1903 / 245 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Oct 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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Literatur.

Jahrbuch der Internationalen Vereinigun . gleihende Rehtswissenshaft und Volkswirtschaftslehre u Berlin, im Auftrage der nigung herausgegeben von Pro- Liltoe Dr. Bernh öft in Nostock und Kammergerichtsrat Dr. Meyer in Berlin. VI. und VII. Band, 1. Abteilung. 590 S. Verlag von Julius Springer, Berlin. Eine Fülle des Interessanten, Be- [ehrenden und Anregenden bringt in der vorliegenden Abteilung das Jahrbuch der Internationalen Vereinigung für vergleihende Rehts- wissenshaft und Volkswirtschaftslehre. Daß alle weige der Rechts- und Staatswissenschaften aus den Bestrebungen der Vereinigung reichen Nuwten zu ziehen vermögen, darüber kann kein Sachverständiger im Zweifel sein. Aber auch der Kundige wird überrascht dur die Bielseitigkeit des Inhalts dieses stattlichen Bandes. Une sind zehn in der Vereinigung gehaltene längere Vorträge zum Abdruck elangt: „Die Bedeutung der Steuererklärung*“ von J. Peters, Präsidenten des Königlich preußischen Oberverwaltungs8gerichts; „Alter- tümer im geltenden russishen Recht, Bilder aus dem Kultur- und Nechtsleben Rußlands“ von Aug. Loewenstimm, Oberlandesgerichtsrat in Charkoff; „Die Teilung der Gewalten in der belgishen Ver- fassung“ von Paul Errera, Professor der Rechte an der Universität und Advokat am Appellgerihtshof in ahe g „Die Reform der deutshen Börsengeseßgebung"“ von Heinrich Dove, Landgerichtsrat a. D. und Syndikus; „Die Grundzüge der \{chwedischen Ver- fassung“ von Dr. O E. Fahlbeck, ordentlihem Professor der Staatswissenschasten an der Universität Lund (Schweden); „Der Nuyen des Studiums im Auslande für Juristen und National- ökonomen mit Berücksichtigung der für die deutshen Studenten an der Universität Grenoble getroffenen Einrihtungen“ von Dr. Joseph Duguesne, Professor der Rechte an der Universität Grenoble; „Das intertemporale Privatrecht der zivilisierten Staaten im 19. Jahr- hundert“ von Dr. Friedrich Affolter, Professor der Rechte in Urs: „Die Verwandtenehe und die Statistik“ von egierungsrat, Professor Dr. P. Mayet, Mitglied des Kaiser- lichen Statistishen Amts zu Berlin; „Der Aufsichtsrat und seine Reform nach englischem Aktienreht im Vergleih zum deutschen Aktienrecht®* von Dr. jur. Gustav Schirrmeister; „Der Anschluß Deutschlands an die Internationale Union für ewerblihen Rechtsshuß“ von Dr. Albert Osterrieth (Berlin), Generalsekretär der Internationalen Vereinigung für gewerblichen Nechts\huy. An die Wiedergabe dieser Doge schließen sich Mit- teilungen aus allen Rechts- und Wirtschaftsgebieten an: „Die all- gemeinen administrativen Staatenvereine“ von Or. Peter Kazanski, ordentlihem Professor der Nehte in Obessa; } Vizekönige Chanchihtung und Liu Kunyi zur Reform des chinesischen Justizwesens* (Auszüge aus einer dem Thron eingereihten Denkschrift), mitgeteilt von Dr. Betz, Kaiserli deutshem Vizekonsul in Peking ; „Die Theorie französisher Juristen über die Begründung der zivil- rechtlichen Verantwortlihkeit*“ von Georges Bry, Professor der Rechte an der Universität von Aix-Marseille; „Statistishe Politik, ihr Wesen und ihre Aufgabe“ von Dr. Sigismund Gargas (Lemberg); „Begriff und Wesen der vergleihenden RNechtswissenschaft“ von Dr. Raoul de la Grasserie, Richter am Zivilgeriht in Rennes; „Zur Darlegung und Lösung der Wohnungsfrage" von Dr. Gustav Sodoffsky r Petersburg); „Das Grundeigentum in der Türkei nach der neueren eseßgebung" von Wilhelm Padel, Dragoman der Kaiserlich deutschen Botschaft in Konstantinopel; „Bedeutung des Rechts der Eingeborenen mit besonderer Berücksichtigung von Völkern der deutsh-afrikanischen Schußgebiete“ von Dr. Felix Meyer, Kammergerihtsrat in Berlin ; „Die italienishe Kolonialgeseßgebung in Erythräa" von Dr. Emanuele Gianturco, ordentlichem E der Rechte, früherem Königlich italienishen Justiz- und Kultusminister; „Autorität und Staatsgewalt“ von Robert Piloty, ordentlichem Peofeior der Nehte in Würzburg. Ein Anhang enthält Tabellen zu dem Vortrage von Mayet über die «Verwandtenehe und die Statistik“.

Für die deutsche Staatsrehtswissenschaft beahtenswert ift nament- lih der 41 Seiten umfassende Beitrag von Prefessor Fahlbeck in Lund über die Grundzüge der \chwedischen Verfa [ung Während in den deutschen konstitutionellen Monarchien die Verfassung von dem Fürsten gegeben, daher die Macht der Volksvertretung, juristish be- urteilt, eine übertragene und, politisch gesehen, der des Fürften nicht ebenbürtig, dieser vielmehr allein Inhaber der Staatsgewalt geblieben ift und seine Autorität auch in ihrer Ausübung bewährt, dem Parla- ment nur eine Mitwirkung bei der Gesetzgebung und der Aufstellung des Budgets zukommt, is die s{hwedische Verfassung von 1809 von den Ständen gegeben worden, die allein über sie beshlossen, darin die Grenze zwischen ihrer eigenen Macht und der des Königs fest- geseßt und dann dem Herzog Karl die Krone angeboten haben, und der in dieser Verfassung klar und prägnant zum Ausdruck ge- brate leitende Gedanke ist die gleihwertige Teilung der Staats- gewalt zwishen König und Volk, die letterts durch den Reichstag vertreten in der Vorrede der Verfassungkurkunde als Vertrag- \{ließende dargestellt werden. Die vollziehende Gewalt allerdings liegt zum größten Teil in der Hand des Königs, dessen Beschlüsse mit Ausnahme der das Kommando betreffenden jedo zur Gültigkeit der Gegenzeibnung eines der dem Reichstage verantwortlichen Staatsräte be- dürfen. Zunächst zeigt sich dies in bezug auf die Verwaltung und die Vollziehung der Regierungsbeshlüsse, den Befehl über Heer und Flotte, sowie alle Art Junitiative auf den verschiedenen Gebieten des Staats- lebens. Ferner ist der König Herr über die auswärtige Politik, auch über Krieg und Frieden, sowie über die Ernenrung von Beamten, jedoch unter y y geseßlih vorgeshriebener Formen und Bedingungen, besonders in bezug auf den leyterwähnten Zweig seiner Machtausübung. Die einmal ernannten Beamten nebmen in Schweden von alters ber cine sehr selbständige Stellung ein. Mit Ausnahme der Chefs der Ver- waltungsbehörden und der Regimenter wie der diplomatischen Beamten fönnen sie nur nah richterlihem Urteil abgeseßt werden; auch in bezug auf ihr ganzes außerdienstlihes Tun und Lassen erfreuen sie sich großer UÜnabbängigkeit. In den meisten Angelegenheiten, mit denen eine Ausgabe verknüpft ist, ist die Regierung des Königs von dem Einverständnis des Reichttags abbängig. Was die gesezgebende Gewalt betrifft, so erscheint die M und Kriminal- wie auch engese zu geben und abzuändern, nicht größer als die des Reichstags. Auf diesem Gebiete herrsht vol'e Parität zwischen König und Reichstag sowobl in bezug auf Initiative wie auf Veto, ja selbft auf die Sanktion, weil ein von dem König vorgeschiagenes und von dem Reichstag angenommenes Gesetz keiner anderen Sanktion bedarf, obwohl der König dasselbe promulgiert. Dägegen karin er eine weitgedende sogen. ökonomishe Geseigebung ganz selbständig ausüben; die sich niht auf Verwaltungsvorschriften oder Erteilung von Konzessionen beschränkt, sondern eine große Menge verschiedener DIUEAI In der Gesellschaft umfaßt. Auf dem Gebiete der Finanyz- geseygedung und -verwaltuyrg ist aber die Macht des Königs wieder nur gering ar unterstehen sowobl die „ordentlichen*, feiten Ein- fünfte des Neichs wie die „außerordentlichen“, vom Reichstage be- willigten seinem Verföguyrgöreht, aber er ist in bezug auf Aus- gaben wie Einnabmen durch das fesigeseute Budget gebunden und darf die Posten deéselben weder überschreiten n über- tragen ; mit der Reichsschuld darf er sich überhaupt nicht be- fassen. Die Mitwirkung des Königs bei der Budgets ist auch niht groß. Er macht den Vorschlag, Einspruch nur gezen Heradseyung der festen oder sogenannten ordinären Ausgaben und Einnadmen erheben und sih weigern, einen Posten an- unchmen, der vom Reichstage im Budget aufgeführt worden ist. Die

erwaltung des Eigentums des Staats mus

Kammern Veliimmten Grundsäyen geschehen. Der König kann selbît-

verfläntlih weder Stenern nah Abgaben auferlegen und weder Zölle

noch Alzise, mit Ausnahme des reidezolls, ohne den Willen der

Kammern erhöhen. Dagegen ift er durch autgehcihene Praxis be- f an

für ver-

reitigt, die Zölle herabzuset Das nadigungkrecht wird | j fien Berit

——— ón gas dem Gutachlen des hêch s im Staats- rate zudgei h Zu Machtbefugriüissen des s{wedishen Königs if noch zu

rechacn, dah er das Haupt der \{hwedishen Staatskirche ist, daß er ! jeder für i

„Die Vorschläge der *

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aht des Königs, Verfassungs-, Zivil- |

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die Kammern zum aulerertentlien Reichstage berufen, den ver- sammelten Reichstag auflöfen und Neuwahlen auëshreiben kann. Er ernennt ferner die Spreher der Kammern, die aber natürlich Ab- eordnete sein müssen. Dieses Recht ifft von großer konstitutioneller Vaibentiane: einmal des weil dadurch ein ungehöriges Partei- regiment innerhalb der Kammern des S verhindert wird, vor allem aber deshalb, weil der Sprecher die Macht besißt, die Pro- PEEs von Anträgen, die nach seiner Ansicht gegen die Gudgesehe treiten, zu verweigern. war hat der aus Mitgliedern beider Kammern p samengelnEN nstitutions8aus\{huß in diefem Falle auf Verlangen zwischen precher und Kammer zu richten; aber dies hindert niht, daß die Sprecher durch die eben erwähnte Be- fugnis die unparteiishen Wächter der Grundgeseßze und der Verfassung werden gegen eventuelle Versuche, die Grenzen der rihtigen Macht- N des Reichstags und seiner Kammern zu überschreiten. Hierdurch önnen Konflikte zwischen dem König und dem Reichstag und zwischen den beiden Kammern des leßteren vermieden werden. Der König hat endlih das Recht, in den adligen, freiherrlihen und gräflichen Stand zu erheben, was jedoch kein Privilegium verleiht und nur vom ältesten Sohn geerbt wird. „Dieses Recht kann nun als ziemli obsolet betrahtet werden“, bemerkt Professor Fahlbeck.

Charakteristish für die {chwedishe Verfassung ist, daß niht nur der König, sondern au dec Neichstag gewisse Gebiete hat, wo er sowohl die Verwaltung als auch ein felbständiges Geseßgebungsreht ausübt. Es ist dies der Fall hinsichtlich der Reichsbank und betreffs des Reichs\chuldenkontors, das seit 1789 die Schulden des Reichs verwaltet. Wie der Reichstag diese Jnstitutionen durch seine Bevollmächtigten verwaltet, so gab er thnen auch allein Gesetze, bis im Jahre 1897 auch dem König das Recht gegeben wurde, an der Geseßgebung über die Reichsbank teilzunehmen. Dieser Alleinherrshaft des Reichstags über die Staatsschulden und die Reichsbank liegen die traurigen Er- fahrungen zu Grunde, die man in den verschiedenen Perioden der Alleinherrschaft des Königs zur Zeit Karls X11. und A zur Zeit Gustavs 111. gemaht kat. Sie hängt auch mit der bedeutenden Macht eng zusammen, die der Reichstag über die Finanzen, den Staatshaushalt und die Bestimmung des Budgets aus-' übt (was in Schweden nicht in der Form eines Gesetzes, sondern dur einen einseitigen Beschluß des Reichstags geschieht, der nicht vom König sanktioniert wird, und zwar nicht auf einmal, \on- dern Haupttitel für Haupttitel). Dem Reichstag kommt auch das eigentlihe Besteuerung8recht ganz und gar zu. In enger Verbindung mit seinem Rechte, über Finanzen und Staatshaushalt -zu beschließen, steht seine Kontrolle über beide, die teils während der Reichstage von

dem aus Mitgliedern beider Kammern bestehenden Staatsaus\chusse,

teils in Zwischenzeiten von 12 Staatsrevisoren ausgeübt wird. Eine andere, nicht minder wichtige Seite der kontrollierenden Macht des Neichstags ist die von ihm dur den Konstitution8aus\huß erfolgende Prüfung der im Staatsrate geführten Protokolle, mit Aus- nahme derjenigen, welhe diplomatishe Geschäfte und Kom- mandosachen betreffen. Durch diese Sin kann der Reichstag die Handlungen der Regierung bis in alle Einzelheiten verfolgen und die Minister zur Verantwortung ziehen, wenn \ih herausstellen sollte, daß sie gegen Geseß und Verfassung gehandelt oder sonst nicht mit Eifer und Unparteilichkeit das Beste des RNeihs wahrgenommen hätten. Hinsichtlih der Gegenstände der sogenannten ökonomischen Gesetzgebung, die dem König allein zusteht, kann der Reichstag nur „bei dem König zu meldende Vorstellungen und Wünsche aussprechen“. Veberläßt indessen der König, wie dies mehrfah geschehen ist, dem Reichstage die Erörterung einer solhen Frage, so wird damit ganz wie mit anderen Fragen der Gesetzgebung, welche die Kammern gemein- sam mit dem König ausüben, verfahren.

Von den übrigen Befugnissen des Reichstags sind noch folgende hervorzuheben: Er stellt einen Justizsahwalter an, der in seinem Auftrage das Schalten und Walten aller Richter und Beamten auf dieselbe Weise, wie der Justizkanzler im Auftrage des Königs, zu überwachen hat. FutdeR ist jedem \{wedishen Unter- tan vorbehalten, bei diesem jedes. amtlihe “Verfahren zu melden, durch das er sich in seinen Rechten gekränkt glaubt. Ebenso seßt der Reichstag ein Druckfreiheitskomitee ein, das in seinem Auftrage die Druckfreiheit zu {üßen hat, wie sie im Auftrage des Königs dessen Justizkanzler überwaht. Schließlih bespriht der Reichstag durch einen sogenannten Opinionsaus\huß die Tätigkeit des höchsten Gerichts, aus dem dieser ein bis drei Mitglieder hinaus- votieren kann, was indessen bis jeyt noch nie geschehen ist. Im Pee der Unmündigkeit des Thronfolgers beim Tode des Königs sett der Reichstag eine E INEE Regierung ein, und wenn der Thron frei ist, verfügt er gänzlich über Krone und Verfassung. Der s{hwe- dischen Verfaffung eigentümlich ist die Vorschrift, daß, wenn der König außer Landes gereist ist, sh 12 Monate lang von dem Lande fern hält und auf Aufforderung nicht zurückehrt, oder wenn er durch Krcankheit während ebenso langer Zeit verhindert ist, zu regieren, „die Stände des Reichs (jeßt die beiden Kammern des Yteichétags) mit ter Regierung verfahren, wie es ihnen am nüglihsten erscheint“. Es sind die Erfahrungen aus der Zeit Karls X11. und Gustav I1V. Adolfs, die zu diesem Geseyzartikel An- laß gegeben haben.

Der Reichstag, der seit 1886 gesetmäßig ohne besondere Ein- berufung am 15. Januar jedes Jahres zusammentreten soll, wurde bis zu jenem Jahre von den vier alten Ständen und wird seit 1866 von zwei Kammern gebildet, die, abgesehen von der Mitgliederzahl, einander vollständig gleichgestellt sind. Die Mitglieder der oberen Kammer 150 werden von den Landsthingen, d. h. den höheren kommunalen Selbstverwaltungskörpern, und von den Stadtverordneten der grevien Städte unter den ' var 4 mit größerem Vermögen gewählt, ein jeder für si und für eine Zeit von 9 Jahren. Wäblbar is, wer 30 Jahie alt ist, ein Ein- fommen von 4000 Kronen bat oder festes Eigentum zum eingeshäßten Werte von mindestens 80 000 Kronen besigt. Die 230 Mitglieder der unteren Kammer werden in Wahlbezirken, die für Land und Stadt verschieden sind, von allen deren, die nah cinem bestimmten Zensus stimmberechtigt sind, für eine Zeit von 3 Jahren gleiGueitia gewählt. Stimmberechtigt ist, wer 21, * wählbar, wer 25 Jahre alt ist und entweder ein Einkommen von 800 Kronen hat oder festes Eigentum im Werte von wenigstens 1000 Kronen besißt oder ein landwirtschaftlihes Gut im Werte von 6000 Kronen auf 5 Jahre oder auf Lebenszeit gepachtet hat. Die Mitglieder der unteren Kammer müssen im Wahlbezirk wohnhaft sein und bekommen Diäten; bei denen der oberen Kammer fällt beides fort. Jeder einzelne von den Reichstagsabgeordneten reprä- sentiert das ganze Volk; sie sind nah altem \{hwedishen Recht niht durch imperatives Mandat «gebunden. Zur Schlichtung dissen- tferenter Meinungen über gewisse Fragen des Staatshaushalts, über die Verwaltung der Reichsbank und des Reichsschuldenkontors ist ge- meinsame Abstimmung der beiden Kammern vorgesehea. Mit der Umbildung der vier alten Stände zu zwei Kammern im Jahre 1865 ift die Zusammensetzung des Reichtags demokratisher geworden ; die Bauern nehmen jeyt den größten Play ein. Professor Fablbeck be- zeichnet die Erste ey Kammer als „das besle Werk der neuen Reichätagsordnung und în typologischer Hinsicht den meisten, um nicht zu sagen: allen anderen ersten Kammern überlegen*. Sie geht ganz und gar aus Wahlen hervor, zählt also keine durch Königliche Er- nennung oder dur erblides Recht Siy habenden Mitglieder ; ferner hat fie in ten Landsthingen als Wahlkorporationen eine feste oegamse Unterlage erhalten, die ihr selbst große Stärke verleiht ; shlicßlih ift sie der Zweiten Kammer in allen Punkten außer in bezug auf die Zahl der Mitglieder, also auch hinsichtlich der Ordnung der Behandlung der Gegenstände iFinanzfragen) gleichgestellt „alles Dinge, die bei der Bildung dieser Kammer in anderen Ländern nur undollfommen oder überhaupt nicht beobachtet wurden und die daber die Ursache sind, daß sie überall, außer in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo ih în diesem Falle in der Hauptsache

| ähnliche Prinzipien geltend gemacht haben, wie bei uns, der Zweiten

Kammer unterlegen ill“

Zwis den beiden Matthabern König und Reichstag, die, teils

auf verschiedenen Gebieten, teils einheitlich auf gemein-

samen Gebieten, den Staatswillen bilden, aber nie, außer bei gewissen zeremoniellen Gelegenbeiten, in unmittelbare Berührung miteinander treten, steht als Mittler der Staatsrat (Ministerium), der als ihr Organ úünd Diener seinen Plas in der Verfassung ein- nimmt. Die Staatsräte Jun zunächst die Vertrauten des Königs, die er nah Belieben annimmt und verabschiedet. Außerdem sind sie die höchsten Chefs der Verwaltung und in dieser Eigenschaft Beamte, nachdem im Jahre 1840 sämtliche Staatsräte außer dreien De- partements erhalten haben. 1876 bekam der Staatsrat in dem einzigen Staatsminister einen Chef. Aber es gibt in Schweden keinen Ministerrat und deshalb * auch keine Ministerregierung. Die \{chwedischen Veruwaltungëchefs können auf eigene Hand kbeis nahe über nichts beschließen, außer über Anstalten zur Aus= führung der Beschlüsse des Königs. Alle “E Maleleden heiten, auch die unbedeutendsten, sollen dem König im Staats- rate vorgetragen und daselbst von ihm entschieden werden. Andererseits sind die Staatsräte als die Ratgeber des Königs, die seine Beschlüsse gegenzeihnen, dem Reichstage für all ihr Tun und Lassen verantwortlich. MEe Verantwortung kann in doppelter Weise abgefordert werden. Juristisch geschieht es durch den Konstitutions- aus\{chuß und den Justizsahwalter des Reichstages vor einem von Beamten auf bestimmte Weise zusammengeseßten Reichsgerichte. Die politische Verantwortung wird nah der Verfassung von 1809 von den Reichstage selbst durch ein Ersuchen an den König, diesen oder jenen Staatsrat zu entlassen, ausgeübt : ein Ersuthen, das der König nah Belieben gewähren kann oder nicht. Diese beiden Formen, die Staatsräte zur Verantwortung zu ziehen, sind aber allmählich obsolet geworden infolge der immer näheren Berührung zwischen den Ministern und dem Reichstage, welche die Gntwickelung späterer Zeiten teils durch das den ersteren gegebene Recht der Teilnahme an den Verhandlungen des Reichstags (seit 1860), teils infolge des alljährlihen Zusammentritts desselben (seit 1866) zustande gebracht hat. Zum Schluß weist Fahlbeck darauf hin, daß während des ver- angenen Jahrhunderts ganz in der Stille eine nicht unbedeutende ershiebung der Macht zwischen König und Reichstag in betreff der Staatshaushaltung und dadurch mittelbar der Rees der Negierung Kattnefundei hat. In erster Linie beruht dies auf ter Veränderung, die eingetreten ist in bezug auf das Größenverhältnis zwischen den ordinären, teilweise vom König abhängigen Einkünften und den Bewilligungen, die der Reichstag allein bestimmt. Während die ersteren im Jahre 1809 die Hauptmasse, die leßteren nur einen geringeren Teil der Staatseinkünfte bildeten, haben sich die Verhältnisse infolge der Zunahme der Bevölkerung und des Nationalvermögens so umgestaltet, daß die ordinären Einkünfte egenüber den Bewilligungen des Reichstages jeßt kaum den sechsten eil ausmachen. Von noch größerer Bedeutung für die Erweiterung der Machi des Reichstages in dieser Beziehung find die zunehmende Spezialisierung der Ausgaben und die Einschränkung des Verfügungs- rechts des Königs über die Verwendung der Ersparnisse. „Und weil das Geld fast in allen Staatsangelegenheiten der nervus rerum ift fo fann der Reichstag oder vielmehr der Staatsaus\{uß, wenn au nur indirekt, beinahe auf allen Gebieten der vollziehenden Gewalt seinen Einfluß ausüben. Der Staatsaus\huß, der mächtigste Aus- \{huß des NReichêtages, oder richtiger die 8 Personen, 4 aus jeder Kammer, die seine Arbeit leiten, können in dieser Beziehung als eine Art Regierung neben der wirklichen betrahtet werden. Viel politische Klugheit und Befonnenheit ist erforderlih, wenn nicht hieraus eine ernste Gefahr für den Bestand der Verfassung entstehen soll.“ Eine andere nach und nach eingetretene Verschiebung in dem Ver- hältnis zwishen den beiden Machthabern König und Reichstag be- trifft die Jnitiative der Gesetzgebung. Sie hängt auf das innigste mit der Stellung des Reichétags als derjenigen Macht, die direkt von dem Volke und der Gesel aft mit ihren vielen Wünschen ausgeht, zusammen. Seitdem der eichstag alljährlich zusammentritt, hat er die Regierung auf diesem Gebiete ganz überflügelt. Jn bezug auf neue Ausgaben für {hon bestehende Einrichtungen behält die Re- gierung noch ihre Initiative. „Hinsichtlih der Gesetzgebung aber und neuer Veranstaltungen aller Art, ob sie eine Ausgabe erfordern oder niht, hat der Reichstag seit langem die“ Regierung diftanziert. Die große Menge Vorschläge, die vom Reichs- tag kommen, geben au der Regierung so viel zu tun, dal sie shwerlich Zeit hat, fich mit selbständiger Jnitiative zu be- fassen. Sie kann niht einmal mit den Kräften, die ihr zu Gebote stehen, alles bewältigen, was der Reichstag ihr anheimstellt. Sowohl aus diesem Grunde wie aus anderen weist die Regierung diese Arbeit von sih ab und besonderen Kommissionen zuu Die Kommissionen, in welche meistens Abgeordnete aus beiden Kammern und von verschiedenen Parteien, aber au ein Fahmann CngeieN werden, haben si beinahe zu einem NRegierungssvystem ausgebildet. as Kommissionswesen bildet auf diese Weise ein Sicherheitsventil für all- den Reformeifer, der sonst sowohl dem Reichstag wie der Regierung leiht über den Kopf wachsen könnte. Klar aber ift, daß die Regierung bei dieser Sachlage mehr ao mehr zurücktritt und bloß in großen Fragen die Initiative ergreift.“ Die \{wedishe Verfassung stellt demnah einen selbständigen Typus neben denjenigen der anderen Verfassungen der Neuzeit dar. Von den konstitutionellen Monarchien, wie sie z. B. in Deutschland bestehen, weicht sie durch die Teilung der Macht im Staate ab. Sie hat cinige Aehnlichkeiten, freilih niht in bezug auf Grund und Aufbau, die so verschieden sind wie nur mögli, aber binsihtlih ihrer Tätig- keit und ihrer Funktionen, mit der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Sowohl die Spezialisierung des Budgets und die Initiative der Gesetzgebung, die der Kongreß der Union ausübt, wie die Macht der Ausschüsse und die privaten Verhandlungen der Staats- sekretäre mit ihnen erinnern stark an die s{wedishen Verhältnisse. Denn obwohl die Chefs der Verwaltung in Schweden im Segenas zu ibren amerifkanischen Kollegen Zutritt zu den Kammern und au oft Siy darin haben, bilden doch die Verhandlungen mit den Aus- s{üssen und den leitenden Personen der Parteien das wichtigste Element der gemeinsamen Arbeit der Regierung und des Reichstags.

Handel und Gewérbe.

Der Handelssachverständige beim Kaiserlichen General- konsulat in New York, Gewerberat Waehtoldt, wird si auf seiner Jnformationsreise in Deutschland in den Tagen vom 22. Oktober bis 1. November d. J. în Berlin aufhalten, wo er im Auswärtigen Amt für Juteressenten zu sprechen ist.

(Aus den im Reichsamt des Junern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Jndustrie*.)

Muhland.

Ergänzung des Verzeichnisses der Maschinen und Maschinenteile, die für die Goldindustrie zollfrei eingeführt werden können. Dur Verfügung des Fivanp ministers vom 23. Mai/10. Juni d. J. hat das Verzeichnis der Ma- schinen und Maschinenteile für den Bedarf der sibirishen und uralischen Goldindustrie, die bis zum 1. Januar 1909 über alle Grenzen des Reichs zollfrei eingeführt werden dürfen, in Abteilung 2 A folgenden

Zusay erhalten :

„Zubehörteile zu Dregen: Stahlseile, Riemen, Kokosmatten, Bolzen, Spunte ( aubenmuttern), eiserne Gitter für Schleusen, und Gummibänder, mit der Maßgabe, daß den Zollämtern, über welche die genannten Zubehörteile zu Dregen cingehen, Bescheinigungen der zusländigen Bergbehörte darüber Ee werden, daß sie zu Dregen gehören, welche für Goldminen erforderlich find.“

Küstenschiffahrt im Amurgebiet. Nach einer Mitteilung der Hauptverwaltung für Handels-, Schiffahrts- und Hafenangelegen- beiten ist der Generalgouverneur des Amurgebiets ermächtigt worden, in seinem Bezirke die Küstenschiffahrt unter fremder Flagge für cin weiteres Jahr, d. h. bis zum 17. Mai 1904, zuzulassen.

Außenhandel Ftaliens in den Monate ß T naten Januar bis

Der Wert der Einfuhr nach Italien betrug in den. Monaten Januar bis August 1903 eins{ließlich des Edelmetallverkeh-3 1258 510 463 Lire gegen 1 149 706 600 Lire im gleichen Abschnitt des vergangenen Jahres. Der Wert der Ausfuhr belief \ich auf 928 E E gegen 930 059 166 Lire in den ersten aht Monaten des Jahre De N

Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Handelsartikel erreichten in den Monaten Januar bis August 1903 (und 1902) die folgenden Wert- ziffern in tausend Lire.

Einfuhr: Olivenöl 12 577 (7054) Petroleum 7318 (7461) Roher Kaffee 10 497 (9485) Tabak in Blättern und Tabak. rippen 13152 (11804) Roher Chilisalpeter 7777 (4484) Schwefelsaures Kupfer sowie doppelts{chwefelsaures Kupfer und Eisen 11537 (11 908) Steinkohlenteerfarben in trockenem Zustande 7081 (7118) Rohe Jute 6221 (8506) Einfaches, glattes, ge- bleihtes Ae 5875 (6695) Rohe Barintivolle 129 512 (121798) Gewaschene rohe Wolle 5307 (4508) Gekämmte, ungefärbte Wolle 22 134 (25 160) Abfälle von Wolle 5109 (5249) Gewebe aus gekämmter Wolle 12139 (11 432) Seidenkokons 12055 (20 024) Gezogene einfache asiatishe“ Robseide 41 979 (54355) Desgl. e 14729 (11210) Gezogene ge- färbte Seide, einfa, dubkliert oder gezwirnt 27 861 (29 884) Vierkantiges, der Länge nach gesägtes „gewöhnliches Holz 34 880 (34 885) Rohe Othsen- uñd Kuhhäute, fris oder getrocknet 19 050 (21 088) Bruch, Hammerschlag und Feilspäne von Eisen und Stahl 10 713 (10963) Gußeisen in Blöcken 7813 (11 024)

Schmiedeeisen und Stahl, gewalzt oder S in Stäben,

Stangen u. dergl. 7312 (6925) Schmiedeeisen und Stahl zweiter Bearbeitung, ganz oder zum großen Teil gehobelt, gefeilt, abgedreht u. dergl. 5363 (5628) Spinnereimaschinen 8499 (5340) Fn- strumente aus Kupfer, Bronze, Messing oder Stahl mit Ferngläsern oder Mikroskopen oder in Grade abgeteilten Stäben oder Kreisen u. dergl. 5214 (5694) Desgl. ohne optishe Vorrichtungen oder in Grade geteilte Stäbe u. dergl. 6683 (6371) Bearbeitete Nubinen, Smaragde, Diamanten u. dergl. 13 003 E 881) Phosphat 6390 (5434) Steinkohlen und Koks 95 968 (98 515) Harter Weizen 71 622 (44816) Weicher Weizen 84 137 (78 839) Hafer 5425 (3262) Mais 38 475 (19 186) Lein-, RNaps- und Nübsamen 8371 (7540) Sesam und Erdnüsse 6183 (4874) Pferde 23 434 (27 194) Kabeljau und Stockfish 8507 (8033).

Ausfuhr: Gewöhnlicher Wein in Fässern 26 761 (16 696) Olivenöl -26 977 (38 656) Pomeranzenöl 6051 (7244) Weinstein und Weinhefe 10 173 (8853) Roher Hanf 20 562. (25 210) Einfaches, rohes Baumwollgarn 6680 (6358) ‘Gefärbte oder aus efärbtem Garn hergestellte baumwollene Gewebe 21 887 (17 844) Bedrute baumwollene Gewebe 5635 (4521) Gezogene, einfache, europäische Rohseide 129 995 (123 115) Dublierte oder gezwirnte Rohbseide 129 551 (114 324) Rohe Abfälle von Seide 9750 (10 942) Gesponnene Abfälle von Seide 11250 (10631) Glatte, s{warze Gewebe aus Seide 5516 (7461) Glatte, farbige Gewebe aus Seide 24 095 (25 683) Gemischte Gewebe, in denen mindestens 12 und höchstens 50% Seide ent- halten ift, farbige, glatte 5257 (3114) Strohhüte mit Ausnahme der garnierten Damenhüte 8308 (7637) Rohe Ochsen- und Kuh- häute, fris oder getrocknet 10017 (8265) Zinkerz 7873 (8958) Roher ‘Marmor 5947 (4990) Schwefel 32 620 (30 900) Geschälter Reis 6156 (8347) Pomeranzen, auch in Salzwasser 7727 (7586) Limonen, au in Salzwasser 12853 (14098) Geschälte Mandeln 10 486 (8558) Früchte und Gemüse in Essig, Salz oder Oel 5498 (4782) Frishe Gemüse 9957 (8446) Ochsen 10 094 (7146) Frische Butter 7470 (6196) Käse 15 649 (13 399) Eier von Geflügel 30 554 (35 004) Bearbeitete, aber Dee geinßte Korallen 13 104 (22 439). (Statisticos del Commercio peciale.

Ausfuhr von Geflügeleiern aus Rumänien.

In den leßten Jahren hat der Export von Geflügeleiern aus Rumänien im allgemeinen und im besonderen nach Deutschland einen beahtens8werten Aufs{chwung genommen. Nach der amtlichen rumänishen Statistik wurden davon ausgeführt: 1894: 1 171 465 kg, 1895: 1385 276 kg, 1896: 1786766 kg, 1897: 1786 723 kg, 1898: 2883762 kg, 1899: 3169965 kg, 1900: 3098998 kg, 1901: 4831 957 kg.

Für 1902 liegt die amtliche Statistik noG niht vor. Nach einer Mitteilung der Gisenbahndirektion hat dieselbe in dem genannten Jahre aber allein nach Deutschland 5 604 000 kg Geflügeleier be- fördert und in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres 1903 : 2 398 000 kg, eine recht erbeblihe Steigerung der Ausfuhr nah Deutschland im Vergleih mit den Ziffern der Vorjahre.

Es gingen nämlich von der Gesamtausfuhr

1899 : 1 845 821 kg . . nach Oesterreih-Ungarn, 1 322 017 0 y Deutschland,

1900: 1 473 390 Oesterreib-Ungarn, 1619837 Deutscland,

1901 : 2047 165 ö ODesterreih-Ungarn, 5 S Deutschland.

_An dem Transport waren im Jahre 1902 folgende rumänische Eisenbahnftationen beteiligt: Jassy mit 933 000 kg, Roman mit 870 000 kg, Bukarest mit 720 000 kg, Botoschan mit 698 000 kg, Dorohoi mit - 431 000 kg, Tirgu-Frumos mit 423 000 kg, Bacau mit 342 000 kg, Braila mit 249 000 kgæ, Berlad mit 140 000 kg, Craiova mit 110000 kg, Galayß mit 109 000 kæ, Nimnic-Sarat mit 104000 kg. Dann folgen die Stationen Giurgiu, Buzeu, aiud, Focschan, Ploesti, Pitesci, Constanza und andere mit kleineren

engen

_Im Jahre 1993 ift noch tie Station Vaslui als eine solche mit erheblicher Verladung hbinzugetreten, nämlich mit 215 000 kg für die erften fünf Monate des Jahres gegen nur 16000 ke des ganzen Vorjahres. :

Es ergibt sich hieraus, daß der Haupterport von Eiern aus der Moldau stattfindet, von wo er shon im Jahre 1902 viermal so gro war als der aus der Walachei. Die Transporte gingen im Jahre 1902 nah folgenden deutschen Stationen: nah Leipzig 2015 000 kg, Hamburg 1581 000 kg, Frankfurt a. M. 684000 kg, Berlin 308000 ke, Offenburg 163 000 kæ, ‘Mainz 131 000 kg, Dresden 120 000 kg, Chemni %Y 000 kg, Mannheim 88 000 kg, Düsseldorf 70 000 kg und s Mün §8 000 kg. Dann folgen weiter Karlörube, Aachen, Offen- bah, Halle, Saarbrücken, Stuttgart, Hannover, Elberfeld, Cöln usw, im Jahre 1903 auch Ulm a. D.

, Der Eierexzport hat sich also in ter Hauptsache nah Nord- und Mitteldeutschland, weniger nah Süddeutschland bewegt.

Die Ausfuhr könnte, wie von unterrichteter Seite verlautet, durch tine bessere Organisation gesteigert werden, sowohl was den Einkau der Ware in Rumänien, als au den Absay in Deutschland betrifft. Der Einkauf im Lande vollzieht sih in verschiedener, teilweise noch reht primitiver Weise.

Die Kleinbändler in den größeren Städten stehen einzeln mit äiner großen Zahl Hausierer, gewöhnlich Türken, in Verbindung. Letitere gehen mit cinem oder zwci Körben auf die umliegenden Dôrfer, wo sie gegen Perlen, Brezeln, billige Tücher, Ohrringe und dergl , die ibnen der Kleinbändler licfert, von den

vern Eler und auch Geflugel eintaushen. Die Eier liefern sie an den Kleinhändler ab, von tem sie cinen Jahreslohn Le und außerdem andere Vorteile, wie Kreditgewährung für ihre persönlichen Bedürfnisse ufw., genießen. Hierbei treten also die Kleinhändler als N Weite: g A Bragagi*, Verkäufer

ler durhwandern sogenannte „Bragagi“, Verkäu bon «Braga*, einem bei den unteren Volksschichten beliebten Erfrischungs- setränk aus gegorener Hirse, ihrer Nationalität nah meist Bulgar nad Mazedonier, mit ihren hölzernen Bragakübelna das Land, tauschen

d

dort Eier gegen Braga ein und verkaufen dann diese Eier mit ent- sprehendem Gewinn an die Kleinhändler. : j

Endlich bringen Bauern aus aiapeneren Landesteilen, die wie der -Baragan (Donauebene zwischen Bukarest und Braila) genügende Eisenbahnverbindungen nit besigen, größere Mengen in Häsel elegter Eier in für deren Transport eingerihteten Wagen in die

tädte. Der Verkauf dieser Eier erfolgt in der Regel auf dem Marktplaze, wo die Kleinhändler darauf nach ihren eigenen Ver- faufsbedürfnissen bieten. Dann aber stehen solche Bauern auch in ständiger Verbindung mit besser gestellten Kleinhändlern, denen sie die Cier zu mäßigeren Preisen überlassen, weil die leßteren ihnen, auch wenn sie keine Waren anbringen, mit Vorschüssen für Einkäufe an die Hand gehen. ,

Um die Zwischenhändler zu beseitigen, haben sich in den ein- zelnen Gemeinden Lehrer und andere Beamte der Sache angenommen, indem sie selbst die-Eier sammeln, verpacken und nah Deutschland an einen festen Abnehmer senden, und zwar auch in Stückgut- sendungen, damit die Zeit des Sammelns #ch nit zu sehr ausdehnt und die Eier frisher ankommen. Der Abnehmer in Deutschland gibt dann die Ware ohne Börsenvermittelung sogleich an Unter- abnehmer weiter, besonders Butter- und Eierhändlungen, wodur bessere Preise für die rumänishen Verkäufer erzielt werden und die MUaGen Schikanen der Makler wegen Bruchs usw. in Wegfall ommen.

Die oben gedahten Kleinhändler verpacken die von ihnen ge- sammelte Ware in die üblichen Eierkisten, deren jede 1440 Stü ent- hält. Das Verpackungsmaterial ist Holzwolle. Vor dem Verpacken werden die Eier durch geübte Leute mittels Beleuchten auf ihre Frische eprüft. Hat dann ein Kleinhändler | ende Ladung für einen Vaggon, zu welchem Zwecke er eventuell auch anderen Kleinhändlern die Ware abnimmt, so verkauft er diesen Waggon entweder an

irmen, die Aufträge für den Ankauf von Eiern aus dem Aus- ande haben, oder auch an Exporteure in Galizien, von wo dann die Ware weiter nah Deutschland j soll:

Diese Art der Geschäftsabwickelung soll s zum Nachteil der deutshen Kundschaft vollziehen, welhe für den verhältnismäßig hohen M den sie zu zahlen hat, die Ware weder in der wünschenswerten

eise g otterE noch rein und s{öôn erhält.

__ Es Joll von beteiligter Seite daran E werden, diese Ver- hältnisse zu bessern. Dies soll dadur erreiht werden, daß ein fapitalkräftiges Unternehmen mit dem Zentralsiße in Berlin den rumänishen Eierexport monopolisiert, indem es größere Einkaufs- zentren in Rumänien einrihtet und die Ware in eigene Lagerhäuser leitet. Dies foll den PU Cane unterbinden und bewirken, daß nur ausgesuhte Ware ins Ausland gebraht wird, die minderwertige im Lande E Geselli@aft fol außerd H

ür eine solhe Gesellschaft soll außerdem auch noch das Einlegen

von Gier in Falbwassee für di: Winterszeit in Betracht kommen.

Solche Kalkeier finden, wie verlautet, nicht nur im Lande selbst

lohnenden g sondern werden bei eintretendem Mangel auch vom en

Auslande zu guten Preisen bezogen. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest.)

Neue industrielle Unternehmungen in Mexiko.

In der industriellen Tätigkeit Mexrikos hat \ich in der leßten Zeit ein erhebliher Aufschwung geltend gemacht, der in der Entstehung oder Projektierung einer ganzen Reihe neuer industrieller Unter- nehmungen und ferner in der Erweiterung {hon bestehender Betriebe zur Geltung kommt.

Infolge des rashen Emporblühens der mexikanishen Zucker- industtie entstand eine außerordentli rege Nachfrage nah Maschinen und Ausrüstungsgegenständen für Zuckerfabriken. Von den pro- jektierten Unternehmungen auf diesem Gebiet verdienen besonders zwei Zukerraffinerien der Erwähnung. Die eine Raffinerie soll im Flußgebiet des ¡Hanneoflusses errihtet werden ; mit der Ver- gung der erforderlichen Arbeiten und Lieferungen für diese Anlage st die Castwick Engineering ‘Company in New Vork beauftragt. Die andere Raffinerie wird in Fuentes im Staate Sinaloa von der Sinaloa Agricultural & Manufacturing Company errichtet. Bemerkt werden mag im Anschluß hieran, daß ein großer Teil der auf den Haciendas zur Zukerfabrikation gebrauchten Ma chinen aus den Ver- einigten Staaten von Amerika bezogen wird. Hauptsählich aus dem Staate Louisiana wird eine beträchtliche ahl von Maschinen dieser Art über New Orleans nach Mexiko ausgeführt.

Eine Erweiterung ihrer Betriebsanlagen \heint die Mexican Mining & Development Company in den ihr gehörigen Velardeña Bergwerken zu Planen; denn sie hat die Lieferung von Bergwerks- maschinen nach Cleveland im Staate Ohio in Auftrag gegeben.

__ Zwei wichtige Konzessionen sind leythin erteilt worden, zur Nugbarmachung natürliher Wasserläufe Merxikos zu Be- wässerungszwecken. Diese Konzessionen dürften für Interessenten insofern beachtenswert sein, als die zum Betriebe der erforderlich werdenden Anlagen nötigen Maschinen und Ausrüstungsgegenstände vom Auslande bezogen werden müssen. Bei der ersten Konzession handelt es sih um die Errichtung einer Berieselungsanlage in Puebla, die aus dem Flusse Atoyac gespeist werden soll. Die Bedeutung dieser An- lage kann danach beurteilt werden, daß ihren Erbauern erlaubt ist, dem genannten Flusse pro Sekunde 6000 1 Wasser zu entnehmen. Mit dem Bau der Anlage muß innerhalb zweier urs begonnen werden ; ihre Fertigste m hat innerhalb sieben Jahre zu erfolgen. Die Einfuhr der nötigen Maschinen und Geräte soll zollfrei geschehen. Seitens des Konzessionsinhabers sind monatlich 250 Doll. als Kosten der A LIRs an die Regierung zu zahlen, außerdem ift eine Kaution îin Höhe von 5000 Doll. in Bonds bei der Nationalbank zu hinterlegen. Zur Finanzierung und Ausführung des Unter- nehmens hat \sich unter dem Namen Compañia Me de Tehuacan cine Gesellschaft mit einem Stammkapital von 300 000 Doll.

ebildet. Der Landstrich, den die Gesellschaft mit Wasser zu ver- orgen beabsichtigt, besizt einen beträchtlichen Flätheninhalt und um- faßt u. a. 23 Städte und Dörfer mit einer Bevölkerung von 60 00C Köpfen. Die zweite Konzesfion betrifft die Errichtung ciner Be- wässerungëanlage unter Entnahme von 600 1 Wasser pro Sekunde aus dem Tequimilpaflusse im Staate Mexiko. Die Konzessions- bedingungen sind im wesentlichen dieselben, wie bei der ersten Kon- jeifon : nur die an die Regierung zu leistenden Zahlungen für die

ufsichtsführung sind niedriger auf 60 Doll. monatlih be- messen, ebenso die Kaution, die auf nur 1000 Doll. festgesetzt ist.

In der Hauptstadt des Staates Jalisko Guadalajara ist eine modern autgerüstete Fabrik zur Herstellung von Nägeln errihtet und Ende August in trieb geleyt worden. Inhaderin dieser Fabrik ift die Firma Behn u. Paulsen.

Ferner ist unter der Firma „Weber Gas Producer & Power Company of Mexico“ eine Gesellshaft mit einem Kapital von 500 000 Doll. Gold ins Leben getreten. stand dieses Uater- nehmens ist die Herstellung von Maschinen, die durh Holz- kohlengas betrieben werden.

In Tepeyahualco, in der Nähe von San Juan de los Llanos y ein Eisenwerk errichtet werden, das an Bedeutung nur dem. n Monterey befiadl nachstehen wird. Die Kosten dieser Anlage

d auf 400 000 . veranschlagt. Die zu \{melzenden Eisenerze ollen dem neuen Werk aus den Bergwerken zugeführt werden, die

von Tepeyahualco bis zur Grenze des Staates Vera Cruz aus-

tednen.

Bei der ng des Staates Puebla ist ein uch um Etr- teilung der igung zur Vrrbtuns cines neuen Bessemer- stahlwerks gen, als dessen Siy Allixco, cine Station der

cilen von Puebla entfernt, in Aus- ommen ist.

nteroceanic Railway, etwa 30 bedeutendsle im Betrieb befintlicde Stahlwerk Mexikos zu

Monterey hat kürzlich die erfte Sen Stahlbalken Bau- zwecken, die nah ter Stadi ‘Mexito ekiaee war, à L lassen

me jet im Befis “ron Aufträgen ar Beserung pon, 19 009 Lond

Anlagen des Werks waren zu Anfang September noch nicht in Be- trieb gane :

ine Gefellshaft mit einem Kapital von 100000 Doll. foll sih ferner gebildet und alle Aktien untergebraht haben, welche die Fabrikation von elektrishen Glühlampen nach einem Patent, dessen Eigentümer der Gründer des Unternehmens Chaillet ift, betreiben will. Die erforderlihen Fabrikanlagen sollen sofort in An- pri genommen werden, und mit der Herstellung von Lampen foll obald als möglich begonnen werden.

Mit großem Eifer wird in Mexiko gegenwärtig die Herstellung von Wasserkraftanlagen betrieben. Unter den verschiedenen projektierten Anlagen dieser Art is besonders diejenige zu nennen, welhe zur Erzeugung des elektrischen Stroms für die Beleuhtung verschiedener Städte in Vera Cruz dienen soll. Die Anlage soll am Flusse Tulancingo in Vera Cruz errihtet werden.

Im Staate Coahuila wird, dem Vernehmen nah, zwischen den Orten Allende und Zaragoza eine elektrishe Bahn gebaut werden, die später weiter ausgedehnt werden und eine Gesamtlänge von 60 Meilen erhalten fol. (Nach The Iron Age.)

Der Lachshandel Vancouvers (British-Columbien) im Jahre 1902. Die Lachsausfuhr aus Vancouver belief sich im Jahre 1902 auf 609 572 Kisten (zu 4 Dußend Dosen) im Werte von rund 14 250 000 (6 und ist somit gegenüber dem Vorjahre, wo sie 1225 543 Kisten im Werte von rund 30 000 000 4 betrug, erheblich zurückgegangen. lervon gingen, und zwar auf 5 Segel- und 4 Dampfschiffen ritisher Nationalität, 95 711 und 280 107 Kisten direkt nah London und Liverpool, während 7700 Kisten via Canadian Pacific Railway nach Großbritannien gelangten. Der Rest ist nach dem östlichen Canada, Australien und anderen Ländern versandt worden. i Besonders stark zugenommen hatte im vèrgangenen Jahre die Ausfuhr von gesalzenen Lahhsen nah Japan. Nach Deutschland (über Bremen) wurden 5000 Pfd. gesalzene

Lachse im Werte von ungefähr 20090 verschifft. (Aus einem Bericht des Kaiserlihen Konsulats in Vancouver.) ( s

Auss\chreibungen.

Elektrische Beleuchtung des Hafens von Bordeaur. Die Handelskammer von Bordeaux hat die Genehmigung erhalten zur Installation der elektrishen Beleuchtung auf den Kais und sonstigen Anlagen des Hafens. (Journal Officiel de la République Française.)

_ Lieferung von Eisen und Stahl nach Spanien an die Dirección de las minas de azogue de Almadén. Anstlag: 10 272,590 Pesetas. Vorläufige Kaution: 59/0, endgültige: 10 9%. Vergebungstermin : 29. Oktober 1903, Mittags 12 Uhr.

Lieferung von Stahl- und Kupfermaterialien für den spanischen Kreuzer „Reina Regente“. Zur Vergebung stehen : 1) am 23. Oktober 1903, Mittags 12 Uhr, 146 Siemens-Martins Stahlstücke (Z-Cisen) im Gewicht von 21 306 507 kg. Vorläufige Kautica : 300 Pesetas, endgültige : 700 Pesetas. Anschlag: 0,35 Pesetas

pro Kilogramm ; 2) am 26. Oktober 1903, Mittags 12 Uhr, 694 Kupferröhren ohne Naht im Gewichte von 11160 ks. Vorläufige Kaution: nslag: 4,80 Pesetas pro

1800 Pesetas, endgültige : 5000 Pesetas. Kilogramm;

N am 27. Oktober 1903, Mittags 12 Uhr, 90 m Röhren aus verzinktem Stahl. Anschlag: 2650 Pesetas. Vorläufige Kaution : 100 Pesetas, endgültige: 250 Pesetas;

, 4) am 28. Oftober 1903, Mittags 12 Uhr, 25 Platten aus Siemens-Martin-Stahl im Gewicht von etwa 5039 107 kg und 18 Platten derselben Art im Gewichte von etwa 19 475 584 kg. Nur niedriger als 0,37 und 0,41 Pesetas für das Kilogramm i stellende Angebote finden Berücksichtigung. Vorläufige Kaution: 300 Pesetas, endgültige: 900 Pesetas.

ie Verdingungsunterlagen liegen in der Secretaría de la Commandancia general del Arsenal de Ferrol und in der Com- mandancia de Marina de zu 1 und 2 Gijon, zu 3 und 4 Bilbao zur Einsicht offen. (Gaceta de Madrid.)

BECLLREAY von Wasserkraft zu Bewässerungszwecken. und zur Erzeugung von Elektrizität in Meriko. Die Secretaría de Fomento bat an Lic. Justo Prieto (Wohnsiß nicht näher bezeichnet) die Genehmigung erteilt, die Wassermassen des Rio del Valle (Distrikt Jiménez, Staat Chihuahua) an der sogenannten eBoquilla de Talamantes* zu Bewässerungs- und elektrischen Kraft- zwecken auszunußen und die gewonnene Kraft an Private und öffent» lihe Korporationen nah einem der Regierung genehmen Tarife abzu- geben. Mit dem Bau der Anlagen muß binnen 24 Monaten Lo jgnnen werden. Für den Bezug der benötigten Maschinen, Bau- und

etricbsmaterialien wird Zollfreiheit zugestanden. (Diario Oficial, Mexiko.)

Ergänzung desSchiffsproviants für die brasilianische Marine. Zu diesem Zweck ist dem Ministerio da Marinha ein Kredit von 1 481 357 Milreis eröffuet worden. (Diario Official dos Estados Unidos do Brazil)

Die Genehmigung zum Bau von Niederlagegebäuden im Hafen von Santa Cruz de Tenerife (Canarishe Inseln) ist dem Ingenieur Antonio Gómez Cruells (Wohnsiy niht näher bezeichnet) erteilt worden. Mit dem Bau der Anlagen muß binnen sechs Monaten begonnen werden. (Gaceta de Madrid.)

reisausschreibenu für Dampfvflüge in Rh odesia. Die Direktion der British South Africa Company beabsichtigt, im nächsten Jahre in Rhodesia Probeversuche mit Dampfpflügen jeglicher Herkunft abzuhalten und für Preisauszeihnungen eine Summe von 2000 Pfd. Sterl. zu verwenden. (Theo British and South African Export Gazetto.)

Die Einfuhr von Farben und Oelen na Lourengço Marques ist niht unbedeutend. Sie liegt fast völlig in Händen britischer Kaufleute; eine ernste Konkurrenz anderer Länder besteht zur Zeit niht. (Aus einem Bericht des britishen Konsuls in Lourenço Marques.)

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 16. d. M. gestellt 19063, nit reckt- zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien find am 15. d. M. gestellt 6233, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Die Zentrale für Sp iettuopermartnng teilt laut „W. T. B.“ mit: Die Bindung der Spiritusproduktion für das Brennjahr 1903/04 ift von der zuständigen Kommission in Kraft worden auf Grund der Feststellung, daß die geforderte Minde von 9299/4 des Kontingents der landwirtshaftlihen Kartoffel- brennereien erreiht ist. Jn Verbindung damit wurde der Ab- preis der Zentrale für Spiritusverwertung mit Geltung vom

7. D . J. ab auf 40 A erhöht.

Vom obderschlesishen Eisenmarkt berichtet die „Séhle- sische Zeitung“ u. à.: Das Geschäft ift im —y usse sowie Sortcnaufgaben sind freisen auf

ommen; man dant êrrerfe

s Ì

in pünktliche Licferung der aier über cinen A

a dea Bess fis welche die Bedarf des vierten Jabresviertels Rest untergebracht, für welhen man bessere

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