1925 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Dec 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Vermögen, Fidekommißvermögen, leihe: daß die monar- ürsten zuschanzten auf

Fronvermögen, öffentliches Schatullengut. Das Ende war immer das chischen Richter scheffeiwe;se das Gold den ; Kosten des armen notleidenden Volkes: Dabei sind einerseits die Domänen Staatseigentum nah dem allgemeinen Landrecht, andererseits is der Begriff, daß der König und der Staat dasselbe ist, au e:n völlig überwundener Standpunkt. Der Redner kommt darauf zu spreen, daß der Abg. Bredt in einer die in Rede stehende Frage tain Schrift Bezug (omen hat auf eme Stelle aus dem Testament Friedrihs des Großen, um, daraus zu folcern, daß Friedrich der Große den Staat gleichzeitig mit seinen lóssern Büchern, Bildern usw. seinem Nachfolger testamentarisch vermacht babe. Demgegenüber zitiert der Redner eine andere, das Allodial- vermögen betreffende Ste e des Testaments, worin es heißt, daß Friedrich der Große die öffentlichen Einkünfte niemals für seinen persönlihen Gebrau benußt habe. Der Redner erklärt: Heermit p Sie also mit dem Alten Frißen sozusagen in die Brüche ge- ommen. Sehr wichtig sind für die Beurteilung der ganzen Frage dann Dinge, die aus Bismarcks Mund stammen. 1866 “wurden Hannover, Kurhessen, Hessen-Nassau und Frankfurt, Main, von Preußen erobert oder anneftiert. Jh verlor im zarten Alter von einem Jahr meinen Landesvater. (Heiterkeit) Damals sprah_man nicht von Meparationen, sondern nannte es „Völkerrechtliche (Freig- nisse“. Der Kurfürst von Hessen war vow seinem größeren Kollegen, dem König von Preußen, verjagt worden. Es war 1a früher über- pup oft so, daß sih die Herrschaften entweder untereinander be- riegten oder mit Napoleon zusammengingen. Dabei waren sie ganz weit entfernt von idealistischen Gesichtspunkten. Es waren ret deutshnationale Grundsäte: sie mußten für das, was sie machten, auch eiwas œwinnen. (Heiterkeit.) Wenn man mit Napoleon ging, wurde man Großherzog oder König. Der Kurfürst von Hessen also, mein armer Landesvater, war bei deu Preußen sehr s{lecht weggekommen. Er prozessierte dann, gerade so, wie es jegt Wilhelm I tut, Diesem Prozeß gegenüber ließ dann die preußi\che Regierung auf Bismarks Permmlassung eine Denkschrift erscheinen und ein Memorandum an den Landiac. Jerer Prozeß war genau ]0 gelagert, wie die jetzigen Fürstenprozesse. Jn der Venkschrift wird betont, Preußen gehe davon aus, daß es sich hier lediglih um cinen Gegenstand des offentlichen Nechts e (Hört, hört! links.) Demgemäß sei nach der Bes1ß- ergreifung über den Hausschat usw. völferrehtli und staatsrectlich zu verfügen. Hier wird aljo haar|charf nahaew:ejen, daß alles Staats- eioentum war, was der weggelagte Kurfürst als fein Privateigentum reflamierte. Ausdrücklich wird gesagt, daß die Versuche, der fsagenden Partei auf der Verkennung oder der Berschweigung der unbestritten öffentlich-rechtlichen Beziehungen des Hex in Nede - {tehenden Vermögenskompleres „beruhten, wodur deeser dem Bereih des privaten Vermöcensrehts entzogen ¿a und der vöülkerrechtlichen Behandlung unterstehe. Das alles ist doch mehr als passend fux die heutigen Bie Ez zeigt immer wieder und wieder, wie FÜrsi Bismarck. in sol jen Fragen dachte, daß es sih nämlich um das hochste politische Znter- esse handele und nicht um privatrechtliche Fragen. S0 versuyr also die Regierung der Hohenzollern unter Wilhelm k. und ismard gegenüber Hannover und Hessen. Wenn die juristishen Berater der Hohenzollern sich jeßt die größte Mühe geben und aus Fahr- hunderte zurücgehen, dann mochte ih darauf sagen: Wenn alle diese Leute vier bis fünfhundert Fahre lang so jparsam ivaren, müssen sie doch geradezu alle mit Sparsamkeitsfanatismus erblih belastet fein. Sparsam Aub sie bisher aber nur gewesen im Steuer- zahlen, da haben sie auch den Standpunkt angenommen: „Nur nicht drängeln!“ Wozu sollea nun die Schäpe, die fte verlangen, wenn sie alle so sparsam gewesen sind, eigentli verwendet werden Fürst Bismarck hat mal gesagt: „Vir Deutsche fürchten Gott, sonst nts auf der Velt!“ Das jtimmtie aber niht ganz, er hat dabei vershwiegen, daß er fih auch vor dem Kurfürsten von Hessen und dem König von Hannover fürchtete. Als im Fahre 1885 der Abs geordnete Richter fragte, ivo die Millionen blieben, die aus dem Welfenfonds stammten, da erwiderte Fürst _Bismarck, daß sei eine recht neugierige Frage; das Geld sei dazu überwiesen worden, um die Bestrebungen zur Wiederherstellung des Königreiches Hanuover und anderex ehemaliger sel ständiger Länder zu bekämpfen. Nun ist aber der Welfenfonds zu ganz schamlosen_ Zwedcken, als jo- genannter Reptilienfonds benußt worden. Die Welfen haben nichts aegen Preußen oder das Reich unternommen, iroßdem s{huf Bis- narck diesen Schubßfonds gegen ie. 1866 machte Bismarck in Hessen und Hannover etne Staatsummwälzung, unjere Staats8- umwälzung von 1918 wurde von der deutschen Nation gutgeheißen. 1866 ginoen ein König und ein Kurfürst über Bord, 1918 zwet Dutvend Fürsten. Aber nichts geshah geaen Preußen _und das Reich, abex wir erlebten allerlei monarchistishe Unternehmungen, Provagandareijen verschiedener Prinzen, Paradeabnahmen dur Fürsten, die Rede des Generals Sixt von Armin mit den Er- mahnungen zur Wahrung des Fahneneides, die Unternehmungen des Kronprinzen Rupprecht in Vayern, 100 noch heute Formulare gedruckt werden mit der Aufschrift „Fönigreih Bayern“, und Dutende von Organisationen machen kein Geheimnis daraus, daß sie auf monarchistishem Boden tehen. Der einzige Trost war, daß überall Ludendorff dabei war. Er ist wahrscheinli deswegen nicht eingesperrt worden, weil das der beste Schuß gegen Putsche ist, denn wo Ludendorcff dabei ist, mißlingt alles. (Heiterkeit) An- gesihts der Forderungen der Hohenzollern, Wittelsbacher, Mettiner usw. erwarte ih, daß die Republik sih nicht zum (Be- \pött der ganzen Welt macht und nicht so verbrecherisch handelt, Land im Umfang ganzer Provinzen herauszugeben an die, die die Republik unterwühlen. Das deutsche Volk muß an die Entente Reparationen zahlen; sollen wir au noch Reparationen an die zahlen, die an unserem Elend {huld sind. Der demokratische Antrag lehnt sich an einen ozialdemofratischen Antrag von 1923 an, der dur die Auflösung nicht mehr zur Verhandlung kam, er iît eine brauchbare Grundlage, bedarf aber noch der Zusage, vor allem über die rückwirkende Kraft. Wir werden uns hoffentlich darüber verständigen. Der kommunistische Antrag ist lediglich agitatorish und parlamentarijch nicht brauthbar. Der Reichskanzler Bethmann Hollweg sagte einmal, wehe dem Staatsmann, der die Zeichen der Zeit nicht versteht. Erst eine Woche vor dem vollkommenen Zu- sammenbruch stimmte der frühere Kaiser der Verfassungs- änderung zu. Auf Deutschland lastet der Fluch, daß alles zu spat ist, Denken Sie wenigstens jevt in erster Linie an das hungernde und frierende Volk, an die vor dem Bankerott stehenden Geschästs- leute und Bauern, an die Kriegswitwen und Waisen, die Kriegs- opfer und Invaliden und zuleßt erst an diejenigen, die die un- vershämtesten Forderungen stellen. Das Land ist den Fürsten nihts schuldig, die Fürsten dem Land alles. Der Volksentscheid würde das Volk wieder aufwühlen; drei Viertel des Volkes leiden chwer Not, da zweifle ih nicht, wie ein Volksentsheid ausfällt. rteilen Sie als Vertreter des deutshen Volkes, nicht als Fürsten- knechte. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) h,

Aba. von Lindeiner-Wildau (D. Nat.): Fh glaube, der sahlihen Förderung der uns hier beshäftigenden Frage am besten dadurch zu dienen, daß ih in b ßtem Gegensaß zu dem Vorredner beiseite lasse alle politischen und persönlichen, alle außer- halb des eigentlichen Problems liegenden Punkte und die Frage lediglih als das behandle, was sie ist und bleibt, nämli als eine Rechtsfrage. (Unruhe links. Zurufe: Wie war das bei der Auf- wertung?) Die Frage ist neben allem añdern wohl auch eine Frage des güten Beshmas. (Erneuter Lärm links.) Der Vor- redner ist ja niht nur dur sein Vorleben, sondern auh durch sein Beamtentum mit beiden Systemen, dem republikanischen und dem monarchischen, verbunden. Abg. Scheidemann hat vorhin nit vorgelesen, was von den Hohenzollern an das Land abgetreten wird, er hat nux verlesen, was den Hohenzollern zugesprochen werden soll. Es fiel erst der Zwischenruf : Familie Raffke! Herr Dittmann, sonst weiß man. daß die Rafskes Leute sind, die sich ibrer Familie oder ihrer Vergangenheit s{hämen. Die deutsche Republik wird nicht vergessen dürfen, daß ihre Väter monarchisch gewejen sind. (Großer Lärm links.) Vom Rechtsstandpunkt aus

seben, kommt für meine politishen Freunde und mi lediglich in Betracht die Forderung, g den Angehörigen der ehemaligen Fürstenhäuser die Stellung gleihberechtigter Staatsbürger gzu-

anden wird. Mit diesem Standpunkt sollten wkr eigenilih und önnten wir hoffen, in diejem Hause nicht allein zu ¡tegen. Be- züglih des Zentrums fann ich festitellen, daß fkürzlih der Land- tagsabgeordnete Schwering denselben Standpunkt vertreien hat, wie ih ihn mir hier zu eigen mache. Und die „Kölnische Volks- eitung“ schrieb auch, daß das Zentrum sih einer politisäien ‘jung der Frage mit allen Kräften widerseßen würde. (Hört, hört!) „Die Revolution und der neue Staat haben kein neucs Recht geschaffen, und Gefühle dürfen in einer solhen Frage keine Rolle Pielen”, so shreibt dies Blati. (Sehr gut! rets.) Der Demokrat Kollege Schücking, selber Staatsreqtslehrer, yat sich medyrjach zu diejer Frage ier, allerdings niht immer ganz gleichmäßig. (Heiterkeit.) Er schreibt zum Beispiel: man joll si in dieser Frage möglichst auf den Rechtsboden stellen und au dem preußischen KönigShauje alles geben, was ihnen gebührt.“ Ferner: „juristisch liegen die Dinge so: das private Vermögen und das Vermögen der Dynastie müssen geschieden werden. Die Hohenzollern habeu dem Staate gegenuber ein ganz freies Privat- vermögen. Und er e mit dem schönen Gedanken: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Jn der „Frankfurter Zeitung“ N derjelbe Herr Schücking: „Die Demokratishe Partei war ich vou vornherein darüber klar, daß die Auseinanderseßung allein vom Rechtsstandpunkt durchgeführt werden müsse“. Diese Ecklärung scheint nicht ganz wertbeständig gewesen zu jein. Er Als Auftakt zu der jeßigen Debatte reibt rr Schücking u. a.: „Wer einen Vergleich vermeiden will, der muß für cin jofortiges Gingreifen des Reiches eintceten." (Hört, hört! rechts) Der Abgeordnete Neubauer, der von dew Sozialdemokraten von ihrem Standpunkt aus mit Ret zur Ordnung gecufen worden ist, hat ja \chon darauf hingewiesen, daß die Wortführer und Erponenten der Sozialdemokratischen Partei frübec einen anderen Standpunkt eingenommen haben. Anfang Dezember 1918 hatte sich der Arbeiter- und Soldatenrat der Republik Lippe-Deimold an die Bolksheauftragten der Abg. Scheidemann hat ja wohl auch zu ihnen gehört gewandt und gefragt, wie es dem mit dem Privat- vermögen des Fursten von Lippe - Detmold gehalten werden folle. Darauf schrieb die Reichsregierung unter dem 3. Dezember 1918: „Die Frage, ob die in Lippe-Detmold gelegenen Besibungen des ehe- maligen Fürsten von Schaumburg-Lippe Privateigentum seiner Familie sind, ist eine Rechtéfrage, deren Entscheidung den zuständigen Gerichten vorbehalten bleibt. Ebert.“ (Hort, hört!) nter dem 14. Januar 1921 \chlägt die Reichsregierung auf eine Beschwerde der Dics zu Detmold gegen die Beschlagnahme von fürstlichen Sütern vor: „Wir stellen anheim, dem Volks- und Soldatenrat den Beweis des Privatcigentums zu erbringen. Der Volks- und Sosldatenrat ist darauf hingewiesen, daß Eingriffe in das Privat- eigentum nit zulässig sind.“ Diesen Weg haben die Volköbeauf- tragten den Für|ten und ihren Vertretern aljo selbst angeraten. Am 14. Juli 1919 hatte der Volksvat von Reuß bei der damaligen Reichsregierung zwei Forderungen aufgestellt: sie möge eine ge}eh- neberisde Maßnahme erlassen, welche Cingriffe in das Privateigentum bor Fürstenbhäuser gestattet. Sie möge weiter gestatten, daß der- artige Eingriffe ohne Entschädigung erfolgen Fönnten. Darauf ant- wortete der Minister des Innern: „Weimar, Schloß, 28. Juli 1919. Die Reichsregierung ist niht in der Lage, diesem Antrage Folge zu geben, da sie kein Geseß vorschlagen kann, dessen Inhalt mit der künftigen Verfassung des Deutschen Reiches nicht vereinbar ist.“ (Hört, hört!) Jch: befinde mich also hier durckaus im guter Gesell» haft. In der Sache komme ich zu dem Schluß, daß für die hier vor- liegende Frage die Reichegesebgebung überhaupt nicht zuständig ist. Sie können eine Zuständigkeit dafür vielleicht zu entwickely ver- suchen aus Artikel VII Ziffer 9 der Reichêverfassung, die dem MNeiche zuspricht, die Gesehgebung übec das, Enteignungeredi. Aber ih glaube, wir werden uns darüber einig sein, daß das nar bedeutet, daß die Reichsregierung befugt jen foll allgemeine Grundsäße über das Enteignungsrecht aufzustellen, niht aber spezielle Fälie der Ente:anung zu entscheiden. Die meisten Kommentatoren der Reichsverfassung sind sich darüber einig, daß Teil 11 der Reichs- verfassung geioisse allgemeine Rechtsgüter festlegen joll, nicht aber Zuständigkeiten begründen soll, die sich aus Artikel IT der 2 teihs» verfassung niht ergeben. Der Staat verlangt vom Staatsbürger Funehaltung der Rehtsordnung, und dieses Verhältnis muß aber ein gegenseitiges fein. (Schr gut!) Der Staat wird das nur dann veclangen können, wenn ec selbst sich an die von der Weimarer Reich3verfassung aufgestellten Grundsäße hält. (Sehr richtig!) Wollen Sie diese Grundlage durchbrecen, dann rühren Sie iu der Tat an das Fundament des heutigen Staates als eines Rechts- staates Der Artikel 152, den Abgeordneter Dieir:d heranzog, läßt Enteignungsgeseßzgebung zu um drei Bedingungen: Die Ent- eignung muß liegen im Fnteresse der Allgemeinheit, sie muß er- folgen unter angemessener Entschädigung und sie muß schließlich den Rechtsweg zulassen. Von den ersten Bedingungen hat Abgeord- neter Dietrih nickt gesprochen; sämtliche Rechtslehrer gehen vet diesen Grundsäßen aus. Es muß also, wenn cine Enteignung durch Geseß vorgenommen werden joll, ein bestimmtes öffentliches nteresse genannt sein, zu dessen Zweck diese Enteignung not- wendig ist. Ein solhes Juteresse, ein solhes Unternehmen liegt Hier aber uiht vor. Wenn es aber doch vorliegen sollte, dann darf die Enteignung nit verstoßen gegen die allgemeinen Grundsäße der Rechtsordnung. JFhr_ Verlangen (nah links) verstößt gegen awvei Grundsähe der Verfassung: vor dem Geseke sind alle Deutschen aleih und: das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. Da bedeutet Fhr Antrag also ein verfassungsänderndes Geseß. Wenn Sie eine Verfassungsänderung überhaupt vornehmen können, dann müssen es stets Aenderungen sachliher Art sein, die gegen=- über allen Staatsbürgern zur Anwendung kommen föunen. Pier wollen Sie aber cin krasses Ausnahmegeseß beschließen. Was Sie hier vornehmen, ist absolut das aleihe, wie das Eingreifen der Fürsten in die Justiz, aljo Kabinettsjustiz, die wohl von JFhnen allen verdammt wird. Es ist nichts weiter als eine vrepublikanisch verbrämte Kabinettsjustiz. (Sehr richtig!) Sie haben geglaubt, sih auf den Fürsten Bismark beziehen zu können in seinem Verhalten gegenüber den depossedierten Fürstenhäusern von 1866. Ein wesentlicher Unterschied zwischen damals und heute wurde Herrn Dietrich bereits aus dem Hause zuoerufen; er glaubte ibn mit einer Handbewegung abtun zu können. Ih meine, es is doch ein Unterschied, ob die Herrschaft des betreffenden Hauses ihr Gnde er- reiht durch den Krieg oder durch die Revolution. (Lärm bei den Kommunisten.) Das eine ist ein widerrechtlicher, das andere ein völkerrehtliher Vorgang. Es ist insbesondere als Beweis für die Nichtigkeit dieses Vorgehens angeführt worden, daß die Auseinander- seßung zwischen Hannover und Preußen nicht auf privatrehtlichem Wege, sgndern durch Staatsvertrag erfolgt ist. Jch darf daran er- inremm, daß nah der Depossedierung dec Fürsten diese für si die völkerrechtlihe Stellung eines Souveräns beanspruchten und, um diese nácht aufzugeben, selbst die Reoelung im Wege des Staatsvertrags zroishen völferrechtlid gleicberechtigten Faktoren in Anspruch nahmen. Wenn Sie zurückgehen auf diese Zeiten, wäre es veelleicht empfeblenérwoert cewesen, zu prüfen, was Ihre Gesinnungsfreunde damals gesagt haben. Ich habe mir die kleine Mühe genommen, die Meden der Freisinnigen, der Demokraten aus der damaligen Zeit, durch- zulesen. Ih habe vor mir die s\tenooraphishen Berichte des preußischen Abgeordnetenhauses über die Cißung vom 29, Januar 1869, im der die vreußishe Regierung die vorübergehende Beschlag- nahme der dem Königshaus Hannover auszuzahlenden Rente zu recht- fertigen versuchte. Damals wurde die Neaierung von der Linken aufs äußerste bekämpft. Die Abgeordneten Schulze und Löwe brachten einen Antrag ein, das Haus wolle bescließen, der Verordnung der Neoierung vom 2. Mai 1868 (Beschlagnahme) die Genehmigung zu versagen unter der Aufforderung an die Regierung zum Rücktritt von dem seinerzeit geschlossenen Vertracçe und zu einer Auseinanderseßung wegen des Privatvermögens zu sreiten und dem früheren König von Hannover die Beschreitung des Rechtsweges gegen den preußischen Fiskus zu überlassen. Der Abgeordnete Virchow sagte an demselben Tace: „Wir stehen heute vor der Frage, foll die preußische Landes- vertretung, ohne daß sie dur die Geseßgebuna dazu ermächtigt ist, ih hier als Gerichtshof fkonstituieren?“ Er wies weiterhin auf die unerfreulide Praxis des englischen Parlaments und sagte weiter: „Fch befürÓte, wir befinden uns auf einem eidewege, wo diese revo- lutionáre Politik in unser innerparlamentarisces Leben einbricht und

uns zu einem Schritt veranlaßt, der uns selbs einmal rli werden fann. Jch kann nicht dazu raten, diese Art der Justiz un Wege der Geseh bung zu beginnen.“ (Lärm und Zurufe bei dea Komm Len) ie Tonservative Partei hat in rei¿nstimmung mit dem Fürsten Bismarck diese Frage entsprechend dem Wunsche des depossedierten Könies durch Staatsvertrag ge egelt, weil die Auss einandersezung zwischen Preußen und dem König von Hannover als Folge des völ htlichen Vorgangs eines Krieges e:ne Frage war, die auf allorteN E Gebiet lag. Was damals entscheidend war und was heute entscheidend sein sollte, fann nicht besser ausgedrüdt werden, als es Windthorst damals sagte: „Jch werde nur Schuß ver- langen für das Tiger und das Aufrechterhalten der Verträge. Es handelt es sich freilih um das Eigentum nur von Fürsten; wäre es das von Privatpersonen, es roürde gen t sein. Aber den allgemeiñen Grund- sähen ‘nach, nah den Grundsäßen des ursprünglichen Menschenrechts, ind die Rechte des Gigentums für alle gleih, und unsere N aas kennt feinen Unterschied in der deuturg des Gigentums für Fürsten und Private.“ Meine Partei macht fs diesen Standpunkt Wind- horsts zu eigen. Es hat einen alten saß gegeben: „justitia fundamentum regnorum“. Jch überlasse es den berufenen Hütern der Nepublik, ob die Republik glaubt, auf dieses Fundament ver- zichten zu können. ar ter Beifall rets.)

Abg. Dr. Bell (Zentr.): Namens meiner Freunde erkläre ih aus Gründen der Solidarität gegenübec den Angriffen des Abgeordneten Neubauer auf deu damaligen Reichsminister des JFnnern Koch, daß der Hergang der war: In Gotha hatte nan vor der Verabschiedung der Reichsverfassung den Fürjten entzeignet, der Minister Koch brachte dies im Reichskabinett zur Sprache, und wir haben nah eingehender Prüfung de Regierung in Gotha ver- ständigt, daß das Enteignungsgejes nicht verfassungsmäßig set.

ir gingen damals wie heute davon aus, daß die demotratische Nevublik zum Schuße von Verfassung und Geseß berufen sei, und haben aus dieser Erwägung der Regierung in Gotha nahegelegt, in Vergleihsverhandlungen einzutreten, zu deren Mitwirkung wir uns erboten. Ÿies entlastet niht nur unseren Kollegen Koh, sondern auch die ganze damalige Reichsregierung und [chüßt sie vor unberechtigten Angriffen. (Zwischenruf bei den Kommunisten.) Wir fühlen uns berufen, damals wie heute, gegen jeden Störer der Rechtsordnung Verfassung und Geseß zu Tbüben. Sie auf_ der Linfen sind die allerleßten, die andere als Verleger der NRethts- ordnung angreifen dürfen. Sie berufen sich immer nur auf Ver- fassung und Geschäftsordnung, wenn Sie sih sichern wollên; Sie haben am ehesten Veranlassung, uns mit Vorwürfen zu ver}honen, die wir uns immer auf den Rechtsboden gestellt aben, auch wenn Sie draußen standen. Die Zentrumsfraktiou hat mi beau ra unsere Stellungnahme zu den Anträgen zu begründen. Wir werden in dieser shwierigen staats- und zivilrechtlihen Frage frei von jeder Vorein enommenheit und einseitiger Parteistellung streng ahlih und gerecht verfahren und als traditionelle Hüter der Ver«=5 Nab und des Rechts auf eine Lösung hinstreben, die mit de Wahrung des Gesamtwohls die Vertretung s{hubbedürftiger # Privatrechte verbindet. Von dieser Grundanshauung ausgehend, * darf ich namens meiner politischen Freunde eine Bemerkung nicht unterlassen. Unliebsame Erörterungen wären uns in unserex, ohnehin nervös überhasteten Zeit, die uns von einer Aufre S in die andere hineintreibt, erspart geblieben, wenn die ehemaligen Fürstenhäuser, namentlich aus Thüringen, bei Gelte machung ihrer Vermögensansprüche und zumal bei den Abfindungswerhand- lungen auf die dur den entseßlichen Kricgsverlust hervorgeruüfene Verelendung und Verarmung von Land und Volk, auf unzählige bitterste Not leidende Kriegsbeschädigte, rie erwitwen und Waifen, auf die katastrophalen Nöte breitester Vo fsschichten dur Entwertung von Krièegsanuleihen, durch Aufwertungen und sonstige Vermögenseinbußen allenthalben diejenige Rücksicht genommen hätten, die sich aus ihrer hohen Stellung und Würde als vor- nehmes Pflichtoebot - ergab. Gerade wir deutschen Staatsbürger, die im Bewußtsein jahrtausende alter deutscher Geschichte und Kultur den Bildern aus deutsher Vergangenheit Anhänglichkeit bewaHren und die auch den deutschen Fürsten bis zu ihrer Thron- entsagung die Treue hielten, müssen diese starke Betonung der finanziellen Seite ohne die gebotene Berücksichtigung der unaus- bleiblichen Auswirkungen auf Land und Volk doppelt pes und bitter empfinden. Wer in vollem Ausmaße deu Shus der beideu ersten Absäße des Artikels 153 der Reichsverfassung für sih in An- jspruch nimmt, der muß si bei Geltendmachung seiner Ansprüche auch ins Gewissen einprägen und gegen einseitige Rechtsverfolgung gelten lassen den dritten Absaß: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soli zuglei sein Dienst für das gemeine Beste“. Den Vorschlage auf MENEFWE un, E gestellten Anträge an den Rechts- ausschuß stimmen wir zu. Der fommunistische Antrag scheidet für uns aus. Wir werden uns niemals dazu hergeben, irgend einen Deutschen außerhalb der Reckts8ordnung zu stellen; im Rechtsaus- schuß wird das gesamte tatsächlihe 1nd rehtlihe Material, werden alle geltend gemachten Anspruche und Abfindungsverträge, sämt, lihe gerihtlihen Entscheidungen einer eingehenden Würdigung und sorgfältigen Durchprüfung zu unterziehen sein, zumal erfahrungsagemäßg die Grenzlinie zwischen Privateigentum _der Fürsten und Staatseigentum vielfa flü fig ist Danach müssen wir uns unsere end-ültige Entschließung fselbstve tändli vorbehalten. Der demokratische Antrag wird uns vor die s{hwier1ge NRechtsprüfung itellen, ob der Grundgedanke der aus\schließlihen Festlegung der Landesgeseßgebung, namentlich unter Ausschaltung des Rechts- weags, überhaupt einen gangbaren Weg weist, oder ob im Sinne mehrerer uns unterbreiteter Vorschläge eine grundsäßlih anders geartete Lösung, sei es dur Reichsgeseßgebung, sei es im ordent- lichen Rechtswege oder dur Bestimmung eines besonderen Gerichtshofes, vorzuziehen ist. Das gegenüber dem hannoverschen Königshause im Fahre 1867 bewiesene offensichtliße Unrecht darf uns nit dazu verleiten, gleiches Unrecht zu begehen. Für unser Verhalten im Ausschuß und in der Vollversammlung dienen zivet Fundamentalsäße der Staats- und Rechtsordnung als Richtschnur. Der erste -Rechtsgrundsay lautet: Justitia est fundamentum reonorum, Gerehtiofeit ist die Grundlane der Staaten. Gerechtig- keit für alle, auch für die ehemaligen Fürsten. . Damit verbindet sich untrennbar der zweite Staats- und Rechtsagrundsaß: Salus publica suprema lex esto. Das Wohl des Staatsganzen soll oberstes Gejseb sein für alle Staatsangehörigen, nicht zuleßt auch für die früheren Träger von Fürstenkronen. (Beifall im Zentrum.)

Die weitere Debatte wird vertagt.

Abg. K o ch - Weser (Dem.) stellt in persönlicher Bemerkung dem Abgeordneten Neubauer gegenüber gleichfalls fest, daß damals die Regierung in Gotha rechtswidrig enteignet habe und daß er als Neidbsminister des Innern darauf gedrückt habe, daß man in Gotha zu einem verständiaen und anständigen Veraleih komme. Gotha habe aber keine Vergleichsverhandlungen geführt und seï vom Gericht verurteilt worden. 1919 habe es ih darum gehandelt, die Fürsten vor der Willkür der Arbeiter- und Soldatenräte zu shüßen, heute handle es sich darum, das Volk vor unmäßiaen Forderungen der Fürsten zu schüßen. Dur Landesgeseß müsse auf eine anständige Abfindung hingewirkt werden.

Nächste Sibung Donnerstag, 1 Uhr. Fortsegung der abgebrohenen Debatte; Ernährungsetat; Abänderung des

Knappschaftsgeseßes. Schluß 6% Uhr.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Nerantwortlicber Schriftleiter: Direktor Dr Tvr o1 Gharlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungéêdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutscben Bucbdrukerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr 32.

Vier Beilagen (einsließlid Börsenbeilage.) und Erste bis Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage,

zum Deutschen Reichsa

Irr. 283. Nichtamtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

Preußisher Landtag, 1092. Sizung am 2. Dezember 1925, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ®.)

Bor Eintritt in die Tage8ordnung nimmt der

Aba. Wiedemann (D, Nat.) das Wort zu einer Erwiderung auf die Erklärung, die der . Niedel (Dem.) am Dienstag gegen seine Le on gerichtet hatte, in der er den Vorwurf der Falshung eines Kasienberihts erhoben hatte. Die Angaben des Abgeordneten Riedel seien unrichtig und \stüßten sich lediglich auf Pagen, Mit dem Prozeß Geißler habe er überhaupt nichts zu tun gehabt. Ünwahr E aud die weiteren Behauptungen des Abgeordneten Riedel über eine Kassenführung usw. (Die Erklärung wurde bei don Deutsch- nationalen mit lebhaften Hört, -hört!-Rufen, auf der Linken mit Lacben und Gegenkundgebungen aufgenommen.)

Ein kommunistisher Antrag, der sich mit der Aus- einandersezung mit den Hohenzollern be- schäftigt, wird abgelehnt. (Zurufe bei den Kommunisten: Hohenzollernschieber!)

Hierauf wird die allgemeine Aussprache zum Haus- halt der Finanzverwaltung fortgeseßt.

Abg. Gell (Dem.) begrüßt es, daß nah den Erklärungen des Finanzministers der neue Ciat son nah Weihnachten vor- leaî werden fönne. Hoffentlich bedeute der Vertxgg von

carno für die deutshe Wirtschaft die Aufstiegsmoglichkeit. Die verfehlte Steuerpolitif des Reiches babe der Wictschaft |chweren Schaden zugefügt. Der Grundsaß der Sparsamkeit müsse wie in Staatsbetrieden auch in den Privatbetrieben sich durhseßen, Die Wirtschaft müsse sib aus sich selbst heraus helfen. Der Siaai müsse fich, wenn er Kredite gewähre, au einen Einfluß sichern. Bei Ge- währung von Krediten könne es sich nur um kurzfristige handeln. Die Dergabe von Krediten sei genau zu prüfen; bejorders müßten au die tleinen Betriebe Berücksichtigung finden. Zu dem Vorwurf der Werschwendung gegen die Gemeinden sei zu sagen, daß hiervon kaum moch die Mede sein könne. Die horrenden Neuausgaben der Ge- meinden, besonders binsichtlih der Fürsorgemaßnahmen, habe bereits f einer erbeblihen Dreffelung des Einkonrmens der Gemeinden ge- ührt. Auch die neuen Bestimmungen des Finanzausgleichs hätten die Gemeinden s hwer getroffen. Fn der Frage der Hauszinssteuer müßten die Städte eine Entlastuna erfahren. Im Jahre 1924 bis gunt 30. Septentber 1925 habe z. B. Frankfurt a. M. an Hauszins- steuer 36,8 Millionen eingenommen und davon 22,6 Millionen an en Ausgleichsfonds abführen müssen. (Hört, hört!) Die Haus- ginsstcuerhypotheken müßten auf 70 bis 80 % der Baukosten erhöht werden, sonst würden die Städte nit in der Lage sein, die Be- Lanvfung der Wohnungsnot wirksam durchzuführen. Der Staat müsse verhindern, daß sich bei den Großstädten eine weitere Ver- bitterung einstelle. Besonders die Klagen der beseßten Gebiete auf Erleichterung der Lasten der Hauszinssteuer seien zu berücksitigen.

Abg. Müller - Franken (Wirtschaoftl. Vereinig.) kritisiert einen- Parlamentarimus, dex. Agitation als das Primäre, die Ver- antwortung als das Sekundäre ansebe. Darunter leide unsere Wirtschaft - und unsere ganze: Existenz. Eine wirklich verant- Wortungsvollè Gruppe scheine es in diejem Hause überhaupt nicht zuchV zu geben. Dies Haus. sei sehr bewilligungsfreudig, kümmere ih aber wenig darum, wie denn der Fehlbetrag von über 200 Mil- ionen gedeckt werde. Fest solle die Hauszinssteuer das Narkotikum sein, das für die nächste Zeit beruhigen solle. Unsere Provinzial- verbände befänden sich zweifellos in Not. Die Wege seien in miserablem Zustande. Die Reichskraftwagensteuer sei aber zu allom anderen verwandt tvorden, nur nicht dazu, wozu sie bestimmt wäre. Man rede immer vom Sparen, fange -aber überhaupt nicht an. Die soziale Fürsorge müsse fi der Verarmung des Staates unpassen. (Sehr rihtig! rechts.) Man müsse hier eben manches urüdctsteilen, was sih ein reicher Staat vielleiht leisten önne. Jmmer: solle der Staat helfen. Seine Partei aber sage: Man kurbele die Wirtschaft niht an mit Kredit, sondern mit Arbeit! Die Hauptsache sei, daß wir Absay hätten. Die Avbeit aber komme nur, wenn wir konkurrenzfähig wären auf dem Weltmarkt. Wir dürften die Arbeiterschaft nichi außer- ga der Wirtschaft stellen. Man dürfe niht sagen: Hier Arbeit, ier Wirtschaft! (Zuruf bei: den Sozialdemokraten.) Unter staat- tiher Bevormundung sei noh keine Wirtschaft groß geworden! Seine Partei wende sich entschieden daaoegen, daß der Staat der Privalivirtshaft immer mehr Konkurrenz mae. Man Habe dem Finanzminister seine unitarijhe Einstellung zum Vorwurf’ gemacht! Klar sei jedenfalls, daß wir uns nicht so weise Minister leisten könnten! (Zuruf links: Sie kommen auch noch dran!) Seine Partei werde jedenfalls nah wie vor thren eigenen Weg gehen! Das Primäre müsse die Wirtschaft sein, das Sekundäre die Partei! Danach bestimme sich auch. die Haltung seiner Partei gegenüber Locarno, die der Abgeordnete Goll ihr vorgeworfen habe. Unsere politische und wirischaftlihe Zukunft liege niht im Westen, sondern 1m Osten! i N __ Abg. Dr. von Brehmer (völf.) fragt den Finanzminister, ob cr damit einverstanden sei, daß das Gehalt des fristlos ent- lasseueu Herru von Schillings für vier Jahre weitergezahlt werde. Das zeuge nit gerade von Sparsamkeit! Die Lage der Wirtschaft deige, wie verfehlt die Annahme des Dawes-Geseßes gewesen sei.

e Grfüllungöpolitik bringe das deutsche Volk zum Zusammenbruch. ucrst müsse die Wirtschaft daran glauben. Ausländische Kredite Tonnten uns nicht helfen, nur Arbeit könne das. Vor allem müsse suau ie Larteiluteressen nicht in die ‘erste Linie stellen. (Zuruf beì S 0zia emofraien.) ; Besonders traurig sei das Kapitel der Um- uer, die einen Artikel mitunter zehnmal besteuere! Auch sie Sage die Schuld, daß wir nicht mehr konkurrenzfähig seien au dem i ltinarkt. Die Steigerung der Mehleinfuhr auf das Doppelte sei ein Beweis, daß unsere Konkurrenzfähigkeit auf die Hälfte gesunken e Dabei reie die Sozialdemokratie immer weiter: Grenzen auf! T; olen Sclagworten sei es niht getan! (Unruhe und Dee bei den Sozialdemokraten.) 40 % des Volkseinkommens für den öffentlichen Bedarf fei auf die Dauer nicht zu tragen! Ein Stück aus dem Tollhause sei es, wenn man die Börsensteuer eiufah ge- itrichen habe! Die Hauszinssteuer sei die ungerehteste Steuer vie D haben. Deshalb lehne seine Partei den Etat ab, weil er sih auf er Hauszinéssteuer aufbaue. (Anhaltende Zwischenrufe links.) Vor allem fei es nohvendia, daf das Dawes-Geset beseitiat werde.

Die Beratungen werden unterbrochen zur Vornahme von

Abstimmungen. : Z Zuerst stehen die Abstimmungeu zu der Barmat- Angelegenheit zur Erledigung, Die kommu- nistishen Anträge gegen die Feststellungen des Unter- [uchungsansscusses werden abgelehnt. Angenommen werden ie Vorschläge des Ausschusses, für die grundsäß- lich auch die Rechte stimme. Auch der Teil des Aus- schußantrages findet Annahme, der besagt: „Was die Be- giehungen von im öffentlichen Leben stehenden Persönlichkeiten

) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgebobenen Reden y ; l eder der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. aps

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 3. Dezember

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zu Barmat betrifft, so hat die Beweiserhebung nicht ergeben, ß bei Gewährung der Staatsbankkredite an die hier be- handelten Konzerne im politishen Leben stehende Personen 19 direkte odex indirekte Vorteile verschafft haben.“ Der

ntrag der Deutschnationalen, die Worte „oder indirekte“ zu streichen, wird gegen die Antragsteller, die Wirtschaftspartei und die Völkischen abgelehnt.

Namenilich wird abgestimmt über den deutsh- nationalen Aenderungsautrag Winkler und Genossen, der sich mit der Haltung des Abgeordneten Heilmann befaßt und der die folgende Fassung beaniragt: „Der Ab- geordnete ps hat die ihm als Parlamentarier gezogenen Grenzen überschritten, da er in voller Kenntnis der shwierigen Lage des Barmat-Konzerns Anfang Dezember 1924 an den Finanzminister Dr. v. Richter. wegen einer erheblichen Er- höhung des Kredites an die Amexima herantrat.“ Der An- trag wurde mit 153 gegen 205 Stimmen bei 383 Enthaltungen abgelehnt. Dafür stimmien die Deutschnationalen, die Völkischen und die Wirtschaftliche Vereinigung; die Deutsche Volkspariei war geteilt. (Die Abgeordneten Dr. Leidig und Dx. Pinkerneil stimmten mit nein.) Die Kommunisten ent- hielten sih der Abstimmung und gaben zu ihrer Haltung die u T H Erklärung ab: „Nachdem die Mehrheit des Hauses es abgelehnt hat, unseren iweitergehenden Anträgen auf gerichtliche Strafverfolgung der Abgeordneten Heilmann und Dr. v. Richter zuzustimmen, erklären wir, daß wir uns an der Abstimmung zu dem vorliegenden Antrag nicht be- teiligen. Wir werden uns der Stimme enthalten, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß die Schlußfoligerungen der Deutschnationalen und deren Anträge ungenügend bleiben und aus dem Bestreben diktiert sind, den kapitalistishen Korruptionssumpf zu beschönigen, und daß die einzig richtigen | Konsequenzen aus der an sih unzulänglichen Barmat-Unter-

suchung des Preußischen Landtages die Feststellungen und Beschlüsse der kommunistischen Fraktion \iud.“ Annahme fand sodann die Fassung des Ausschusses, die | lediglih ausspricht, daß der Abg. Heilmann sih unvorsichtig bei seiner Besprechung mit dem Finanzminister Dr. v. Richter | verhalten habe und daß er von der Ueberzeugung der Kredit» | würdigkeit des Barmat-Konzerns und der sahlihen Prüfung | seines Gesuches ausgegangen sei. Die übrigen Feststel= lungen des Gries fanden darauf gleichfalls die Billigung des Plenums. Ein Antrag Dr. v, Campe (D. Bp.), der besagt, daß, wenn ein Strafverfahren anhängig ist, die von | ihm erfaßten Handlungen vor Abschluß des Strafverfahrens | niht zum Gegenstand des Verfahrens vor einem Unter- | suchungsausshuß gemacht werden dürfen, wurde dem Ver- fassungs8ausschuß irberwiesen.

Jm Anschluß daran wurde der Etat der Seehand- [ung selbst angenommen und dazu eine große Reihe von Au- trägen. - Aunahme fand E der Haushalt des Finanzministeriums, soweit er noch nit erledigt jvax, Eine Anzahl angefochtener Titel wurde nah den Vor-

von Uranträgen und Entschließungsanträgen, Zahlreiche | Beamtenanträge wurden der Ausschußberatung zur weiteren | Nachprüfung überwiesen. U. a. fand der fommunistische An- trag auf entschädigungslose Enteignung des Hohenzollern-Ver- mögens durch den Staat und au Hexrrichtung der enteigneten Schlösser und Parks zu Erholungsheimen gegen die Antrag- steller und die Sozialdemokraten die Ablehnung des Plenums.

Bei den restlichen Abstimmungen für die zweite Beratung des Haushalts der Handels-undGewerbever- waltung fand die Entschließung des Hauptausschusses An- nahme, im Haushaltsplan für 1926 die zur Förderung der Hausindustrie bestimmten Wittel augemessen zu erhöhen. Außerdem wurde neu eingefügt ein Titel in Höhe von 264 900 Reichsmark für die Weiterführung und Vollendung des Baues eines Wellenbrechers auf der Jnsek Helgoland. Fast ein- stimmige Annahme fand auch der Antrag auf Bewilligung von

¿Förderung des Luftfahrwesens vorgeschenen Etatbetrages. Die Abstimmungen zum Haushalt des Fnunen- ministeriums erbrachten die Aunahme mehrerer Eut= schliezungen des Beamtenausschusses, die sich auf Aenderungen von Amtsbezeihuungen beziehen. Hervorzuheben ist dabei ein Entschließungsantrag auf Gleichstellug der in die Schußvolizei als Direktoren usw. übernommenen früheren staatlichen Polizeioffiziere usw. mit den Offizieren der Schußpolizet. Beim Haushalt der Laudwirtschaftlichen Verwaltung wurde der demokratische Antrag, dem Etat- betrage für die Förderung der inneren Kolonisation in Höhe von 15 Millionen Mark noch 5 Millionen hinzuzufügen, dem Hauptausschuß überwiesen. Annahme fand aber der Ausschuß- antrag, die im Etat für die Förderung der inneren §Koloni- sation vorgeschenen 114 Millionen auf 15 Millionen zu er- höhen. Ee ivurde auch die Einfügung eines neuen Titels in Höhe von 5 Millionen Mark für die Forderung land- wirtschaftlicher Ansiedlung von Optanten. Ferner ivurde zu diesem Kapitel eine Entschließung angenommen, die das Staatsministerium ersucht, zu prüfen, ob für die Fortbildung der Vermessungsbeamten der landwirtschaftlichen Verwaltung fab Rechnungsjahre 1926 weitere Etatmittel bereitzustellen ind. Eine Reihe von Anträgen fand noch bei den Ab- stimmungen über die noch nicht erledigten Titel des Haus- halts des Ministeriums Lea Ire die Zustimmung des Plenums., Es wurde u. a. beschlossen, die entner zu Veranstaltungen Dritter für die Pflege der s{hulent 4 eneu Jugend um 500 000 auf 3 Millionen Mark zu erhöhen, ferner den Titel „Förderung der Bestrebungen zur Fürsorge für die gefährdete und verivahrloste Jugend“ um 0 000 Mark auf 300 000 Mark zu erhöhen. Die Beihilfen zu Veranstaltungen und Forschungen über Ursachen und Ver- breitung der Haffkrankheit wurde neu p 30 000 Mark in den Etat eingeseßt. Ferner wurden noch erhöht die Zuschüsse für

. gefährdeter und unterernährter Kinder auf dem Lande usw.

staatlich anerkannte Wohlfahrtsschulen um 60 000 auf 180 000 Mark und die Titelsumme zur Unterbringung gesundheitlih

und sür Wanderungen der Schuljugend um 200 000 auf 300 000 Mark. Annahme fandei féxner zwei Entschliezungen,

\chlägen des Ausschusses angenommen, dazu eiue große Reihe |

zwéi Millionen Mark als einmalige Verstärkung des zur

zuzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1925

mittel für die Abhaltung von Fortbildungslehrgängen s Medizinalbeamte und für die sozialhygienische Ausbildung der Aerzte und Zahnärzte im Rehnungs8jahr 1926 erhöht werden Ziilen

“Nath Beendigung der Abstimmungen seßte das Haus dis zweite Beratung des Haushalts der Allgemeinen Finanzverwaltung fort.

Abg. Me ye r - Solingen (Soz.) erkennt an, daß in Deutschland nach dem Kriege die Steuerlasten um ein erhebliches größer wareu als vorher, vermißte aber, daß man davon gesprochen habe, wer heute unter dem Stœuerdruck® am meisten zu leiden habe. Das seien selbst- verständlich die Arbeitnehmer. Der Redner betonte weiter, die Haute zinésteuer sei feine Steuer, über die man hier im Landtage nah Guk- dünken verfügen fönne. Nach dem Finanzausgleih g setzen im Gegenteil dem Landtag verhältnismäßig meh: ezogen. Es gábe feine andere Möglichkeit der Deckung der Ausgaben als durc de Erhöhung der Hauszi ; unmöglih das Unreh bestehen bleiben, daß di ) ft von der Hauszinssteuer vere sont bleibe; troßdem erfenne auch scine Partei die Notlage der Lande wirtschaft an, und sie sei bestrebt, au% Mildcrunagen in der Steuer- handhabung für die Landwirtschaft in das Geseß aufzr ì Um der Gerechtigkeit willen müsse n dem ten aber auch der un- bebaute Grundbesitz besteuert werden. Hier lasse sich noch manches herausholen. Vor allem müsse bei der teuergeschgebung geholfen werden dem durch Kriegs- und Nachkrieg en bejonders hart be» troffenen kleinen Manne. Wolle man \varen, fo folle das an der rechten Sielle ges ( ;_in der öffentlichen Verwaltung große Neben der Reichs- verwaliung habe man noch 18 Landeésverwaltungen, das sei ein We wo man mit Ersparnissen anfangen könne. Energith zur Wehr seben müsse sid seine Partei gegenüber der vielfachen, befonders von der Rechten aufgestellien Behauptung, i! S {wendung fonder Art getrieben. -

genug Sorgen, ang2e}icis d

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ie Gemeinden hâäiten beute gerade

z chlenden Mittel ihre Ausgaben - » Is Aa 9 Gy i zu deten. Wenn } iner Einzelgemeinde einmal Mißbrauch in dieser Hinsicht getriebe ( fo dürfe man das terncéwegs vere allgemeinern. Ver edner [ragte di Mechie, ob sie nicht zufrieden sei mit der Zusammenseßung des Gemeindeparlaments. (Zuruf von den Deutschnationalen: Nein!) Eine bessere Zusammenseßung als nac den Wahlen vom 4, Mai 1924 werden Sie (zu der Rechten) nich Q §. gs D424 5 N, a (Erd aa 9 [5 mehr erleben. Der Ausgang der Berliner Stadiverord netenwahlen Ut der deutlihste Beweis dafür. Der Medner verweist auf die wm C2 E L d M. Gra ao S. ¿ E 2 Bs 2) E Wien bcstehenden Verhaltnisse, die unter sozialistisher Verwaltun

A Li. 4 i ck A F v4 T o V c [ ck die denkbar besten seien. Hier betrage der Ctat für 1924 sicben Mil- lionen Goldkronen weniger als im Jahre 1913, Die Angriffe gegen die Gemeinden würden in einem Augenblick erhoben, wo die Ge- meindea durch die Zoll- und Steuerpolitik der Mecbbregterung ihre Aufgaben und Ausgaben erhöht sähen. Es gebe nit an, daß man erst den nahestehenden Kreijen alle möglichen Vorteile zuschanze und nachher über Mißirtschaft der Gemeinden klage. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Figangminister Dr. Höpker-Ascho ff: Meine Herren! Eine Reihe von Einzelfragen, die der Herr Abgeordne von Rohr an mi gerichtet hat, will ib morgen beantworten, aber ih halte cs do für meine Pflicht, œuf die grundsäßlichen Aus- fübrungen, die die Herren Abgeordneten von Rohr und Dr, Heß soeben als Etatsrcdner gemadbt baben, sofort einzugehen, Dis Haltung, die einige Parteien diescs hohen Hauses zu der ¿chs8verfassung

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+ Bewilligung der Steuern und dafür verantwortlich sind,

5 n den Ländern und Gemeinden überlassen

1 wir Uns auch ein Bild von den Ausgaben der

Länder und Gemeinden machen können, so müssen wir auch eins Kontrolle über die Länder und Gemainden haben. Die Bestimmungen,

die in dem seinerzeit von Herrn Staatssekretär Popiß ausgearbelteten und von der Nechtskoglition im Reich8tagsaus\chuß eingebrachten Antvage zu der Novelle zum Finanzausgleih enthalten waren, sahen eine vollständige Vormundschaft über die Finanzgebarung der Länder und Gemeinden vor. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Es hat starken Anstrengungen aller Läntervertreter bedurft, um diese die Selbständigkeit der Länder und Gemeinden. einengenden Vorschriften auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Was davon übrig geblieben ist, meine Damen und Herren, wissen Sie. Es ist eine gewaltige statistische Arbeit, die von den Ländern und Goameinde geleistet werden muß, und deven Ergebnisse dem Reich unterbreitet werden sollen, che der Reichstag daran gehen wird, daß Zuschlags« recht der Länder und Gemeinden zu beschließen. Denn das Zuschlags recht zur Einkommen- und Körperschaftsstouer, das in dem ursprüngs-

lichen Entwurf der Reichsregierung und nach den Beschlüssen des Neichsrats eingeführt werden sollte zu einem bestimmten Datum, ist noch nicht eingeführt, sondern nur vevheißen worden. Diese Abo shwächung der Negierungsworlage ist durch die Regierungskoalition herbeigeführt worden, die hinter dem Finanzminister von Schliebon stand. Man hat gesagt: es soll ein Zuschlagsrecht fommen ant 1. April 1927, wenn die und die Vorausseßungen erfüllt sind. Also die endgültige Entscheidung darüber steht noch aus. Es ift nuv eine Verheißung in geseßlicher Form. - Aus diesen Ausführungen ergibt sich schon, daß die Parteien vom Zentrum bis zu den Deutschs nationalen, also die drei Parteien, die mit dem Neichsfinanzminister von Schlieben seinerzeit die große Steuerreform gemacht haben, in der praftischen Anwendung der Gedankengänge, die hier von den gleichen Parteien entwidelt find, ome ganz andere Haltung eine genommen baben, als man mch den Ausführungen, die heute gemacht

die der Staatsregierung anheimgeben, zu prüfen, ob die Etat-

sind, hätte erwarten sollen.

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