VIII.
den Bau insbesondere elten folgende Bestimmungen: der Staats g bleibt vorbehalten : füh Geste "8 Fe Etne in ihrer vollständigen Dur{h- urch alle Zw nkte, “ge mung der Zahl und der Lage der Staticnen
eststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, s File Yenelung der Projekte für die Betriebsmittel und rer Anza
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding- “ten Benactheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rehte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung R R der geseßlihen Bestimmungen gegen den Konzessionar
i en
2) Der Konzesfionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli- zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Han- delsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVIII. erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In- angriffnahme, die Fortführun , die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können von dem Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.
4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezügli des Bahnbaues obliegenden Vexpflibtungen, insbesondere der rehtzeitigen plan- und ans{hlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte; ift derselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 %/ des auf 1 500 000 ( festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Aus\{hluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskafse den Betrag von 75 000 (4, in Worten: „Sünfundsiebenzigtausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländishen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nah dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der offentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der- Jelben bezw. dur Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jewei- ligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nah dessen lediglich maßgebendem Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch i} der bezeichnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Theil der Kaution \{on vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. |
5) Falls die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen niht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession dur landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §8. 21 des Geseßes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der eas Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoh die Zurücknahme der Konzession nicht por Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Schlußfrist er- olgen. i
1K, y h
ür den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :
) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nahsolgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte- Tung des Ane Fol mehr als zwei Wagenklassen in die Dee e tellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nah dem
ierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, niht angehalten werden können, mehr als e der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren.
Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Kon- zelrouar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei
ahrung der bahnpolizeilihen Vorschriften dem Ermessen des Kon- zessionars überlassen.
2) Für die ersten fünf Jahre nach_ dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung dec Preise sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr über- lasen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände- rung des Tarifs der Genehmigung der ftaatlihen Aufsichtsbehörde.
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nah Ablauf jener fünfjährigen Periode, so P die Bahn nach dem hierfür allein ent- \{heidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von fünf zu fünf Jahren Marimaltarifsäße das die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen f
e des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten estellt und ist dem Unternehmer überlassen, nah Maßgabe der eihs- resp. landesgeseßlihen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsäße die Tarife nah eigenem een festzusetzen, bezw. Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifsäße ohne die Zustim- naa der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
„Auch ist der Konzessionar hinsihtlich der ‘Einrichtung direkter Tarife, sowie hinsichtlih des anzunechmenden Tarifsystems verpflichtet, die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Sen She befolgen, insoweit solches vom Minister der öffent- lichen Arbeiten für erforderlih erachtet wird.
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der geaeen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den
estehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten A gy e periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden. er Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel. /
In den Erneuerungsfonds meen!
a. der Erlös aus den entsprehenden abgängigen Materialien ;
b. die Zinsen des Fonds;
e. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu
Rücklage.
Die Pohe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.
Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen dur außer- mim lementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen
aben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit
heit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent- \prechenden eee Lo kann.
In den Reservefonds fließen :
a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapitale, insoweit solches von dem Minister der öffentlihen Arbeiten für erforderlich erachtet R Ver Mcitng der fiaticienmäitig verse cht abgehob
. der Vetrag der statutenmäßig verfallenen, niht abgehobenen Dividenden und Zinsen;
c. die Zinsen des Reservefonds ;
d, eine im Regulative festzuseßende, alljährlich den Betriebsein- nahmen zu entnehmende Rüdlage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 63 000 Æ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück-
so lange cessiren, als der Fords nicht um eine volle Jahres- ge wieder vermindert ist.
entnehmende
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein-
R ms e ofort "n verwendenden Summen zu beschaffen sind, ä besti :
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rüklagen um Erneuerungs- oder Reservefonds nit oder nicht vollständig zu, lo ist das Fehlende aus den Peverschü}en des beziehungsweise der olgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Mini ers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.
X. Der Konzessionar ist verpflichtet : A S a. seine Betriebsrehnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschristen einzuriten, der SPeruna zu der von Eren zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebs-Rech nungsabsch w S und seine Nasnoner vorzulegen ; b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen; E L c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistishen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen. T
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen- bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlih eracktet. S
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlih der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere be- züglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
_ Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäge, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der un- mittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872 für die Staats- eisenbahnen bestanden haben, für scine Arbeiter nach Maßgabe der
‘jeßt und TÉünftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße, Pen-
ften Wittwen- und Unterstützungskassen einzurichten und zu den- elben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten. XITII.
Die Se Ab runa des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn-Postgeseße vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseßblatt für 1875 S. N und den dazu eee Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß ür die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Geseßes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deut\che Reich Seite 380) getrof- fenen Bestimmungen treten.
… Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält- nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder dur den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durh welhe nach der Entscheidung der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn- Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein- schränkung in Anwendung.
XIV,.
._ Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den, bezüglich der Leistungen e militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- ahnen im Deutschen Reiche ergehenden geseßlihen und regle-
7 mentarishen Bestimmungen gu, unterwerfen,
s XYV, \è ,
Der Telegraphenverwaltung Es hat der Konzessionar die-
jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. 201
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder eee gegen zu vereinbarende eventuell vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzuseßende Fracht- oder Bahngeldsäte vorbehalten.
XVII,
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Rei A E eere die Vorausseßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord- neter P pin für statthaft erklärt ist (cfr. Artikel X1II. in fine), so_ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Mi- nisters die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nah Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflihtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist niht nach, so hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 sub a,, b. und e. des 8. 42 des Eisen-
ahngesetßzes vom 3. November 1838 bezeichneten Entsckädigung, min-
destens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeihnenden Dritten abzutreten.
XVIII.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde an das Eingangs bezeibnete Gründungscomité erfolgt erst, nachdem die einung, des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be- glaubigter Zeichenscheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nach- gewiesen und zuglei die Kreditfähigkeit der Zeichner von demselben als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem ferner der Staats- regierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebercin- stimmung zu seßende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber- einstimmung nachgewiesen ist, und nahdem endlih die Hinterlegung der unter VIII, 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs- Urkunde stattgefunden hat,
. Binnen einer von heute ab zu berechnenden \sechsmonatlihen Präklusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschafts- vertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welhem Zwecke dem Handelsgerichte die Ausfertigung der Konzessions-Urkunde und die Erklärung der Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungêcomité VOranlégeR sind. …_ Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Bei- fügung von Druckexemplaren des Gesellschaftsvertrages nacbgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Geseßes vom 10, April 1872 veröffentlicht werden.
Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nit herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, îin welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll. k
Urkundlich unter ziee Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 24, März 1882,
(L. 8,) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. von Kameke. Maybach. Bitter. Dr. Lucius, Dr. Ler von Boetticher. von Goßler.
Justiz-Ministerium,
Der Rechtsanwalt Krüger zu Coeslin ist zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Stettin mit Anweisung seines Wohnsißes in Coeslin, und
der Zeitganunes Kellinghausen zu Osnabrück Notar im Bezirk des Lan j s zu Osnabrück mit M weisung seines Wohnsißes in Osnabrück ernannt worden.
Angekommen: der Vize - Präsident des Staats - Mini- steriums und Minister des Jnnern von Puttkamer. e
der heutigen Handelsregister-Beilage wird Nr, 31 eee IRLEE anntmachungen veröffentlicht. _
Nichtamtliches.
Deutsches Nei.
Preußen. Berlin, 4. August. Se. Majestät d Sai! Ae U a L Met wi En e D E Gastein elvet, gestern auf der Promenade den daselbst einget N Ten Moe, i E enom m Mittwo end nahmen Se. Majestät bei ; Grafen Lehndorff-Steinort den Thee ein. e 0 ben Gestern machten Se. Majestät der in Gastein angekom- menen Großherzogin von Sachsen einen Besuch, und heute hatten Allerhöchstdieselben auf der Promenade eine lange Unter- haltung mit dem Botschafter Prinzen Reuß. Das Befinden Sr. Majestät it fortgeseßt ein vorzügliches.
— Der General-Lieutenant von Dresky, Jnspecteur der 2. Feld-Artillerie-Inspektion, hat sh gestern bèhuss Ge spizirung der 4. Feld-Artillerie-Brigade nah dem Artillerie- Schießplayÿ bei Jüterbog begeben und wird von dort morgen wieder hierher zurückehren.
— Der General - Lieutenant Wiebe, Jnspecteur der
1. Fuß-Artillerie-Jnspektion, ist von Urlaub aus der Schweiz hier wieder eingetroffen.
Kiel, 3. August. (Kl. Ztg.) Die Schiffsjungen-Briggs „Undine“ und „Musquito“ trafen gestern Nawmitiag in Neufahrwas}ser ein.
Vayern. München, 1. August. (Allg. Ztg.) Die Zu- erkennung der Preise Und anderer r E ut Aussteller der „Bayerischen Landes-Jndustrie-, Ge- werbe- und Kunstausstellung in Nürnberg“ ist, dem Vernehmen na, bereits vollständig festgestellt und der Aller- höchsten Genehmigung unterbreitet. Die feierliche Preisever- theilung hat in der Ausstellung am Geburts- und Namens- e Made dn / an uy an zu erfolgen und wird
aats-Minister des Jnnern, Freiherrn ili E ai S (W bnd C BEES __— 83. August. . T. B.) Der langjährige General- vikar und Propst des Metropolitan-Kapitels s München- Freising, Dr. von Prand ist gestorben.
Sachsen. Dresden, 3. August. Ueber die diesjähri- gen Herbstübungen des Königlich sächsischen Armee- Corps geht dem „Dr. J.“ nachstehende Mittheilung zu:
Nachdem die Regiments- und Brigade-Uebungen der Jn- fanterie bis mit 28. August ihr Ende erreicht haben, wer- den vom L. ep. - 4. Scptember an die Jnfanterie- Brigaden zunächst zu zweitägigen Uebungen im Terrain und zwar die 1. Jnfanterie-Brigade Nr. 45 bei Lom- maßsh, die 2. Jnfanterie-Brigade Nr. 46 bei Riesa, die 3, Znfanterie-Brigade Nr. 47 bei Döbeln, die 4. Jnfanterie- Brigade Nr. 48 endlih bei Mügeln vereinigt sein, während die beiden Kavallerie-Brigaden, nah dem Regimentsexerciren, vom 24. bis mit 30, August in einem Kantonnement um Großenhain im Brigade- und Divisionsverbande üben werden.
Mit dem 4. September, bei der 2. Jnfanterie-Brigade Nr. 46 mit dem 5. September beginnen in denselben Gegen- den, in denen die Uebungen der Jnfanterie-Brigaden im Terrain stattgefunden haben, dreitägige Uebungen der Jn- fanterie-Brigaden in gemishten Waffen, denen sich am 9. und 11. September die Divisionsmanöver der 1. Jnfanterie-Division Nr. 23 zwischen Riesa und Lommaßsch, der 2. Jnfanterie-Division Nr. 24 zwishen Mügeln und Döbeln anschließen. — Vom 12, September an wird das Armee-Corps in eineur Kantonnement südlih Riesa vereinigt und beginnen mit dem 15. September, nach stattgefundenem Ruhetag, in der Gegend südlih Riesa am linken Elbufer die Manöver vor Sr. Majestät dem Kaiser und König, welche derart festgeseßt sind, daß am 15. September große Parade, am 16, September Manöver im Armee-Corps gegen einen markirten Feind, und vom 18. bis mit 20. September Feldmanöver der beiden Jnfanterie- Divisionen gegeneinander stattfinden.
Oesterreich-Ungarn. Triest, 3. August. (W. T. B.) Heute Nachmittag begaben sich die Mitglieder der e ele, kammer zu dem Vertreter des Statthalters Rinaldini, um demselben den Beschluß der Handelskammer mitzutheilen, durh welchen dem tiefsten Abscheu über die gestrigen Vorkomm- nisse Ausdruck gegeben wird. Heute Abend soll der städtische
Verwaltungsaue{chuß usammentreten, um einen analogen Beschluß zu fassen. , M
Großbritannien und Jrland. London, 2. August (Allg. Corr.) Das Oberhaus hat die in zweiter Lesun beschlossenen Aenderungen an der Pachtrückstandsbil au in dritter Lesung troß nachdrüdckliher Vorstellungen von Seiten der Anhänger der Regierung beibehalten. ie Bill geht nun wieder an das Haus der Gemeinen zurück. Diese werden die Amendements nicht annehmen, und bestehen die Lords auf die Annahme, so ist das Schicksal der Bill, von welcher für die Beruhigung der Gemüther in Jrland so große Erwartungen gehegt werden, mehr als wettere, Vorläufig ist die Berathung im Hause der Gemeinen bis auf nächste Woche vershoben worden.
Die Londoner Polizeibehörde hat beschlossen , die Auslieferung des Jrländers O'Brien, auch Westgate ge- nannt, welcher sih der Theilnahme an der ordung des Lord Fr. Cavendish und Mr. Bourke's in Dublin angeklagt, bei der venezuelishen Regierung niht zu beantragen, da sie auf das Geständniß desselben kein Gewicht legt. Doch wird wahrscheinlich ein Polizeibeamter nach Venezuela. gesandt werden, um O'Brien zu verhören.
— 3. August. (W. T. B M der heutigen Unterhaus- sizung theilte der General-Postmeister Fawcett dem Hause mit, daß im Oktober d. J. Postkarten mit bezahlter Antwort zur Ausgabe gelangen würden, die im Verkehr mit den meisten Ländern des Weltpostvereins gebraucht werden könnten. — Der Unter-Staatssekretär Dilke antwortete auf eine Anfrage O'Dmnels: ein formeller Vor- ichlag wegen Zulassuna Spaniens zur Konferenz sei nicht gemacht worden, es hätten aber vertrauliche Besprehungen darüber stattgefunden. OD’Donnell fragte weiter, ob es wahr sei, daß Deutschland Spanien zur Theilnahme an dem inter- nationalen Protektorat über den Suezkanal eingeladen und daß Spanien den bezüglichen Vorschlag angenommen habe. Dillke er- widerte : diese Nachricht sei vollständig unbegründet.—Der Premier Gladstone erklärte auf eine Anfrage Lowthers: er habe die Jnbetrahtnahme der Amendements des Oberhauses zur Pachtrückstandsbill bis nächsten Dienstag ver- schoben, weil die Regierung einigen von diesen Amendements, aus denen ernste Folgen entstehen könnten, die größte Wichtig- feit beilege, und weil es niht erwünscht sei, daß das Haus übereilt inhaltss{chwere Beschlüsse fasse.
Frankreich. Paris, 3. August. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat sich, da die Bildung eines neuen Kabinets noch nicht erfolgt ist, auf Sonnabend vertagt.
Türkei. Konstantinopel, 3 August. (W. T. B.)
Jn der gestrigen Konferenzsizung nah der Vertreter taliens, Graf Corl!i, den früher shon von französischer Seite estellten Antrag wieder auf, einen Kollektivshuß des Suezkanals zu organisiren. Die Vertreter Rußlands, Oesterreihs, Deutschlands und der Türkei stimmten dem An- trage unmittelbar zu. Die Vertreter Frankreichs und Englands wünschten ihren Regierungen erst zu referiren.
— (W. T. B.) Jn der gestrigen Sißzung der Kon- ferenz bestätigte, wie weiter gemeldet wird, Said Pascha die \{riftlihe Erklärung der Pforte vom 28. Juli, mit welcher dieselbe die Jntervention acceptirt. Der Vertreter Rußlands, Onou, wies darauf hin, es_ scheine billig, daß die Türkei zuerst versuchen sollte, die Ordnung in Egypten wieder- herzustellen und daß erst, wenn ihr dies nicht gelingen sollte, andere Mächte hierzu schreiten sollten... Lord Dufferin erklärte, England wünsche die türkische Altion unter der Be- dingung, daß zuvor die Proklamation gegen Arabi Pascha er- lassen werde. Said Pascha entgegnete, diese Proklamation sei jeßt unmögli. Sobald die türkische Fahne auf egyptischem Boden wehe, werde die Haltung Arabi Paschas über die weiter zu er- greifenden Maßregeln entscheiden. Bei der Diskussion des italienishen Antrages wegen des Kollektivshußes des Suez- fanals erklärte Lord Dufferin, er besiße darüber keine Jn- struktionen. Der Marquis de Noailles jagte, er könne An- gesihts der französishen Kabinetskrisis nur seine persönliche Meinung aussprechen. Beide Vertretér erklärten darauf, wie bereits gemeldet, ihren Regierungen referiren zu wollen. Sqgließlih theilte Lord Dufferin der Konferenz seine Note vom 30. Juli und die Antwort der Pforte auf dieselbe mit.
— (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach hätte der Sultan die Absicht, auch eine Civilmission nah Egypten zu entsenden. — Der Premier-Minister gab gestern der Hoffnung Ausdruck, daß die Differenzen mit Enaland bei- gelegt werden würden. — Cris pi ist hier eingetroffen.
— (Telegramm dex „Agence Haras“.) Drei Trans- portschiffe mit Artillerie und Munition sind Abends nach Alexandrien abgegangen ; dieselben werden unterwegs weitere Truppen aufnehmen.
Nußlanud und Polen. St. Petersburg, 3. August. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ jagt: das - Fernbleiben Rußlands von den leßten Sißungen der Konferenz ertläre sih auf einfahe Weise. Der Mangel eines klaren, bestimmten Programms habe die Berathungen unfruhtbar gemacht. Rußland habe es daher für angezeigt erachtet, eine besser definirte Situation abzu- warten. Seitdem hätten sich die Kabinette über die Noth- wendigkeit eines Schußes des Suezkanals verständigt. Ruß- land habe darauf seinen Vertreter in Konstantinopel angewiesen, sich an den Berathungen über diese Frage zu betheiligen. Dem Vernehmen nach sei außerdem das eng- lishe Kabinet im Begriff zu beantragen, die Prinzipien für die militärishe Aktion in Egypten festzustellen. Da dieser Antrag ebenfalls als praktishe Grundlage für die Berathungen der Konferenz dienen könne, so werde der russische Geschäftsträger wahrscheinlih ermächtigt werden, au an diesen theilzunehmen. Die russishe Regierung habe stets auf die Erhaltung des europäishea Einvernehmens hingewirkt und sie wolle, daß dasselbe ein ernsthafstes, praktisches und wirksames sei.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. Juli. (Hamb. Corr.) Die Marine-Kommission, welhe vor zwei Jahren zugleih mit der Heeres-Kommission niedergeseßt wurde, um einen Marine-Neorganisationsplan auszuarbeiten, hat am Sonnabend ihre Arbeiten zum Abs{hluß gebracht. Dieselbe {ließt sich im Ganzen dem Heeres-Reorganisations- plan an. Eine Minorität in der Kommission hat sih vorbe- halten, binnen 14 Tagen ein Separatvotum abzugeben.
Dänemark. Kopenhagen, 31. Juli. (Hamb. Corr.) Jm diesjährigen Staatsbudget sind zur Untersuhung der örtlihen Verhältnisse in Bezug auf die Anlage von Aus- fuhr- und Zufluhtshäfen an der Westküste Jüt- lands und im nördlichen Kattegat, die Einfahrt in den Limfjord bei Hals einbegriffen, sowie auf Bornholm 15 000 Kronen ausgeworfen worden. Die damit zu beaustragende Kommission ist jeßt vom Ministerium des FJnnern niedergeseßt worden. Die Aufgaben der Kommission sind: 1) zu untersuhen, ob in den genannten Fahr- wassern ein Bedürfniß für die Anlage von Ausfuhr- und Zufluchtshäfen über die bereits bestehenden Häfen dieser Art hinaus vorhanden ist; 2) zu untersuchen, welhe Punkte in bekräftigendem Falle die günstigsten Bedingungen für derartige neue Anlagen bieten, sowie 3) Pläne zur o agene von Anlagen an den betreffenden Punkten zu entwerfen und den- selben Berehnungen über die mit den Anlagen verbundenen Kosten beizufügen.
Afrika. T0vpten. Alexandrien, 3. August. W. T. B.) e englishen Truppen Pen gestern das ort Mex beseßt. — Eine Abtheilung Artillerie wurde heute rüh mit Marinetruppen in der Rihtung auf Mihalla vorgeschickt und fand die Eisenbahn auf eine Strecke von ca. 200 m durch die Truppen Arabi Paschas zer- stört, Man sah die Kavallerie Arabi Paschas und etwa 200 Mann Jnsanterie avanciren, doch fanden keine
Zusammenstöße statt. Heute wurde eine größere Rekognos- zirung vorgenommen. Das 38. und das 60. Regiment rückten mit Artillerie-Abtheilungen in 2 Kolonnen gegen die Haupt- vorpostenstelungen Arabi's vor. Dieselben waren fast ganz verlassen. Der Feind zeigte sih nicht und nah einem kurzen Gewehrfeuer kehrten die englishen Truppen ohne Verluste nah Ramleh zurück.
Port Said, 3. August. (W. T. B.) Lesseps hat gegen die Absiht der Engländer, Marinesoldaten durch den Kanal zu bringen, Einsprache erhoben, mit dem Hinweise darauf, daß jede Kriegshandlung in der neutralen Zone des Kanals unstatthaft sei.
— Aus London liegen folgende Telegramme von „W. T. B.“ vor: :
3. August. Die hiesigen Abendblätter bringen ein Tele- gramm aus Suez von gestern, wonach diese Stadt von den Engländern beseßt worden ist.
— Die Nathricht von der Beseßung der Stadt Suez durch die Engländer bestätigt sih. Nähere Nachrichten liegen noch nicht vor, man glaubt, daß die Beseßung durch General Everett ausgeführt worden ‘sei.
4. August. Ein Telegramm des Admirals Hewitt bestätigt, daß Suez am Mittwoch ohne Widerstand beseßt wurde und daß die egyptishen Truppen die Flucht ergriffen.
— Nach hier aus Alexandrien eingegangenen Rachrichten erließ Arabi Pascha ein Manifest, worin er die britische Flotte beschuldigt, aus Rache dafür, daß die Forts Wider- stand geleistet, das arabishe Quartier in Alexandrien beschossen zu haben. Um die wehrlosen Einwohner zu schonen, wäre er (Arabi) mit den Truppen abgezogen. Der Khedive habe den britishen Truppen die Thore der Stadt geöffnet, wegen welcher Verrätherei der Sultan den Khedive abgeseßt habe und jeßt Truppen sende, um den Feind zu vertreiben. Arabi werde zur geeigneten Zeit in Alexandrien einmarschiren und gemeinsam mit den Muselmanen aus Stambul nicht allein die Ungläubigen, sondern auch die ein- geborenen Landesverräther züchtigen.
___— Die Wiener „Pol. Corr.“ beginnt mit der Veröffent- lihung einer Studie über Vergangenheit und Gegenwart der egyptischen Armee. Der erste Artikel lautet:
Die reguläre egyptishe Armee ist bekanntlih zu Anfang dieses Jahrhunderts von Mehemed Ali geschaffen worden. Nachdem der- selbe, Dank seiner Epiroten, die Eroberung Egyptens vollendet, die Macht der Mameluken gebrohen und vom Sultan die Anerkennung als Gouverneur diesec Provinz erhalten hatte, erkannte er, daß er, um lle von dieser Provinz erhofften’ Vortheile genießen zu kön, einer Armee bedürfe, deren Zusammenseßung eine homogene und deren Anwerbung von dem entlegenen Epirus, Macedonien und Thessalien, aus welchen Ländern er bis dahin seine Truppenmacht gezogen hatte, eine vollkommen unabhängige sein müsse. Der erste egyptishe Armee-Instruktor von einigem Verdienst war Oberst Selve, ein Franzose, der sih später unter dem Namen Soliman Pascha einen europäishen Ruf erwarb. Ihm wurde vorerst die Aufgabe zu Theil, junge Leute abzurichten, aus denen die Kadres von zwei Regi- mentern gebildet werden sollten. : ; i
Die erste Militärshule wurde weit von Kairo zu Ispeh in Ober-Egypten eröffnet. In Kairo selbst hätte dieser Versuch gefähr- lih werden können, weil er erstens die Arnauten beunruhigt haben würde, die es wohl herausgefühlt hätten, daß die Kreirung einer regu- lären Armee, die damit angebahnt werden sollte, sie nothwendiger- weise überflüssig machen müsse, und dann, weil der Versuch ja auch mißlingen konnte und der Pascha für diesen Fall nichts in den Augen der Feinde aller europäischen Institutionen von scinem Ansehen. verlieren durfte. Diese Schule, welche etwa 4—500 Zöôg- linge, insgesammt Türken oder Ts\cherkessen, zählte, wurde unter die Befehle Soliman Beys gestellt, der sie, troß der obwaltenden Schwierigkeiten, unterstüßt von einigen ihm beigegebenen frem- den Instruktoren, Franzosen, JItalienern oder Deutschen, zu einer vortrefflihen Schule gestaltete, aus der die besten Offiziere dieses großen Pascha hervorgingen. Sobald man einmal Offiziere heran- gebildet hatte, sammelte man im Lande die nöthige Mannschaft für die zwei ersten Regimenter und diese bildeten den Kern der nach- maligen egyptischen Armee. Vom General bis zum Lieutenant herab war in diesen Regimentern Alles entweder Türke oder Tscherkesse ; Letztere waren entweder vom Pascha gekauft oder den Häusern der in der Citadelle hingemordeten Mameluken entnommene Sklaven. Kein einziger der neuen Offiziere war ein Egypter, ja selbst die Unter- offiziere bestanden zumeist aus Türken und Alertesen. Man griff nur dann zu Egyptern, wenn keine Türken mehr für die Chargen aufzubringen waren, und selbst dann mußten die Egypter die Kenntniß des Türkischen in Wort und Schrift nachweisen können. i
Die Anwerbung der gemeinen Soldaten erfolgte in der Weise, daß eine türkishe Abtheilung Baschibozuks von Dorf zu Dorf zog und alle wehrfähigen Männer einzog. Nachdem dieselben von einem Arzte untersucht worden waren, entließ man die Dienstuntauglichen, während die Dienstfähigen in Gruppen von 100, 200 und 500 Mann von türkiswen Reitern nah dem bereits genannten Hauptquartier von JIspeh eskortirt wurden, wo man sie in das Regiment f\teckte. Seit vielen Jahrhunderten hatte sh aber das Volk der Thalniederungen unter all den verschiedenen Eroberern , die einander gefolgt waren, daran gewöhnt, keinen BEIE zu leisten, so daß Desertionen und Sclbst-Ver- stümmelungen denn auch ungeheure Dimensionen annahmen. Da man jedo die größte Strafe, ja selbst die Todesstrafe für die Selbst- verstümmelungen festgeseßt hatte, begann das Volk nah und nach sich mit der neuen ihm auferlegten Last abzufinden und sih in die Armee einreihen zu lassen. A ;
In dem zu jener Zeit ausgebrochenen Kriege in Arabien sollten die neukreirten Negimenter ihre Feuerprobe bestehen. Eines dersel- ben empörte si indessen, tödtete seine Offiziere und marschirte gegen Kairo. Boschibozuks mußten die Meuterer zur An Sre en. Eine zweite Revolte eines anderen Regiments wurde in Arabien in gleicher Weise unterdrückt. Im ersterwähnten Falle folgten die Fellahs einem der Ihrigen, dem sie eine übernatürliche Gewalt zumutheten; beim ersten Rencontre mit den türkishen Reitern nahmen sie aber Reißaus und desertirten nach der Heimat. Man brachte sie aus ihren Heimathödörfern zurück, dezimirte sie und steckte die Ueberlebenden in die in Bildung begriffenen Regimenter. Im ¿weiten Falle war es vor dem Feinde, den Wahabiten, daß das Regiment alle seine Offiziere massakrirte. Den Türken gelang es aber \{ließlih, des Regimentes Herr zu werden und es nach Kairo zurü- zuschicken. Dieses Regiment wurde sodann nach der Morea entsendet, von wo es nicht mehr zurücktkehrte, da man es stets in die erste Schlactlinie zu stellen wußte, so daß dasselbe vollständig vernichtet wurde. Selbst die Nummer des Regimentes blieb für lange Zeit
unbesetzt.
Ganz Europa weiß, wie sih die egyptishe Armee auf Morea, auf Kreta und in Syrien gehalten, mit welcher zähen Ausdauer sie gegen die Wahabiten gekämpft und diese Sekte endlih nach sieben- tährigen erbitterten und hartnäckigen Kämpfen niedergeworfen und vernihtet hat, wie sie durch Senubar in das Innere Afrikas vorgedrungen ist und wie sie \sich in Schumla und bei Sebastopol im Krimkriege geschlagen und gehalten hat. Was aber Wenige wissen, das ist, daß bis zur Regierung Said Paschas, nämlich bis zum Jahre 1854, keiner ihrer Offiziere von ihrer Race war, und daß sie in allen Feldzügen, die sie mit- gemacht hatten, zwischen dem Feinde und den Baschibozuks plazirt waren, weil man ihnen niht traute. Die Furcht, von den türkis Reitern nicdergemact zu werden, ließ sie dem Tode, der ihnen aus den Läufen der feindlihen Gewehre drohte, trotzen.
Das egyptishe Volk is ein wesentlich ackerbautreibendes und durchaus kein friegerishes. Die ganze Geschichte Egyptens beweist es, und Alle, die sich mit der Geschichte dieses Landes beschäftigt haben, werden erkennen, daß derjenige Eroberer, der si eit Qin begnügte und nicht auch Syrien, Arabien oder die rbaresfen in sein Macbhtbereich zog, der mit einem Worte kein Land hatte, aus dem er Streiter und Krieger hätte entnehmen können, Egypten für die Dauer nicht festzuhalten vermochte und sich gar bald gezwungen sah, es einem neuen, von der Fremde kommenden Eroberer zu überlassen. Dies fühlte auch Me- hemed Ali Pascha sehr wohl, als er Syrien zu annektiren suchte. Die erste Idee eines arabischen Reiches entstand aber in dem Gehirn Ibrahim Paschas, der sie von einigen Franzosen, Bewunderern dieses roßen Prinzen, aufgenommen hatte, und diese Jdee mate in der olge große Fortschritte.
Zeitungsstimmen.
Jn einem Artikel des „Deutschen Handelsblatts“ über „den bisherigen Einfluß des Staatsbahnbetriebes auf den Eisenbahnverkehr“ lesen wir:
Der tiefgehende Unterschied zwischen der bisherigen Entwickelung des Eisenbahnverkehrs unter breitester Ausbildung des Privatbahn- systems gegenüber dem nunmehrigen Staatsbahnsystem ist kurzgesagt der, daß dort in die Konkurrenz der Linien das Hauptgewicht gelegt wurde, hier die einheitlihe Regelung für Bau, Betrieb und Verwaltung als die Hauptgewähr gilt, um die bei dem Eisenbahnwesen in Frage kom- menden hochwichtigen öffentlichen Interessen nach jedmöglicher Rich- tung des allgemeinen wirthshaftliden Nußzens und der allgemeinen Gerechtigkeit pflegen zu können, ein Grundprinzip, welches das Kon- Er der einzelnen in ihrem Interesse sich gegnerisch gegenüber- tehenden Privatbahnen weder verfolgen konnte, noch als fapitalistishe forporative Großbetriebe verfolgen durfte. Daß die wirthschaftlihen und finanziellen Vortheile der nun- mehr errungenen Einheitlichkeit ers im Laufe der Zeit ih ganz erreichen lassen werden, ist bei der großen [s jeßt vollziehenden Reform selbstvertändlich, die Wandlung is tiefgehend gegenüber der bisherigen Periode, in der nach den Gesichtspunkten der Konkurrenz gesonderter feindlicher Interessen seit Jahrzehnten die Privatbahnen sowohl in den baulichen Anlagen, als in den Betriebseinrichtungen, nicht minder aber im Tarifwesen ihren Kompaß vor Allem ia gute Verrentung des Kapitals unverrückbar gerichtet halten mußten
_ Der mosaikartige Ausbau unsers jeßt als vollendet anzusehenden Eisenbahnnetzes hat unter der Herrschaft des Privatbahnsystems natürlicherweise cine große Vershwendung von Kapital herbeigeführt, von dem leider ein großer Theil als verloren gelten muß. Die Staatsverwaltung ist nah den abgegebenen Erklärungen vor dem Landtage und den verschiedenen von ihr vorgelegten Denkschriften als- bald bemüht gewesen, diese Frage dahin zu studiren und zu wenden nicht nur, daß eine sehr erhebliche Reihe projektirter Anlagen fort- fallen oder, so gut es geht, anderen Zwecken zugewiesen werden konnte — in Berlin allein werden 3 Bahnhofsgebäude disponibel. — son- dern aub, daß beim weiteren Ausbau von WVoll- und Se- kundärbahnen endlich ein rationelles System befolgt wird, um sehr bedeutende, seither zum Theil in der That nicht möglihe Ersparungen zu machen. Alle Konkurrenzbahnen und -Bauten unterbleiben fortan. Schon in Folge der bisher durchgeführten Verstaatlichungen konnten im Vorjahre 25 meist größere Bauten im anschlagsweisen Betrage von nicht weniger als 77 053 800 M. fortfallen, durch eine an 28 Stellen vorzunehmende rationellere Gestalt der Bahnhofspro- jekte werden Bauten im Betrage von 83 974 000 M unterbleiben!
Mit der Uebernahme des ausgedehnten Liniennetßes konnte der über den bisherigen Sonderinteressen stehende Staat das Privozip der Prrvereas des allgemeinen Verkehrsinteresses zum leitenden Grund- satz erheben, lästige bisherige Auflagen beseitigen, die Verwendun der besonderen Anlagen der bisher getrennten und sich vielfa befehdenden Unternehmungen für den gemeinsamen Dienst anordnen, die möglichste Ausdehnung der direkten Expedition, die einheitliche Leitung des Verkehrs über die leistungsfähigften, die \{chnellste und billigste Beförderung bietenden Routen in die Wege leiten, un- nöthige, oft auch nur willkürlidbe Verschiedenheiten in den besonderen Tarifvorschriften der einzelnen Bahnen aufheben, endlih eine gleichmäßige, einfachere und fklarere Gestaltung der Tarife anstreben. Unsere Leser aus dem praktischen Verkehrsleben kennen und anerfennen beweitwilligst, was {hon in der kurzen Zeit in allen den angegebenen Richtungen für mannigfaltige Erleichterungen des allgemeinen Verkehrs geschehen ist: Ueberfuhrgebühren wurden be- seitigt, auf einer größeren Zahl von Stationen der Güterdienst zur Bequemlichkeit des Publikums und Dienstvereinfahung vereinigt, da aber, wo dies noch nicht mögli, den Verfrachtern die Benußung der verschiedenen Staatsbahnstationen zur Auf- gate und Abnahme von Gütern auch im Verkehr über die nicht unmittelbar anschließenden Routen durch Ein- richtung direkter Tarife ermöglicht 2c. Wenn in den genannten ver- schiedenen Beziehungen seit der Verstaatlihung nunmehr Reformen eingetreten und allseitig überall vom Handelsstande dankbar acceptirt sind, so ist dies besonders der Fall im rheinisch-westfälishen Revier, vor Allem in Dortmund (Köln-Mindener Bahn), und Seitens der gewerblichen Sterissements in Rheinland-Westfalen. L
Durch die Einführung gleihmäßiger Gütertarife auf den Staats- bahnen östlid und nördlih von Berlin ist die direkte Expedition der Güter im Verkehr zwischen sämmtlichen Stationen der Ostbahn, der Berlin-Stettiner und der Berliner Nordbahn mögli geworden, eine für den sehr regen Wechselverkehr namentlich zwischen den Stationen ter Oftbahn und der Berlin-Stettiner Bahn früher bei der Privatver- waltung nicht zu erreihende und doch längst dringend nothwendige Erleichterung; die weitere Ausdehnung ähnlicher gleihmäßigerer Tarife über die westlich von Berlin gehenden verstaatlichten Linien gewährt jet die Möglichkeit der direkten Güterabfertigung in umfassendster f eise für den gesammten wechselseitigen Verkehr aller Staatsbahn-
tationen.
Der in der kommerziellen ZgtpeEEe zum stehenden Thema ge- wordene Interessenkampf der einzelnen Bahnen führte bekanntlich zur Güterführung über längere Routen in naturwidrigen E und zu einer vielfältigen Zersplitterung des Verkehrs. Die einzelnen Bahnverwaltungen ließen sih zum Abgehen von dieser äußersten Kon- kurrenz nur gegen Einräumung entsprechender Vortheile bewegea, Diese Instradirungêverhandlungen wurden in den leßten Jahren zu cinem förmlichen Verkehrsshacher mit endlosem Schreibwerk und Kon- ferenzen, aus denen zwar „Instradirungstableaus“ mit Ver- theilung der Frachten unter die fkonkurrirenden Privatbahnen nach Monaten, halben, ja selb Viertelmonaten hervorgingen, für das Publikum aber gewöhnlich nur die erheb- listen Umwege im Versandt, die Verzögerung der Tranéporte und Vertheuerung der Frachtspesen im Gefolge hatten. Die Vortheile der völlig anderen neuen Verhältnisse unter dem heutigen ein- heitlihen s\taatliden Ney gegenüber jener unwirthscaftliden Desen Verschacherung der Verkehre liegen klar als Thatsachen vor uns: die Transporte werden seitdem ledig- li über diejenige Strecke geleitet, welhe vom Stand- punkte der Betriebêtehnik aus sich als die eistungosäbiglle erweist, d. h. mit thunlis geringen Kosten die regelmäßigste und \{nellste Beförderung ermöglicht, was meist die kürzeste Route ist, die jegt auch für die Tarifbildung maßgebend ist. Eine Vertheilung der Trant-
orte auf die verschiedenen Konkurrenten, also jener obengenannte
pemlide Pandel um die Verkehre kennen die Staatsbahnlinien unter ih nit, im Verkehr mit anderen Linien witd die wechselnde In- tradirung möglichst einges{ränki . . .,
Wir können von wle unabhängigen Position aus die bis- herigen {on bedeutenden Reformen für den r nur freudig und dankbar begrüßen, sie werden, die bisherige Verkehrszersplitterung,
si die unwirthscaftlihe Konkurrenz und Kapitalvergeudung hindernd,