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Deutscher Reichsanzeiger
und
Königlich Preuß} cher Staatsanzeiger.
1 Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 #4 59 -. | Alle Postanstalten nehmen Bestellung auz für Berliu außer
den Postanstalten und Zeitungsspediteureu für Selbstabholer auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 22.
Einzelne Uummern kosteu 25 -
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_ Juhalt des amtlichen Teiles: jensverleihungen 2c. L
Deutsches Reich. jennungen 2c.
¿quaturerteilung. : tteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von
ivilstandsakten. i : undsäge für die Namengebung, Namenübersezung, Schreib- ind Sprechweise der geograp ischen Namen in den deutschen Schußgebieten. anntmachung, jahnstrecke. : ; fanntmachung, betreffend eine Ausschließung von der Ver- retung vor dem Kaiserlichen Patentamt.
S betreffend die Postverbindungen nah den Badeorten auf Föhr, Amrum, Sylt und Röm. fanntmachung, n die Erteilung eines Flag( tugeuana es. kanntmachung, betreffend die Ausgabe von Sul verschrei- bungen der Stadtgemeinde Gerolzhofen auf den Jnhaber.
betreffend die Eröffnung einer neuen Eisen-
Königreich Preußen.
hkennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
izeige, betreffend die Ausgabe der Nummek 2 der „Geseßz-
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
| dem Gencraloberarzt a. D. Dr. Baehren, bisher prnisonarzt in Wiesbaden, und dem Geheimen Registrator D., Geheimen Kanzleirat Schirmer zu Berlin, bisher im tiegsministerium, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit rx Schleife,
dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät x Universität Halle-Wittenberg Dr. Wissowa, dem Pfarrer, ropst Franz Nacke zu Paderborn, dem Pfarrer und Land- hanten Karl H ünnebeck zu Körbecke im Kreise Soest, dem taktishen Arzt Vogler zu Monzingen im Kreise Kreuznach, In Geheimen expedierenden Sekretär im Kriegsministerium, O ael Hengstenberg, dem Festungsoberbauwart 0.2; Lchnungsrat Schroeder zu Wolgast im Kreise Greifswald, isher bei der Fortifikation in Coln, und dem Rektor und kar a. D. Heinrich Ludolph zu Werl im Kreise Soest êèn Noten Adlerorden vierter Klasse,
dem Geheimen Registrator a. D., Geheimen Kanzleirat jesser zu Schöneberg bei Berlin, bisher im Kriegsministerium, èm Rendanten der Militärpensionskasse , Rechnungsrat laedecke zu Berlin, dem Proviantamtsdirektor A D, tehnungsrat Andersh zu i. Pr., bisher eim Proviantamt daselbst, dem Proviantmeister a. D., sechnungsrat Hoffmann zu Blasewiß ‘ bei Dresden, sisher beim Proviantamt in Oldenburg, den Garnison- lerwaltungsdirefktgken a. D., Rechnungsräten Risch zu Görliß, isher bei der éisonverwaltung in Thorn, und Miethner i Buckow, Regi asbezirk Frankfurt a. O., bisher bei der Yarnisonverwaltung 1 Berlin, den Königlichen Kronenorden ritter Klasse,
dem Garnisonverwaltungsoberinspektor auf Probe Hugo 5chmidt bei der Garnisonverwaltung in Tilsit, dem Garnison- serwaltungskontrolleur Scheffler bei der Garnifonverwaltung n Stralsund und dem Kaserneninspektor a. D. Waldschmidt u Hannover, bisher bei der Garnisonverwaltung daselbst, den königlichen Kronenorden vierter Klasse, | den pensionierten Futtermeistern Franz Liedigk zu Salzwedel, bisher beim Remontedepot Arendsee, Provinz Sachsen, und Rudolf Herbst zu Goldap, bisher beim Nemontedepot Brakupönen, Provinz Ostpreußen, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie | dem Meister Reinhold chlieben bei der Gewehr- pr in Erfurt, dem Spinnmeister Nikolaus Goebel, dem
Königsberg
ppreturmeister Franz Regert, beide zu Wadern im Kreise erzig, dem Böttchermeister Christian Jensen, dem Keller- ineisler Hans Buch, beide zu Hadersleben, dem Stärke- sneijter hristoph Friske auf Gut Quiram im Kreise eutsh-Krone, den Meistergehilfen Friedri Fran t bei der Munitionéfabrik in Spandau, ottfried Kleiser und Med, Ernstberger, beide bei der Artilleriewerkstatt in traßburg i. E., den pensionierten Kasernenwärtern Franz einert zu Breslau und Albert Moch zu Grottkau, em Magazinvorarbeiter Gottlieb Michel beim Proviantamt n Glogau, dem Dominialaufseher August Zimmer zu ülsendorf im Kreisé Nimptsch, dem pensionierten Berg- mann und Kurrendenpräfektus August ihmann zu Clausthal im Kreise Zellerfeld, dem Schaffer Gottlieb
Iusertiouspreis für den Raum einer Druzeile 39 -. JFnuserate uimmt an: die Königliche Expedition
des Dentschen Reichsanzeigers
und Königlich Preußishen Staatsanzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Dienstag, den 1. September, Abends.
Adam Balkenhol zu Ramsbeck im Kreise Meschede und den Arbeitern M ichaei Voigt zu Hasenberg im Kreise Deutsch-Krone, Johann Schwarz Me und Hermann Behnke zu Stettin das Allgemeine Sl renzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
den nahbenannten Beamten und Offizieren im bereih des Auswärtigen Amts die Erlaubnis zur der ihnen verliehenen fremdherrlihen Orden zu und zroar: :
des Großkreuzes des Großherzoglih Mecklenburg- Schwerinschen Celenordens: dem Gesandten in Stockholm Grafen von Leyden; des Komturkreuzes des Großherzoglich Melen- burgischen Hausordens der Wen ijhen Krone:
dem Geheimen Legationsrat und vortragenden Rat im Auswärtigen Amt alehmet; 08
Geschäfts- Anlegung erteilen,
ferner: A des Großkreuzes des Kömiglih Schwedischen Nordsternordens: dem Gesandten in Stockhol Grafen von Leyden; des Kaiserlih Russishe St. Stanislausordens zweiter Klass: dem Vizekonsul und kaufmännischen Beirat des Konsulats
in Moskau Moriß Marc: 4 des Oesterreihisch-Katsetllöze „Ordens der Eisernen Krone dritter lasse: dem bisherigen Zweiten Legationskanzlisten bei der Bot- schaft in Wien, Hofrat Kistler; des Offizierkreuzes des Französischen Ordens der Ehrenlegion: dem Ersten Sekretär des Archäologischen Jnstituts in Athen, Professor Dr. Dö rpfeld; des OTET e Ler es des Ordens der Königlich Ftalienishen Krone: dem Major im Großen Generalstabe von Eßtz el, Militär- attahé bei der Gesandtschaft in Tokio; des Offizierkreuzes des Königlich Rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem zeitweiligen Geschäftsträger in Bogotá Freiherrn von Grünau; der dritten Stufe der zweiten Klasse des Kaiserli ch Chinesischen Ordens vom doppelten Drachen: dem Konsul in Swatau Strei;
der ersten Stufe der dritten Klasse desselben Ordens: dem Dolmetscheraspiranten von Borch bei der Gesandt- haft in Peking; der zweiten Stufe der dritten Klasse desselben Ordens: dem Dolmetscheraspiranten Dr. Walter bei der Gesandt- haft in Peking; der dritten Stufe der dritten Klasse desselben Ordens: dem Sekretär beim Generalkonsulat in Schanghai, mit dem Charafter als Kanzler Seiß; sowie der Königlich Jtalienischen Erinnerungsmedaille in Gold: dem Geheimen Kanzleidiener im Auswärtigen Amt Will- mann.
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Deutsches Reich.
Dem Vize- und Deputykonsul der von Amerika H. Hall Hall in Hannover ift namens Neichs das Exequatur erteilt worden.
Vereinigten Staaten des
Konsul Eiswaldt in Canton ist auf Grund des § 1 des Gesezes vom 4. Mai 1870 in Ver- bindung mit § 85 des Gejeges vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die SOERINE erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsan ehörigen und Schuß- enossen, mit Einschluß der unter deut em Schuße lebenden chweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen
Thiel zu Hausdorf im r IRIDeSEe , dem Töpfergesellen Leopold Schmidt zu Kiel, dem . Aufbereitungsarbeiter
Der bisherige Jntendantursekretär Holz von der Jnten- dantur des. 11. Armeekorps is zum Geheimen Rehnungs-
revisor bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt worden.
Die im „Deutschen Kolonialblatti“ vom 15. Au ust 1892 (S. 407) veröffentlichten Beschlüsse der Kommission zur Regelung der einheitlihen Schreib- und Sprech- weise der geographishen Namen in den deutschen Schußgebieten sind nah erneuten Beratungén von Kom- missaren des Reichsmarineamts, des Reichspostamts und der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts durch folgende Grundsäße ersegt worden, welche die Genehmigung des Herrn Reichskanzlers gefunden haben.
Grundsätze für die Namengebung, Namenüberseyzung, Schreib- und Sprechweise der geographishen Namen in den deutschen Schußzgebieten.
1) Namengebung.
Die einheimishen Namen sind mit der größten Sorgfalt festzu- stellen und beizubehalten. /
Wo einheimische Namen nicht existieren oder noch nicht mit Sicherheit ermittelt sind, sind bis auf weiteres die von den ersten Entdeckern enen Namen anzunehmen. Für Punkte, für welche feine solhe Namen vorhanden sind, Namen aber erforderlih seinen, sind ‘in erster Unie Bezeichnungen zu wählen, aus denen auf die Be- \chaffenheit, Lage usw. des betre enden Punktes geschlossen werden kann.
Die willkürliche Aenderung historischer, längst vorhandener, allgemein bekannter und in der Wissenschaft anerkannter Namen ift zu vermeiden. ; E
Neugebildete Namen sind, soweit sie nicht durch Kaiserliche Verordnung genehmigt find, dur solhe Namen zu erseßen, welche den vorstehenden Grundsätzen entsprechen.
2) Namenüberseßung.
Eine Namenüberseßung soll nit stattfinden, vielmehr sollen die Namen fo in die Karten aufgenommen werden, wie sie in dem be- treffenden Lande üblih sind. Da, wo es für den Seefahrer oder Reisenden von Wichtigkeit ist, die Bedeutung der Namen zu kennen, ist die Uebersetzung in anderer Schrift daneben oder darunter zu seßten, z. B. Mukalatanda (Weiße Stämme). Für \fch mehrfach wieder- holende Bezeichnungen sind Uebersezungstäfelhen in den Karten an- ubringen. x y Cine Ausnahme is nur îu machen, d. h. die Ueberseßung foll stattfinden: a. wenn es sih um allgemeine Bezeichnung handelt, z. B. „Großer Hafen“, „Kleiner Handelshafen“, „große Bucht* usw., b. bei Pläygen und Punkten, für die kein cinheintsher Namen fest- estellt werden kann, die aber eine fremdsprachlihe Bezeichnung er- alten haben, z. B. „Open Bay“ wird überseßt in „Offene Bucht“. Andere Uebersezungen wie die vorgenannten sind unzulässig.
3) Schreib- und Sprechweise.
Für die Schreib- und Syrehweise der geographishen Namen in den deutshen Schußzgebieten gelten folgende Regeln : y
Die Schrift hat den Wortlaut fo genau wiederzugeben, wie dies mit deutshen Schriftzeichen möglich ist.
Selbstlauter (Vokale) und Doppellauter (Diphthonge) werden fo geshrieben, wie fie in der deutshen Sprache klingen. Für au, eu, oi und oy wird nur eu, für ai, ei, ay und ey nur eî gesept. Die Reibe der Selbstlauter und Doppellauter ist danach folgende: a, e, i, 9, u, à, 6ô, û, eu, ei, au. Besondere Dehnung eines Doppellauters wird nicht dur Verdoppelung desselben oder dur Zufügen von h oder, wie bei i, durch Zufügen von e ausgedrüdckt, sondern durch einen Dehnungs- strich (Agöme). Besondere Kürzung wird niht dur Verdoppelung des folgenden Konsonanten, sondern durh das Kürzezeichen kenntlih gemacht (Söébe, Mohöro).
Auf der Karte müssen Akut (zur Bezeichnung der betonten Silbe), Länge- und Kürzezeichen der Selbstlauter vorerst so lange
bis die rihtige Aussprache ter wichtigeren bekannt ist (Duala). Werden Doppel- wird einer derselben mit cinem
angewendet werden (Agömec), einheimischen Namen allgemein lauter getrennt ausgesprochen, o Trema bezeichnet (Läwisö).
Für die Mitlauter (Konsonanten) gelten folgende Negeln :
Es werden gebraucht :
b, ch (als Gutturallaut: Churutäbis, Hoächanas), d, f, g, h, i, k, l, m, n, p, r, {ch (dsch: Dschäga, t: Köntscha), t, w, x. Für qu ist kw zu sehen (Rükwa, Kwei). Für z ift t zu \{chreiben (Tsônu, Hätsamas), z für den weichen s-Laut und c für t\ zu seyen ist unstatthaft. Der weiche s-Laut wird dur \, der s{harfe s-Laut dur } bezeichnet (Simba, Masinde, Ssongéa, Mässässi).
Als entbehrlich werden dana folgende Schriftzeihen aus- geschieden: c, ck, ph (sofern es wie f gesprochen wird), q, v, v, #-
Bestehen Namen aus mehreren Wörtern, fo sind diese getreunt und mit Bindestrichen zu schreiben (Agöme-Púlime, Kibambärve:kwa-
Lüderiz-Bucht, Kamerun-
Kun ulïo, Groß-Batangà, Ncu-Pommern, Ing et rle ceibweise der
Berg). Eine Ausnahzae bildet die amtlich festgeseyte
Morte Daressalam, Kilimandscharo, Kilimatinde.
Tragen Ansiedelungen aus zwei Worten gusammengesepte Namen, welYe der deutschen geate entnommen sind, so find diese in einem Wort zu schreiben (Biömarckburg, Wilhelmöfeste, Herberts-