1903 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Oct 1903 18:00:01 GMT) scan diff

die im 8 23 der | ordnung vorgeschriebenen Be- nah Gre über die zur Nat zalung Gn iesenen hinterlegten , welhe nach Ziffer us- füh bestimmungen zur Hinterlegungsordnung von Hinterlegungstas se ausgehen, und außerdem- die [le, in denen von einer Benachrichtigung des Empfangs- echtigten über die Zahlungsanweisung z. B. bei Arbeits- löhnen, Lieferung von Bureaubedürfnissen herkömmlich abgesehen wird. Eine Aufforderung zur Abhebung des Geldes seitens der zahlenden Kasse erfolgt nur, wenn der Betrag E einer angemessenen Frist niht zur Zahlung gelangt ein sollte. ;

b, Zahlungen an Empfangsberectigte, welche Girofkonto haben, erfolgen, insofern nicht ein gegenteiliger Antrag gestellt wird, dur Ueberweisung mittels roten Schecks auf das Reichsbankgirokonto des Empfangsberechtigten bezw. auf dasjenige des sein Girokonto führenden, an den Reichsbankgiroverkehr angeschlossenen Bankinstituts. Von der stattgehabten Ueberweisung des Betrages ist der

rivatbank unter Namhaftmachung des Empfangsberechtigten

enntnis zu geben und der Empfangsberechtigte durch die Kasse mit dem Ersuchen um Einsendung einer Quittung zu benachrihtigen. Das Porto für diese Benachrichtigungen, zu denen Postkarten verwendet werden können, trägt die Staatskasse. Vorgängige Beibringung der Quittung ist nur zu S wenn Bedenken wegen «ihres pünktlihen Eingangs vorliegen.

Bei den Kassenrevisionen ist zu“ prüfen, daß die Ausgaben nicht etwa doppelt gebuht und einmal mit dem Kontogegen- buche und alsdann mit der Quittung belegt werden.

c. Zahlungen an Empfangsberehtigte, welche kein Girofkonto haben und am Siße der mit der Aus- gabeweisung versehenen Kasse wohnen, sind auf der Kasse in Empfang zu nehmen. Jn Ausnahmefällen darf der Rendant die Zahlungsleistung in der Behausung oder in den Geschäftsräumen des Empfangsberechtigten dur den Kassendiener zulassen. Der Empfangsberechtigte “ist in dem Benachrichtigungsschreiben der anweisenden Behörde um Abhebung des Betrages mit dem Hinzufügen zu ersuchen, daß ihm auf seinen bei der_ Kasse zu stellenden Antrag das Geld auh durch die Post ‘auf seine Gefahr und Kosten werde übersandt werden, und zwar bei einem Betrage bis zu 800 6 mittels Postanweisung ohne besondere Quittung, bei einem höheren Betrage als Sendung mit Wertangabe gegen vorgängige Einsendung der Quittung, :

d. Vallupgen an- Empfangsberechtigte, welche kein Girokonto haben und am Sitze einer aus- wärtigen Negierungshauptkasse oder einer Spezial- kasse wohnen, werden, seen niht von vornherein ein Antrag auf Uebersendung durch die Post gestellt ist, dur Ver- mittelung der örtlichen Kasse in der zu e bezeichneten Weise ge- leistet. Als Spezialkassen im Sinne dieser Verfügung gelten die Kreiskassen, die hauptamtlih verwälteten Forstkassen und Do- mänenrentamtskassen sowie die Hauptzoll- und Hauptsteuerämter nebst den nachgeordneten Zoll- und Steuerämtern. Soll eine Spezialkasse die Zahlung ausführen, so ist sie unmittelbar von der Rechnung legenden Regierungshauptkasse darum u ersuhen. Dem Zahlungsersuchen sind tunlichst die Bahlungsbelege beizufügen. Die Anrechnung der gezahlten Beträge erfolgt in der bisherigen Weise unter Bei- ju ung der Zahlungsbelege, und zwar seitens der Kreis-

en, Forstkassen und Domänenrentämter “sowie der Haupt oll- und Hauptsteuerämter bei der Regierungshaupt- asse ihres Bezirks und seitens der Zoll- und Cme Auch elastung der Abrechnungs- beiderseitigen Regierungshauptkassen tritt eine

bei dem vorgeseßten Hauptzoll- bezw. Hauptsteueramte. in der Art der Gutschrift und B

konten der Aenderung nicht ein. * Die Regierungshauptkassen haben den mit ihnen im Abrechnungsverkehr stehenden Spezialkassen ihres Bezirks mitzuteilen, welher Buchhalterei sie die ihrerseits für

auswärtige Regierungshauptkassen auf deren Ersuchen ge- leisteten Zahlungen in Rechnung zu stellen haben.

Das dem Empfangsberechtigten nah Ziffer 1 zugchende Benachrichtigungsschreiben der anweisenden Behörde erhält den usa daß die Abhebung- des Geldes bei der Kasse nah drei gen erfolgen . könne. Bei welchen Kassen ausnahms- weise eine längere Frist festzuseßen, ist in dem unter Ziffer 4 beigefügten Verzeichnisse der zu den Zahlungen heranzu- ziehenden Spezialkassen ersichtlih gemacht. Die Fristbestimmung erscheint erforderli, weil die zahlende Kasse das Ersuchen der Rechnung legenden Kasse später erhält als der Empfangs- bercchtigte das Benachrichtigungsschreiben der anweisenden Be- hörde und- auch der Fall eintreten kann, daß die zahlende Kasse einer vorgängigen Verstärkung ihrer Barmittel bedarf.

e. Bei Zahlungen un Empfangsberechtigte, welche kein Girokonto haben und niht am Site einer Regierungshauptkasse oder einer Spezialkasse der- selben wohnen, ist ohne weiteres anzunehmen, daß die Uebersendung durch die Post den Wünschen der Empfangs- berechtigten entspricht. Es ist dahcr in dem ihnen von der anweisenden Behörde zugehenden VBenachrichtigungs- shreiben, insofern es sich um Zahlungen bis zu 800 handelt, miizuteilen, daß ihnen das Geld unter Kürzung des Portos auf ihre Gefahr mittels Postanweisung von der Kasse werde zugeschickt werden. Einer weiteren Benachrichti- gung seitens der zahlenden Kasse, daß die Absendung erfoigt, edarf es alsdann nicht. Die Absendung des Geldes selbst ist unvoerzüglich zu bewirken. Bei höheren Be trägen ist in dem Benaqchrichtigungsschreiben zu sagen, daß das Geld gegen vorgängige Einsendung einer Quittung als Sendung mit Wertangabe durch die

werden.

ausnahmsweise auch die sofortige Absendung des Geldes durch die Post anordnen. Alsdann ist der Empfangsberechtigte în dem Benachrichtigungsschreiben zugleich um Einsendung der Quittung zu ersuchen.

f. Fällt bei Lieferungsverträgen usw. das Porto für Uebersendung des Geldes durch die Post ausnahms- weise der Staatskasse zur Last, so ist dies in der Zahlungs» anweisung zum Ausdruck zu bringen.

g. Sind zu den Quittungen besondere Bescheini- gungen erforderlih, so sind diese auch künstig vor der è PDRL SERBLRgNn,

h, Für die Auszahlung hinterlegter Gelder bleiben

Bestimmungen in den S5 25 bis 27 der Hinterlegungs- ordnung vom 14. März 1879 (G.-S. S. 249) und in dem Runderlasse vom 3. Dezember 1901 (1. 14 927) maßgebend. Bei

welhe durch die Spezialkaße eines anderen Be-

Poft | unfrankiert und auf Gefahr des Empfängers werde zugeschickt | Jn geeigneten. Fällen kann die anweisende Behörde |

Zahlungen rfs zu leisten sind, ist jedoch nach Maßgabe der Vorschriften

S

unter Nr. 34 das Zahlungsersuchen künftig gleichfalls unmittelbar an die Memataie zu .richten. Sind Wertpapiere dur Teritetung p J und g day a gau igen, #2 * e r zunä auptzoll- oder Hauptsteueramte, sondern unmittelbar dem Zoll: odér Steuer- amte zuzusenden, welhes die Quittung des Empfangsberech- tigten noch am Tage der Zahlung der Regierungshauptkasse einzuschicken hat. r Zeitpunkt der Absendung der Wert- papiere seitens der Regierungshauptkasse ist so zu wählen, daß eine mehrtägige Verwahrung der Wertpapiere bei den Zoll- und Steuerämtêrn vermieden wird. -

4)‘ Ein Verzeichnis der zu einmaligen Zahlungen für die Regierungshauptkassen heranzuziehenden Spezialkassen ist bei- gefügt. Jede Regierungshaupikasse hat von den in ihrem Bezirk eintretenden, Aenderungen des Verzeichnisses den übrigen Regierungshauptkassen und der Geheimen Registratur I. A des Finanzministeriuums Mitteilung zu machen. Zu dem Zwecke haben die Hauptzoll- und Haup!steuerämter von den in ihrem Geschäftsbereich eintretenden Aenderungen in jedem Falle der Ae N ihres Bezirks Kenntnis zu geben.

5) Hinsichtlih der fortlaufenden Zahlungen erscheinen weitere Bestimmungen nicht erforderlich, nahdem die-2ahlung

der Pensionen und Hinterbliebenenbezüge im Postanweisungs-'

verkehr ohne Monatsquititungen Einrichtung jeßt auf die unmittelbaren Staatsbeamten usw. ausgedehnt ift. Es wird A jedoh empfehlen, - die getroffenen Anordnungen, insoweit sie nicht die Bezüge der aktiven un- mittelbaren Staatsbeamten n regelmäßig in bestimmten Zwischenräumen erneut zu veröffentlichen, damit sie in den Kreisen der Beteiligten “genügend bekannt werden. Auch sind das Pensions: Quittungsformular A und die Witwen- 2c. geld- Quittungsformulare À und B fünftig am Fuße der ersten Seite mit dem Vermerke zu versehen: Zivilpensionen Witwengelder usw. bis zum Monats- betrage von 800 F können innerhalb des Deutschen Neichs im Wege des Postanweisungsverkehrs ohne Monatsquittungen bezogen werden, p die Zahlung an den zum Bezuge der Pension des Witwengeldes usw. Berechtigten selbst, nicht an einen Dritten (Vormund, Pfleger, Bevollmächtigten), zu erfolgen hat. Als zum Bezuge von Waisengeldern berech- tigt gilt hierbei die witwengeldberehtigte Mutter der Kinder. Die Zusendung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag des Be- rechtigten. Formulare zu Anträgen werden bei den zahlenden Kassen uientgeltlih verabfolgt.

Bei Zahlungen in Höhe von mehr als 800 M. ist etwaigen Wünschen der Pensionäre wegen Uebersendung durch die Post gegen vorgängige Quittungsleistung selbstverständlih zu ent- sprechen. Die Uebersendung hat bei Geldbriefen unter voller Wertangabe zu erfolgen, auf Wunsh auch mittels mehrerer Postanweisungen.

6) Zur Vereinfahung der Quittungsleistung bei staat- lichen Zahlungen. hat ferner die Königlihe Oberrehnungs- Ra E Bereich der gesamten Staatsverwaltung nach- gelassen, da

a. in allen Quittungen die Bezeihnung der Rehnung legenden Kasse wegfallen kann und die Angabe „aus der Staatskasse“ genügt, wie solches bereits bezüglich der Quittungen über ZivUpensionek, Wartegelder, Witwen- und Waisen- gelder 2c. bestimmt ist,

b. bei Quittungen, die unmittelbar unter der Rechnung oder der Anweisung erteilt werden, die ausdrückliche Angabe des Betrages und der Kasse wegfällt und nur mit den Worten „Betrag erhalten“ quittiert wird, und daß

c. in den Rehnungen, zu welchen Vordrucke mit Längs- spalten verwendet werden, bei Anbringung einer Spalte ,„Namensschrift als Quittung“ in dieser mit Niederschrift des Namens ohne Beifügung der Worte „Betrag erhalten“ quittiert werden kann.

7) Die Einrichtung, daß die Quittungsformulare zu Zensionen, Witwen- und Waisengeldern 2c. fortdauernd auf Kosten der Staatskasse durch Buchdruck hergestellt und nah Bedarf an die Empfänger unentgeltlich abgegeben werden, wird auf die anderen für Nehnung der Regicrungshaupt- kassen in größerer Zahl zu leistenden Zahlungen ausgedehnt.

8) Vorstehende Bestimmungen finden au auf die eigenen Ausgaben der Kassen der Verwaltung der direkten Steuern Anwendung, jedoch isst bci Zahlungen an auswärtige Empfänger die Vermittlung anderer staatlicher Kassen nicht in Anspruch zu nehmen.

9) Dasselbe gilt mit Auss{hluß der Bestimmungen unter Ziffer 3 für die eigenen Ausgaben der Kassen der Verwaltung der indirekten Steuern. Jnwieweit die Bestim- mungen unter Ziffer 3 künftig in Anwendung zu bringen, unterliegt noch der Erwägung und wird demnächst besonders verfügt werden.

10) Der Bedarf an Abdrucken dieser Verfügung und ihrer Anlage kann binnen längstens 8 Tagen von der Geheimen Kanzlei des Finanzministeriums bezogen werden. Hier sind einstweilen je 5 Abdrue beigefügt.

Berlin, den 28. September 1903.

Der Finanzminister. Freiherr von Rheinbaben.

nachgelassen und

diese Dienstbezüge der aktiven

An die - sämtlichen Herren Oberpräsidenten und Regie rungöpräsidenten, sämtliche Königliche Regierungen, die Koniglihe Ministerial-, Militär- und Bau kommission in Berlin, die sämtlichen Herren Pro vinzialjteuerdireltoren und den Herrn General direktor des Thüringischen Zoll: und Steuervereins sowie an sämtliche Königliche Strombauverwaltungen, Generalkommissionen, Konsistorien und Provinzial- schulkollegien.

Abschrift zur gefälligen Kenntnisnahme und entsprechenden gleihmäßigen Beachtung. Zwei weitere Abdrude liegen bei. Berlin, den 28. September 1903. Der Finanuminisier. Freiherr von Rheinbaben.

An die Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden, die Königliche Generaldirektion der Seehandlungs- sozietät, die Königliche Generallotteriedirektion, die Königliche Münzdirektion, die Königliche General- direktion der allgemeinen Witwenverpflegungs- anstalt, die Königliche Direktion für die Ver- waltung der direkten Steuern und die General: staatókasse.

Bekanntmachung.

é Feil S 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Zuli 1893 (G.-S. S. 166) wird zur öffenilihen Kenntnis gebra ht; daß der im laufenden Steuerzahre gu den Kommunalabgaben p Ra Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1902/03 bei der Zs\chipkau-Finsterwalder Eisenbahn auf 183 645 M 83 „Z festgeseßt worden ist. g Halle a. Saale, den 18. Oktober 1903. Der M Eta, Löhr.

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Betanntm am ung

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 166) wird zur öffentlihen Kenntnis ebracht, daß der_im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1902/03 bei der Dahme-Uckroer Eisenbahn auf 24500 M festgeseßt worden ist.

_ Halle a. Saale, dên 18. Oktober 19083. Der a En. Löhr.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 der „Geseßsammlung“ enthält unter

Nr. 10473 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer vollspurigen Neben- eisenbahn von Braunschweig (Nordbahnhof) über Flechtorf nach Fallersleben, vom 23, Zuni 1903: und unter | r. 10474 die Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Camberg, Langenschwalbah, Marienberg und Weilburg, vom 14. . Oktober 1903.

Berlin W., den 20. Oktober 1903.

Königliches Geseßsammlungsamt. Weberstedt.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 20. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag von 9 Uhr ab im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, Generalleutnants Satt von Kilen-Qaeieler, und des Chefs des Admiralstabes der Marine,

izeadmirals Büchsel entgegen und unaen darauf den

neuernannten Großherzoglih badishen Gesandten Grafen von Berchheim in Audienz.

Der Kaiserlihe Botschafter in London Graf Wolff- Metternich ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der Präsident des Königlichen Oberlandeskulturgerichts, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Rintelen is aus der Provinz Hannover hier angekommen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M.S. „Thetis“ mit dem Chef des Kreuzergeschwaders, Vizeadmiral Geißler an Bord am 18. Oktober in Nanking eingetroffen und geht am 21. Oktober von dort den Yangtse aufwärtc nah Haukau

weiter, S.- M. S. „Bussard“ (Japan) angekommen. S. M. S. „Möwe“ ist am 16. Oktober in Ternate

(Molukken) eingetroffen und am 18. Oktober von dort nah

ist am 18. Oktober in Kobe

Manila in See gegangen.

S. M. S. „Gazelle“ ist gestern von Kingston (Jamaica) nah St. Thomas in See gegangen.

Der Dampfer „Seydliß“ mit dem Transport der von den Schiffen der ostasiatishen Station abgelösten Offiziere und Mannschaften unter Führung des Leuts- nants zur See Jürst ist am 18. Oktober in Singapore ein- getroffen und seyt heute dic Reise nah Penang (Halbinsel Malacca) fort.

Der Dampfer „Eleonore Woermann“ mit dem Ablösungstransport für die Schiffe der Mare ego nishen Station, Transportführer: Korvettenkapitän Gudewill, ist am 18. Oktober in Las Palmas auf Gran Canaria angekommen und hat an demselben Tage die Reise nach Monrovia fortgeseßt.

Württemberg.

Wie der „St.-A. f. W.“ vernimmt, soll demnächst eine neue Prüfungsordnung erlassen werden, die die erste Prüfung für den höheren Justize, Verwaltun und Finanz- dienst in eine gemeinsame erste höhere Justizdienstprüfung vereinigt, und nah der außer dem bürgerlichen Recht, Handelsrecht, Strafreht, Zivil: und Strafprozeh auch deulshes und württembergishes Staats: und Verwaltungas- recht, Kirchenreht und Volkswirtschaflslehre Gegenstand ersien Prüfung sein werden. Zur Zulassung zur Prüfung soll niht nur das Reifezeugnis eines deutschen Gymnasiums,

jondern au das Neifezeugnis eines deutschen Nealgymnasiums berechtigen.

Oesterreich-Ungarn.

Das einge. Telegraphen-Korrespondenz-Bureau“ meldet, der ungarie Finanzminister von Lukacs, der

ern abend in Wien eingetroffen ist, wurde heute um 2/z Uhr von dem Kaiser in Audienz empsangen. Vorher wurde der ungarische Ministerpräsident Graf Khuen-Heder- vary, der heute früh in Wien eintraf, von Seiner Ma- jestät empfangen.

* werde sich mit den wärmsten

X : Frankreich. : S

Der König von Jtalien hat, wie „W. T. B.“ meldet, von Mondane aus an den Prôsidenten Loubet ein Tele- ramm gerichtet, in dem er seinen und der Königin Dank für Ei ihnen bereiteten Empfang ausspriht. Die Mng daran werde tief in seinem Auen eingegraben ‘bleiben un ünschen für die. Wohlfahrt ranfreihs verbinden. Der Präsident Loubet gab in seiner ntwort dem Gefühle des Glücks Ausdru, das er empfunden habe, die Mojestäten empfangen zu können, sprah dem König seine Wünsche für die Wohlfahrt Jtaliens aus, versicherte Aller- höchstdenselben seiner aufrichtigen Freundschaft und übermittelte

der Königin seine ehrerbietigen Grüße.

Jtalien.

Die Ernennung Merry del Vals zum- Staats sekretär des Papsliwen Stuhles wird, dem „W. T. B. zufolge, amtlich bestätigt.

Türkei.

Dem Wiener „Telegr.-Korresp.-Bureau“ wird aus Kon- stantinopel berichtet, die Pforte bereite eine neue Antwort-

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Ï note auf die von seiten Desterreih-Ungarns und Ruß- lands erhobenen A ibe 1 wegen Ausschreitungen

der Truppen vor. Jnzwishen habe die Pforte den beiden Boischaftern ein detailliertes S E Über die verschiedenen Ausschreitungen sowie über die bisher erfolgten A von Offizieren und Soldaten zugehen lassen. Dieses Ver: zeichnis besage, ein Nizamsoldat, der einen Christen in Köprülü getötet, fei zu lebenslängliher Zwangsarbeit, ein Zlavejoldat, der in Perlepe einen b gon getötet, weil ihn dieser an der Plünderung habe verhindern „wollen, sei zum Tode verurteilt worden. Zwei Nizamoffiziere und zwei Nizamsoldaten, ferner _ drei Nedifoffiziere, ein Redifunter- offizier, und acht R sowie vier Jlaveunter- offiziere und 30 Jlavejoldaten seien wegen Plünderung, Diebstahls, Mißhandlung von Christen und wegen anderer Ausschreitungen zu Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 1 Jahr oder zu strafweisem Nachdienen im VI. und VII. Korpsbereih in Bagdad bezw. Yemen oder im Divisions- bereih Tripolis verurteilt worden. Eine größere Anzahl Offiziere und Soldaten befinde sih wegen verschiedener Aus- shreitungen noch in Untersuchung. Diese durch die Kund- gebung der Ententemächte veranlaßte Mitteilung der Pforte werde insofern als erfreulih angesehen, als die Pforte, die bisher alles bestritten habe, nunmehr einzelne Ausschreitungen zugebe. Die Zahl der Bestrafungen werde jedoch als viel zu gering und die einzelnen Strafbemessungen als ungenügend etrachtet.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Sofia ist ein tür kishes Bataillon, das über die Grenze gekommen war und geplündert hatte, zunächst in eine innere Garnison- stadt verseßt worden und wird fkriegsgerichtlich zur Ver- antwortung gezogen werden. Die orte hat in der Auswanderungsangelegenheit der Ernennung je eines türkischen und . bulgarishen Delegierten zugestimmt. Diese Regierungsvertreter haben an Ort und Stelle ständig ¿u beauffihtigen, daß die Flüchtlinge wieder angesiedelt werden. Bulgarischerseits ist beabsichtigt, vorläufig etwa 5000 Mann der Reserve zu entlassen. Die Türkei hat \sich verbindlich gemacht, darauf die doppelte Zahl Soldaten heimzusenden. Bulgarien wird in entsprehenden Zeiträumen gleichfalls die Zahl der unter den Fahnen befindlichen Soldaten vermindern

derart, daß shließlich im ganzen 45 000 Mann verabschiedet werden.

Serbien.

Jn der Skupschtina verlas gestern der Minister des Jnnern Protitsh das Programm des neuen Kabinetts, das, dem „W. T. B.“ zufolge, besagt:

Die Verfassung von 1888 gibt die Grundlage für die Entwickelung des Landes ab. Um diese Entwickelung zu sichern, muß dem bureau- fratishen“ Geiste ein Ende gemacht, ter Einfluß der Polizci begrenzt und die Zuständigkeit der Gerichte erweitért werden. Zu diesem Zwede wird die Regierung der Skupschtina einen Gesetzentwurf, betreffend die Autonomie der Gemeinden, der Distrikte und der Departements, unterbreiten, wie auch einen Gesezentwurf, der mehr Ständigkeit in den Beamtenkörper bringen soll; auch wird versuht werten, die moralishe Höhe des leßteren zu steigern, indem nur Männer, die die entsprechenden Studien gemacht haben, in denselben aufgenommen werden. Noch in dieser Tagung wird die Regierung cin Preßgese einzubringen suchen, das Preßvergehen den Schwurgerichten uweist nd den Begriff dieser Vergehen besser als bisher bestimmt. leih- titig wird die Regierung durch eine Revision der die Rechtépflege

treffenden Geseyze die Unabbängigkeit der Rithter \icher- pitellen streben. Seine hauptsählihe Aufmerksamkeit wird das Kabinett den Finanzen des Landes zuwenden; es sollen überall tsparungen vorgenommen werden, die Organisation des Finanz- ninisteriums soll verbessert, die Buchhaltung vervollkommnet und das Steuersystem einer Revision unterzogen werden. Daneben wird die Kegierung die Volkswirtschaft Serbiens zu heben suchen durch Förde- mung der eine wichtige Hilféquelle des Landes bildenden Waldkultur, tur Gründung von Hantwerkeischulen und Einführungeiner Versicherung hegen Hagel- und Uebershwemmungsshäden. Die Regierung ift terrer mit der Autarbeitung eines autonomen Tarifs beschäftigt, der als Grund- ige für die fârftigen Handelsverträgéè dienen soll. Gleichzeitig wird æ Regierung versuchen, das Eisenbabnney zu erweitern, und zu em Zwecke eine Steuer einführen. Sie bot, daß sie dabei auh Unterstützung des Kapitals des Auslandes finden werde. Auf dem biete des öffentlichen Unterrichtöwesens wird die Regierung vor die Umwandlung ter Belgrader Hobschule in eine Universität nehmen, der Normalschule cine praklishere Grundlage geben » die Gehälter der Lehrer aufbesseen. Große Aufmerkiam- m will die Regierung der Armee zuwenden, indem sie cine Re- ganisation dersclben anstrebt, ihre Formation verbessern und be- enters versuchen will, das Heeresbudget auf eine festere Grundlage a ellen. Die Regierung beabsichtigt ferner, den militärishen Unter- n außerbalb der Kaserne zu erweitern. Diese Reformen sind schon die laufende Tagung des Parlaments von der Regierung geplant,

x Serbien unter der Herrschaft des neuen Königs eine friedliche Balwidelung sichern will

Schweden und Norwegen.

Der König eröffnete gestern, wie „W., T. B.“ berichtet,

norwegische Storthing. Jn der Thronrede wird mit-

eilt, da mit einzelnen Mächten Verhandlungen

den Abschluß von Schiedsgerichtsverträgen eingeleitet

seien und daß Verhandlungen über denselben Gegen-

) mit anderen Mächten [ober eingeleitet werden sollten.

e Thronrede gibt ferner Hoffnung Ausdruck, daß die

jandlungen über die Trennung des gemeinsamen Kon-

émeser einem Schweden wie Norwegen zufrieden- Ergebnisse führen würden.

Y

Amerika.

Die „Morning Post“ erfährt aus Washington, der Marinesekretär Mo o y beabsichtige, dem Kongreß eine Forde: rung von 102 000 000 Doll. für Marinezwede zur Bewilligung für das nächste Jahr zugehen zu lassen.

Parlamentarische Nachrichten.

, Der Rittergutsbesißer von Sperber auf Kleszowen, Mitglied des Reichstags (kons.) für den 4. Wahlkreis des Regierungsbezirks Gumbinnen (Stallupönen, Goldap, Darkehmen), ist am 17. d. M. in Berlin gestorben.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Wanderungen in den hauptsächGlichsten Fideikommiß- freisen Preußens 1875—1900.

Von Gegnern des Familienfideilommisses is die Behauptung aufgestellt worden, der fideikommissarish gebundene Großgrundbesitz wirke wesentlich zur Abnahme der ländlichen Bevölkerung mit. Mit Nüdksicht hierauf hat das Königliche Statistishe Bureau, wie ‘in der „Stat. Korr.“ mitgeteilt wird, auf der Grupdlage der Ergebnisse der Volkszählungen sowie der Statistik der Geburten und Sterbefälle für 1875—1900 eine Untersuchung angestellt über den Gewinn und Verlust der Bevölkerung durh Wanderungen in den Landgemeinden und Gutsbezirken

a. der 33 Kreise mit besonders ausgedehntem, je mehr als ein Fünftel der Kreisflähe umfassenden Fideilommißbesitze, b. von 20 Kreisen mit verhältnismäßig wenig Fideikommiß- und viel allodialer Gutsbezirksfläche, S / c. von 26 Kreisen mit verhältnismäßig wenig Fideikommiß- und allodialer Gutsbezirksfläche. Z ,„ Die zum Verglei herangezogeneù Kreise zu b und c sind sämt- lich in der Nachbarschaft der Kreise zu a gelegen. Als Kreise mit ver- hältnismäßig wenig Fideikommißfläche sind solche angesehen, von welchen ein geringerer oder doch ein niht wesentlih höherer Teil als im Staatsdurhschnitte (1900: = 6,25 v. H.) mit Fideikommissen be- deckt ist. Als Kreise mit ner artm eman viel allodialer Gutsbezirks- fläche, also bedeutendem freien Großgrundbesitz, gelten solche, in welchen die niht fideilommissarisch gebundenen Gutsbezirke mehr oder do nicht viel weniger als 50 v. H. der Kreisflähe ausmahen, während da, wo jene nur bis zu 40 Hundertteilen des Kreisumfan;- es einnehmen, verhältnismäßig wenig allodiale Gutsbezirksfläche oder allodialer Groß- grundbesiß angenommen ist. \

Sämtliche untersuhten Kreise haben in der Berichtszeit Ver- [uste durch Abwanderung erlitten, und zwar die Mehrzahl von ihnen mehr als 30 bis 40 v. H. der mittleren Bevölkerung. JInsgesamt verloren im Zeitraume 1875—1900 die Kreise zu a 30,30, die zu b 36,80 "und die zu c 30,26 v. H. ihrer ländlihen Bevölkerung. . Die Abwanderung war demnach in den Kreisen mit mehr als 20 Hundert- teilen Fideikommißfläche rund ebenso groß- wie bei denjenigén mit ver- hältnismäßig wenig Sem und allodialem Großgrundbesitz. Diese beiden Arten von Kreisen stehen also günstiger als die Kreise mit bedeutendem allodialen Großgrund-, aber geringem Fideikommiß- besiß da. Jnsbesondere im Osten der Monarchie verschiebt sih das Verhältnis etwas zu Ungunsten der dortigen Kreise mit wenig Fidei- kommiß- sowie Gutsbezirksflähe. In diesen-betrug die Abwanderung insgesamt 33,40 v. H.,, während sie sich in den hauptsählichsten Fideikommißkreisen des Ostens nur auf 31,31 v. H,, in den östlichen Kreisen mit wenig Fideikommiß-, aber viel Gutsbezirksfläche dagegen auf 37,27 v. H. belief. Von allen drei Arten von Kreisen war also im Osten in den Kreisen mit besonders ausgedehntem Fideikommiß» besiz- die Abwanderung am geringsten. :

Im einzelnen findet man im Zeitraum 1875—1900 eine Ab-

wanderung bei Hundertteilen der Kreise v. H. der zu b

mittleren ü i über- im Bevölkerung haupt Osten über 20 88,24 87,50 ch0 6471 46875 6800 7333 M 41,18 43,75 2800 33,33

A 23,003 295,00 -- -—

Von den Kreisen zu e weist also keiner eine Abwanderung von über 50 v. H. der mittleren Bevölkerung auf; dagegen batten jene Verluste von über 40, 30 und 20 v. H. sowobl überhaupt wie im Osten verhältnismäßig bäufiger als die zu a. Ferner waren bei den leßteren die Abwanderungen von über 50, 40 und 20 sowie überbaupt auch von über 30 Urte wesentlih seltener als bei denen zu b, während insbesondere im Osten die Kreise zu b mit Wanderungs- verlust von mehr als 30 v. H. ein etwas günstigeres Verhältnis als die zu a zeigen.

Bei unbefangener Würdigung vorstehender Ziffern läßt sich ein nahteiliger Einfluß der Fideikommisse auf die Bevölkerungs- bewegung im allgemeinen niht folgern. Mag man die Ab- wanderung în der Zeit von 1875 bis 1900 im ganzen oder na einzelnen Vérlustgruppen betrachten, in keinem Falle nehmen unter den drei Arten von Kreisen diejenigen mit besonders ausgedehntem Fideiklommißbesize die ungünstigste, zumeist vielmehr auch im Often die günstigste Stellung ein. Naturgemäß: könrlen au besondere örtlihe Verbältnisse, wie die Entwickelung ländlicher Haus- industrie, neue Verkehröwege, landwirtschaftlide Nebengewerbe, Vohn- verhältnisse u. dergl., wesentlich auf die Bewegung der Bevölkerung cinwirken; aber auch ohne Kenntnis solcher, nicht ohne weiteres fest- zuftellender Einflüsse kann man aus obigen Zahlen entnehmen, daß nicht gerade die Fideilommisse die ländlihe Abwanderung in irgendwie hervortretendem Maße wverursahen oder mitveranlassen. Wäre leßteres der Fall, so müßte sih bei den 33 Kreisen des preußischen Staates mit mehr als 20 Hundertteilen Fideikommißsläcbe in einem Zeiträume von 25 JeYren im allgemeinen ein rbser er und sogar weit erhbebliherer Bevölkerungeverlust dur W nderungen derausgestellt haben als bei den beiden anderen Ärten von Kreifen mit geringem Fideiklommißbesiande. Es hat aber vielmehr den Anschein, alo ob das Fideikommißwesen ükterbaupt in keinem oter wenigslens in keinem anderen ursählihen Zusammenhange mit der Abwandérung steht als der allodiale Grundbesfiy. Zwar erschweren die Fideilommisse den Erwerb von Grundeigentum und dur dic Echbaltung großer Waldbestände, die zudem leiht cin Verkehrs- dindernis bilden können, unter Umsländen auch die Erschlickung neuer Arbeits- und Erwerbügelegenheit auf landwirishaftlichem Kulturboden. Aber abgesehen davon, daß die Echaltung großer Waldflächen gleichwohl der Gesamtheit überwiegende Vorteile bieten fann, wird die waldreihe Gegend meist zugleich au ausgiebige und

mäßige Arbeitsgelegenheit \{haffen, namentlich bei ciner plan- mäßigen und pfleglichen Bewirtschaftungöêwwcise, wie sie bei den großen Fideilommißforsten üblich ist. Hier finten zahlreiche Arbeiter, denen die heutige Landwirts inébesondere die inteasive der großen Güter, im MWintet und Frühjahr wenig oder keine Arbeit mehr bietet, solche bei VEEas und Holzkulturea,- edenso kleine bäuerliche Be-

Gelegen

sißer t winterl Sg. ibrer Gespanne bei Holzfubhren usw. Mit dem den des des fließt dann leicht die durh ihn fesigehaltene ein

der Landwirtschaft zur

ische Bevölkerung ab und wird in s durh fremde Wanderarbeiter T Bemmiratwert -iù übrigens, gröfßiten in der cine

gerade die Kreise mit den eder tod unter dem Staa Gaitte bleibende während sich anderseits dei den Kreisen mit unbedeutender wanderung zumeist eine ret starke zeigt. Jm allge-

zu c über- im haupt Osten 80,00 86,66

meinen wird man großen, nach wirtschaftlißen Grundf be- handelten und niht gerade unvorteilhaft liegenden Bl Se anlen eine den Abfluß der ländlichen Bevölkerung hemmende Wirkung kaum absprechen können und möglicherweise den Hauptgrund für das ver- hältnismäßig günstige Bild, das die Wanderungen in den zu mehr als einem ün tel ihres Umfangs mit Fideikommißbesiß ausgestatteten Kreisen bieten, in der meist guten und reichlihen Bewaldung der Fideikommißflächen zu suchen haben.

Zur Arbeiterbewegung.

Nachdem der bisher unabhängige, neutrale „Allgemeine deutsche Gâärtnerverein“ \sich mit rund 1350 gegen etwa 800 Stimmen für den Anschluß an die sozialdemokratische Generalkommission der Gewerk- haften Deutschlands erklärt hat, ist die Minderheit aus diesem aus- getreten und hat einen neuen Verein, den „Deutschen Gärtner- verband“ als unabhängige, neutrale Organisation ins Leben gerufen. Der neue Verband, der auch eine kostenlose Stellenvermittelung für Gartenperfonal ausüben wird, beginnt am 1. November seine Tätig- keit. Gr erklärt, daß er mit den Organisationen der Arbeitgeber auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung beider als gleihberechtigter Faktoren gern zusammenwürken werde und in dem Arbeitgeber nicht einen wirtshaftlihen Feind sehe, da er die Klassenkampfphrase grund- säßlih ablehne. Die Geschäftsleitung des „Deutschen Gärtner- verbandes“ hat der bisherige Geschäftsführer des „Allgemeinen deutschen Gärtnervereins“ Franz Behrens in Berlin N. 37, Meger Straße 3, übernommen. ; ,

Die Maschinenbauer am Clyde sind, wie „W. T. B.* meldet, aufgefordert worden, unter sih eine Subskription für di deutschen Metallarbeiterverbände zu veranstalten, die in Berlin (vgl. Nr. 244 d. Bl.) mit den Metallwarenfabrikanten in einen Streit um die Herabseßung der Arbeitszeit geraten sind. Die Aufforderung i ergangen, um die O der Deutschen vor sieben Jahren zu vergelten, als diese den Zufluß von Arbeitern vom Festlande verhinderten und 14 500 Pfund sammelten.

Kunst und Wissenschaft.

A. F. Die Freie Photographische Vereinigung begann ihr Wintersemester mit einer Neihe interessanter Vorführungen und Vorträge. Die Anfrage eines Mitgliedes, wie es komme, daß unter entsprehender Blendung aufgenommene Bilder des Himmels, sowohl des wolkenlosen als des teilweise bedeckten, das Bild der Sonne stets mit einem \{warzen Ringe umgeben“ zeigen, als habe man auf dem Bilde den Sonnenrand mit Tinte nachgezogen, fand keine béfriedigende Erklärung, da die ENMGIESS bisher wenig beobachtet worden ift. Feden- falls hat sie irdishe, niht kosmische Ursachen und kann als mit der Korona der Sonne zusammgçgnhängend nicht troy werden. Mit gregen Interesse wurde eine stereoskopische, farbige Photographie ge- prüft, die Dr. Neuhauß unter Anwendung seines Ausbleichzerfahrens von dem Nathause zu Groß - Lichterfelde aufgenommen hat. Dies Objekt wurde gewählt, weil, es z. Z. noch einer 4—6 stündigen Expo- sition bei bestem Sonnenliht bedarf, um farbige Kamera- aufnahmen zu ermöglichen, eine Expositionsdauer, der natürli lebende oder der Bewegung unterworfene Gegenstände, wie die Laubkrone eines Baumes, nicht gewachsen E: Jedenfalls is durch diese mit be- sonderen Schwierigkeiten zur absoluten Festhaltung der Kamera ver- bundene Aufnahme bewiesen, daß das Problem der direkten Farben- photographie gelöst ist, wenn auch für das Aufnahmeverfahren noch wesentlihe Verbesserungen nötig sind, etwa n Erböhung der Empfindlichkeit der Schichten mittels bestimmter Zusäße, sodaß kurze Kameraaufnahmen möglich werden. Das erwähnte Stereoskopbild zeigt deutlich die natürlichen Farben des photographierten Gebäudes und Turmes. Die während der langen Erxpositionszeit wechselnde Beleuchtung die stereosfopishe Wirkung niht zu beeinträhtigen vermocht, w aber erscheint das eine zu abweihender Tageszeit aufgenommene Bild etwas rôter im Ton als das andere. Ueber die jüngste internationale Ausftellung für Amateurphotograpbie in Hamburg berichtete ausführ- lich Direktor Goerke. Sie war von etwa 100 Ausstellera mit rund 500 Photographien beschickt. G

Es folgte die Vorführung eines neuen Apparats für Dreifarben- projektion für Privatgebrauch durch Herrn W. Bermpohl. Der nur 500 M fostende, von eleftrisher oder Gasbeleuhtung unabhängige, für Gasolinliht, verstärkt durch Sauerstoff, eingerihtete Apparat erreiht ähnlihe Wirkungen wie der bekannte {ône Apparat der „Urania“; nur besizt er eine das Auge ermüdende, den Wert der Vorführungen stark herabseßende Untugend, nämlih bei jedem neuen Bilde erst einer gewissen, nah Sekunden zählenden Zeit zu be- dürfen, bis die 3farbigen Bilder sih genau decken. Doch unterliegen wenigitens die im âbrigen gut und gleichmäßig beleuhteten Bilder niht dem Wechsel ihrer Farbwerte und der Hemmung durch ein Variieren der Lichtintensität, wie die gewäblte Lichtquelle befürchten ließ.

Der Geheime Baurat Dr. Meydenbauer spra hierauf unter Vorlage mehrerer, mit der Hypergon-Doppelanastigmat von Goerz- Friedenau hbergestellter Aufnahmen von Architekturen über dies neue Weitwinkelobjektiv, das er als eine ungeahnte Entwickelung der photo- graphishen Optik bezeihnete. Noch vor wenig Jahren galt der für Platien von 9 X 12 cm bestimmte Goedeshe Doppelanastigmat, dessen Bildwinkel 62 bis 66° beträgt, als eine bis dabin unerreihte Leistung und als vollkommen ausreihend für alle normalen Aufnahmen, seine Lichtstärke als genügend für alle denkbarcen Momentaufnahmen, selbst bei trübem Wetter. Jeßt ist auch diese Etappe in der Entwickelung überholt durch den Hypergon- Doppelanastigmat derselben optischen Anstalt : cin Weitwinkelobjektiv, das cinen Bildwinkel bis 130° besizt und eine Platte ausardbeitet, deren Diagonale etwa 5 mal so lang ist, als die Brennweite des Objefktivs, sodaß ein Hypergon von 9 ecm Brenmweite bequem eine Platte von 24 K 30 ecm auszeichnet. Der Nedner hält dies Ergebnis niht für in jedem Betracht erfreulich ; denn es führt, wenn die jetzt gegebenen Darfstellungömöglichkeiten am unrcchten Ort und in unver- nändiger Weise benußt werden, zu Abweichungen von dem natür- liden Eindruck der Seditdeten Dinge. Es ift daran zu erinnern, daß der Bildwinkel, unter dem unser Auge die Dinge sieht, klein ist und kaum jene 15 ° überschreitet, denen die ältesten Objektive entsprechen. Den Beweis davon liefert z. B. die Erfahrung, daß man den einen Zeiger einer Taschenuhr fixierend kaum den anteren noch gran teht. Die Erweiterung des Bildwinkels, so befriedigend fie auf die VersteYlong selbst großer Platten einwirkt, hat uns jene doch wirklich nicht ônen Photographien der Neuzeit gebracht, die z. B. die Wagenspur im Vordergrunde viel breiter darstellen als den wenig entfernten Wagen, der fic eben _gezeichnet, oder bei Bildern von Ver- sammlungen durh den breiten Strobhut ciner Dame im Vorderarunde 10 Gesichter în geringer Entfernung verdeckt werden läkt. so unangedbraht ift naturlie der ubergroße Bildrwwinkel füc Einzelporträts. die er in der Längearichtung verzerrt. Aber unerreicht und viellciht une ift der Hrrergonanaftizmat für alle C LIEO In die dunkelsiea Innenräâume von Klöstern und Kirchen vermag sett die photographische Kamera cinzudriagen, und wo sons 6—s stündige Exposition n war, tun es nunmehr zwei Stunden. Die ausgesteliten chs Architekturdilder (u. a. aus dem Bamberger Dom) bestätigten vollkommen das von der Neuerung dur den Vortragenden sagte, und Geheimer Rat Fritsch faßte das allzemeine Urteil in diese Anerkeanung zusammen : das neue Weitwinkelobjektiv sei in seinea Wirkungen geradezu E dun wi abidé cine Mitteilung

eter Puakt agesotdnung wai r Ingenicur Robert Krayn über „cin neues Kopiermaterial zur Her-

tellung cia- und mehr thilder Pigmentfolica der Neuen plotograpbisäen SctUivN

Land- und Forstwirtschaft.

Maisernte und Herbstanbau in Numänien.

Des Kaiserli Konsulat in ff ontrrm X d S im Scrtenber d J. wieste axf is Beldasen- heit des Mais entschieden günstig ein. Die Fracht trocknete so aus