unterschrieben sein.
1 bis 300 bei Apeozentiars inseszins innerhalb 30 Jahren fowie das Verzeichnis derjenigen Spar- assen edruckt, mit welchen die \tädtishe Spar- kajte zu Elbing derzeit im Uebertragungs8verkehr.- steht.
Das Sparbuch ist bei jeder Ein- .oder Auszahlung und jeder Kündigung vorzulegen. Bei der Abhebung des Nestguthabens wird es einbehalten und nah Ab- lauf einer bestimmten Frisi vernichtet.
8§ 17. Eintragungen im Sparbuche. _
In das Sparbuch werden die gemäß § 16 Absaß 1 zu machenden Angaben auf dem Titelblatte Iveie alle Einzablungen, Auszahlungen und Zinsen — die- jenigen der Summen mit Zahlen un» Buchstaben — eingetragen. : 2
Sede Eintragung muß, um gegenüber der Spar- kasse zu beweisen, datiert und vom Kassenführer
endarten} und Gegenbußführer (Kontrolleur) Jbr wird, sofern Ls eine Ein- oder Auszahlung betrifft, auch die Nummer des Journals beigesey® unter der sie O ist.
Die Namen der mit den Obliegenheiten des eas s und ck23 Gegr führer3 betæ:: Beamten und ihre Namenszüge werden durch Aus- bang im Geschäftslokale der Sparkasse bekannt ge- geben.
Die in den Sparbüchern enthaltenen Eintragungen dütfen durch Radieren, Ausstreichen, Hinzuseßen oder auf fonstige Weise niht verändert, Blätter aus den Sparbüchern nit ausgerissen werden, widrigenfalls lediglih der Inhalt der Geshäftsbücher der Spar- Tasse beweisend ift.
& 18. MündelsparbußH. j
Die bei der Einzahlung als Mündelgeld bezeich- neten Einlagen werden uur unter dem Borbehalte angenommen, daß sie vor beendeter Vormundschaft Wo H H wol Durch n ortmund bezw. Pfleger und — soweit nmchl cine Besretung von der Beobachtung der Vorschriften des § 1809 B. G.-.B. nachgewiesen wird — nur mit Ges nebmigung des Gegenvormundes oder des Vormund- s{afi?gerihts erhoben werden dürfen.
Diejer Vorbehalt wird dem für Mündelgeld. aus- gefertigten Sparbuche vorgedruckt und in die Bücher der Sparkasse cingetragen. Auch erbält es auf dem Deckel den Aufdruck „Mündelgeld“.
arfasse tab zruGi ten Ps fe dem Verlangen auf Auszablung ftattgibt, zur finbolung einer amtlihen Auskunft des Vormund- \shaftögerichts über die Zulässigkeit der Auszahlung
befugt. 4.10. Buchung.
Für jedes Sparbuch wird seitens der Sparkasse bei der ersten Einzahlung ein mit seiner Nummer und Abschrift der Titelblatteintragungen (8 16 Abf. 1) versebenes Konto angelegt.
Gleichzeitig mit einer Eintragung im Sparbuch erfolgt die gleihe Eintragung auf dem Konto.
Die Sparkonten werden gegen das Ende eines jeden Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins abges{lo}ssen „und die auf- gelaufenen Zinsbeträge in die Spardbücher bei der nächsten Vorlegung übertragen.
Von der Verzinsung der Guthaben. & 20. Beginn und Ende.
Die Verzinfung der Einlagen beginnt mit dem Tage der Einzahlung und endigt für zurückgezahblte Beträge mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Tage. Bei Sendungen durch die Post oder bei Uedberweisungen dur und an andere Geldinstitute Î 29) — außer im Sparkaffenübertragungsverkebre (S 30) — gilt als Tag der Einzahlung der,Tag des Cinganges der Einlage dei der itädtischen Sparkasse in Elbing, als Tag der Rückzahlung der Tag der Absendung scitens ebendiefer.
Die Verzinsung eines gekündigten Guthabens endigt mit dem Ablaufe der Kündigungsfrist.
Die Verzinsung eines Gutbhabens bört mit dem
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des Sparvuches nn der Sparer sich inzwischen niemals bei der Kasse gemeldet hat. 8 21. Berechnunggart. erall im Geschäftsverkebre der Guthaben der zu dreibundertsezig
u 3 Prt D e» F B chen ITCTTEN die
wird Monat
bei der zu dreißtz, Tagen gerechnet ; Guthaden nur nach vollen ? verzinst (die über eine Mark übershießenden e bleiben also unverzinst), und werden ei der Zinsberehnung fich ergebenden Bruchteile im Betrage von weniger als cinem halben Pfennig nicht, Bruchteile von einem balben Pfenniz und mebr da- gegen als voller Pfer.nig dem Sparer angerechnet. S 22. Zinéfuß. Zinkfuß beträgt zur Zeit drei Prozent jährlich & 23. Zinfesiins. zewährt Zinscäzins, indem sie die GeiHäftsjadrs (§ 10) aufgelaufenen, n Zinsen dei dem detrefenden Konto stell, dem Gutbaben also zwus{reibt ie dieses vom Beginne des nächsten aat weiter verzinft 24. Abâaderung der Bestimmungen über die Berzinsurg na Lage des Geldmarkts konnen auf Vor- des Vort dur GemeindebesHluß: Die utsége der Verzinsung (§8 20, 21) mit Aus- et Ï r den Zinseszins (S 23) uns der ì Lepterer dur Gehöbang bis auf fünf oder Ermätigung bis auf pwreieinbalb Prozent, ab- geâadert werden. Eine Erböbung über vier Prozent erar der Genebmigung des Königlicher, Regierungs- präfidenten w Tangzîia Bezüglich der BVeréfentlichung und des Zeitpunkts des Inkrafttretens derartiger Abärderunzen l'emmen die in diefer Beziebong für „Sayungsänderungen“ ge- gebenen Borichriften zur Anwenvung (4 45, 65) s 25. Nachweis der Empfangsberedtigung Anzablungea erfolgen nur gegen Vorlegung des r: H-6 Die Spartafse darf an jeden Inhaber detselbea rewtwirfiam zahlen, sowie 1 fetuem Aufirage aa G lrinftitaten oberweifen Prút det Berech!igung des Sparbuth- s i e befugt aber nit verrlibtet, Einen dei ter Debtong vorgetallenen fertum verteitt fie nue ia des ies de 4 2 VBegt ein Betenfen gegen deu retliSen Besiy des
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Svartotes oder gegen desen JAnhalt vor, wellhes nbi mverweilt besceiligti werden fana, o wird iiuag verweigert, das Epacboh gegen Aus-
iatagang*Der BesthrirMDS angehalten, cine Lier- dani ‘ung über bie e wu ven “ten SAOUmmes unt umgrhean tér Heiduag es
es uad tet Pagistrats eingehoit.
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§8.26. Einspruch. i
Die Auszahlung eines Guthabens unterbleibt, in- soweit gegen -dieselbe bei der Sparkasse \{riftlich oder zu Protoll Einspruch erhoben ift. Gin- \spruch wird — außer wenn er von einer öffentlichen Behörde ausgeht — wirkungslos, falls nicht binnen ¡wei Wochen seit seinem Eingange bei der Sparkasse der Einspruh durch Zustellung einer Arrest- oder einstweiligen Verfügung (§8 916 ff., 935 ff. Z -P.-O.)
wiederholt ift. Von der Auszahlung. 8 27. Sofortige Aldialiheig:
Die Sparkasse zahlt auf Verlangen der Syarbu- inhaber die Guthaben in Beträgen jeder Höhe in der Regel sofort aus.
è 28. Auszahlung nah UNIOn
Die Sparkasse ist jedo insbesondere bei größeren
Beträgen jederzeit befugt, falls der Vorstand von einer fofortigen Rückzahlung Nachteil für fie er- wartet, die Auszahlung nur nah Maßgabe folgender Vorschriften stattfinden zu lassen: ‘D Beträge® bis einhumd:S)F.kDeinsFticßlich müssen jederzeit sofort ausgezahlt werden. Die Aus- zahlung eines weiteren derartigen Betrags von dem- jelben Guthaben (deéfelben Sparers) innerhalb des- selben Monais kann von Einhaltung einer zwet- wöôchigen Kündigungsfrist, diejenige eines böberen Betrags von der \ Eiahaltuag der unter b vor- men Kündigungsfristen abhängkg gemacht werden;
b. es kann die Einhaltung folgender Kündigungs- fristen verlangt werden:
von einem Monat bei Summen von mehr als 100— 500 M, von fechs Wochen bei Summen von mehr als
von drei Monaten bei Vöberèn Summen.
Weitere Kündigungen brauchen imer erst nah |
Ablauf dieser Fristen für zulässig erahtet werden.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Ein- tragung im Sparbuche dur die Sparkassenbeamten (§ 17 Abs. 2) und auf dem Sparkonto.
Die Sparkasse ist ihrerseits zur Kündigung von Guthaben befugt, und zwar mangels , anderweiter Abreden (§ 14 Abs. 4) mit Einhaltung der Kün-
iasfriste Fitér b. Ao «Sd 5 D
Auch ist sie zur sofortigen Auszablung der seitens der Sparer gekündigten Gutbaben berechtigt.
___§ 29. Verkehr mittels der Post.
Die Einzal!augen, Kündigungen und Auszahlungen können unter Beobachtung der Vorschriften des § 16 Abfay 1 und 4 auc mittels der Post erfolgen.
Die Uebersendung von Geldbeträgen geschieht seitens der Sparkasse beim Mangel anderweiter vom Sparbucheinfender gegebener Anweisung unter voller Wertangabe, diejenige des Sparbuches mittels ein- geschriebenen Briefes.
Die Postscheine über die von der Sparkasse be- wirkten Sendungen beweisen zu Gunsten der Spar- ïTofse® wenn nicht binmn-2 Wochen seit ihre Aus- stellung von dem Adressaten eines Geldbetrages oder Sparbuches wegen Ausbleibens oder wegen Un- rihtigkeit der Sparkafsensendung bei dem Magistrat Einspruch erhoben worder ist.
Alle von der Sparkasse verauslagten Postgebübren werden vom Sparer- getragen und von dessen Gut- baben entnommen.
S 30. Uebertragungsverkehr.
Die Sparkasse bewirkt auf Antrag die Ueber-
tragung der Guthaben Abziebender an die Sparkasse des neuen Aufenthaltsortes sowie dic Einziehung der Guthaben aus auswärtigen Sparkassen für An- ztepende. _ Dem Antrage ist das Sparbuch beizufügen. Ueber seinen Empfang erteilt die Sparkasse eine Be- scheinigung, gegen deren Nückgabe die Ausbändigung E : e Md ewi b1Wim 1g Wi.
Die Verzinsung der Gutbaben wird durch die
Uebertragung nit unterbrochen. Je .nahdem die Uebertragung spätestens am 15. res Monats oder aber nah ‘demîelben ‘ erfolgt, bat entweder die empfangende oder die absendende Sparkafie das Guthaben in ter bei ibr üblichen Weise für ten ganzen Monat zu verzinsen. Als Zeitpunkt der Uebertragung gilt die Einlieferung des Buthabens bei der Poft oder seine Einzahlung auf das „Reichsbank -Girokonto*“. i
Die Koîten der Uebertragung trägt in jedem Falle die empfangende Sparkasse bis zur Höhe von 50 A4, etrvaige Mehbrkosfien der Sparer.
Eine Uebertragung. findet nur statt, wenn die vorstehenden Bestimmungén für beide beteiligte Spar- fassen gelten.
Die Sparkasse ist bei der Uebertragung von Gut- baben auf auêwärtige Sparkassen jur Beobachtung der für die Autzablung der Guthaben bestehenden lagungéêmäßigen (§ 28) oder besonders vereinbarten (§ 14 Abs. 4) Kündigung#fristen befugt
& 31. Verloft des Sparbucbes. Aufgebcet.
Dex Verluft oder die Vernichtung eines Sparbuches hat dessen bisheriger Inhaber sofort der Sparkasse anzuzeigen. Dieselbe sperrt das Guthaben ohne
rüfung. ob der ‘ jeigende der leite Inhaber des Spvarbuches gewesen ift
Wird nah der Sperrung das Spaib Driiten der Sparkasse vorgelegt, so wird es dem Borleger abgenommen ucd die Beteilialen werden mit ihren Anipeüchen an das Gericht verwiesen
Bewinnt der Vorstand die Ueberzieuquag von derx vêlligen Vernichtung tes Spazrbuches, fo bat er nah seinem Ecmessen entweder sogleich over nah Ablauf eincr von ihm zu bestimmenden Frist, gecianetenfalls na vorgängiger auf Kosten des Sparers erfolgender GBefanntmatbung, dem Anzeigenden n3ch dessen Wahl cin neues Sparbuh unentgeltlich ausfertigen oder das Guthaben aus1ablen zu lassev
Andernfalls muß der Neuausfertigung oder Aus- *long die rehtöfrá!tige Kraftloterkiärung des Spar-
red. nah Ma „abe der 10093 f. der Reichstzivilprozeß- ottnong (R-G-BU, 1895 S 410) und des & 7 des Preuiichen Ausführunggeeche? zur R.-Z.P.O (S «S, 1999 S. 359) voraußgehen T: efanntmachungen im Au! eboitrerfahren mbfea ao durch die la §45 A ! cnvähnten ite arben. «P r muy r U An Stelle eines für völlig verolhtet gchalienen (Abi. 3) oder eines für frafilos erften Sparbuches wir E Sparbuch unter neuer Nammer audgefertigt.
i 32ck Verjähre-E “ “ Q Der Aaspruh auf Auszahlunz des Guthabens
abu von einem
6
4
fine jede2matigen Sinken um n
uatecliegt der geleyluhen Verjährs - Diejenigen de, rel "n en Besiand von
mindestens u Mark aufweisen, find gegen das Ende des dem Eintritte der ährung voraus8gehenden Geschäftsjahres unter Angabe ihrer Kontonummer und des Namens ihrer Sparer durch Bekanntmachung gemäß § 45 Abs. 1 öffentli aufzurufen.
Die Kosten fallen den beteiligten Sparern zur Laft.
33. Kosten und Gebühren.
Bei Gin- oder Auszahlungen fallen den Sparern mit Ausnahme etwaiger Poitgebühren (§ 29) Kosten nicht zur: Last.
E 8 34. Verwaltungskosten.
Für ihr Geschäftslokal im Rathause, für die aus der es erfolgende Befoldung ihres Kafsen- und Bureaupersonals und für alle sonstigen aus Gemeindemitteln für fie gemachten Aufwendungen zahlt die Sparkasse an die Kämmereikafse eine jähr- liche dur Gemeindebeschluß festzustellende angemessene Gntschädigung.
Von der Anlegung der Bestände. 8 35. Arten der Anlegung. Die Bestände der Sparkasse {find zinsbar anzu-
Rob aa S6 1) Ausleihimng ‘Auf sihere Hvpotheen,
2) Grwerbung von Wertpapieren,
4 Lombardge\chäfte, i
4) Ausleihung an Gemeinden usw. gegen Schuld-
urkunden,
5) Unterbringung bei anderen Geldanstalten.
Von der Ausleihung auf Hypotheken. § 36. Sicherheit.
Gine Hypothek ist als sicher nur lede wenn sle innerhalb des zweiundzwanzigeinhalbsahen des staatlich) ermittelten Grundsteuerreinertrages oder des zwölfeinhalbfachen des staatlich ermittelten Gebäude- \teuernußungswertes oder bei e cite: aen
h i Drittel, bi ädti
Der Wert ist durch Tare festzustellen, und zwar bei ländlihen Grundstücken durch eine der im Artikel 73 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum B. G.-B. (G.-S. 1899 S. 177 ff.) genannten Taxen, bei städtischWhen nur durch eine bei eingehender Etörterung aller den Wert bedingenden Momente aufzunehmenden Taxe des Stadtbaurats oder dessen Séllvertwtess. L
Städtische Grundstücke dürfen nur beliehen werden, wenn sie im Stadtkreise Elbing oder in den dem- selben benahbarten Landzemeinden oder Gutsbezirken gelegen find.
| L RO Feuerversicerung.
Eine Beleihung von Gebäuden findet nur statt, wenn und so lange sie bei einer hinreichende Sicher- heit bietenden Feuerversicherungsanstalt oder -Gesell- schaft, welche sih zur Wahrnehmung der Rechte der Hypothekengläubiger verpflichtet, in angemessener Höhe gegen Feuerschaden versichert sind.
i F . Erwerbung von Werivzpieren.
«Die Sparkasse hat mindestens ein Viertel ihrer Aktivbestände In. verbrieften Forderungen und Werta papieren, der im § 1807 Nr. 2, 3, 4 des Bürger- lihen Geseybuhes und Artikel 74 des Preußischen Ausführungsgefeßes zum B. G.-B. aufgeführten Arten- anzulegen. Die Erwerbung anderer als dieser mündelsicheren Papiere ist ausges{lossen.
: 39. Vom Lombardgeschäft. Die Sparkasse darf Darlehne gegen Verpfändung von L ERA oder Grundschuldbriefen sowie von Inhaberpapieren hergeben. , Die Hypotheken oder Grund\huldbriefe müssen die im § 36 vorgeschriebene Sicherheit bieten und dürfen nur bis zu /0- ihres Wertes beliehen werden.
Von Inhaberpapieren dürfen der Regel nah nur die im F 38 erwähnten, ausnahmsweise auch die- jenigen Wertpapiere beliehen werden, welche die Reichsbank in Klasse 1 beleiht.
Je Beleih ündelsiherer pi e 15 0/ tejenige Fer R L A ap 3 B Ebbaren Papiere 259% unter dem am Verpfändungstage notierten Kurse und darf bei den letztgedahten Pa- pieren niemals über den Nennwert erfolgen. Bei t D rer) 0/0 ist der Pfandshuldner nah dem Ermessen des Vor- stands entweder zu verbältnismäßiger Abzablung oder zu entsprehender Verstärkung des Pfandes ver- pflichtet
Die Verpfänder sind wegen der ibnen etwa dur Nichtbeachtung der Auslosung oder Kündigung der verpfändeten Wertpapiere seitens der Sparkasse er- wachsenen Nachteile zur Erhebung von Ansprüchen gegen die Sparkasse nit berechtigt.
lte unter Verpfändung der gemäß Absatz 3 be- [eibbaren niht mündelsicheren Wertpapiere gegebenen Darlehne dürfen im einzelnen fünftausend Mark und insgesamt den dreißigsten Teil der Sparkassenbesiände nicht überschreiten. § 40. Ausleibung an Gemeinden usw
An Provinzen, Kreise, Stadt- und Landgemeinden, Mirsengemeinden und sonstige leistungsfäbige, mit Rechtsfäbigkeit ausgestattete kommunale Verbände des preußishen Staats sowie leistungs- und rehts- fähige Stiftungen dürfen Darlehne gegeben werden. Die Darlehne müssen innerhalb bestimmter Frist getilgt, fie dürfen nur gegen Schuldurkunden, die den geseylihen Vorschriften entsprechen, gewährt werden Ihr Gesamtbetrag darf cia Halb, derjenige der an die Stadtgemeinde Elbing hergeliehenen Dar- lehne ein Viertel des Gesamtbestandes der Spar- kasse niht überschreiten.
Zur Hergabe von Darlehen an die Stadtgemeinde (iding bedarf es mit Ausnahme der zum Be- triebe des fslädtischen Leibamts gewährten Darlehen — der Genehmigung des Königlichen Regierungs- präfidenten zu Danzig.
§ 41. Unterbringung bei anderen Geldanslalten.
Barbeslände, deren alzbaldige Unterbringung auf tie in § 35 Ar. 1—4 vorgeschriebene Art nicht er- folgen kann, dürfen bei der Reichsbank, der Preußi- sen Seehandlung und der Zentralgenossenschafts-
fasse vorübergehend zinsbar angelegt werden.
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Vierteljäáhul. 3.50 M. Probènummer arat
as verbreiletite juritice Quas =— A Bezugsstellen: Bei } en- Zeitung
L Buchhandlungen, Posigeltalten und bireft helm lag. t eine erhe
ShrliS ers Daher nur Den Abounenten gratis zur Versügzeng stetende as sammlung. as Neu eintretende Abonnenten erhalten diele sür M L
Von dem Reservefonds. ung.
S Bild Es besteht ein Reservefonds.
Demselben sind in jedem Je feine Zinsen un die verjährten Guthaben Q 32) lowie die nah Abzy ri er Verwaltungskosten verbleibenden Üebes
üsse der Zinseneinnahme solange - zuzuführen {e er s auf 109% des Durdsniltgbetrages “ Gesamts{ulden der drei jeweilig lezten Jahre beläuft, N l 5 9/9 die Bi pur Ueber erre at, m nur die e des Ueb der Zinseneinnahmen zuzuführen. »etshusez 43. “ Verwaltung. Der RAtnetonds wird getrennt von den der Sparkasse verwaltet und aufbewahrt. über ihn besonders Buch geführt. Er ist nach Maß, abe des § 38 zinsbar anzulegen. Kleinere Rel eträge, bei denen dies niht mögli ist, find auf ein Sparbuch mit der Bezeihnung „Zum Neserye, fonds der städtischen Sparkaffe gehörig" einzuzahlen 8 44. Reingewinn. /
Die cas Dit lbs fa. ermoLlun nah Auffülluig d A Wronvs noch erla E
Zinsüberschüsse bilden den Reingewinn. ne
Durch Gemeindebeschluß darf mit Genehmigung des Herrn Régierungspräsidenten in Danzig \eine Verwendung für die Stadtgemeinde Elbing zu aden oder gemeinnüßzigen Zwecken angeordnet werden.
Beständen G8 wird
j 8 45. Bekanntmachungen.
Die dentlichen Bekanntinachungen der Sparkasse erfolgen durch Aushang im Sparkassengeschäfts, zimmer sowie dur mindestens einmalige Ein rückung in die vom Magistrat-für seine Veröffent. lihungen bestimmten Zeitungen (zur Zeit Elbinger u reußi eitung).
n Ge DDE B 4 T: Satzung fowie die Auflösung der Spärkasse müsse außerdem durch das Amtsblatt der Königlichen ga gierung zu Danzig veröffentlicht werden. Sie find unter Hinweis auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens dreimal, und zwar Satzung8änderungen und Zusäße in einwöchigen, die Auflöfung in ein monatigen Zwischenräumen bekannt zu machen. S 46. C Bee enes und Zusäte.
R Fe Zul Fliünendiiiddis
Sparer ungünstiger gestellt werden, treten er Ablauf desjenigen Monats in Kraft, in welchem ihre leßtmalige Bekanntmachung erfolgt ift, und zwar gegenü er allen, welche bis zu diesem Zeitpunkte ihr uthaben niht gekündigt Den (§ 14 Abs. 4 und § 28). Sonstige Aenderungen oder Zusäße erlangen mit dem in ihrer Bekanntmachung angegebenen, vom Vorstande nah seinem Ermessen festzusezenden Tage
Geltung. i i 47. Auflösung der Sparkafse.
Die Auslösung der Sparkasse darf nur auf Grund eines Gemeinde E und mit Genehmigung des Oberpräsidenten der Provinz Westpreußen erfolgen. - Sie- tritt -felibesten& ein mit dem Ablauf einer dreimonatigen Frist seit ihrer leztmaligen Bekannt- machung (F 45).
Die Verzinsung der bis dabin nicht abgehobenen Guthaben hört auf; ihre Niederlegung bei der Ointerlegungsftelle auf Kosten und Gefahr des Sparers ist statthaft.
Die Verwendung der Bestände des Reservefonds erfolgt nach Maßgabe des § 44, jedoeh ohne daß es der Genehmigung des- Herrn Regierungspräsidenten dazu bedarf.
___ §48. Inkrafttretung der Satzung. _ Die vorstehende Saßung tritt mit dem 1. des- jenigen Monats in Kraft, welcher auf ihre leßt- malîge Veröffentlichung (§ 24 des alten Statuts) folgt
Mit dem gleichen Zeitpunkte treten die bisherigen statutarishen Bestimmungen außer Kraft.
i W'skis pa Sguécrtigten Quittungsbücher be- ballen mit dieser Maßgabe ihre Gültigfeit.
Elbing, den 1. Juli 1903. G.
Der Magistrat. (L. 8.) (gez.) Elditt. Sausse. Das vorsliMWnde*--,Reue"Statut “- defi ädtifhen Sparkasse zu Elbing“ vom 1. Juli 1903 wird auf Grund des § 52 Absay 2 des Zuständigkeitsgeseßet vom 1. Auguft 1883 hierdurch von mir bestätigt. Danzig,- den 15. August 1903. (L. 8.) Der ÜVberpräsitent.
A I. V.: (gez) v. Liebermann
Die vorstehende „Neue Sayung der städt. Spar kasse zu Elbing®* wird gem. & 24 des revidierten Statuts der städt. Sparkasse vom “5 E 1876 hiermit zur Kenntnis der Beteiligten gebracht.
Elbing, den 17. September 1903.
Der Vorstand ger städt. Sparkasse. rt
mit
[51507] Hallescher Bank-Verein von Kulisch, Kacmpf & Co. Status Es September 19082. A H
Kassenbestand mit Einschluß des Giro-
guthabens bei der Reichsbank A G1 Guthaten bei Bankiers e 1191 418 Lombardkonto L T Wechselbestände e. 6654 631 Gffeften 269 255 Metten und Sonpond s 79 299
ebitoren in laufendex Rechnunc e 11 865 670 Diverse Debitoren S y
G 155 641
Aktienkapital Depositen mit Einschluß des-Scheck- verkehrs i } §43 0% rote , die .1 7 »2
ditoren in laufender RNechnu 4" 6 TOBE
Diverse Kreditoren Laas 4 338 780 _2129 0
m 1, Wftlober begany cis neues Llu aria
16
ÿ 000 000
Ott
Verla 7 f let monn, Berlin h) L A
lihe Arwelterun ahrea durch die
zeichen, Patente,
® & \hstabholer auch dur S araciaers, SW.
—— Warenzeichen.
Borussla
---Yredner- Felgenkeller - Münchner
[61550]
Der Inhalt dieser Beilage, e
Zentral-
; ür das Deutsche Re : Das Zentral Ÿ die Kdntaliche Erpedition des Deutschen Reichsanzeigers
ilhelmstraße 32,
Vom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche 4 Nr. 62 847. V. 1972.
Skonar
Voigtläuder «& 16/9 1903. W. : Einfache und doppelte Fernrohre, Zielfernrohre, photographische Objektive und Kameras.
: das Datum vor dem Namen den
Z bede meldung, das hinter dem Namen den
Tag der Eintragung, G. = Geschäftsbetrieb, W.
Waren Beschr. = Der Anmeldung ist eine Be- T / chreibung beigefügt.)
Nr. 62 841. W. 4468.
Sieges- Wolle
Klasse 14.
. JUZ. T P 4 E
"ider Str. 115. 16/9 1903. brik. W : Wollene Garne. Nr. 62 842. S. 4579. Klasse 14,
Patent-Renaissancegarne
3, Süddeutshe Jute - Industrie, nl beim-Waldhof: 16/9 1903. G. : Jutespinnerel.
äd Garve ae, toff. AUR E Nr, 62 843. P lasse
Walter
F 24/6 1903. Borussia - Brauerei, leer
berg, Berlin, Frankfurter Allee 113. Ae G Bierbrauerei. W. : Bier. 46 Nr, 62 844. B. 9621. Klasse 16 a.
« 6/6 3 Brauerei zum Felseukeller bei E Akt.-Gefs., Plauen-Dresden. 16/9 1903. G.: Bierbrauerei. e: Dee Nr. 62 845. T. 2109.
22/6 1901. Jof. Törley & Co., Budapest; Vertr. : Pat.-Anw. Marximi- lian Mint, Berlin W. 64. 6/9 1903. G.: Herstellung und Vertrieb von Cham- pagner bezw. Shaum- wein. W.: Cham- pagner (Schaumwein).
— 5 a p pr D % D“ - Den €
die Rechte aus § 3
7 Klasse 16 b.
în welhêr die Bekanntmachun Gebrauchsmuster, Konkurse sowie die Tarif- únd Fa
Vierte Bei
Handel3register
ih kann dur alle Postanstalten
ezogen werden.
25/6 1903. Braunschweig.
Nr. 62 849.
Máälzerei- und
17/1 46/9 1903.
des Üebereinkommens
o. vai Otis Ungarn vom 6. Ve
gandecr 101. - Grund einer Anmeldung in 1901 in Anspru genommen
Nr. 62 §46. H. S189,
20/12 1902. \Hekscher & Tischepke,Berlin, Wildelmstr. 6.
16/9 1903.
G.: Vertrieb von Weinen undSpiri- tuosen. W.: Rum und Arralk. — Beschr
5/5 1903. Singer New î a 0): Vertr C. W., ns u. K. Osias, Berlin C
Ungarn vom 13. April
Klasse 16 b.
M facturing Co., E, t «Anwälte 16/9 1900 L abrikation und Verkauf von Nähmaschinen.
« und deren Belioodteile (aud-+
8/5 1903. rivat-Str. 12. Vertrieb von Buttec Nr. 62 852.
Mönkedamm 14. Kommissionsges{äft. weden.
Nx. 62 §53. S.
F
22/6 1903
mit hbeschräukter traße 109 169 Qaffeesurrogattabrif und odne Zu
Nr. 62 54.
E A (1
zenstr. 34. ; Kontodücderfadrik,
druckerei, Papierbandlung. A
ádma
gtnommen Nädmastdhinennadeln)
A..G., Nürnderg
T. 2729. se 23.
G.: Wollgarn- Erfurt.
15/6 1903. J. A. Topf. & Söhne, 16/9 1903. G.: Fabrikation 1 Malzdarren und Maschinen und Apparaten für den Brauereibetrieb. vorrihtungen für Malzdarren. — Beschr.
Nr. 62 850. S. 4415.
1903. Richard Sommerfeld, Barth i. Pomin. G.: Warenhaus.
Nr. 62851. Sch.
Otto Schörner, Leipzig-Gohlis, 16/9 1903
M.
EUTRALINE
13/2 1903. Maccker & 16/9
say von Surrogat H. 8664,
4c han, Berlin, Prin- E 16/9 1909 Litbog
0/4 1901. Bleististsadbeit vorm. I
agr =— — D D — ut -
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Berlin, Freitag, den 9. Oktober
in Berlin für
und Königlich Preußischen
Reich“ Klasse 22d. |
ohn A.:G.,
S G.: Optische Anstalt.
W.
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W.: Abräum-
RKlafse 23.
W.: Fliegenfänger.
5783, Klasse 26 D.
St. G.: und W : Butter. G152,
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Klasse 26 d.
Albeck, Hamburg, 1903. G.: Agentur+ un Pflanzenfett zu Speise- |
D N 4A
en aus den Handels-, Güterrehts-, Vereins- rplanbefanntmahungen der Eisenbahnen enth
Bezugspreis beträg Insertionspreis für den werden heute die Nrn. 238 A., 238 B. und 238 C. ausgegeben. Staubvertilgungsmittels.
22/5 1903. fabrik P A. G, vorm.
1903.
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und Nr. 62 85
16/9 1903. r. 62860. S
An
16/9 W.: Zigarren Nr. 62 861.
Korkment
16/6 1903. Linoleum-Fabrik Maximiliansau,
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alten find, ersheint auch in einem besonderen
für das Deutsche R
entral-Handelsregister eträgt L
Das
und Börsenregistern,
P ee Blatt unter dem
für das Deutsehe Reich 4 50 4 für: das Vierteljahr. Raum einer Druckzeile 30 -.
Nertrieb von Bleististen sowie von sonstigen Sthreib- j M ertr 2
d Koptersli\te, , duimmi nd vernickelte Bleistifthalter. Nr. 62 855. P. 3462.
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Filiale Kronach, glenihss
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O G.: Dorzellanfabtik.
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24/4 1903. P. H. Trummer & Otto Hamburg, Börsenbrücke 7. 16/9 1903. G. : und Importgeshäft. W. : Z! F Nr. 62 858. W. 4879. - i;
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23/4 1903. Dr. J. Bernufeld & Co., ; Leipzig s Drag,
eme 2FADTIL. W. : Dichtungsringe. Schiebekajten- tihtungen, Stopf- büchsenpaŒungen, Kaplelperdi ags für Siederohrkessel, Diaphragmen für á eleftro eide rb (amt aus. Asbest; Asbe
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Berlin, L Chdemiliche Fadrul A ScHudlacke. Lederrugmittel Dera'de Ougantttei
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
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1903.
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