dentschland lag, ist ostwärts bis zu den russischen

Ostseeprovinzen fortgeschritten, während über Süddeutschland eine neue sekundäre Bildung entstanden ist, welche daselbst veränder- liches, vielfach regnerisches Wetter veranlasst. Im Zusammenhang mit derselben dürften die zahlreichen Gewitter steben, welche von Südwest nach Nordost fortschreiten, Abends, Nachts und in der Frühe in dem Streifen zwischen Südwestdeutschland und der mitt- Jeren Oder zur Entladung kamen, wobei in Magdeburg 25 mm Regen fielen. Die Temperatur ist über Nord- und Mitteldenutsch- land, die Westgrenze ausgenommen, gesunken, vielfach unter die normale. Im Uebrigen ist über Europa die Luftdruckvertheilung gleichmässig und daher die Luftbewegung meist schwach aus

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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|

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Berlin, Sonnabend,

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| %

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

den 22, Juli, Abends.

1882.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

dem Staatsanwalt z. D. Geras zu Berlin, früher in Elbing, dem Amtsgerihts-Rath Cadenbach zu Trier und dem emeritirten Pfarrer Trogisch zu Michelsdorf im Kreise Landeshut den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Oberförster a, D. Maseberg zu Lingen und dem Postdirektor Leist zu Barmen den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse; dem evangelishen Schullehrer, Kantor und Küster Schrader zu Seggerde im Kreise Gardelegen den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von R sowie dem evangelishen Schullehrer Kloß zu ulau im Kreise Sprottau, und den pensionirten Gerichts- dienern Kreplin zu Storkow und Melzer zu Branden- burg a. H. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Allerhöchstihrem Dber - Ceremonienmeister, Ober - Burg- hauptmann von Hohenzollern, Wirklihen Geheimen Rath Grafen von Stillfried, und dem Kammerherrn und Cere- monienmeister von Usedom, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Jtalien Majestät ihnen verliehenen Ordens-Fnsignien zu ertheilen, und zwar dem Ersteren: des Großkreuzes des St. Mauritius- und Lazarus: Ordens und dem Leßteren: des Groß-Offizierkreuzes des Ordens der italienischen Krone.

die shweizerishe Eidgenossenschaft:

Herrn Louis Ruchonnet, Bundesrath, Vorstand des Eidgenössishen Departements für Handel und Aerbau, : /

Herrn Victor Fatio, Doktor der Philosophie und Naturwissenschaften; :

welche, nah gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge- höriger Form befundenen Vollmachten, über die nachstehenden Artikel übereingekommen sind:

Artikel 1.

Jndem die vertragschließenden Staaten von der inter- nationalen Konvention vom 17. September 1878 zurücktreten, um eine neue zu schließen, verpflichten sie sih, ihre innere Geseßgebung, sofern sie es nicht bereits gethan haben, zu vervollständigen, um ein gemeinsames und wirksames Vor- genen gegen die Einschleppung und Verbreitung der Reblaus zu sichern.

Diese Geseßgebung wird hauptsählih ins Auge fassen :

1) Ueberwachung der Weinberge, der Pflanzschulen jeder Art, der Gärten und Gewächhshäuser; Untersuhungen und Nachforshungen nah der Reblaus, um dieselbe soviel wie möglich zu vernichten;

2) Feststellung der anen Bodenflächen und der Ausdehnung der wegen der Nähe von Ansteckungsherden als verdähtig erscheinenden Bezirke, nah Maßgabe des Auf- tretens und der Verbreitung des Uebels innerhalb des Staatsgebiets ;

Artikel 6.

Rebpflänzlinge, Schnittlinge mit oder ohne Wurzeln und Nebholz dürfen in einen Vertragsstaat nur mit der ausdrück- lihen Genehmigung und unter Aufsicht der Regierung def- selben, nah vorgängiger wirksamer Desinsizirung, über die hierfür besonders bezeihneten Zollämter eingeführt werden.

Die genannten Gegenstände dürfen nur in hölzernen Kisten, welche mittelst Schrauben fest verschlossen, jedoch leiht zu durhsuchen sind, versendet werden. Die Verpackung ist gleichfalls zu desinfiziren.

Artikel 7.

Die zum internationalen Verkehr zugelassenen Sendungen, welcher Art sie immer seien, dürfen weder Theile noh Blätter von Reben enthalten.

Artikel 8.

Die bei einem Zollamt wegen Uebertretung der Artikel. 2, 3,6 und 7 angehaltenen Gegenstände werden nach dem Ort der Herkunst auf Kosien des Verpflichteten zurückgeschickt oder nah Era des Empfängers, falls er anwesend ist, durch Feuer vernichtet.

Diejenigen Gegenstände, auf welchen die zu Rathe gezo- genen Sachverständigen die Reblaus oder verdächtige Anzeichen derselben finden, werden nebst dem Verpackungsmaterial #o- fort an Ort und Stelle durch Feuer vernichtet. Solchenfalls ist ein Protokoll aufzunehmen und der Regierung des Ursprungs= landes zuzustellen.

An der Küste augebaten 8 Weizenladungen. Wetter : Schön. Havannazucker Nr. 12 24. Ruhig. E

prima engl. Lammzinn 214,00 à 216,00. Zink unverändert, schle-

variabler Richtung. _sischer Hüttenzink 35,00 à 35,50. Blei unverändert, 29,50 à |

3) Regelung des Versandts und der Verpackung der Reben, der Abfälle und Erzeugnisse derselben, scwie der

i C E E E E E A E E ZZZ Pflanzen, Sträucher und sonstigen Erzeugnisse des Garten- Wochen-Ausweis der Deutschen Zettelbanken vom 30. Juni 1882, Die in dem Termine abzugebenden Offerten müssen baues zu dem Zweck, um eine VersHßleppung der Kran kheit (Die Beträge lauten auf Tausende Mark.) mit der Aufschrift : „Submission auf Vorspann- Deutsches Neich. von den ¡Ansteäungsherden aus 1m eigenen Lande oder nach

{Artikel 9,

Behufs Förderung des Zusammenwirkens verpflichten fih die vertragschließenden Staaten, sich, mit der Ermächtigung zum Gebrauch für die von ihnen zu erlassenden und auszutauschen- den Bekanntmachungen, regelmäßig einander mitzutheilen:

Denutsche Seewarte

Kasse. |

Gegen | Gegen

! gen R ombard- A Wechsel. Q L forderun- | woche. |

Noten- die Umlauf. |

| Gegen | Täglih | Gegen |Verbind-| Gegen fällige die lihkeiten| die Verbind-| Vor- sauf Kün-! Vor- lichkeiten.| woe. | digung. | woche.

Bor- woche.

p S Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken . Die 4 norddeutschen Banken

Can u D

ie Bayerische Notenbank . Die 3 süddeutshen Banken .

617 741) 4 B47 31 697 5 468

5 382 32 109 22 306

woche. gen. 24 133

397 361+ 45 069 4 "9951 27724 1639 4 3811 Bb O59 1984 M 07756 10868 + 665| 225004 355 -— S 27500 119 + 1694| 53 373|-+ 265 18502

O

I 023

747

232

828 003 + 89 377 E36 49 993+ 4 349 12 6464+ 1 256

80] 10 303|+ 1 005

85) 63 692+ 652

68] 49 462|+ 2353

181 821/— 7 769 4 655— 357 9 526+ 1 662

113 468

98837 1 760 4950+ 1013 1045+ 245

851 88

D Wck D —1 00

264

347 0

121

C5 ck G5 Go O 02 —I Co

E28 +1 ||

Summa .

Tbeater,

Friedrich - Wilhelmstädt. Theater,

Sonnabend: Z. 177. Male: Dex lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Vorher: Concert.

Krolls Theater. Sonnabend: Die Entfüh-

rung aus dem Serail. Oper in 3 Akten von Mozart. Dazu: Großes Doppel-Concert, ausge- führt von der Kapelle des Hauses und dem Musik- Corps des 2. Garde - Feld - Artillerie - Regiments. Priand 5, der Vorstellung 6} Uhr. Gewöhnliche

reise.

Sonntag: Gastspiel der Königlich bayerischen Hof- opernjängerin Frau Marie Basta. Diana von Solange.

National-Theater. Weinbera8weg 6 und 7.

Sonnabend: Im neu u. prachtvoll dekorirten, dur mehr al 20000 Gasflammen feenhaft erleuchteten Sommergarten: Großes Concert, ausgeführt von der verstärkten Hauskapelle unter Leitung ihres „Kapellmet{ters Hrn. A. Wiedeke. Auftreten der \{chwäbischen Singvögel drei Geschwister Rommer, Tyroler-Gesellshaft „Edelweiß“ (ehemalige Rainer ‘Gesellsh.). Auftreten des Cornet-Virtuosen Hrn. A. Hopp. Jen Theater: Sie weint. Das Schwert Des Damokles. Monsienx Herkules. Nach der Vorstellung kci günstiger Witterung: Brillante Er- Teubtung des Wafferfalls, Klänge aus den Alpen. “Andreas Hofer ({Sterbescene). Alpenglühen. Anfang Des.Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 74 Uhr. Entrée Änfl. Theater 50 4.

Sonntag: Gafßfpiel des Frl. Margarethe Tendeur Tou Stadttheater in Breslau Zum 1. Male: Virengold. Luftsyiel in 4 Akten.

Relle-Alliance-Theater. &onnabend: Zum

3, Male: Eine Sommer-Nat im Belle-Alliance- Theoter. Juin pracbtvollen Sommergarten : Von H Uhr bis 12 Uhr Nachts rinunterbrohen Doppel- Goncert. Auftreten der Herren Shmutz und Kater, dexr Frls. Caffati und der Tiroler-Geselishaft J. Viténger. Abends: Bengalisbe Beleuchtung und biUante Illumination dur 20000 Gasflammmen. Im Téecrter: Zum 14, Male: Onkel Grog. Lust- spiel in 3 Akten von G. p. Moser. (Gast: Hr. Niedt vom Wallner-Theater.) Anfang der Vorstel- lung 7 Ubr.

719 250

651 316|+ 46 283|

“_-

Sonntag: Auf allgemeines Verlangen: Die Mönche, oder: Die Offiziere im Nonnentkloster. Lustspiel in 3 Akten von M. Tenelli. Ausnahms- weise Entrée 50 §.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Ella Vanhoeffen mit Hrn. cand. theol. Otto Meißner (Wehlau). Frl. Clara Anton mit Hrn. Gerichts-Referendar Walter v. Scimmelfennig (Berlin—Bartenstein). Frl. Frieda Laupreht mit Hrn. Referendar Wilhelm Jockisch (Mühlhausen i. Th.—Halberstadt). Frl, Olga v. Woyna mit Hrn. Lieutenant Paul Oppen (Mainz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. med. Tölken (Bremen). ?Hrn. Rittmeister und Escadron- Chef Louis v. Knebel-Doeberiß (Gübersdorf). Hrn. Landrath a, D. C. v. Mesmer-Saldern (Sylt). Eine Tochter: Hrn. Apotheker Pietshker (Cöthen).

Gestorben: Frau Gericbts-Assessor Magdalene Lüde, geb, Hasert (Greiféwald). Frau Major Susanna v. Schack, geb. v. Zitewitz (Halle a. S.). Frau Major Anna v. Freyhold, geb. Freiin v. Eickstedt (Gießen). Hr. Prorector Raimund Nagel (Brandenburg a. H.).

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Zm Namen des Königs! , In Sacen, betreffend den Antrag der Wittwe des Peter Höpp, Catharina, geb. Nabrgang, zu Niederklein,

i um Aufgebotsverfahren, ertheilt das Königliche Amtgerichts zu Kirchhain dur den Amtsrichter e nachstehendes

i usfchlußurtheil,

Nachdem im beutigen Ünsocbeeotermin auf das Aufgebot der Antragsteilerin, welches vorschriftsmäßig dur Anheften an die Gerichtstafel und durch ein- malige Insertion in den öffentlichen Anzeiger tes HKegierungsantsblatts bekannt gemacht war, An- sprücbe auf die im G. W, H. B. von Niederklein, Bd. VIlI. S. 87 pfandrechtlich cingetragene Oerauksgiftsforderung von 22 Thlr. für die Geschwister Anna CGlisaketh unk Ee Mönninger von Nieder- flein von feiner Seife Ansprüche erboben worden sind und Antragstellerin Crlaß des Aus\{lußurtheils beantragt hat, so werden hiermit die Berechtigten

[33093]

; 1023 859|+ 97 652] 208 735|— 7054|

43 3391— 619

mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Post für erloschen erklärt. Kirchhain, am 12. Juli 1882 Königliches Amtsgericht. Hellbach.

990 133086] Bekanntmachung.

Der Gerichtsassessor Landolf Meyer hier ift zur Recbtsanwaltschaft bei dem unterzeichneten Land- geriht zugelassen und in die Rechtsanwaltsliste ein- getragen.

Potsdam, den 20. Juli 1882,

Königliches Landgericht.

Verkánfe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [33116] Submission. Die Lieferung von: 23 500 kg \chmiedecisernen Trägern und 2100 gußeisernen Säulen und lagéplatten

Unter-

für den Neubau cines pathologisben Instituts in der Königlichen Thierarzneischule hier soll in öffent- liber Submission vergeben werden.

Offerten lind portofrei, versiegelt, mit entsprechen- der Aufschrift versehen, bis zum Eröffnungstermin am Freitag, den 28. Juli, Vormittags 11 Uhr, im Baubüreau, Hauptgebäude der Königlichen Thierarzneishule, Louisenstr. 56, I., einzureichen , woselbst au die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien entnommen werden können.

Berlin. Der Königliche Bau-Juspektor.

Zastxau.

[33050] Bekanntmachung.

Behufs Verdingung der während der diesjährigen Herbft-Uebungen der Truppen der 4, Division erfor- derliben Vorspann-Fuhrleistungen zur Beförderung der Verpflegungs- und bezw, Bivaks-Bedürfnisse von den Kantonnements-Magazinen Klebko, Wongrowitz, Colmar i, P, Schubin, Exin, Usch und Scneide- mühl na den einzelnen Kantonnements- bezw, Bi- vafs -Pläßen und ferner zur Fortschaffung der Truppen-Bagage 2c. während der Märsche auf den Uebungsterrains ist

auf den 1, August d. Z., : Vormittag um 9 Uhr, in unserem Bureau, Gammstraße Nr. 16 hierselbst, ein Submissionstermín anberaumt. Vie naheren Bedingungen, aus welchen auch der unge;ähre Umfang des Vorspanns ersichtlich ift, sind

leistung für die Truppen der kombinirten 4. Divi- sion während der Herbstübungen im Jahre 1882* versehen fein.

Bromberg, den 20. Juli 1882,

Königliche Jutendautur der 4. Division.

[33049]

Die Lieferung des etwa 1 549 000 ke betragenden Bedarfs an westfäliswen Steinkohlen für die zum Ressort der Kaiserlichen Intendantur der Marine- Station der Ostsee gehörigen Lokal-Verwaltungen zu Kiel und Friedrichsort soll im Wege der Sub- mission verdungen werden.

Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift :

„Submission auf Steinkohlen-Licferung“ verschen bis zu dem am

4. August d. J., Vormittags 11 Uhr.

Einsicht ausliegen. Kiel, den 20. Juli 1882. Kaiserliche Marine-Garnison-Verwaltuug.

(83%) Bekanntmahung.

Die Anleihescheine der Stadt Kieler Anleihe vom 1. Juli 1881 im Betrage von 1 500000 M, Buchftabe A. Ne. 681 bis 710 inkl., lautend auf je an sind nebst zugehörigen Zinsscheinen amor- TIULL

Kiel, den 19. Juli 1882.

Der Magistrat. Mölling.

[32990 „Union“, Allgemeine Versicherungs - Actien - Gesellschaft zu Berlin.

F

statuts bringen wir hierdurch zur öffentliben Kennt-

mehr aus den Herren :

Director Dr. G. Siemens, Präsident, Walter Marc, Vice-Präsident,

Berlin,

in Elberfeld,

L. A. Simons, Königliher Landrath a. D. in Elberfeld,

Rechtsanwalt Dr. Herz in Mannheim,

F. E. Schütte, in Firma Alb. 3iic. Sch{ütte & Sohn in Bremen und

3. F. Dubbers, in Firma J. H. Bacmann in Bremen,

und der Vorstand aus den Herren : Director è: Lefebre und Director Carl Braumann,

heit des S. 31 anb e, des Statuts die Herren : Walter Maxc in Berlin und Gustav Gebhardt in Elberfeld gewählt worden. „Union“, Allgemeine Versicherungs - Actien - Gesellschaft zu Berlin.

vorher bei uns einzusehen,

Der Borstand : J. Lefebre.

im Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Carl- s straße Nr. 27, anstehenden Termine hierher ecinzu- reichen, woselbst auch die Bedingungen vorher zur G

In Gemäßheit des §. 30 unseres Gesellschafts-

niß, daß der Aufsichtsrath unserer Gesellschaft nun- F

Hans von Adelson, Delegirter, sämmtli in s

Rets-Anwalt Moriz Wölfel in Merseburg, Commerzienrath und Consul Gnstav Gebhardt F

besteht. Zu Rechnungs-Revisoren sind in Gemäß-

Se, Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :

den Geheimen U und vortragenden Rath im Reichs-Schaßamt Aschenborn zum Direktor im Reihs-Schaßamt mit dem Range eines Raths erster Klasse zu ernennen.

(Uebersetung.) JFnternationale Neblaus-Konvention. Vom 3. November 1881, Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen,

- Se, Majestät der Kaiser von Oesterreich, Apostolischer König

von Ungarn, der Präsident der Französishen Republik, Se. Allergetreueste Majestäl der König von Portugal, die \{chwei- zerishe Eidgenossenschaft,

haben, in Berückiichtigung der an den Hohen Schweize- rishen Bundesrath Seitens mehrerer der Hohen vertragschlie- ßenden Staaten gerichteten Beshwerden, welche die Abänderung verschiedener Bestimmungen der Konvention vom siebenzehnten September Eintausend ahthundertahtundsiebenzig bezwecken ;

gemäß den Vorschriften des Artikels ses ;

beshlossen, die gedachte Konvention einer Revision zu unter- n, : und zu diesem Zwelke zu Jhren Bevollmächtigten ernannt :

Se. Majestät der Deutsche Preußen:

Herrn Heinrich von Roeder, General der Jnfanterie, Allerhöchstihren außerordentlihen Gesandten und bevoll- an tigten Minister bei der \{chweizerishen Eidgenossen-

aft,

Herrn Adolf Weymann, Allerhöhstihren Geheimen Regierungs:Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Jnnern ;

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreih, Aposto- lisher König von Ungarn:

Herrn Baron Moriß von Ottenfels- Gshwind, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll- gea Minister bei der shweizerishen Eidgenossen-

aft,

Herrn Antonio von Pretis-Cagnodo, Allerhöchst- ihren R im Kaiserlih Königlich österreichishen Acker- bau-Ministerium,

Herrn Gustav Emich von Emoeke, Truchseß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Aposlolishen Majestät;

der Präsident der französischen Republik:

Herrn Emanuel Arago, Senator, (pon Pa Bot- schafter bei der s{hweizerishen Eidgenossenschaft, issenschaften ;

König von

Kaiser, König von

Herrn Maxime Cornu, Doktor der

Se. Allergetreueste Majestät der Portugal:

Herrn Vincent von Ernst, Allerhöhstihren General- konsul in der Schweiz,

Ara Vicomte Alfred von Villar d'Allen, errn Rodrigues de Moraes;

den übrigen Staaten zu verhüten ; 4) Vorschriften für den Fall der Verlegung der ange- ordneten Maßregeln.

Artikel 2.

Wein, Trauben, Trestern, Traubenkerne, abgeschnittene Blumen und Erzeugnisse des Gemüsebaues, Samen und Früchte jeder Art werden zum freien Verkehr zugelassen.

Tafeltrauben dürfen nur in wohlverwahrten und dennoch leiht zu durchsuchenden Schachteln, Kisten oder Körben zum Verkehr zugelassen werden. :

Trauben der Weinlese dürfen nur eingestampft und in gut verschlossenen Fässern in den Verkehr gelangen.

Trestern dürfen nur in gut verschlossenen Kisten oder Fässern in den Verkehr gelangen. ;

Jeder Staat behält das Recht, in den Grenzbezirken hin- sichtlih der Erzeugnisse des Gemüsebaues, welche zwischen infizirten Rebpflanzungen gewachsen sind, beshränkende Maß- regeln zu treffen.

Artikel 3,

Alle nicht zur Kategorie der Rebe gehörige Pflänzlinge, Sträucher und sonstige Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, werden zum inter- nationalen Verkehr zugelassen, dürfen jedoch in einen der Vertragsstaaten nur über die hierfür zu bezeihnenden Zoll- ämter eingeführt werden. ] :

Die genannten Gegenstände sind fest, jedoch dergestalt zu verpaen, daß sie die nothwendigen Untersuchungen gestatten, und müssen mit einer Erklärung des Absenders und mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ursprungslandes versehen sein, aus welcher hervorgeht:

a, daß sie von einer Bodenfläche (einer offenen oder um- friedigten Pflanzung) stammen, die von jedem Weinstock durch einen Zwischenraum von wenigstens 20 m oder dur ein an- deres Hinderniß getrennt ist, welhes nah dem Urtheil der zuständigen Behörde ein Zusammentreffen der Wurzeln aus-

ließt; i i 1d b, daß jene Bodenfläche selbst keinen Weinstock enthält ;

c, daß auf derselben keine Niederlage von Reben sich be-

ndet ; fi d, daß, wenn auf derselben von der Reblaus befallene Weinstöcke sih befunden haben, eine gänzlihe Ausrottung der lehteren, ferner wiederholte Desinfektionen und drei Jahre lang Untersuchungen erfolgt sind, welche die vollständige Ver- nichtung des Jnsekts und der Wurzeln verbürgen.

Artikel 4,

Die Nachbarstaaten werden sih wegen der Zulassung von Trauben der Weinlese, Trestern, Kompost, Düngererde, {hon gebrauhten Weinpfählen und Stüßen in den Grenzbezirken, vorausgeseßt, daß diese Gegenstände niht aus einer von der Reblaus heimgesuhten Gegend herrühren, besonders ver- ständigen.

Artikel 5,

Ausgerissene Weinstöcke und trockenes Rebholz sind von dem internationalen Verkehr Ug C:

Immerhin können die Nachbarstaaten wegen Fulassun dieser Erzeugnisse in den Grenzbezirken, vorausgeseßt, da dieselben niht aus einer von der Reblaus heimgesuchten Gegend herrühren, sih besonders verständigen.

1) die von einem jeden derjelben hinsihtlich des Gegen- standes exlassenen Geseße und Verordnungen;

2) die in Ausführung dieser Geseßze und Verordnungen, sowie der gegenwärtigen Konvention getroffenen Maßregeln ;

3) die Art der Ausübung des im Jnnern und an den Grenzen wegen der Reblausgefahr eingerihteten Dienstes, so- wie die Nachrichten über den Gang des Uebels;

4) jede Entdeckung des Auftretens der Reblaus in einem bis dahin als verschont angesehenen Gebiete mit Angabe der Ausdehnung und, wenn mögli, der Ursachen der Einschlep- pung. Diese O wird stets unverzüglich erfolgen ;

5) eine alljährlih anzufertigende, mit Maßstab vecsehene Karte zur Darstellung der angesteckten Bodenflähen und der wegen der Nähe von Ansteckungsherden verdächtigen Bezirke;

6) im Laufenden zu erhaltende Verzeichnisse derjenigen Gartenbau- oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regelmäßigen Untersuchungen in angemessener Jahres= zeit unterliegen und amtlih als den Anforderungen der gegen- wärtigen Konvention entsprechend erklärt worden sind ;

7) jede neue Ermittelung einer Ansteckung in Weinbau-, Gartenbau- oder botanishen Anlagen, Schulen und Gärten,. thunlichst mit Angabe der von denselben innerhalb der leßten Fahre ausgeführten PEANIN A, Dieje Mittheilung wird stets unverzüglich erfolgen ;

8) das Ergebniß wissenscastlicher Forschungen, sowie der Erfahrungen und praktishen Verfahrungsmethoden, welche auf dem Gebiet der Reblauskrankheit gemacht bezw. angewendet worden sind;

9) alle anderen Dokumente, welhe von Jnteresse für den Weinbau sein können.

Artilel 10,

Die bei der gegenwärtigen Konvention betheiligten Staaten werden Nichtvertragsstaaten nicht günstiger behandeln als die vertragschließenden Staaten selbst.

Artikel 11.

Erforderlichenfalls werden die vertragschließenden Staaten auf einer internationalen Versammlung sich vertreten lassen, welche die Aufgabe hat, die aus der Ausführung der Konven- lion sih ergebenden Fragen zu prüfen und durch Erfahrung und Fortschritte der Wissenschaft gebotenen Abänderungen der Konvention in Vorschlag p! bringen.

Diese internationale Versammlung wird zu Bern tagen.

Artikel 12.

Der Austausch der Ratifikationen erfolgt, vom Tage der Unterzeihnung der gegenwärtigen Konvention an gerechnet, binnen 6 Monaten, oder, wenn thunlih, {hon früher, zu Bern. Die Konvention tritt 14 Tage nach dem Austausch der Ratifikationen in Kraft.

Artikel 13,

eder Staat kann jeder Zeit durh eine dem Hohen \{weizerishen Bundesrath abzugebende Erklärung der gegen- wärtigen Konvention beitreten oder von derselben zurüdcktreten. Der genannte Bundesrath übernimmt hinsihtlich der Aus- führung der Artikel 11 und 12 die Vermittelung zwischen den vertragschließenden Staaten. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diese Kon=- vention unterzeihnet und derselben ihre Siegel beigedrückt.