1903 / 255 p. 16 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Oct 1903 18:00:01 GMT) scan diff

eines Richters hat zuweisen wollen. Es trifft das für den vor- liegenden Fall um fo WRger zu, als hier zur Herbeiführung diefer Verhandlung unsere Vermittelung angerufen worden is nicht in dem Sinne, daß wir eine Entscheidung fällen, sondern in dem Sinne, eine gegenseitige Aussprache der beiderseitigen Interessenten Gerbeiguiüihren,

Jh möchte es als die Aufgabe unserer heutigen r; bezeichnen, vornehmlich den Einfluß festzustellen, den das Druck- papiersyaditat auf das Papier verarbeitende Gewerbe und auf ie Fe dererseugung ausgeübt hat, und insbesondere zu erörtern, welche Aenderungen in der wirtschaftlichen Lage dieser Gewerbs- zweige und des Papierhandels die Maßnahmen des Syndikats hervorgerufen haben. Wenn hierbei von den Papiterver mern mancherlei Klagen und Beschwerden gegen das Syndikat vor- gebracht werden, so wird eben durch Rede und Gegenrede eine Aufklärung herbeizuführen versucht werden müssen. Es wird aber auch auf der andern Seite den Vertretern des Syndikats

natürlih unbenommen bleiben, die günstigen Wirkungen ihrer.

Maßnahmen in das rechte Licht zu stellen. daß Jhnen allen mein Sachbericht zugegangen ist, und kann mich deswegen darauf beschränken, auf einzelne Punkte des- selben bei Erörterung der Fragen des Fragebogens zurük- zukommen.

Wenn der Herr Vorsißende hervorgehoben hat, daß dieser Bericht ein rein persönlicher, nur unter Verantwortung des Referenten erstatteter sei, so möchte ih hierzu noch bemerken, daß die Unterlagen zu meinem Referate aus den bei dem Reichsamt des Jnnern eingegangenen Berichten und Eingaben entnommen wurden, ferner aus den Fachzeitungen der Papier- industrie, aus Handelskammerberihten und dergleichen. Jch habe versucht, aus dem mir zugänglich gewesenen Material ein möglichst wahrheitsgetreues Bild zusammenzustellen. Sollten Sie zu diesem Berichte noh irgend etwas vorzubringen haben, so bitte ih im Interesse der Verhandlungen, Jhre Kritik in einem möglichst weitgehenden Maße vorzunehmen.

Der Fragebogen bildet, wie der Herr Vorsißzende schon bemerkt hat, gewissermaßen die Tagesordnung unserer Ver- handlungen, und ih möchte Jhnen au meinerseits vorschlagen, zur Vereinfachung zunächst bei den Beratungen die Fragen 1 bis 7 zusammenzufassen und die übrigen Fragen dann für sich getrennt zu behandeln. Jn der Vorausseßung, daß Sie diesem Vorschlage zustimmen, möchte ih nun zu den einzelnen Fragen folgendes bemerken.

Zu Frage 1 „Bezeichnung des Kartells Konvention), Sig, Zahl der der Betriebe?“

habe ih zu bemerken, daß der Siß des Kartells sih in Berlin befindet, Lia Zahl der Mitglieder und der Betriebe ist die gleiche, sie beträgt zur Zeit 31. Hierunter befinden sih 10 Aktien- gesellschaften. Die Dividenden, welche diese eng Ga ien in den leßten Jahren oder seit ihrer Gründung gezahlt haben, habe ih in der Anlage zu meinem Berichte Es ist hierbei jedoch zu beachten, daß die meisten dieser Aktien- gesellschaften außer Drukpapier auch noch andere Papiere her- tellen, und daß die Gewinne oder Verluste, wie sie in den Dividenden zum Ausdruck kommen, auch von dem Vertrieb dieser andern Papiere beeinflußt werden. Ob also die hohen Dividenden auf das Druckpapiersyndikat zurückzuführen sind, ist eine Frage, die in jedem einzelnen Falle noch einer besonderen Untersuchung bedarf.

Was die Frage 2 „Anzahl der in den syndizierten Betrieben beshäftigten Arbeiter, Art der Arbeiter (männliche, weibliche, jugendliche)?“

anlangt, so fehlt es an einer Statistik, um die Zahl der Arbeiter in den syndizierten Betrieben zusammenzustellen. Es ist mir nur möglih gewesen, aus früheren statistischen Angaben der artige Zahlen zu ermitteln, aber die Verhältnisse haben sich seitdem so geändert, daß ih Bedenken trage, die Zahlen zu nennen. Das Syndikat als solches ist nit in der Lage, über diese Frage Auskunft zu geben, da es sich grundsäßlih mit dem inneren Betriebe seiner Mitglieder nicht befassen darf.

Was die Frage 3

„Auf welche in den syndizierten Betrieben

hergestellten Erzeugnisse erstrecken sich die

Bestimmungen des Kartellvertrags?“ anlangt, so ist syndiziert nur Zeitungsdruckpapier. Das Syndikat versteht unter Zeitungsdruckpapier maschinenglattes, wesentlich holzschliffhaltiges Druckpapier ohne Rücksicht auf die Stoff mishung und die Art der Verwendung zu Druckzwecken. Aus geschlossen sind von dem Verkauf diejénigen Druckpapiere, deren Verkaufspreis franko Verkaufsort mindestens 5 (6 höher liegt als der zur Zeit des Verkaufs dieses Papiers von dem Ver- bande festgeseßte Preis für den betreffenden Ort. Ferner sind aus geschlo)sen Drucpapiere, deren Stärke unter 38 œ oder über 80 œ Gewicht pro Quadratmeter fällt, und endlich solche Drukpapiere, die als Bekleb-, Streich-, Tapetenband- und Scheibenpapiere nachweislih Verwendung finden. Dagegen werden als Verbands papiere angesehen Kalenderpapiere zur Herstellung von Abreiß

Jch nehme «n,

(Syndikats, der Mitglieder und

zusammengestellt.

| stellung

Was Frage 5 „Aus welchen Gründen, in welchem Jahre und für welche Zeitdauer ist das Kartell errichtet worden?“

anlangt, so Z das Syndikat im Jahre 1900 auf die Dauer von ial Jahren errichtet worden. Die Gründe, welche zur Errichtung des Syndikats führten, bestanden in der Hauptsache in dem anhaltenden Sinken der Papierpreise.* Zum Teil ist dieser Preisrückgang allerdings zurüzuführen Cu die technische Entwickelung und Vervollkommnung der Papierindustrie. Man kann deswegen wohl nicht sagen, daß dieser Preisrückgang die Interessen der Papierfabrikanten geschädigt hat. Die technische Entwickelung der Papierproduktion erleichterte indessen wesentlich die Errichtung neuer Papierfabriken, und es ist deswegen in Zeiten schlehter Geschäftslage wiederholt eine Ueberproduktion ein- getreten. Es ist mir bekannt, daß man seitens der Papier- verbraucher diese Ueberproduktion in Abrede stellt; ih glaube aber aus der Durchsicht der Geschäftsberichte von einzelnen Aktienpapierfabriken und aus der Durchsicht der Handelskammer- berichte früherer Jahre doch entnehmen zu können, daß wieder- N eine derartige Ueberproduktion bestanden hat. Ein weiterer

rund für die Vildung des Syndikats war die Steigerung der Preise für Holz und für Holzstoffe. Die syndizierten Papier- fabriken besißen größtenteils eigene Holzschleifereien und sind daher von der Höhe des Holzstoffpreises weniger abhängig; sie sind allerdings auch wieder genötigt, zu einem großen Teil Holzstoffe von andern Betrieben zu beziehen, da ihre eigene Produktion nicht ausreicht. Auf jeden Fall aber sind sie abhängig von der Höhe des Holzpreises, und es ist bekannt, daß gerade das Schleifholz in den leßten Jahren eine anhaltend steigende Tendenz beobachtet hat. Endlich gaben die Verkaufs- bedingungen, wie sie sich im geschäftlichen Verkehr heraus- gebildet hatten, einen weiteren Anstoß, um sich zu einem Kartell zu vereinigen.

Zu Frage 6

„Zweck des Kartells (Syndikats, der Kon-

vention)?“ ist zu bemerken: Als den Zweck des Kartells bezeichnen die Papierfabrikanten die Erzielung angemessener Preise durch An- passung der Produktion an den Bedarf, ferner Export auf gemeinsame Rechnung in Zeiten eines Nückganges des in- ländishen Verbrauchs, ferner die Abwehr gegen den Wett- bewerb ausländischer Fabriken und endlich die Abstellung der im Handel mit Druckpapier eingerissenen Uebelstände.

Zu Frage 7

„Organisation des Kartells

Konvention)?“ darf ih Gs meine eingehenden Darlegungen in dem Berichte verweisen. Die Asen Organisationsformen sind dahin zusammenzufassen, daß das Syndikat in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zustande gekommen ist. Seine Organe sind der Aufsichtsrat, die Versammlung der Gesellschafter und die geschäftsführende Stelle. Jedem dieser Organe sind be- stimmte Aufgaben zugewiesen und zwar derart, daß die maß gebenden Gesichtspunkte für das geschäftlihe Verhalten des Syndikats von der Versammlung der Gesellschafter festgeseßt werden, während der Aufsichtsrat im Einklang mit diesen Tendenzen die Geschäftstätigkeit im einzelnen bestimmt, und endlich die ges G e e Stelle unter Aufsicht des Aufsichts- rats den gesamten kaufmännischen Betzieb organisiert und nach den festgestellten Grundsäzen leitet.

Was die innere Organisation des Syndikats anlangt, so sind drei verschiedene Arten zu unterscheiden, nämlih eine Produktionskontingentierung, eine Preisvereinbarung und eine Vertriebskartellierung. Durch die erste, die Produktions- kontingentierung, will das Syndikat es ermöglichen, die Produktion dem Bedarf anzupassen, indem es bei dem Nück gang der Nachfrage die Produktion einshränkt und bei stärkerer Nachfrage durch Zurücknahme der Produktionseinshränkung die Produktion wieder ausdehnt. Die Preisfestseßung soll den Mitgliedern einen Minimalpreis garantieren und ein gegen seitiges Unterbieten der Preise verhindern. Die Vertriebs fartellierung endlih ermöglicht es dem Syndikat, den Markt zu übersehen und zu leiten, sowie den Wettbewerb der nicht syndi zierten Betriebe und des Auslandes erfolgreicher zu bestehen, als es einem Einzelnen möglich ist.

Jch möchte mir nunmehr den Vorschlag erlauben, daß wir zunächst über meinen Sachbericht und die Fragen 1 bis 7 in eine Generaldiskussion eintreten.

Der Bericht lautet wie folgt:

(Syndikats, der

l. Ursachen der Gründung des Verbandes deutscher Drudckpapierfabriken (Druckpapiersyndikat).

Die Zeitungsdruckpapierpreise verfolgten seit Ende des vorigen Jahrhunderts eine stark fallende Richtung. Während noch in den Jahren 1870—1879 die Papierpreise durchschnittlich rund 60 M betrugen, sanken sie in dem auf durhschnittlich 35 M herunter und

stellten sich für die Jahre 1890

1899 auf durhshnittlich 22 (4. Mit der Her von zZeitungsdruckpapier befaßten sich in dem leßten

falendern, Kassenblocks, Notizbüchern, Emballagen und dergleichen. Ferner fällt niht unter die Bestimmuna des Verkaufs durch das Syndikal der Drucpapierausshuß. Es darf jedoch ein 59/4 Übersteigender Betrag der jedem einzelnen Mitaliede zu gebilligten Gesamtproduktion nicht überschritten werden. Es wäre nun interessant, zu erfahren, inwieweit außer den Yeitungs verlegern auch noch andere Papier Zeitungsdrud von den Maßnahmen Zch werde mir im Laufe der | tige Frage zu stellen

i . U Xerverbraucher papier benußen und inwieweit fie dabei des Syndikats berührt werden Debatte gestatten.

Was die Frage 4

eine dei „Wie groß ist die jährliche Wert der syndizierten Erzeugnisse | jeit Bestehen des Syndikats oder während | der drei leßten Jahre?“ | anlangt, so kann der Produktionswert nicht angegeben werden. | Jh bin nicht in der Lage gewesen. denselben festzustellen, ih | konnte nur die Verkaufswerte ermitteln. Die Gesamtproduktion betrug in Deutschland im Jahre 1901 1547 900 dz, von Ver | bandsfabriken wurden hergestellt 1 067 100 dz im Werte von 25 (88 000 f Auf die außenstehenden Fabriken entfällt eine | Produktion von 480 800 dz. Im Jahre 1902 betrug die | Gesamtproduktion in Deutschland 1490 500 dz. Davon ent fallen auf Verbandsfabriken rund 947 000 dz im Werte von 20400000 Æ, der Produktionsanteil der außenstehenden Fabriken beträgt 534 400 dz. Die Einzelpreise finden Sie in meinem Bericht unter Abschnitt 3 „Geschäftliche Tätigkeit des | Syndikats“ näher angegeben

jahrlihe Menge

7

und der

| stellen etwa 75 Fabriken Druckpapier her.

| Diese Erfindung erleichterte wesentlich die Gründung von Pc

I Faf apt

| herstellung niht mehr erzielt werden fonnten

| herausgebildeti

j IWWOATCIL

Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts etwa 60 Fabriken: heute

Die Gründe für den Nüccktaanag der Druc{papierpreise sind auf d.

Di apier iken, fie rief aber für die Talge eins ih iten, fie rief aber für die Folge einesid

hervor, welhe das Angebot auf dem Papiermarkle weit über

niedrigen Stand brachte, daß vielfach Ueberschüße bei der Papier Auch abgesehen von dem Mißwverhältnisse, das ih allmählich zwischen Preisen von hatte, waren auch in die Papierlieferungsver

umsoweniger möglich war, als namentlich die kleineren Fa brifanten von ihren Abnehmern mehr oder weniger abhängia

So sollie z. B. der Papierfabrikant des Zeitungsdruckpapiers bezahlt erhalten,

aus der Zahl derjenigen bedruckten A NUNgEHogen, die in der Drudckerei fertiggestellt wurden. So kam alo jeder Gewichts unterschied, der sih na der Maßsenfabrikation gegen das aus bedungene Gewicht des Papierbogens ‘na oben hin

| der Berufsgenossen zumeist in den

| bildet die | Jnteressen.

folgenden Jahrzehnt | Konkurrenten wegzunehmen, erschwert ein gemeinsames Vorgehen.

| von | insbesondere dur die Erzielung angemessener Verkaufspreise, | dur die Errichtung von Verkaufsstellen zum Verkauf des ge die technische Entwicklung der Papierindustrie und insbesondere auf | samten, von den Gesellschaftern produzierten Drukpapiers, wie die Erfindung der Sulfitzellulose durch Mitscherlich zurückzuführen. | auch durch Ankauf und Verkauf anderer in Beziehung zum

iberstürzende Produktion | Z ] : ) | schränkter Haftung im den Bedarf hinaus steigerte und im gegenseitigen Wettbewerbe | | der. Papierfabrikanten die Preise für Druckpapier auf einen so | | von | 31. Dezember 1905. Den | Druckpapier und den Kosten seiner Herstellung | nur die Auszahlung seines eingezahlten Geschäftsanteils verlangen.

| | [+ | Beträgt der Geschäftsanteil derjenigen Gesellschafter, die ihren ¡rage mil groyeren Zeitungsverlegern Vertragsbedingungen aufe |

genommen worden, welhe von den Papierfabrikanten als schr |

drückende empfunden wurden, gegen welche aber eine Abhilfe | der Austritt angezeigt ist, die Liquidation eintreten. Jn diesem

nicht | | immer vermeiden ließ, sowie das Papier, welches mit oder

Ï

ohne Schuld der Arbeiter in den Drucktreien auf den Schnell- ressen untauglich wurdé, überhaupt niht zur Bezahlung. erner fielen den Fabriken alle Tranäÿorikolten bis in die ruckerei sowie die Verantwortung der Ablieferung der ver- E E zu bestimmten Stunden in die Druckerei selbst ur Last. G Unter dem Einflusse dieser Verhältnisse kam im Jahre 1889 unter der Führung der namhaftesten sächsishen Drukpapier- fabriken eine Konvention zustande, der die meisten inländischen Drukpapierfabriken sich oten, Die Konvention gründete sih auf die durch Hinterlegung von, Solawechseln gesicherte Verpsfli n aller Teilnehmer, nit unter einem be timmten Preise franko Bezugsort zu verkaufen. Dieser Preis wurde für mittlere Qualität auf 28 M festgeseßt. Das Jahr 1890 brachte eine Stockung in dem Verbrauche von Druckpapier und gleichzeitig auh ein Weichen der Holzstoff- und Zellulosepreise. Einige der zur Konvention gehörenden Fabriken empfanden es sehr nachteilig, daß sie an den festge eßten Preis noch eine Zeit lang gebunden waren, während andere den Nußen, der für pe in dem billig gewordenen Rohmaterial lag, als willkommen ansahen. Diese Meinungsverschiedenheit führte zu Umgehungen der Konventionsvorschriften und bald darauf zur Auflösung der Konvention. Durch das Unterbieten, welches der Auflösung folgte, sanken die Papierpreise von 1890 auf 1891 um 2 A und für das folgende Jahr um weitere 3 M, sodaß zwischen dein Kon- ventionspreise des Jahres 1890 und dem erzielten urchschnitts- preise des Jahres 1892 ein Preisunterschied von 5 M lag.

Für das Jahr 1893 stellte sich der Jahresdurhscchnittspreis auf 23,81 M, für 1894 auf 23,17 M, für 1895 auf 21,92 M, für 1896 auf 22 /( Das Jahr 18 brachte einen weiteren Preisrückgang um 2 s, welcher den Fabrikanten erhebliche Betriebsverluste verursahte. Jnfolgedessen traten gegen Ende des Jahres einige schlesishe und sächsische Papierfabrikanten zum Zwecke der Beratung über die Errichtung eines Druck- papiersyndikats zusammen. Die Verhandlungen wurden später- hin auh auf die süddeutschen Judustriebezirke ausgedehnt. Wenn auch der weitaus größte Teil der inländischen Papier- fabrikanten grundsäßlih \sih für die Errichtung eines Syndikats aussprach, so unterblieb doch der Abschluß des Syndikats- vertrags, welher im Entwurfe bereits aufgestellt war, weil einige der größeren sächsischen und süddeutschen Fabriken ihren Beitritt endgültig verweigert hatten. Aus dieser Weigerung {loß man, daß diese Fabriken troß der niedrigen Papierpreise immer noch unter erträglihen Verhältnissen produzieren könnten. Nachdem die Preise im Jahre 1898 auf ihrem niedrigen Stande verharrt hatten und im folgenden Jahre noch um eine Kleinigkeit gesunken waren, während gleichzeitig die Preise für Holz S anzogen, wurden, diesmal von süddeutschen und Ron Fabriken, und zwar auch den im Jahre 1898 widerstre enden, ausgehend, die Bemühungen zur Bildung eines Druckpapiersyndikats zu Beginn des Jahres 1900 aufs neue aufgenommen.

Standen früher die Papierverbraucher und die Groß- händler den Bestrebungen zur Errichtung des Syndikats \keptisch gegenüber, so rechneten sie nunmehr mit dessen Zustandekommen. Sowohl die Händler wie die Verleger bemühten sih, möglichst viel Papier zu den niedrigen Tagespreisen einzukaufen, obwohl in vielen Fällen die eingekauften Mengen über den tatsächlihen Bedarf der Käufer hinaus ingen. Hand in Hand hiermit trat plößlich eine große Nachfrage im Aus- lande, insbesondere in England auf und gab den Anlaß zu einer regen Spekulation in Druckpapier. Die Folge hiervon war, daß die Preise von ihrem tiefen Stande von 19 bis 20 Æ im Jahre 1899 auf- den unerwartet hohen Stand von 26 bis 27 M emporschnellten.

Das Druckpapiersyndikat ist also zu einer Zeit der geschäft- lichen Hochkonjunktur zustande gekommen, und es trug der geschäftlichen Lage bei Festseßung der Verkaufspreise Rechnung. Ob es zur Zeit einer hochgespannten Geschäftstätigkeit, die sich dur Mangel an greifbarer Ware und durh hohe Preise kennzeichnete, und zu einer Periode, in der der Kampf um die Papierzölle die Jnteressenten sehr lebhaft beschäftigte, vom politischen Gesichtspunkte aus betrachtet klug war, das Syndikat zu errichten, mag dahingestellt bleiben: vom taktishen und ge häftlihen Standpunkte der Druckpapierfabrikanten ist die Errichtung des Syndikats sehr erklärlih, denn die Erfahrung hat gelehrt, daß, wenn auch die Kartelle als „Kinder der Not“ bezeichnet werden und die Bestrebungen zum Zusammenschluß Zeiten niedergehender wirt schaftliher Konjunkturen oder Krisen ihren günstigsten Nähr boden haben, dennoch das Zustandekommen eines Kartells am leichtesten bei günstiger geschäftliher Lage und bei Hoch fonjunkturen sich ermöglichen läßt, denn die Aussicht auf die Erhaltung günstiger Preise, verbunden mit starker Nachfrage,

stärkste Triebfeder zur Vereinigung gemeinsamer Das Bestreben dagegen, um jeden, auch den

niedrigsten Preis Aufträge zu erlangen und diese dem

IL. Organisation des Druckpapiersyndikats. Der Zweck des Syndikats besteht in der Durchführung Einrichtungen zur Hebung der Druckpapierindustrie,

Druckpapierhandel stehender Papiere Das Syndikat ist in der Form einer Gesellschaft mit be Jahre 1900 auf unbestimmte Zeit er richtet worden. Es steht jedo jedem Gesellschafter das Recht zu, seinen Austritt aus der Gesellschaft zu erklären, und zwar fünf zu fünf Jahren, das ersie Mal für den Durch sein Ausscheiden verliert der Gesell schafter jeglichen Anspruch auf das Gefellschaftsvermögen; er kann

Austritt anzeigen, zusammen mehr als ein Drittel des Stamm fapitals, so muß mit Ablauf des Geschäftsjahrs, für welches

Falle behalten auch diejenigen, welche ihren Austritt angezeigt

gig | haben, den vollen Anspru an das Gesellschaftsvermögen. Das nur das Gewicht |

welches theoretisch | | nah dem Gewichte des einzelnen Bogens berechnet si ergab |

Stammkapital der Gesellschaft beträgt 255 400 #4 Die einzelnen Gesellschafter (Syndikatsmitglieder) haben auf dieses Stamm fapital bestimmte Stammeinlagen übernommen Die Gesell

| schafter verpflichten si, bei eintretendem Bedarf zum Zwecke | der Erweiterung der Einrichtungen zur Leistung von Nachschüssen

bis zum Höchstbetrage von 50% ihrer Stammeinlagen. Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist ausgeshloßen. Die Ver

| äußerung eines ganzen Geschäftsanteils ift zulässig, wenn der

werber zugleih mit dem Geschäftsanteil auch die Fabrik des jeräußerers erwirbt und ih der Gesellschaft gegenüber zur jnhaltung aller durch den Gesellschaftsvertrag ' gestgesepten perpflihtungen verbindet. Jn allen anderen Fällen ist die jeräußerung eines Geschäftsanteils nur mit Genehmigung der gesellschafterversammlung bei einer Majorität von 3/ _der (gegebenen Stimmen zulässig. Die Amortisation von Ges äfts- teilen ist gestattet, wenn die Firma eines Gesellschafters lischt und gleichzeitig mit dem Erlöschen auch die Herstellung n Papier in der Fabrik der Firma aufhört.

Die Organe der Gesellschaft find 1) der Aufsichtsrat, 2)-die Versammlung der Gesellschafter, 3) die geshäftsführende Stelle.

Der Aufsichtsrat besteht aus 5, höchstens 9 Mitgliedern. «ine Wahl erfolgt auf 2 Jahre, jährlich scheidet die Hälfte 1s. Ausscheidende Mitglieder sind wieder wählbar. Der \ufsihtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsißenden und sen Stellvertreter. Seine Befugnisse bestehen in der Ernennung jr Geschäftsführer und der zur Vertretung derselben befugten Stellvertreter, in der Feststellung der den Geschäftsführern zu ¡teilenden Geschäftsinstruktion sowie in der Ueberwachung der (samten Geschäftsführung und in der Prüfung der von den eschäftsführern vorgelegten Jahresrechnungen, Bilanzen, eshästsberihte und in der Prüfung der Vorschläge zur ewinnverteilung. Dem Aufsichtsrate liegt ferner ob die yeschlußfassung über die Anlegung der Gesellschaftskapitalien nd der verfügbaren Bestände, die Festsezung für die Tages- dnung für die Gesellschafterversammlungen und endlich die assung aller Anordnungen, die er im Interesse der Gesellschaft ir zweckdienlih erachtet.

Der Bestimmung der Versammlung der Gesellschafter nterliegen folgende Angelegenheiten: die Feststellung der Be- chnungspreise, die Festseßung einer Produktionseinschränkung, hie Vergrößerung der Beteiligungsquote der einzelnen Gesell- hafter, der Abschluß von Vereinbarungen mit anderen in- ustriellen Gesellschaften oder Gruppen ähnliher Tendenz, ner die Festseßung von Konventionalstrafen und ähnliche die jußere Organisation des Syndikats betreffende Angelegenheiten. die Beschlüsse werden, soweit nicht durch Gesetz oder Gesell: irmtigue andere Bestimmungen Play greifen, mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Jede hundert Mark eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.

Der Geschäftsführung liegt die Organisation und Leitung 1s kaufmännischen Betriebs ob, sie ist hierbei an die Be- immungen des Gesellschaftsvertrags, die Beschlüsse der Ge-

ilshafterversammlung und die Jnstruktionen des Aufsichtsrats jehunden.

Was die innere Organisation des langt, so sind drei grundlegende Produktionskontingentierung, Vertriebsfartellierung.

1) Die Produktionskontingentierung.

Für die Dauer des Vertrages, also für einen Zeitraum n 5 Jahren, hat das Syndikat eine Gesamtquote der Papier- oduktion festgeseßt. Zwecks Ermittelung dieser Gesamtquote nd um zugleih eine Unterlage für den Verkauf aus einer hand zu gewinnen, wurde die Gesamtproduktion der ver- iedenen Sorten Drukpapier jeder der \yndizierten Fabriken ir einen bestimmten Zeitraum ermittelt.

Jeder Gesellshafter hat das Quantum, welches er als ahresproduftionsquote zu erhalten wünscht, in der Weise ein- schäßen, daß er die Mengen, welche er im ersten oder im veiten Halbjahr 1899, also dem Zeitraume, welcher für die Vemessung der Gesamtkontingentierung zu Grunde gelegt wurde,

) angibt. Das Syndikat ist berechtigt,

des Drukpapiersyndikats ; Formen festzustellen: eine eine Preisvereinbarung und eine

ut 2 multipliziert, firmen, welche dur eine derartige Einschäßung benachteiligt in sollten, eine Mehrquote einzuräumen, es ist dazu ver- flihtet, wenn eine Mindererzeugung in dem gedachten Zeit- ume durh Betriebsstörung stattgefunden hat. Die Gesamt- vote bildet die Grundlage für sämtliche Verrechnungen unter m Gesellschaftern. An ihr partizipieren die leßteren ohne de Rücksicht auf die einzelnen Qualitäten. Jede Firma ist r Lieferung ihres Anteils verpflichtet und berechtigt, solange idt eine Produktionsübertragung stattfindet, welche die Anteil fer einzelner Kontrahenten unter sich verschiebt.

Jn dem Kartellvertrage ist nämlich vorgesehen, daß ein ellschafter das auf ihn entfallende Quantum Druckpapier der einen Teil desselben, statt es selbst herzustellen, dur einen xr mehrere andere Gesellschafter herstellen lassen kann. Die

Angungen, unter welchen eine derartige Uebertragung der |

vrifationsberechtigung stattfindet, bleibt den betreffenden Ge 4haftern überlassen, unbeschadet der ihnen na diesem Ver dge der Gesellschaft gegenüber obliegenden übrigen Ver itungen Das Syndikat trägt dazu bei, derartige riragungen zu erleichtern, indem es auf Anfragen diejenigen glieder bezeichnet, welche ernehmen. t effektive Produktion, welche sie bei si voraussehen, dem mdifate für einen möglichst langen Termin jeweilig bekannt

den und iber Störungen usw. auf Laufenden halten. | p. , i uh e aeg ungen usw. auf dem Laufenden halten. | rungen an marfktfähiges Papier nicht en

, Es ist auch zulässig, eine Transafktion dieser Art mit einer Werhalb des Syndikats stehenden Fabrik vorzunehmen. Hierzu edoch die Genehmigung der Gesellschafterversammlung er

df M),

S

Fur den Fall einer Betriebsstörung, die den Stillstand der Npermaschine zur Folge hat, ruht für die davon betroffene ima die Verpflihtung zur Lieferung der betreffenden Tantitäten, ebenso aber auch für das Syndikat die Verpflichtung Abnahme für die Dauer des entstandenen Lieferungs- Wernisses. Dem Syndikat steht das Recht der Kontrolle über t Ursache der angemeldeten Lieferungsbehinderung zu Zur nahme einer Nachlieferung ist es niht verpflichtet, dagegen een die übrigen syndizierten Firmen, soweit es ihnen mögli

die Verpflichtung, das durch Betriebsstörung in Fortfall mmene Quantum der betreffenden Firma ihrerseits zu n.

Bleibt ein Gesellschafter mit seiner Lieferung im Verzug t führt er einen ihm innerhalb seiner Produktionsberechtigung “mittelten Auftrag nicht rechtzeitig aus, so wird ihm entweder % zu liefernde Quantum an der Anteilberechtigung abgezogen „t es wird auf andere Weise für Rechnung der säumigen na erworben. Das Syndikat ist verpflichtet, dafür zu An, daß die Abrufungen in jeder Rechnungsperiode bei jeder “ma soweit als tunlih im Einklang mit der Anteilberehtigung s verbleiben, die Lieferungssaldi werden vorgetragen.

s fônnen nun zwei Möglichkeiten eintreten: entweder ist è Konsum größer als das Angebot, er überschreitet also die

-

| pflichtung für besonders gute Qualitäten,

| natürlich, daß es dem Syndikate möglich war, für diese Q

inistande sind, Mehrlieferungen zu | y Zu diesem Behufe sollen die einzelr Firmen | . o L e M, ; G pu diesem Behufe sollen die einzelnen Firme | stehen für den Fall, daß es der Verkaufsstelle nicht gelingt, das Er | zeugnis eines(

Gesamtkontingentierung, oder aber er bleibt hinter der leßteren zurü. i (

Was den erstgenannten Fall anlangt, so ist B daß die vom Syndikat festgeseßte Köntingentierung jih nicht genau mit der Leistungsfähigkeit der Druckpapierfabriken det ; die Fabriken können auch über die ihnen zugewiesene Jahres- produftionsquote hinaus Druckpapier erzeugen, nur is das Syndikat nicht in der Lage, ihnen diese Uberschüssigen Mengen zum Zwecke des Absaßes auf dem inländischen Markte ab- zunehmen. Dagegen kann jeder Gesellschafter von dem Syndikate verlangen, daß dieses eine von ihm über seine Beteiligungs- quote hinaus hergestellte Menge Druckpapier in das Ausland verkauft. Das Syndikat muß diesem Verlangen nachkommen, wenn die Gesamtquote bereits vEE ist. Solche Verkäufe gehen auf alleinige Rechnung und Risiko des betreffenden Syndikatsmitgliedes und sind von der Gewinnbeteiligung aus- geschlossen. Der Gesellschaft stehen 29/9 Verkaufsprovision vom Bruttoertrage solcher Verkäufe neben der von ihr an Agenten im Auslande gezahlten Provision zu.

Uebersteigt nun die Nachfrage ‘im Julande das Gesamt- kontingent, so kann dieses erhöht werden. Wenn nämlich eine Fabrik das ihr zugewiesene Kontingent erhöht haben will, 3. B. weil sie eine neue Maschine aufzustellen beabsichtigt, \o sie diese Absicht dem Syndikat mitteilen, die Versammlung der Gesellschafter hat unter Berücksichtigung der derzeitigen geschäftlichen Lage hierzu ihre Genehmigung zu erteilen. Wenn diese erteilt wird, so ist bei der Vergebung die Reihenfolge der Anmeldungen zu berücksichtigen. Das Syndikat ist hierdurch in der Lage, seine Produktionsfähigkeit dem jeweiligen Bedarfe möglichst anzupassen. ;

Jst die ia hbéei geringer als die Gesamtkontingentierung, so kann die Versammlung der Gesellschafter eine Produktions- einshränkung beschließen. Diese erfolgt in" der Weise, daß die Quote jeder Fabrik dur prozentuale Einschränkung des Kontingents festgeseßt wird. Für jeden Doppelzentner, den ein Gesellschafter hinter dieser Arbeitsquote innerhalh eines Geschäfts- Nas zurückgeblieben ist, erhält er 2 M6 aus der Gesellschafts- asse vergütet, sofern er nachweist, daß er mit einer oder mehreren Papiermaschinen infolge Mangels an Aufträgen die der Wenigerlieferung entsprechende Zeit stillgestanden hat. Zuzahlungen für Mehrlieferungen finden nicht statt.

2) Die Preiskartellierung.

Bei der Preisfestsezung seitens des Syndikats sind zweierlei Preise zu unterscheiden. Die Berechnungspreise und die Ver- kaufspreise.

Die Festseßung der Berechnungspreise erfolgt durch Beschluß der Versammlung der Gesellschafter. Der Berechnungspreis ist derjenige Preis, zu welhem das Syndikat als Selbstkäufer den einzelnen Fabriken das Zeitungsdruckpapier abkauft. Die Preise sind für sämtliche Fabriken im allgemeinen die gleichen, soweit Schwankungen vorbuiriben sind, beruhen diese auf den durch die örtlihe Lage der Fabriken entstehenden verschieden- artigen Frachtberehnungen.

Der Verkaufspreis ist derjenige Preis, welchen das Syndikat bei dem Verkaufe tatsächlich erzielt. Da der Verrechnungspreis den Syndikatsmitgliedern unter allen Umständen gezahlt werden muß, so hat er den Charakter eines Minimalpreises.

Die Gesellschaft hat jedem einzelnen Mitgliede als Kaufpreis für seine monatlichen Lieferungen bis zum 25. des folgenden Monats mindestens 90 9 des festgeseßten Berechnungspreises, sowie die etwa erzielten Ueberpreise in bar auszuzahlen und die für Frachten, Versicherungen usw. gemachten Auslagen zu erstatten.

Bei Aufstellung des Berechnungspreises ist darauf Nücksicht genommen worden, daß in den Fällen, in welchen nur ganz niedrige Preise erzielt werden können, der 10 %/ige Abzug eder Einlaß“ zu hoch erscheint. Es kann deswegen der Einlaß in solchen Fällen niedriger berechnet werden, und es ist deshalb für eine bestimmte Preisspannung eine prozentual bemessene Abstufung des Einlasies vorgesehen.

Vei der späteren Verteilung des Einlasses und des even tuellen Gewinnes ist aber die Summe aller Berechnungsfakturen jedes einzelnen Mitgliedes maßgebend. Hierdurch entsteht ein vom Syndikatsstandpunkt aus wirtschaftlih zu shäyender Aus- gleich derart, daß diejenigen Fabriken, deren Erzeugnisse aus irgend welchen Ursachen billiger verkauft werden mußten, ab Fabrik gerechnet einen größeren Anteil an dem Einlaß heraus gezahlt erhalten, als sie tatsählih cingezahlt haben, wogegen die Fabriken, welche günstige Preise erzielten, von dem höheren Einlaß, der aber nie 1009/, überschreiten darf, weniger erhalten. Hierunter sind die Ueberpreise, wie erwähnt, nicht enthalten.

Die Ueberpreise sind Preise, welche eine Firma innerhalb der Grenzen ihrer Lieferungsberechtigung und Lieferungsver für abnorme Formate und ungünstiges Gewicht verlangen kann. Voraussetzung ist

Ua litäten höhere Preise zu erzielen.

Außer den Ueberpreisen gibt es auch Unterpreise. Diese ent sellschafters zu dem Normkälpreise zu verkaufen, weil das Papier in seiner Qualität oder Aufmachung den Anforde ispricht. Die Verkaufsstelle ijt alsdann ermächtigt, das Papier zu einem billigeren als dem Marktpreise zu verkaufen und dem liefernden Gesellschafter nur denjenigen Berechnungspreis dafür zu zahlen, der sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der wirklichen Fracht und des Skontos sowie 2% Verbandsspesen ergibt. Wenn sich der betreffende Gesellschafter weigert, sein Papier unter diesen Bedingungen zu liefern, so kann er von der Lieferung entbunden werden, es wird ihm aber dann das zu liefernde Quantum auf die Be setzung angerechnet.

Alle Einnahmen, welche na Abzug der den einzelnen Mitgliedern für ihre Lieferungen zu erstattenden Berechnunas preise der Ueberpreise, Fracht- und sonstigen Auslagen, übrig bleiben, bilden den Gewinn der Gesellschaft. Für jedes Halb jahr wird das Gewinn- und Verlustkonto aufgestellt. Aus diesem muß der Gesamtgewinn und die Gewinnbeteiligung der einzelnen Gesellschafter ersichtlih sein. Der Gewinn wird halb jährlih bei der Gewinnverteilung an die Gesellschafter heraus

zahlt, sofern er nit als Betrichskapital für die Gesellschaft im Falle der Nichlbeanspruchung eines Bankkredits oder zur

Deckung eines über den Bestand des Reservefonds hinausgeheaden | , des Reingewinnes sind |

Verlustes sih notwendig erweist. 56 dem Reservefonds zuzuschreiben, so langè bis dieser die doppelte Höhe des Stammkapitals erreicht hat 3) Die Vertriebskartiellierung. Die dritte Form der Kartellierung besteht darin. dak der Verkauf des von den Kartellmitgliedern hergestellten Drut-

papiers durch das Syndikat erfolgt, welches den \yndizierten Mitgliedern gegenüber als Selbsikäufer “m AEE - leichterung des Vertriebs ist eine Verkaufsstelle für West- und Süddeutschland errichtet worden, welche wiederum mit einzelnen Filialen arbeitet. Eine Ausnahme is insofern vorgesehen, als die Händler des Verkaufsstellengebiets auch direkt mit dem Syndikat abschließen können. Jm übrigen erfolgt der Verkauf vom Syndikate teils unmittelbar an die Zeitungsverleger, teils an Großhändler. Für den Verkauf an die ersteren werden von Fall zu Fall besondere Verkaufsbedingungen festgeseßt. Für den Verkauf an die Händler gelten allgemeine erkaufs- bedingungen, deren wichtigste Bestimmungen folgende find: Der Händler verpflichtet sich, seinen gesamten Bedarf an maschinenglatt weißem Druckpapier aus\chließlich vork dem Syndikate zu kaufen und zwar derart, daß er die von ihm weiter verkauften Mengen jeweils ohne Zögern unter Vor- behalt der Einzelspezifikation .vom Verbande einkauft. Das Syndikat verpflichtet sih, dem Händler bei jedem Verkauf den ur Zeit billigsten Preis einzuräumen, den es in jedem einzelnen Kalle unter Berücksichtigung der zu liefernden Menge, der liefernden Papierfabrik und des Verbrauchsortes anderen Groß- händlern zur gleichen Zeit eingeräumt hat. Eine Bevorzugung des einen Großhändlers gegen den anderen ist hierbei aus- geschlossen. Das Syndikat verpflichtet sich, denjenigen Kunden des Großhändlers, an welche er nachgewiesenermaßen bishcr regelmäßig den Gesamtbedarf oder Teilbedarf geliefert hat, aus eigener Juitiative für diesen Gesamt- oder Teilbedarf keine Offerte zu unterbreiten. . Ausgenommen sind solche Druckereien, deren Gesamtjahresbedarf ein bestimmtes Quantum überschreitet. Solche Großverbraucher nimmt der Verband als seine direkten Kunden in Anspruch. Auf der anderen Seite darf der Händler an einen Kunden, welcher ihm als direkter Abnehmer des Syndikats oder einer syndizierten Fabrik bekannt ist, ohne vorherige Verständigung mit dem Verbande kein Druckpapier verkaufen.

Außerdem hat das Syndikat nachstehende allgemeine Ver- kaufsbedingungen aufgestellt :

Druckpapier wird entweder in oder in Format und in Rollen nah dem Gewichte berechnet. Bei allen Papieren, welche paket-, riesweise oder in Rollen eingeschlagen werden, gelangt das Gewicht des Umschlags mit zur Berechnung. Bei Rollenpapieren wird das Gewicht der Hülse zum Nettogewiht hinzugerechnet. YJegliche Packung, bestehend in Pappdeckeln, Packbrettern, Schußdeceln und Eisen- reifen bleibt als Eigentum des Lieferanten E und ist kostenfrei zu dessen Verfügung zu halten, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden. Bei Rollen ist ein Mehr- oder Mindergewicht des Quadratmeters Papier bis zu 21/9 % gegenüber dem bei der Bestellung aufgegebenen zulässig und zwar unter Berechnung des Uebergewichts.

Bei Bestellung von Formatpapieren is ein Gewichtsspiel- raum von zu gewähren, innerhalb dessen das tatsächliche Gewicht zur Berechnung kommt. Eine weitere Schwankung von 1% nah oben oder unten berechtigt nicht zur Bemängelung. Einzelne stärker vom Durchschnitt abweichende Bogen und RNollenteile dürfen zur Beurteilung einer“ ganzen Sendung nicht dienen. Beschwerden können nur berücfsichtigt werden, wenn sie innerhalb der geseßlichen Frist erhoben werden. Wegen geringer Abweichung in Qualität, Festigkeit, Glätte, Farbe und Reinheit darf die Lieferung nicht beanstandet werden. Bei allen Anfertigungen gilt ein Mehr- oder Minderergebnis bis zu 10 9% als zulässig. Die Preise verstehen sich für das Kilo Nettogewicht, falls nichts anderes vereinbart ist, frei Ladehalle oder Waggon Abgangsstation, Ziel drei Monate gegen Akzept vom Tage der Faktura oder gegen bar mit 2%, Skonto innerhalb 30 Tagen. Erfüllungsort Berlin. Das Risiko des Transports geht zu Lasten. des Empfängers. Die Angabe der Meterzahl bei Rollenpapieren erfolgt so genau wie möglich, und sind kleine Abweichungen hiervon zulässig. Die Absendung der Ware erfolgt in allen Fällen unfrankiert, auch wenn der Preis frei Empfangsstation vereinbart wird. Für verauslagte Frachten wird Skonto nicht gewährt. Eintretende Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, Sterbefall, Auflösung oder Veränderung der Firma geben dem Verbande das Recht, Sicherheit zu verlangen, und falls diese nicht geleistet wird, den Lieferungsvertrag aufzuheben. Bei Zahlungseinstellung des Käufers kann der Verband ohne weiteres den Lieferungs vertrag aufheben. Arbeiterausstände, unvershuldeter Koblen mangel, außergewöhnliher Wassermangel, fowie erhebliche Betriebsstörungen entbinden nach Dauer und Umfang von der Lieferung bezw. Abnahme. Die hierdurch ebenso wie durch höhere Gewalt ausgefallenen Mengen brauchen mit nachgeliefert bezw. nicht abgenommen zu werden.

Bei der Verteilung der vom Verband übernommenen Lieferungen auf die einzelnen Verbandfabriken soll tunlichst

Format nah 1000 Bogen,

| auf seine Jahresquote dem

| Nettodetrags der Rechnungen zu zahlen. | Verträgen des Syndikatsmitaglieds mit dem | Bestimmungen

jeder Wunsch berücksichtigt werden. Eine Verpflichtung kann

| hieraus jedoch nicht gefolgert werden, auch dann nit, wenn | im Lieferungsvertrage bestimmte Fabriken genannt sind. Treten | in diejen Fabriken Betriebsstörungen auf, so hat der Verband | nah Möglichkeit die Lieferungen aus anderen nicht betroffenen | Verbandfabriken zu erfüllen.

Sämtliche Syndikatsmitglieder überweisen alle nah der Errichtung der Gesellschaft bei ihnen eingehenden Preisanfragen, Austräge und alle den Verkauf von Druckpapier überhaupt betreffenden Korrespondenzen den gemeinsamen Verkaufsstellen zur direkten Erledigung. Das Syndikat hält grundsäzßlih bei

| der Verteilung der Aufträge an die liefernden Mitglieder die

alten Geschäftsverbindungen aufrecht.

Wenn ein Syndikatsmitglied gleichzeitig Besißer oder Mitinhaber eines Zeitungsverlags oder bei einem Zeitungs verlage mit eigenem Kapital dauernd beteiligt ist und auf Grund dieses Besizes oder seiner Beteiligung einer

eitung | dauernd verpflichtet ist, ihren gesamten Bedarf an Drudpa pier

nur von diesem Syndikatsmitgliede zu beziehen, so ist das leytere berechtigt, die betreffenden Mengen Drudckpapier \lbs Zeitungsverlage zu liefern und zu jedo hierfür an das Syndikat 1/,9/, des Auch müssen in den Zeitungsverlage enthalten sein, wonach das gelieferte Papier lediglih für die betreffende Zeitung selbst verbraucht und nicht von dem Verlage etwa weiter verkauft wird. Diese Bestimmungen gelten auch für den Fall, daß sih ein Gesellschafter künftig an

berechnen, es hat

einem Zeitungsverlage beteiligen sollte.

Dex Verkauf durch das Syndikat bezieht si{ nur auf Drudpapier. Hierunter versteht das Syndikat maschinenglattes, wesentlich holzschliffhaltiges Druckpapier, ohne Rücsicht auf die Stoffmischung und die Art der Verwendung zu