1925 / 286 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Dec 1925 18:00:01 GMT) scan diff

eworden ist, aber begründete be-[ mbór : [9832071 uy Ae Ag “Die Geichäl über das “Ver. | einfommen mit dea Gläubigern abge» | möges ber Nee teruberg in 7: f err wendet werden farn Zur Auffibtéperton | born ift mit der af E Dient Geer fes L'ieseies © n | ales, gn T Nene (2 dur A G S, M h h ag vcm t, 2 Dezember 1925, Düffeldort-Gerresbeim, den k. Dezember | 14. September 1925 besis j L reiberei. 1925, Das Amtsgericht. : Hambern, ben 25. E I

Düsselderf-Gerresheim. [98317] 2 ia 2

Sehwerte, Ruhr.

M : dem y Ewa Ens Vermögen Firma Brenne Nachf S Sctirverte t uo L E Walter Vrenne in Serte ist zur me der Scblusire(nang des Ne zur .Er-

bebunz von Einwendungen gegen das

[98432] { Berilia. _ 7983071 über das | Auf Aulrag der Tuchhaus & Tiede A. G n Berlin, S È

ibren Vorfiand Ehrig în Berlin W. §8, Leivziger Str. 104, diefer wieder ver- treten dur die Rechtäamvälte Dr. Feder i ; Eim j ; und Loewe in Berlin W. 8, Leip«iger lufverzeihnis der bei der Verteilung Straße 103, ist zur Abwendung des Kon- S üdsi:tigenden Forderungen und zu | fureverfabren8 einc Beaufsichtigung ihrer eslußiassung der Gläubiger über die Grfchättsfübrung angecrdnei und Herr

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[93340]

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Scblußtermin auf den 29 Vormittogs 11 U

hierselbst, Zimmer Nr. 6, bestimmt.

Sinwerte, den 30. November 1925. Das Amtsgericht.

r 1925

"T'ilsit,

In dom KonkurWerfabren über da Vec- mögen des Uhrmachers und Kaufmanns lf S auf Antrag des Gemeinschuldners und des Gläubiger- ausschusses der auf den 23. Dezember 1925, Uhr, Zimmer 47, anbevaumfe Prüfunostermin zuglei als

NMudolf S in Tilsit wird

Verm. 11 «allgemeine

Termin für die Verhandiung und Ab-

itiminang über den von dem Gemein-

schuldner eingereichten VergleichsvorbLag destimmt, Tilt, den 30. November 1925. Amtsgericht

Weiden. [98434]

Fm Konkurövevfahren über das Ver- mogen der Fa. Otto Schümann, Inhaber Diio Schümann in Weiden, Export- und mportgeschäft in Weiden i O. wird Termin zwecks Abnahme dcr Schluß rehnitug und Aeußerung über die vom GBläubigerauss{uß beontragte Vergütung bestimmt auf Montag den 4. Fanuar 1926, Vormittags 9 Uhr.

Weiden i. O, den 1. Dezember 1925.

Amtsgericht Konkurgericht

; [98485] W eserminde-Geecstemiinde.

In dem Konkurs über das Vermöcen bder „Hagefi“ Holzverwerh! ng&xktiengesell- baft in Weseruünde-G soll eine neitcre Abshlaaszahlung vorgenommen werden. Zu berücfitigen sind 55 021,87 RM nidtbevorrechbiate Forderungen. Versüg- bar ist ein Massebestand von 5502,20 NM.

Wesermünde-Geestemünde. den 2. Dee zeuber 1925.

Der Konkursverwalter: Ober dbedck.

Witten. [98486] Das Konkuréverfcchren über tas Vecs oen der Firma Josef Herzftein, Inhaber

Ösidor Frank in Witten wird, nacdem der

in dem Beroleihstermin vom 24. Sep:

tember 1925 angenommene Zwangs- vergleich duard vedtêkräftigen Beschluß vom 1. Oktober 1925 bestäligt ist, bier- burch aufgehoben Witten, den 24. November 1925 Amtégericht.

O ar M Ai S Wi B ESO 0 "2E Mr 2e) rin Ea I

Anolda,. {98302}

Ueber das Veimbgeg ter Firma . Eteka- Gioßfihandet Avolda und Umgegend e G. m b H“ in Apolda ist am 2 Dezenber 1929 die Ge!ättéaufsiht angeordnet worden Autfihtäverson ist der Nechts- anwalt Fühun in Apolda.

Uvolda, den 2 Dezember 1925.

Das Thüringische Amisgericht.

Ead Krenznach. {98303]

Ueber das Vermögen der Firma J Etzienhardt in Bad Kreut!nah, Kreuz- straße 57, wird die Geschäftéauificht an- eordnet Zur Autsicbtäpeison wird der eGiganwalt Dr. Wolf in Lad Kreu1 nach bestellt Es wird ein Gläubiger: beirat gebildet, bestebeud aus: 1 dem Inhaber der Firma Rosenthal & Weiß in Mainz. 2 Fr. Bechhter in Frauffurk a M, Hasergasse 13. 3. dem Direktor ter städtisben Sparfasse in Bad Kreus- nah. Zur Beichlußtassung über die Bei- behaltung oder Bestellung eines anderen Gläubigetrbeirats wird eine Gläubigerver- fammlung auf den 16. Ranuar 1926, Vorse mittags 11 Ubr, an Gerichtéstelle ein, berufen.

Bad Kreuznach, ten 30 Novembex 1925.

Das Anitégericht.

Enrmen. [

Das Geticäftäauffichtäverfaßren über das Vermögen des Kautmanns Max Siewert ‘in Barmen, Wubperstr 8/10, des Alleininhabers ter Firma gleichen Namens, Funst- und Luxuawarenßandlung datelbst, wird, nachdem ter in deim Vers- gleiheteinin-vom 7. November 1925 an- genommene Zwangsvergleich durch rechte- trästinen Beichluß vom ale'hen Tage bestätigt. ist, bierdur au'gehoben.

Warmen, den 27. November 1925,

Amtsgerih?

98305]

Barmen, [98304]

Jun dem Geschättéautsichtéyerfahren über das Vermögen der. handelegerichtlih nckcht eingetragenen Firma Marathon Zigaretten- fabrif 1n Ba1men. Untertörner Str 112, Alleininhaberin Witwe Adolf Meinzer datelbst, wird die Gefcbäftäau!siht aur- gaeboben weil der Schuldner bis zum 28 dés. Vits einen Antrag äu! Eröffnung eines Veraleichaverjahtens nicht cingereidt hat 66 Abs. 3 Nr. 2 der Verordnung pom 14. 12 16 in der Fassung der Wer- ordnung vom 14 6. 24).

Barmen, den 20 November“ 1925,

Amtsgericht.

Bautzen. __ [98306] Ueber das Vermögen dee Kaufmanns aul Bennewig, Inhabers der Firma ul Bennewitz in Baußen, wird heute

die Geschäfieaurfiht zur Abwendung des

Konfkürovertahrens angeorduet. Autfichts-

peifon: Kautmann Ehristoph Steffen in

Bauten, Töpter straße. Î

UArntógericht Bautzen, 2. 11. 25,

verwertbbaren Bermegenditüde der Dezremb-e ttegs 11 Ubr, vor dem Amtêger{!

auffichteperton

angeodnet worden.

Kautmann Otts Smidt in Berlin NW, ie adt 15, als Autsichtäperson ce Berlín, dea 28. November 1925. Amtsgerit Berlin-Mitte, Abt, 84 Nn 546. 25.

Berin. {98303}

Aut Anirag der Jacodius & Glücaut Akt Set, Berlin C. 2, Klosterstraße 77/78 ist zur Abwendung des Konkurevertabrens cine Beautfichtigung der Geschättstührung angeordnet und Herr Kaufmann Dam- mann, Berlin W. 30 Münchener Str. 47, als Auïsicbtsverton bestellt.

Amtsgericht Be1lin-Miite, Abt. 84

i ten 2. 12, 1925.

Berlin-Schöuehberg. {98309]

em Antrage des Kaufmanns Otto Königsteld als Alleininbabers der Fitma Gladtfe & Königtfeld in Berlin W. 35, Potédamer Straße 97, im Vertabien ver- tieten dur Rechteanwalt Paul Graff, Bertin W., Potedamer Straße 820, vom 7. November 1925 auf Anordnung ter Geschättsaufsiht zum Zwecke der Ab: wendung des Konfurle? gemäß der Ver- oidnung vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14. Juni 1924 wirb am 1. Dezember 1925, NoGmittags 2 Ubr 50 Minuten, ftattgegeben. Zur Beaut sibtigung der Geschättstübrung des Schuldners wird der Kautmann Max Aron, Berlin W, Spicherrstraße 7, be- ftelit. Aomeltungen i1gendwelher Forde- rungea bei Gert fêönnen nicht !tatts finden. Antragen sind nit an das Ges richt, sondern an die Aufsichteperfon zu ridten. Zu Mitgliedern des Gläubiger- ausicufses werden besielit: 1. Kaufmann Kail J Birk, Berlin, Kommandanten- straße 12/13, 2. Kaufmann Otto Hart- mann Berlin-Fricdenau Sponholzstr 38. 3 Kaufmann Ludwig Jabloneki, Berkin C., Brüterntraße 39.

Berlin -«Scböneberg, den 1. Dezember 1925. Amtsgericht. Abteilung 9.

Beuthen, O. S. [98310) Die über das Vermögen des Kautmanns Ältons Tallert in Beuthen O. S., Bahn- hoistraße 12, angeordnete Ge!cäftäauscht wird nah Rechisfratt des den Zwangse- vergleih bestätigenden Beichlusies vom 9 November 1925 bie:turch aufgehoben. Amtegeeiht Beuthen. O. S, 27. 11. 1925

BraunschwWetg. [98311] Die Geichäitsaafsiht zur Abwendung des Konkur]es wird angeordnet lber das Vermögen der offenen Handelsgese(lichatt Brauntchweigische Konferventabrif Wilbelm Freimann & &o, hier, Cichtba!ftiake 9 6, Inbaber Kaufmann Wilhelm Freimann, Braunfchweig, und Ingenieur Otto Debet, Braunschweig Als Autsichtäperson wird

der Bankprokurxist Car! Ebeling, bier, Bammeléburger Straße 13, bestellt.

Brauntchweig. den 2. Dezember 1925

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 2.

Anr zgäori, Haun, [933i2} leber das Bermöagen und den Geschäfts betrieb- der Lehrter Konserren?abrif Getell- fat mit beschräunkter Haftung in Lehrte vormals Otto Baumgarten in Lehrte wird arvecks Abwendung des Konkurses die Ge- ihä'täaufsiht angeordnet Zur Geichäfts- wird der Vechtaanwalt Dr. Elbers in Hannover ernannt Amts-

gericht Burgdorf i. H, den 2. Derenrber i 925,

R E L Pa L E

Cassel, : : [88313 ; Veber tas Verinögen des Kautmanns

Willy Söllner, Fnhaber der Firma Textil- waren Söllner in Cassel, Holtnarkt, ift k am 2 Dezember 1925 Nacbinittags 5 Ubr, die Geschätteaufsibt angeordnet woiden

Zur Aufsichteperson ift der Kautmann

Heinrich Zimmer in Cassel, Weißenburg-

straße 8, besteut. Amtegeriht, Abt. 7, Caßel.

Dresden, [98314] Ueber den Kaufmann Walter Neumann in Dresden a1s alleinigen Jnhaber, der unter der Firma G Neumann tn Dreâten. Hamburger Straße 9, einen Pavpengroß- handel betreibt, ift am 2 Dezember 1925 Nachmittags 24 Ubr, die Ge'chätteautcbt Autsichtepei!on ift der Lokalrichter Oscar Negner in Dreeden, Pillnißzer Straße 26. Armtägericht Orevden, Abt. IL, am 2. Dezember 1925.

Eüsseldort. ; [98315

An 30 November 1925, Mittags 12 Uhr. ift be:üglih der offenen Haadela- aesell|chaft Grokmann & Co. Nacht, Favrif und Großhandlung bphartnazeuti- icher und foëmetiher Präpaiate. Diogen und Ghemitalien zu Düsseldor! Kirchfeld- straße 64, die Geschäfteautisiht angeordnet. Auisichtäperion ist Geo1g Weber in Düssel- dor!?, Brehwstraße 89 Amtsgericht in Düsseldorf. Abt. 14.

BDüsseldori-Gerresheim. 98316)

Ueber das Bermögen der Fitma Hildener Maschinenfabrik G m b. H. in Hilden wird beute am 1. Dezember 1925 Nach- mittags 9 Uhr, die Geiäfteaufs:chi zur Abwendung des FKonkuries angeorduet, weil die Schuldnerin intoige der Nach-

4A wirfungen des Krieges zahlungsuntähig

Ueber das Vermöger des Kautmanns und Fabrifaunten Willi Lein in Hilden, aliciniger Inhaber der Ftrma Großhandel tür Fabrifbedart B W. Lein in Hilden, witd beute, am 1. Dezember 1925, Nach- mittaas ®% Ubr, die Ge!ihäftäaufit zur Abwendung des Konkurtes angeordnet, weil der Schaultner infolge der VNach- wirfungen des Frieges ¿ablungéuntäbig geworden ift, ober begründete Aussicht befkeht, daß der Konkurs dur ein Üeber- einfommen mit den Gläubigern abgewendet werden fann. Zur Au!sicßteperson wird der Bankdirektor Dr. Friedrich in Düsse!- dort, Berger Ufer 4, bestellt.

Düffeldorf-Gerresheim, det 1. Dezember 1925, Das Amtegericht.

Elberfeld. [98318] Die Ge!ä!tsauificht der- Firma Nau & Shlüter G. m. b. H in Vohwinkel: ist aemäß _& 69 @&erA -V beendet, nackdem der Beschluß vom 6. November 1925; dur weilen der Zwangévergkeih bestätigt worden ift. rechtafräftig gervorden ist. Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.

Elberfeld. [98319] Ueber das Vermögen der Firma Otto Lachm-un in Eibecteld. Altenftr. 22, it am 26. November 1925, Nacbmittags 4 Ubr, die Gescäftäautsicht angeordnet worden. Autsichtsperson: Rechtaantalit Dr. Bebling-Wüifing in Elberfeld.

Amtsgericht Elberfeld. Nbt. 13.

Eiberfelä. {38321} Ueber das Vermögen der Firma Schaper & Vieten in Elberfeld. Hofaue, ift am 26 November 1929, Nachmittags 4 Uhr, die Geichätteaufsit angeordnet worden. Autsichtoperton. Netsanwalt Dr. Goîd- beig in Elberfeld.

Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.

Elberfeld. [98320] Ueber daz Vermögen der Firma Hoppe & Teiche in Cronenberg ist am 30- No- vember 1925. Vormittags 11 Ubr, die Gelchäftauisidt angeordnet worden Aut- sichteperson: Geschättöführer des Fahii- fantenvercins F Krause in Cronenberg. Amtégeriht Elberfeld Abt. 13.

Erfurt, [98322] Au Grund der Verordaungen vom 14 Dezember i916 (RGBL!. S. d1}) uno 8 Februar 1924 (RGBl. S. 51) wird über das Vermögen des Kaufmanns Willi Schmidt in Erfurt, Michalisstraße 40, die Gefcbäfteaufficht zur Abwendung des Kon- furies angecidnet. Als Aurfichtaperfon wird der Konkuréverwalier Hilpert in Erfurt, Biomarcksiraße 12, destelit. Pr. Amtsgericht Erfurt. Abt. 16.

ErTIangen, 198322] Das Amtégericht Erlangea bat mit Beicbluß vom 1. Dezemter 1925, 6 Ubr 30 Min. Nachm , über das Vermögen des Bauernkrattwerkes Baterédorf-Wellerstadt. e G. m b H in Baieradort, die Geschätts autficht angeordnet und den Nechteanwvalt Dr. Joanni îïn Erlangen als Autsichts- person aufgestellt.

Erlangen, den 2. Dezember 1925. Gecichtsfchreibexei des Amtsgerits.

Fiatow, Wes!ipr. [98324] Die Geichäfteauisiht zux Abwerdung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns MReinhoïd Hasse in Flatow wird angeordnet Zu Nukfsichtépersonen werden: a) Necht8anwalt Eberle, b) Kauf- mann Otto Berg, beide in Flatow, bestelit. Flatow, den 1. Dezember 1925. Preußiiches Ärntägericht.

Giatz. ; [28325] Die Geschäftaaufficht über das Ver- tnôgen des Kaufmanns Alfred Negwer in (lay wird nach rechtsfäftiger Bestätrgung des von Negwer vorgetchlagenen und am 29. Oftober 1925 angenommenen Ver- gleibs- aufgehoben. Glaß, den 25 November 1925. Amtègeri{t Geister.

Hagen, Westi. F98326 Ueber das Vermögen ‘des Kautkmanns Emil Weamann, alleinigen Inhabers der Firma Emil Wegmann zu Hagen, Süd- siraze 20. Sckneiderartitel, bat aemäß Verordauna vom 14 Iuni 1924 die Ge- ichâttéautiiht angeordnet. Der Auftionator Berghaus zu Hagen Kinkilstraße, ift zur Autfichteperson bestellt.

Hagen i. W.. den ‘1. Dezember 1925

Das Amtsgericht.

Wagen, Westf, {98327] Uber das Vermögen der Firma Friy Kettiez Nach!. Getell)chaft mit beihränkter Haitung zu Hagen. Werk4eugtabrifk, ist gemäß Verordnung vom 14. ‘Juni 1924 de Ge'ichärtsauffit angeordnet. Kaufmann Hans Pfeiffer zu Hagen, Hoch- ftraße 26, it zur Autsichtèperton beftelkt. Hagen i W, den 1. Dezember 1925. Das Amtägericht

Halbau, [98328 Ueber das Vermögen des Stellmacher- tneisters Nichard Hubatih 1n Fieiwaldau ist beute die Geichärteautsiht angeorduet worden Auffichtover!on if der Kauf- mann Paul Hämyel in Freiwaldau. Amntégericht Halbau, 2. 12, 1925.

E ere,

miitags 4 Ubr 30 Minuten,

witd wird der Kaufmann Nobert Niemöfller in Labes bestelit

Der | f

HWamb6Grn. 7 [98329} Die Ge'\chäftsaufficht über das Ver. inôgen des Kaufmanns Jotef Rotentbal in Hamborn in Firma Kautbaus ofen- t6at in Hamborn ift mit der Nechtéfraft Ben Nes vom 24 Oftober 192%, ngRverg lag rom 7. August 1925 Taae ie beendet

Hamborn, den 30. November 1325.

: Amtsgericht. .

"De Silitceuliiht 19 am - u angeordnet über das Vermögen: 1. des Kautmanns Johannes Albert August Ise- straße 955, alleinigen Znhabers der Fitma F Vüb!cmana & . und alleiniger berlönlid haftender .Gesellihafter der Firma Preßfkorkwerke Hans Eggert Kom- manditgel.,, 2 der Fnma Prekko: werfe Hans Ggaecrt Kommanditge! , beide: Besens inderbo? 13a Aurfichtsperson: Amandus Lange. Lilienstraße 36.

Hamburg, 2 Dezember 1925,

Das Amtégerickt.

ZSerrustadt. [98332] Durch Be1chiuß vom 17. November 1925 if zur Abwendung des Konkurtes die Getchäftsaufsicht über das Vermögen des Schuhmachermeisters und Leder- bändlers Gotttried Nezel in Herinstadt angeordnet worden Aufsibtéperton ift der NRecbtéanwalt und Notar Krug in Herrn-

ftadt.

Herrnsiadt. den 30. Norember 1925. Amtsgericht.

198333] Ueber das Vermögen des Kaufmanns

Ernst Hanien in Kleve. Jußaber eines

Buch-, Sebreib- u. Büromaterialiengeshätts, wird beute, am !. Dezember 1925, Nach- i das Ges thäfteauffihtwerfahren aageordnet: Der Auktionator August Crâmer in Kleve. Grat-Jobann-Straße 22, wird zux Aufs

sicbtspeztonu ernannt.

Kleve, den l. Dezember i925.

Das Amtsgericht. Labes. ; __ [98334] Die Geschätteautsibt zur Äbrvendung

des Konkurses über das Vermögen des

Kaufmanns Adol? KoH tin ngerin angeordnet. Als Auffichteperfon

Labes, den 1. Dezember 1925. Arntsgericht.

Leipzig. s: [98335] Üeber den Kaufmann Hugo Reimann in Leivzig, Elienstraße 92, all. Inhabers einer Holigroßbhandlung unter der bandeia- geri{tiich eingetrageren Fuma „Hugo HNeimann° in Leivzig, Eltienstraße Ee Kaiterin-Augufta-Strañs (Lagerplag). ist zwecks Abwendung des Konkurses am 1 Dezember 1925, Nachuittags 24 Uhr,

die Geichättéautfiht angecrdnet worden.

Mit der Beaufsichtigung der Geschättsä- tübrung des Schuldners ist der Diptoin- fautmann Carl Born in Leipzig, Bayer?he Siraße 1, beau!tragt Amtsgericht Leipzia, Abt TI A 1,

den 1. Dezeraber 1925.

Leipzig. : 98336 Die dur Beschluß vom 27. Ottober 1925 fiber die offene Handelëgesellichaft unter der bandelegerichilid cingetragenen Firma Schymann und Krufe in Lewzig, Haupt mannstraße 5, angeordnete Get äfte- autfit wird infolge Anttagsrücknahme durh den ver!öntih bhattenden Getell- ihatîter Schumann wieder aufgebßchben.

Amtsgericht Leipzig, Abt li A k,

den l. Dezember 1925.

Lüdenscheid. [98337] Die Geichätteautfiht über das Ver- mögen der ofenen War ltgeteAichait Wilhelm Lumberg în Carthauten wird aufaeboben, wet die Schuldnerin in der agieulih vorges{riebenen Frist einen An- trag auf Eröffnung des Vergleichs- verfabrens nit eingereid;t hat. Lüden}cheid, ten 30 November 1925, Das Amtsgericht.

Lyck. [98338 j Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gryft Klüvpelholz in Weck ist am 30. No- vember 19295 die Geichättäautfiht an- georeuet. Autsihtêperion: Kaufmann Schenk in Lyck * h Loe den 30. November 1925. Amttgericht.

Marggrabowa. (98339; Aut Antrag des Sägetrvei ksbesizers und Holzkautmanns Ludwig -Lefsel in Marg- arabowa wird die Geschärtsau'sicht zur Abwendung eines Konfurties angeordnet ne Aussicbteperson wird der Kaurmann nts v. Mülmann in Marggrabowa be- t. Margarabowa, den 1. Dezember 1925. Amtsgericht.

Nenstadt, Haardt. _ 98341;

Mit Beichluß des Amtsgerichts hier vom l. Dezember 1425, Abends 6 Ubr, wurde über das Vermögen der Firma Berlet @ Cie, Bucbdruckerei und Ver- lagéanstalt ia Neustadt a. Hèt., die Ge- 1chä!teaufsicht zur Abwendung des Kon- furses angeordnet. Als Aufsichteverton î t Dr. Leonhard

ist Herr Ytechtäanwal Völker in Neustadt a. Hdt. - bestellt.

Die Geichuftzeautficht üver die m@&

uguft Weermann, Fabrik iür Fein-

E nit in A, ift T gt

veraleih beendigt E D

Neustadt i. Baden, den 20. Nou. 1985. Bad. Amisgericht.

Neustettin, : {§8342} Ueber das Vermögens des

Eduard Meyers in Neusiettin ist da

Beichluß des unterzeichneten Gerichts

auffiht angeordnet. Zur Geshäftaaufs fibtéperion ist der Kau!mann Richard Brennicke, bier. Steliteritraße. Ecfiefit. Neustettin, den 28. November 1325 Aumtsgerit

Oppeln. \ ._ {98343] In Sachen, betreffend Getchäftéau!sicht über das Bermögen des irüßeren Generafe direftors Richard Friedländer in Ovpein Ie, wird die Frist zur Emreichung des Ane tiass auf Eröffnung ces Vergleichti« verftabrens um einen Monat verlängerk (S 66 LIE Ziff 2 der Verordnung vom i4. 6 1924) Ferner wird etre Gläubigere vertammlung auf Montag den 14. Des ¿ember 1925, Vormittags 11 Uhr. vor das dr eas Gericht, Zimmer 16, cine ufen. Amtegeriht Opveln, den 30. November i825.

Pirna.

Ueder das Vertmnêgen 3 meisters Errft Emil Förster in Heidenau, Pirnaer Straße 22 ift beute die Geschätt(« auft angeordnet worden. Auffichis- verton ist der Kauimana Ernst Fernbach in Pirna, Lange Straße 9.

Amtegerit Pirna. den 30-November 1925,

Pritzrati. [94345] Ueber die Geschäftsinkaberin Witwe Emma Testorf in Pritwalf wird dies Geichäficautfiht zur Abwendung des Kone furtles angeaibnet. . Zur Auffihteverton wird Dr Straub bier von der Buche und Steuerberatungestelle des Zentrale verbandes für Handel und Gewerbe bestellt. Brizwalf, den 1. Dezember 19252

- Das Amtsgericht 3 N.n 5 25,

Rheinbach. 198346] Ueber die Firma Franz Müllenbruck in NRheindah ift die Geichättsau!ficht ane geordne2. Zur Au!sichtèperfon ti#- Dr. s Bonn. Kronprinzensiraße 25, ellt. RNbeinba. den 29. November 1925. Amtagericht.

Rügenwalde, (983477 Ueber das Vermögen des . Klempners Reinbold Bobleckde in Rügenwalde wird die Ge1häftsautsiht zur Abwendung des. Konfkureverfahrens angeordnet Als Aufs fichteverton wird Nehtäamvalt Dr. Pantke: in Rügenwalde bestellt Kügenwalde, den 28. November 1925. Amtsgericht

StaMŒelstein. 198348] Das barer. Umtêgeriht Stafelftein bat über das Vermögen der Firma Gebrüder Siibermann, Porzellanfabrik in Haufen, Alleininhaber Hans Silbermann Fabrifke besiger in Hauten, am 1 Dezember 1929, Nachm. 6 Uhr, die Ge'chäftsautiicht ¿uk Abweudung des Konkurses angeordnet Als Au!sichtèverson wmde der Kautmann Otto Fidentiher in Lidtentels bestelit. Gerichtsfchréiberei des Amtögerichts.

Teastedt. [98349] Ueder das Vermöven des Händlers Hermann Gellers in Todtglüsingen wird Ge!cbäftsaursiht angeortnet Als Aufs sichteverson wird der Mandatar Fickert in Tostedt bestellt -

Amtsgericht Tostedt; 1. Dezember 1925,

Weissenburg, Bayern. [98350]

Ueber die Geichäfteführung des Schuhe warenbändlers Friedri Bauer in Weif-ene burg è B rourde beute, den 30 Nga vember 1925, Nachm. 5 Ubr, die Geichäftse œusiht zur Abwendung des Konfurevers- fahrens angeordnet. Als Au!sichteper!on winde der Kaufmann Hugo Koch in We'ßenburg i. B bestellt

Weißenburg i. B, 30. November 1925,

Bayer. Amtsgeriht Weißenburg.

Werl, Bz. Arnsberg. {9835t} Die Gefchäfreau'sicht über die Finm@

Modenbaus Theodor Müller in Werl ist

beendigt nachdem der den Zwangtvergle:h

bestätigende Beschluß rechtsfäftig ges

worden ift.

Amtsgericht Werl, den 30. November 1925.

Wiesbaden. [98352] In der Geicbäftsau!sichtäsache über das Vermögen der Frau Christiane Frangecrs Litter, Tuchhandlung in Wiesbaden Bahtus bo!straße 3, wird die Gelchä!téauisicht bis zum 31. Dezember 1925 verlängeit. Wietbaden, den 24. November 1925. - Amtsgericht Abteilung 8 [98353]

Zerbsi, : s lleber daz Vermögen des Domänene vâcbters Gustav Sperling Domäne Buhßs lendort, Post Lindau (Anhalt), Saatzuchts wirt'chatt, wird heute, am 2 Dezember 1925, Vormittags 11 Uhr. Ge\chäfteaufe sit ¿ur Abrvendung des Konfuries anges oidnet Als Aufsichtèper!onen find be- ellt: 1 Amtmann Philrpy Bennecke in Buro b Coewig, 2 Bücherrevisor Oits

Kebr in Leipzig, Montbéltraße 7 Artsgericht Zerbst, den 2. Dezember 1925.

vom 28. November 1925 die Geschärtse

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2

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Zweite Durchführungsverordnung zum Aufbringungsgeseß. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Persfonalordnung

der Deut)chen Reichsbahn-Gesellschaft “(Teil T).

Preußen. f betreffend die Einziehung von Diphtherie- serum.

Bescheide über die Zulassung von Zündmitteln.

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Amtliches.

Deutsches Reich,

Durchführuugsverorduung

Aufbringungsgeseßt.

Vom 4. Dezember 1925.

Auf Grund des § 2 Abs. 3, 4, §8 3, 4, § 9 Say 2, SS 12, 14, 15 des Geseges zur Aufbringung der Jndustriebelastung (Aufvringungsgeseß) vom 30. August 1924 (RGBL. 11 S. 269) berordnet die Reichsregierung:

I. Der Kreis der Belastéten. S 1.

(1) Aufbvringungspflihizg sind die Unternehuer sämtlicher industriellen und gewerblichen Betriebe mit Einschluß des Berg- baues, des Verkehrs-, Bank=-, Versiherungs-, Gas-, Schank- und BeherbergungSgewerbes sowie des Handels.

(2) Die werbendenu Betriebe des Reichs, der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) sowie solhe werbenden Betriebe, deren Erträge ausschließlich dem Reiche, den Ländern oder den Ges- meinden (Gemeindeverbanden) zufließen, sind aufbringungs-

flihtig, soweit sie vermögensteuerpflüihtig oder nah den Be- timmungen der §8 1 bis 4 der Ersten Verordnung zur Durh- führung des Aufbringungsgeseßes vom 16. November 1925 (RGBI. 11 S. 971) zur Abgabe einer besonderen Vermögens- erklärung verpflichtet sind.

(3) Nicht aufbringungspflichtig sind

a) Unternehmer von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen

oder gärtnerischen Betrieben, von Viehzucht-, Weinbaus- oder Fischereibetrieben; mit befreit sind die mif einem solhen Betriebe verbundenen industriellen oder gewerb- lihen Nebenbetriebe;

) Unternehmer industrieller oder gewerbliher Betriebe in

Ansehung der zu diesen Betrieben gehörenden Neben- betriebe landivirtshaftlihen, forsttvirtshafilihen oder gärtnerischen Charakters; Unternehmer, soweit sie nah Artikel 1 § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 bis 10, § 4 Abs. 2 des Gesezes über Vermögen- und Erbschaftsteuner vom 10, August 1925 (Vermögensteuer- geseß 1925 RGBl. I S. 233 —) von der Vermögen- steuer befreit sind;

) alle Perjonen in Ansehung des Vermögens, das einem freien Berufe dient.

„(4H Hat ein Unternehmer mehrere selbständige Betriebe, so ist für die Aufbringungspflicht der Gegenstand der einzelnen Betriebe maßgebend.

Zweite zum

9 B Gd. (1) Unternehmer des Betriebes ist derjenige, dem das _Be- triebsvermögen nah den Grundsäben des Vermögensteuergeseßes 1925 zuzurehnen ist; Unternehmer sind demgemäß auch offene Handelsgesellshaften und Kommanditgesellschaften. ; , (2) Als Unternehmer gelten nicht solche Personen, die, ohne eine eigene unter das Aufbringungsgeseß fallende industrielle oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben, lediglih Aktien oder andere An- teile an solchen Erwerbsgesellschaften besißen, die ihrerseits eine inter das Aufbringungsgeseß fallende Tätigkeit ausüben. __ _(ŸY Die Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften und tommanditgesellschaften gelten niht als Unternehmer. __ (4) Dem Unternehmer steht der Eigentümer eines verpachteten dder mit einem Nießbrauch belasteten Betriebes gleich. Für das Verhältnis der Beteiligten zueinander gilt, soweit * niht etwas anderes vereinbart ist, folgendes: R a) Im Falle der Verpachtung oder der entgelilihen Be- stellung eines Nießbrauchs entfällt die Leistungspslicht auf den Eigentümer zu einem Viertel, auf den Pächter oder Nießbraucher zu drei Vierteln, Soweit die Verteilung der Leistungspflicht Pächter oder Verpächtex, Nießbraucher oder Nießbrauchbesteller übermäßig belastet, hat eine Schiedsstelle auf Antrag eines Beteiligten eine anderweite Festsebung des Entgelts vorzunehmen. Die Sciedsstelle besteht aus cinem Obmann und zwei Beisißecn. Der Ob- mann {wird von der für den Betrieb zuständigen öffentlich- retlihen berufsständischen Vertretung (Handelskammer u, deral.), je 1 Beisißer wird von jeder Partei ernannt. b) Jm Falle der unentgeltlihen Bestellung eines Nieß- brauchs gilt der Nicßbraucher als allein leistungspflichtig.

„_ Für die Aufbringungspflicht ist bei dec ersten Umlegung der Öeitpunkt zugrunde zu legen, der für die Veranlagung zur Ver-

Sgrundl

ngsgu age. S 4.

(1) Bemessungsgrundlage für die erste Umlegung auf der einzelnen Unternehmer ist das zux Vermögensteuer 1925 veranlagt Betriebsvermögen, soweit es Betriebsvermögen eines auf bringungspflichtigen Betriebes if. Der Wert des Betriebs- vermögens ritet sich nach den Feststellungen, die für die Ver- mögensteuer 1925 maßgebend sind; das gleiche gilt für den Umfang des zur Aufbringung heranzuziehenden Befriebsvermögens, soiveit sich nicht aus dem Aufbringungsgeseß oder den Durhführungs- verordnungen zu diesem Geseß ein anderes ergibt.

(2) «Fit eine Veranlagung zur Vermögensteuer 1925 nit vor genommen, der Einheitswert aber auf Grund des Reichs- bewertungsgeseßes festgestellt ivorden, so ist das Betriebsvermögen für die erste Umlegung mit dem Einhcitswert anzusepen. Fst auch der Einheitswert nicht festgestellt worden, so ist das Betriebs- vermögen vom Finanzamt besonders festzustellen; hierbei gelten für den Umfang des zur Aufbringung heranzuzichenden Betriebs vermögens, sotveit sch niht aus dem Aufbringungsgeseß oder den Durchführungsverordnungen zu diesem Geseß ein anderes ergibt, und für dessen Bewertung die Vorschriften des Reichsbetvertungs- geseßes und der Durchführunäsbestimmnngen zu diesen (Heseß.

8 5,

_ (H) Die Veranlagung zur Vermögenstcuer 1925 oder in den Fällen des § 4 Abs. 2 Saß +1 die Feststellung des Einheitswerts- ist für die Bemessung der ersteir Umläge au dann maßgebend, wenn sie noch nicht unanfechibar geworden ist. Hat eine cudgültige Vere anlagung oder Feststellung noch nicht staitgefunden, so tritt die vor- läufige Veranlagung oder Feststellung an hre Stelle. Aenderungen der Veranlaguna oder Feststellung dur Rechtsmittelentsheidungen, Neuveranlaauugen, Neufeststellungen, Berichtigungen oder andere Verfügungen sind zu berücksichtigen,-soweit sie dem Finanzamt vor der Erteilung des Aufbringungsbe\cheides (8 13) bekannt at- worden sind.

(2) Bei Aenderungen der Bemessungsgrundlage uach Erteilung des Aufbringungsbescheids gelten die Bestimmungen des § 14. S G. (1) Für die Bemessung der Umlage von Ehegatten werden die Betriebsvermögen der Ehegatten entsprehend den für die Ver-

anlagung zur Vermögensteuer 1925 maßgebenden Vorschriften zue 4

sammengerechnet; bei fortgeseßter Gütergemeinschaft wird das ganze zum Gesamtgut gehörende aufbringungspflichtige Betriebsvermögen ent]prechend diesen Vorschriften dem überlebenden Ehegatten zu- Er ate dort s ias é (2) Die Vorschriften des § 10 Abs. 2 des Vermögensteuergeseßes

1925 und des § 48 Abs. 2 Sas 2 des Reichsbewertungsges\ebes finden entsprechende Anwenduna.

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(1) Von der Auföriugungspflicht befreit sind Unternehmer, |

ivenn und solange das als Bemessungsgrundlage dienende Be- triebsvermögen den Betrag von zwanzigtausend Reichsmark nicht übersteigt.

(2) Maßgebenud ist das bringungspflicht unterliegt.

Betriebsvermögen, fviveit es der Auf Ergibt sich uur infolge der Abrundung

9) ein Betriebsvermögen von zivanzigtausend Reichsmark, so ist |

das Betricbsvermögen heranzuziehen und der Betrag von zivanzig- tausend Reichsmark der Umlage zugrunde zu legen. :

(3) Wird bei Ehegatten das Betriebsvermögen zusamen gerehnet 6), so richtet sih die Freigrenze nah der Summe der Betriebsvermögen der beiden Ehegatten; bei fortgesebter Güter- gemeinschaft ist für die Freigrenze der Wert des Gesamtiguts maß- gebend. i (4) Fit eine öffentlih-rehtlihe Körpersd ast Unternehmerin mehrerer werbenden Betriebe 1 Abs. 2), jo gilt die Freigrenze für das jedem einzelnen Betriebe gewidmete Betriebsvermögen besonders. 1V. Die Umlegung der aufzubringende1

Die Reichsregierung bestimmt gemäß § 4 des Aufbringungs geseßes den Hundertsaß des Betriebsvermögens, dessen Verzinsung und Tilgung der einzelne Unternehmer aufzubringen hat,

& 9.

(1) Für die Berechnung der Umlage wird das gesamte heran-

BEtrage.

zuziehende Betriebsvermögèn bei dem einzelnen Unternehmer auf

volle tausend Reichsmark nah unten abgerundet.

(2) Die Teilbeträge der Zins- und Tilgungsbeträge soivie der Zuschläge 10 Buchstabe b des Aufbringungsgesebßes) sind zu- sammen in gleicher Weise wie Reichssteuern abzurunden.

V. Zuständigkeit und Verfahren. & 10.

(1) Für die Umlegung ist das Finanzamt örtlich zustäudig, das für die Veranlagung des Unternehmers zur Vermögensteuer zu ständig ist.

(2) Bei der Umlegung auf die werbenden Betricbe (§8 1 Abs. 2) |

gilt für die örtlihe Zuständigkeit § 5 der Ersten Verordnung Zur Durchführung des Aufbringungsgejeßes vom 16. November 1925 (RGBl. 11 S. 971) entsprechend.

° S LL,

Die Jahresleistungen für das erste Jahr (Zinsbeträge sowie Zuschläge gemäß § 10 Buchstabe b des Aufbringungsgeseßes) [sind in zwei gleichen Teilen am 1. Februar und am 1. Funi 1926 an die Finanzämter zu entrichten,

S La Werden die -Jahresleistungen (Zins- und Tilgungsbet age sowie Zuschläge) niht innerhalb einer Woche nah Fälligkeit ents rihtet, so können ohne weitere Mahnung von den fälligen Be- trägen Zinsen und Verzuasznuschläge in gleicher Weise wie be! der

Vermögenfteuer erhoben tverden.

D LeN. Das Finanzamt erteilt dem einzeluen Unterne [hrifilihen Bescheid (Auföringungsbescheid) über den Betrag der ¡Fahresleistungen, der auf dessen gesamtes aufbringungspflichtiges Vermögen entfällt. Er kann mit dem Belastungsbescheid (8 12 der Ersten Durchführungsbestimmungen zun Vndustriebelastungsgeseß vom 28, Oktober 1924 RGBl. 11 S. 421 —) verbunden werden, Vet den aufbringungspflichtigen werbenden Betrieben des Reichs, der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) genügt Zustellung des Bescheids an die Vorstände oder Geschäftsführer des einzelnen werbenden Betriebs

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S 14.

(1) Wird in den Fällen des L 4 Abs. 2 Saz 1 die Be- messangsgrundlage durch - Rechtsntittelentscheidung, Neuveraula- gung, Neufeststellung, Berichtigung oder eine andere Verfügung ge- andert, so Aufbringungsbesheid von Amts wegen dur besonderen Bescheid entsprechend zu berichtigen, bei Neuveranla- gungen oder Neufeststellungen mit Wirkung von dem Zahlungs- termin ab, der dem der Neuveranlagung odex Neufeststellung ¿W- grunde liegénden Feststellungszeitpunkt 75 Abs. ? Saß 1 des Reichsbewertungsgesebes) folgt.

(2) Liegen bei werbenden Betrieben 1 Abs. 2) die Voraus» tegungen für eine Neufeststellung des Einheitswerts nah deù Vor- ihriften des Reichsbeiwertungsgeseßes vor, lo ist der Einheitswert für die Zwecke des Aufbringungsgeseßes vou Finanzamt neu fest« zustellen, soweit eine Neufeststellung niht schon aus anderen (Grunden erfolat. Die Vestiminiting des Abs, 1 findet entsprechende A1utwertdung.

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8 15:

(1) Der Aufbringungsbescheid 13) ist gemäß § 9 des Auf- bringungsageseßes anfehtbar. Der Bescheid, mit dem der Ausfbriu- gungsbescheid berichtigt wird 14), ist selbständig anfechtbar, \0- weit die Aenderung reiht. Bei werbenden Betrieben des Reichs, der Länder- und Gemeinden (Gemeindeverbände) sind zur Ein- legung der Rechtsmittel auch die Vorstände und Geschäftsführer der emzelnen Betriebe befugt.

(2) Die Bewertung des Betriebsve1 ) Grundsäßen, die für die Vermögensteuer 1925 maßgebend sind; das gleiche gilt für den Umfang des zur Auf ziehenden Betriebsvermögens, soweit fich nichi A bringungsgeseß oder den Durhführungsverordnungen zu diesem (eseß ein anderes ergibt, Daß ein Gegenstand nicht zu dem heran zuziehenden Betriebsvermögen gehört, kanu in den Fällen des §4 Abs. 1, Abs. 2 Saß 1. nur geltend gemacht werden, wenn sich die Nichtzugchörigkeit aus dem Aufbringungsgeseß oder den Durch- führungsvorschrifien zu diesem Geseb regelt; in den Fällen des L4 Beschränkung nicht,

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Abs. 9? Sau 2 gilt diese

v1. Vorauszahlunge 8 16.

(1) Soweit dem Unternehmer nicht vor den für die Eutrichtun der gpahresleistungen bestimmten Zeitpunkten (§8 11) ein Auf- dringungsbescheid zugestellt worden ist, hat er zu diesen Zeitpunkten Vorauszahlungen auf Grund eines Vorauszahlungsbeshcides zu

lg

leislen. : (2) Der Borauszahlungsbesheid wird von dem nah F

ständigen Finanzamt erlassen. Gegen den Bescheid

ichwwerde (§8 224, 281 der Reichsabgabenordnung) a1 8 Landes

finanzamt zulässia.

ist nur die Be-

(1) Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlu einzelnen Unternehmers ist das in derx 1925 angegebene Betriebsvermögen, soweit es l eines aufbringungspflichtigen Betriebes ist. Hat der Unternehmer eine Vermögenserklärung für 1925 innerhalb der für ihre Abgabe allgemein bestimmten Frist nicht abgegeben, so ist Bemessungs- grundlage für die Vorauszahlungen das zur Vermögensteuer 1924 veranlagte Betriebsvermögen, soweit es einem aufbringungs pflichtigen Betriebe gewidmet war.

(2) Für die Vorauszahlungen gelten Say 1, 3, §8 19 bis 21 sinngemäß.

S 18.

Soweit die Teilbeträge der auf Grund des Aufbringungs bescheids zu entrichtenden. Fahresleistungen (8 13) die Teilbeträge der bis zur Zustellung des Aufbringungsbescheids zu leistenden Vor- auszahlungen überfteigen, ist der Unterschiedsbetrag binnen zwei Wochen nah Zustellung des Aufbringungsbescheids zu entrichten Soweit die Teilbeträge der auf Grund des Aufbringungs8befchei zu entrichtenden Fahresleistungen hinter den Teilbeträgen der b zur Zustellung des Aufbringungsbescheids geleisteten Vorau zahlungen zurückbleiben, ist der Unterschiedsbetrag nah Zustellung des Aufbringungsbescheids auf Antrag und, wenn er 5 Reichsmar itbersteigt, von Amts wegen zu erstatten.

VII. Privatrechtliche Rückwirkungen Leistungs8pflicht. S 19,

(1) Werden die Betriebsvermögen von Ehegatten zusautmen gerechnet (8 6), so gilt für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander jeder Ehegatte als Schuldner des Teils der Leistungspflicht, der dem Verhältnis des Werts soines zur Aufbringung herangezogenen Betriebsvermöhens zu dem Werte des gusammengerechneten herangezogenen Betriebsvermögens entspricht

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