1925 / 297 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Dec 1925 18:00:01 GMT) scan diff

L A L I ï l

E E E E E

Fulandsverkehr mit Zucker im November 1925,

Der aus dem Auskand eingerührte Zucker ift mit nautischen Zahlen nahgewieten. Hiffern mitenthalten

———-

Am November 19. - # - es 282 Vom 1. Sept. 1925 bis 30, Nov. 1925 6 679 Lin November 1M) a a es;

Vom t. Sept. 1924 bis 30, Nov. 1924) .

t,

Die Mengen sind in den darüberstehenden

—— E E

In den freien Verfkfehr übergetührter Zudter

anderer fristallisierter

Zeitabs@nitt (BOhcetd. zuer)

Zuderabläute, Rübensäfte, andere Zuerlösungen und Mischungen dieter Erzeugnisse mit einem Zuckergehalt in der Trodenmasse (Neinheitsgrad)

von 70 bis 95 vH } von mehr als 95 vH

gt vperion ärke- als Liebeëgabe Dane vom Austand zucker eingeführter uder

dz

1 176 665 2 18 329 3 276 227 5 034 388 164 13 112 1271 111 901 29 840

17 861 3 107 974 | 2 946 320 727 j

‘15 087 5 174 38 737 I 8 5

28 870 11 851 122 492 42 30 120

17 592 2 266 60 882 I it L

54 431 | b 323 99 498 159 j 17 94

1) Berichtigt infolge nachträglicher Angaben aus dem befezten Gebiete,

Auslandsverkehr mit Zucker im November 1925.

|

: Roh- Zeitabschnitt zuer

Sm November 10D L 6 4 206 Davon / Bedarf für deutsche Schiffe —_— | | tür Freihafen Hamburg . . . « Vom 1. September 1925 bis 30 November 1925 E N CIIDEI Davon Bedart für deutshe Schiffe . E für Freihafen Hamburg . « « «

Berlin, den 18. Dezember 1925.

Verarbeitung von Zucterrüben auf Zucker im

/ j l

im Vetriebsjahr 1925/26.

Zahl der Zuker- fabrifen, die Nüben verarbeite!

Landesfinanzämter

E n

Unverfieuert aus dem Geltungsbereiche des Gesetzes auêgetiührter Zucker

j L S f as | Zuckerabläute, Rübentäfte, andere |

fristallisiertex | Zuckerlölungen und Mischungen dieter Zuker Erzeugnisse mit einem Zucergehalt (Verbiauh8- | in der Trockenmasse (Reinheitägrad) zuer

zucker) | von 70 bis 95 vH | von mebr als 95 vH dz

Stärke-

15 368 | 207 |

j

9 i

31 _—— | 2 4 |

|

|

1487 | 18 940 207 _— 450 E s

1-929 | _— |

Statistisches Reichsaint. Wagemannu.

November 1925 und mutmaßliche Ergebnisse

| Mutmaßlich bis | zum Schluß des vout Betriebsjahrs

Verarbeitete Nübenmenge Im ganzen

werden mutmaßlidh

ium 1 verarbeitet

November 1925

. September noch zu bis 30. November | verarbeitende | 1925 | Rübenmenge

dz

Königsberg . 5

Stett *. © 5 Obe1schlesien . .

Bela Brandenburg . Meklenburg-Lübeck . Schleëwig-Holstein und d Münster und Cassel . Düsseldorf und Kölu . , Magdeburg

*

Co

D n ©3

0.0. Q E O s 66. 6 60.06

© S. 0D ck00.

o «“ .

Thüringen, Dresden und Leipzig d Nürnberg, Würzburg, Stuttgart, K uhe und Darm- E 24 R E G s S

171 000 1 702 960 146 200 3391 177 2191 709

1 129 905 4 629 330 3 09x 047 15 807 915 4 042 710 3 199 353 967 500 16 479 822 977 291 1 067 929 66 200 4 052 938 983 500 27 164 227 4 256 876 2 103 047 477 330

648 370 2978 678 1 T0 TTL 8 129 729 2 501 972 2 164 922 8 509 607

613 208 2 400 266

15 087 762

1238 385

Zusammen . 1) 261 1) Davon hatten 91 Fabriken bis Ende November 1925 die Berlin, den i8. Dezember 1925.

Preußen. Die Oberförstersielle Wörs dors im Reg.-Bez. Wies- baden ift sofort zu besegen. Bewerbungen müssen bis zum 6. Januar 1926 eingehen. :

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. Die Firma Zündshnurwerke Kosmos, Krannich-

feldt, Schürmann & Co., Kommanditgesellschaft zu Köln-Niehl und Berlin-Zehlendorf, werden hiermit n den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch n den der Bergbehörde unterstellten Betrieben die nachstehend bezeichneten Zündmittel zugelaffen :

a) Bezeichnung der Zündmittel:

l, doppelt geteerte Zünds{nur,

2. dreitach geleimte Zündichnur,

3. dreitah getceite Zündshnur ;:

b) Herstellungtort: Fabrit Lusthcide - Pipvestein bei Bensberg (Rheinland) und Fabrik Meißen- Triebi}cbthal î. Sa.: 60) Beschaffenheit der Zündmittel: Gemeinfam tür a 1, 2 und 3:

Pulver)eele mit rundem Querschnitt aus glei{mäßigem, feingekörntem Schwarzpulver. Umipinnung der Seele aus 10 dicken Fäven Jutegarn. In der Mitte der Seele liegt ein E weißem und grünem Baumwollfaden bergestellter Seelen- aden.

Zu a 1: Umspinnung a118 7, Ueberfpinnung aus 10 Fäden Jutegarn. Umfspinnung und Ueberspinnung sind mit Teer un- präaniert

_Zu a 2: Die Umspinnung besteht aus 7 Jutefäden, die erfte und zweite Ueberspinnung aus fe 10 Baumrwoll})äden. Die Umspinnung ift mit Leim und Kreide, die zweite Ueber- spinyung frättig mit Leim imprägniert.

Zu a d: Die Umipinnung bestebt aus 7, die erste Ueber- spinnung aus 8, die zweite Ueberspinnung aus 6 Fäden Jutes- garn UÜmipinnung und beide Ueber®pinnungen find mit Teer imprägniert Betondere Bedingungen :

Die Zündschnur

zu al darf an Betriebêévunkten, an denen S{hlagivetter

auftreten fönnen, nit verwandt werden. Die Zündichnüre zu al und a3 sind zum Schießen mit flüssiger Luft nicht zu verwenden Die Zündschnur _ zu 62 darf zum Schießen mit flüssiger Luft benußt werden, sofern mittels Zündschnuran:ünders gezündet wird. Breslau, den 10. Dezember 1925. Preußisches Oberberganit.

Fischer.

2846 038 | 3 894 074 352 702 48916708 | 86668 897 15 684 445

Nübenverarbeitung beendet. Statistisches Reichsamt. Wagemann.

Nichtamtliches.

Nr. 53 des „Min isterialblatts sür die Preußische innere Verwaltung“ vom 16. Dezember 1925 hat tolgenden Inhalt: Allgem Verwalt. NdErcl 4. 12 25, Nachtrag | zum Regulativ f. d. Kommunatverbände. NdErl: 27. 11. 25, Wertzuwachsftener. RdErl. 6. 12. 25, Diensisiegel der Gemeindevorsteber. -— Polizeiverwaltung. NdErl 7. 12 25, Ungültigkeitterklärung in Verlust geratener Prüfungszeugnisse f. Lichtspielvorsührer NdErl. 9. 12. 295, Prüfung von LUchtspielvorführern. Film- verbot ufw. RdErl. 10. 12. 25, Dienstprämie. NRdoErl. 11. 12. 25, Notstandsbeibilfen für Pol.- u. Landiägereibeamte. Staats- angehörigfeit usw. RdErl. 8 12. 25, Anstell. von Ausländern im MNeichsbank- und im Reichsbahndienst. NdErl. 11. 12. 25, Be1giiche Pe1sonalauéweise. Verkehrswesen. NdErl. 10, 12. 25, Unteriuhung von FKrafiwagentührern. Nicht- amtlicher Teil. Verzeichnis emp!ehlenéweiter Jugendschriften 1925 Neueri|\cheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Hevmanns Verlag, Berlin W. 8, Mauer- straße 44. Vierteljährlih 1,80 NVe! tür Ausgabe A (zweizeitig) und 2,40 NM tür Ausgabe B (einseitig).

Breußisher Landtag. 111, Sißung vont 17. Dezember 1925. Nachtrag.

Die Rede, die der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Schreiber im Laufe dex Beratung des Bergetats gehalten hat, lautet nah dem vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Die Ausführungen des Freiherrn von Wangenheim könnten den Eindruck erwedcken, als wenn im Oberharz die preußische Regierung ein wertvolles Erzvorkommen aus Gründen, die ih nicht ret erfennen tann nah den Ausführungen des Abgeard- neten von Wangenheim könnte es so seinen, aus einer gewissen Bosheit gegen die dortige Bevölkerung heraus nit beachtete und verwerte. Davon kann keine Rede sein. Der Bergbau von Andreasberg ist seit etwa 20 Jahren stillgeleat. weil die vorhandenen Vorkommen abgebaut sind. Die preußische Regierung hat wiederholt durch die Geologishe Landésanstalt und

Erzbergbau dort wieder aufgenommen werden könnte. Bis 900 Meter herunter jind die Erze abgebaut. Das Ergebnis dieser Sachverständigenercmittlungen war steis, daß es nicht möglich ift, den Erzbergbhaun wieder aufzunehmen. Wenn von der Bevölkerung

Ge|chäfl8gang beim Oberverw.-Gericht. —-

dur die örtlih zuständigen Bergbehörden prüfen lassen, ob der

‘dort gelegentlich noch Erze g&funden werden, so ist das kein Beweis dafür, daß ein rentierliher Betrieb aufgenommen werden kann, Das ist nihts Außergewöhnliches, daß bei alten abgevauten Schächien gelegentlich noch Erze gefunden werden, die auf den Laien einen Eindruck machen. Frgend ein Argumenc dafür, daß der Bergbau wieder aufgenommen werden kann, is das aber in keiner Weise. Es kann somit niht davon gesprochen werden, daß etwa Preußen hier die Funteressen irgend eines Gebietsteils ver- nachlässigt und seine Pflicht versäumt. Was die Wasserkräfte und die wasserwirtschaftlihe Entwicklung im Oberharz anlangt, so können Sie darauf vertrauen, daß die preußishe Regierung alles, was im Fnteresse der Besserstelung des Oberharzer Gebiets liegt, prüfen und. soweit möglih, zur praktishen Ausfithrung bringen wird.

112, Sizung-am 18. Dezember 1925, Vormittags 10!/, Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *).)

Nach Erledigung von Eingabenberichten wird dec Geschäftsbericht der Preußischen Zentrals P e di owie der Gesetesanirag von Campe (D. Vp.) über die Vereinfachung der Verwaltung der Ausshußberatung überwiesen.

Gleichfalls ohne Aussprache wird in einec Reihe von allen die Genehmigung zur Strafverfolgung von Abgeordneten versagt.

Hierauf itiriit das Haus in die driite Beratung der Novellen zum VBrundvermoögenssieuergeseßh. Die Novelle bringi die Verlängerung der bisherigen Be- stimmungen üder das Grundvermögenssteuergeseß bis zum 31. März 1927. Dex Ausschuß hat eine Reihe von Be- stimmungen in das Geseß aufgenommen, die u. a. Pächtern und Mietern ermöglichen, unter bestimniten Vorausseßungen von der Zahlung der Grundvermügenssteuer befreit zu werden.

Abg. Dr. Kaufhokld (D. Nat.) trägt die Bedenken ra Partei gegen das Geseß vor. Neubauten müssen nicht erst am 1. April, sondern bereits am 1. Fanuar 1926 von der Steuer besreit sein. Ferner wiederholen wir unsere Forderung auf Stener- freiheit der Siedler. Auch der Abgeordnete Herold (Zentr.) hat si immer gegen die hohen Gemeindezuschläge, die heute teiliveije bis zu 1000 % gehen (hört, hört!) gewandt und die Beschränkung auf ein Höchstmaß gefordert. Die fleinen Handwerker, die ein Haus haben müssen, wie Väter usw., soklen jeyt dreiviertel Fahr die Steuern nachzahlen. Wir werden in den wichtigsten Punkten namentliche Abstimmungen verlangen, damit sich zeigt, ivo die Mittelstgudsfreunde sigen. Befreiung muß auch eintreten, wenn Mieten " oder Naht nicht eingehen; das ist îns Gefeß hineinzu- schreiben.

Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff: Auf“ die grundsäß- lien Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Kaufhold darüber, ob man „die abgeshlagenen berihtigten Wehrbeitragswerte der Steuer zugrunde legen soll, will ih nit noch einmal eincehen. Wir haben darüber bei der zweiten Lesung gesprochen, und ih habe fo viek shwerwiegende Gründe für das=Vorçehen der Staatsregierung vor- gebracht, daß es sich erübrigt, auf diesen Punkt noch einmal einzu- gehen. Aber zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Kaufe hold, die sib auf die heute zur Abstimmung stehenden Anträge bee ziehen, muß ih noch Stellung nehmen, weil diese Ausführungen in allen Punkten unzutreffend find und zum Teil auf Mißverständnissen beruhen. Der Herr Abgeordnete Dr. Kaufhold hat sich gegen Ziffer 1 des Antrags Drucks. Nr. 1884 cewandt und hat gesagt, wenn man \hon die Hauéeigentümer in den Fällen, wo die Miete oder Pack niht einkomme, freistellen wolle, kfêônne man eine entspre{ende Bee stimmaing auch in das Geseß aufnehmen.

Der Antrag der in der dritten Beratung angenommen worden ift, lautet:

Soweit bei verpachtetem oder vermietetem bebauten Grundbesiß der auf die Pächter oder Mieter entfallende Steueranteil nidzt eine gezogen werden kann, wird der Eigentümer von der Haftung für die Steuer frei.

Es gibt gar keinen Steueranteil, der auf den Pächter oder Mieter ntfällt. Die Steuer ist eine Objektsteuer, die vom Hauseigentümex erhoben wird. Eine Steuer, die vom Mieter oder Pächter erhoben wird, erxistiert gar nicht. Wenn der Landtag eine solche Bestimmung annehmen sollte, so ift sie sich widerspruchévoll und kann gar niht durbgeführt werden. Sie is mit dem System des ‘ganzen Geseßes gar nit vereinbar. : rihtig!)

Der Antrag in der Sache selbst will, daß, weni der Mieier oder

Pächter die Miete oder Pacht nicht zahlt, der HauLeigentümer von der Steuer befreit wird. Diese Dinge haben wir länest durch Erlaß vom 27, November 1923 geregelt, dessen Befolgung durch verschiedene spätere Erlasse den nachgeordneten Behörden eingeshärft worden if. Da beißt es:

Daß während der Herrschaft des Reichsmietengesekes eine erhebliche Härte in der Steuereinziehung auch in denjenigen Fällen vorliegt, wo die Mieter dem Hauseigentümer den auf sie ent- fallenden Skteueranteil nicht erstatien, kann mit Rücksicht auf die gegenwärtige allgemeine Wirtschaftslage wohl anerkannt werden. In diesen Fällen ist bei Stellung des Stundungsantrags glaubhaft zu machen, daß die Mieter ibren Steueranteil nit erstatiet haben.

In diesem allgemeinen Erlaß haben wir also bereits ausgeführt —. (Zurufe rechts.) Das war damals noch ciwas anderes; damals wurde die Grundvermögensésteuer auf den Mieter abcewälzt; damals konnte man infolgedessen in dem Erlaß von einem Skeueranteile reden. Heute ist das niht mehr der Fall. (Erneute Zurufe rets.) Ganz allgemein liegen also die Dinge so: Die Katasterämter haben die Amveisung, dann zu stunden und niederzuslagen, wenn der Hauë- eigentümer- den Nachweis führt, daß er die Miete oder Pacht von seinem Mieier oder Pächter niht bekommt. Infolgedessen ift den Wünschen, die hier geäußert worden sind, in materieller Hinsicht voll Rechnung getracen In das Geseh selbst können Sie aber n:ch: hineinshreiben, daß der Steuerantail, der von den Miel oder Pächtern niht eingezogen werden kann, nit eingezogen werden soll, weil der Mieter oder Pächter gar keinen Steueranteil zu zahlen haf, sondern die Steuer vom Hauseigentümer zu bezahlen t. Jn mate- riellex Hinsicht sind wär also den Wünschen vollkommen entgegen- gekommen; in formeller Hinsicht is dieser Antrag vollkommen un- annehmbar.

Zu Punkt 2 des Antrags Druck. Nr. 1884: Der Antrag, der jeßt von den Koalitionsparteien gestellt worden ist, will die Be- freiungsfrist auf fünf Fahre beshränken. Jch bitte dringend, ih mit dieser Beschränkung auf fünf Jahre abfinden zu wollen. Das alte preußishe Gesez über die Gebäudesteuer sah eine Befreiung

*) Mit Ausnahme der dur Sperrdruckd bervorgebobenen Jeden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben find.

für mtf bre? Jahre vor, und {h glaube, wir fun sehr viel, wenn wir nunmehr ene Befreiung von fünf Jahren gewähren. In der heutigen Zeit mit ihren vollkommen ungeklärten wirtschaftlichen Ver- hâälheifsen, wo man noch nit klar sieht, wie sich die weitere wirt- faftlide Entwiklung gestalten wird, eine Befreiunesfrift ven zehn Jahren zuzugestehen, {eint der Staaksregierung außerordentlich be- denklich.

Nun meinte Herr Abgeordtter Dr. Kaufbold, es fei eine Ver- ihle{ierung, daß nah diesem Antrag die Frist für die Befreiung unter Umständen erst am 1. April 1926 begiunen solle. Der Herr Abgeordnete Kaufhoïkd hat die Bedeutung dieses Antracs uit ver- standen. Es handelt si hier einfach um folgendes. Es heißt:

Für die im Rechnungsjahr 1924 fertigestellten Neubauten be-

ginnt die Freizeit am 1. April 1926. Die Neubauten, die im Rechnungsjahre 1925 hergestellt worden find, werden an sich zur Steuer erst vom 1. April 1926 heran- gezogen. Für diese Bauten tritt die 5sjährige Freizeit atsbald ein; sie werden: zur Steuer niht herangezogen, Dis Bauten, die im Rechnungsjahr 1924 fertiggestellt worden sind, sind seit dem 1. April 1925 herangezogen worden. Machen wix sie nun s{chlecht- hin frei, so müssen wir alle Beträge, die im Rechnungs8jahr 1325 eingezogen sind, zurüdcderstatten. Das wollen wir vermeiden, -und darum sagen wir: Die fünfjährige Befreiungsfrist beginnt für die- jenigen Bauten, die im Jahre 18924 fertigestellt sind, am 1. April 1926. Also auch diese Bauten erhalten die fünfjährige Befreiungs- frist, gerade fo e alle anderen Bauten, nur aus rein praktischen Gründen der Verwaltung wolleu wir den Beginn der fünfjährigen Befreiungsfrist auf den 1. April 1926 festseven. Fch glaube, gegen dieses Verfahren kann, wenn man die Dinge verständig würdigt, nichts eingewendet werden. Ebenso liegen die Dinge bezüglich der Ziffer 3 des Antrages Druck. Nr. 1884. Auch da haben wir ausgesprochen, daß die Frist für die im lebten Jahre angelegten Siedlungen am 1. April 1926 beginnen soll, damit wir keine Rück- zahlungen machen müssen. Die fünfjährige Befreiungsfrist wird aber an hier allen gewährt. H

Jh fomme nun zur leßien Ziffer, zur Ziffex 4 des Anirages Druckf, Nr. 1884. Hier hat der Herr Abgeordnete Dr. Kaufhold mit allen Mitteln seiner Beredungskunst alle möglihen Gründe an- geführt, um den Beschluß durchzubriugen, der in der zweiten Lesung angenommen worden ist. Nun, meine Damen und, Herren, ih muß auf diesen Veschluß des näheren eingehen. Der Beschluß, der in der zweiten Lesung gefaßt ist, lautet:

Die Erhebung von Zuschlägen über 159 # soll in der Regel nicht stattfinden; bei Zuschlägen zwischen 100 % bis 150 9g ist die Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörden, bei Zu- schlägen über 150 % bis 200 2% die Genehmigung des Regie- rungspräsidenten, bei Zuschlägen über 200 % die Genehmigung des Ministers des Fnnern erforderlich, Meine Damen und Herren, das bedeutet, soweit es fih um die Grenze von 150 2% handelt, eine Verschlehterung des bestehenden Rechtszustandes, Fett steht im Gesez: Die Erhebung von Zu- lägen über 150 S soll nit statifinden. Das wird -nun durch den Beschluß der zweiten Lesung cingeschränkt. Jn diesem Be- {luß heißt es: soll in der Regel nicht statifinden, also eine Vershlechterung zuungüunsten des Steuerzahlers. (Lebhafte Rufe: Hört, hört! bei den deutshen Demokraten, der Sozialdemokratischen Partei und in der Mitte.) Jch glaube nihti, daß diese Ver- s{lechterung von der Mehrheit beabsichtigt wird. (Zurufe. bei der Deutshnationalen Volkspartei: Wie ist es denn in der Praxis? Findet denu eine Erhebung über 150 95 statt? Zurufe von ver- schiedenen Seiten.) Jh spreche jet nicht von der Praxis, sondern von der Fassung des Geseßes. Jeßt heißt es: Zuschläge über 150 % jollen nicht erhoben werden. (Zurufe rechts.) Nach dem Beschlusse der zweiten Lesung joll es heißen: Zuschläge übex 150 % sollen in der Regel niht erhoben werden. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei: Sorgen Sie dafür, daß sie nicht erhoben werden, dann find wir einig!) Wenn Sie das nicht verstehen können, fo bedaure ich es. Die Dinge sind doch ganz flar. Wenn Sie die Fassung abändern und „in der Regel“ sagen, so ‘bedeutet das eine Einshränkung dex heute be- stehenden Bestimmung. (Lebhafte Zustimmung bei den Deutschen Demokraten, der Soizaldemokratishen Partei und im Zenirum.)

Nun zu den Genehmigungsverfahren! Die Genehmigung wird heute nah dem Kommunalabgabengeseß erteilt bei den Land- gemeinden durch den KreisaussGuß, bei den Stadtgemeinden durch den Bezirksaus[huß. (Zurufe bei dezr Deutshnationalen Volks- partei.) Dieses ganze Verfahren wird durch den Beschluß der zweiten Lesung über den Haufen geworfen, indem an die Stelle des Kreisausshusses und des Bezirksausshusses nunmehx die unteren Verwaltungsbehörden und dex Regierungspräsident gejeßt werden. Meine Damen und Herren, das bedeutet eine vollständige Veränderung des Systems unserer Verwaltung (sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten, der Sozialdemokratishen Partei und im Zentrum) und derjenigeu Grundsäve, die im Kommunal- abgabengeses aufgestellt sind. Fh weiß nicht, ob die Herren An- tragsteller sich dies überlegt haben. Fh kann mir uicht denken, daß die Herren Antragsteller die Genehmigung des Kreisaus- {{husses und des Bezirkéausshusses beseitigen und an die Stelle jener Behörden nunmehr den Landrat und den Regierungs- präsidenten seßen wollen. Jch glaube, auch insofern ist dieser Beschluß nicht überlegt. ¿

Nun ein Weiteres! Bei Zuschlägen zwishen 100 und 150 % foll nah den Beschlüssen der zweiten Lesung die Genehmigung der untecen Verwaltungsbehörden eintreten. Heute wird unterschieden givishen Landgemeinden und Stadtgemeinden; bei Landgemeinden entscheidet der Kreisausschuß, bei Stadtgemeinden der Bezirks- auêschuß. Nach diesem Beschluß der zweiten Lesung würde in allen Fällen, alfo au in Fällen, in denen Stadtgemeinden beteiligt find, bei Zuschlägen zwischen 100 und 150 2% nunmehr der Landrat entscheiden. (Lebhafte Rufe: Hört, hört! bei den Demokraten, der Sozialdemokratishen Partei und im Zentrum.) Es würde also dahin fommen, daß auh die Stadtgemeinden unter die Kontrolle der unteren Verwaltungsbehörden gestellt würden. (Lebhafte Rufe: Hört, hört! bei den Demokraten, der Sozialdemokratischen Partei und im Zentrum.) Das ist natürlich unannehmbar. Das geht doch gar nicht. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volks8- partei.)

Nun will abex dex Antrag weiter, daß bei Zuschlägen über 200 2 die Genehmigung des Ministers des «Fnnern eingeholt werden soll. Nach unjerem heutigen System ist die Genehmigung8- behörde in dex Zentralinstanz nicht dexr Mirrister des Funern,

| sondern der Minisier des Funern und der Finanzminister. Au insofern ift der Beschluß nicht richtig. Deutishen Demoîraten, der Sozialdemokratiihen Partei und im Zentrum) Nun ist die heutige Verwaltungs- praxis so, daß bei Zuschlagsbeschlüssen über 250 in den Städten und bei über 00% in den Landgemeinden {on die Genehmigung der Zeutraklinstanz eingeholt werden muß: des Miuisters des Funera und des Ministers der Finanzen. Wenn man aber die Zentralisation noch weiter ausdehnen und in alleu Fällen über 200 % die Genehmigung der Ministerialinstanz ein- holen will, dann müßten wir ein halbes Dußend neue Referenten schaffen. Ein solches Verfahren widerspricht: allen gesunden Grund- säßen einer vernünftigen Dezentralisation. (Fortgeseßte Unruhe.) Wir können niht alle Arbeit im Ministerium erledigen. Von allen Parieien im Landtage ift immer betont worden, daß eine vernünftige Dezentralisation durchgeführt werden müsse. (Sehr richtig! links.) Jch glaube, wenn man das einmal durchdenkt, so muß man nrii mir zu dem Ergebnis kommen, daß die Ziffer d, die in der zweiten Lesung des Etats verabschiedet worden ist, voll- fommen unannehmbarx ist. Wenn der Landtag diesen Beschluß aufrechterhalten sollte, so würde er sich dem Vorwurf aussetzen, daß er die bestehenden Geseße und die bestehenden Verwalinngs8- grundsäge nicht kennt.

Aus allen diesen Gründen bitte ih dringend, die Beschlüsse der zweiten Lesung niht aufrechtzuerhalten, sondern nah den Antrag Nr. 1884 zu stimmen. Soweit berehtiate Wünsche vor- getragen worden find, werden sie in dem Antrage Nr. 1884 erfüllt. Sie sind in eine Form gegossen worden, die den geseblihen Be- stimmungen entspricht und sich verantworten läßt. Die Beschlüsse, die in zweiter Lesung gefaßt worden find, sind das soll kein Vorwurf sein übereilt gefaßt und lassen fich niht aufrecht- erhalten, wenn si der Landtag niht dem Vorwurfe aussetzen will, in leihtifertiger Weise Geseße gemacht zu haben. (Bravo! links ) .

Abg. Blank (Zentr.) wendet sih gegen den Abgeordneten Kanfhold. Wenn es nah ihm ginge, wisse man überhaupt nicht, wer noch Steuern zahlen solle. Der Redner empfiehlt die Aende- cungsanträge, die von seiner Partei zusammen mit Demokraten und Sozialdemokraten eingebracht seien. Die Erlasse, die Milde- rungen tin der Ausführung enthielten, seien auf die Fnitiative des Zentrums zurückzuführen. Früher, als die Konservativen die Macht gehabt hatten, hätten sie troß der anhaltenden Forderungen

es Bentrums eine gerechte Grundfteuer mcht gemacht. (Zurufe des Abgeordneten Kanfhold [D. Nat.].

Abg. Stol t (Komm.) legt die Stellung feiner Freunde dax.

Abg. Kölges (Zentr.) schildert die Krise im Handwerfk.

Abg. Ladendor ff (Wirtsch. Vereinig.) erklärt sich gegen das Gesey. Der Mittelstand könne sich mit der Vorkage nicht cinver- standen erklären.

__ Abg. Hecken (D. Nat.) bespriht die Frage der Zuschläge. Eine starke Kontrolle der Gemeinden müsse geseblich festgelegt ¡Verden.

Damit schließt die Aussprache.

Fn namentliher Abstimmung wird mit 112 gegen 141 Stimmen der Antrag Hecken-Kaufhold (D. Nat.) abgelehnt, der als Wert den e die ReichSvermögenssteuer=- veranlagung 1924 festgesezten Wert festlegen will. Mit großer Mehrheit wird darauf die Neufassung angenommen, die von den Demokraten, Sozialdemokraten und dem Zentrum beantragt ist, wonach die Steuer nicht erhoben wird von den nach dem 31. März 1924 fertiggestellten Wohnungsneubauten einshließzlih des zugehörigen Hofraums für die Dauer von 5 Fahren nach Ablauf des Rechnungsjahres, in dem die Neu-= bauten fertiggestellt worden sind; für die im Rechnungs8=- jahr 1924 O R IeN Neubauten beginnt die Freizeit am 1. April 1926, Auch die Deutschnationalen stimmen dafür. Ferner findet mit Zustimmung der Deutschnationalen der Aenderungsantrag der genannten Parteien Annahme, der den Erlaß der Steuex sür Siedlungen auf die Dauex von 5 Fahren ausspricht. i

Fn namenilicher Abstimmung wurde mit 156 gegen 108 Stimmen gegen die Rechte die Streichung des Passus be- schlossen, der für die Erhebung von Zuschlägen über 200 %

ie Genehmigung des Ministers des Fnnern verlangen wollte.

Als Termin für die Gültigkeit der Vorlage wurde gemäß den Beschlüssen zweiter Lesung an Stelle des von dev Regierung gewünschten 31. März 1927 der 30. September 1926 beschlossen, unter Ablehnung des dentshnationalen Antrags, der die Gültigkeit auf den 31. März 1926 beschränken sollte.

Die Schlußabstimmung über die Vorlage in dritter Lesung findet auf Antrag der Deutschnationalen namentlich statt. Bei dex namentlihen Abstimmung werden nuL 159 Karten abgegeben. Das Haus ist also beshlußunfähig. Die Sitzung wird geschlossen und vom Präsidenten Bartels sofort eine neue Sißung anberaumt,

Jn dex ueuen Sigzung steht dex Geseßentwuxrf über die Grundvermögensstener nicht mehr auf der Tagesordnung.

Das Haus beschäftigt sih vielmehr mit der zweiten und dritten Beratung des Fnitiativgeseßentwurfs über die G e - währung einex einmaligen Zuwendung an Beamte. Diese Vorlage lehnt sh au die bereits bekannten Beschlüsse des Reichstags für die Reichsbeamten au. Die Beamten der Gruppen I bis IV bekommen danach ein Viertel des Monatsgehalis, die der Gruppen V und VYI eine solche von einem Fünftel des Monatsgehalts. Es sind Mindestsäbße vor- gesehen, die bei 30 Reichsmark beginnen. Weitergehende Anträge dexr Kommunisten, die für die Gruppen I bis Vil eine O von 300 Reichsmark verlangen und den Zuschlag zum Grundgehalt von 12/4 auf 30 Prozent erhöhen wollen, werden abgelehnt. Die Vorlage selbst wird mit großer Mehrheit in zweiter und dritter Lesung an- genommen. Bei der Schlußabstimmung fidet die Vorlage gegen die Stimmen der Kommunisten Annahnie.

Ohne Debatte werden in dritter Beratung und in dex Schlußabstimmung folgende Gesetzentwürfe angenommen: Aenderung des Feld- und Forstpolizei- Ret Aenderungder Amtsgerichts8bezirke DorumundWesermünde-Lehe, Erweiterung des Stadtkreises Cassel, Amisgerichts8bezirke Festenberg, Wartenberg und Neumittelwalde.

Der zur zweiten Beratung vorliegende Fa für eine Preußische Verwaltungsrechtsauwaltsord- nung wird noGmals an den Verfassungs8ausschuß verwiesen.

Es folgt die zweite und dritte Beratung des Gesehz- entwurfs, dex die tehnishen Bedingungen des Verfahrens bei Bolksbegehren und Volksentscheiden in Preußen regelt.

Abg. P ieck (Komm.) geht die Vorlage nicht weit genug.

Abg. Badt (Soz.) sieht ebenfalls in der Vorlage keine ideale Lösung. Das preuñile Geseß müsse sih weniger an das Reichs-

Aenderung der Groß

gesey anlehnen. Es enthalte eine ganze Reihe Besserungen gegen-

(Hört, hört® bei den-

über dem Reichsgeseß. Die Praxis müsse lehren, was no& verz besserungSbvedürftig s: x 2 E E

Damit {ließt die Debatte. Das Haus stimmt mit großer Mehrheit der Vorlage in zweiter und dritter Lesung und in der Schlußabstimmung zu und vertagt sih gegen 2 uer auf Dienstag, den 12. Januar 1926, Nachmittags É L.

Die Weihnachtswünsche des Präsidenten Bartels werden von den Kommunisten mit lärmenden Zurufen wie: Amnestie für politishe Gefangene! usw. entgegengenommen,

Parlameutarishe Nachriczteun.

Der Haushaltsaus\chuß des Neichstags sehte geßern die Verhandlungen über eine RetbFeurantie zur Förderung des Stickstoffabsatzes fort. Na sehr aus- gedehnter Debatte erklärte sich der Haushaltsausschuß dem Nacb- rihtenbüro des Vereins deutsdher Zeitungsverlegèr zufolge damit eine verstanden, daß das Re:ch dem zu bildenden Bankenkonsortium gaegen- über für Stickitoffwechsel die von jeßt an bis zum Ende des Düngers jahres aufgenommen werden, eine Ausfallsgarantie bis zur Höbe von 20 Millionen Re:hêmark übernimmt. Außerdem nahm der Aus- schuß eine Entschließung des Abg. Schmidt-Cöpenick (Soz.) an, worin die Reczerung ersucht wird, bei Uebernahme dieser Ausfalls garantie darauf zu achten, daß die Kreditaktion nur für das Dünger- eschäft gilt, das auf Grund dieses Beschiufscs zukünftig zustande ommt, und nichGt zur Abwicklung zurücliegender Verpflichtungen ienen darf.

Der Volkswirtschafilivwe Ausschuß des Reichstags segte in seiner gestrigen Sißuug unter dem Vorsißz des Abg. Simon- Franken (Soz) die Erörterung der Wirkungen der hohen Bankzinsen ie Wirts \chaft fort. Nah dem Bericht des Nachri s des Vereins deutscher Zeitungsverleger forderte der Abg. Dr. Hi rding (Soz.) eine umfalsende Wirtschaftsenqueie. Die gegenwärtige deutsde Wirt- schafiskrise habe in ihrem weiteren Verlauf ihren Charakter geändert. Wahrend sie anfangs nur die dur die Inflation aufgeblähten aroßen Jndustriekonzerne getroffen habe, sei sie jeßt immer mehr zu einer allgemeinen Wirtschaftskrife geworden, die icht mehx nur als Neini- gungsfrise anzusehen sei. Die Ursache liege darin, daß schon seit 1914 eine falsde Steuerung der Wirtschaft zu beobachten sei, er- mögliht durch den Auss{luß der ausländischen . irrenz. So sel eine falsbe Verieilung des Kapitals als Produktionsmittel auf die einzelnen Produktionszweige eingetreten. Die Kriegs- und Inflations- wirtschaft habe tèe Wirtung einer tehnishen Nückständigkeit der deutsben Industrie gehabt. Die leßie Kartelltagung habe enttäufscht, weil fie gar nit die Notwendigkeit einer besseren“ Organifatiow erörterte Der Unterschied der deuishen Kartelle und der aut- ländischen Trusis liege daria, daß im Gegensaß zu den Trusts die deutscden Kartelle eine Art kapitalistisher Mittelstandépolitik treiben zum Schuß der Schwachen und Nückständigen. Wenn wir in dent Uebergang vom Kartellwesen zum Trustsystem einen wirtschaftlichen Fortschritt innerhalb des fkapitaliftishen Systems sähen, so brauchten wir nah amerifaniswern Muster ein unabhängiges Kartellamt, das die Interessen der Allgemeinheti bei dieser Trustbildung cebüßrend wahre. Die gegenwärtige Kreditlage habe in Deutschland eine Art Monopol der Unproduktivität geschaffen, weil der Kreditmangel die Entstehung leistungsfähigerer, besser organisierter Betriebe erschwere. Die Kreditpolitik der Neichsbank müsse in diesem Zusammenhang gee prüft werden. Auf die Dauer lasse sih ein Zinssaß von 14 bis 18 %, wie thn jeßt die kleinen und mittleren Jndustriellen zahlen müßten, nicht aufrechterhalten. Der Redner bedauert bei dieser Gelegenheit, daß der Neichsbankpräsident Dr. Schacht dur eine Neise von der Ausschußsißunas ferngehalten sei. Die s{hemauische Kreditkontingen- tierung der Reichsbank könne keine volkswirtschaftlich nütlicße Wirkung haben, weil dabei kein Unterschied gemacht werde zwischen volkswirtschaftlih nüßlichen und anderen Betrieben, Die Situation unserer Währung sei sehr günstig. Mit dem Gerede von der Gefahr einer neuen Juflation könne die Notwendigkeit dieser shematischen Kreditkontingentierung nit begründet werdeg, Es set auch nchü beweisfräftig, wenn der Neihsbankpräsident in mehreren Reden er- flärt habe, ein Auslandêfkredit von 10 Milliarden für Deutschland würde den Notenumlauf ungeheuer steigern und neue Inflations- gefahren heraufbeschwören. Die jeßige Krediikontingentierung ver- mindere wohl den Notenumlauf, aber nicht den Umlauf der Wechsel, die gegenwärtig andere Zahlungsmittel ersekten. Für den Mechanismus der deutsen Wirtschaft habe die Kreditkontingentierung aber die Wirkung, daß der Diskontfaß für die Wirtschaft keine Bedeutung mehr habe und daß der Zusammenhang zwischen den langfristigen Krediten und dem Weltmarkt für kurzfristige Anlagen vollständig zerrissen sei. Darum wäre es fals, nur auf eine Herabseßung des Diskontsabes zu dringen; man müsse vielmehr die Beseitigung der Kreditkontingentigrung fordern. Jetzt seien diejenigen Teile der Wirt- schaft, die direkten Zugang zur Reichsbank hätten, privilegiert gegen- über den anderen. E838 fei zu begrüßen, wenn die Reichsbank die Kontingentierung lockemn wolle, erst mit ihrer Beseitigung aber würden wir zur echten Goldwährung zurückehren. Es sei nicht richtig, daß die Aufhebung der Kontingentierung zu einer unerhörten Steigerung des Diskonlsates führen müßte. Der deutisde Diskontsalß werde freilih immer einige Prozent böher sein als der englishe odev amerikanisde. Jett hätten die GBroßbanken infelge der Kontinçen- tierung ein vollständiges Kreditmonopol. Falle dieses Monopol, dann werde auch der Zinsjaß finken. Jeßt treffe die Krise auh an sich rentable Betriebe, weil diese infolge der Kontingentierung niht den nötigen Kredit als Betriebsmittel bekämen. Nur so werde aus der gegenwärtigen allgemeinen Krise eine wirklihe Reinigungskrise werden, Von Neichsbankdirektor Hasse wurde erwidert, es sei zunächst unvermeidlih gewesen, bei der Krediikontingentierung mi einer gewissen Schematisierung vorzugehen. Dabei sei aber den einzelnen Bankanstalten aleih gesagt worden, daß sie bei der Ver- teilung unterscheiden l zwischen volkswirtschaftlich wichtigen und anderen Betrieben. Es werde nicht nur gepküft, ob die Wechsel bezahlt werden könnten, sondern auch die wirtschaftliche Bedeutung des Kreditnehmers. Nach diesen Richtlinien werde verfahren, so daß man jeßt nit mebr von einer rein s{ematischen Regelung sprechen könne. Die Ausführungen des Abg. Hilferding über die währungs- politisGe Unwirksamkeit der Kontingentierung feten nicht ganz zue treffend, au die Privilegierung der mit der Reichébank direkt ver- fehrenden Betriebe fei nit in dem angenommenen Maße vorhauden, Auch die Leitung der Reichsbank verfolge das Ziel, die Kon- tingentierung allnählich aufzuheben. Die E Kontingentierung sei heute niht mehr als das aufzufassen, was sie vor einem Fahre ewesen sei. Sie habe heute nur noch die Aufgabe, das ganze Freditivesen zentral zu regeln. Begründete Anträge würden heute

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nicht zurückgewiesen, und es sei dem Schlagwort der Boden ent- zogen, daß es fih nux um eine Kontingentierung des Gewinnes der Reichsbank handele. Ein Vertreter des Reiths- finanzministeriums gab dann Auskunft über die Anlage der öffentlichen Gelder. Das Reich komme in Frage bei den Geldern des Reichsfinanzministeriums, der Reichspost, der Reichs» n: and der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Jm An- chluß an die Preissenkungsaktion der Regierung hätten die ger zaunten Stellen cine Vereinbarung dahin getroffen, daß sie bei dex Ausleihung ihrer verfügbaren Gelder von den mit der Weiter- gabe betrauten Banken keinen höheren Zinssaß als 714 % ver- langten. Nur der Post und der Reichsverficerungsanstalt würden für langfristige Gelder 8 % zugestanden. Die mit der Weitergabe betrauten Banken hätten sich verpflichtet, ihren Zinssab für diese Gelder nur 1 % höher zu bemessen. Hypotheken und solhe Dar- lehen, die länger als ein Jahr liefen, fielen nicht unter das Ab- fommen, aber auch für diese solle eine möglichst geringe Zins- spanne in Anwendung gebraht werden. Die mit der Weitergabe etrauten Banken hätten sich verpflichtet, die Zinsermäßigung ihren Kunden in vollem Maße zugute kommen zu lassen. Mit den Ländern und Gemeinden seicn Vereinbarungen ätnlicher Art über die Ansleihung ihrex Gelder getroffen worden, Ministerialdirektor