1882 / 186 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Aug 1882 18:00:01 GMT) scan diff

[35615] Vebersicht der HWannoverschen

vom 7. August 1882,

Activa.

Metallbestand . ... M

Reichskassenscheine . Noten anderer Banken . E e 0 e na Lombardforderungen. . . ., Effecten z & E E 2% Sonstige Activa . . . . ., E Passìva. Grundcapital R Reservefonds . . Umlaufende Noten . .. ., Sonstige täglich fällige Verbind- T a et 5 An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . . . . 6 Sonstige Passiva . u

Evyent. Verbindlichkeiten aus wei- ter begebenen im Inlande zahl- baren Wechseln .

Die Direction.

Status der Chemnißer Stadtbank

in Chemniß am 7. August 1882, Activa.

135613] Cassa etallbestand M 196,506, 42. Reichskafsen- scheine . . » 7,800. —. Noten anderer Banken . . 53,900. —. Sonstige Kassen-- bestände . . 95,908, 93. E E r ee Lombardforderungen . E e Sonstige Activen . . Passiva. Grundkapital . Ï Reservefonds . . . . . . Betrag der umlaufenden Noten Sonstige täglich fällige Ver- bindlihteiten. .. . . » An eine Kündigungsfrist ge- bundeneBerbindlichkeiten Sonstige Passiven

Weiter begebene und zum Incasso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel 4 576,910. —.

[35612]

Stand

der Eadischen Bank

am 7. August 1882,

Activa,

e R [22 828

M 264,115, 35,

Bank

1,991,712, 101,910, 292,400.

13,296,892, 606,530, 529,361,

8,316,361.

12,000,000. 1,019,699, 4,727,200.

4,859,398.

1,341,990. 1,182,879.

1,553,389,

2,978,136. 19. 97,978, —. 127,500, —, 220,463. 01.

510,000. —. 127,500, —, 503,800. —.

95,046. 39,

2,371,500. —. 79,946. 16.

Metallbestend Reichskassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand . ., Lombard-Forderungen . Effecten . s Sonstige Activa .

. M.

N”

. . » ® »

»

L)

M.

FPassiva.

Grundcapital . h. Reservefonds . E T E Umlaufende Noten .... ,y Täglich fällige Verbindlichkeiten , An Kündigungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten . . V G L Sonstige Passina

24 615 688)

4 630 559 83

17 940/—

117 200|—

17 329 744 34 880 630 50 014 60

1 589 599/74

BT

9 000 000/— 1421 922/97 12 925 400 651 802 05

33 ils 583 367/37

M.

24 615 688/51

Die zum Incas80 gegebenen, noch nicht fälligen deutschen Wechsel betragen M 2 048 702. 39.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen

Papieren. [35609]

betreffend

die Kündigung bifgrgentiger Ostpreußischer sfassecn-Obligationen.

Nachdem von dem Provinzial-Landtage bezw. dem Provinzial-Aus\chusse der Provinz Ostpreußen unterm D, und 9, bezw. 8. Mai 1882 beschlossen worden ift, die auf Grund - des Allerhödbsten Privilegii vom rovinzial-Hilfskassen- fonds ausgegebenen 4} prozentigen Provinzial-Obli- gationen im Betrage von noch 1333 300 M ein- zulösen und in deren Stelle neue auf den Inhaber lautende mit 4 Prozent zu verzinsende Anleißes{eine j Ausgabe der zur Aus- führung dieses Beschlusses neu zu emittirenden An- ne durch Allerhöhstes Privilegium vom 23. Juni 1882 genehmigt ist, werden die sämmt- lichen im Umlauf befindlihen zu 44 Prozent ver- zinslihen Provinzial-Obligationen der Provinz Oft- g“ für Zwecke des Provinzial-Hilfskassenfonds mission Privilegium vom 3. Juli 1878 ——)

zum 2. Januar 1883 mit der Aufforderung gekündigt, den vollen Kapitals-

Provinzial-Hil

3. Juli 1878 für Zwecke des

auszugeben, und, nachdem die Lleibescheine

I iermit den Inhabern

betrag derselben gegen in coursfähigem erst nah dem 2. Januar 1 der Talons zu der gedacbten Verfa

Rückgabe der

gesellschaft

der: bei dem Bankhause M. A, von Rothschild & Söhne in Frankfurt am Main

in Empfang zu nehmen.

Für fehlende nach dem S anghlermin Qua etrag an dem i-

werdende Coupons wird der gationékapitale gekürzt.

it dem 2, Januar 1883 hört die Verzinsung

der gekündigten Dbligationen auf.

Bekanntmachung

ustande, geme der dazu gehörigen, 3 figen Coupons und

bei der Haupt-Sechandl ever

ei der Haupt-Seechandlungskasse

bei der Direktion der Dibconto-/ Bett

Obligationen

, Zuglei wird aub die Abhebung der Valuta für die bereits früher gekündigten 4+ prozentigen Pro- vinzial-Hilfskassen-Obligationen und zwar:

zum 1. Juli 1880 gekündigt: Litt. A. Nr. 59 à 3000 M Litt. E. Nr. 67 à 200 Æ zum 1. Juli 1881 gekündigt: Litt. C. Nr. 133 à 1000 M Litt. E. Nr. 26 à 200 M zum 1. Juli 1882 gcfündigt : Litt. A. Nr. 23 à 3000 M Litt. B. Nr. 16 à 2000 M Litt. C. Nr. 59, 79, 115, 121 à 1000 A Litt. D. Nr. 86, 232, 274 à 500 M Litt. E. Nr. 33, 265, 332, 388, 411, 615, 625, 743 à 200 M, welche bisher noch nicht präsentirt \ind, gegen Ein- lieferung dieser Obligationen nebst Coupons und Talons hierdurch in Erinnerung gebracht. Königsberg, den 29. Juli 1882. Die Kommission für den Provinzial-Hilfskafsen und Meliorations-Fonds. von Saucken-Tarputschen.

(35608) Bekanntmachung

s betreffend die Kündigung Que tigex Ostpreußischer Provinzial-Obligationen.

Nachdem von dem Provinzial-Landtage bezw. dem Provinzial-Aus\chusse der Provinz Ostpreußen unterm D. Und 9, bezw. 8. Mai 1882 beschlossen worden ift, die auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 29. September 1878 zu Chausseezwecken ausgegebenen 43 prozentigen Provinzial-Obligationen im Betrage von noch 2 146 400 (G einzulösen und in deren Stelle neue auf den Inhaber lautende mit 4 Prozent zu verzinsende Anleihescheine auszugeben, und, nachdem die Ausgabe der zur Ausführung dieses Beschlusses neu zu emittirenden Anleihescheine durch Aller- höchstes Privilegium vom 23. Juni 1882 genehmigt ist, werden die sämmtlichen im Umlauf befindlichen Provinzial-Obligationen der Provinz Ostpreußen für Chausscebauzwecke (11, Emission Privilegium vom 29, September 1878 —) hiermit den Inhabern zum 2. Januar 1883 mit der Aufforderung gekündigt, den vollen Kapitalsbetrag derselben gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande, sowie der dazu gehörigen, erst nah dem 2. Januar 1883 fälligen Coupons und der Talons zu der gedachten Verfallzeit entweder

bei der Vireltion der Digronto-| ti

bei der Direïtion der Disconuto- Berlin

ges ellschaft

oder bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt am Main in Empfang zu nehmen.

&ür fehlende nah dem Rücfzahlungstermine fällig werdende Coupons wird der Betrag an dem Obli- gationskapitale gekürzt.

Mit dem 2. Januar 1883 hört die Verzinsung der gekündigten Obligationen auf.

Zugleich wird auch die Abhebung der Valuta für die bereits früher gekündigten 4}prozentigen Provinzial- Obligationen und zwar: “l

Zum 1. Juli 1880 gekündigt: Litt. B. Nr. 287, 564 à 1000 M Litt, D. Nr. 145, 356, 386 à 200 M Zum 1. Juli 1881 gekündigt : Litt. A. Nr. 178, 214 à 3000 M Litt. B. Nr. 422, 508, 629 à 1000 A Litt. C. Nr. 161, 171 à 500 M ¡ Litt. D. Nr. 300, 352, 355 à 200 M Litt. E. Nr. 324 646 à 100 A Zum 1. Zuli 1882 gekündigt : Litt, A. Nr. 235, 242, 247 à 3000 M Litt. B. Nr. 151, 175, 212, 245, 342, 523 597, 591, 675 à 1000 M Litt. C. Nr. 95, 153, 177, 192, 290, 400, 418 à 500 Litt. D. Nr. 9, 17, 109, 215, 545, 564, 657 à 200 M. Litt, E. Nr. 20, 143, 146, 281, 434, 557, 590 629, 737, 771, 848 à 100 M, welche bisher noch_ nit präsentirt sind, gegen Ein- lieferung dieser Obligationen nebst Coupons und Talons hierdurch in Erinnerung gebracht.

Königsberg, den 29. Juli 1882,

Der Landesdirektor der Provinz Ostpreußeu. von Saucken-Tarputschen,

r

,

355 (335001 Bekanntmathung.

Es wird hierdurch bekannt gemaht, daß unterm 27. Juli cr. planmäßig folgende Gleiwiter Stadt- obligationen, d. d, 23. Juni, 25. August 1879, ausgeloost worden sind und zwar: .

von Litt, A. über 200 4, nämli die

Nr. 31 32 53 156 157 185 304 313 480 503, zusammen über . . von Litt. B, über 500 &, nämlich die Nr. 643 675 725 820 905 968, zu- I E a itz 40025 2000 é

von Litt, C. über 1000 Æ, nämli die L A 24 1000 ,„

Nr. 1044 . es E Im Ganzen über 6000 6

Indem wir diese Obligationen hierdurch kündi en, fordern wir die Inhaber derselben auf, dieselben nebst den Zinscoupons von Nr. 7 bis 10 und Ta- lons. bis zum 1. Januar 1883 entweder bei unserer Stadthauptkasse oder aber bei der Breslauer Wes- lerbank zu Breélau und deren Filialen oder endlich bei dem Bankhause Jacob Landau in Berlin zur Einlösung zu präsentiren. Vom 1. Januar 1883 ab bört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.

Von den im Monat Juli 1880 gezogenen Stadt- obligationen, welche am 1. Januar 1881 mit den Zinscoupons Serie I. Nr. 3 bis 10 zur Einlösung gelangen sollten, ist folgende:

Litt. A. Nr. 260 über 200 M, und von denen im Monat Juli 1881 gezogenen, welche am 1, Januar 1882 mit den Zinscoupons Serie I. Nr. 5 bis 10 zur Einlösung gelangen sollten, folgende:

Litt. A. Nr. 27 129 und 231 zu je 209 M,

Litt. B, Nr. 861 über 500 M bis jeßt noch nit eingelöst worden.

leiwihß, den 29. Juli 1882,

Der Magistrat.

2000 M.

Wir bringen hierdurch vors{riftsmäßig zur öffent- lichen Kenntniß, daß die seit Erlaß unserer Bekannt- machung vom 1. August 1881, betreffend die Ver- nihtung Bergis-Märkischer 2c. Prioritätsobligatio- nen zur Einlösung gekommenen ausgeloosten Priori- tätsobligationen, nämli: 1) Bergish-Märkische I. Serie à 100 Thlr. 292 Stück, 2) Bergish-Mär- fisce II. Serie à 100 Thlr. 527 Stück, 3) Beragisch- Märkisbe IV. Serie à 500 Thlr. 7 Stück, à 200 Tklr. 25 Stü, à 100 Thlr. 99 Stück, 4) Ber- gis-Märkishe V. Serie à 500 Thlr. 34 Stück, à 200 Thlr. 168 Stück, à 100 Thlr. 153 Stück, 5) Bergisch-Märkische VIT. Serie à 1000 Thlr. 34 Stüdck, à 500 Thlr. 48 Stück, à 200 Thlr. 154 Stüd, à 100 Thlr. 234 Stück, 6) Bergis{-Mär- fische VIII. Serie à 3000 M 45 Stüd, à 1000 A 121 Stü, à 500 4 416 Stü, 7) Bergish-Märkische Nordbahn à 500 Thlr. 15 Stück, à 100 Thlr. 85 Stück, 8) Dortmund-Soester T. Serie à 100 Thlr. 164 Stück, 9) Dortmunder-Soester I1. Serie à 100 Thlr. 145 Stü, 10) Düsseldorf-Elberfelder I. Serie à 100 Thlr. 90 Stück, 11) Düfseldorf-Elberfelder ITL. Serie à 100 Tblr. 65 Stü, 12) Aachen-Düsseldorfer I. Emission à 200 Thlr. 114 Stück, 13) Aachen- Düsseldorfer IT. Emission à 200 Thlr. 98 Stück, 14) Aachen-Düfseldorfer IIT. Emission à -100 Thlr. 111 Stück, 15) Ruhrort-Crefelder 1. Emission à 200 Thlr. 54 Stück, 16) Ruhrort-Crefelder Il. Emis- fion à 200 Thlr. 35 Stück, 17) Ruhrort-Crefelder TIII. Emission à 100 Thlr. 114 Stück, in Gegen- wart eines Notars durch Feuer vernichtet worden sind. Ferner bringen wir der Vorschrift gemäß zur öffentlihen Kenntniß, daß die laut unseren Bekannt- maungen vom 4. August 1866, 31. Juli 1867, 31. Juli 1868, 24. Juli 1869, 25. Juli 1870, 17. Juli 1871, 18. Juli 1872, 19. Juli 1873, 25. Juli 1874, 24. Suli 1875, 15. Suli 1876, 16. Juli 1877, 18. Juli 1878, 21. Juli 1879, 18. Juli 1880 und 13. Juli 1881 ausgeloosten Ber- gisch-Märkishen Prioritätsobligationen IIT. Serie und III. Serie Litt. B. abgeschen von den in unserer Bekanntma{ung vom 15. v. Mts., betref- fend die diesjährige Ausloosung Bergis{h-Märkischer 2c. Prioritätsobligationen unter c. und d, als noch nicht eingelöst bezeibneten Nummern sämmtlich ordnungsmäßig vernichtet worden sind. Elberfeld, den 7. August 1882. Königliche Eisenbahn- Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die mit einem Gehalte von jährlichß 900 A ver- bundene Kreis-Physikatsstelle des Kreises Fulda ist durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigt und soll wieder beseßt werden. Wir fordern hier- dur zur Bewerbung mit dem Bemerken auf, daß die Gesuche, denen der ärztlihe Approbations\chein, der Nachweis über die Befähigung zur Verwaltung einer Physikatsstelle, sowie ein kurz gefaßter Lebens- lauf beizufügen sind, binnen 6 Wochen uns ein- gereiht werden müssen. Cassel, den 3. August 1882. Königliche Regierung, Abtheilung des Junern.

Die Kreis-TDhierarztstelle des Kreises Zell an der Mosel, mit welcher ein Gehalt von Sechs- hundert Mark jährlich nebst einem Kreiszushusse von Dreihundert Mark verbunden, ift erledigt.

} Qualifizirte Bewerber wollen si unter Einreichung

ihrer Zeugnisse und eines Curriculum vitae bis zum 1. September cr. bei uns melden. Coblenz, den 19. Juli 1882. Königliche Regierung, Abthei- lung des Junern. v. Jaski. [34910] Thüringische Eisenbahn.

Die Herren Aktionäre der Thüringischen Eisen- bahn-Gesellshaft werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in den 88. 23 ff. des Gesellschafts- Statuts, sowie die 88. 3, 9, 11 und 14 des Staats- verirages vom 29, Oktober 1881, betreffend dena Uebergang des Thüringischen Eisenbahn - Unter- nehmens auf den Preußischen Staat, zu der am Mittwoch, den 30. August cr., Vormittags 11 Uhr, in Erfurt, im Saale des Gasthofes

zum Rheinischen Hofe, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Ae Ends der Tagesordnung sind :

1) Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungs-

rathes an Stelle der ausscheidenden jedo

wieder wählbaren Herren Justizrath Panse în Erfurt , Landgerichts - Direktor Sterzing in Gotha und Kommerzien-Rath Steckner in

Halle;

2) der Verwaltungsberidt für das Jahr 1881, welcher vom 16. August cr. ab bei allen Billet- Expeditionen der Bahn zu haben ist.

Jeder Aktionär, der an der Generalversammlung Theil zu nehmen wünscht, hat \fich nah Maßgabe des §. 27 des Statuts und resp. §8. 9 des Statuten- nadbtrages bezüglih der Gotha-Leinefelder Bahn 8 Tage vorher, also, bis eins{ließlid den 22. August cr., während der Geschäftsstunden, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, als Besitzer von mindestens 5 Stammaktien oder min =- destens 10 Stammaktien Litt, B. entweder dur deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Vor-- zeigung bei unserer Hauptkasse hier gegen ente- sprechende Bescheinigung zu legitimiren.

Gegen die Hinterlegungs- und Anmeldebes\eini- gungen (mit den Anmeldebescheinigungen sind» die angemeldeten Aktien selbst am Tage der- Versammlung wieder vorzuzeigen) werden von dem Legitimations-Bureau die Karten zum Eintritt in das Versammlungslokal verabfolgt werden.

Die hinterlegten Aktien sind alsbald nach der- Generalversammlung gegen Rückgabe der D legungsscheine von unserer Hauptkasse abzuholen und resp. zvrückzufordern.

Zur Ausübung des Wahl- und Stimmrechts in der Generalversammlung sind nur die legitimir- ten Besizer der Stammaktien der Hauptbahn: (niht auc die der Aktien Litt. B.) befugt.

Dritte Personen können nur dann die Legitimation- für Aktionäre und deren Vertretung in der General- versammlung auf Grund \chriftlicher Vollmacht - übernehmen, wenn sie selbst Aktionäre sind und si als solche legitimiren.

Freie Cisenbahnfahrt nach uud von Erfurt: wird nicht gewährt.

Erfurt, den 1. August 1882.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

[35617] Gef PEN D eere er

Geraer Bank, Activa. M 339,061 E L A907 Lombards und Repor8 G «v 845,20L Debitoren und sonstige Aktiva . « 8,772,091 i; Passiíva. Ua D A L A 6,600,000-° Ce A 2080014

Kassen-Bestände Wechsel

Depositen .

Accepte 2,473,555 Kreditoren . 1,685,226: Reservefonds 569,556. Weltvedere-Nono 99,000» Reserve für rückstäntizxe Banknoten . 7,870’

Gera, 31. Juli 18892. Die Dircktion.

Deutsche Typothekenbank

[35611] (AKtien-Gesellschast) in Berlin. Status am 31. Zuli 1882. Activa. Cassa und Wechsel M 913478.09 Hypothekarische Anlagen » 21 473 928. 87 Effecten-Bestand (gek.) z 6.591, 10 Guthaben bei Bankhäusern ge- mäss S, 13 124. des Statuts . 199 823, 80 Bank-Gebände 367 441. Grundstücks-Conto . 1 057 387. 55 Inventar T 6 708. 65 Diverse Debitoren , Ct 2s 175 363. 79 Unkosten, Gehälter u. s. w. . 53 427, 24 M. 24 254 150. 09 TPassiva.

Actien-Capital, 609% de 49 000000 A 5 400 000. Pfandbriefe in Umlauf . a 17 687 900, Diverse Creditoren . é 169 862, 93 250 000. —-

Special-Reserven Reservefonds , 393 892. 30" 352 494, 86

Zinsen, Provisionen u. s. m Á. 24 254150, 09

[35610]

Nhein-:Nahe-Eisfeubahn.

In Gemäßheit des 8. 27 der Statuten beehrt \ih der Unterzeichnete, die: Herren Aktionäre zur jährlihen ordentlichen

Generalversammlung

am Montag, den 25.

September d. F., Mittags 12 Uhr,

in den Saal, des Gasthofes „zum goldenen Adler“ dahier ergebenst einzuladen. Die Les der bis jeßt aufgestellten Tagesordnung sind:

1) der die Geschäfte der Gesellschaft;

Diejenigen Herren Aktionäre

tatutenmäßige Bericht (§. 20) über die

Resultate der RNechnur.gs-Ablage und über

2) die Wahl zur Ergänzung des Verwaltungs-Aus\ch{usses. , welche an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen wüns{en,

werden unter Hinweisung auf die Bestimmungen der S5. 25, 26, 30, 31 des Statuts noch darauf befon-

ders aufmerksam gemacht, daß nur solche Besitzer von

Aktien zur Theilnahme berechtigt sind, welche ihren

Besiß in die Bücher der Gesellschaft bis E enens 8 Tage vor dem Tage der Generalversamm- 1

lung haben eintragen lassen, und welch{e

ch Über

das Fortbestehen des Besitzes bis spätestens einem

Tag vor der Generalversammlung, entweder selbst, oder durch ihre legitimirten Bevollmächtigten

ausgewiesen haben. Nach §8. 30 des

atuts gewährt jeht jede Aktie eine Stimme.

Zur Ertheilung

einer Bescheinigung über den Besitz der Aktien, resp. zur Entgegennahme der Anmeldungen für die Ein- {reibung in die Gesellschaftsbücber sind zur Erleichterung für die auswärtigea- Herren Aktionäre 1) die Bank für Handel und Jundustrie in Berlin,

3) die Deutsche Bank in Berlin,

5) die 6) die

die General-Direktion der Scehandlungs-Societät in Berlin 4) die Königliche Eisenbahn-Direktion in iliale der Bank für Handel und eutshe Vereinsbank in Frankfurt a. M

rankfurt a. M.-Sasenhausen, usirie in Frankfurt a, M., „„ Un

7) die Königliche Eisenbahn-Direktion (linksrheinishe) in Cöln,

und zwar bis 16, September d. J. inkluf. zur Entge

in die Gesellsaftsbücher und bis zum 21. Septem Fortbesitß ermäcbtigt worden.

niht mehr zur freien Fahrt Gültigkeit haben, bis 21. eptember cr. einsch{ließlich, 24. September inklus. gegen Einlieferung genommen werden.

in Berlin. Kreuznah, den 8. August 1882,

gennahme der 1 er d. J. inklus. nur noch für den Ausweis über den

Anmeldungen für die Einschreibung

Die für die Theilnahme an der Generalversammlung auszugebenden Eintrittskarten, welche

können an den vorbezeibneten Stellen vom 17.

m Bureau des Verwaltungs-Aus\{husses jedochß vom 17. - bis des Ausweises über den Fortbesiß der Aktien in Empfang

Anstatt der Präsentation der Aktien genügen die Depositenscheine der Königlichen Hauptbank

Der Vorsitzende des Verwaltungs-Aus\chu}es der An un

Ut Lv 7 a esells

1,275,149»

zum Deutschen Reichs-

M 186.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im vom 11. November 1876, und die im Patentgeset, vom 25.

andels-Register

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich kann Berlin auch dur die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-

Central-

Anzeigers, §SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 10. August

durch alle Post - Anstalten, für und Königlih Preußischen Staats-

Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

„6 des Geseges über den Markenshuß, vom 30. November 1874, sowie die in dem Geseß, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modeller ai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

für das Deutsche Reich. «:. 18.

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1 50 § für das Vierteljahr.

Einzelne Nummern kosten 20 S.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S.

Patente.

Patent-Aumeldungen.

Für die ena Ci vot ps haben die Nach- genannten die i et nes Patentes nachgesucht. Der Spenano der Anmeldung if} einstweilen gegen unbefugte Benußung ges{chÜügt.

Klasse.

IX. T. 854. Verfahren zur Herstellung eines zu zu Pinselhülsen geeigneten, gegea Rost geiaBen Ringes aus gewundenem Eisendraht. Chr. Thiele in Ouakenbrück.

XXXKL. L. 1893. Drahtgußform. Engen Isidcr Levavasseur in Paris; Vertreter: Wirth & Co. in Frankfurt a. M.

XXXVI. B. 3244, Füll-Regulir- und Kamin- immerheizofen. C. F. W. Bubbert in amburg, St. Anscharplatz 2.

«„ M. 2893. Neuerungen an gußeisernen Koch- öfen. W. Ernst Haas & Sohn in Neu- hoffnungshütte b. Sinn, Hessen-Nassau.

XLVII. B. 3305, Hebelvershluß für Mund- stüdte, Heizthüren u. drgl. Berlin- Anhaltische Maschinenbau-Actien- Gesellsechasft in Berlin-Moabit und 6. A. F. Liegel Gasanftaltsdirektor in Stralsund.

LXXXI. H. 2940, Neuerung an Transport- gefäßen. Herrmann Bruno Hunger in Dres- den N., Königsbrücker Str. Nr. 71.

Berlin, den 10. August 1882.

Kaiserliches Patentamt. Nieberding.

Zurückzichung einer Patent-Anmeldung. Die nachfolgend genannte, auf den angegebenen

Gegenstand eingereihte und an dem angegebenen

Tage im Deutschen Reichs- und Königlich Preußi-

schen Staats - Anzeiger bekannt gemachte Patent-

Anmeldung ist zurückgezogen.

Kilasse.

XXITEI. F. 1235. VSerfahren zur Herstellung brauner Farbstoffe, Amidoazonaphtalinsulfosäuren. Vom 8. Mai 1882.

Berlin, den 10. August 1882. Kaiserliches Paten tamt. Nieberding.

Versagung cincs Patents.

Auf die nachstehend bezeichnete, im Reichs-An- zeiger an dem angegebenen Tage bekannt gemachte Anmeldung ist cin Patent versagt worden. Die Wirkungen des einstweiligen Schutzes gelten als nicht eingetreten.

Æilasse. XLVII. K. 1990. Metallpackung für Stopf-

Ion: Vom 3. Oktober 1881.

Berlin, den 10. August 1882.

Kaiserliches Patentamt. Nieberding.

Uebertragung von Patenten. Die folgenden, unter der angegebenen Nummer der Patent-Ee im Reichs-Anzeiger bekannt gemachten

[35561]

[35562]

[35563]

atent-Ertheilungen sind auf die nachgenannten Per-

onen übertragen worden.

Mlasse.

VIIIL. Nr. 17 868, Firma Grumbach «& Co. in Hamburg. Apparat zum Chiniren von Ge- \spinnsten. Vom 17. November 1881 ab.

XXXITV. Nr. 9478. R. Lessmann in Magdeburg und A. Koeppe in Bitterfeld. Verfahren zur Herstellung von Särgen aus Cement oder Gyps. Vom 28. Mai 1879 ab.

Nr, 12048. R. Lessmann in Magde- burg und A. Koeppe in Bitterfeld, Ver- fahren zur Herstellung von Särgen aus Cement r Aal Zusatz zu P. R. 9478, Vom 19, Mai 1880 ab.

« Nr. 13153. R. Lessmann in Magde- burg und A. Koeppe in Bitterfeld. Ver- fahren zur Herstellung von Kindersärgen; Zusatz zu P. R. 9478. Vom 8. August 1880 ab.

Nr. 14 494, 6eorg Scheurich in Ber- lin, Kronenstr. 21. -— Justirbarer Ständer für Bilder und Spiegel. Vom 830. Januar 1881 ab.

Berlin, den 10. August 1882. Kaiserliches Patentamt, [35564] Nieberding.

Erlöschuung von Patenten.

Die nafolgend genannten, unter der angegebenen Nummer in die Patentrolle eingetragenen Patente find auf Grund des §. 9 des Gesetzes vom 25. Mai 1877 erloschen.

Klasse.

LV. Nr. 7324, Petroleumgefäß für Lampen mit Vorrichtung zur Aufnahme des äußerlich {ih ab- seßenden Petroleums.

« Nr. 11 200. Vorrichtung zur Regulirung des guflufses von Oel oder anderen Flüssigkeiten in ampen und Heizapparaten.

«„ Nr. 11517. Verschiebbare Krone an Bren- gern zur Flammenregulirung und Cylinder- tellung.

VI. Nr. 899, Gegenstromkühbler mit ecigenthüm- liber Lagerung der AEHITORTE:

« Nr. 5059, Gegenstromkühler mit eigenthüm- Ger Lagerung der Kühlrohre; Zusatz zu P. R.

VIL. Nr. 11103. trommeln. »„ Nr. 11130, Neuerung an Drahtzieh-Eisen, VIII. Nr. 11 859. Teppih- und Stoff-Ausklopf- und Bürstmaschine. « Nr. 16 121. Kluppe zum Festhalten von Ge- weben,

Neuerungen an Drahtzieh-

Klasse.

XUL. Nr. 8492, Verfahren zur Reinigung der AeMtlpellavafer mittelst Schwefelbaryum.

L r. 9826. Apparat zum systematischen Aus- laugen von Körpern mittelst warmer, leicht sieden- der Flüssigkeiten.

XITLIL. Nr. 10 811. Dampfkesselspeiserufer.

» _Nre. 11371. Als Abblaseventil benugßbares Sicherheitsventil.

XTV. Nr. 11165. Rotirende Kolbenmaschine mit Reversion, verstellbarer Erpansion und va- riabler Voreilung.

XX. Nr. 12117. Stellvorrihtung für die Re- gulirstange an Dampfheizungen.

«„ Nr. 12 678. Neuerungen an Wärmeflaschen für Eisenbahnwagen und andere Zwecke.

« Nr. 15 898. Seitenkuppelung für Eisenbahn- wagen.

XX1I. Nr. 18886. Neuerungen an dynamo- elektrishen Maschinen.

XX1IL. Nr. 12 827, Verfahren zur Herstellung eines Klebmittels.

«„ Nr. 18 539. Verfahren zur Darstellung tür- kishrother Farblacke und Farbpulver aus Ali- zarin.

XXTIL. Nr, 11951. Darstellung von Kiesel- säure aus den Hochofenshlacken und Verwendung derselben zum Reinigen von Oelen.

R Nr. 15 917. Neuerungen an Efssenkehr-

esen.

XXV. Nr. 15629. Vorrichtungen an fran- zösischen Mindermaschinen der Wirkstühle zum Zuspißen der Minderkanten. i ;

XXVLI. Nr. 8079. S(hlagfeuerzeug in Verbin- dung mit dem Brennerhahn als Gaszünder.

«„ Nr. 16 669. Apparat zur Erzeugung eines für Beleuchtungs-, Heiz- und motorische Zweke geeigneten Gases mit Hülfe von Kohlenwasser- stoffen oder Mineralslen. ;

XXXTV. Nr. 11355. Waschmascine.

Nr. 12044, Stiefelkneht, welcher selbst- thätig beim Gebrauch \ih \{ließt.

« Nr. 14255. Sstkellvorrichtung an Stuhlbett. L

«„ Nr. 15470. Blumenständer.

XXXVIL. Nr. 3480. Neuerungen an Brettchen- Vorhängen. ¿ :

« Nr. 10 974. Holz-Roll-Läden-Jalousien.

«„ Nr. 11202. Verschluß von Schaufenstern, Magazinthüren 2c, durch hohle Schlagläden. XL. Nr. 11197. Verfahren zur Darstellung von Zink und Zinkweiß in Schachtöfen bei Abführung der Gase und Dâmpfe nach unten, nebst Appa-

raten. L Nr. 11505. Entfernungsmes}ser.

einem

XLITI.

Nr. 15 473. Dezimalwaage..-

« Nr. 153894, Neuerungen an Instrumenten zur Ortsbestimmung von Schadenfeuern.

XLIV. Nr. 15 798. Knopfans{ließer.

XLVI. Nr. 2189, Aërodynamishe Apparate zur Nußbarmachung der dynamischen und kalo- rishen Eigenschaften der Luft. |

Nr. 16 180. Neuerungen an elaslishen Tret- \chemeln.

«„ Nr. 16967. Neuerung an dem unter Nr. 6755 patentirten Gas8motor. 2

Nr. 17 081. Neuerungen an geschlossenen Luftmotoren mit variablem Verdrängerhub.

XLVIII. Nr. 16 353. Verfahren zur Erzeu- gung einer vor Rostbildung \{ütßenden Hülle auf gußeisernen Gegenständen.

XLIX. Nr. 11398. Neuerungen an Blech- Abbiegemas\cinen.

L. Nr. 5116. Stellvorrihtung des Mantels an vertikalen Spißz- und Schälmaschinen mit koni- {em Läufer. :

Nr. 9718. Siebvorrihtung mit abklopf- barem Luftfilter. ¿ 4

«„ Nr. 11231. Mühle mit feststehendem Reib- stengel.

Nr. 18359, Neuerungen an Walzenstühlen. LVI. Nr. 7315. Swnalle mit zurücßziehbarer Zunge bebufs leiter Auslösung. s « Nr. 111266 Sicherheitsöse für Pferde-

ges{irre. ck LXIV. Nr. 7323. Versbluß für Henkelge-

äße. « Nr. 11 327, Luftreinigungsapparat für Bier- verzapfung. laschenvers{luß.

Nr. 11 576. Nr. 12 164. Neuerungen an Luftcompressions- Maschinen. : «„ Nr. 13 038. Henkelgefäß-Vershluß; Zusatz zu E: R. 7323 Nr. 15441, Neuerungen an Flaschenver- \{lüssen. ï Nr. 18186. Vers{luß für Transportkannen. LXVIIL. Nr. 16 378. Neuerungen an Geld- \{hränken und anderen feuerfesten Bebältern. LXIXK. Nr. 2730. Neuerungen in der Be- festigung von Messer- und Gabelheften. LXXIL. Nr, 16 834, Neuerungen an der unter Nr. 15 204 patentirten Kupplung von S{löß- en, Sc{hlagbolzen, Sclagbolzenmutter und icherung des Infanterie-Gewehres M/71. LXXV. Nr. 10392, Neuerungen an dem Apparat zur Gewinnung von Soda mittelst Minmoniat und Kohlensäure; Zusaß zu P. R.

LXXVI. Nr. 18 092. Fadenführer für Spinn- maschinen. LXXVIL. Nr. 15 410. Neuerungen an Kreiseln. «„ Nr. 16123. Neuerungen an dem dur atent 1869 ges{chüßten Eis\{littshuh mit am Scharnier - beweglichen Eisen.

Klasse.

LXXVIILI. Nr. 2773. Verfahren zur Her- stellung wasserdihter Streichzündhölzer mittelst eines Veberzuges von Paraffin oder Wachs oder einem Gemische beider.

LXXIX. Nr. 18114. Shcaltriegelfesthaltung an Formenbügeln für Cigarrenfabrikation.

LXXX. Nr. 13 822. Neue Formmasse und Formverfahren für Spielwaaren, Gefäße 2c.

«„ Nr. 15 794. Transportabler Brennofen.

Nr. 18 225. Neuerungen an einem trans- portabeln Brennofen; Zusatz zu ‘P. R. 15 794. LXXXV. Nr. 11 672. Neuerung an Dampf-

Badeschränken Selbstthätige Streuvorrichtung

« Nr. 15 830. für Aborte. L LXXXVEI. Nr. 14368. Sneideapparat für Doppelsammet. Berlin, den 10. August 1882. Kaiserliches Patentamt. Nieberding.

Man \chreibt uns aus Mannheim Ende Juli:

Unter denjenigen industriellen Verbänden, welche sih im Laufe des jüngsten Jahres gebildet haben und ihre Aufmerksamkeit auf jene wirthschaftlichen Fragen richten, welche für die betreffende Industrie von besonderer Bedeutung sind, dürfte auch der zwar Üeine, aber deshalb nicht weniger leistungsfähige Verbaud der norddeutsckchen Cichorienfabrikan- ten zu nennen fein. anher mag wohl erstaunt sein, daß eine Industrie, die man seltsamer Weise gar manchmal schon deshalb geringshätig betrachten zu dürfen glaubt, weil sie ja, nun weil sie eben nur ein Surrogat für minder bemittelte Klassen schafft, die niht immer in der Lage sind, die theueren Er- zeugnisse der tropischen Gegenden zu erwerben, ihre Interessen sogar auch in Form eines besonderen Verbandes zur Geltung zu bringen bestrebt ift. Solche Anschauungen findet man keineswegs etwa nur in den Kreisen der minder Gebildeten; der Schreiber dieser Zeilen erinnert \ih noch recht wohl, mit welch eigenthümlicher Miene er darum ange- sehen wurde, als er in einer Ausftellungsjury vor sehr berufenen und zum Theile sehr hochgebildeten Technikern und Beamten anregte, daß einem der hervorragendsten Cichorienfabrikanten der Ausstellung do ebensowohl die goldene Medaille gebühre, als anderen Firmen, bei denen man diese Aus- zeihnung für geradezu selbstverständlih erach- tet hatte und doch ist diese Industrie der Veredlung cines landwirthschaftlichen Produktes gewidmet so berechtigt wie irgend eine andere, große Kapitalien sind in derselben angelegt, und ein nit ganz unerheblicher Export hat sih in derselben entwickelt. Besonders umfassend is dieselbe in Magdeburg, Berlin, Halle u. #. w. Speziell die dort domizilirenden Fabrikanten bilden den Verband norddeutsher Cichorienfabrikanten. Der Verband hat troß seines erst zweijährigen Bestehens bereits eine Reihe für die eins{chlägige Industrie dankens- werther Bestimmungen getroffen.

Als besonders glücklicher Kitt für den Verband wirkt die monatliche Herausgabe einer Schwarzliste Seitens des Geschäftsführers, welche {on manben Fabrikanten vor Verluften mit faulen Schuldnern ge- Vi hat. Das uns vorliegende Protokoll des leßten (IV.) Verbandstages enthält ferner eine sehr interessante Zusammenstellung über die Cichorienfabrikation und ihre Behandlung in verschiedenen auswärtigen Zoll- tarifen. Von besonderem Interesse an diesem Plate dürfte aber ein Vortrag des Geschäftsführers über das Freizeihen nah dem deutschen Marken- schutgesehe sein, welhen wir nastehend wörtlich wiedergeben :

Die Frage, was denn eigentli als Freizeichen im Sinne des deutshen Markenschußzgesetzes bezeichnet werden könne, ist zweifellos für die Cichorenindustrie von großer Wichtigkeit. Denn gerade in dieser Brande ist es ähnlich, wie bei verschiedenen anderen Industriezweigen: ein und dasselbe Zeichen hat sich bei verschiedenen Fabrikanten, sei es na und nah, sei es gemeinsam eingeführt, was zu einer Zeit, als von einem eigentlihen Markenshuße die Rede in Deutschland nicht wohl fein konnte, keines- wegs auffällig ersheinen fann. Wer ein solches E reizeiten besißt, riskirt jeden Tag in Ungelegenheiten und Prozesse, Hetereien bei der Kundschaft und hundert andere Unannehmlih- keiten verwickelt zu werden; diese Gefahr wächst aber, seitdem die Rechts\sprehung des deutschen Reichsgerichts ungleih weiter gegangen ift, als man bei der Schaffung des Gesetzes in den betheiligten Kreisen rau ageleut hat.

Zur Begriffsbestimmung eines Freizeichens sind folgende Momente zu beachten:

a, Es muß ein Waarenzeichen vorliegen, d. h. ein Zeichen, welches bestimmt sein soll, auf der Waare oder deren Verpackung angebracht zu werden, um die damit bezeihneten Waaren als von einer bestimmten Firma herrührend, die bezeihnete Waare also von anderen niht so bezeihneten Waaren, vor den Augen des Zwischenhändlers, des die Waare viel- leiht verarbeitenden Fabrikanten, endli des Kon- sumenten zu unterscheiden, Nothwendig is aber reiliÞ diese Eigenschast des aarenzeihens im Sinne des §. 1 des Gesehes nicht, es kann und wird sogar regelmäßig einen ganz anderen Zweck verfolgen: vie co! nur bestimmte Qualitäts- und GOLaIAn e bekunden, etwa für den Trans- porteur Winke geben, z. B. ein Kelchglas auf Kisten mit zerbrechlichen Waaren 2c.

b. Ein folhes Greyeuben muß bisher in freiem Gebrauche gewesen Cs Mit andern Worten bis zum Entstehen des Gesetzes (Anfangs Mai 1875)

[35565]

muß es in freiem Gebrauche gewesen sein. Möglich ist es z. B., daß ein Zeichen einmal früher Frei- zeihen war und später thatsächlich aufhörte es zu sein, vielmehr im Sinne des §, 9 des Gesetzes eine Zeit lang unstreitbar allgemein als Kennzeichen der Waare eines bestimmten Gewerbetreibenden gegolten hat.

c. Ein solches Freizeihen muß ferner auch im

„freien Gebrauche“ der Uebenden gewesen sein. Der hervorragende Handelsrechtslehrer Endemann hat in seiner Besprehung des Markenshutgeseßes hervor- gehoben: „Was namentlih der „freie“ Gebrauch heißen, mehr heißen soll, als wenn nur stände, „im Gebrauche“, ist nicht wohl abzusehen." Ein neueres reich8gerichtliches Urtheil hat diesen Unterschied nun sehr {arf herausgestellt (Urtheil vom 11. Januar 1881 Entscheidungen 1II. pag. 80). „Ist die Zahl der Gewerbetreibenden, ist hier mit einer Logik ausgeführt, deren Berechtigung \chwer zu bes streiten ist, welche ein (und dasselbe) Waarenzeichen benußen, eine sehr große und offenbar an diesem Waarenzeichen nicht ein bestimmter, den S aus\chließender Zweck ersichtlich, handelt es sich viel- mehr einfach nur um die Thatsache allgemeinen Ge- brauchs, fo wird zunächst die Art und Weise, wie dieser Gebrauch sih gebildet hat, zu erforschen sein, und falls sich dabei ergiebt, daß S Sonder- besiß eines oder mehrerer Gewerbetreibenden vorge- legen, in Zweifel nicht anzunehmen sein, daß das Waarenzeihen seinen ursprünglihen Charakter völlig verloren und \ich in ein Freizeichen umge-- wandelt habe.“ Jn dem betreffenden Fall ver- mochte allerdings der klägerishe Fabrikant darzu- thun, daß mindestens seit Anfang dieses Jahrhun- derts seine Firma bestand und daß die beiden in Frage stehenden Waarenzeichen in der jeßigen Form von jeher in deren Besiße gewesen seien und von dem jeweiligen Inhaber benußt wurden; es wurde - nachgewiesen, daß im ersten Viertel des Jahrhun- derts sogar Einzelne wegen Nachahmung dieser Marke bestraft wurden; allerdings hätten im Ver- laufe der 40er Jahre auch andere Tabakfabrikanten denn um eine solche Firma handelte es sich und zwar îm Ganzen ca. 14, neben der Klägerin die fraglichen Zeichen in Gebrauch genommen; allein, sagt der Richter, dieser Mitbesiß, der zudem nur nach und nach eintrat und ursprünglih jedenfalls kein gutgläubiger war, erscheint niht aus- reiwend, um die Umwandlung der Zeichen in Freizeichen zu bewirken, um so weniger, als der betr. ursprüngliche Alleinbesißer später dieses sein Zeichen auch fogar unter den landesgeseßzlichen Schuß Bayerns gestellt hat. , Von diesem Gesichtspunkte besehen, werden frei- lih gar manche Zeichen, die heute als Freizeichen betrachtet werden „mögen, sih als Nicht-Freizeichen erweisen; nur wird es in der Regel sehr schwer sein, diesen Nachweis mit einiger Sicherheit zu fühs«- ren, besonders für den Einzelnen.

Im freien Gebrauch heißt sonach: unbehindert durch bessere Rechte eines oder mehrerer Dritter.

d, Cin Freizeihen muß endlich im freien Gebrauche aller Klassen von Gewerbetreibenden oder doch gewisser Klassen von Gewerbetreibenden \ih be- funden haben.

Den stärksten Gegensaß dazu bildet die Fest- seßung des §. 9, welher von Waaren- zeihen spricht, die allgemein als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Gewerbetreibenden ge- golten haben.

Soviel über die Begriffsbestimmung, für welche die vorliegenden Unterscheidungen im Großen und Ganzen ein Führer fein mögen.

Kann ein solches Freizeihen zur Anmeldung ge- bracht werden ? ist die nächste Frage. Hier offenbart sich eine gewisse Schwäche des Gesetzes. Nicht nur kann ih jedes Freizeihen beliebig anmelden, der Richter hat sogar kein Ret, mi bei dieser Regi- strirung zu hindern. Dadurch hat aber derjenige, welcher ih eines Freizeihens zum Schaden der übrigen Konkurrenten bedient, einen gewissen, in seinem Werthe nit zu untershäßenden Vorsprung; er ist eben beatus possidens, der glüdliche Besitzer, der verlangen kann, daß ihn erft ein anderer aus seinem Besiße verdränge; mit anderen Worten, daß der Andere, der ihn verdrängen will, erst das Beweismaterial beschaffe, eine Aufgabe, die nah dem R ickten oft so große Schwierigkeiten hat, daß der Einzelne davon um so lieber absehen wird, da er auch die großen Gerichtskosten, deren Tragung er mindestens zur fuiste risfkirt, \{heuen wird, weil er ja nit blos für si, fotees für seine ganze Industrie den Strauß ausficht. /

Kann Jemand dur die Eintragung eines Frei- zeichens ein Recht im Sinne des Markenschutzgesetzes (§. 8) erreichen ?

Zuristis natürli nicht; das können auch nit: einmal die Mehreren, welche \ch im gemeinsamen. Gebrauche cines solchen Zeichens bisher befinden... Faktisc aber freilid, solange als Niemand dagegen. den Beweis zu erbringen vermag oder unternimmt, Lan en Freizeihen im Sinne des §, 10 Abs. 2 vorliegt.

Wie kann man denn überhaupt gegen Denjenigen rechtlich mit Erfolg operiren, der ch1 solches Frei- zeien usurpirt hat ?

Hier giebt es zwei Wege: Klagt Derjeni zu Gunsten dessen ein Freizeichen eingetragen o seßt man ihm die Einrede, daß das betr. Ö ein Freizeichen sei, entgegen. Sonst kann na §. 11 des esedes eder Betheiligte die Löschung eines solen Freizeichens beantragen.

Kann ein Freizeichen nah §. 5 des Gesetzes amt- li gelös{t werden ?

ese Frage ist nah dem Geiste und Wortlaut: dieses Paragraphen s{lechterdings zu verneinen.