das Deutsche Reich bestellt (vgl. die Belcniniins vom 29. September 1902 im SiGLämeiad Nr. Bs vom 3, Okiober 1902). Berlin, den 14. November 1925. Das Reichsauffichtsamt für Privatverficherung. S D: Britiat U E
Achtizehüuter Abscchuitt.
Maschinen, eleftrotechnishe Erzeugnisse, Fahrzeuge.
Nohluppen; Robschienen (Millbars); Nohblöcke  ); Brammen; vorgewalzte Blöcke (Bloon!s); Platinen; Knüppel (Billets); Tiegelstahl in Blöcken . . e 785A1/2) Schmiedbares Eisen in- Stäben, . auch ge ormt (fassoniert); warm oder kalt gewalzt, gezogen A. Maschinen. oder sonst öcarbeitet; auch geshmiedet, roh; au Mähmaschinen (Getreide-, Grasmähmaschinen [Rasen-
mit eingewalzten Mustern oder Verzierungen: mäher 906D? /
Träger (LT-. UV- und _[N_- [Zores] Enten) mit einer / Steghöhe von 80 Millimeter und darüber. . . . -
Formeisen (mit O des in Nr. 785A1 senwonten);
— ESrste Beilage : zum Deutschen RNeichsSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Ir. 295. Berlin, Donnerstag, den 17. Dezember 1925
Milchentrahmungsmaschinen Cle Zeparatoren) . 906C Sämaschinen, wender, Heu-, Ztrob- usw. Pressen, Futterschneide-, Häsel-, Buttermaschinen, Schrot-
Bekanntmachung.
nicht gerne (fassoniertes) Stabeisen; schmie
bares Gi lang, zum Umschmelzen .
Bandeisen: warm gewalzt oder geschmiedet (roh oder bearbeitet; auch Bandeisen mit eingewalzten Mustern); falt gewalzt oder gezogen (auch weiterbearbeitet) .
(786/8) Blech:
roh, entzundert, gerichtet, dressiert, gefirnißt, in der Stärke: von 5 Millimeter oder darüber (Grobbleche) .
—: von mehr als 1 Millimeter bis unter 5 Millimeter ,
=: von 1 Millimeter oder darunter. .
abgeschliffen, mit Schmelz belegt (email (E qgebräunt oder sonst künstlich oxydiert, auh nut piegelnder Oxydschicht überzogen, soweit aus .Edelstahl aus Li
788b
verzinnt (Weißblech) . verzinkt ;
verbloit oder mit anderen unedlen Metallen oder Legie- rungen unedler Metalle überzogen . E Wa Vlech (mit Ausnahme von Well-, Riffel-, Waffel-, Warzenblech), gepreßt, gebuckelt, flanscht, geshweißt, gebogen, gelocht, gebohrt . s (791/2) Draht, einschließlich des geformten (fassonierten) und geplätteten:
(791a/b) warm gewalzt oder geshmiedet:
Wellbleh; Dehn- (Streck-), Riffe
L S bearbeitet .
nicht weiterbearbeitet; Drahtfaiten nicht übersponnen (auch abgepaßt)
weiterbearbeitet .
(794/5) Andere Röhren, auch Muffen ‘und Flanschen- __ röhren, gewalzt oder gezogen: roh, mit einer Wandstärke: von 2 Millimeter oder
darüber .
—: von weniger als 2 Millimeter . bearbeitet, mit etner Wandstärke: von
darüber .
—: von weniger als 2 Millimeter .
Eisenbahn-, auch Ausweichungs-, (Flach-), Feldbahnschienen, Herzstüde \tüde) aus shmiedbarem Eisen, auch gelocht und am
Fuße ausagelintt . Straßenbahnschienen . . Eisenbahnschwellen aus Eisen .
Eisenbahnlaschen und -unterlagsplatte
-kränze), -räder, -radsäbe .
(798/9) Schmiedbarer Guß, Shmiedestücke und andere Waren aus shmiedbarem Eisen, anderiveit i nit genannt: Teile von Maschinen, Schiffen, Fahrzeugen usw., roh: von mehr als 10 Doppelzentner . ; S —: von mehr als 1 bis 10 Doppelzentner . K Doppelzenter . —: von 3 Kilogramm oder darunter . ia E E
—: von mehr als § Kilogramm bis 1
andere Waren, roh
(799a/d) Maschinenteile, anderweit nicht __ çenannt, bearbeitete: von Lokomotiven, Dampfstraßenwalzen, tendern, Lokomobilen, Dampfmaschinen, -turbinen und anderen Kraft- (Antricbs-) Maschinen (mit Ausnahme
der Elektromotoren)
von landwirtschaftlichen ‘und Molteceimaschinen S von eleftvishen Maschinen dec Nrn. 907a/g sowie T Erzeugnissen der
von anderen eleftrotehnischen N: 9 18010 4
bon vorstehend nicht aenannten Maschinen . Racteln (Farbabstreicber für Walzendruckmaschinen) Milchkannen, Stahlflaschen, Laternen, Lampen,
Gifenbahngleise, Drehscheiben,
vorivärmer, Sägezahnkraßen, Stahlmagnete und andere
Cisfenwaren, bearbeitet
Brülen und Brückenbestandteile aus \{miedbarem Eisen,
cuch mit Anstrich versehen
Ardere Essenbauteile (-konstruktionen Eisen, auch mit Anstrich versehen . Spaten, Schaufeln, Blatthacken; Küchenpfa Schmelzlöffel, Feuer-erâte (-zangen usw.) .
Pfsugscharen und -streichbretter .
eu-, Dünger-, Nüben-, Koks-, Steinschlag- und ahnliche
aroße Gabeln .
Sensèn, Sicheln; Strohmesser, ges{miedet
sFeilen und Naspeln .
G: senbahnlaschenschrauben («bolzen) und «teile, Eisenbahn- \{wellens{chrauben, Spurstangen, Klemmplatten, Haken-
nâgel i;
s)
Schrauben und Niete von mehr als 13 Millimeter Stift- stärke; Schraubenmuttern und Unterlegscheiben für
Schrauben; Jsolatorstüten . .
Hufe!sen, Schraub- und Steckstollen ;
(isenbahnwagenbescläge, ‘pusser ; (F:senbahnweichen und Sianalteile
Cisenbahnwagenfedern; Pufferfedern .
andere Wagenfedern
Drahtseile, -liten, auch mit einer See
sichen Svinnstosfen . Stacbeldraht
Droht-eflehte, -aewebe aus Gisendraht . Sohlenschóner, Schuhösen, Schuhhaken . Schrauben und Niete von nicht mehr als
St:ftstärke
Ofenrohre, eringe, Kasten (außer Geldkasten), Badewannen, Striegel, Molläden, -jalousien, Taschen- und Kofferbügel, Glocken und Geläute, alle diese aus Blech: auch Teile von folchen“ Geoenständen; Fässer aus Ble; Teile da-
von; Büchsen, Dosen äus Blech; Teile davon - i
Bau- und Möbelbeschläae, Scharniere, Schiebetürrollen, Türfedern, -griffe, -hänge, -ketten, Ventilatoren, Büfettgriffe, Gabel- Kofferwoinkèel Mobél- und Stuhlrollen, Schiebladen- ariffe, „knövfe, sämtlich aus schmiedbarem Eisen .
Schlösser, nicht zu Handfeuerwaffen, und Schlüssel .
Kugel- und Nollenlaaer, auh mit Kugeln oder Rollen
Fe'ne Messer und feine Srberen- .
Tee O Siahlkuge!sn (für Fahrräder 919) .
Perlen, Rosenkränze, Schmuckschnallen, fallend; Finaerhüte; Korkzieher; Nußknacker; Knöpfe (auch . aus Blech), außer Schmuck-; Schiebladen- und Türknöpfen; Löffel: Glocken; Bügel: Lampen; Laternen; Tafelaeráte: Gürtelschlössex -schnallen; anderweti nicht aenannter Kunstauß aus Eten, shmiedbar; sonstige feine Eisenwaren, anderweit nit genannt . L
Kunstschmiedearbeiten
Schirmgestelle und Bestandteile von solchen . D. Zinfund Zinklegierungen. (856/7) Zink, gestreckt, geroalzt (Blech):
a L C
liert), lackiert,
ffel-, Warzenblech Dehn- [Streck-],
für Tontwerkzeuge,
2 Milltmeter oder
HZahnrad-, Platt- (Kreuzungs-
A a j n aus Eisen e Eijenbahnachsen, -radreifen (Naben, Radreifen, -gestelle,
Lokomotiv-
) aus schmiedbarem
nnen, Kohlen-,
le (Kern) aus pflanz- -
Ardere feine Scbneidrwoaren (blanke Waffen und dergleichen),
niht unter 887
786a 786b
786c
7T88c 789
799
794b
795a 795b
799f 800a 800b
808a 808b
809 810 812
320a
8206 820c 82la 821b 824a 824b
29a 825b 825c
E E 13 Millimeter
825e
828a
832 833 836A
. aus 836B1
836B? 8ZGM3
836B4
837 838
en in Stäben, nit über 12 Zentimeter mühlen, Rasenmäher und anderweit nicht P
landwirtschaftlihe Maschinen). = „as «ch5 *) (Finfuhrfrei: Weinpressen.
BELVLDUUNZ
machung, betreffend das Ver von Waren.
Vom 12. Dezember 1925.
Nr. 226 vom 26. September 1925), bestimmt: S A
folgende Fassung:
Ausfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnifses (153/155) Felle und Häute sowie Teile davon: Kalbfelle: roh, grün, elta Os 153a —:_ gefalTtt, getrodnet (tro) . 2. «x 193b Rindéhäute (Junzpieh-, Kalbin-, Kuh-, Ochsen-, Bullen-, Büffelhäute): roh, grün, gesalzen (naß). . « . ch 153c —: geraltt* geirodnet (Ida L 153d Roßhäute: roh, grün, gesalzen (naß): ganze Häute , 153e l H E 153f E Miles: S R Roßhäute, gekalkt, getrocknet (trocken): ganze Häute 153 —: Roßhalse E 153i l O E S 153k Lammfelle, roh, behaart . . s « » «x A 153[ Chatelle, ob D E E 153m Lamm- und Schaffelle, roh, enthaart, au gespalten E ; 5 0 R 153p 153g
Anlage.
L .
* wr wm m m ‘A e 2 mm - -
iegenfelle, roh, auch e A x idelfelle, roh, ah gelpallen . = d» « » He UND KricMCierhaule, 100. . * s + a «oe Neh-, Esel-, Maultier-, Wildsbwein- und andere Felle und Häute zur Lderbereitung, roh, auch enthaart : _(Blößen) und gespalten, jedoh nicht weiterbearbeitet . 153r QURIELE 00, Aibenfelle, L S 154 Knochen, nit Ausnahme dex Hörner, au in der Quer- ribhung in einzelne ‘Teile zers{nitten, Knochenzapfen (Hornpeddig), zu muderen als Schnikzwecken, roh, au E u e OQD-LOOS Steinkohlen, Anthrazit, unbearbeitete Kännelkohle, au Gan. s e a Am S A, ROUO Braitnkohlên, auch gcuahlet. . «e ma 2386 Koks (poröje Rückstande von der trockenen Destillation der Stein- oder Braunkohlen), auch gemahlen . , x 238d Pveßkohlen: aus Steintoblen. . . . «- « s @ 238€ —: aus Braunkohlen (auch Naßpreßsteine). . = # 5 238f Steinkohlenrobtæ o s + + Ub Sé Bruch-, Alteisen (Schrott); Dreh-, Bohr-, Hobelspäne; Eisenfeilspäne; Stabeijenenden, Eisenblechkanten und andere, nur zum Einschmelzen oder Schiveißen ver- wendbare Abfälle von Eisen; Glühspan (Hammer- {lag und Walzzunder); Schliff, auch Stabeisen zum Umschmelzen dex Einfuhrnummer 785A?, einschließlih der in den Ausfuhrnummern des Statistischen Waren- verzeihnisses 785A1, 785A?, 795a, 795b, 79a, 796b, 796c, T96d, 797 aufgeführten Gegenstände, wenn diese Gegenstände sih in gebrauhtem Zustande befinden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob thre Beschaffenheit eine andere Verwendung als ‘zum Einshmelzen oder Shweißen ausl. L SOC Abfälle von verzinntem Eisenblehe (Weißblech) und von verzinktem Etsenbleche von niht mehr als 5 Milli- meter Se E OR0D *) Ausfuhrfrei: Destillierter und präpavierter Steinkohlenteer.
S 2.
.
Berlin, den 12. Dezember 1925. Der Reichswirtschaftsminister. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: Krohne, Reichsverkehrsminister. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. _ GrafvonKanißt.
Bekanntmach uUn g.
beihilfe für Beamte, für erledigt zu erklären. Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht. Berlin, den 15. Dezember 1925. | Galle, Direktor beim Reichstag.
Bekanntma uUng,
rungsunternehmungen durch die Landesbehörde.
Berlin, den 15. Dezember 1925. Der Neichswirtschaftsminister. I Ne Rel
Bekanntmachung
_ Die Guardian Assurance Company, Limited in London, hat. an Stelle des Herru August Hermann Brauß “in Hamburg Herrn Julius . Friedrih Wilhelm Schröder in
Hamburg, Brodschrangen 27 I, zum Hauptbevollmächtigten für
über die weitere N ERSILAAY dee ae botder Ausfuhr
Auf Grund der Verordnung über die Außenhandels- fontrolle vom 20. Dezember 1919 (RGBL. S. 2128) wird unter Des der Verordnung über die weitere Aenderung der Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Waren, vom 25. September 1925 (Deutscher Reichsanzeiger
Die Anlage der Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Aus- fuhr von Waren vom 17. September 1923 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 220 vom 22. September 1923) — Aufzählung der Waren, deren Ausfuhr ohne Bewilligung verboten is —, erhält
Diese Verordnung tritt am 24. Dezeurber 1925 in Kraft.
Der Reichstag hat in seiner heutigen Plenarfißung be- \{lossen, die eingegangenen Petitionen, betreffend Notstands-
betreffend die Beaufsichtigung privater Versiche-
Auf Grund des § 3 Absaß 2 des Geseßes über die privaten “ Versiche rungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (RGBl.- S. 139) bestimme ih im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen, daß bis auf weiteres der „Schweine - Unfall - Versicherungs - Verein Sachsen-Anhalt“ in Staßfurt dur die Preußiiche Landesbehörde beaufsichtigt wird.
Durch eine unter Mitwirkung der mitunterzeichneten, vom Reichsrat und vom Präsidenten des Rechnungshofes des Deutichen Reichs bestellten Kommisiare heute stattgehabte Revision ist festgestellt worden, daß die durch die Reuten- bankverordnung vom 15. Oftober 1923 — RGBl. I S. 963 — in- Verbindung mit dem Geseg über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 830. August 1924 — RGBl. ILS. 252 — vorgeshriebéne Deckung der Rentenbriefe und Rentexozankscheine vorhanden ist.
_ Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 14 Absag 3 der Satzung der“ Deutschen Rentenbank. Berlin, den 15. Dezember 1925.
Der Auffichtsrat: der Deutschen Rentenbank.
Dr. Lenze. v. Winterfeld. Dr. Kayser. Gennes. Der Kommissar des Neichsrats. Schleusener, Staatssekretär.
Der Kommissar. des Präsidenten des Rechnungshofes S8 des Deutschen Reichs. Loewe, Geh. Oberregierungsrat.
Bekan ntmachu ug.
Dem Kaufmann Heinrih Stamm, hier, Petristraßs Nr. 20 habe ich auf Grund des § 20 der Verordnung über Handels- beschränkungen vom 13. Juli 1923 den Handel mit Gegen- ständen dés täglichen Bedarfs jeglicher Art wegen Unzu- verlässigkeit untersagt.
Braunschweig, den 11. Dezember 1925,
: Die Polizeidirektion k.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Friz Knipving, hier, Pestalozukl- straße Nr. 19, habe ich auf Grund des § 20 der Verordnung über Handelsbe)cchränkungen vom 13. Juli 1923 den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs jiegliher Art wegen Unzuverläfsigkeit untersag f.
Braun}chbweig, den 12. Dezember 1929.
Die Polizeidirektion X.
Preußen. BekannimaGUN
Der Reichsrat hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 1925 die in der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Preußischen Boden-Credit-Actien-Bank am 8, Juli 1925 beshlossenen Aenderungen der §8 30, 41, 45 und 49 der Saßung der genannten Bank genehmigt.
Die Aenderungen betreffen die Vergütung des A rats, die Protokolle des Aufsichisrais, die Aktienhinterlegung und das Stimmrecht, das Stimmrecht der Vorzugsaktien.
Berlin-Schöneberg, den 14. Dezember 1925.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Abteilung T.
Nichtamtliches. Deutsches Reich,
Der Reichsrat hielt gestern nahmiitag unter dem Vorfiß des Staatssekretärs Zweigert eine öffentliche Vollsißung ab. Nach dem Bericht des Nachrichienbüros des Vereins deutscher Piueeeger wurde zunächst Hach einem kurzen Bericht des Ausschußberichterstatiers dem Beschlusse des Reichstags zu- gestimmt, wonach den Beamten der Gruppe [l bis [V ein Viertel des Monatsgehalts, der Gruppen V und VI ein Fünftel des Monatsgehalis mit einem Mindestsaß von 30 Æ für Unver- heiratete, 40 .# für Verheiratete, .5 .# für jedes Kind und 10 4 für Vollwaisen und den Kriegsbeschädigten ein Viertel der Dezemberbezüge vor Weihnachien als Notstands- maßnahme gezahlt werden soll. Wie der Berichterstatter mitteilte, würde die Durchführung dieses Beschlusses für das Reich einen Aufwand von ungefähr 34 Millionen, für die Eisenbahn 23 Millionen und die Post 22 Millionen ausmachen. Für die Vertreter von Bayern, Württemberg, Hessen, Baden und Mecklenburg-Shwerin wurde auf deren Wunsch das Protokoll offengehalten. Der Vertreter von Thüringen, Minister Münzer, erklärte:
Thüringen stimme für die Zuwendungen an die Beamten, aber nur unter der Vorauéseßzung, daß das Reich den Ländern die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stelle. In den Ausschüssen habe die Regierung erklärt, das Reich fei dazu nicht in der Lage. Thüringen gere sih aber -immer noch der Erwartung bin, daß das Reich die
eckungéfrage in dem gewünschten Sinne regeln werde.
Dieser Erklärung {loß sich auch der braunschweigische Gesandte Boden an. :
Der Reichsrat genehmigte weiter einen Geseßentwurf über Ausfuhr von Kunstwerken.
Am 11. Dezember 1919 war eine Verordnung erlassen worden, wonach die Ausfuhr von Kunstwerken, die einen nationalen Wert haben, der Genehmigungspfliht unterstellt wurde. *Diese Verordnung läuft am 31. Dezember d. I. ab. Unter den gegenwärtigen un- günstigen Wirtschaftsverhältnissen wird bei der henschenden Geld- fnappheit befürchtet, daß. wenu die Verordnung nicht verlängert wird, die Abwanderung von Kunstwerten ins Ausland dadur gefördert werden wird. Daher bestimmt das Gesel, daß die Genehmigungs- pflicht bis zum 31. Dezember 1927 verlängert wird.
(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rehnungsdirektor Mengering in Berlin. :
Verlag. der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen . Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstr. 32,
(Fünf Beilagen
- - - (eins{bließlid* Börfenbeilage.) z und Erste bis Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage.
Nichtamtliches.
(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Deutschèr Reichstag. 136. Sizung vom 15. Dezember 1925.
Nachtrag. 5 ei
¡e Rede, die der Reichskanzler Dr. Luther im Lauje
der Sans der Anträge A Erhöhung der Beamtenzgehälter
ehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm folgendermaßen: : i :
Ja, sind Sie genauer unterrichtet, wer Reichskanzler ist? (Heiterkeit und Zurufe links.) — JchH bin auch neugierig, genau so wie Sie. (Erneute Heiterkeit.) 7 E
Meine Damen und Herren! Gegenüber der Fülle der zur Abstimmung vorliegenden Anträge ist es meines Erachtens die Pflicht der Regierung, noch einmal auszusprethen, wohin nah ihrer Ansicht die Lösung gehen sollte. Die Regierung würde es besonders bedauern, wenn sich etwa aus der Fülle der Ab- stimmungen ein Bild ergèben sollte, das nachher die praktische Ausführung unmöglich macht. JFnsbesondere muß die geshäfts- zührende Regierung au noch einmal aussprechen, daß es für sie niht möglich ist, einen Beshluß zur Ausführung zu bringen, der in sih bereits eine Dauerregelung enthält und dadurch der Ver- antworilihkeit der nächsten Regierung vorgreift. (Hört, hört! links.) Dagegen legt die Regierung das aslergrößte Gewicht darauf, daß etwas Positives zustande kommt.
Meine Damen und Herren, ih glaube, das ganze Haus ist mit der Regierung von dem Wunsch erfüllt, daß man innerhalb der nun einmal sehr begrenzten finanziellen Möglithkeiten den Be- amten, die nun einmal ein besonderes Verhältnis an den Staat und an die Regierung bindet, wenigstens in den untersten Be- soldungsgruppen eine gewisse Unterstüßung guteil werden läßt. (Zuruf von den Kommunisten: 3 Mark für die Kriegsbeschädigten!) Diese Unterstüßung, die in der Tat nach der allgemeinen Regelung die Kriegsbeschädigten mit umfaßt, wird — wieder in den einmal gegebenen Grenzen — {ih nah aller Möglichkeit den sozialen Er- fordernissen anzupassen haben (Lachen links), und diese Anpassung an die sozialen Erfordernisse erfolgt am chesten dur eine An- nahme des Antrags Leicht. (Pfui! bei den Kommunisten. — ZuU- ruf links: Sie haben si das sehr „leiht" gemacht!) — Der Wiß war ja außerordentlich geistvoll!
Der Antrag Leicht hat inzwischen noch durch einen anderen vorliegenden Antrag eine Veränderung erfahren, die von der Re- gierung ebenfalls begrüßt wird (bravo! rets), nämlich die Ver- änderung, daß der Mindestsaß des Frauengeldes von 5 auf 40 Mark erhöht wird. Wird diesem veränderten oder verbesserten Antrag Leicht zugestimmt, meine Herren, so wird das Ergebnis das sein, daß die vorhandenen Mittel jedenfalls dahin gebracht werden, wo am meisten Not ist. Der Antrag Leicht ist grund- fäblih nah sozialen Gesichtspunkten aufgebaut. Er gründet sich niht — im Gegensaß zu dem Beschluß des Haushaltsaus8shusses — allein auf das Grundgehalt, sondern er umfaßt das gesamte Gehaltseinkommen; er gibt also der Familie, die neben dem Ehe- mann aus Frau und Kindern besteht, einen Zuschlag, der sich even nach dem Einkommen berechnet, das au für die Frau und für die Kinder gegeben wird, und zwar ein Viertelmonatsgehalt bei den Gruppen 1 bis IV und ein Fünftelmonatsgehalt bei den Gruppen V und VI. Es ift obendrein vorgesehen, daß Mindestsäße gezahlt werden sollen, nämlih 30 Mark für den Ledigen und für den Familienvorstand ebensoviel und außerdem 10 Mark für die Frau und 5 Mark für das Kind, Auf diese Weise ist Vorsorge ge- troffen, daß auf jeden Fall eine gewisse, sicherlich nicht große (sehr richtig! und Heiterkeit links), aber immerhin fühlbare Zu- buße dem einzelnen gegeben wird.
Meine Damen und Herren, nun der Gegensay zu dem Be- \{lusse des Haushaltsausschusses. Es ist eben bemerkt worden, daß der Beschluß des Haushaltsausschusses mehr bräthte. So ist die Vendung richtig. Richtig aber ist wohl, daß er mehr kostet. (Zu- rufe links.) Er kostet im Gesamtergebnis für das Reich und ins- besondere auch für die Länder und Gemeinden etwas mehr. Groß ist der Unterschied überhaupt nit. Aber der Verteilungsgrundsaß ist eben ein ganz anderer, und mir {eint es, gerade wenn man geringe Mittel zu verteilen hat, ein ganz wichtiger Gesichtspunft zu sein, daß man so verteilt, daß dabei denen, die am meisten zu bestehen haben, auch verhältnismäßig am meisten gewährt wird (sehr richtig!), und der Beschluß des Haushaltsausschusses baut sih nur auf das Grundgehalt auf, behandelt also grundsäßlih den Junggesellen ebenso wie den Familienvater mit zahlreichen Kindern. Dieser soziale Gesichtspunkt spielt für die Regierung bei ihrer Stellungnahme eine große Rolle.
Nun aber der andere Gesichtspunkt, daß eine Dauerregelung durh den Beschluß des Haushaltsausschusses herbeigeführt werden würde. Formell steht das im Beschlusse des Haushalts8ausschusses niht darin; tatsächlich aber kann gar kein Zweifel sein, daß der Beschluß von den Kreisen der Beamtenschaft als eine Dauer- regelung ausgelegt wird. (Sehr richtig! links.) Fn noch stärkerem Maße gilt das selbstverständlich für den weiteren Antrag, der ein- gebracht worden ist, diese Erhöhung der Gehaltsgruppen I bis VI im Wege einer Ergänzung der vorläufigen Regelung im Haus- haltsgesey 1925, also in grundsäßlih geseßgeberisher Weise vor- zunehmen. Dieser zweite Antrag bedeutet in noch stärkerem Maße als der erste Antrag die Dauerregelung. Nun seye ih der Dauer- regelung, meine Herren, noch einmal entgegen: es handelt sich wirklih bei der Art, wie die Beamtengehälter aufgebaut werden, niht um eine Angelegenheit von geringerer Bedeutung, die so nebenbei bei einer Notregelung erledigt werden fönnte, noch dazu ohne das Vorhandensein einer im eigentlihen Wortsinne verant- wortlichen Regierung. Die Dinge liegen auch nicht so, daß wir etwa dauernd mit unserer ganzen Beamtengehaltsregelung an die Klassen I bis X111 gebunden sein müßten. Sie wissen, daß sehr
ernste Erwägungen an verschiedeneu Stellen darüber im Gange | Worte „aus eigenen Kräften“. Das heißt nämlih: wenn diese
sind, die Zahl der Klassen zu vermehren (lebhafte Rufe [ink3: hört, höôrt!), und wenn diese Regelung erfolgt, so kann das in der Tat außerordentlich nüßlih sein, weil man dann in rihtiger Weise die einzelnen Dinge den einzelnen Bedürfnissen anpassen kann. (Zu- rufe links.) Wir haben nämli alle miteinander, seitdem wir die Regelung 1 bis XIIIl kennengelernt haben, Erfahrungen darüber gemacht, wo Frrtümer bestehen und wo es richtiger ist, Unter- schiede vorzunehmen. Sie brauchen das nit so auszulegen, wie Sie (nach links) wollen, als wenn die Dinge alle nach oben ge- ¿ogen werden sollen. (Große Heiterkeit links.) Nein, meine Herren, es handelt sich auc darum, gerade in den unteren Gruppen genau zwischen den einzelnen Verhältnissen zu unterscheiden, wo es an- gezeigt ist, die Dinge in diefer oder jener Art zu verändern (Zu- rufe von den Kommunisten), und dabei wird sih ergeben, meine Herren, daß gerade diese eindringliche, feine Arbeit der Gesamt- heit unserer Beamtenschaft, insbesondere auch den unteren Bes- amtengruppen zugute fommt. (Zurufe links.)
Einer solchen grundsäßlih wichtigen Regelung kann man nicht durh einen Beschluß vorgreifen, der bei der Gelegenheit einer Notmaßnahme in so genereller Form gefaßt wird. (Zurufe von den Kommunisten.) Darum spreche ih gerade im Jnteresse einer ordnung8mäßigen Regelung unseres Beamtenrechts und unserer Beamtenbesoldung, die eine der wichtigsten Grundlagen des Staates ist, den Wunsch aus, hier niht vorzugreifen, sondern diese Regelung einer genauen Ueberlegung im Parlament zu überlassen. Fch glaube, daß das gerade einer rihtigen Auffassung des parla- mentarishen Standpunktes entspriht, daß man solche Ent- \{heidungen erst fällt, nahdem die Dinge na allen Richtungen im einzelnen geprüft sind. (Sehr rihtig!)
Bemerken muß ift gegenüber einem vorliegenden Antrage, daß wir uns in der Regelung einer Notmaßnahme zugunsten der Beamten befinden. Jch glaube, daß es völlig von der grungsäblih richtigen Einstellung abweicht, wenn hiermit Arbeiterfragen ver- bunden werden. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Arbeiter- fragen gehören in den Tarifvertrag. Das ist ein Bekenntnis, das bi83her allgemein abgelegt worden ist und das gerade als ein Fort- shritt unserer neueren Form, die gesellschaftilihen und staatlichen Dinge anzusehen, betrachtet worden ist. Fm Tarifvertrag muß die Frage geregelt werden und nicht durch solche Beschlüsse hier.
Dann sind Anträge eingebracht worden, über die Gruppe VI hinauszugehen und au den Gruppen VII bis XII eine Zulage zu gewähren. Meine Damen und Herren, die allgemeinen beamtenpolitishen Gesichtspunkte, die für eine solhe Regelung sprechen, verkennt die Regierung wirklich in keiner Weise und ver- kenne insbesondere auch ih nicht. Zwischenrufe vdrhin haben gerade darauf hingedeutet, als wenn nach dieser Richtung von der jezt nur noch geschäftsführenden Regierung nah Ansicht der Herren zu viel getan worden wäre. Sie sehen, die Meinungen gehen darüber durhaus auseinander. :
Wir müssen aber die Situation jeßt ansehen, wie sie tatsäh- lih ist. Wir sind in einer allgemeinen Notlage unserer Wirtschaft und einer allgemeinen Notlage unseres Volkes, die uns dazu zwingt, gerade in der jezigen Stunde bei solchen einmaligen, auf die Bedrängnis abgestellten Maßnahmen uns im denkbar engsten Rahmen zu halten. Es wäre sicherliG einem großen Teile des Hauses von ganzem Herzen erwünscht, wenn wir über die V1. Gruppe hinaus8gehen könnten.
Aber, meine Damen und Herren, nun lassen Sie mich au einmal den finanziellen Gesichtspunkt mit aller Schärfe aus- sprechen. Es ist unmögli, daß wir die Verhältnisse, die jeßt vom deutschen Volk zu bestehen sind, meistern, wenn wir uns nicht von dem großen Grundsaß leiten lassen, die Maßnahmen auf das engste Maß, das mögli ist, zu beschränken. (Sehr richtig!) Es ist sonst völlig undenkbar, daß wir die Finanzen von Reich, Ländern und Gemeinden in Orduung halten. Was ist denn au im Interesse der Beamtenschaft, was ist denn auch im Snteresse der mittleren und höheren Beamtenschaft, die mir ganz gewiß ebenso wie dem ganzen hohen Hause am Herzen liegt, erreicht, wenn wir vielleiht in einigen Monaten in eine Lage hineinkommen, wo Reich, Länder und Gemeinden überhaupt nicht mehr imstande sind, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen! (Lebhafte Zustimmung in der Mitte. — Lärm und Zurufe von den Kommunisten: Fürstenabfindung! Offizierspensionen!) Nein, meine Damen und Herren, es handelt sih jeyt darum (fortgeseßter Lärm und Rufe von den Kommunisten: Konzernkredite!), unter voller Uebernahme einer ungeheuren geshihtlichen Verantwortung vor dem deutschen Volk auf der schmalen Basis, die uns allein ge- blieben ist, zu wirtshaften (Zustimmung in der Mitte; andauernde Zurufe links) und diese schmale Basis nicht dadur zu gefährden, daß man si gegenseitig in der Stellung von Anträgen überbietet (erneuter Lärm links), und niht dadurh zu gefährden, daß man die Wünsche, die man berehtigtevweise hegt, mit den Wirklichkeiten, die man ausführen kann, verwechselt. (Unruhe und Zurufe bei den Völkishen und Kommunisten.)
Was insbesondere die Frage der Beamtengehälter von der Gruppe VII an anbetrifft, so ist es ja richtig, daß für das Reich der pekuniäre Mehraufwand eine sehr große Nolle verhältnismäßig nit spielt. Anders ist das Bild aber bei den Ländern und bei den Gemeinden. Bei ven Ländern und bei den Gemeinden, wo die große Zähl der Lehrer und der Richter ist, bedeutet ein Hin- übergehen über die Gruppe VI einen Finanzaufwand, den die Länder und Gemeinden in ihrer großen Mehrzahl einfah nicht werden leisten können. (Sehr richtig! in der Mitte.)
Mir liegt eine Erklärung der preußischen Staatsregierung vor, die heute abgegeben ist und die folgendermaßen lautet;
Die preußische Staatsregierung ist nicht in der Lage, aus eigenen Kräften auch den Beamten von Gruppe VII an auf- wärts eine Verbesserung zu gewähren. (Hört, hört! bei der Deutschen Volkspartei.) Neben der Bedeutung, daß die Erklärung als solche vorliegt, verweise ich Sie auf die
Dinge ins Laufen kommen, dann wird der Finanzausgleih wiederum angeshnitten, und die Grundlage dafür, daß wir alle unsere Not bestehen, ist doch au die finanzielle Ordnung zwischen Reich, Ländern und Gemeinden. Wir haben im vorigen Sommer hart genug darum gekämpft, um einen Finanzausgleih zustande zu bringen, einen Finanzausgleih, init dem am Schluß alle nicht zufrieden waren. Aber das ist ja wohl ein unvermeidliches Schiesal von derartigen Regelungen. Wir dürfen diesen Finanz? ausgleih nichi wieder in Bewegung seßen, und gerade auch iu Futeresse des Beamtentums und insbesondere des Beamtentums liegt es, daß die finanzielle Ordnung mit aller Festigkeit und Sicherheit aufrecht erhalten wird. Wir dienen auch dem Beamten- tum nit damit, wenn wir solche Gelegenheiten wie diese hier benußen, — — (Forigeseßte erregte Zurufe von den Kommunisten, — Glode des Präsidenten.)
Das ift eine unerhörte Behaupiung. Bei jeder Gelegenheit, wo es mögli gewesen ist, bin ih für die Beamten eingetreten. Es ist ein starkes Stü, solhe unwahrhaftigen Behauptungen hier aufs. zustellen. Damit kann man die Tatsachen nicht aus der Welt schaffen. (Andauernde erregte Zurufe von den Kommunisten. — Glocke des Präsidenten.)
Nicht nur ih, sondern jede Regierung nimmt für sih das Recht und die Pflicht in Anspruch, die Angelegenheiten der Be« amten mit besonderer Hingebung zu betreuen. Das ist die natür lihe Aufgabe jeder Regierung. Aber diese Aufgabe umschließt auch die Notwendigkeit, auf die großen finanziellen Zusammens- hänge hinzuweisen. Wir werden dahin kommen, daß die ganzen Fragen der Besoldungsreform, die ih vorhin angeshnitten habe, nochch einmal in eingehendster Arbeit mit dem Parlament besprochen werden: Dann ist die Stunde gekommen, um über alle die hier einshlägigen Fragen endgültig zu entscheiden. Hier handelt es sich jezt um eine Maßnahme, die aus der Not ‘der Stunde geboren ist und die ihrem Wesen nah beschränkt werden muß auf die Punkte, wo es nun schließlich doch am allerdrückendsten und am allernot« wendigsten ist.
Meine Damen und Herren! Es Handelt sich auch darunt, eine Arbeit zu tun, die verwirkliht wird. Für jeden Beschluß, der hier gefaßt wird, bedarf es der Zustimmung des Reichsrats. Der Beamtenschaft ist niht damit gedient, wenn ein Beschluß gefaßt wird, der theoretish weitergeht, der aber nahher wegen des aus Zwang geborenen Widerspruhs im Reichsrat niht ausgeführt werden kann. Jch rufe Sie noch einmal auf in dieser Stunde, der Beamtenschaft wirklih zu helfen, indem Sie das tun, was mögli ist. Darum bitte ih Sie, aus all den Gründen, die ih genannt habe, dem Antrag Leicht in der verbesserten Form mit den fünf Mark mehr auf die Frau zuzustimmen. (Beifall in der Mitte, — Pfui-Rufe auf der äußersten Linken.)
137. Sizung am 16. Dezember 1925, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *.)
Am Regierungstishe: Staatssekretär Pop.
Präsident Löbe eröffnet die Sißung um 2 Uhx 20 Minuten.
Ein Antrag der Bayerischen Volkspartei, der im Futeresss von in der Pfalz wohnenden, im Elsaß aber beschäftigten Avbeitern Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr fordert, wird dem Ausschuß überwiesen, ebenso ein Antrag des Zentrums, dex Notmaßnahmen für die Arbeiter fordert, die im Saargebiet beschäftigt sind, aber in den angrenzenden Reichsgebieten wohnen. Beide Anträge sollen noch vor Weihs nachten erledigt werden.
Auf der Tagesordnung steht dann die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Senkung derx Lohnsteuer. _Abg. erß (Soz.) berihtet über die Ausschußverhandlungen, Nach den Beschlüssen des Ausschusses wird u. a. die Einkommensteuev nicht festgeseßt, wenn die Einnahmen des Steuerpflichtigen weniger als 1300 Reichsmark im Jahre betragen. __ Staatssekretär Pop b betont, der Entwurf bringe die Ers- füllung des im Sommer abgegebenen Versprechens der Reichôre ierung auf Ermäßigung der Lohnsteuer. Der Redner stellt fest, daß der in Aus\chuß ier Beschluß auch dem Wunsch der Reichsregierung ente spricht. Weitergebende Anträge seien aber abzulehnen. _ i Abg. Höllein (Somm.) wendet sih gegen das System den Lohnsteuer und fordert stärkere Heranziehung der besizenden Schichten, Gr begründet dann den kommunistischen Antvag auf Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages auf 1500 4. Das System der Familien- bezüce, deren Grhöhung gleichfalls beantragt werde, sei auf die Dauer unhaltbar. Der Medner wendet sih gegen weitere Erhöhung dep Mieten, wodur die Parasiten in Deutschland dem shaffenden Volks das leßte Mark aus den Knochen herauspressen möchten. Die Preis senkungsaktion sei eine lächerlihe Geste gewesen; die Preise gei anstatt zu fallen, auf der ganzen Linie in die Höhe gegangen. enn fie niht noch weiter gestiegen seien, so sei das kein Verdienst dev 2utber-Regierung, sondern eine Wirkung der guten Welternte, Der pater habe zum Steigen der reise beigetragen. Der Tribus utschlands an die Ententestaaten sei dur die Ae RA fünsts lih erhöht worden. Unter all diesen Einwirkungen habe sich die Wirtschaftsnotlage erheblich verschärft. Einen großen Teil der Schuld trage der unerhörte Mietwucher der Hausagrarier; besonders frasse Beispiele zeige der e, Charlottenburg, die Gegend am Kur- fürstendamm usw. Der Redner weist auf die steigende Arbeitslosigkeit r Massen hin. Hilfe fänden diese niht, man halte höchstens blaue Bohnen für sie bereit. Die Steuerpolitik der Luther-Regierung se unsozial und aufs schärfste zu verurteilen, Die Regierung habe im Aus|\chuß berechnet, daß nier Antrag die Einnahme aus der Lohn- steuer auf 740 Millionen im Jahr herabdrüken würde; tatsächlich eien aber in den ersten Dreivierteljahren 1925 bereits 1110 Millionen daraus aufgekontmen. Die Steuerbeschlüsse seien so hoh, daß gur die Erwerbslosen und die Beamten hinreichend gesorgt werden Tönnte ohne daß die kapitalistishe Schieberrupublik gefährdet würde. Das Steueraufkfommen der Besißlosen sei gestiegen, das der Besitzenden gesunken. Die Lohnsteuer bringe über 86 % der gesamten Ginkommen- teuer auf. Die Recierung behaupte, der Reichsrat würde einen Lohn- teuerabzug über 1200 4 nicht annehmen. Der Reichsrat sei shwarz gefärbt bis in die Wolle. (Heiterkeit.) Die Regierung sollte ihn nicht als Kugelfang benußen. Durch den Sonnenschein vou Tat, der in dieses Haus gefallen sei, sei der alte Steuerblok im Reicstag
*) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgehobenen Yieden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.